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Nr. 178MinisterratssitzungDienstag, 20. Oktober 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 50
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Altersgrenze der Richter. II. Entwurf eines Gesetzes über versorgungsrechtliche Maßnahmen. III. Entwurf einer Verordnung zum Vollzuge des Ersten Gesetzes zur Vereinfachung der staatlichen Bauverwaltung. IV. Antrag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge auf vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln des Staatshaushalts 1954 für die Gewährung von Darlehen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge (verstärkte Förderung). V. Globalabfindung der SPD und anderer Verlage. VI. Auflösung bzw. Veräußerung der Bayerischen Lagerversorgung. VII. Personalangelegenheiten. VIII. Übernahme der technischen Eisenbahnaufsicht über die nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Lande Bayern durch die Deutsche Bundesbahn. IX. Landeskonferenz des Bundes der Kinderreichen am 24. und 25. Oktober 1953. X. Samstagladenschluß in München und Verkaufssonntage vor Weihnachten. XI. Bundesnotenbankgesetz. XII. Einladung des Bayernwerks zur Besichtigung des Speichersees und des Vogelschutzgebietes. XIII. Abgrenzung der Zuständigkeiten von Landtag und Staatsregierung. XIV. Neuwahl von Richtern in den Bayer. Verfassungsgerichtshof. XV. Entnazifizierungs-Schlußgesetz.

I. Entwurf eines Gesetzes über die Altersgrenze der Richter1

Staatsminister Weinkamm erklärt, der Gesetzentwurf sei vom Staatsministerium der Finanzen erstellt worden. Seitens des Staatsministeriums der Justiz bestehe der Wunsch, daß die in dem Gesetz vorgesehene Regelung auf alle Richter, nicht nur die von der Besoldungsgruppe A 1 a aufwärts, und auch auf die Staatsanwälte ausgedehnt werde.2

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich gegen die vorgeschlagene Ausdehnung auf alle Richter aus. Das Gesetz bezwecke doch, dem Staat die Erfahrungen und die Arbeitskraft der besonders gut qualifizierten Richter noch auf längere Zeit hinaus zu erhalten. Die besser qualifizierten Richter würden aber in der Regel die Besoldungsgruppe A 1 a oder eine höhere Besoldungsgruppe erreichen.3

Ministerpräsident Dr. Ehard hält auch die Einbeziehung der Staatsanwälte in die beabsichtigte Regelung nicht für angezeigt.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht geltend, daß für die Beschränkung der Verlängerung der Altersgrenze auf bestimmte Besoldungsgruppen die Öffentlichkeit wohl kein Verständnis zeigen werde. Auch habe eine solche Regelung wenig Aussicht, im Landtag durchzugehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft daher die Frage auf, ob nicht eine Zurückstellung des Gesetzentwurfs überhaupt angezeigt erscheine. Man solle abwarten, welche Regelung der Bund in dem geplanten Richtergesetz treffe.

Staatsminister Weinkamm macht geltend, eine Zurückstellung bis zur Verabschiedung des Richtergesetzes bedeute eine Zurückstellung auf eine sehr lange Zeit, da das Richtergesetz erst mit der geplanten Justizreform kommen solle und die Justizreform wahrscheinlich sehr lange auf sich werde warten lassen.

Staatsminister Zietsch hält dem entgegen, daß das Richtergesetz vom Bund dann in Angriff genommen werde, wenn die große Besoldungsreform ausgearbeitet sei. Diese werde jedoch in absehbarer Zeit kommen.

Der Ministerrat beschließt hierauf, die Weiterbehandlung des Gesetzentwurfs bis zum Vorliegen einer Bundesregelung zurückzustellen.4

Gesetz über die Altersgrenze der Richter

II. Entwurf eines Gesetzes über versorgungsrechtliche Maßnahmen5

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, bei dem Gesetzentwurf, der den Ministerrat schon wiederholt beschäftigt habe, sei heute lediglich noch die Frage streitig, ob die in dem Gesetzentwurf vorgesehene rückwirkende Aufhebung des § 27a des EWFVG verfassungsrechtlich zulässig sei.6 Das Staatsministerium der Finanzen halte die Aufhebung für zulässig, das Staatsministerium der Justiz sehe darin aber eine Verletzung des Grundsatzes7 der wohlerworbenen Rechte.

Staatsminister Zietsch und Staatssekretär Dr. Ringelmann führen aus, bereits durch das Bayer. Beamtengesetz sei die Anwendung des § 27a EWFVG vom 1. November 1946 ab in Bayern aufgehoben worden.8 Bei allen nach diesem Zeitpunkt bearbeiteten Versorgungsfällen sei die günstigere Regelung des § 27a EWFVG den Versorgungsberechtigten nicht zugute gekommen. Die Beibehaltung des § 27a EWFVG für die Zeit vor dem 1. November 19469 verletze daher den Gleichheitsgrundsatz, weil hierdurch in gleichen Fällen verschiedene Regelungen getroffen werden müßten. Die Anwendung des § 27a EWFVG auch auf die nach dem 1. November 1946 bearbeiteten Versorgungsfälle, an welche vom Justizministerium offensichtlich gedacht werde, sei nicht nur wegen der finanziellen Auswirkungen untragbar, sondern auch deshalb, weil damit Bayern das einzige Land der Bundesrepublik wäre, welches die in § 27a EWFVG getroffene Regelung beibehalte.

Staatsminister Weinkamm und Staatssekretär Dr. Koch weisen darauf hin, daß sie sich der Notwendigkeit der vom Staatsministerium der Finanzen gewünschten einheitlichen Regelung nicht verschließen würden, daß sie es aber andererseits für angebracht gehalten hätten, ihre verfassungsrechtlichen Bedenken vorzubringen. Auch müsse darauf hingewiesen werden, welch unbillige Härte für die Empfänger von Versorgungsbezügen darin bestehe, daß sie nun plötzlich von einem auf den anderen Tag wesentlich gekürzte Bezüge erhalten würden. Diese Versorgungsempfänger hätten sich nun einmal auf die bisher erhaltenen Bezüge eingestellt und ihre ganze Lebenshaltung danach gerichtet.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, grundsätzlich der vom Staatsministerium der Finanzen beabsichtigten Regelung zuzustimmen, jedoch eine Übergangsregelung zu finden, welche den Versorgungsempfängern die Möglichkeit gebe, sich allmählich auf die geringeren Versorgungsbezüge umzustellen.

Dieser Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten findet die allgemeine Zustimmung des Kabinetts.

Der Ministerrat ist sich darin einig, daß die Übergangsregelung eine generelle sein müsse, weil eine Ermächtigung zu einem Härteausgleich in Einzelfällen zu schwierig sei und doch Ungerechtigkeiten nicht ausschließen könne.

Der Ministerrat beschließt hierauf, in Art. 4 Abs. 1 letzte Zeile nach dem Wort „werden“ die Worte „mit Wirkung vom 1. April 1955 ab“ einzufügen.10

Der Ministerrat behandelt noch die von der Staatskanzlei aufgeworfene Frage, ob nicht in den versorgungsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, welche von der Vollendung des 30. Lebensjahres ausgehen, im Interesse einer Vereinheitlichung das 30. Lebensjahr durch das 27. Lebensjahr ersetzt werden soll.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, dies sei nicht möglich, weil dann auch die Pensionsskala, welche beim Bayer. Beamtengesetz im Gegensatz zum Bundesbeamtengesetz11 vom 30. Lebensjahr ausgehe, grundlegend geändert werden müsse.

Der Ministerrat sieht insoweit von einer Änderung des Gesetzes ab.

Der Ministerrat beschließt hierauf, den Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten.12

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und über versorgungsrechtliche Maßnahmen vom 17. Dezember 1954

III. Entwurf einer Verordnung zum Vollzuge des Ersten Gesetzes zur Vereinfachung der staatlichen Bauverwaltung13

Der Herr Staatsminister der Finanzen bittet, die Behandlung der Verordnung bis zur nächsten Sitzung des Ministerrats zurückzustellen, da ihm die Verordnung bisher noch nicht bekannt war.14

Der Ministerrat beschließt hierauf Zurückstellung.15

IV. Antrag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge auf vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln des Staatshaushalts 1954 für die Bewahrung von Darlehen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge (verstärkte Forderung)

Es wird festgestellt, daß das Staatsministerium der Finanzen gegen den Vorgriffsantrag keine Bedenken erhebt.

Der Ministerrat stimmt hierauf dem Antrag zu und beschließt, ihn in der von der Bayer. Staatskanzlei vorgeschlagenen Fassung dem Landtag zuzuleiten.16

V. Globalabfindung der SPD und anderer Verlage17

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen kurzen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit, er wirft die Frage auf, ob in dem für die SPD vorgeschlagenen Vergleich lediglich die Rückerstattungsansprüche oder auch die Ansprüche nach dem Entschädigungsgesetz aufgenommen18 sind.

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß der Vergleich sich lediglich auf die Rückerstattungsansprüche beziehe.

Hierfür würden Zweckmäßigkeitsgründe sprechen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann ergänzt diese Ausführungen dahin, daß durch das Bundesergänzungsgesetz19 neue Meldefristen zu laufen begonnen hätten und daß es bei dieser Sachlage unzweckmäßig sei, schon jetzt auch die Ansprüche nach dem Entschädigungsgesetz in den Vergleich aufzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, den Entwurf des Vergleichs klarer zu fassen, so daß die Beschränkung auf die Rückerstattungsansprüche sofort erkennbar sei.

Der Ministerrat billigt den Entwurf des Globalabkommens grundsätzlich; ebenso die Abfindung der christlichen Verlage.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat, die Globalabfindung noch auf die Tagesordnung einer Koalitionsbesprechung zu setzen. Eine Veröffentlichung des Abkommens soll vorläufig nicht erfolgen.

Wiedergutmachung

VI. Auflösung bzw. Veräußerung der Bayerischen Lagerversorgung20

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den wesentlichen Inhalt des Schreibens des Staatsministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 1953 bekannt.21

Nachdem Staatsminister Zietsch darauf hingewiesen hat, daß die Lagerversorgung mit erheblichen Verlusten arbeite und daß die Dienststelle Blank22 bis zu einer allenfallsigen Übernahme für diese Verluste nicht aufkommen könnte,23 beschließt der Ministerrat, mit der Auflösung der Lagerversorgung nicht mehr abzuwarten. Das Staatsministerium der Finanzen wird beauftragt, seine Verhandlungen mit der „Coloniale“24 und dem „Wirtschaftsbund“25 weiterzuführen, insbesondere ein konkretes Angebot vom „Wirtschaftsbund“ einzuholen.

Staatsminister Zietsch, Staatsminister Dr. Schwalber und Staatssekretär Dr. Nerreter erklären, daß von ihnen aus eine Veräußerung an den „Wirtschaftsbund“ befürwortet werde.

Der Ministerrat ist sich darin einig, daß dann, wenn die Angebote der „Coloniale“ und des „Wirtschaftsbundes“ gleichwertig sind, dem „Wirtschaftsbund“ der Vorzug gegeben werden soll.26

Bayer. Lagerversorgung

VII. Personalangelegenheiten

1. Ernennung des Finanzpräsidenten bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg Dr. Gretschmann27 zum Präsidenten des Finanzgerichts München

Der Ministerrat stimmt der vom Staatsministerium der Finanzen beantragten Ernennung des Finanzpräsidenten Dr. Gretschmann zum Präsidenten des Finanzgerichts München zu.

2. Beförderung des Oberlandesgerichtsrats B. Schröder zum Senatspräsidenten

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, Oberlandesgerichtsrat Schröder leiste als Sekretär des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebiets für Bayern wertvolle Arbeit. Schröder habe den Wunsch, noch zum Senatspräsidenten befördert zu werden, da er dann in Bonn besser auftreten könne. Nach einer Auskunft des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Wintrich könne Schröder auf einer vorhandenen Senatspräsidentenstelle beim Oberlandesgericht München nicht befördert würden; dagegen sehe Dr. Wintrich eine Möglichkeit, Schröder zum Senatspräsidenten zu befördern, darin, daß beim Oberlandesgericht München mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen eine mit einem k.w.-Vermerk versehene zusätzliche Senatspräsidentenstelle für die Person Schröders geschaffen werde. Dr. Wintrich habe erklärt, Schröder sei für die Beförderung zum Senatspräsidenten qualifiziert.

Staatsminister Weinkamm und Staatssekretär Dr. Koch sprechen sich gegen die Beförderung Schröders aus.

Staatssekretär Dr. Koch weist auf die Gefahr hin, die dann entstehe, wenn die Abordnung Schröders vorzeitig beendet werde und er an das Oberlandesgericht München als Senatspräsident zurückkehre. Die Beförderung Schröders würde berechtigte Unmutsäußerungen bei allen jenen Richtern auslösen, welche sowohl persönlich als auch hinsichtlich ihrer fachlichen Befähigung die Beförderung zum Senatspräsidenten mehr verdienen würden als Schröder.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt.

3. Verlängerung der Amtszeit für den Präsidenten des Obersten Landesgerichts Dr. Konrad und für den Generalstaatsanwalt in München Dr. Roll28

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Amtszeitverlängerung für Dr. Konrad in diesem Monat und die Amtszeit für Dr. Roll im nächsten Monat ablaufe.

Staatsminister Weinkamm stellt fest, daß seitens des Staatsministeriums der Justiz kein Antrag auf Amtszeitverlängerung für Dr. Konrad und Dr. Roll gestellt werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich für eine Amtszeitverlängerung der beiden Beamten bis 31. März 1954 aus und begründet seinen Antrag mit den Verdiensten, die sich die beiden Beamten um den Wiederaufbau der Justiz seit 1945 erworben haben.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Auffassung, daß die Amtszeit der beiden Beamten nochmals bis zum 31. März 1954 verlängert werden soll.

Staatsminister Dr. Schwalber und Staatssekretär Dr. Brenner sind gegen die Amtszeitverlängerung, ebenso Staatsminister Weinkamm und Staatssekretär Dr. Koch.

Der Ministerrat beschließt hierauf mit Mehrheit, die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Landesgerichts Dr. Konrad und des Generalstaatsanwalts in München Dr. Roll bis 31. März 1954 zu verlängern. Der Ministerrat stellt ausdrücklich fest, daß es sich in beiden Fällen um eine letztmalige Verlängerung der Amtszeit handelt und daß bis zum 1. April 1954 für die beiden Beamten Nachfolger gefunden sein müssen.29

VIII. Übernahme der technischen Eisenbahnaufsicht über die nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Lande Bayern durch die Deutsche Bundesbahn30

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen kurzen Überblick über das Schreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 15. Oktober 1953.

Der Ministerrat ist entsprechend dem Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr grundsätzlich damit einverstanden, daß die technische Eisenbahnaufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörigen Eisenbahnen in Bayern der Deutschen Bundesbahn übertragen wird. Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr wird ermächtigt, ein entsprechendes Verwaltungsabkommen mit der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn vorzubereiten, doch soll das Verwaltungsabkommen vor der endgültigen Inkraftsetzung nochmals dem Ministerrat zur Beschlußfassung vorgelegt werden.

IX.Landeskonferenz des Bundes der Kinderreichen am 24. und 25. Oktober 1953

Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Herrn Staatsministers des Innern, daß die Staatsregierung bei der am 24. und 25. Oktober 1953 in Regensburg stattfindenden Landeskonferenz des Bundes der Kinderreichen durch Ministerialrat Reinhardt der Obersten Baubehörde vertreten wird.

X. Samstagladenschluß in München und Verkaufssonntage vor Weihnachten31

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß nach Pressemitteilungen zwischen dem Einzelhandelsverband und den Arbeitnehmerverbänden eine Einigung über den Samstagladenschluß zustande gekommen sei.32 Um so überraschter sei er gewesen, daß am vergangenen Samstag in München wieder Demonstrationen wegen der Öffnung der Verkaufsstelle der Salamander stattgefunden hätten.33

Staatssekretär Krehle erklärt hierzu, an den Verhandlungen sei die Firma Salamander nicht unmittelbar, sondern nur durch ihren Verband beteiligt gewesen. Nachdem die Firma Brenninkmeyer am vergangenen Samstag nicht offen gehalten habe, sei anzunehmen, daß auch künftig die Firma Salamander sich der allgemeinen Regelung fügen werde. Nach dieser bis 31. Januar 1954 befristeten Regelung würden ab 31. Oktober 1953 die Geschäfte an jedem zweiten Samstag, vom 28. November bis 19. Dezember 1953 an jedem Samstag offen gehalten.

Staatssekretär Krehle kommt in diesem Zusammenhang nochmals auf die vom Ministerrat bereits zweimal behandelte Frage zu sprechen, an wie vielen Sonntagen vor Weihnachten die Einzelhandelsgeschäfte in Bayern geöffnet sein dürften und wie der Ladenschluß am Hl. Abend geregelt werden solle.

Staatssekretär Krehle erklärt, der Ministerrat habe sich doch eindeutig dafür ausgesprochen, daß die Geschäfte lediglich an zwei Sonntagen vor Weihnachten offen gehalten werden sollten. Diese Regelung rechtfertige sich umso mehr deshalb, weil nunmehr an allen Samstagen vor Weihnachten die Geschäfte ganztägig geöffnet seien. Er bitte daher den Ministerrat, einen eindeutigen Beschluß zu fassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Ministerrat habe die Regelung mit den zwei Verkaufssonntagen unter der Voraussetzung angenommen, daß auch die übrigen Länder der Bundesrepublik eine gleiche Regelung treffen würden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths führt aus, auch das Wirtschaftsministerium befürworte die Offenhaltung der Geschäfte lediglich an zwei Sonntagen vor Weihnachten. Wenn Hessen und Baden-Württemberg jedoch wieder in letzter Minute einen weiteren Sonntag für den Verkauf freigeben würden, dann müßte Bayern eine gleiche Regelung treffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Dr. Müller34 komme am Donnerstag nach München. Bei dieser Gelegenheit könne die Angelegenheit mit ihm besprochen werden, er sei daher der Auffassung, daß der Ministerrat nochmals die Regelung mit den zwei Verkaufssonntagen beschließt und daß eine Veröffentlichung des Ministerratsbeschlusses gegen Ende der Woche erfolge, wenn Ministerpräsident Dr. Müller für sein Land die gleiche Regelung verbindlich zugesagt habe.

Staatsminister Zietsch wirft die Frage auf, ob es denn unbedingt notwendig sei, daß Bayern die gleiche Regelung treffe wie die Nachbarländer. Es müsse doch einmal gesagt werden, daß Bayern sich zu sozialen Maßnahmen, welche großzügiger seien als die anderer Bundesländer, immer nur dann entschließen könne, wenn die finanzielle Last den bayerischen Staatshaushalt treffe. Man müsse sich doch auch einmal zu solchen sozialen Maßnahmen entschließen können, deren finanzielle Auswirkungen den Einzelhandel treffen würden.

Staatssekretär Krehle erinnert an die Frage des Ladenschlusses am Hl. Abend. Auch hier bestünden Meinungsverschiedenheiten zwischen seinem Ministerium und dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erinnert an die gesetzliche Regelung, welche die Öffnung der Verkaufsstellen bis 17 Uhr zulasse.35 Es sei daher höchstens denkbar, daß von der Staatsregierung in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr empfohlen werde, alle Verkaufsstellen bereits um 15 Uhr zu schließen und lediglich Ausnahmen für die Lebensmittelgeschäfte zu befürworten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt hierauf die Meinung des Ministerrats wie folgt fest:

1. In Bayern soll vor Weihnachten lediglich an zwei Sonntagen verkauft werden;

2. bezüglich des Ladenschlusses am Hl. Abend wird festgestellt, daß zum Ladenschluß um 17 Uhr eine gesetzliche Verpflichtung besteht, daß aber die Staatsregierung in Übereinstimmung mit der im Vorjahre zwischen den Sozialpartnern getroffenen Regelung einen Ladenschluß bereits um 15 Uhr empfiehlt, soweit nicht zwingende Gründe eine Offenhaltung bis 17 Uhr erfordern (Lebensmittelgeschäfte).36

Ladenschlußregelung

XI. Bundesnotenbankgesetz37

Staatsminister Zietsch führt aus, am vergangenen Samstag habe bei einer Tagung in Bad Kissingen Bundesfinanzminister Schäffer über die Neueinbringung des Bundesnotenbankgesetzes berichtet. Hierbei habe Schäffer darauf aufmerksam gemacht, daß Bundesminister Erhard für seinen Gesetzentwurf weiter an Boden gewonnen habe und daher versuche, die Erörterungen auf seinen zentralistischen Entwurf zu beschränken.38 Daher habe Schäffer den Wunsch, im Bundeskabinett darauf hinweisen zu können, daß die Länder an ihren früheren Beschlüssen zu dem Bundesnotenbankgesetz festhalten und nach wie vor den von seinem Ministerium erstellten Entwurf befürworten würden. Am zweckmäßigsten sei es, wenn eine solche Erklärung von den Ministerpräsidenten abgegeben werden könne. Zu einer solchen Feststellung bestehe umso mehr Anlaß, als nach vorliegenden Berichten der Präsident des Zentralbankrats39 erklärt habe, soweit er unterrichtet sei, stehe die Mehrzahl der Länder nicht mehr hinter dem Entwurf Schäffers. Demgegenüber befürworte der Zentralbankrat immer noch den vom Bundesfinanzministerium erstellten Gesetzentwurf.

Im Zusammenhang mit diesen Erörterungen habe Schäffer auch einen Initiativgesetzentwurf des Bundesrats angeregt. Doch sei man zwischenzeitlich allgemein zu der Überzeugung gekommen, daß ein solcher Initiativantrag des Bundesrats unzweckmäßig sei. Vielmehr wolle man sich darauf beschränken, eine Erklärung abzugeben, daß die Länder nach wie vor hinter den vom Bundesfinanzministerium erstellten Gesetzentwurf stünden.

Staatsminister Zietsch bittet daher den Ministerrat, eine diesbezügliche Feststellung zu treffen.

Der Ministerrat stellt hierauf fest, daß von Bayern aus nach wie vor der vom Bundesfinanzministerium erstellte Gesetzentwurf unterstützt und daß dies auch dem Bundesfinanzministerium mitgeteilt werden soll.40

Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957

XII. Einladung des Bayernwerks zur Besichtigung des Speichersees und des Vogelschutzgebietes41

Der Ministerrat stellt fest, daß eine genügende Anzahl von Kabinettsmitgliedern am 2. November vormittags bereit ist, den Speichersee und das Vogelschutzgebiet zu besichtigen.

Herr Staatsminister Zietsch wird veranlassen, daß alle Kabinettsmitglieder Einladungen erhalten.

Speichersee

XIII. Abgrenzung der Zuständigkeiten von Landtag und Staatsregierung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, daß zwischen seinem Ministerium und dem Ausschuß für Eingaben und Beschwerden ein neuer Konflikt entstanden sei.42 Dieser43 im Ausschuß über die durch das Bundeswohnraumbewirtschaftungsgesetz44 geschaffene Rechtslage berichtet und zugleich darauf hingewiesen habe, daß angesichts der Bestimmungen dieses Gesetzes die Staatsregierung nicht in der Lage sei, den Beschlüssen des Ausschusses zu entsprechen, in welchen eine Berücksichtigung von Eingaben gefordert werde. Bei einem früheren Konflikt mit dem Ausschuß für Eingaben und Beschwerden habe er mit dem Landtag ein Verfassungsverständnis getroffen, in welchem die gegenseitigen Zuständigkeiten vorläufig abgegrenzt worden seien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet, in den Fraktionen nochmals auf die Rechtslage hinzuweisen und zu erklären, daß die Staatsregierung dann gezwungen sei, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs herbeizuführen, wenn der Landtag sie zwingen wolle, gegen ein Gesetz zu verstoßen oder in ein schwebendes gerichtliches Verfahren einzugreifen. Der Landtag könne sich gegenüber der Tatsache nicht verschließen, daß die Zuständigkeiten des Petitionsausschusses durch den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit wesentlich beschränkt worden seien. Es müsse immer wieder daran erinnert werden, daß Petitionen grundsätzlich nur dann zu behandeln seien, wenn der Rechtsweg erschöpft sei.

Der Ministerrat nimmt die Ausführungen des Herrn Stv. Ministerpräsidenten mit Zustimmung zur Kenntnis.

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an seine eigenen Ausführungen vor dem Landtag. Auch könne bei künftigen Auseinandersetzungen darauf hingewiesen werden, daß der Abg. Bezold in der EVG-Debatte selbst den Standpunkt der Staatsregierung vertreten und erklärt habe, in die Angelegenheiten der Exekutive könne der Landtag nicht eingreifen.45

Staatssekretär Dr. Guthsmuths stellt fest, daß im Ausschuß für Wirtschaft und Verkehr demnächst ein ähnlicher Fall behandelt werde, in welchem der Ausschuß sein Ministerium zwingen wolle, das Gesetz zu verletzen.

Auf die Frage von Staatssekretär Dr. Ringelmann, ob eine Stellungnahme zu Beschlüssen des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden unmittelbar diesem Ausschuß gegenüber oder gegenüber dem Landtagspräsidenten abgegeben werden soll, stellt der Ministerrat fest, daß eine Erteilung der Antwort unmittelbar an den Ausschuß angezeigt erscheint, weil der Landtag als solcher mit den fraglichen Angelegenheiten nicht befaßt sei, sondern lediglich der Ausschuß.

XIV. Neuwahl von Richtern in den Bayer. Verfassungsgerichtshof46

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt mit Zustimmung des Kabinetts fest, daß er die Neuwahl von Richtern in den Bayer. Verfassungsgerichtshof, welche der Landtag bisher noch nicht vorgenommen habe, bei der nächsten Koalitionsbesprechung erörtern wolle.

Staatsminister Dr. Schwalber regt an, auch den Landesschulbeirat47 zum Gegenstand der nächsten Koalitionsbesprechung zu machen.48

Wahl richterlicher Mitglieder

XV. Entnazifizierungs-Schlußgesetz49

Staatsminister Weinkamm fragt an, wie er sich dem Landtag gegenüber in der Frage des Entnazifizierungs-Schlußgesetzes verhalten soll. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung liege dem Landtag bereits seit längerer Zeit vor, doch sei der Landtag noch nicht in die Beratung eingetreten. Es frage sich nun, ob im Hinblick auf die in dem Gesetzentwurf zwar vorgesehene, durch die Entwicklung der Verhältnisse aber überholte Meldepflicht der Gesetzentwurf zurückgezogen oder ein Ergänzungsgesetzentwurf eingebracht werden solle.50

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt mit Zustimmung des Kabinetts fest, daß es angezeigt erscheint, dem Landtag mitzuteilen, die Staatsregierung werde demnächst einen der Änderung der Verhältnisse Rechnung tragenden Abänderungsvorschlag dem Landtag zuleiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet, den Gesetzentwurf bis spätestens Ende November fertigzustellen.51

Zweites Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung vom 11. August 1954
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner Oberregierungrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor