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Nr. 127MinisterratssitzungDienstag, 11. November 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl.

Tagesordnung:

I. Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Staatsbank, eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der Bayerischen Staatsbank sowie eines Gesetzes „Personalstatut der Bayerischen Staatsbank“. II. Gesetzgebungszuständigkeit zur Änderung des §24 Gewerbeordnung. III. Bau von DP-Wohnungen in der Nähe der Ackerbauschule Schönbrunn. IV. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau 1953 und andere Wohnungsbauten. V. Flüchtlingsumsiedlung. VI. Bau von DP-Wohnungen in München-Allach. VII. Sowjetzonenvertriebene. VIII. Bericht über eine Besprechung in Wiesbaden über die sogenannte Partisanenbewegung. IX. Bundesratsangelegenheiten. X. Personalangelegenheiten. XI. [Verkaufssonntage vor Weihnachten]. [XII. Messerschmitt-Werke].

Zu Beginn der Sitzung dankt Ministerpräsident Dr. Ehard den Mitgliedern des Kabinetts für die ihm zu seinem 65. Geburtstag ausgesprochenen Glückwünsche.

I. Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Staatsbank, eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der Bayerischen Staatsbank sowie eines Gesetzes „Personal-Statut der Bayerischen Staatsbank“1

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß der Ministerrat bereits am 28. August 1952 die neuen Entwürfe über die Staatsbank gebilligt und lediglich beschlossen habe, sie den Erfordernissen der Bayer. Verfassung anzupassen, also z. B. anstatt einer Verordnung ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der Bayer. Staatsbank auszuarbeiten.

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, im Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bayer. Staatsbank sei es wohl notwendig, in Art. 1 Abs. 3 nach den Worten „Präsidenten der Bank“ die Worte „und der Mitglieder des Direktoriums“ einzufügen, was auch dem Wortlaut des Abs. 1 entsprechen würde.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden und fügt hinzu, es sei wohl zweckmäßig, die Entwürfe dem Senat zur gutachtlichen Äußerung zuzuleiten.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwürfen zuzustimmen und sie dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Zietsch entsprechend dem Senat zur etwaigen gutachtlichen Äußerung herüberzugeben.2

II. Gesetzgebungszuständigkeit zur Änderung des § 24 Gewerbeordnung3

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, in einem von der Bundesregierung dem Bundesrat zugeleiteten Gesetzentwurf zur Änderung der Titel II, III, IV und X der GewO sei unter anderem auch eine Neufassung des §24 GewO vorgesehen. Über die Frage, ob für eine Änderung des §24 eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes bestehe,4 sei in einer Referentenbesprechung keine Übereinstimmung zu erzielen gewesen.5 Man müsse wohl davon ausgehen, daß §24 GewO eine Mischnorm darstelle, bei der es darauf ankomme, ob bei dem Tatbestand der Mischnorm das Schwergewicht auf den zur Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes oder auf den zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehörigen Gegenständen liege. Eine Entscheidung darüber sei also nicht nur rein rechtlicher, sondern vor allem auch fachlicher Natur. Allerdings weise er noch darauf hin, daß nach der Auffassung des Staatsministeriums der Justiz und für Arbeit und soziale Fürsorge bei solchen Mischnormen der Bund die Gesetzgebungsbefugnis habe, während die Vertreter der Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft und Verkehr eine bundesrechtliche Regelung auf Gebieten, die zur ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehörten, für ausgeschlossen hielten.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, abweichend von der Auffassung seiner Referenten empfehle auch er, der von Herrn Ministerialrat Dr. Gerner vorgeschlagenen Lösung zuzustimmen; Tatsache sei wohl, daß man um die Zuständigkeit des Bundes, wenigstens in einigen Punkten, nicht herumkomme.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, nach der Konstruktion des Grundgesetzes hätten hier die Länder den Vorzug. Was z. B. die Dampfkessel betreffe, so müsse hier das Sicherheitsmoment den Vorzug vor dem Schutz der Arbeiter haben.6

Staatsminister Dr. Oechsle begründet daraufhin seine entgegengesetzte Auffassung und stellt fest, daß die Landeszuständigkeit bei einer Reihe von Dingen unbestritten sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zu, daß einheitliche Richtlinien natürlich wünschenswert seien und man sich überlegen müsse, wie dieses Ziel erreicht werden könne. Entweder gehe das nur im Wege der Gesetzgebung oder durch Vereinbarungen, wobei er sich für die letzte Lösung ausspreche und nach wie vor empfehle, die Bundeszuständigkeit zu bestreiten.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, der von Ministerialrat Dr. Gerner vorgeschlagenen Lösung den Vorzug zu geben und bei den zukünftigen Verhandlungen an ihr festzuhalten.7

III. Bau von DP-Wohnungen in der Nähe der Ackerbauschule Schönbrunn8

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß das Problem der Errichtung von DP-Wohnungen in der Nähe der Ackerbauschule Schönbrunn sowohl den Ministerrat wie den Landtag wiederholt beschäftigt habe, nachdem sich der Direktor der Ackerbauschule mit einer Eingabe an den Landwirtschafts- und Ernährungsausschuß gewandt habe. Zuletzt habe der Landtag am 18. September 1952 beschlossen, die Behandlung der Angelegenheit auszusetzen, da anderweitige Grundstücke bei Landshut angeboten worden seien. In der Zwischenzeit habe sich aber herausgestellt, daß alle diese Ersatzgrundstücke ungeeignet seien, auch ein Ausweichen nach Erlangen, wie es das Staatsministerium des Innern vorgeschlagen habe, komme anscheinend nach Meinung des Finanzministeriums nicht in Frage. Seiner Meinung nach müsse nun wirklich einmal ein Weg gefunden werden, um diese unliebsame Sache abzuschließen

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, die DP-Wohnungen bei Schönbrunn auf alle Fälle zu bauen und es auf einen Verfassungsstreit mit dem Landtag ankommen zu lassen.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und betont, daß so rasch als möglich mit dem Bau angefangen werden müsse, da sonst die bereitgestellten Bundesmittel verfallen würden. Er halte es für das beste, in einem Brief an den Präsidenten des Landtags festzustellen, daß alles versucht worden sei, anderes Gelände zu finden, die Staatsregierung aber nach wie vor den bisher ausgewählten Platz für den geeignetsten halte. Dabei könnten die sieben in der Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 22. Oktober 1952 aufgeführten Argumente verwendet werden.

Staatsminister Dr. Oechsle schlägt vor, als 8. Punkt noch hinzuzufügen, daß der Bau dieser Wohnungen für Industrie und Handwerk von Landshut eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen werde.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu und beschließt, ein entsprechendes Schreiben an den Präsidenten des Bayerischen Landtags zu richten.9

IV. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau 1953 und andere Wohnungsbauten10

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 6. November 1952, die den Antrag an den Landtag enthalte, die Staatsregierung zu ermächtigen, Mittel für den Wohnungsbau 1953 im Vorgriff bereitzustellen.

Im einzelnen handle es sich um 68 Millionen DM Bundeshaushaltsmittel, 40 Millionen DM Lastenausgleichsmittel und insgesamt 37,3 Millionen DM Haushaltsmittel des Bayer. Staates, die sich aus 30 Millionen DM allgemeine Haushaltsmittel, 0,3 Millionen DM Erträge der Wohnungsbaulotterie und 7 Millionen DM in Form von sogenannten Staatsbediensteten-Darlehen zusammensetzten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe nur den Wunsch, daß der Betrag von 30 Millionen DM – wenn irgend möglich – auf 60 oder wenigstens 50 Millionen DM erhöht werde. Dies sei vor allem deshalb notwendig, weil im neuen Wohnungsbaugesetz die Bestimmung enthalten sei, daß der Bundeswohnungsbauminister seine Zuwendungen davon abhängig machen könne, daß die Länder ihrerseits entsprechende Mittel bereitstellten.

Staatsminister Zietsch sichert zu, sein möglichstes zu versuchen und betont, daß er auch versucht habe, die Staatsbediensteten-Darlehen zu erhöhen; er hoffe, daß er wenigstens noch 2 Millionen DM bereitstellen könne.

Staatsminister Dr. Oechsle hält es für bedenklich, die Darlehen von 7 Millionen DM allzu sehr in den Vordergrund zu stellen und sie noch weiter zu erhöhen. Vielleicht sei es besser, die gesamten Landeshaushaltsmittel zusammenzufassen.

Staatsminister Zietsch stimmt zu, erklärt aber, diese Mittel seien schon deshalb notwendig, um die einen sehr hohen Betrag ausmachenden Trennungsentschädigungen allmählich senken zu können.

Was die Mittel selbst betreffe, so stünden diese zur Verfügung, sie könnten ab heute verplant und vom Frühjahr 1953 an verbaut werden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, den vom Staatsministerium der Finanzen entworfenen Antrag dem Landtag zuzuleiten und zwar in der Form, daß er mit folgendem Satz beginnt:

„Auf Grund Beschlusses des Ministerrats vom 11. November 1952 bitte ich die Zustimmung des Landtags zu folgendem Antrag herbeizuführen:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird ermächtigt, folgende Mittel für den Wohnungsbau 1953 im Vorgriff zur Vorplanung bereitzustellen:“

Weiter wird beschlossen, Ziff. 3 wie folgt zu formulieren:

„3. Haushaltsmittel des Landes und zwar

a) aus allgemeinen Haushaltsmitteln

mit einem Betrag von zunächst 37 Mill. DM

davon für die Schaffung von Wohnungen für Staatsbedienstete in Form von sogenannten Staatsbediensteten-Darlehen zunächst 7 Mill. DM

b) aus den voraussichtlichen Erträgen der Wohnungsbaulotterie im Wirtschaftsjahr 1952/53 0,3 Mill. DM“

Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Mittel auf 145,3 Mill. DM, Ziff. II fällt weg.

Staatsminister Zietsch fügt noch hinzu, die 7 Millionen DM würden im Haushaltsplan gesondert ausgewiesen werden.11

V. Flüchtlingsumsiedlung12

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet eingehend über die mit der äußeren und inneren Umsiedlung der Heimatvertriebenen zusammenhängenden Fragen und stellt fest, daß beim Bund für die innergebietliche Umsiedlung keine Beträge vorhanden seien. Nachdem die Aufnahmeländer, z.B. Nordrhein-Westfalen, nach wie vor an ihrer Forderung, Wohnungsbaumittel zu bekommen, festhielten, müsse auch Bayern eine Aufstellung über seine Vorleistungen machen. Wenn so wie bisher weiter gemacht werde, so koste die Umsiedlung innerhalb der Bundesrepublik 4 – 500 Millionen DM. Es werde also eine Kapitalverschiebung von Ost nach West stattfinden, die unerträglich sei und gegen die mit aller Entschiedenheit Stellung genommen werden müsse. Er schlage vor, daß die bayerische Staatsregierung gegen die bisherige Berechnungsmethode auftrete, da sonst eine innerbayerische Umsiedlung fast unmöglich werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt an, ob ein entsprechendes Schreiben an die Bundesregierung gerichtet werden und anschließend eine Besprechung mit Bundesfinanzminister Schaffer geführt werden solle.

Staatssekretär Dr. Oberländer hält dies für dringend notwendig, und fährt fort, es sei auf die Dauer unmöglich, für die Vertriebenen aus der sowjetisch besetzten Zone sofort Wohnungen zu bauen, während die Heimatvertriebenen seit Jahren z. Teil noch in Lagern leben müßten. Die bayerische Staatsregierung müsse erklären, sie nehme die Sowjetzonenflüchtlinge zwar in Pension, müsse aber auch verlangen, daß ihr Mittel zur Lagerauflösung gegeben würden.

Staatsminister Zietsch meint, der Brief an den Bundesfinanzminister könne zwar geschrieben werden, er glaube aber doch, daß die grundsätzliche Frage unter den Ländern besprochen werden müsse. Vielleicht sei es möglich, die Angelegenheit auch im Auswärtigen Ausschuß aufzugreifen. Wenn es nicht gelinge, die Länder auf eine gemeinsame Linie zu bringen, werde es kaum möglich sein, sehr viel vom Bund zu erreichen.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt zu und erinnert daran, daß er schon vor längerer Zeit vorgeschlagen habe, daß sich die Ministerpräsidenten der Länder zu einer gemeinsamen Sitzung über die Frage der Umsiedlung zusammenfänden. In der Konferenz der Arbeitsminister sei anerkannt worden, daß die innere Umsiedlung nicht minder wichtig sei, wie die Umsiedlung von einem Land zum anderen.

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, das Innenministerium bemühe sich seit zwei Jahren, zu einem Erfolg zu kommen, ohne daß ein Ergebnis erzielt worden sei; es habe sich gezeigt, daß ebenso wenig über den Bund wie über direkte Besprechungen mit den anderen Ländern etwas erreicht werden könne, insbesondere nicht bei den Aufnahmeländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Bisher hätten diese Länder noch niemand aufgenommen und machten jetzt jede Umsiedlung davon abhängig, daß ihnen Wohnungsmittel zur Verfügung gestellt würden. Ob der Herr Ministerpräsident etwas erreichen könne, sei sehr fraglich, da Bayern über keinerlei Druckmittel verfüge. Er halte es aber für zweckmäßig, die öffentliche Meinung mehr wie bisher auf das Problem der Umsiedlung aufmerksam zu machen, zum mindesten müsse dies neben einer etwaigen Besprechung der Ministerpräsidenten erfolgen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er bisher bei Bundesfinanzminister Schäffer auf wenig Verständnis gestoßen sei, obwohl es doch nicht bestritten werden könne, daß Bundesmittel nur für die Aufnahmeländer bestimmt seien.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, in der Theorie sei sich alles darüber einig gewesen, daß eine Umsiedlung so wichtig wie die andere sei, praktisch habe das aber zu keinem Erfolg geführt, da es nur zu einer Debatte über den Verteilungsschlüssel der Mittel gekommen sei. Wenn der Zustrom von Sowjetzonenflüchtlingen so anhalte wie bisher, und daran sei wohl nicht zu zweifeln, werde die Umsiedlung von einem Land zum andern unmöglich werden. Bayern müsse diese Frage jetzt aufrollen, da die Erregung unter den Heimatvertriebenen ständig wachse.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, bisher sei ihm noch nicht klar geworden, wie man die Frage am besten aufgreifen solle, also entweder über die Bundesregierung oder über die Ministerpräsidenten der übrigen Länder oder bei beiden gleichzeitig. Jedenfalls halte er es für notwendig, alle irgendwie vorhandenen Unterlagen zusammenzustellen.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, daß das Material bereits gesammelt sei. Was die Flüchtlinge aus der Sowjetzone betreffe, so handle es sich bei diesen zur Zeit zu etwa ¼ um Bauern, denen man unbedingt helfen müsse, zu einem weiteren Viertel um Jugendliche, während es sich bei der anderen Hälfte im wesentlichen um Menschen handle, auf die von den Machthabern der Sowjetzone keinerlei Wert gelegt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann empfiehlt, jetzt einen ganz klaren und eindeutigen Standpunkt einzunehmen und zu erklären, Bayern sei nicht bereit, Sowjetzonenflüchtlinge aufzunehmen, solange nicht das Problem der Umsiedlung gelöst sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm das Material zu übergeben, damit er dann überlegen könne, welche Schritte am besten zu ergreifen seien. Dabei sei es vielleicht zweckmäßig, den bayerischen Standpunkt ausführlich in Form einer Denkschrift darzulegen.

Staatssekretär Dr. Oberländer antwortet, er habe bereits das Material so zusammenstellen lassen, daß man in Kürze eine Denkschrift fertigstellen könne, in der die Mehrbelastung Bayerns dargelegt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend, diese Denkschrift unter Beteiligung der anderen Ministerien auszuarbeiten, er werde sie dann an die Bundesregierung und die übrigen Ministerpräsidenten schicken.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt noch hinzu, die Schwierigkeit habe begonnen, als der Bundesrat mehr oder weniger zwangsläufig der Notaufnahmeverordnung13 zugestimmt habe. Er empfehle dringend, einer zweiten Verlängerung dieser Verordnung nicht mehr zuzustimmen.14

VI. Bau von DP-Wohnungen in München-Allach15

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, in München-Allach seien 600 Wohnungen für DPs gegenüber dem Lager der Arbeiter des BMW-Werkes in Allach gebaut worden. Unter diesen Arbeitern sei jetzt eine außerordentliche Erregung entstanden, da sie immer noch in diesem Lager wohnen müssen, während für die DPs Wohnungen errichtet worden seien. Er könne es nicht verantworten, bei etwaigen Unruhen Polizei einzusetzen und glaube, daß es sich mit dem Betriebsrat regeln lasse 1/3 der DP-Wohnungen für deutsche Arbeiter bereitzustellen. Die Frage sei allerdings, wie man mit dem Bund, der ja die Mittel bereitgestellt habe, zurechtkommen könne. Wenn für DPs Ersatzwohnungen gebaut werden müßten, so erfordere das 2,9 Millionen DM.

Die Situation sei aber so angespannt, daß man es darauf ankommen lassen müsse. Er schlage deshalb vor, daß 200 Wohnungen für die Arbeiter von BMW-Allach zur Verfügung gestellt würden.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt gleichfalls fest, daß in Allach etwas geschehen müsse, er habe deshalb auch jede Einweisung von DPs bis 25. November 1952 gestoppt. Die Grundfrage sei allerdings, wie schon Herr Staatsminister Dr. Hoegner ausgeführt habe, wie man sich mit dem Bundesfinanzministerium auseinandersetzen könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, der Bund habe seine Verpflichtungen gegenüber BMW nicht erfüllt, man könne also vielleicht versuchen, unter der Hand ein Einverständnis mit Bundesfinanzminister Schäffer zu erreichen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß eine ähnliche Regelung auch in Passau gelungen sei, für die sich der Bundesfinanzminister selbst sehr eingesetzt habe.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, in Hessen sei in einem ähnlichen Fall das gleiche gemacht worden, was in Allach beabsichtigt sei. Damals habe die Bundesfinanzverwaltung Einspruch erhoben, der hessische Ministerpräsident habe aber erklärt, die politischen Folgen nicht tragen zu können. Er halte es für richtig, sich auf dieses Beispiel zu berufen.

Der Ministerrat beschließt, von den neuerrichteten Wohnungen in München-Allach 200 für deutsche Arbeiter zur Verfügung zu stellen und vorher keine DPs in diese Wohnungen einzuweisen.

Staatsminister Dr. Oechsle empfiehlt, mit BMW zu vereinbaren, daß dieses Werk auch etwas tue, falls es die in Aussicht gestellten Mittel des Bundes bekäme. Wenn diese Mittel überwiesen seien, müßte es BMW durchaus möglich sein, eine Million DM für Wohnungsbauten zur Verfügung zu stellen.

VII. Sowjetzonenvertriebene16

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, die Oberfinanzdirektionen hätten eine Aufstellung über die Lager gemacht, die für die Aufnahme von Sowjetzonenvertriebenen zur Verfügung stünden. Es habe sich aber gezeigt, daß diese Aufstellung nicht in allen Punkten richtig sei. Bekanntlich solle Bayern 5000 dieser Vertriebenen für Nordrhein-Westfalen in Pflege nehmen, das die Kosten zu tragen habe. Er habe jetzt alle Objekte zusammengestellt, die die Amerikaner nicht in Anspruch nehmen und festgestellt, daß Platz für rund 5 000 Menschen sei. Er halte es aber für unbedingt notwendig, die Funkkaserne auszulassen, weil die dort untergebrachten Vertriebenen bestimmt darin bleiben würden. Besser sei es, sie in Objekte einzuweisen, die eines Tages wieder von den Amerikanern gebraucht würden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, das Finanzministerium habe eine Anfrage des Bundeskanzleramts bekommen, ob 1800 Personen in der Funkkaserne untergebracht werden könnten.

Staatssekretär Dr. Oberländer entgegnet, diese Vertriebenen könne er z.B. im Lager Altenstadt unterbringen. Er beabsichtige aber nach wie vor nicht, die Funkkaserne zu belegen, denn wenn man anfange, dort Vertriebene unterzubringen, werde man bald die ganze Kaserne besetzt haben.

Anschließend werden die einzelnen Vorschläge des Bundeskanzleramts besprochen und daraufhin beschlossen, die Sowjetzonenvertriebenen in den vorgeschlagenen Lagern unterzubringen, aber nicht in der Funkkaserne in München.17

VIII. Bericht über eine Besprechung in Wiesbaden über die sogenannte Partisanenbewegung18

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, in Wiesbaden habe eine von Hessen einberufene Besprechung über die Partisanenvorfälle stattgefunden, bei der Herr Staatssekretär Dr. Nerreter das Bayer. Staatsministerium des Innern vertreten habe. Zunächst hätten dort die Vertreter der Innenministerien der von den Vorkommnissen unmittelbar betroffenen fünf Länder berichtet, wobei sich herausgestellt habe, daß die vom Bund Deutscher Jugend (BDJ) bezw. von der Organisation „Technischer Dienst“ betriebenen Vorbereitungen sehr weit gegangen seien. Dagegen sei festgestellt worden, daß der sogenannte „Stoßtrupp gegen bolschewistische Zersetzung“19 an den Vorbereitungen nicht beteiligt gewesen sei.

In der Besprechung seien dann weiter die zu ergreifenden Maßnahmen erörtert worden mit dem Ergebnis, daß eine Konferenz der Innenminister der fünf beteiligten Länder einberufen, ferner an den zuständigen Bundestagsausschuß herangetreten werden solle.

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, er habe vorgeschlagen, künftig nicht mit den einzelnen Bundesministerien, sondern unmittelbar mit der Bundesregierung selbst zu verhandeln.

In Wiesbaden sei auch beschlossen worden, daß die fünf Länder untereinander Verbindung halten und Material austauschen sollten, damit die erforderlichen Schritte gemeinsam unternommen werden könnten. Ein solcher Schritt solle den Zweck haben, die Bundesregierung zu veranlassen, zu dem gesamten Fragenkomplex Stellung zu nehmen.20 Die Ländervertreter hätten dabei dem Vorschlag zugestimmt, Hessen die Federführung zu übertragen. Er selbst habe sich seine Stellungnahme bis zur Entscheidung des bayerischen Ministerrats Vorbehalten. Darüber hinaus habe er noch die Auffassung vertreten, daß die Länder auch für sich allein unter gegenseitiger Fühlungnahme und Benachrichtigung Vorgehen könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, gegen eine Überlassung des bayerischen Erhebungsmaterials an Hessen bestünden wohl keine Bedenken, da die hessische Regierung ihrerseits Bayern ihr Material zur Verfügung gestellt habe.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich gegen die von Hessen beanspruchte Federführung aus, da er das Gefühl habe, dieses Land sei schon bisher etwas zu selbständig vorgegangen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, seiner Auffassung nach gehe diese Angelegenheit alle Länder in gleicher Weise an. Es sollten deshalb nicht nur die fünf in Wiesbaden vertretenen, sondern alle Länder Zusammenarbeiten und gemeinsam die erforderlich werdenden Schritte bei der Bundesregierung unternehmen.

Staatssekretär Dr. Nerreter fügt noch hinzu, durch den Innenminister von Rheinland-Pfalz, Dr. Zimmer,21 werde eine Konferenz der Innenminister im Dezember einberufen werden.

Staatsminister Dr. Seidel meint, es handle sich um eine Sache, die vor allem den Bundesrat angehe und von diesem auch weiter verfolgt werden müsse. Aufgabe der Innenminister sei es, das Material zusammenzustellen und dem Bundesrat zu unterbreiten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet ein, in Wiesbaden sei sich alles darüber einig gewesen, das vorhandene Material der hessischen Regierung zu übermitteln. Der Schritt bei der Bundesregierung könne ja vielleicht nach der Innenministerkonferenz getan werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt grundsätzlich zu, schlägt aber vor, zunächst nur einen Austausch des Materials vorzunehmen, ohne daß Hessen ausdrücklich die Federführung übertragen werde. Der Vorstoß bei der Bundesregierung sollte auch nicht von Hessen allein gemacht werden, sondern zunächst müsse eine Besprechung im Rahmen des Innenausschusses des Bundesrats stattfinden und dann ein Beschluß des Bundesrats selbst.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt daraufhin vor:

1. Das Material auszutauschen,

2. den Schritt bei der Bundesregierung bis nach der Innenministerkonferenz zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Nerreter ergänzt diesen Vorschlag dahin, daß auf der Wiesbadener Konferenz vereinbart worden sei

1. das Material zu sammeln und auszutauschen,

2. es der Bundesregierung zur Stellungnahme zu geben,

3. die Innenministerkonferenz abzuhalten und

4. dann an die Bundesregierung heranzutreten.

Wichtig wäre es dabei, die Unterlagen der Bundesregierung als solcher, nämlich dem Bundeskanzler zu übermitteln.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für besser, möglichst bald die Innenministerkonferenz und dann den Bundesrat mit der Angelegenheit zu beschäftigen, zumal er nach wie vor Bedenken dagegen habe, daß in Wiesbaden nicht alle Innenminister zugegen gewesen seien. Vielleicht sei es überhaupt am zweckmäßigsten, den Innenausschuß des Bundesrats bald einzuberufen und nicht erst bis Dezember zu warten. Dies hätte vor allem den Vorteil, daß sämtliche Innenminister der Länder informiert würden. Deshalb empfehle er, der hessischen Regierung mitzuteilen, das bayerische Kabinett habe das Ergebnis der Wiesbadener Konferenz besprochen, dabei habe sich gezeigt, daß eine Reihe von Fragen, die zwar in erster Linie die bisher beteiligten Länder angingen, auch für die übrigen Länder von Bedeutung seien. Die Bayer. Staatsregierung halte es deshalb für notwendig, evtl. Schritte bei der Bundesregierung nur auf dem Weg über den Bundesrat zu unternehmen. Er schlage vor, daß Herr Staatsminister Dr. Hoegner an den Vorsitzenden des Innenausschusses schreibe und anrege, gleichzeitig mit der Sitzung des Innenausschusses eine Innenministerkonferenz einzuberufen mit dem Ziele, eine gemeinsame Linie zu finden.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.22

IX. Bundesratsangelegenheiten

1. Bundesratsausschuß für Wiederaufbau

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die bayerischen stellv. Mitglieder des Bundesratsausschusses für Wiederaufbau neu benannt werden müßten. Das Staatsministerium des Innern schlage Ministerialdirektor Fischer, Ministerialdirigent Dr. Böhm23, Ministerialrat von Miller24 und Ministerialrat Wambsganz25 vor.

Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung.

2. Gesetz zur Verlängerung des Art. 107 Grundgesetz26

Staatsminister Zietsch verliest eine Vormerkung über die derzeit schwebenden Besprechungen hinsichtlich dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung, in der unter anderem auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums verwiesen werde, in dem dieses die bayerische Staatsregierung bitte, ihre Bedenken zurückzustellen und im zweiten Durchgang für den Gesetzentwurf zu stimmen.27 Die Gründe, die Bayern zu seiner bisherigen Haltung veranlaßt haben, seien aber so zwingend, daß er dem Ministerrat nicht empfehlen könne, die bisherige Auffassung zu revidieren.

Der Ministerrat beschließt, an seinem Standpunkt festzuhalten.28

3. Richterbesoldung29

Staatsminister Weinkamm erinnert daran, daß sich der Ministerrat schon vor kurzem mit einem Initiativgesetzentwurf Nordrhein-Westfalens betr. Richterbesoldung befaßt habe. Das Bundesjustizministerium stehe auf dem Standpunkt, daß die Besoldungsreform erst durchgeführt werden könne, wenn die Vorbereitungen zu einem Richtergesetz abgeschlossen seien, was aber von der sogenannten großen Justizreform abhänge. Nordrhein-Westfalen wolle aber seinen Entwurf weiter betreiben, die dortige Regierung habe sich deshalb an alle Ministerpräsidenten gewandt und um die Unterstützung ihres Vorschlags gebeten. Es werde jetzt erklärt, im wesentlichen käme es auf die Stellungnahme Bayerns an.

Ministerialrat Dr. Gerner fügt hinzu, wenn auch ein formeller Beschluß von Niedersachsen und Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, noch nicht vorliege, so sei doch damit zu rechnen, so daß in der Tat eigentlich nur mehr Bayern dagegen sei.

Staatsminister Weinkamm erwidert auf Frage von Staatssekretär Dr. Ringelmann, eine genaue Berechnung über die finanziellen Auswirkungen liege noch nicht vor, der Entwurf gehe zunächst ja erst an den Bundestag, wenn der Bundesrat zustimme.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, Bayern könne sich wohl nicht gut allein gegen den Vorschlag Nordrhein-Westfalens stellen.

Der Ministerrat beschließt, den Standpunkt einzunehmen, daß Bayern gegen den Vorschlag Nordrhein-Westfalens keinen Widerspruch erheben werde.30

X. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, Regierungsdirektor Dr. Franz Nibler31 zum Ministerialrat im Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zu ernennen.

XI. Verkaufssonntage vor Weihnachten

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, die beiden letzten Sonntage vor Weihnachten, also den 14. und 21. Dezember, als Verkaufssonntage freizugeben und zu genehmigen, daß an diesen Tagen die Läden von 10 Uhr 30 bis 17 Uhr offen gehalten werden können.

[XII.] Messerschmitt-Werke

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, in den letzten Tagen habe er feststellen müssen, daß tatsächlich Agenten von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen versucht hätten, die Abwanderung der Messerschmitt-Werke aus Bayern herbeizuführen. Andererseits müsse er aber doch mit Nachdruck darauf hinweisen, daß die dauernden Auseinandersetzungen in den Landtagsausschüssen und damit auch in der Presse über die Abwanderung von Betrieben aus Bayern für die bayerische Wirtschaft sehr mißlich seien und unbedingt abgestellt werden müßten. Am besten sei es wohl, wenn man in einer Koalitionsbesprechung um größte Zurückhaltung bitten würde.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths unterstützt diese Ausführungen mit dem Hinweis, daß vor allem im Wirtschaftsausschuß viel zuviel von angeblichen Fällen von Abwanderung die Rede sei. Wenn ein in Bayern ansässiger Betrieb in einem anderen Land eine weitere Niederlassung gründen wolle, so könne man dies eben nicht verhindern, daraus aber alle möglichen Folgerungen zu ziehen, sei unberechtigt und der bayerischen Wirtschaft durchaus abträglich.32

Um 11 Uhr verlässt der Herr Ministerpräsident auf eine Viertelstunde die Kabinettssitzung, um die zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen und der amerikanischen Armee abgeschlossene Vereinbarung über die Ausübung der Jagd durch Mitglieder der amerikanischen Streitkräfte zu unterzeichnen.33

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor