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Nr. 153MinisterratssitzungDienstag, 28. April 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes über Grunderwerbsteuerfreiheit für den sozialen Wohnungsbau. III. Übergang der Zuständigkeit in Angelegenheiten des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens auf das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr. IV. Federführung in Angelegenheiten der Titelführung. V. Dienst am Samstag, den 2. Mai 1953. VI. Bebauung des ehemaligen Maxburg-Geländes am Lenbachplatz in München. VII. Ernennung eines weiteren stellv. Mitglieds des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt. VIII. Antrag des Landesvorsitzenden der Parteifreien Wählerschaft in Bayern, Dr. Keller, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 19 Abs. l des Gemeindewahlgesetzes vom 16.2.1952. IX. Stiftungen des Bundes. X. Verhältnisse in den Grenzgebieten der Rhön. XI. Veranstaltungen usw..

I. Bundesratsangelegenheiten1

1. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner richtet an den Herrn Ministerpräsidenten die Frage, ob die Pressemeldungen zuträfen, wonach der Herr Ministerpräsident im Bundesrat bei der Behandlung der Verträge erklärt habe, wer nicht für den EVG-Vertrag stimme, entscheide sich für den Osten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe im Bundesrat ein einziges mal von der Frage: Entscheidung für den Westen oder Osten gesprochen, mit keinem Wort aber behauptet, wer die Verträge ablehne, entscheide sich für den Osten. Im übrigen könne er auf das Protokoll verweisen, das in Kürze vorliegen werde.2 Es entspreche auch keinesfalls seiner bisher verfolgten Tendenz, jemanden, der den Verträgen nicht zustimmen könne, Hinneigung zum Osten vorzuwerfen oder ihn sonst in irgendeiner Form zu diffamieren.3

2. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann auf eine Erklärung zu sprechen, die am Donnerstag Abend von der Bayer. Staatskanzlei im Namen der Bayerischen Staatsregierung ausgegeben und in der dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Mangel an Mut usw. vorgeworfen worden sei.

Ministerialdirektor Schwend erwidert, er habe nach der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses am Donnerstag, den 23.4., Dr. Deuerlein4 von der Staatskanzlei über den Ablauf der Sitzung unterrichtet, worüber sich dieser eine Aufzeichnung gemacht habe.

In dieser Aufzeichnung, die dann dem Rundfunk und DPA übermittelt worden sei, stehe allerdings das Wort „Bayerische Staatsregierung“. Das sei natürlich ein Fehler gewesen, der nicht hätte vorkommen dürfen. Dr. Deuerlein hätte auch nicht die Absicht gehabt, eine „Erklärung“ der Staatsregierung abzugeben.5

Ministerpräsident Dr. Ehard bedauert diesen Vorfall und betont, daß der Zweck des Anrufs nur gewesen sei, den Ablauf6 der Dinge klarzustellen, nachdem in Bonn eine Reihe von Erklärungen, unter anderem auch von Herrn Ministerpräsidenten Maier, an die Presse gegeben worden seien, die dem tatsächlichen Geschehen nicht entsprochen hätten.7 Er selbst habe nach der Bundesratssitzung im Ausschuß und im Plenum keinerlei Erklärung für die Bayer. Staatsregierung abgegeben.8

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt dann anschließend einen eingehenden Bericht über den Verlauf der Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses und des Bundesratsplenums.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt dann noch, die Staatskanzlei könne verfassungsrechtlich keine Erklärungen abgeben, dies sei ausschließlich Sache des Herrn Ministerpräsidenten.

Ministerialdirektor Schwend weist darauf hin, daß eine Unvorsichtigkeit begangen worden sei, wodurch der Presse die Möglichkeit gegeben worden sei, aus einer sachlichen Darstellung eine Erklärung der Staatsregierung zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er lege besonderes Gewicht darauf festzustellen, daß er niemals eine solche Erklärung abgegeben habe, die er auch nicht für richtig halte.

Er bedauere, daß durch diese Unvorsichtigkeit das Missverständnis entstanden sei und der Eindruck entstehen konnte, als läge eine Erklärung der Staatsregierung vor.9

II. Entwurf eines Gesetzes über Grunderwerbsteuerfreiheit für den sozialen Wohnungsbau10

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Innenministerium sei im wesentlichen mit diesem vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf einverstanden.11 Er schlage aber noch einige Änderungen vor und zwar zunächst in § 1 Ziff. 4:

Hier müßten die Worte „in der Rechtsform des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951“ durch die Worte „in der Rechtsform des Wohnungseigentums nach dem Gesetz vom 15. März 1951“ ersetzt werden.12

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, was den Umfang der Steuerbefreiung betreffe, so halte es das Staatsministerium des Innern für richtig, in § 2 Abs. 1 die Steuerbefreiung bei den Hofräumen und Hausgärten von Eigenheimen auf das zwölffache der überbauten Fläche zu erstrecken und nicht nur auf das neunfache, wie es im Entwurf vorgesehen sei. Dies würde dem Herkommen und der allgemeinen Übung in Bayern entsprechen.

Nachdem sich Staatsminister Zietsch damit einverstanden erklärt, wird beschlossen, in § 2 Abs. 1 das Wort „neunfache“ durch das Wort „zwölffache“ zu ersetzen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann auf den Begriff des Eigenheims zu sprechen und schlägt vor, am Schluß des § 1 eine entsprechende Definition anzufügen.

Staatsminister Zietsch wendet ein, hier sei eine Bundesregelung zu erwarten, vielleicht reiche es aus, den Begriff des Eigenheims in einer Durchführungsverordnung festzusetzen.

Staatssekretär Dr. Nerreter verweist dagegen auf den Umstand, daß in dem vorliegenden Gesetzentwurf andere Begriffe, z.B. der der Mietergesellschaft, definiert seien und spricht sich deshalb dafür aus, auch den Begriff des Eigenheims ausdrücklich festzulegen. Er habe Bedenken, dies erst in einer Durchführungsverordnung zu tun, da in diesem Fall der Verwaltungsrechtsweg mit allen Konsequenzen offen stehe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht noch darauf aufmerksam, daß sich die Verwaltungsgerichte unter Umständen auf den Standpunkt stellen könnten, eine Verwaltungsanordnung könne nicht erlassen werden, weil es sich um einen Tatbestand handle, der im Gesetz hätte geregelt werden müssen. Er halte es auch nach der Bayer. Verfassung für notwendig, im Gesetz zu bestimmen, in welchen Fällen eine Steuerbefreiung möglich sei.

Der Ministerrat beschließt, § 1 folgenden letzten Absatz anzufügen:

„Eigenheim ist ein Wohngebäude, das der Eigentümer mindestens zur Hälfte selbst bewohnt.“

Staatssekretär Dr. Koch empfiehlt, den Entwurf statt in Paragraphen in Artikel zu gliedern.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.13

III. Übergang der Zuständigkeit in Angelegenheiten des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens auf das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß zwischen den Staatsministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr Verhandlungen geführt würden, ob auch in Bayern entsprechend der beim Bund getroffenen Regelung die Zuständigkeiten in Angelegenheiten des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens vom Staatsministerium der Finanzen auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr übergeführt werden sollten. Heute handle es sich nun darum, einen grundsätzlichen Beschluß zu fassen, während in Einzelheiten nicht eingegangen zu werden brauche.

Staatsminister Zietsch erklärt, er sei mit dem Übergang am 1. April 1954 grundsätzlich einverstanden.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, man komme an der Tatsache nicht vorbei, daß beim Bund das Bundeswirtschaftsministerium zuständig sei, infolgedessen sei eine Angleichung an diese Regelung notwendig, zumal sie in den meisten anderen Ländern bereits durchgeführt sei.

Der Ministerrat beschließt, die Zuständigkeiten in Angelegenheiten des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr überzuführen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt noch fest, das Wirtschaftsministerium werde jetzt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereiten und dem Kabinett vorlegen.

IV. Federführung in Angelegenheiten der Titelführung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Staatsministeriums des Innern bekannt, wonach es notwendig sei, die Führung von Titeln usw. durch ein Landesgesetz zu regeln. Da diese Angelegenheit bisher keinem bestimmten Geschäftsbereich zugeteilt sei, müsse eine Entscheidung des Ministerrats gem. Art. 53 Bayer. Verfassung erfolgen, welches Ministerium die Angelegenheit federführend behandeln solle.14 Es komme in erster Linie wohl das Staatsministerium des Innern in Betracht.

Der Ministerrat beschließt, die Federführung in Angelegenheiten der Titelführung dem Staatsministerium des Innern zu übertragen.

In diesem Zusammenhang kommt Staatsminister Dr. Schwalber auf die bisherige Regelung bei der Verleihung von Bundesverdienstkreuzen zu sprechen.15 Er halte es nicht für richtig, daß die Verleihung in allen Fällen durch die Regierungspräsidenten erfolge, die mit den meisten der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgeschlagenen Persönlichkeiten nicht das geringste zu tun hätten. Außerdem erfahre das Kultusministerium in vielen Fällen nicht, welche seiner Vorschläge berücksichtigt worden seien und welche nicht.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, bisher seien eigentlich nie Schwierigkeiten aufgetaucht. Wenn aber das zuständige Ministerium Interesse daran habe, die unteren Klassen des Bundesverdienstkreuzes selbst zu verteilen, so habe er nichts dagegen einzuwenden.

Staatsminister Dr. Seidel empfiehlt ebenso wie Staatsminister Dr. Oechsle im Verlauf der Aussprache, an der bisherigen Übung, die sich durchaus bewährt habe, festzuhalten.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt aber vor, daß sich die zuständige Abteilung der Staatskanzlei an den Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus wende, um eine befriedigende Regelung herbeizuführen.16

V. Dienst am Samstag, den 2. Mai 1953

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, wie mit Rücksicht auf den freien 1. Mai der Dienst am 2. Mai 1953 geregelt werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, im Innenministerium sei vorgesehen, daß die Beamten und Angestellten, die an diesem Tag ihren dienstfreien Samstag nehmen wollten, dies ohne weiteres tun könnten; er halte es aber nicht für richtig, diese Regelung bekanntzumachen.

Staatsminister Zietsch spricht sich auch gegen eine Veröffentlichung aus und weist darauf hin, daß im Staatsministerium der Finanzen ein kleiner Jourdienst eingerichtet werde und zum Ausgleich hiefür im Monat Mai 1953 der dienstfreie Samstag entfalle.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß also Innen- und Finanzministerium schon eine Regelung getroffen hätten und man es den einzelnen Ressort ohne weiteres überlassen könnte, den Dienst so anzusetzen, wie es für zweckmäßig gehalten werde. Sie könnten dies ja vielleicht in ähnlicher Form wie die genannten Ministerien durchführen.

Der Ministerrat beschließt, die Regelung des Dienstes am Samstag, den 2.Mai 1953 den Ressorts zu überlassen, aber keine Bekanntmachung herauszugeben.

VI. Bebauung des ehemaligen Maxburg-Geländes am Lenbachplatz in München17

Staatsminister Zietsch verweist auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 10. April 1953, der ein Vertragsentwurf und ein Finanzierungsplan beiliege.18

Staatsminister Dr. Oechsle empfiehlt, sich auch um die architektonische und städtebauliche Gestaltung des Geländes zu kümmern und erhebt schwere Bedenken gegen die vorliegenden Pläne.19

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt, der Koordinierungsausschuß Stadt und Staat20 habe völlig andere Pläne gehabt,21 während Staatsminister Dr. Schwalber meint, es sei wohl bisher etwas im luftleeren Raum verhandelt worden.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß das Finanzministerium über die Finanzierung der Pläne verhandelt habe, ohne daß sich bisher das Kultusministerium geäußert habe. Wenn dieses aber heute Bedenken erhebe, sei er damit einverstanden, die Angelegenheit wieder zurückzustellen.

Staatsminister Dr. Seidel wendet ein, daß nach Anlage 2 die Planung bereits unter Berücksichtigung von Bauabsichten des Erzbischöflichen Ordinariats erstellt worden sei.22

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er habe angenommen, daß sich alle Ministerien verständigt hätten. Wenn dies nicht der Fall sei, müßte möglichst bald eine Koordinierungssitzung angesetzt werden, damit man zu einem Ergebnis kommen könne. Zunächst handle es sich wohl darum, die Frage zu entscheiden, wie weit der Aufbau des Geländes städtebaulich und finanziell gesichert werden könne.

Staatsminister Weinkamm betont, daß die Initiative zum Aufbau vom Justizministerium ausgehe, das seit Jahren entsprechende Schreiben an das Finanzministerium gerichtet habe. Es sei hier eine einmalige Gelegenheit gegeben, die Justizverwaltung zu konzentrieren und die Grundsätze der Sparsamkeit bei der Unterbringung von Behörden durchzusetzen.

Staatssekretär Dr. Brenner wiederholt, daß die städtebauliche Einfügung des ganzen vorgesehenen Gebäudekomplexes mit der Stadt noch in keiner Weise besprochen worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, es habe doch eine Ausschreibung stattgefunden und ein Schiedsgericht habe die Auswahl unter den Entwürfen getroffen. Daraufhin hätten die beiden ersten Preisträger sich verständigt und gemeinsam den Auftrag bekommen.23

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, daß die Firma Fries nach Plänen baue, die von dem Schiedsgericht, das die Pläne zu beurteilen gehabt habe, gutgeheißen worden seien.

Staatsminister Dr. Schwalber lehnt die vorgesehene Lösung ab und erklärt, daß mit dem Kultusministerium überhaupt nicht verhandelt worden sei. Dabei sei sein Ministerium aus verschiedenen Gründen beteiligt, nämlich einmal, weil auch das Gelände des Erzbischöflichen Ordinariats in Anspruch genommen werde, dazu das Grundstück des früheren Ludwig-Gymnasiums, ferner das der Stiftung Albertinum, die der Stiftungsaufsicht des Kultusministeriums unterstehe; schließlich komme noch dazu, daß auch das Ordinariat an ihn wegen des Aufbaues der Domherrenwohnungen herangetreten sei.24

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als zwecklos, die Angelegenheit vorläufig wieder auf die Tagesordnung zu setzen, bis nicht eine Verständigung unter den beteiligten Ministerien zustande gekommen sei. Wenn die städtebauliche Gestaltung beanstandet werde, müsse man sich mit dem Staatsministerium des Innern bzw. der Obersten Baubehörde verständigen, um zunächst einmal klar zu sehen, wie der Bebauungsplan überhaupt zustande gekommen sei.

Staatsminister Zietsch ersucht, jedes Ministerium möge zu der heute verteilten Note vom 10. April Stellung nehmen. Das Finanzministerium werde dann als federführendes Ministerium zu einer gemeinsamen Besprechung einladen.

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt, er werde sich noch mit dem Koordinierungsausschuß Stadt und Staat in Verbindung setzen, der seines Wissens ganz andere Pläne habe.25

VII. Ernennung eines weiteren stellv. Mitglieds des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt26

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, das Innenministerium habe vorgeschlagen, neben Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer und Herrn Ministerialrat Dr. Reuter27 als Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt den Ministerialrat Dr. Ahnelt zum weiteren stellvertretenden Mitglied des Ausschusses zu ernennen. Sachliche Bedenken bestünden nicht, es frage sich jedoch, ob die Ernennung eines weiteren Stellvertreters rechtlich zulässig sei. Vielleicht sei es zweckmäßig, zunächst zu klären, ob das Bundesausgleichsamt oder der Kontrollausschuß selbst keine Bedenken erhöben.

Staatsminister Zietsch ersucht, die Behandlung dieses Punktes zu verschieben, da das Finanzministerium Bedenken habe und diese noch in einer Note mitteilen werde.

Der Ministerrat beschließt, diesen Punkt zurückzustellen.28

Bundesausgleichsamt

VIII. Antrag des Landesvorsitzenden der Parteifreien Wählerschaft in Bayern, Dr. Keller,29 auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 19 Abs. 1 des Gemeindewahlgesetzes vom 16.2.195230

Der Ministerrat beschließt, als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht am 8. Mai 1953 Herrn Oberregierungsrat Dr. Robert Meixner31 vom Staatsministerium des Innern zu benennen.32

IX. Stiftungen des Bundes

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Bund gehe dazu über, eigene Stiftungen ins Leben zu rufen, so z.B. jetzt die Konrad-Adenauer-Stiftung für Flüchtlinge und Vertriebene.33

Der Innenausschuß des Bundesrats stehe auf dem Standpunkt, daß zur Errichtung dieser Stiftung die Zustimmung der Länder erforderlich sei. Bisher sei die Genehmigung noch nicht erteilt worden.

Staatssekretär Dr. Oberländer weist darauf hin, daß sich auch der Vertriebenenausschuß mit dieser Stiftung nicht befaßt habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, Niedersachsen habe schon die Initiative ergriffen, es stehe auf dem Standpunkt, daß die Zustimmung der Länder erforderlich sei, eine Auffassung, der man wohl beipflichten müsse. Er schlage vor, diese Angelegenheit zunächst mit dem Bundesinnenministerium zu regeln.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Stiftungen

X. Verhältnisse in den Grenzgebieten der Rhön

Staatsminister Dr. Schlögl berichtet über einen Besuch, den er in den letzten Tagen in der Rhön gemacht habe. Dabei habe er festgestellt, daß sich Hessen sehr stark um dieses Gebiet bemühe.

Eine besondere Rolle spiele das Verkehrsproblem. Es seien zwar 400 000 DM für die Wiederherstellung der sogenannten Hochrhönstraße genehmigt, die Zuweisung der Mittel könne aber vorläufig nicht erfolgen, da keine Einigung über den Rechtsträger dieser Straße herzustellen sei. Er halte es für dringend notwendig, daß sich das Staatsministerium des Innern dieser Sache annehme, damit der Bau der Straße bald begonnen werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, sofort mit der Obersten Baubehörde zu sprechen.

Staatsminister Dr. Schlögl fährt fort, außerdem müßten Maßnahmen ergriffen werden, um die Abwanderung aus der Rhön zu vermeiden und den sogenannten Rhönplan durchzuführen, den er schon vor zwei Jahren entworfen habe. Am zweckmäßigsten sei es, den gleichen Weg zu beschreiten, den er mit so großem Erfolg bei dem Wiederaufbau der kriegszerstörten Bauernhöfe begangen habe. Voraussetzung dafür sei aber, daß die Landesbodenkreditanstalt einige Millionen zur Verfügung stelle.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt in diesem Zusammenhang dringend, ein eigenes Referat zu errichten, das die Aufgabe habe, alle Hilfsmaßnahmen für Grenzgebiete usw. zusammenzufassen. Er bitte sich doch ernstlich zu überlegen, bei welchem Ministerium und in welcher Form ein solches Referat eingerichtet werden könne.34

XI. Veranstaltungen usw.

a) Staatsempfang zur Eröffnung der Deutschen Verkehrsausstellung in München 195335

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er müsse zur Eröffnung der Verkehrsausstellung einen Staatsempfang für etwa 800 Personen geben, der natürlich entsprechende Mittel erfordere.

Aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln könne diese Ausgabe nicht bestritten werden. Er bitte deshalb den Herrn Finanzminister einmal zu prüfen, ob ein besonderer Betrag in Höhe von ungefähr 10 000 DM bereitgestellt werden könne; vielleicht sei es möglich, diesen Betrag in die Zuschüsse für die Verkehrsausstellung selbst hereinzunehmen.

Staatsminister Zietsch sichert zu, die Frage sofort prüfen zu lassen.36

b) 50-Jahrfeier des Deutschen Museums37

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an die am 6. und 7. Mai stattfindende 50-Jahrfeier des Deutschen Museums.

c) Feierstunde des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 30.4.195338

Es wird festgestellt, daß an dieser Feierstunde Herr Staatsminister Dr. Oechsle und die Herren Staatssekretäre Dr. Brenner, Dr. Guthsmuths und Krehle teilnehmen.

d) Einweihung des Jugendheims auf dem Petersberg am 1. Mai 1953

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, an der Feier nicht teilnehmen zu können, worauf vereinbart wird, daß als Vertreter der Staatsregierung Ministerialdirigent Ritter39 vom Staatsministerium des Innern und der Regierungspräsident von Oberbayern, Herr Dr. Mang,40 teilnehmen werden.41

e) Leitenberg42

Staatssekretär Dr. Brenner teilt mit, daß die Anlage auf dem Leitenberg jetzt fertig sei und eine Einweihungsfeier an sich abgehalten werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, zunächst noch abzuwarten, bis ein entsprechender Wunsch an die Staatsregierung herangetragen werde.43

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor