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Nr. 160MinisterratssitzungDienstag, 16. Juni 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle.

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten a) Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrats am 19. Juni 1953. b) Initiativantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Personenkreis der Anspruchsberechtigten und die Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenfürsorge. II. Entwurf eines Gesetzes über versorgungsrechtliche Maßnahmen. III. 10. Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates. IV. Entwurf einer Dritten Verordnung über die Erhöhung der Renten für Verfolgte des Nationalsozialismus. V. Stellungnahme zu dem Bericht des Obersten Rechnungshofs über die Durchführung der Rechnungsprüfung für das Rechnungsjahr 1950. VI. Zustimmung der Staatsregierung zu Änderungen der Satzung der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG und des diesbezüglichen Regierungsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern. VII. Erlaß der Bayerischen Staatsregierung betr. die Notlage in den bayerischen Grenzgebieten. VIII. Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung eines „Bayerischen Landesinstituts für Arbeitsmedizin“. IX. Bebauung des Maxburg-Geländes. X. Dienstwohnung des Regierungspräsidenten von Augsburg . XI. Valka-Lager Nürnberg. XII. Personalangelegenheiten. XIII. Anerkennung des Landesverbands Bayern des Bauernverbandes der Vertriebenen e.V. als offizielle Vertretung der heimatvertriebenen Landwirtschaft. XIV. UNESCO-Institut der Jugend . XV. Wittelsbacher Ausgleichsfonds . XVI. Zuschüsse für nichtstaatliche höhere Lehranstalten. XVII. Lager Föhrenwald . XVIII. Hilfswerk für Berliner Flüchtlingskinder . XIX. Vorfall im Eingaben- und Beschwerdeausschuß . XX. Veranstaltungen.

Zu Beginn der Sitzung übermittelt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner den Mitgliedern des Kabinetts die Grüße des Herrn Ministerpräsidenten, der sich am letzten Montag für etwa vier Wochen nach den Vereinigten Staaten begeben habe.1

I. Bundesratsangelegenheiten

a) Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrats am 19. Juni 1953

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung 2

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, ebenso wie der Finanzausschuß des Bundesrats empfehle der Koordinierungsausschuß, dem vom Bundestag am 11. Juni 1953 beschlossenen Vorschlag des Vermittlungsausschusses gem. Art. 105 Abs. 3 und 106 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 78  GG zuzustimmen.3

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt in diesem Zusammenhang mit, Bundesminister Schäffer habe nur unter folgenden Bedingungen sein Rücktrittsangebot zurückgezogen:

Der Bundeskanzler solle mit den Ministerpäsidenten der Länder sprechen, damit 1. die Zuschüsse für die Länderfinanzverwaltungen gekürzt werden und 2. sich die Länder an den Kosten für die Aufnahme der Sowjetzonenflüchtlinge beteiligen.

Das würde allein für Bayern einen Ausfall von ungefähr 30 Millionen DM erfordern. Er müsse sich dafür aussprechen, daß alle derartigen Vermittlungsvorschläge abgelehnt würden.4

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von einzelnen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze 5

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß die Wünsche, welche den Bundesrat veranlaßt hätten, den Vermittlungsausschuß anzurufen, nur zum Teil berücksichtigt worden seien.6 Trotzdem empfehle er, jetzt gem. Art. 105 Abs. 3 und Art. 108 Abs. 37 in Verbindung mit Art. 78  GG zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.8

3. Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung der Deutschen Bundespost (Postverwaltungsgesetz) 9

Es wird beschlossen, Einspruch gem. Art. 77 Abs.  GG einzulegen.10

4. Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) 11

Zustimmung.12

7. Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien 17

Einwendungen nach Art. 76 Abs.  GG werden nicht erhoben.

8. Entwurf eines Bundesbeamtengesetzes 18

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, im Koordinierungsausschuß sei von keiner Seite empfohlen worden, einen Antrag gem. Art. 77 Abs.  GG zu stellen, zumal ein solcher bayerischer Antrag voraussichtlich von keinem anderen Land19 unterstützt werden würde. Allerdings seien noch zahlreiche Bedenken nicht ausgeräumt, insbesondere hinsichtlich des § 156.20

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art. 77 Abs.  GG zu stellen.21

11. Entwurf einer Verordnung über die Auflösung des Personalamts der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 25

Zustimmung gemäß Art. 130  GG.26

12. Entwurf einer Verordnung über Senfkleie und Senfschalen27

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde.28

13. Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung über die Änderung und Ergänzung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden29

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs.  GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 239/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Innere Angelegenheiten.30

14. Entwurf eines Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG)31

Ministerialrat Dr. Gerner erinnert an den Ministerratsbeschluß vom 9. Juni 1953 zu diesem Entwurf.

Der Koordinierungsausschuß schlage vor, von den Empfehlungen in der BR-Drucks. Nr. 238/1/53  diejenigen unter Ziff. 1 und 3 zu unterstützen; die Empfehlung unter Ziff. 2 müsse wohl dann unterstützt werden, wenn sich für Ziff. 3 keine Mehrheit finde.32

Der Ministerrat stellt fest, daß die Empfehlung unter Ziff. 1 unter allen Umständen einer Ergänzung im Sinne der Empfehlungen unter Ziff. 3 oder 2 bedürfe und beschließt, dem Vorschlag des Koordinierungsausschusses entsprechend zu verfahren.33

15. Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954 34

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf gemäß Art. 106 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 78  GG zuzustimmen, ferner das Staatsministerium der Finanzen zu ermächtigen, die in der Niederschrift des Finanzausschusses vom 11. Juni 1953 in Ziff. 1b niedergelegte Vereinbarung zwischen den Landesregierungen abzuschließen.35

16. Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der von dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Haushaltsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen 36

Staatssekretär Krehle unterstreicht die in der Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 244/1/53  dargelegten Gründe des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik für die Anrufung des Vermittlungsausschusses und empfiehlt, einen Antrag nach Art. 77 Abs.  GG zu stellen.

Auch Staatssekretär Dr. Ringelmann schließt sich dem Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Krehle an, worauf beschlossen wird, den Vermittlungsausschuß anzurufen.37

17. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes38

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß der Ministerrat anläßlich des ersten Durchgangs des Gesetzentwurfs entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik beschlossen habe, die Bundesregierung zu ersuchen, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Infolgedessen müßte wohl auch jetzt die in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 243/1/53  enthaltene Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik unterstützt werden, in der vorgeschlagen werde, die Zustimmung zu versagen.

Der Ministerrat beschließt, dementsprechend die Zustimmung nicht zu erteilen und allenfalls den Vermittlungsausschuß anzurufen.39

18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater40

Es wird beschlossen, von den Empfehlungen in der BR-Drucks. Nr. 192/2/53  diejenige des Finanzausschusses unter Ziff. II zu unterstützen, nicht dagegen diejenige des Wirtschafts- und des Rechtsausschusses unter Ziff. I und III.41

19. Entwurf einer Zehnten Verordnung über Zollsatzänderungen 42

Bedenken werden nicht erhoben.

20. Entwurf einer Verwaltungsanordnung der Bundesregierung über die Anerkennung des Erwerbs der 5 ½%-igen Inhaberschuldverschreibungen von 1953 der Rhein-Main-Donau Aktiengesellschaft München als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag43

Zustimmung nach Maßgabe des in der BR-Drucks. Nr. 237/1/53  enthaltenen Vorschlags des Finanzausschusses.

21. Entwurf einer Verwaltungsanordnung der Bundesregierung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%-igen Schleswig-Holsteinischen Landesanleihe von 1953 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag44

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 261/1/53  enthaltenen Empfehlung des Finanzausschusses.45

22. Entwurf einer Verwaltungsanordnung zur Ausdehnung der Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 7.3.1953 über die Anerkennung des Erwerbs der 5%-igen Anleihe des Landes Niedersachsen von 1953 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag auf den Gesamtanleihebetrag von 60 000 000 Deutsche Mark46

Zustimmung gemäß Art. 108 Abs.  GG.47

23. Entwurf der endgültigen Verwaltungsrichtlinien über Stundung und Erlaß bei der Investitionshilfe (§§ 20, 21 IHG in der Fassung des Ersten Änderungs-IHG)48

Zustimmung nach Maßgabe des in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 248/1/53  enthaltenen Vorschlags des Wirtschaftsausschusses.49

24. Entwurf eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) 50

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, es bestünden zwar Bedenken gegen die Fassung einzelner Bestimmungen des Entwurfs, insbesondere des § 32 Abs. 6.51 Der Koordinierungsausschuß empfehle aber trotzdem, ebenso wie der Agrar- und Rechtsausschuß des Bundesrats, gemäß Art. 78  GG zuzustimmen, ferner die in der BR-Drucks. Nr. 246/1/53  enthaltene Entschließung des Agrarausschusses zu unterstützen.52

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.53

25. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13.4.1953 zur Revision und Erneuerung des internationalen Weizenabkommens vom ... 54

Es wird beschlossen, zu dem Entwurf nach Maßgabe der in der BR- Drucks. Nr. 249/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses Stellung zu nehmen.

Ministerialrat Dr. Gerner macht dabei darauf aufmerksam, daß die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit noch nicht geprüft worden sei.55

26. Entwurf eines Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr 56

Ein Antrag nach Art. 77 Abs.  GG wird nicht gestellt. Die in der BR-Drucks. Nr. 247/1/53  niedergelegte Entschließung wird unterstützt.57

27. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33d der Gewerbeordnung vom 22.5.1935 (RGBl I S. 683) 58

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 235/1/53  enthaltenen redaktionellen Abänderungsvorschläge.59

28. Vorschläge für die Ernennung der Mitglieder des Versicherungsbeirats und des Beirats für Bausparkassen60

Der Ministerrat beschließt, für die Absetzung der Vorschläge von der Tagesordnung einzutreten für den Fall, daß sich dafür keine Mehrheit finde, sich der Stimme zu enthalten.

29. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Anerkennung von Organen der staatlichen Wohnungspolitik nach § 28 des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) vom 29. Februar 1940 ( RGBl. I S. 438  )61

Es wird beschlossen, dieser Verwaltungsanordnung nicht zuzustimmen, nachdem die Zuständigkeit nicht auf den Bundeswohnungsminister, sondern auf die zuständige Landesbehörde übergegangen sei.62

31. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 65

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

32. Entwurf eines Flurbereinigungsgesetzes 66

Der Ministerrat stellt fest, daß nach wie vor gegen diesen Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, da die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes verneint werden müsse.

Es wird deshalb beschlossen, die Zustimmung zu versagen.67

33. Empfehlung des Agrarausschusses für ein Ersuchen an die Bundesregierung, von einer weiteren Liberalisierung auf dem Agrarsektor abzusehen68

Im Anschluß an den Ministerratsbeschluß vom 2. Juni 1953 wird beschlossen, auch die nunmehrige Fassung der Empfehlung des Agrarausschusses (BR-Drucks. Nr. 217/53  – neu – ) zu unterstützen.69

b) Initiativantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Personenkreis der Anspruchsberechtigten und die Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenfürsorge

Staatssekretär Krehle verteilt eine Note des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge vom 15. Juni 1953 sowie den oben erwähnten Gesetzentwurf und führt aus, daß sich das Ministerium seit geraumer Zeit um die Ausdehnung des in Bayern gegenüber den meisten anderen Bundesländern erheblich eingeschränkten Personenkreises der in der Arbeitslosenfürsorge Anspruchsberechtigten, sowie um eine angemessene Erhöhung der bei der Bedürftigkeitsprüfung anrechnungsfrei bleibenden Beträge der Einkünfte des Arbeitslosen bemühe. Da nicht länger zugewartet werden könne, halte es das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge für notwendig, daß ein gemeinsamer Antrag der bayerischen Abgeordneten im Bundestag eingebracht werde. Er bitte den Ministerrat, sich damit einverstanden zu erklären.

Der Ministerrat beschließt, sich mit dem Vorschlag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge einverstanden zu erklären.70

II. Entwurf eines Gesetzes über versorgungsrechtliche Maßnahmen71

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, entgegen den vom Ministerrat am 15.1.1947 beschlossenen Richtlinien für den Erlaß von Gesetzen und Verordnungen72 sei dieser Entwurf vom Finanzministerium zur sofortigen Behandlung im Ministerrat übersandt, vorher aber nicht der Staatskanzlei, dem Staatsministerium der Justiz und den übrigen etwa beteiligten Staatsministerien zugeleitet worden.73 Infolgedessen sei er der Meinung, daß dieser Punkt zurückgestellt werden müsse.

Staatsminister Zietsch erklärt sich mit der Zurückstellung einverstanden und sichert zu, erneut eine Anweisung herauszugeben, daß die Richtlinien vom 15.1.1947 beachtet würden.

Er schlage vor, den Entwurf in der nächsten Kabinettssitzung zu behandeln.

Staatssekretär Dr. Nerreter erkundigt sich, ob Polizeibeamten, die hauptberuflich bei der Wehrmacht gewesen seien, diese Zeit angerechnet werden könne. Er frage deshalb, da es wiederholt vorgekommen sei, daß während der Zeit des Nationalsozialismus gerade diejenigen Beamten zur Wehrmacht gegangen seien, die das herrschende System abgelehnt hätten. Außerdem sei zu überlegen, ob es berechtigt sei, in allen Fällen die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erst mit der Vollendung des 30. Lebensjahres eintreten zu lassen; auch insoweit halte er Ausnahmen zu Gunsten der Polizeibeamten für erforderlich.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist demgegenüber auf die Begründung des Entwurfs, während Staatsminister Zietsch meint, jedenfalls müßten die Argumente des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter geprüft werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß zunächst einmal die einzelnen Ministerien Stellung nehmen sollten, damit dann der Entwurf im Ministerrat abschließend behandelt werden könne. Er glaube aber nicht, daß dies schon in der nächsten Sitzung der Fall sein werde.

Der Ministerrat beschließt, die Behandlung des Gesetzentwurfs vorläufig noch zurückzustellen und erst wieder auf die Tagesordnung des Ministerrats zu setzen, wenn sich alle Ministerien geäußert hätten.74

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und über versorgungsrechtliche Maßnahmen vom 17. Dezember 1954

III. 10. Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates 75

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, dieser Gesetzentwurf sei irrtümlich auf die Tagesordnung des Ministerrats gesetzt worden, das Staatsministerium der Finanzen habe zunächst nur um die Stellungnahme der einzelnen Ministerien ersucht.76 Das Staatsministerium des Innern habe übrigens bereits einen Ergänzungsvorschlag ausgearbeitet.

Es wird vereinbart, den Gesetzentwurf in der Ministerratssitzung vom 23. Juni 1953 zu behandeln.77

IV. Entwurf einer Dritten Verordnung über die Erhöhung der Renten für Verfolgte des Nationalsozialismus 78

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, durch diesen vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf einer Verordnung sollten die den Verfolgten des Nationalsozialismus zuerkannten Renten der seit 1. April 1953 eingetretenen Erhöhung der Beamtengehälter angepaßt werden. Die Erhöhung des Rentengrundbetrags um 20% entspreche nach der Begründung annähernd der Erhöhung der Beamtenbezüge, Bedenken seien von keiner Seite erhoben worden.

Der Ministerrat beschließt, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen.79

V. Stellungnahme zu dem Bericht des Obersten Rechnungshofs über die Durchführung der Rechnungsprüfung für das Rechnungsjahr 195080

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß jetzt zu dem Bericht des Obersten Rechnungshofs Stellung genommen worden sei und auch der Entwurf für die Antwort der Interpellation der Abg. Bezold und Fraktion, Dr. Lippert und Fraktion ausgearbeitet sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, er glaube, daß es jetzt Sache des Herrn Staatsministers der Finanzen sei, die Interpellation zu beantworten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.81

VI. Zustimmung der Staatsregierung zu Änderungen der Satzung der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG und des diesbezüglichen Regierungsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern82

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium der Finanzen bitte mit Note vom 9. Juni 1953 um die Zustimmung des Ministerrats zu einigen Änderungen der Satzung der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG und des Regierungsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern. Die erste Änderung betreffe die notwendig gewordene Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 2 Millionen DM auf 40 Millionen DM. Die übrigen Änderungen seien durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Oktober 1952 83 veranlaßt und sollten die Aufnahme von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat ermöglichen.

Der Ministerrat beschließt, den Änderungen der Satzung und des Regierungsabkommens zuzustimmen.

VII. Erlaß der Bayerischen Staatsregierung betr. die Notlage in den bayerischen Grenzgebieten 84

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen vom Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr ausgearbeiteten Entwurf für einen Erlaß der Bayer. Staatsregierung betr. die Notlage in den bayerischen Grenzgebieten bekannt.85 Danach werden alle Behörden und Anstalten des Staates erneut angewiesen, bei allen Maßnahmen, die eine Förderung der Grenzgebiete ermöglichen ließen, der schwierigen Lage dieser Gebiete Rechnung zu tragen. Als Grenzgebiete im Norden und Osten Bayerns gelten dem Erlaß zufolge eine Reihe von Stadt- und Landkreisen in Unterfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern. An sich bedauere er, daß z.B. der Landkreis Laufen in Oberbayern nicht aufgenommen worden sei, der leider eine besonders hohe Zahl von Arbeitslosen aufweise.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths bestätigt dies, macht aber darauf aufmerksam, daß die sonstigen Voraussetzungen, diesen Landkreis als Notstandsgebiet zu erklären, nicht zuträfen.

Der Ministerrat beschließt, den Erlaß in der vom Staatsministerium für Wirtschaft und Vermehr vorgeschlagenen Form zu veröffentlichen.86

VIII. Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung eines „Bayerischen Landesinstituts für Arbeitsmedizin“87

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, durch diesen Entwurf solle die bisherige Abt. VI (Arbeitsmedizin) aus dem Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge ausgegliedert und als „Bayerisches Landesinstitut für Arbeitsmedizin“ weitergeführt werden. Dieses Institut solle eine dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde sein, keine Aufgaben hoheitlicher Natur haben, sondern lediglich gutachtend oder beratend wirken. Die Anregungen der Staatskanzlei und der Staatsministerien seien berücksichtigt worden, mit Ausnahme eines Vorschlags des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Landesinstitut als weitere Aufgabe auch die Überwachung gesundheitsgefährdeter Gruppen der Landbevölkerung zu übertragen.

Staatssekretär Krehle betont, daß Berufskrankheiten der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung bereits unter das Aufgabengebiet nach Art. II Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung fielen.88 Es sei nicht notwendig, darüber hinausgehend weitere gesundheitsgefährdete Gruppen der Landbevölkerung überwachen zu lassen.

Staatssekretär Maag erklärt sich daraufhin mit dem vorliegenden Entwurf einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung zuzustimmen.89

VO über die Errichtung eines „Bayerischen Landesinstituts für Arbeitsmedizin“ vom 18. Juni 1953

IX. Bebauung des Maxburg-Geländes90

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob eine Einigung zwischen den Staatsministerien der Justiz und der Finanzen hinsichtlich des Maxburg-Geländes zustande gekommen sei.

Staatssekretär Dr. Koch erwidert, in der endgültigen Besprechung der beiden Ministerien sei folgender Vorschlag ausgearbeitet worden, der als Grundlage für einen Ministerratsbeschluß dienen könne:

„Der in der Note des Finanzministeriums vom 10. April 1953 Nr. VI 14 761-Mo 3200 vorgeschlagenen Verwertung des Maxburg-Geländes wird unter der Bedingung zugestimmt, daß

1. der in § 2 Abs. lb des Erbbaurechtsvertrages vorgesehene Büroteil in einem Gesamtausmaß von rund 6 000 qm der Justizverwaltung überlassen wird,

2. daß ferner in dem Geschäftsteil (§ 2 Abs. la des Erbbaurechtsvertrages) vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrages etwa freiwerdende Büroräume der Justizverwaltung bis zum endgültigen Heimfall des Erbbaurechts zunächst mietweise überlassen werden.

Als Büroteil für die Unterbringung der Behörden der Justizverwaltung ist der repräsentative Bauteil am Lenbachplatz und der anschließende Flügel an der Pacellistraße vorzusehen.“

Staatsminister Zietsch erklärt, diesem Vorschlag unter der Voraussetzung zustimmen zu können, daß die Protokolle des Staatsministeriums der Justiz und der Finanzen übereinstimmten und ausgetauscht würden.

Staatssekretär Dr. Koch macht dann noch auf einige Unstimmigkeiten des Erbbaurechtsvertrags aufmerksam, worauf Staatssekretär Dr. Ringelmann zusichert, diese Punkte werden noch bereinigt werden.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit in der Sitzung vom 23. Juni 1953 abschließend zu behandeln, dabei wird festgestellt, daß die über die Besprechungen aufgenommenen Protokolle der beteiligten Ministerien ausgetauscht werden.91

X. Dienstwohnung des Regierungspräsidenten von Augsburg 92

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Neubau des Wohngebäudes des Regierungspräsidenten in Augsburg zu einiger Erregung im Landtag Anlaß gegeben habe, da die genehmigten Baukosten um einige 10 000 DM überschritten worden seien.93 Ursprünglich habe er selbst angenommen, daß Herr Regierungspräsident Martini an der Sache beteiligt gewesen sei, es habe sich aber herausgestellt, daß eine Mitschuld des Regierungspräsidenten nicht festzustellen sei.

Die Oberfinanzdirektion, Zweigstelle Augsburg, habe jetzt die monatliche Miete auf 530 DM festgesetzt, ein Betrag, der von Herrn Martini unmöglich geleistet werden könne.94 Er sei der Meinung, dieser solle eine monatliche Miete entrichten, die seinem Wohnungsgeldzuschuß entspreche.

Staatssekretär Dr. Nerreter bestätigt, daß Regierungspräsident Martini auf das entschiedenste bestreite, bei dem Bau mitgewirkt zu haben. Unter diesen Umständen gehe es nicht an, ihn für das teuere Haus büßen zu lassen.

Nach kurzer Aussprache wird mit Mehrheit beschlossen, die Wohnungsmiete für das Dienstgebäude des Regierungspräsidenten von Augsburg auf die Höhe seines Wohnungsgeldzuschusses festzusetzen.95

XI. Valka-Lager Nürnberg 96

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, einem früheren Beschluß des Ministerrats zufolge habe er vor einigen Tagen zusammen mit Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer mit den Vertretern der Stadt Nürnberg wegen des Valka-Lagers verhandelt, dabei sei es gelungen, die bisher bestandenen Meinungsverschiedenheiten beizulegen.97

Nach den getroffenen Abmachungen verpflichte sich die Bayer. Staatsregierung, mit Ausnahme des Bundesauffanglagers das Lager Valka längstens bis zum Ende dieses Jahres zu beseitigen. Die Staatsregierung werde sich in dieser Hinsicht auch beim Bund bemühen und außerdem zu erreichen versuchen, daß der Bund die Kosten für das Lager übernehme. Schließlich habe er im Namen der Staatsregierung zugesichert, bei der Bundesregierung den Vorstoß zu machen, daß diese die Fürsorgekosten als Kriegsfolgelasten übernehme.

Mit diesen Vorschlägen sei die Stadt Nürnberg einverstanden gewesen, auch der Vertreter des Finanzministeriums habe zugestimmt. Es bestehe begründete Hoffnung, daß bis Weihnachten das Lager geräumt werden könnte.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.98

Valka/Langwasser

XII. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt

1. den Regierungsdirektor Dr. Wilhelm Fischer 99 im Bayer. Staatsministerium der Justiz zum Ministerialrat,

2. den Regierungsbaudirektor bei der Obersten Baubehörde Karl Hübschmann 100 gleichfalls zum Ministerialrat zu ernennen.

3. Der Ministerrat beschließt ferner, den Leiter des Landesamts für Kurzschrift, Oberregierungsrat Dr. Koppert,101 der bereits seit 1. Februar 1953 bis auf weiteres zur Verwaltung des Deutschen Bundestags abgeordnet ist, aus dem bayerischen Staatsdienst zu entlassen.

XIII. Anerkennung des Landesverbands Bayern des Bauernverbandes der Vertriebenen e.V. als offizielle Vertretung der heimatvertriebenen Landwirtschaft102

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser Punkt heute leider wieder nicht behandelt werden könne, da Herr Staatsminister Dr. Schlögl nicht anwesend sei.

Staatssekretär Maag erklärt, Herr Staatsminister Dr. Schlögl habe mit ihm über die Angelegenheit nicht gesprochen, sondern lediglich ein Schreiben des Bayer. Bauernverbands übergeben.

Staatssekretär Dr. Oberländer wirft ein, es handle sich hier um eine Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums und des Ministerrats, nicht aber um eine des Bayer. Bauernverbands.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, in der nächsten Ministerratssitzung am 23. Juni müsse über den Antrag entschieden werden. Er bitte Herrn Staatssekretär Maag, mit Herrn Staatsminister Dr. Schlögl zu sprechen, damit dieser bestimmt anwesend sei.103

Bauernverband der Vertriebenen e.V.

XIV. UNESCO-Institut der Jugend104

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Vorsitzenden des Kuratoriums des UNESCO-Instituts der Jugend in Gauting 105 bekannt, in dem unter anderem erklärt werde, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe sich nicht an die Vereinbarungen und Versprechungen, die es in mehreren Schreiben gegeben habe, gehalten. Der Brief sei an das Auswärtige Amt gerichtet und in Abschriften dem Herrn Ministerpräsidenten, den Herren Staatsministern Dr. Schwalber und Zietsch, dem Generaldirektor der UNESCO in Paris 106 und dem Bundesminister des Innern zugegangen.107

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, er sei bei der Einweihung des Instituts zugegen gewesen, dabei seien von keiner Seite Beschwerden geäußert worden, er werde aber die Angelegenheit sofort überprüfen lassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht Herrn Staatsminister Dr. Schwalber abschließend, den Ministerrat wieder zu unterrichten.

UNESCO-Institut der Jugend

XV. Wittelsbacher Ausgleichsfonds108

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt Bezug auf die Besprechung dieser Angelegenheit in den Ministerratssitzungen vom 12. und 26. Mai 1953109 und erkundigt sich, ob eine Einigung zwischen den Staatsministerien der Finanzen und für Unterricht und Kultus erfolgt sei.

Staatsminister Zietsch antwortet, er habe Gutachten verschiedener Museumsdirektoren darüber eingeholt, welche Auswirkungen ein Verkauf von Kunstgegenständen aus dem Besitz des Wittelsbacher Ausgleichsfonds haben könnte. Diese Gutachten seien bisher noch nicht eingelaufen.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit noch zurückzustellen.110

Wittelsbacher Ausgleichsfonds

XVI. Zuschüsse für nichtstaatliche höhere Lehranstalten111

Staatsminister Dr. Schwalber begründet die Notwendigkeit, für die nichtstaatlichen höheren Lehranstalten weitere Zuschüsse in Höhe von 10 Millionen DM bereitzustellen.112

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, er halte nochmalige Verhandlungen nicht für möglich, da der Haushaltsplan dem Landtag bereits zugegangen sei. Das beste sei wohl, wenn man die Entscheidung darüber den Fraktionen überlasse und zunächst in der Koalitionssitzung, die am nächsten Dienstag um 18 Uhr stattfinden werde, darüber berate. Er bitte die Herren Staatsminister der Finanzen und für Unterricht und Kultus, an dieser Sitzung teilzunehmen.

Staatsminister Zietsch und Staatsminister Dr. Schwalber erklären sich mit diesem Vorschlag einverstanden.113

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt in diesem Zusammenhang noch fest, daß selbstverständlich jedes Kabinettsmitglied an den Koalitionssitzungen teilnehmen könne.

XVII. Lager Föhrenwald 114

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, dem Staatsministerium des Innern sei eine Resolution zugegangen, in der gefordert werde, die illegal nach Föhrenwald zugewanderten Juden dort zu belassen.115 Die Zahl der Illegalen belaufe sich jetzt übrigens auf 434.

Der Ministerrat beschließt, daß keinerlei Veranlassung bestehe, den früheren Ministerratsbeschluß, die illegal Zugewanderten aus Föhrenwald zu entfernen, aufzuheben.116

Föhrenwald

XVIII. Hilfswerk für Berliner Flüchtlingskinder

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Oberbürgermeisters von Frankfurt bekannt, das sich mit der Aufnahme von Berliner Flüchtlingskindern befasse und stellt fest, daß in Bayern diese Angelegenheit längst von den Wohlfahrtsverbänden erledigt worden sei. Er werde der Staatskanzlei die Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern zuleiten, damit diese an den Herrn Oberbürgermeister Kolb 117 eine Antwort erteilen könne.

XIX. Vorfall im Eingaben- und Beschwerdeausschuß

Staatsminister Dr. Schwalber erkundigt sich, wie sich der Vorfall im Eingaben- und Beschwerdeausschuß, über den die Presse berichtet habe, abgespielt habe.118

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet über den Vorfall und erklärt unter anderem, der Regierungsvertreter, ein Oberregierungsrat der Obersten Baubehörde, habe sich dem Ausschuß gegenüber nicht sehr geschickt benommen. Der Beamte habe aber auf ihn persönlich einen sehr guten Eindruck gemacht, so daß er keine Veranlassung zu einem besonderen Eingreifen sehe. Auf den Vorsitzenden des Ausschusses, der mit drei weiteren Abgeordneten bei ihm gewesen sei, habe er beruhigend eingewirkt. Er hoffe, daß diese Angelegenheit nicht auch noch im Plenum des Landtags behandelt werde.

XX. Veranstaltungen

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht auf die Veranstaltungen anläßlich der Eröffnung der Deutschen Verkehrsausstellung 1953 aufmerksam,119 ferner auf die „Landshuter Hochzeit“, die am 21. Juni eröffnet werde.120

Stv. Ministerpräsident und Staatsminister des Innern gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor