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Nr. 135MinisterratssitzungDonnerstag, 8. Januar 1953 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Finanzminister Zietsch.

Tagesordnung:

I. Gesetz zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern. II. Angelegenheiten der Heimatvertriebenen. III. Staatshaushalt 1953. IV. Personalangelegenheiten. V. Entwurf eines niedersächsischen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung. VI. Fall Weinberg. VII. Sender „Freies Europa“. VIII. Rennverein Riem. IX. Angestelltengewerkschaft. X. Interpellation im Bayerischen Landtag betr. Beteiligungen, Staatsbürgschaften und Kredite des bayer. Staates. XI. Gründung einer neuen deutschen Luftverkehrsgesellschaft.

I. Gesetz zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern1

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß dieser Gesetzentwurf heute noch nicht abschließend behandelt werden könne, weil einmal die Äußerungen der Ressorts noch nicht vorlägen und zum anderen auch Herr Staatsminister Dr. Hoegner heute nicht anwesend sei.2

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, das Justizministerium habe noch sehr erhebliche Vorbehalte, worauf Staatsminister Dr. Oechsle und Staatssekretär Dr. Ringelmann betonen, daß auch ihrerseits die grundsätzlichen Bedenken nicht ausgeräumt seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, man müsse zu einem Abschluß kommen, nachdem sich die Staatsregierung im Landtag schon mehr oder weniger festgelegt habe.

Staatssekretär Dr. Koch erwidert, durch die Formulierungen des letzten Entwurfs, die versuchten, konkrete Tatbestände zu schaffen, seien neue Schwierigkeiten aufgetreten.3

Staatsminister Weinkamm meint, man dürfe nicht übersehen, daß ein Teil des Gesetzentwurfs sofort hinfällig werde, wenn das Versammlungsordnungsgesetz4 des Bundestags verabschiedet werde. Er glaube, daß damit schon in den nächsten Monaten gerechnet werden könne.

Staatssekretär Dr. Nerreter ersucht, die Bedenken auf eine etwaige Bundesregelung zurückzustellen, da noch keineswegs sicher sei, wann der Entwurf verabschiedet werden könne. Die Bayerische Staatsregierung müsse jetzt ihren Entwurf vorlegen, der schon seit langem vom Landtag verlangt werde. Im übrigen habe ein Verfassungsschutz keinen Sinn, wenn er nur registrierend tätig werden könne und eine Vorbeugung nicht möglich sei. Außerdem habe sich doch herausgestellt, daß eine strafrechtliche Behandlung von Angriffen gegen die verfassungsmäßige Ordnung nicht genüge.

Staatsminister Dr. Oechsle wirft den Gedanken auf, ob man nicht die wichtigsten Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs in bereits bestehende Gesetze einbauen könne. Darüber hinaus glaube er, daß der beste Schutz eines Staates in der sozialen Sicherheit seiner Bürger bestehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist demgegenüber auf die Notwendigkeit, daß der Staat allen Angriffen auf Verfassung, Ordnung und Sicherheit seiner Bewohner mit Stärke entgegentrete.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle sei nicht möglich, weil einerseits das Strafgesetzbuch Bundesrecht sei, in den bayerischen Gesetzen, wie z.B. dem Polizeistrafgesetzbuch, der Verfassungsschutz aber nicht eingebaut werden könne.

Staatsminister Dr. Seidel meint, die Begriffsformulierungen des Entwurfs seien nicht genau genug und es müsse versucht werden, klar abgegrenzte Tatbestände herauszustellen.

Staatssekretär Dr. Nerreter antwortet, das sei natürlich möglich, andererseits könne dies aber einem Gesetzesbrecher die Handhabe bieten, die Bestimmungen zu umgehen. Das Innenministerium habe versucht, einen Kompromiß zwischen Kasuistik und Generalklausel zu finden.

Staatssekretär Dr. Koch stellt fest, daß trotz aller Bemühungen das Strafrechtsänderungsgesetz relativ unwirksam geworden sei.5 Wenn jetzt versucht werde, etwas ganz Neues zu finden und konkrete Tatbestände zu formulieren, so würden die Bedenken des Justizministeriums dadurch nur verstärkt. Auf diese Weise werde man ein Nebeneinander von echtem Strafrecht und den hier vorgesehenen polizeilichen Maßnahmen bekommen.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, mit strafrechtlichen Tatbeständen sei es nicht möglich, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.

Staatssekretär Dr. Koch wirft ein, eine Generalklausel sei ihm immer noch lieber als die Konkretisierung von Tatbeständen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht nochmals, alle Ministerien möchten sich doch bald abschließend äußern, damit man zu einer Entscheidung kommen könne.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt sich bereit, die Anregung des Herrn Staatssekretärs Dr. Koch aufzugreifen und das Schwergewicht wieder mehr auf eine Generalklausel zu legen. Er halte es für das beste, wenn die Referenten des Justiz- und Innenministeriums und der Staatskanzlei6 nochmals zusammenkämen, um diesen Gedanken herauszuarbeiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezweifelt dagegen, ob man mit einer Generalklausel im Landtag durchkommen werde.

Der Ministerrat beschließt, die vorgeschlagene Besprechung abzuhalten und den Gesetzentwurf nach Möglichkeit im nächsten Ministerrat am 13. Januar 1953 abschließend zu behandeln, damit er dann dem Landtag zugeleitet werden kann.7

Gesetz zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern

II. Angelegenheiten der Heimatvertriebenen

1. Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone

Staatsminister Dr. Oechsle berichtet über seine Eindrücke anläßlich eines Aufenthalts in Berlin.8 Er habe dort auch Gelegenheit gehabt, die Zustände in den Flüchtlingslagern zu besichtigen, dabei sei er gefragt worden, ob Bayern unter Umständen bereit sei, über seine Quote von 5 000 hinaus ein weiteres kleines Kontingent von Flüchtlingen zu übernehmen.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, die Verhältnisse in Berlin seien ihm an sich bekannt, er stehe auch in Verbindung mit dem zuständigen Senator9 der Stadt. Was die Quote von 5 000 Flüchtlingen betreffe, so seien diese bis auf 400 bereits aufgenommen; Nordrhein-Westfalen erfülle durchaus seine Verpflichtungen zur Übernahme und habe die ersten Transporte aus Furth im Wald bereits abgerufen. Immerhin brauche er aber noch weitere Objekte von der Dienststelle Blank10 und glaube deshalb nicht, von dem Limit von 5 000 abgehen zu können.11

2. Jüdische Auswanderer in Föhrenwald12

Staatssekretär Dr. Oberländer fährt fort, aus Paris seien in München 200 aus Israel stammende Juden eingetroffen, die an sich nach Kanada auswandern sollten. Unverständlicherweise habe die Deutsche Botschaft13 in Paris diesen Juden Visen für Deutschland erteilt, so daß diese Personen jetzt nach München gekommen seien. Ein Teil von ihnen habe bereits Unterschlupf im Lager Föhrenwald gefunden, während sich die übrigen in München aufhielten.14 Er habe den amerikanischen Generalkonsul in München nach Föhrenwald hinausgenommen, dieser sehe aber keine Möglichkeit, einzugreifen. Andererseits erkläre das Innenministerium, es bestehe eine Fürsorgepflicht für diesen Personenkreis.

Der Ministerrat beschließt folgendes:

1. Mit Hilfe der jüdischen Organisationen15 soll versucht werden, diese 200 Juden abzuschieben.

2. Es wird sofort ein Fernschreiben an das Auswärtige Amt in Bonn gerichtet, wonach die Bayerische Staatsregierung die Bundesregierung für alle Kosten regreßpflichtig machen müsse, die für Bayern dadurch entstanden seien, daß die Deutsche Botschaft16 in Paris Visen ausgestellt habe.

3. In diesem Fernschreiben soll das Auswärtige Amt gebeten werden, alles zu versuchen, um die erteilten Visen zurückzuziehen.17

Föhrenwald

III. Staatshaushalt 195318

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, der Herr Landtagspräsident habe in einem Brief an den Herrn Finanzminister gebeten, die Etatverhandlungen zu beschleunigen und dafür zu sorgen, daß der Staatshaushalt möglichst bald dem Landtag vorgelegt werde.19 Das Finanzministerium habe daraufhin geantwortet, daß mit der Vorlage für Ende Januar oder Anfang Februar gerechnet worden könne und der Staatshaushalt am 13. Januar 1953 im Ministerrat behandelt werde.20

Staatssekretär Dr. Nerreter weist darauf hin, daß beim Etat des Innenministeriums noch 7 bis 8 Differenzpunkte bestünden, unter anderem die Frage der Wiedererrichtung der Regierung in Landshut.21

Der Ministerrat beschließt, den Staatshaushalt 1953 im Ministerrat vom 13. Januar 1953 zu behandeln.22

Rechnungsjahr 1953

IV. Personalangelegenheiten

1. Es wird beschlossen, den Regierungsdirektor vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Georg Kirner,23 zum Ministerialrat zu ernennen.

2. Staatsminister Dr. Oechsle kommt dann auf die von ihm vorgeschlagene Ernennung des Regierungsdirektors Franz Netzsch zum Ministerialrat zu sprechen und verweist auf den Ministerratsbeschluß vom 2. September 1952, der dahin gehe, daß die Ernennung noch zurückgestellt, aber am 1. Januar 1953 vorgenommen werde.24

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, Regierungsdirektor Netzsch habe seit 7. Juni 1952 wegen Krankheit keinen Dienst mehr gemacht, er könne deshalb auch nicht befördert werden.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, Netzsch werde in Kürze wieder dienstfähig sein, so daß der seinerzeitige Beschluß durchgeführt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, die Ernennung zurückzustellen bis die Dienstfähigkeit des Regierungsdirektors Netzsch einwandfrei festgestellt ist.25

3. Beförderungen in den einzelnen Ministerien

Staatsminister Dr. Schwalber kommt – unterstützt von Staatsminister Weinkamm – darauf zu sprechen, daß die Beförderungen in den einzelnen Ministerien völlig ungleichmäßig durchgeführt würden. Es gebe einen Fall, wo ein Beamter zwei Jahre nach seinem Staatsexamen bereits zum Oberregierungsrat befördert worden sei.

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, die Vorrückungsmöglichkeiten in der Justizverwaltung seien so ungünstig, daß von den besten Assessoren des letzten Jahrgangs nur zwei in deren Dienst getreten seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, er habe bereits Richtlinien ausarbeiten lassen, die im Ministerrat vorgelegt werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es gleichfalls für richtig, Richtlinien festzusetzen, um eine gewisse Einheitlichkeit herbeizuführen.

Der Ministerrat beschließt, sich in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Frage wieder zu befassen,

V. Entwurf eines niedersächsischen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe von der Niedersächsischen Staatskanzlei diesen Gesetzentwurf erhalten, der unter anderem bestimme, daß der Ministerpräsident ⅔ der Amtsbezüge des Bundeskanzlers erhalte, die Minister ⅔ der Amtsbezüge der Bundesminister. Nachdem die Neuregelung der Bezüge der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung im Landtag zu Auseinandersetzungen Anlaß gegeben habe, wolle er die niedersächsische Regelung doch dem Ministerrat zur Kenntnis bringen.

VI. Fall Weinberg

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine Anfrage bekannt, der zufolge ein Herr Weinberg ein angebliches Schreiben der Staatskanzlei vorgezeigt habe, in dem es heiße, der Bayerische Ministerpräsident habe ihn als Staatskommissar im „Außenhandelsministerium“ vorgeschlagen. Offensichtlich handle es sich hier um einen Hochstapler.

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, Weinberg sei nicht, wie er behaupte, Sachverständiger im Auerbachprozeß gewesen, sondern habe lediglich eine zeitlang wirtschaftliche Angelegenheiten Auerbachs26 vertreten. Mit ihm selbst habe Weinberg nur einmal über eine Rente für Auerbach gesprochen.

Staatsminister Dr. Schwalber meint, Weinberg sei einmal im Landwirtschaftsministerium als Steuerberater tätig gewesen.

Staatsminister Dr. Seidel ersucht, ihm eine Abschrift des Briefes zuzuschicken, da er glaube, daß die Zulassung Weinbergs als Steuerberater zur Zeit im Wirtschaftsministerium behandelt werde.

VII. Sender „Freies Europa“27

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß der Sender „Freies Europa“ bei Selling im Landkreis Cham eine Relaisstation errichten wolle.28 Da sich gegen diesen Plan Widerspruch erhoben habe, seien die Vorgänge zunächst dem Staatsministerium für Wirtschaft zugeleitet worden, das nun erklärt habe, gegen die geplante Station bestünden vom Standpunkt der Landesplanung aus keine Bedenken.

Mit Zustimmung des Ministerrats stellt Ministerpräsident Dr. Ehard fest, daß gegen die Absicht des Senders „Freies Europa“ keine Bedenken erhoben werden sollen.29

VIII. Rennverein Riem

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, er habe eine Eingabe des Rennvereins München-Riem erhalten, der unter Schilderung seiner schwierigen finanziellen Lage um Unterstützung seines Gesuches bitte, die rückständige Totalisatorsteuer für die Jahre 1951/52 in Höhe von rund 41 000 DM zu streichen. Soviel ihm bekannt sei, werde morgen der Rennverein wegen dieser Steuerrückstände gepfändet werden.

Er halte es für notwendig, den Rennverein, der als einziger in Süddeutschland die Vollblutzucht unterstützt, zu erhalten und schlage deshalb vor, daß sich Vertreter des Landwirtschafts- und Finanzministeriums zusammensetzen sollten, um Hilfsmaßnahmen zu erörtern.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt gleichfalls diese Besprechung, die auch von dem Mitglied des Bayer. Landtags, Frhrn. von Feury,30 dringend gewünscht werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, er wisse schon seit längerer Zeit, daß der Rennverein Schulden habe und habe bereits wiederholt mit Herrn Abg. von Feury verhandelt. Dieser habe aber leider seine Zusicherung, wenigstens einen Teil der Rückstände zu bezahlen, nicht eingehalten. An sich habe er durchaus die Absicht, die Angelegenheit zu bereinigen, der Rennverein müsse dabei aber selbst mithelfen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es wäre doch bedauerlich, wenn die Vollblutzucht in Bayern zum Erliegen komme und ersucht nach Möglichkeit, einen Ausweg zu finden.

IX. Angestelltengewerkschaft

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, morgen habe sich eine Delegation der Angestelltengewerkschaft unter Führung des Abg. Ospald31 bei ihm angesagt, um ihm Wünsche hinsichtlich des freien Samstagnachmittags vorzutragen.32

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß das Bundesgesetz über den Ladenschluß noch nicht erledigt sei,33 andererseits aber das Bayer. Arbeitsministerium auf einen Kompromiß hinarbeite.

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß auf Grund einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte jedes Geschäft am Samstagnachmittag offen halten könne. Bisher sei das in München zwar noch nicht geschehen, er fürchte34 aber, daß bald eines der großen Geschäfte damit den Anfang machen werde.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, eines Tages werde sicher eine gesetzliche Regelung kommen, wahrscheinlich werde die Delegation versuchen, den Herrn Ministerpräsidenten darauf festzulegen, daß er bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Bundesrat für eine völlige Schließung aller Geschäfte am Samstagnachmittag eintrete. Er bitte den Herrn Ministerpräsidenten, möglichst zurückhaltend zu sein, da er selbst – wie gesagt – auf einen Kompromiß hinsteuere.35

Ladenschlußregelung

X. Interpellation im Bayerischen Landtag betr. Beteiligungen, Staatsbürgschaften, Kredite des bayer. Staates

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß diese Interpellation eingebracht sei und zu ihrer Beantwortung, die sehr sorgfältig überlegt geschehen müsse, eine Koordinierung zwischen Finanz-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium erforderlich sei.36

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Federführung beim Finanzministerium liege, vorher aber schon eine enge Verbindung zwischen den beteiligten Ministerien herbeigeführt werden müsse, damit dann dem Kabinett ein Vorschlag vorgelegt werde.37

Interpellationen

XI. Gründung einer neuen deutschen Luftverkehrsgesellschaft38

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, diese Gesellschaft sei jetzt gegründet worden und zwar beteilige sich daran der Bund, die Bundesbahn, das Land Nordrhein-Westfalen und zwei Privatleute.39 Den übrigen Ländern stehe der nachträgliche Beitritt offen bei einer Mindestbeteiligung von 500 000 DM unter der Verpflichtung, Fehlbeträge bis zur Höhe von 3 Millionen DM zu übernehmen. Er halte es für richtig, daß sich Bayern zurückhalte, da zunächst doch nur ein innerdeutscher Flugverkehr mit Flugzeugen, die im Ausland eingekauft werden müßten, in Frage komme. Die Lage Bayerns im Luftverkehr sei so günstig, daß man ruhig einmal abwarten könne. Eine Entscheidung in der heutigen Sitzung sei auch noch nicht erforderlich, er wolle nur einmal auf diese Angelegenheit hinweisen.40

AG für Luftverkehrsbedarf
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Regierungsdirektor
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor