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Nr. 133MinisterratssitzungDienstag, 23. Dezember 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft. II. Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Architektengesetz). III. Entwurf eines Gesetzes über verunstaltende Außenwerbung. IV. Entwurf einer Verordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1931 – BGBl. I S. 307 (Bundesgesetz zu Art. 131  GG). V. Anerkennung des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen als Geschädigtenverband gem. § 5 der Verordnung über den Vollzug des Lastenausgleichsgesetzes vom 27. September 1952 (GVBl. Nr. 26/52 S. 268). VI. Bayerische Lagerversorgung. VII. Aufstellung der Büsten Wilhelm Röntgens und Adalbert Stifters in der Walhalla. VIII. Anorgana Gendorf und Aschaffenburger Zellstoffwerke AG. IX. Weihnachtszuwendung für Arbeiter des bayer. Staates. X. Ausstellungen bayerischer Kunstwerke im Ausland. XI. Energieversorgung und Bayernwerk AG. XII. Maxhütte AG. XIII. Personalangelegenheiten. XIV. [Eingliederung der Zweiganstalt Lindau der Landeszentralbank von Baden-Württemberg in die Landeszentralbank für Bayern]. [XV. Oberster Rechnungshof]. [XVI. Differenzpunkte bei der Aufstellung des Staatshaushalts]. [XVII. Beflaggung der öffentlichen Gebäude am Neujahrstag]. [XVIII. Dienststunden in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr]. [XIX. Landtagsdienst]. [XX. Fall Hrnecek]. [XXI. Empfang für das Konsularkorps und die Presse]. [XXII. Erhebung des Erzbischofs von München, Dr. Wendel, zum Kardinal]. [XXIII. Stromleitung Aschaffenburg-Weissenburg]. [XXIV.] Jahresübersicht.

I. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft1

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, nachdem der Ministerrat über die Art. 1, 5 und 8 bereits Beschluß gefaßt habe, sei noch eine Änderung der Art. 7 und 10 erforderlich und zwar solle Art. 7 folgende Fassung erhalten:

„Im Rechnungsjahr 1952 wird sie am 1. März 1953 fällig.“2

Für Art. 10 werde folgende Fassung vorgeschlagen:

„Das Gesetz ist dringlich; es tritt am ... in Kraft.“

Der Ministerrat beschließt, diesen Vorschlägen zuzustimmen.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, auch in der Begründung auf Seite 2 Abs. 2 sei eine Änderung nötig, hier müsse wohl Satz 6 durch folgende Fassung ersetzt werden:

„Auch dem Bund kommt nach bayerischer Auffassung eine Zuständigkeit zu einem Gesetz über die landwirtschaftliche Selbstverwaltung, durch das ein solches Umlagerecht eingeführt werden könnte, nicht zu“.3

Schließlich könne noch auf Seite 2 der Begründung in Abs. 3 Zeile 2 das Wort „die“ gestrichen werden.

Der Ministerrat beschließt, auch diesen Abänderungsvorschlägen zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt dazu noch, er halte es überhaupt für notwendig, die Begründung nochmals etwas umzuarbeiten; dies könne gemeinsam vom Landwirtschafts- und Finanzministerium aus erfolgen, ohne daß der Ministerrat noch einmal damit befaßt werden müsse. Er bitte den Herrn Ministerpräsidenten, den Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten, wenn die Begründung fertiggestellt sei.

Der Herr Ministerpräsident erklärt sich damit einverstanden.

Das Kabinett beschließt dann endgültig gegen eine Stimme, den Gesetzentwurf zu verabschieden und dem Landtag vorzulegen.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß er ein Gegner jeder Sonderbelastung einer einzelnen Wirtschaftsgruppe sei und eine befriedigende Lösung nur darin erblicken könne, daß paritätische Wirtschaftskammern errichtet würden.4

II. Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Architektengesetz)5

Der Ministerrat beschließt, die Behandlung dieses Gesetzentwurfs bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.6

III. Entwurf eines Gesetzes über verunstaltende Außenwerbung7

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf alle Ministerien zugestimmt hatten, auch das Staatsministerium für Wirtschaft, das nur noch eine Ergänzung zu Art. 2 Abs. 1 vorgeschlagen habe.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths wirft ein, das Staatsministerium für Wirtschaft habe gegen die jetzige Fassung des Entwurfs keinerlei Bedenken mehr.

Staatsminister Weinkamm gibt zu überlegen, ob nicht durch das Bundesgesetz über die Sicherung des Straßenverkehrs8 Teilgebiete geregelt würden, die auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf erfaßt würden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, in den beiden Entwürfen seien verschiedene Dinge geregelt, gegen den bayerischen Entwurf bestünden seines Erachtens insoweit keinerlei Bedenken.

Ministerialrat Dr. Gerner fügt hinzu, es sei auch noch keineswegs sicher, ob und inwieweit der Bundesverkehrsminister9 von der ihm im Gesetz über die Sicherung des Straßenverkehrs eingeräumten Ermächtigung Gebrauch machen werde.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.10

IV. Entwurf einer Verordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden im Sinne des §27 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1931 – BGBl. I S. 307 (Bundesgesetz zu Art. 131  GG)11

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß sachlich gegen den vorliegenden Entwurf wohl keine Bedenken bestünden, dieser formell aber doch vielleicht noch überarbeitet werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu, ersucht aber, grundsätzlich heute schon zuzustimmen, nachdem sachliche Einwendungen nicht zu erheben seien. Er werde dann die Verordnung dem Landtag zuleiten, wenn der endgültige Text vorliege.

Der Ministerrat beschließt, zuzustimmen.12

V. Anerkennung des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen als Geschädigtenverband gem. § 5 der Verordnung über den Vollzug des Lastenausgleichsgesetzes vom 27. September 1952 (GVBl. Nr. 26/52 S. 268)13

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an den Antrag des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen, ihn als Geschädigtenorganisation im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes anzuerkennen. Der Ministerrat habe sich am 14. Oktober 1952 nicht entschließen können, diesem Antrag stattzugeben, so daß der Hauptausschuß nun einen neuen mit einer Reihe von Gründen versehenen Antrag eingereicht habe.

Staatssekretär Dr. Oberländer führt aus, die Angelegenheit sei an sich dadurch erledigt, daß der Hauptausschuß im Beirat des Landesausgleichsamts vertreten sei und sich mit der Regelung einverstanden erklärt habe. Er lege infolgedessen auch keinen Wert mehr darauf, als Geschädigtenorganisation anerkannt zu werden. Der Vorstand des Hauptausschusses sei bei der bereits stattgefundenen Sitzung des Beirats vertreten gewesen.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit damit als erledigt zu betrachten.

VI. Bayerische Lagerversorgung14

Staatsminister Zietsch führt aus, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe eine Entscheidung darüber vorgeschlagen, ob noch vor dem 1. Januar eine Kündigung der Dienstverhältnisse der Angestellten der Bayer. Lagerversorgung erfolgen solle. Dabei sei zu beachten, daß eine große Zahl dieser Angestellten entweder unkündbar sei bzw. daß ihnen nur mit längeren Fristen gekündigt werden könne.15

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet sich gegen die beabsichtigte Kündigung gerade in den Weihnachtstagen und hebt die Verdienste der Bayer. Lagerversorgung in der schwierigen Nachkriegszeit hervor.

Auch Staatssekretär Dr. Oberländer spricht sich gegen den Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums aus und meint, an dem grundsätzlichen Beschluß, die Lagerversorgung aufzulösen, brauche ja nichts geändert werden, es sei lediglich notwendig, den Termin für die Auflösung noch um etwa 1/2 Jahr hinauszuschieben. Im gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls benötige er die Lagerversorgung dringend für die Versorgung der Flüchtlinge aus der Sowjetzone.

Staatsminister Zietsch empfiehlt, die Auseinandersetzungen mit den Organisationen des Einzelhandels durchzuführen und die Auflösung der Lagerversorgung nicht überstürzt vorzunehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, in einer Denkschrift an den Landtag sei lediglich die Bereitwilligkeit, aufzulösen, ausgedrückt, ein Zeitpunkt aber noch nicht festgelegt worden.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, ein Teil der Angestellten werde jedenfalls in neue Organisationen, gleichgültig wie sie nun heißen, aufgenommen werden.

Auch Staatssekretär Dr. Guthsmuths erinnert daran, daß der Beschluß des Ministerrats nur auf die Auflösung im Laufe des Jahres 195316 hinausgehe, und zwar aus dem Grund, damit die Verhandlungen mit dem Bund wegen einer evtl. Übernahme abgewartet werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß eine Kündigung der Angestellten vor dem 1. Januar 1953 nicht erfolgen könne.

Der Ministerrat beschließt, sich dieser Auffassung anzuschließen.17

VII. Aufstellung der Büsten Wilhelm Röntgens und Adalbert Stifters in der Walhalla18

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, die drei bayerischen Universitäten hätten beantragt, die Büste des berühmten Physikers Wilhelm Röntgen19 in der Walhalla aufzustellen, möglichst noch im Jahre 1953 als dem Gedenkjahr Röntgens.20 Außerdem werde von einer Reihe von Organisationen, insbesondere der Heimatvertriebenen, die Aufnahme Adalbert Stifters21 in die Walhalla beantragt;22 irgendwelche Bedenken bestünden wohl nicht, zumal der Bayerische Staat für die Büsten usw. keine Mittel zur Verfügung stellen müsse.

Der Ministerrat beschließt, den Anträgen auf Aufstellung der Büsten Röntgens und Stifters stattzugeben.23

VIII. Anorgana Gendorf und Aschaffenburger Zellstoffwerke AG

a) Aschaffenburger Zellstoffwerke AG24

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß er zwei Beschlüsse hinsichtlich der Anorgana Gendorf und der Aschaffenburger Zellstoffwerke benötige. Was die letzteren betreffe, so habe der Herr Staatsminister der Finanzen recht, wenn er sage, bei dieser AG sei nicht gerade sehr wirtschaftlich gearbeitet worden. Immerhin sei zu beachten, daß entweder der Bayerische Staat jetzt einspringen müsse oder Dinge geschehen würden, die höchst bedauerlich werden könnten. Das Wirtschaftsministerium schlage vor, den Aschaffenburger Zellstoffwerken als Überbrückungshilfe 3 Millionen DM aus dem Versicherungsprogramm und 3 Millionen DM aus Mitteln der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zu geben, für die eine Staatsbürgschaft notwendig sei. Das Staatsministerium der Finanzen habe bisher noch nicht zugestimmt, so daß jetzt eine Entscheidung des Ministerrats erforderlich werde.

Staatsminister Dr. Oechsle bestätigt, daß die Aktiengesellschaft augenblicklich festgefahren sei und etwas geschehen müsse.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths führt aus, es fehlten ungefähr 10 Millionen DM. Wie Herr Staatsminister Dr. Seidel bereits festgestellt habe, könnten 6 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, während weitere 4 Millionen DM von den Banken gegeben werden könnten. Die Staatsbürgschaft sei nur für 6 Millionen DM erforderlich. Die Schwierigkeiten bei Aschzell seien sicher zum Teil auf unzweckmäßige Geschäftsführung usw. zurückzuführen, man dürfe aber auch nicht übersehen, daß auf dem Gebiet des Zellstoffs Kanada zur Zeit mit Kampfpreisen arbeite.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, eine kurzfristige Staatsbürgschaft auf die Dauer eines Jahres zu übernehmen. Selbstverständlich werde dann auch die Geschäftsführung überwacht werden.

Der Ministerrat beschließt, für einen Betrag von 6 Millionen DM die Staatsbürgschaft auf ein Jahr zu übernehmen.

b) Anorgana Gendorf25

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fährt fort, was die Anorgana betreffe, so sei hier eine Staatsbürgschaft in Hohe von 3,6 Millionen DM erforderlich, da ein neues Kraftwerk gebaut werden müsse, um Strom einzusparen.26 Nicht recht verständlich sei es, daß das Bayernwerk den Strompreis für die Anorgana von 4,6 DPfg. auf 6,1 DPfg. erhöht habe.27

Eine Einigung zwischen den beteiligten Ministerien sei nicht erzielt worden, so daß auch hier eine Entscheidung des Ministerrats erforderlich sei.

Im einzelnen weise er darauf hin, daß es hier um einen Remontagekredit gehe, von dem die erste Tranche in Höhe von einer Million DM noch nicht in Anspruch genommen werden könne, die aber im Vorgriff bereits durch das Kraftwerk belastet sei; die zweite Tranche belaufe sich auf 2,6 Millionen DM.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht zu der Frage der Anorgana längere Ausführungen an Hand der im Ministerrat verteilten Vormerkung Nr. II 140 227 IV 327 a.28 Er verweise dabei insbesondere auf Abschnitt B – Finanzielle Lage und Investitionsbedarf. Je länger sich die Angelegenheit hinziehe, desto größer würden die Forderungen.29 Zweifellos sei es ein Risiko, diesen Betrieb zu übernehmen, die Privatwirtschaft werde sich aber nie dazu bereitfinden, so daß der Staat einspringen müsse. Man hoffe, mit einem Betrag von 3 Millionen DM zunächst durchkommen zu können, später würden aber weitere Verpflichtungen kommen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß es sich hier um einen schwerwiegenden Beschluß handle, zumal der Schwerpunkt der zukünftigen Produktion bei den Kunststoffen liegen werde, was zu einer Konkurrenz mit der Privatwirtschaft führen müsse. Trotzdem glaube er, daß man um die Zustimmung zu dem Vorschlag des Finanzministeriums nicht herumkommen könne, dabei sei es aber notwendig, eine enge Verbindung zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium herzustellen, zumal Fachleute aus der chemischen Industrie nach München gerufen werden müßten, um das Werk zu besichtigen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths verweist in diesem Zusammenhang auf die eingeholten technischen Gutachten von Dr. Hirschei30 und Dr.-Ing. Jähne.31

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet dann über die Verhandlungen mit der Industrieverwaltungsgesellschaft (IVG) über einen neuen Pachtvertrag.

Staatsminister Dr. Seidel entgegnet, bisher sei er dahin unterrichtet gewesen, daß die Verhandlungen mit der IVG vor dem Abschluß stünden, dies scheine aber vorläufig noch nicht der Fall zu sein. Jedenfalls sei ein grundsätzlicher Beschluß notwendig, der dahin gehe, das Finanzministerium zu ermächtigen, einen Vertrag mit der IG in Liqu. abzuschließen; das koste zunächst 3 Millionen DM.

Staatsminister Zietsch erklärt seine grundsätzliche Zustimmung, während Staatssekretär Dr. Ringelmann darauf aufmerksam macht, daß bereits ein Vertragsentwurf ausgearbeitet sei, der dieser Tage dem Wirtschaftsministerium zugehen werde.32 Dieser Entwurf sei in Abschnitt C) der Vormerkung zusammengefaßt.33

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt gleichfalls seine Zustimmung.

Der Ministerrat beschließt, diesen Vorschlägen entsprechend das Staatsministerium der Finanzen zum Vertragsabschluß zu ermächtigen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erkundigt sich, ob dieser Beschluß zur Folge habe, daß eine Staatsbürgschaft gegeben werden müsse.

Staatsminister Zietsch bejaht diese Frage.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, die Staatsbürgschaft werde sofort benötigt und zwar zunächst auf ein Jahr; dann sei kein Gesetz notwendig.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist mit Zustimmung des Ministerrats darauf hin, daß dieser Beschluß schon eine Festlegung für später bedeute.34

IX. Weihnachtszuwendung für Arbeiter des Bayerischen Staates35

Staatsminister Zietsch ersucht, dieser grundsätzlich schon zugesicherten Weihnachtszuwendung, die Mittel in Höhe von rund 3,1 Millionen DM benötige, auch formell zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß andere Länder zum Teil nicht nur den in der Bundesregelung vorgesehenen Personenkreis erweitert, sondern auch höhere Sätze gewährt hätten.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen entsprechend, den Arbeitern im öffentlichen Dienst des Bayerischen Staates eine einmalige Weihnachtszuwendung zu gewähren.

X. Ausstellungen bayerischer Kunstwerke im Ausland

a) Ausstellung von Werken der antiken Kunst in Paris

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der deutsche Generalkonsul in Paris, Dr. W. Hausenstein,36 sei an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Direktion der Bayer. Antikensammlungen mit dem Wunsche herangetreten, eine Reihe besonders wertvoller antiker Kunstwerke in Paris ausstellen zu lassen. Unter anderem handle es sich um die berühmte Äginotengruppe und den Apollo von Tenea, also um besonders wertvolle Werke, die keinesfalls der Gefährdung eines Transports ausgesetzt werden dürften. Er sei der Meinung, daß der Wunsch des Herrn Dr. Hausenstein nicht erfüllt werden könne.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an und beschließt, die geplante Ausstellung in Paris nicht zu genehmigen.

b) Ausstellung von Werken der Alten Pinakothek in den Vereinigten Staaten von Amerika37

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, gegen diese Ausstellung habe er an sich nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß alle Bedenken ausgeräumt würden, die in technischer oder rechtlicher Hinsicht bestehen könnten. Allerdings sei hier das Staatsministerium für Unterricht und Kultus federführend, das die Verantwortung zu übernehmen habe.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, die Angelegenheit sei noch nicht spruchreif; zunächst habe er dem amerikanischen Generalkonsul in München, Mr. Thayer,38 mitgeteilt, daß von amerikanischer Seite schriftlich die absolute Gewähr dafür übernommen werden müsse, daß sowohl in konservatorischer Richtung wie in rechtlicher Hinsicht die Kunstwerke in keiner Weise gefährdet werden könnten. Außerdem habe er ein Gutachten des Münchner Instituts für internationales Privatrecht angefordert, ob in den Vereinigten Staaten irgendwelche Ansprüche gegen die Bilder geltend gemacht werden könnten.39

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.40

XI. Energieversorgung und Bayernwerk AG

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß in der letzten Landtagssitzung der Abg. Dr. Bungartz41 im Zusammenhang mit dem Sicherheitsleistungsgesetz scharfe Angriffe gegen das Staatsministerium der Finanzen und das Bayernwerk gerichtet habe.

Auch in einer Eingabe der oberfränkischen Textilindustrie werde behauptet, daß der Strompreis durch die Preispolitik des Bayernwerks in die Höhe getrieben werde. Nachdem in der Strompolitik gewisse Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium herrschten, halte er es für dringend notwendig, im Kabinett diese Differenzen auszugleichen. Er bitte deshalb, daß die beteiligten Ministerien bald eine Besprechung einberiefen und dann den Ministerrat unterrichteten.

XII. Maxhütte AG42

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf die Maxhütte zu sprechen und erwähnt, daß verschiedentlich behauptet worden sei, Herr Flick sei mehr oder weniger von der Bayer. Staatsregierung gezwungen worden, einen Anteil an der Maxhütte an den bayer. Staat zu verkaufen. Er habe Herrn Flick daraufhin schriftlich aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Dieser habe ihm seinen Vertrauensmann, Herrn Burkart,43 geschickt, der den Ablauf der Verhandlungen geschildert und ausdrücklich erklärt habe, die Behauptung, Herr Flick sei „erpreßt“ worden, sei in keiner Weise richtig. Eine schriftliche Stellungnahme stehe jedoch noch aus. Jedenfalls könne man derartige Behauptungen nicht auf sich beruhen lassen.

In diesem Zusammenhang müsse man sich wohl auch mit einem zweiten Punkt der Ausführungen des Herrn Dr. Bungartz auseinandersetzen, der erklärt habe, die Staatsregierung habe mit Repressalien gedroht, wenn das Paket der Amperwerke nicht an das Bayernwerk veräußert werde. Dabei habe doch der Beschluß des Ministerrats dahin gelautet, gegen den Ankauf des Aktienpakets der Amperwerke durch das Bankhaus Merck, Finck & Co. bestünden keine Bedenken, vorausgesetzt, daß dieses Paket in Bayern verbleibe.44

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt daraufhin den Ablauf der Verhandlungen mit dem Bankhaus Merck, Finck & Co. wieder.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, Herr Dr. Seeling45 sei in der Sache mit den Amperwerken eingeschaltet worden, nachdem es so ausgesehen habe, als ob das Finanzministerium der Veräußerung des Pakets an die Staatsbank und das Bayernwerk den Vorzug geben wolle. Dabei erinnere er daran, daß der Aufsichtsrat des Bayernwerks im Frühjahr beschlossen habe, sich in Zukunft jeglicher Absicht, Beteiligungen zu erwerben, zu enthalten. Er habe allerdings den Eindruck, als ob sich die Vorstandschaft des Bayernwerks an diesen Beschluß nicht halte.

Staatsminister Zietsch erwidert, daß die Einhaltung dieses Beschlusses jetzt in jeder Weise gesichert sei.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, was den Vorwurf betreffe, der gegen das Bayernwerk wegen seiner Preispolitik gerichtet werde, so habe er seinen zuständigen Referenten nach Hof geschickt, um die Beschwerden der oberfränkischen Textilindustrie zu überprüfen. Das Ergebnis habe er noch nicht, er glaube aber schon jetzt sagen zu können, daß die Schuld nicht ausschließlich beim Bayernwerk, sondern auch bei den Überlandwerken liege. Was den Strompreis angehe, so sei das Bayemwerk verständlicherweise auf einen hohen Ertrag bedacht, was er andererseits als Wirtschaftsminister bedauern müsse. Im Gegensatz zum RWE liefere das Bayernwerk nur an regionale Verteilungsgesellschaften, was natürlich den Strom verteuere, wenn dies auch nicht unbedingt der Fall sein müsse. Er werde jetzt, um diese Dinge einmal zu klären, sowohl das Bayernwerk wie die übrigen Elektrizitätsgesellschaften einladen. Abschließend könne er wohl feststellen, daß die Angelegenheit mit den Amperwerken erledigt sei und das Bayernwerk in Zukunft keine Beteiligungen mehr erwerben werde.

Was den gegen die Bayer. Staatsregierung wegen des Erwerbs der Maxhütten-Anteile erhobenen Vorwurf betreffe, so habe Herr Flick eine Verlautbarung herausgegeben, daß

a) die Behauptung des Finanzministeriums unrichtig sei, es habe wegen der bestehenden Gefahr einer Überfremdung eingreifen müssen,

b) daß der Verkauf durch die Flickgruppe an den bayer. Staat nicht auf Wunsch von Flick selbst, sondern durch eine Abmachung mit dem bayer. Staat in einem früheren Zeitpunkt zustande gekommen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß diese Angelegenheit völlig aufgeklärt werden müsse. Tatsache sei, daß zur Zeit der Verhandlungen Herr Flick ihn aufgesucht und gefragt habe, ob die Bayer. Regierung geneigt sei, den Anteil zu kaufen. Herr Flick habe dabei erklärt, er stehe unter einem gewissen Druck, weil das Gesetz Nr. 74 noch in Kraft sei und er mit der Abgabe von Anteilen rechnen müsse. Deshalb bitte er den Ministerpräsidenten, sich einzuschalten und die Sache vorwärts zu treiben. In dieser Weise habe sich die Unterhaltung abgespielt, bei der er selbst sehr zurückhaltend gewesen sei.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, Herr Flick stehe wohl auf dem Standpunkt, zunächst sei er im Gefängnis in Landsberg unter einen gewissen Druck gesetzt worden. Als er dann entlassen worden sei, habe er festgestellt, daß es für ihn im Hinblick auf die Neuordnung nicht ungünstig sei, den bayer. Staat zu beteiligen. Jetzt allerdings scheine er dessen Partnerschaft als unbequem zu empfinden. Anscheinend versuche Herr Flick jetzt, das Aktienkapital zu erhöhen, was für den bayer. Staat neue Verpflichtungen bedeute, falls er seine qualifizierte Minderheit behalten wolle. Er habe Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths deshalb gebeten, Erkundigungen einzuziehen, andererseits aber die Flickgruppe an das zuständige Staatsministerium der Finanzen verwiesen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, zunächst müsse die schriftliche Mitteilung von Flick abgewartet werden; feststehe jedoch, daß dieser bei den Verhandlungen völlig frei gewesen sei.

Staatsminister Zietsch erklärt, jedenfalls müsse eine Übereinstimmung zwischen dem Finanz- und Wirtschaftsministerium erzielt werden. Bei den Amperwerken sei die Situation seit Frühjahr geklärt, seit dieser Zeit interessiere sich das Bayernwerk nicht mehr für Beteiligungen. Dem Finanzministerium habe nur daran gelegen, daß das Paket innerhalb Bayerns verbleibe. Deshalb habe man auch versucht, die Staatsbank einzuschalten, die dann eine ausdrückliche Weisung des Finanzministeriums gewünscht habe. Die Schwierigkeiten seien eigentlich durch eine mißverständliche Äußerung des Direktors Wendel der AEG entstanden.

Was die Maxhütte betreffe, so sei das Finanzministerium nicht nur von Flick selbst, sondern auch von seinem Beauftragten zu einem Abschluß gedrängt worden. Von irgendeinem Druck könne in keiner Weise gesprochen werden. Im übrigen sei das Finanzministerium von einer etwa beabsichtigten Kapitalserhöhung nicht unterrichtet worden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, er habe mit Dr. Seeling gesprochen, der eine gewisse Gefahr darin erblickt habe, daß Flick in die eisenverar beitende Industrie in Bayern eindringe. Dr. Seeling habe sich aber schließlich überzeugen lassen und sei mit allem einverstanden gewesen.

XIII. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, auf Antrag des Staatsministeriums des Innern den Regierungsbaudirektor Dr.-Ing. Anton van Rinsum46 zum Direktor der Bayer. Landesstelle für Gewässerkunde zu ernennen.

2. Ferner wird beschlossen, den Regierungsdirektor Dr. Rudolf Rigler47zum Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge zu ernennen.

3. Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Herrn Staatsministers der Finanzen vom 15. Dezember 1952, in dem gebeten wird, an Stelle des aus dem Landesdienst ausgeschiedenen Ministerialrats Carl Wagenhöfer48 und des Oberregierungsrats K. von Dziembowski49 als neue weitere stellv. Mitglieder des Finanzausschusses des Bundesrats Regierungsdirektor Dr. Wilhelm Henle50 und Regierungsrat Gottfried Schwarz51 zu benennen.

Der Ministerrat beschließt, diesen Benennungen zuzustimmen.

4. Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten des Landesarbeitsamts Südbayern, Dr. Hans Menzel52

Staatsminister Dr. Oechsle kommt auf den Beschluß des Ministerrats vom 7. Oktober 1952 zu sprechen, demzufolge Präsident Dr. Menzel bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres im Dienst belassen werden müsse. In diesem Beschluß fehle nun das Wort „mindestens“, das im Hinblick auf die Schwierigkeiten, welche die Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung der Übernahme bereite, notwendig sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dieser Auffassung nicht beistimmen zu können. Der Beschluß habe ausdrücklich einen früheren vom 4. März 1952 dahin interpretiert, daß Dr. Menzel als politisch Verfolgter bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres im Dienst belassen werden müsse; er sehe nicht ein, welche Schwierigkeiten die Bundesanstalt noch machen könne.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, er halte zwar nach wie vor die Einfügung des Wortes „mindestens“ für zweckmäßig, wenn dies aber nicht möglich sei, werde er nochmals mit dem Präsidenten der Bundesanstalt verhandeln.53

XIV. Eingliederung der Zweiganstalt Lindau der Landeszentralbank von Baden-Württemberg in die Landeszentralbank für Bayern54

Der Ministerrat beschließt, auf Vorschlag des Herrn Staatsministers der Finanzen dieser Eingliederung zuzustimmen

[XV.] Oberster Rechnungshof

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, der Präsident des Obersten Rechnungshofs55 habe im Finanzausschuß des Senats ohne Grund die Unregelmäßigkeiten bei der Kantine des Landwirtschaftsministeriums besprochen. Dabei sei die Vorgeschichte die, daß er in diesem Fall den Obersten Rechnungshof um Prüfung gebeten und dann am 22. Oktober 1952 Herrn Oberstaatsanwalt Wieland die notwendigen Unterlagen ausgehändigt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard bestätigt, daß Herr Staatsminister Dr. Schlögl dieses Vorgehen eingehend mit ihm abgesprochen habe.

Staatsminister Dr. Schlögl fährt fort, durch die Mitteilung im Finanzausschuß habe Herr Präsident Kallenbach in ein schwebendes Verfahren eingegriffen. Seiner Meinung nach müsse in der Geschäftsordnung des Obersten Rechnungshofes festgelegt werden, daß über schwebende Verfahren nicht berichtet werden dürfe. Dazu komme noch, daß ihm Herr Kallenbach geschrieben habe, wenn er keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft mache, werde der Oberste Rechnungshof selbst diese Anzeige erstatten. Daraufhin habe er natürlich eine entsprechende Antwort erteilt, die er auch dem Herrn Ministerpräsidenten in Abschrift zugeleitet habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, vom Landwirtschaftsministerium abgesehen, habe Präsident Kallenbach auch noch Verdächtigungen gegen andere, namentlich nicht bezeichnete56 Beamte ausgesprochen. Er halte es für dringend notwendig, daß hier etwas geschehe,

Staatsminister Zietsch schlägt vor, daß der Herr Ministerpräsident Herrn Präsidenten Kallenbach zu sich kommen lasse, um ihn über seine Äußerungen zu befragen.

[XVI.] Differenzpunkte bei der Aufstellung des Staatshaushalts

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß in den letzten Verhandlungen über die Differenzpunkte mit allen Ministerien eine Einigung erzielt worden sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, was das Staatsministerium des Innern betreffe, so bestünden nach wie vor gewisse Meinungsverschiedenheiten.

[XVII.] Beflaggung der öffentlichen Gebäude am Neujahrstag

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Bundeskabinett habe auch heuer eine allgemeine Beflaggung der öffentlichen Gebäude des Bundes am Neujahrstag beschlossen und über das Bundesministerium des Innern die Länder ersucht, sich dieser Regelung anzuschließen.

Im vergangenen Jahr habe die Bayerische Staatsregierung beschlossen, eine Beflaggung am Neujahrstag nicht anzuordnen, er glaube, daß man auch in diesem Jahr so verfahren solle.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, eine Beflaggung der öffentlichen Gebäude des Bayerischen Staates nicht anzuordnen.

[XVIII.] Dienststunden in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr

Der Ministerrat stellt zunächst fest, daß die Dienststellen am 24. und 31. Dezember 1952 Mittag geschlossen werden.

Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob in den Tagen vom 29. bis 31. Dezember nur ein Jourdienst eingerichtet werden soll.

Der Ministerrat beschließt, die Entscheidung den einzelnen Ressortministerien zu überlassen.

[XIX.] Landtagsdienst

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Bayer. Landtagsdienstes bekannt, in dem Klage darüber geführt werde, daß die staatlichen Behörden den Landtagsdienst entweder überhaupt nicht oder nur in geringem Umfange bezögen. Er halte es doch für notwendig, daß in den größeren Dienststellen der Landtagsdienst gelesen werde, mindestens bei den Regierungen, die ihn zum Teil auch noch nicht abonniert hätten.

Der Ministerrat beschließt, daß die einzelnen Ministerien einen entsprechenden Erlaß an die nachgeordneten Behörden richten sollen.

[XX.] Fall Hrnecek57

Staatsminister Weinkamm berichtet, das Staatsministerium der Justiz habe sich auf ein Interview des Verteidigers hin im Falle Hrnecek an den Hohen Kommissar gewandt, um die Genehmigung für ein Verfahren vor den deutschen Gerichten zu erhalten; diese Genehmigung sei aber nicht erteilt worden. Das amerikanische Gericht werde sich möglicherweise für unzuständig erklären, weil die Straftaten außerhalb der amerikanischen Zone begangen worden seien. Trotzdem werde aber das Verfahren wohl sicher durchgeführt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, Herr Staatsminister Dr. Hoegner und er hätten darüber auch mit Herrn Generalkonsul Thayer gesprochen, erreicht werden müsse auf alle Fälle, daß Hrnecek vor ein Gericht komme.

Staatssekretär Dr. Oberländer bestätigt, daß alles versucht worden sei und der Staatsregierung keine Vorwürfe gemacht werden könnten.

[XXI.] Empfang für das Konsularkorps und die Presse

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß die üblichen Empfänge für das in München akkreditierte Konsularkorps und die Presse am 8. bzw. 16. Januar 1953 in der Schackgalerie stattfinden würden.

[XXII.] Erhebung des Erzbischofs von München, Dr. Wendel, zum Kardinal58

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe an den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Muench,59 geschrieben, daß Herr Staatsminister Dr. Schwalber als Vertreter des bayer. Staates zur Kardinalserhebung nach Rom fahren werde unter der Voraussetzung, daß die Gewähr dafür übernommen werde, daß der Bayer. Staatsminister für Unterricht und Kultus in Rom wie ein Botschafter empfangen werde.

[XXIII.] Stromleitung Aschaffenburg-Weissenburg

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Bayernwerk habe mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern eine Stromleitung von Aschaffenburg nach Weissenburg für notwendig erklärt, die Genehmigung sei vom Bundeswirtschaftsministerium erteilt worden. Nachträglich seien nun Beschwerden vom Überlandwerk Franken geltend gemacht worden. Er habe daraufhin eine Untersuchung einleiten lassen, deren Ergebnis noch abgewartet werden müsse.

[XXIV.] Jahresübersicht

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß er in der heutigen Sitzung eine Reihe von Punkten zur Sprache gebracht habe, weil das Kabinett jetzt 2 Jahre im Amt sei und an sich berechtigten Grund habe, auf das Erreichte stolz zu sein. Es liege ihm aber daran, zu Beginn des neuen Jahres rechtzeitig in verschiedenen Punkten eine Koordinierung herbeizuführen, damit die Geschlossenheit des Kabinetts in jeder Weise gewährleistet bleibe. Meinungsverschiedenheiten könnten immer auftauchen, es sei jedoch stets notwendig, sie innerhalb des Kabinetts auszugleichen.

Was die Einzelheiten betreffe, so dürfe er wohl nochmals feststellen, daß er die Angelegenheit Flick weiter verfolgen werde,60 während alle Energiefragen vom Wirtschaftsministerium in die Hand genommen würden, soweit es dafür zuständig sei.

Darüber hinaus habe er noch verschiedene Punkte, in denen zwischen den beteiligten Ministerien noch keine Einigung bestehe, z.B. die Zuständigkeit über die Fachschulen. Dann müsse möglichst bald das Entnazifizierungsschlußgesetz61 verabschiedet werden, auf das der Landtag schon geraume Zeit warte. Er bitte auch, bald einmal eine Entscheidung über die Michael-Stiftung Karlshof zu treffen, wo der Landwirtschaftsausschuß Schwierigkeiten gemacht habe.62 Es müßte aber trotzdem wohl möglich sein, eine Einigung zwischen Finanz- und Landwirtschaftsministerium zu treffen. Auch hinsichtlich des Gutes Obbach bei Schweinfurt, eine Angelegenheit, auf die ihn Herr Staatsminister a.D. Dr. Ankermüller63 immer wieder anspreche, müsse bald eine Klärung erfolgen.

Die Gnadensache Arno Fischer sei zwar schon erledigt,64 er weise aber in diesem Zusammenhang doch darauf hin, daß noch andere Entnazifizierungssachen von allgemeiner politischer Bedeutung schwebten, die vor einer Entscheidung im Ministerrat besprochen werden müßten. Überhaupt bitte er alle Herrn Minister und Staatssekretäre darauf zu achten, daß die Referenten ihrer Ministerien bei der Bearbeitung aller Vorgänge prüfen müßten, ob nicht andere Ministerien beteiligt und zuzuziehen seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard wünscht daraufhin allen Mitgliedern des Kabinetts frohe Weihnachten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert die Wünsche im Namen des Kabinetts und dankt dem Herrn Ministerpräsidenten für seine geschickte und verständnisvolle Leitung der Geschäfte als Chef der Bayerischen Staatsregierung.

Ministerpräsident Dr. Ehard dankt daraufhin seinerseits allen Kabinettsmitgliedern für ihre Verständnis- und vertraüensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor