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Nr. 180MinisterratssitzungDienstag, 3. November 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Weihnachtsbeihilfen 1953 für Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. II. Haushaltsaufstellung 1954. III. Personalangelegenheiten. IV. Bundesaufsichtsamt und Bayerische Versicherungskammer. V. Benennung von Bundesratsmitgliedern als Vertreter im Vermittlungsausschuß. VI. Schiffsverkehr auf dem Starnberger See und Ammersee. VII. Werftbetrieb der neuen deutschen Luftverkehrsgesellschaft. VIII. Besichtigung der Bauten am Kraftwerk . IX. Nordische Skimeisterschaften in Oberaudorf. X. Beteiligung außerbayerischer Firmen am Neubau des Flurbereinigungsamtes München. XI. Grundsteinlegung der Matthäuskirche in München.

I. Weihnachtsbeihilfen 1953 für Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung1

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, nach den gemeinsamen Richtlinien der Bundesministerien des Innern, der Finanzen und für Arbeit würden Weihnachtsbeihilfen an Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung nur nach Maßgabe des Ersten Überleitungsgesetzes vom Bund erstattet, d.h., nur insoweit als die Empfänger zum Kreis der Kriegsfolgenhilfeempfänger gehörten und nur zu 85%.

Das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge schlage nun im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen vor, einen Antrag im Bundesrat einzubringen, mit dessen Annahme der Bundesrat erneut die Forderungen der Länder auf Übernahme der Weihnachtsbeihilfen durch den Bund unterstützen würde. Allerdings sei es wenig wahrscheinlich, daß ein solcher Antrag angenommen werde, deshalb habe er mit Note vom 21. Oktober 1953 um einen Beschluß des Ministerrats ersucht, daß die Weihnachtsbeihilfen aus eigenen Mitteln des Bayerischen Staates gewährt würden, wenn die Bemühungen beim Bund ohne Ergebnis blieben. Es handle sich allerdings um einen Mehraufwand von etwa 2 Millionen DM, für den das Finanzministerium keine Deckung habe.

Staatsminister Zietsch entgegnet, dieser Betrag stelle eine reine Mehrausgabe dar, zu deren Übernahme auch der Landtag die Staatsregierung nicht zwingen könne, nachdem er keinen Deckungsvorschlag machen könne; es werde also das Defizit um 2 Millionen DM erhöht. Außerdem sei zu bedenken, daß diese besonderen Leistungen an die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung außer in Bayern in keinem anderen Land der Bundesrepublik gewährt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es habe wohl nicht viel Sinn, einen Antrag im Bundesrat einzubringen, wenn dieser keinerlei Aussicht auf Erfolg habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, es werde kaum möglich sein, um diesen Mehraufwand herumzukommen, zumal ja die Staatsregierung auch im vergangenen Jahr diese Weihnachtsbeihilfen gewährt habe.

Auf Frage antwortet Staatsminister Dr. Oechsle, der Kreis der Empfänger sei um etwa 10 – 15 000 Personen kleiner wie im vergangenen Jahr, diese Verringerung falle also nicht sehr ins Gewicht. Vielleicht sei es aber am zweckmäßigsten, die Angelegenheit heute nochmals zurückzustellen, er werde sich dann bei den anderen Ländern der Bundesrepublik erkundigen, welche Maßnahmen sie ergreifen würden, falls der Bund nach wie vor die Übernahme ablehne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.2

Weihnachtsbeihilfen (Arbeitslosenfürsorge)

II. Haushaltsaufstellung 19543

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 28. Oktober 1953 über die Haushaltsaufstellung 1954. Danach betrage der Fehlbetrag allein im ordentlichen Staatshaushalt 1954 513,1 Mio DM, der zum Teil darauf zurückgehe, daß die Ressorts ihre Einnahmenansätze um durchschnittlich 10% vermindert, ihre Ausgabenansätze um durchschnittlich fast 15% erhöht hätten. Das Staatsministerium der Finanzen halte es für aussichtslos, einen derart hohen Fehlbetrag im Wege der üblichen Ressortverhandlungen zu beseitigen und habe deshalb eine Besprechung im Ministerrat angeregt.

In der Note würden eine Reihe von Einsparungsmaßnahmen vorgeschlagen, trotzdem werde sich nach der Berechnung des Finanzministeriums der verbleibende Fehlbetrag auf 323,1 Mio DM beziffern.

Bei Durchsicht der Note des Finanzministeriums falle besonders auf, in welchem Maße sich die Personalausgaben in den vergangenen Jahren erhöht hätten. Während sie im Rechnungsjahr 1950 noch 639,0 Mio DM betragen hätten, beliefen sie sich 1954 auf 1059,1 Mio DM.

Staatsminister Zietsch kommt dann im einzelnen auf die Zusammensetzung des Fehlbetrages zu sprechen und verweist auf die Aufstellung auf Seite 12 der Vorlage. Danach setze sich der Fehlbetrag wie folgt zusammen:

Fehlende Deckung wie im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953 52,9 Mio DM

Einstellung des Fehlbetrags der Rechnung des ordentlichen Haushalts 1952 gemäß § 75 RHO 65,4 Mio DM

Von den Geschäftsbereichen gemeldete Haushaltsverschlechterungen gegenüber dem Haushaltsplan 1953 236,4 Mio DM

Zu veranschlagender Ausfall bei den Landessteuereinnahmen 100,7 Mio DM

zusammen also 455,4 Mio DM

Dazu kämen dann noch sonstige Veränderungen von Ansätzen, die ausnahmslos zwangsläufig seien und insgesamt 50,7 Mio DM betrügen,

Ferner die Erhöhung der Polizeikostenzuschüsse an die Städte mit 7,0 Mio DM

und ein mit Sicherheit zu erwartender Einnahmeausfall bei der Staatsforstverwaltung mit 46,4 Mio DM.

Insoweit müßten allerdings noch Verhandlungen stattfinden.

In erster Linie komme es nun darauf an, sich mit den Haushaltsverschlechterungen von 236,4 Mio DM auseinanderzusetzen.

Er halte einen Beschluß des Ministerrats für erforderlich, daß gegenüber 1953 keine Mehranforderungen gestellt werden dürften, das Volumen 1954 also nicht höher sein dürfe wie 1953.

Staatsminister Dr. Oechsle und Staatsminister Dr. Schwalber geben zu bedenken, daß in ihren Geschäftsbereichen neue Verpflichtungen entstanden seien, denen man sich nicht entziehen könne, z.B. was die Einrichtung der Sozialgerichte4 und die Schaffung der Berufsschulen5 betreffe.

Staatsminister Zietsch entgegnet, man müsse von dem Gesamtvolumen 1953 ausgehen, das 1954 nicht überschritten werden dürfe. Wenn neue Verpflichtungen in den einzelnen Ressorts entstünden, so müsse das eben im ganzen wieder ausgeglichen werden, und zwar in dem betreffenden Ressort selbst oder durch Einsparungen in einem anderen Geschäftsbereich.

Staatsminister Dr. Schwalber fordert, die freiwilligen Leistungen des Staates zu reduzieren, worauf Staatsminister Zietsch erwidert, diese Forderung habe er bereits im Januar 1953 gestellt.

Staatssekretär Dr. Nerreter hält es für notwendig, Bestimmungen in das Einkommensteuergesetz einzubauen, wonach nur dann Anschaffungen usw. von der Steuer abgesetzt werden dürften, wenn diese unbedingt notwendig seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß eine solche Bestimmung bereits bestehe, allerdings müsse sie schärfer angewandt werden. Er glaube aber, man könne den Forderungen auf Steuersenkung usw. der verschiedensten Kreise solange nicht entgegentreten, als nicht die Landwirtschaft stärker herangezogen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, im heutigen Ministerrat müsse man sich wohl auf Punkt 3) der Aufstellung auf Seite 12 beschränken, nachdem die Posten 1, 2 und 4 nach den Ausführungen des Herrn Finanzministers mehr oder weniger feststünden, Man könnte freilich im jetzigen Stadium im Kabinett wohl noch nicht beschließen, was gekürzt werden müsse.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, jeder Ressortminister möge seine Anforderungen begründen,6 vorher müsse aber festgelegt werden, ob das Kabinett bereit sei, nicht über das Gesamtvolumen 1953 hinauszugehen. Insoweit könne schon heute ein Beschluß gefaßt werden. Wenn dies geschehen sei, wäre dann zu überlegen, wo eingespart werden könne. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre habe es aber keinen Sinn, daß die Referenten des Finanzministeriums mit Ressort um Ressort über Einzelheiten verhandelten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt nochmals fest, daß die Fehlbeträge 1952 und 1953 mit insgesamt 118,3 Mio DM feststünden und auch mit einem Steuerausfall von 100,7 Mio DM gerechnet werden müsse. Es bleibe also übrig Punkt 3: Haushaltsverschlechterungen gegenüber dem Haushaltsplan 1953 in Höhe von 236,4 Mio DM. Seiner Meinung nach könne sich der Ministerrat auf den Standpunkt stellen, daß kein höherer Gesamtbetrag wie im Jahre 1953 angefordert werden dürfe. Dann könnten die einzelnen Ressorts ihre Mehranforderungen genau überprüfen und diese genau aufgliedern. Daraus sei dann zu ersehen, ob die Mehranforderungen auf gesetzlicher Verpflichtung, Beschlüssen des Landtags oder auf Wünschen der Ressorts beruhten.

Staatssekretär Dr. Nerreter betont, daß in der inneren Verwaltung drei Hauptprobleme bestünden, nämlich der soziale Wohnungsbau, der nicht weiter hinter dem allgemeinen Wohnungsbau zurückbleiben dürfe, ferner der Straßenbau und schließlich die Polizei.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, daß vom Haushaltsvolumen 1953 ausgegangen werden müsse, Mehranforderungen, die auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhten, müßten dann eben gesondert vorgelegt werden. Selbstverständlich gebe es gewisse Dinge, die das Kabinett selbst beraten müsse, z.B. den sozialen Wohnungsbau und den Straßenbau; hier sei freilich auch zu prüfen, ob man insoweit nicht eine Anleihe aufnehmen könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, wenn davon ausgegangen werde, daß es bei dem Volumen des Haushaltsjahres 1953 bleibe, müsse man [sich] darüber klar sein, daß nach wie vor ein erhebliches Defizit bestehe und für etwa 150 Mio DM keinerlei Deckung vorhanden sei. Es sei ein großes Zugeständnis des Herrn Finanzministers, wenn er das Jahr 1953 als Richtschnur für 1954 zulasse, weil damit – wie gesagt – immer noch ein Fehlbetrag von 150 Mio DM bestehen bleibe.

Ministerpräsident Dr. Ehard formuliert abschließend seinen Vorschlag nochmals, daß nämlich vom Haushaltsplan 1953 ausgegangen werde und den Ressorts ein höherer Betrag als damals nicht zur Verfügung stehe. Die Ressorts seien dann verpflichtet, ihre Anforderungen zu prüfen und zu begründen, aufgeteilt nach Anforderungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungcn, Beschlüssen des Landtags und eigenen Wünschen.
Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag zuzustimmen.

Außerdem wird vereinbart, in etwa drei Wochen eine Sondersitzung über die Aufstellung des Haushaltsplans 1954 abzuhalten.

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt noch, er halte es für richtiger, bei Noten des Staatsministeriums der Finanzen, wie der vom 28. Oktober 1953, nicht auch die Oberste Baubehörde und die Ministerialforstabteilung im Verteiler aufzuführen, auch wenn es sich um geänderte Einzelpläne handle.

Schließlich erinnert Staatssekretär Dr. Ringelmann daran, daß nicht nur die erhöhten Anforderungen der Ressorts überprüft werden müßten, sondern auch die Einnahmenseite, nachdem ja die Einnahmenansätze um durchschnittlich 10% gegenüber 1953 verringert seien; dies gelte insbesondere hinsichtlich der Ministerialforstabteilung, bei der gegenüber 1953 eine Haushaltsverschlechterung von nahezu 60 Mio DM festzustellen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und ersucht abschließend ebenfalls die Einnahmenseite zu überprüfen.7

Rechnungsjahr 1954

III. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, die Regierungsdirektoren im Bayer. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge Dr.-Ing. Josef Dantscher8 und Johann Niedermeier9 zu Ministerialräten zu ernennen.

IV. Bundesaufsichtsamt und Bayerische Versicherungskammer

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, es sei möglich, die Bayer. Versicherungskammer von der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen10 auszunehmen, wenn der Präsident dieses Amtes11 einen entsprechenden Antrag an den Bundeswirtschaftsminister richte. Es habe allerdings den Anschein, als ob der Präsident des Bundesaufsichtsamtes einen solchen Antrag nicht stellen wolle. Es sei deshalb die Frage aufgetaucht, ob der Ministerrat einen Beschluß fassen wolle, wonach die Bayerische Staatsregierung einen entsprechenden Schritt beim Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes oder beim Bundeswirtschaftsminister unternehmen solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er nehme am Mittwoch, den 4. November an der Hundertjahrfeier der Versicherungsgesellschaft Thuringia teil und werde dort den Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes treffen. Diese Gelegenheit wolle er benützen, ihn zu einer Rücksprache einzuladen und dabei die Frage der Aufsicht über die Versicherungskammer anzuschneiden, falls dies der Wunsch des Kabinetts sei.

Ministerialrat Dr. Gerner erkundigt sich, ob es möglich sei, daß bei dieser Besprechung auch die Lebensversicherung „Bayern“ genannt werden könne oder ob es zweckmäßig sei, das Schwergewicht auf die Versicherungskammer zu legen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt mit Zustimmung des Kabinetts fest, daß er jedenfalls mit dem Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes über die Versicherungskammer sprechen und diesem den Wunsch des Kabinetts mitteilen wolle. Notfalls sei es dann immer noch möglich, sich an den Bundeswirtschaftsminister zu wenden.12

V. Benennung von Bundesratsmitgliedern als Vertreter im Vermittlungsausschuß

Nach Bericht von Ministerialrat Dr. Gerner beschließt der Ministerrat, Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann und als dessen Stellvertreter Herrn Staatssekretär Dr. Koch zu benennen.

VI. Schiffsverkehr auf dem Starnberger See und Ammersee13

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, es sei ihm im Haushaltsausschuß des Landtags gelungen, die Mitglieder des Ausschusses davon zu überzeugen, daß die Argumente des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr für die Einstellung des Schiffsverkehrs auf den beiden Seen während der Wintermonate stichhaltig seien. Der vorliegende Antrag des Herrn Abg. Dr. Lippert sei nicht angenommen,14 auch die Zusatzanträge seien nicht behandelt worden. Infolgedessen werde die Angelegenheit nicht mehr in das Plenum des Landtags kommen. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr solle jetzt lediglich Einrichtungen für einen Notverkehr am Starnberger See treffen, während vom Ammersee, wo es sich tatsächlich nur um 26 Personen handle, nicht mehr die Rede sei.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.15

VII. Werftbetrieb der neuen deutschen Luftverkehrsgesellschaft16

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß er sich wegen des Sitzes des Werftbetriebs der künftigen Lufthansa zunächst an den Bundesminister für Verkehr und außerdem an den Bundesminister der Finanzen gewandt habe.

Herr Bundesminister Schäffer habe ihm nun in einem eingehenden Schreiben vom 26. Oktober 1953 mitgeteilt, daß er keine Möglichkeit sehe, weitere Schritte zu Gunsten von München als Sitz des Werftbetriebs zu ergreifen. Unter diesen Umständen habe es wohl keinen Zweck, den Plan weiter zu verfolgen.

AG für Luftverkehrsbedarf

VIII. Besichtigung der Bauten am Kraftwerk Jochenstein17

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß für den 12. Dezember 1953 eine Besichtigung des im Bau befindlichen Kraftwerks Jochenstein mit amerikanischen Vertretern beabsichtigt sei, wovon er schon heute das Kabinett in Kenntnis setzen wolle.

Staatsminister Zietsch regt an, vorher vielleicht auch das Kraftwerk Simbach-Braunau zu besichtigen, das zum Teil schon in Betrieb sei.18

IX. Nordische Skimeisterschaften in Oberaudorf

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, in diesem Winter sei als Austragungsort der deutschen nordischen Skimeisterschaften Oberaudorf vorgesehen. Der Verband habe ihn gebeten, ein Geleitwort zu schreiben, nachdem heuer zum erstenmal auch Vertreter der Ostzone an den Meisterschaften teilnehmen würden. Nachdem es sich hier um eine Frage von einiger politischer Bedeutung handle, habe er es für richtig gehalten, den Ministerrat davon zu unterrichten.

Es wird vereinbart, zunächst noch Erkundigungen über den Veranstalter und die Art und Weise, in der die Meisterschaften durchgeführt werden sollten, einzuziehen.

X. Beteiligung außerbayerischer Firmen am Neubau des Flurbereinigungsamtes München19

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an eine Bemerkung des Herrn Staatsministers Dr. Seidel in einer früheren Ministerratssitzung, wonach das Fensterglas für diesen Neubau von einer württembergischen Firma aus Blaubeuren geliefert worden sei.20 Er habe nun Erkundigungen bei der Obersten Baubehörde eingezogen, die erklärt habe, das Glas stamme von bayerischen Firmen, lediglich für die Fensterrahmen sei eine Spezialfirma in Blaubeuren herangezogen worden.

XI. Grundsteinlegung der Matthäuskirche in München21

Staatssekretär Dr. Nerreter gibt Einzelheiten über die Feier der Grundsteinlegung der Matthäuskirche in München bekannt, die am Sonntag, den 8. November 1953, nachmittags 14 Uhr 45, beginne.

Nachdem der Herr Ministerpräsident nur an der Grundsteinlegung, nicht aber an der darauffolgenden Feierstunde teilnehmen könne, werde Herr Staatsminister Dr. Schwalber gebeten, bei dieser Veranstaltung zu sprechen.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt sich dazu bereit.22

Abschließend teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, daß er am vergangenen Sonntag Herrn Staatsminister Dr. Schlögl im Krankenhaus in Nürnberg besucht und ihn überraschend wohl gefunden habe. Er habe auch mit dem Oberarzt des Krankenhauses gesprochen, der ihm bestätigt habe, daß die Erkrankung sehr ernst gewesen sei, jetzt aber mit Sicherheit feststehe, daß Herr Staatsminister Dr. Schlögl bis Weihnachten wieder völlig arbeitsfähig sein werde. Im übrigen dürfe er allen Mitgliedern des Kabinetts die besten Grüße des Herrn Landwirtschaftsministers ausrichten.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer Ministerialrat