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Nr. 128MinisterratsitzungDienstag, 18. November 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Gewährung einer Weihnachtszuwendung im Jahre 1952 an die Beamten des Bayer. Staates. III. Staatshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953; hier: EPL. 04 (Staatsministerium der Justiz). IV. Ausleihung von Bildern der Alten Pinakothek nach den Vereinigten Staaten von Amerika. V. Verwaltungsvereinbarung über die Grenzpolizei. VI. Bayerische Elektrizitätsliefergesellschaft Bayreuth. VII. Personalangelegenheiten. VIII. [Fall Beham]. [IX. Wohnungsbaugelder für Bayern; hier: 26 Mill. DM aus Gegenwertsmitteln]. [X. Umgemeindung der Fuchstalgemeinden im Landkreis Kaufbeuren]. [XI. Entwurf einer Rechtsanordnung des Kreispräsidenten von Lindau über die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kreis Lindau].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über den Kapitalverkehr1

Zustimmung gem. Art. 84 Abs. I2 in Verbindung mit Art. 78  GG.

2. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung3

und

3. Entwurf eines Gesetzes über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien (Neufassung der Anlage A zum Handelsabkommen vom 7. Mai 1926) in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif4

Anträge nach Art. 77 Abs. 2  GG werden nicht gestellt.

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung5

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, das Innenministerium sei nach wie vor der Ansicht, daß die in Art. I Ziff. 4 a und b des Entwurfs enthaltenen Änderungen und Ergänzungen des Art. 24 GewO abgelehnt werden sollten, während das Arbeitsministerium auf dem Standpunkt stehe, der Entwurf behandle überwiegend Recht des Arbeitsschutzes und des allgemeinen Wirtschaftsrechts, so daß die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben sei.

Der Ministerrat stellt nach längerer Aussprache fest, daß ein bayerischer Antrag auf Ablehnung keine Aussicht habe, eine Mehrheit im Bundesrat zu finden. Es wird deshalb beschlossen, von einem Antrag abzusehen.

Anschließend berichtet Ministerialrat Dr. Gerner über die in der BR-Drucks. Nr. 435/1/52  zusammengefaßten Empfehlungen der Ausschüsse.6

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen unter Nr. 1 und 2, 4 mit 13, 14a, 17 mit 21, 22b, 23, 24a, 25, 26a und b, 27 mit 29a und 31 mit 33 zu unterstützen, dagegen nicht die Empfehlungen unter II Nr.3, 14b, 15, 16, 23a, 29 b und 34.7

5. Entwurf einer Verordnung über die Änderung und über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Durchführung eines statistischen Eilberichts über den Auftragseingang in wichtigen Industriezweigen im Bundesgebiet8

Zustimmung gem. Art. 80 Abs. 2  GG.

6. Vorschlag des Bundesrats für den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr9

Der Ministerrat beschließt, sich dem in der BR-Drucks. Nr. 431/1/52  niedergelegten Vorschlag des Ausschusses für Verkehr und Post anzuschließen.10

7. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarktes11

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, entgegen der Empfehlung des Innenausschusses12 schlage der Koordinierungsausschuß vor, dem Gesetzentwurf schon mit Rücksicht auf die Frage der Bayernanleihe zuzustimmen.13 Allerdings habe sich der Bayer. Städteverband für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, vor allem im Hinblick auf die Kommunalanleihen.14 Es sei jedoch zu befürchten, daß unter Umständen dann die günstige Regelung hinsichtlich der Bayernanleihe gefährdet werde.

Staatsminister Zietsch erklärt, den Antrag der Städte nicht unterstützen zu können, wenn er auch nicht glaube, daß die Bayernanleihe nochmals gefährdet sei. Sein Hauptbedenken gegen den Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG sei der, daß dann wieder viel zuviel Zeit vergehen werde, während es unbedingt notwendig sei, jetzt zu einem Abschluß zu kommen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, wenn man dem Wunsch der Städte nachgebe, werde sofort der Widerstand der Industrie kommen.

Während Staatsminister Dr. Hoegner auf die Argumente des Städteverbands hinweist, meint Ministerpräsident Dr. Ehard, das Interesse in der Verabschiedung des Gesetzes sei doch wohl größer als die noch bestehenden Bedenken.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt zu mit dem Hinweis, daß die Gemeinden jedenfalls indirekt auch von diesem Gesetz Vorteile haben könnten.

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 zu stellen.15

8. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Vermögensteuer im Verhältnis zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) für die Kalenderjahre 1949 bis 195116

Zustimmung gem. Art. 105 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 78  GG.

9. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes17

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß empfehle, dem Gesetzentwurf nach Art. 78  GG dann zuzustimmen, wenn die Fassung der Regierungsvorlage vom Bundestag unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlags des Bundesrats übernommen werde. Dagegen könne man der Vorlage wohl nicht zustimmen, falls sie vom Bundestag in der Fassung des Bundestagsausschusses für Finanz- und Steuerfragen verabschiedet werden sollte. Der Koordinierungsausschuß halte aber die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit Rücksicht darauf, daß ein baldiges Zustandekommen des Gesetzes notwendig sei, nicht für zweckmäßig.18

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.19

10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von steuerstrafrechtlichen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze20

Nach eingehender Erörterung des Gegenstands beschließt der Ministerrat, daß Bayern einen Antrag dahin stellen wird, daß die in dem Entwurf vorgesehenen Vorschriften über das Steuerstrafverfahren umgestaltet werden sollten im Sinne des in dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten21 vorgesehenen Verfahrens, ferner, daß die Steuerstraftatbestände in Zuwiderhandlungen und Mischtatbestände im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und des Wirtschaftsstrafgesetzes22 umgebaut werden sollten mit Ausnahme der Tatbestände, die eine gewerbsmäßige Steuer- oder Zollhinterziehung und sonstige besonders qualifizierte steuerliche Verfehlungen zum Gegenstand haben. Falls man mit diesem Antrag nicht durchdringe, sollten von den in der BR-Drucks. Nr. 430/1/52  niedergelegten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse nicht unterstützt werden die Ziff. IV, 7 a und b, 22,25, 29 a, XX b.23 Die übrigen in der erwähnten BR-Drucksache niedergelegten Empfehlungen seien zu unterstützen. Weiter wurde beschlossen, daß Bayern den Antrag stellen wird, dem § 414 (§ 417 in der Fassung der Regierungsvorlage) in Abs. 1 folgende Fassung zu geben:

„(1) Mit Geldstrafe bis zu 10000,- DM wird bestraft, wer

1. ohne den Tatbestand einer anderen Straftat zu erfüllen, vorsätzlich oder fahrlässig

a) die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen vorgeschriebenen Bücher oder Aufzeichnungen nicht führt,

b) die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen vorgeschriebenen Bücher, Aufzeichnungen oder Belege trotz Verlangens des Finanzamtes nicht oder nicht vollständig vorlegt,

c) unverändert,

d) die Vorschriften der Verbrauchssteuergesetze oder der dazu ergangenen Rechtsverordnungen über Verpackung und Kennzeichnung verbrauchssteuerbarer Erzeugnisse, die dort zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Erklärungs- oder Anzeigepflichten, die Verkehrsbeschränkungen oder die Vorschriften verletzt, die für den Verbrauch unversteuerter Waren in den Freihäfen getroffen sind,

e) unverändert,

f) unverändert.“24

Ziff. 2 des §414 soll die Fassung erhalten:

„Vorsätzlich oder fahrlässig gegen den § 107 a oder den § 163 Abs. 1 verstößt.“25

Abs. 2 des §414 soll unverändert bleiben.26

11. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage an Richter27

Es wird festgestellt, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.28

12. Entwurf einer Vierten Verwaltungsanordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Finanzverwaltung (4. DAFVG)29

Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlungen des Finanzausschusses (BR-Drucks. Nr. 407/1/52  ).30

13. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen vom 7. November 195031

Zustimmung gem. Art. 80 Abs. 2  GG.

14. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%igen Anleihe der Bundesrepublik Deutschland von 1952 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag32

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß der Entwurf dieser Verwaltungsanordnung noch nicht vorliege, das Finanzministerium aber der Meinung sei, man könne ihm nach Maßgabe des Abänderungsvorschlags des Finanzausschusses vom 13. November 1952 zustimmen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.33

15. Entwurf einer Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die deutsche Genossenschaftskasse auf das Land Berlin34

Zustimmung gem. Art. 80 Abs. 2  GG.

16. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betr. Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und von Lohnzetteln durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 195235

Zustimmung.

17. Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht)36

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, der Koordinierungsausschuß sei mit Ausnahme des Vertreters des Arbeitsministeriums37 der Auffassung gewesen, daß der Entwurf aus den vom Rechtsausschuß vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken grundsätzlich abgelehnt werden müsse.38 Dagegen habe der Vertreter des Arbeitsministeriums sich dafür ausgesprochen, den Abänderungsvorschlägen des Sozialpolitischen Ausschusses zuzustimmen.39

Er glaube nicht, daß man diesen Weg gehen könne, da der Entwurf völlig unzureichend sei und zu allergrößten Bedenken Anlaß gebe. In der Ablehnung seien sich der Rechtsausschuß und der Innenausschuß völlig einig, während sich der Sozialpolitische Ausschuß bemüht habe, den Entwurf so umzubauen, daß wenigstens die größten Bedenken ausgeräumt würden. Diese Empfehlungen seien gestern erst gekommen, so daß es unmöglich gewesen sei, sie noch durchzuarbeiten.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß der Sozialpolitische Ausschuß dem Grundsatz nach dem Rechtsausschuß durchaus zugestimmt, sich dann aber bemüht habe, den Entwurf so abzuändern, daß er einigermaßen annehmbar sei. Der Ausschuß habe sich dazu entschlossen, weil die Lage mit Ausnahme von Bayern wirklich brennend geworden sei. Persönlich glaube er, daß es das beste sei, sich dem Rechtsausschuß anzuschließen und die Ausarbeitung des Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschusses der Bundesregierung als Material zu übergeben.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf mit der Maßgabe abzulehnen, daß das Material des Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschusses der Bundesregierung zugeleitet wird.40

18. Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187  ) in der z.Zt. geltenden Fassung41

Zustimmung gem. Art. 84 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78  GG.

19. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes42

Keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG.

20. Entwurf einer Allgemeinen Verfügung über Eintragung des Grundbuchvermerks gem. § 117 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes über das Vorrecht und Eintragung der Umstellungsgrundschulden in den Fällen des § 120 Abs. 3 Satz 4 Lastenausgleichsgesetz43

Zustimmung gem. Art. 84 Abs. 2  GG.

21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes44

Nach eingehender Erörterung beschließt der Ministerrat von den in der BR-Drucks. Nr. 439/1/52  niedergelegten Empfehlungen der tätigen Ausschüsse zu unterstützen die Empfehlungen:

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu §7 Abs. 2 b, des Finanzausschusses zu § 13 a Abs. 1,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses auf Einfügung eines neuen Abs. 4 in § 13a,

des Finanzausschusses zu § 14 Abs. 2,

des Finanzausschusses zu § 14 Abs. 3 und Abs. 5,

des Flüchtlingsausschusses zu § 14 Abs. 6,

des Finanzausschusses auf Streichung des § 14 Abs. 2 evtl., falls hiefür keine Mehrheit zu erzielen ist, die Empfehlung

des Rechtsausschusses auf Streichung des § 14 Abs. 2 b,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu §§ 16 Abs. 1, 16 Abs.2, 16 Abs. 3, 4 und 5 (Streichung der Abs. 3, 4 und 5) zu 16 Abs. 6,

des Rechtsausschusses zu § 16 Abs. 6,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 16 a Abs.2 und zu § 17 Abs. 1 Buchst, a, b und d,

des Flüchtlingsausschusses zu § 17a,

ein von der Stadt Hamburg noch einzubringender Antrag zu § 17a soll an Stelle der

Empfehlung des Flüchtlingsausschusses zu § 17a unterstützt werden,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 17 c Abs. 1,

Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, zu § 17 f Abs. 1 und Abs. 2,

des Finanzausschusses auf Streichung des § 17 f Abs. 4,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 21 b, zu § 27 Abs. 1, zu § 28a,

des Rechtsausschusses zu § 28 a,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 28 a Buchst, a und b,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu Art. II Abs. 1, zu Art. III und zu Art. IV.

Nicht unterstützt werden hienach die Empfehlungen:

des Wohnungs- und Flüchtlingsausschusses zu § 13 a Abs. 1 Satz 1,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 13 a Abs. 1 Satz 2,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses und Flüchtlingsausschusses zu § 13 a Abs. 1 Satz 2 und die vom Wiederaufbau- und Wohnungsausschuß dem Bundesrat vorgeschlagenen Empfehlungen zu § 13 a Abs. 1,

des Flüchtlingsausschusses zu § 14 Abs.2,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 14 Abs. 3,

des Flüchtlingsausschusses zu § 14 Abs. 3,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 14 Abs. 5,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 14 Abs. 6 Satz 2,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 14 a Abs.2 b,

des Flüchtlingsausschusses zu § 15,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses zu § 17 Abs. 1 Buchst, c,

des Wiederaufbau- und Wohnungsausschusses auf Einfügung eines neuen §17 b,

des Wiederaufbau – und Wohnungsausschusses zu § 17 f Abs. 4,

Von Bayern soll ein Antrag gestellt werden, dem § 14 Abs.2 in den Sätzen 4 und 5 folgende Fassung zu geben:

„Stimmen nicht sämtliche obersten Landesbehörden diesem Vermittlungsvorschlag innerhalb einer vom Bundesminister für Wohnungsbau gesetzten angemessenen Frist zu, so entscheidet dieser unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Länder über die Verteilung der Mittel. Bei Streitigkeiten entscheidet das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug.“

Weiter soll von Bayern beantragt werden, dem § 22 folgenden Abs. 8 einzufügen:

„Bei Baumaßnahmen der Umsiedlung von Land zu Land und der innergebietlichen Neuordnung, sowie bei Baumaßnahmen im Zuge der Auflösung von Massenlagern wird der Mieter von dem zuständigen Wohnungsamt eingewiesen.“45

22. Herabsetzung der Quote der in Berlin verbleibenden notaufgenommenen politischen Flüchtlinge von 20 v. H. auf 5 v.H.46

Staatssekretär Dr. Oberländer schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen (BR-Drucks. Nr. 445/1/52  ) anzuschließen, wonach die Quote der in Berlin verbleibenden politischen Flüchtlinge nicht auf 5, sondern nur auf 10% herabgesetzt werden solle.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.47

23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum Ersten Bundestag und zur Ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.194948

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Vertreter des Innenministeriums49 halte die vom Vermittlungsausschuß beschlossene Lösung verfassungsmäßig für nicht tragbar, da hiedurch stillschweigend eine Verwaltungszuständigkeit des Bundes bei der Durchführung der Wahlen geschaffen wird.50 Der Koordinierungsausschuß meine, man könne dem Entwurf die Zustimmung nach Art. 78 [GG] erteilen, gleichzeitig aber eine Erklärung abgeben, daß mit der vom Bundestag beschlossenen Fassung des § 23 a Abs. 1 der Bundesrat kein Präjudiz dafür schaffe, daß die Begründung einer Verwaltungszuständigkeit des Bundes aus der Natur der Sache heraus erfolgen könne.51

Der Ministerrat beschließt zuzustimmen und diese Erklärung abzugeben.52

24. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz)53

Zustimmung zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses.

25. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der tierischen Erzeugung (Tierzuchtgesetz)54

Bedenken werden nicht erhoben.55

Abschließend verweist Ministerialrat Dr. Gerner auf die im Bundesanzeiger Nr. 202 veröffentlichte Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung.56 Danach sei eine große Zahl von Gesetzentwürfen noch nicht abschließend behandelt. Es frage sich nun, ob die Staatsregierung als solche oder die einzelnen Ressorts eine Aufstellung machen sollten, welche Gesetzentwürfe von besonderer Dringlichkeit seien.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, den einzelnen Staatsministerien die Aufstellung der Dringlichkeitslisten zu überlassen.

II. Gewährung einer Weihnachtszuwendung im Jahre 1952 an die Beamten des hayer. Staates57

Staatsminister Zietsch führt aus, der Entwurf sehe vor, daß den planmäßigen und außerplanmäßigen Beamten des Bayer. Staates eine Weihnachtszuwendung gezahlt werde, die für Verheiratete 50 DM und für Ledige, Verwitwete usw. 30 DM betrage. Dazu komme noch eine Weihnachtszuwendung von 15 DM für jedes kinderzuschlagsberechtigende Kind.

Da es wohl kaum möglich sein werde, das Gesetz, um dessen alsbaldige Übersendung an den Landtag er bitte, so rechtzeitig zu verabschieden, daß die Weihnachtszuwendungen mit den Dezemberdienstbezügen gezahlt werden könnten, müßten nach dem Vorbild des Bundes und der übrigen Länder diese Zuwendungen zunächst vorschußweise gezahlt werden. Er beabsichtige, den Staatshaushaltsausschuß um die Bewilligung dieses Verfahrens zu ersuchen und bitte um einen entsprechenden Beschluß des Ministerrats.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen, ferner zuzustimmen, daß der Herr Staatsminister der Finanzen den Haushaltsausschuß ersucht, eine vorschußweise Zahlung zu bewilligen.58

III. Staatshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953; hier: EPL. 04 (Staatsministerium der Justiz)59

Staatsminister Zietsch teilt mit, bei den Haushaltsverhandlungen zwischen Finanz- und Innenministerium seien noch einige Differenzpunkte geblieben. Man habe zwar dem Justizministerium Erhöhungen zugebilligt, allerdings nicht in vollem Umfang, weil bekannt sei, daß dieses Ministerium bei seinen Anforderungen mit besonderer Sorgfalt vorgegangen sei.

Ganz allgemein müsse er sagen, daß jetzt schon die Anforderungen der Ressorts die Einnahmen um rund 500 Millionen DM überstiegen, es sei also ausgeschlossen, alle Wünsche zu erfüllen. Heute in acht Tagen kämen die Haushaltsreferenten nochmals zusammen, das Ergebnis werde dann den Kabinettsmitgliedern mitgeteilt werden. Sein Bestreben sei, nicht einen schematischen Abschlag zu machen, sondern gleich ein fertiges Programm vorzulegen, über das sich alle Beteiligten geeinigt haben. Er fürchte, daß es nicht möglich sei, über die bisherigen Zugeständnisse hinaus die Haushaltsansätze des Justizministeriums zu erhöhen. Wenn sich die Finanzlage günstiger gestalte, könne er diesem Ministerium noch entgegenkommen, da hier tatsächlich ein großer Bedarf bestehe.

Staatsminister Weinkamm entgegnet, er verkenne die Schwierigkeiten zwar nicht, er müsse aber feststellen, daß der Justizhaushalt bisher recht stiefmütterlich behandelt worden sei und gewisse Dinge eben nachgeholt werden müßten. Vor allem brauche er die Erhöhung bei Titel 200 – Geschäftsbedürfnisse –, nachdem bisher hiefür einschließlich eines Betrages von einer Million DM für die Grundbuchumschreibungen 1,5 Millionen DM zur Verfügung gestanden hätten. Auch die anderen Anträge des Justizministeriums seien wirklich begründet, zumal ja wohl allgemein bekannt sei, daß sich die Gebäude der Justizverwaltung und ihrer Einrichtungen zum Teil in einem völlig unmöglichen Zustand befänden.

Staatsminister Zietsch macht dann folgende Zugeständnisse:

Tit. 200 (Geschäftsbedürfnisse) wird auf 1,5 Millionen DM erhöht.

Tit. 201 (Unterhaltung und Ersatz der Geräte usw.) bleibt bei 500000 DM.

Tit. 202 (Bücherei) wird auf 350 000 DM erhöht.

Tit. 204 und 5 (Unterhaltung der Gebäude usw.) bleibt bei 1,1 Millionen DM.

Tit. 206 (Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken) wird auf 1 550 000 DM erhöht.60

IV. Ausleihung von Bildern der Alten Pinakothek nach den Vereinigten Staaten von Amerika61

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat am 22. Juli 1952 die Ausleihung von Bildern der Alten Pinakothek nach den Vereinigten Staaten von Amerika nicht genehmigt habe. In der Zwischenzeit seien aber die Bemühungen der amerikanischen Museen, die jetzt auch vom amerikanischen Generalkonsulat in München unterstützt würden, weitergegangen.62 Dabei seien zwei besonders wichtige Fragen aufgetaucht, nämlich einmal, ob auch wirklich jede Garantie gegeben werden könne, daß die Bilder keinen Schaden erlitten, zum anderen, ob jede Gefahr ausgeschlossen sei, daß von privater Seite Ansprüche auf die Kunstwerke gemacht würden.63 Was diesen Punkt betreffe, so habe er Ministerialrat von Brand64 beauftragt, beim Auswärtigen Amt in Bonn um ein Gutachten zu ersuchen.65

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, bei den für die Ausleihung in Betracht kommenden Bilder handle es sich um besonders wertvolle Werke der deutschen Malerei. Gerade hier bestünden doch sehr erhebliche Bedenken, ob diese Bilder, die auf Holztafeln gemalt seien, durch die Reise und die damit verbundenen Klimaunterschiede usw. nicht Schaden nehmen würden. Eine Versicherung abzuschließen habe keinen großen Sinn, da es sich hier ja um absolut einmalige und unersetzliche Kunstwerke handle.

Staatssekretär Dr. Brenner fügt hinzu, es handle sich hier um 80 besonders hervorragende Bilder, also einen wesentlichen Teil der Alten Pinakothek, die noch dazu 1 – 1½ Jahre außer Landes kommen würden. Auf die öffentliche Meinung in Bayern sei überhaupt noch nicht eingegangen worden, sie müsse aber jedenfalls berücksichtigt werden. Da für die Ausleihung an sich beachtliche Argumente sprächen, könnte man sich vielleicht dazu entschließen, aber auch er warne davor, gerade die Holztafelbilder herzugeben; dabei befinde er sich in Übereinstimmung mit Herrn Generaldirektor Hanfstaengl.66 Dieser habe in diesem Sinne auch an den Direktor des Museums von Philadelphia geschrieben und betont, daß – wenn überhaupt – dann nur auf Leinwand gemalte Bilder verschickt werden könnten.67 Das bedeute natürlich, daß die alte deutsche Malerei in der Ausstellung nicht oder doch fast nicht vertreten sein könne.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, eine Verpflichtung sei noch nicht eingegangen worden. Es werde noch weiter verhandelt, vor allem müsse aber die Rechtsfrage noch eingehend geprüft werden. Er betone, daß eine etwaige Gefahr nur von privater, nicht aber von öffentlicher Seite aus bestehe.68

Ministerpräsident Dr. Ehard bestätigt, daß in erster Linie festgestellt werden müsse, ob in irgendeiner Form gegen die ausgeliehenen Kunstwerke Ansprüche geltend gemacht worden könnten. Wenn hier eine Sicherheit bestehe, würde er doch dazu raten, der Ausstellung zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, sich grundsätzlich mit der Ausleihung nach den Vereinigten Staaten einverstanden zu erklären unter den Voraussetzungen, daß einmal alle Rechtsfragen eingehend geprüft und geklärt und zum anderen die Holztafelbilder der Alten Pinakothek in die Ausstellung nicht aufgenommen werden.69

V. Verwaltungsvereinbarung über die Grenzpolizei70

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen Vorschlag des Bundesinnenministeriums über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Bayern wegen der Landesgrenzpolizei bekannt, die mit einer Kündigungsfrist von 1/2 Jahr abgeschlossen werden solle.71 Danach werde die Paßnachschau bei der bayerischen Grenzpolizei verbleiben, allerdings mit Ausnahme der Flugplätze. Da dies mit dem Polizeiorganisationsgesetz72 im Widerspruch stehe, müsse die Zustimmung des Landtags eingeholt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, vielleicht könnte man doch erreichen, die Kündigungsfrist frühestens an einem bestimmten Termin erfolgen könne. Was die Flugplätze betreffe, so könne man vielleicht zugestehen, daß dort die Paßnachschau bei der Bundesgrenzpolizei liege, da ja in sonstiger polizeilicher Hinsicht die bayerische Polizei noch tätig sein könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, den Entwurf eines Schreibens an das Bundesinnenministerium vorzulegen, in dem die beiden Punkte, Kündigungsfrist und Paßnachschau auf den Flugplätzen, noch dargelegt würden.73

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.74

VI. Bayerische Elektrizitätsliefergesellschaft Bayreuth

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, im Jahre 1913 seien eine Reihe von Verträgen mit Elektrizitätsliefergesellschaften abgeschlossen worden, wonach diese Werke die Stromversorgung zu betreiben hätten, dabei aber ihre Anlagen usw. auf Staatsgrund einrichten konnten. Der Staat könne nach diesen Verträgen ungefähr im Jahre 1963 ein Heimfallsrecht geltend machen, müsse dabei aber die Einrichtungen, die noch nicht abgeschrieben seien, ersetzen. Die Gefahr sei nun, daß der bayerische Staat in diesem Zeitpunkt nicht über die erforderlichen Mittel verfüge, das Finanzministerium sei deshalb auf den Gedanken gekommen, das Heimfallsrecht nicht auszuüben, sondern Beteiligungen zu erwerben.

Diese Möglichkeit biete sich nun zum erstenmal bei der Elektrizitätsliefergesellschaft Bayreuth. Wenn der Staat hier auf das Heimfallsrecht verzichte, brauche er keine Mittel aufzuwenden, sondern könne Aktien im Wert von einer Million DM erwerben. Da diese Aktien zur Zeit einen recht günstigen Kurs hätten, sei es auch finanziell ein vorteilhaftes Geschäft.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, im Laufe der Zeit könne man dann bei anderen Unternehmungen das gleiche Verfahren einschlagen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, das Staatsministerium für Wirtschaft habe gegen diesen Vorschlag keine Bedenken.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt abschließend fest, diese Transaktion sei schon deshalb notwendig, weil ein neues Energiewirtschaftsgesetz kommen werde, das möglicherweise über die Heimfallsrechte hinweggehen werde.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen zuzustimmen.

VII. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt

1. die Amtszeit des Vizepräsidenten des Bayer. Obersten Rechnungshofs, Ernst Fischer,75 bis 30. Juni 1953 zu verlängern und

2. den Regierungsdirektor im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Franz Müller,76 zum Ministerialrat zu ernennen.

VIII. Fall Beham77

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner unterrichtet den Ministerrat über den Fall Beham und teilt unter anderem mit, daß Polizeioberinspektor Beham erst jetzt vor Gericht gestellt worden sei, nachdem die Amerikaner schon im Juni diesen Fall aufgegriffen hätten.78 Das Dienststrafverfahren gegen Beham sei vorläufig bis zur Erledigung des gerichtlichen Verfahrens ausgesetzt worden,79 es stehe aber jetzt schon fest, daß Beham völlig uneigennützig gehandelt habe, wenn sein Vorgehen auch ein großer Fehler gewesen sei.80

[IX.] Wohnungsbaugelder für Bayern; hier: 26 Mill. DM aus Gegenwertsmitteln

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf die Meldung in der letzten Montagsnummer des „Münchner Merkur“. Zur Untersuchung der angeblichen Verwürfe gegen Bayern werde jetzt eine Kommission des Marshallplanministeriums kommen, er könne aber jetzt schon sagen, daß die Vorwürfe offensichtlich nicht berechtigt seien und nach Aussage des Herrn Ministerialrats von Miller81 in allen Punkten widerlegt werden könnten.

[X.] Umgemeindung der Fuchstalgemeinden im Landkreis Kaufheuren82

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Landtag am 15. September 1949 beschlossen habe, eine Eingabe, die sich mit der Umgemeindung der sogenannten Fuchstalgemeinden aus dem Landkreis Kaufbeuren in den Landkreis Landsberg befaßt,83 der Staatsregierung zur Würdigung herübergegeben habe.84 Das Innenministerium habe auf Grund dieses Beschlusses den beteiligten Gemeinden eine Abstimmung empfohlen,85 gegen die sich natürlich der Kreistag Kaufbeuren gewandt habe.86

Staatsminister Zietsch wirft ein, der Landrat von Kaufbeuren87 behaupte, die Abstimmung sei ohne Fühlungnahme mit ihm festgesetzt worden, wozu noch komme, daß sich die Verhältnisse seit 1949 im Landkreis wesentlich verändert hätten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, die Gemeinden seien angehört worden, acht hätten sich für die Umgemeindung ausgesprochen,88 ferner habe er mit dem Landrat, der bei ihm gewesen sei, gesprochen und ihm alle Einzelheiten dargelegt.89

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, auch ihm sei gesagt worden, man habe den Landrat und den Kreistag nicht gehört, deshalb werde auch gewünscht, daß die Abstimmung zurückgestellt werde.90

Staatssekretär Dr. Nerreter meint, mit der Abstimmung werde nur Unruhe entstehen, zumal ein Gesetz im Landtag kaum zustande kommen werde, nachdem sich alle schwäbischen Abgeordneten gegen die Umgemeindung aussprechen würden und diese lediglich von den Abgeordneten des Landkreises Landsberg unterstützt werde. Vielleicht müsse man doch etwas Rücksicht auf den neuen Landrat in Kaufbeuren nehmen, der sich an sich als Nachfolger des früheren Landrats, des verstorbenen Landtagspräsidenten Dr. Stang,91 schwer tue.92

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, nach der Verfassung sei die Staatsregierung verpflichtet, Beschlüssen des Landtags Rechnung zu tragen,93 deswegen könne er sich nicht zu einer Verschiebung entschließen. Nachdem die Stellungnahme in den in Frage kommenden Gemeinden nicht einheitlich gewesen sei,94 müsse die Stimmung der Bevölkerung erforscht werden. Er habe den Termin schon einmal verschoben95 und halte eine weitere Verschiebung nicht für zweckmäßig.

Ein endgültiger Beschluß wird nicht gefaßt. Es wird aber vereinbart, die Abstimmung stattfinden zu lassen.96

[XI.] Entwurf einer Rechtsanordnung des Kreispräsidenten von Lindau über die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kreis Lindau97

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Kreispräsident von Lindau98 beabsichtige, mit Wirkung vom 1. Januar 1953 im Kreis Lindau das bayerische Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit99 in Kraft zu setzen. Er wolle deshalb eine Rechtsverordnung erlassen, die im Einvernehmen mit der bayerischen Staatsregierung ergehen solle. Der Entwurf sei vom Kreispräsidium im Einvernehmen mit dem Präsidium des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, dem Staatsministerium des Innern und der Bayer. Staatskanzlei ausgearbeitet worden. Er bitte den Ministerrat, dem Entwurf zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Rechtsanordnung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit im bayerischen Kreis Lindau zuzustimmen.100

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor