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...hlag als richtig, worauf beschlossen wird, so zu verfahren. Gesetz über das Abkommen vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Beförderung von Exekutivorganen im Straßen- und Eisenbahn-Durchgangsverkehr vom 4. Juli 1957 ( BGBl. II S. 592 ).