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Nr. 189MinisterratssitzungDienstag, 22. Dezember 1953 Beginn: 9 Uhr 10 Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle.

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Stiftungsgesetzes. II. Entwurf eines Gesetzes über das Staatsschuldbuch des Freistaates Bayern (Staatsschuldbuchgesetz). III. Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Grenzen von Amtsgerichtsbezirken. IV. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts: hier: Lehrer- und Richterbesoldung. V. Vorlage eines neuen Landesjugendplanes an den Bayer. Landtag. VI. Entwurf einer Verordnung über die Organisation und Zuständigkeit der Entschädigungsorgane und über das Verwaltungsverfahren vor den Entschädigungsbehörden. VII. Entwurf einer Bekanntmachung über den Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes. VIII. Personalangelegenheiten. IX. Handelspolitischer Beirat des Bundestags. X. Aufsicht über die Bayerische Versicherungskammer. XI. Vertretung der Regierungsentwürfe vor dem Bayerischen Senat. XII. Vollzug des Haushalts 1953; hier: Kap. 03 01 B Tit. 1 08 „Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen usw.“. XIII. Ankauf des Botticelli-Gemäldes „Madonna mit singenden Engeln und Lilien“ des Grafen Raczynski . XIV. Bayerische Lagerversorgung. XV. Bereisung des Landes Bayern durch den Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebiets.

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet außerhalb der Tagesordnung über die Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Bundesrats am vergangenen Donnerstag. Der Bundeskanzler habe hierbei einen Überblick über die außenpolitische Lage gegeben.

Aus seinem Bericht habe sich ergeben, daß die außenpolitische Lage in den Hauptstädten des Westens nicht sehr optimistisch beurteilt werde. Das Scheitern der europäischen Verteidigungsgemeinschaft werde möglicherweise zu weittragenden Folgen für die europäische Lage führen. Mit einem Abbau der amerikanischen Verteidigungsmaßnahmen in Westeuropa sei in diesem Falle auf jeden Fall zu rechnen.

Da an der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses die meisten Ministerpräsidenten teilgenommen hätten, sei auch außerhalb der Tagesordnung die Frage der Weihnachtszulagen1 an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes besprochen worden. Hierbei sei vereinbart worden, daß Ministerpräsident Arnold und Senatspräsident Kaisen2 an der Sitzung des Bundeskabinetts teilnehmen würden, in welcher die Frage der Weihnachtszulagen erörtert würde.3 In dieser Sitzung habe Schäffer sich dann bereiterklärt, an die Bediensteten des Bundes mit einem monatlichen Einkommen bis zu 420,- DM wenigstens Kinderzulagen in Höhe von 15,- DM für jedes Kind zu bewilligen. Der Bundesrat habe dann in der Vollsitzung am vergangenen Freitag eine Entschließung gefaßt, in welcher die fehlende Einheit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiete der Weihnachtszuwendungen bedauert und festgelegt worden sei, daß Bund und Länder an ihre Bediensteten mit Monatsbezügen bis zu 420,- DM zu Weihnachten Kinderzulagen von 15,- DM für jedes Kind zahlen würden. ln der Entschließung sei weiterhin an die Bundesregierung das Ersuchen gerichtet worden, künftig für eine einheitliche Regelung Sorge zu tragen und die Frage der Weihnachtszuwendungen in der kommenden Besoldungsreform zu regeln. Ein weiterer Vorschlag, in die Entschließung eine Empfehlung an die Bundesregierung aufzunehmen, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückzunehmen, habe nicht die Billigung des Landes Bayern finden können. Er, Ministerpräsident Dr. Ehard, habe erklärt, die Länder hätten keinen Grund, die vom Bundesfinanzminister aufgeworfene Rechtsfrage nicht klären zu lassen. Nachdem der Bundesfinanzminister einmal den Weg der Klage an das Bundesverfassungsgericht beschritten habe, solle das Verfahren auch zu Ende geführt werden. Die Mehrheit des Bundesrats habe sich dann diesen Erwägungen angeschlossen und der diesbezügliche Vorschlag sei nicht in den Beschluß aufgenommen worden. Soweit die Entschließung des Bundesrats die Zahlung von Weihnachtszulagen in beschränktem Umfange festgelegt habe, habe er hierzu die Erklärung abgegeben, daß insoweit für Bayern eine Einschränkung gemacht werden müsse. In Bayern sei die Zahlung von erhöhten Weihnachtszuwendungen auf Grund eines Landtagsbeschlusses bereits durchgeführt. Es bestehe daher lediglich noch die Möglichkeit, mit dem Landtag dahin zu verhandeln, daß der Landtag seinen ursprünglichen Beschluß aufhebe und durch einen Beschluß ersetze, der die im Bundesrat beschlossene Regelung auch für Bayern einführe. Inwieweit allerdings mit dem Landtag in diesbezügliche Verhandlungen eingetreten werden solle, bedürfe noch einer sorgfältigen Prüfung.

Weihnachtszulagen

I. Entwurf eines Stiftungsgesetzes4

Der Gesetzentwurf wird auf Wunsch des Staatsministeriums der Finanzen mit Zustimmung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zurückgestellt.5

Stiftungsgesetz vom 26. November 1954

II. Entwurf eines Gesetzes über das Staatsschuldbuch des Freistaates Bayern (Staatsschuldbuchgesetz)6

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen kurzen Überblick über den Gesetzentwurf und erklärt, daß Bedenken gegen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht bestünden.7

Staatssekretär Dr. Ringelmann kommt auf die Anregung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr zu sprechen, durch Aufnahme einer entsprechenden Ermächtigungsklausel die Möglichkeit zu schaffen, die auf das Staatsschuldbuch des Freistaates Bayern künftig noch anwendbaren Bestimmungen des Reichsschuldbuchgesetzes in der hierfür gültigen Fassung als Anlage zum Gesetz bekanntzugeben.8 Das Staatsministerium der Finanzen wolle dieser Anregung dadurch entsprechen, daß es die künftig noch anwendbaren Bestimmungen des Reichsschuldbuchgesetzes in eine Ausführungsverordnung zu dem Gesetz aufnehme.

Der Ministerrat stimmt hierauf dem Gesetz zu und beschließt, lediglich entsprechend der Anregung der Staatskanzlei in Art. 3 Abs. 1 des Entwurfs den letzten Halbsatz wie folgt zu fassen:

„soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist,“

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf zunächst dem Senat zur Erstattung des Gutachtens zuzuleiten.9

Gesetz über das Staatsschuldbuch des Freistaates Bayern (Staatsschuldbuchgesetz) vom 8. November 1954

III. Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Grenzen von Amtsgerichtsbezirken10

Ministerpräsident Dr. Ehard legt kurz die Gründe dar, die zur Erstellung des Gesetzentwurfs geführt haben.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 1953 mache die Einbringung des Gesetzentwurfs erforderlich. Sicherlich sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts formalistisch, wenn man ihr jedoch nicht Rechnung trage, laufe man Gefahr, daß die Entscheidungen der Gerichte, die von den fraglichen Verordnungen betroffen sind, angefochten würden.11

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, auch er sei nach dem Vorliegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Notwendigkeit des Gesetzentwurfs überzeugt.

Der Ministerrat stimmt hierauf dem Gesetzentwurf zu und beschließt, ihn dem Landtag und dem Senat, letzterem zur etwaigen gutachtlichen Stellungnahme, zuzuleiten.12

IV. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts; hier: Lehrer- und Richterbesoldung13

Der Ministerrat bespricht zunächst die Frage der Lehrerbesoldung.

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, für eine Verbesserung der Lehrerbesoldung gäbe es zwei Systeme, einmal könnte man die gesamte Besoldung durch eine entsprechende bessere Einstufung erhöhen. Die zweite Möglichkeit bestehe darin, eine erhöhte Zahl von Beförderungsstellen zu schaffen. Er sei grundsätzlich für das letztere System.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert an Hand einer vom Staatsministerium der Finanzen erstellten Skizze die verschiedenen Möglichkeiten einer Neuregelung und tritt im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen für den Vorschlag des Finanzministeriums ein, der vorsieht, daß die Volksschullehrer bereits bei ihrer Anstellung in die dritte Stufe ihrer Besoldungsgruppe eingereiht worden, in dieser aber dann sechs Jahre verbleiben.

Es wird festgestellt, daß der Vorschlag der Kultusminister sich von dem Vorschlag des Finanzministeriums im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß nach dem Vorschlag der Kultusminister die Volksschullehrer bereits nach zwei Jahren aus der erhöhten Eingangsstufe vorrücken, wodurch die gesamte Besoldung erhöht eingestuft und das Endgrundgehalt im Durchschnitt vier Jahre früher erreicht wird.14

Ferner stellt der Ministerrat fest, daß die Angaben des Finanzministeriums und des Kultusministeriums über die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Vorschläge weitgehend voneinander abweichen.

Der Ministerrat sieht bei dieser Sachlage keine Möglichkeit, die Angaben des einen oder anderen Ministeriums als richtig anzuerkennen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, der Entwurf des Finanzministeriums sehe als weitere Verbesserung die Schaffung von etwa 1 900 neuen Oberlehrerstellen vor.15 Durch diese Vermehrung der Stellen auf insgesamt etwa 3 000 würde 1/6 der 18 000 Lehrerstellen zu Oberlehrer- und damit Beförderungsstellen ausgebaut.

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, er spreche sich auf jeden Fall für die Beibehaltung der Oberlehrerstellen aus, weil diese die Möglichkeit gebe, den größten Teil der befähigten Lehrer noch zu befördern. Würde man den Vorschlag der Kultusminister annehmen, so müßte man zur früheren reichsrechtlichen Regelung zurückkehren und die Oberlehrerstellen wieder abschaffen.16 Diese Abschaffung werde im Landtag aber kaum zu erreichen sein. Andererseits würde sich die Annahme des Vorschlags der Kultusminister unter gleichzeitiger Beibehaltung der Oberlehrerstellen nicht rechtfertigen lassen, weil hierdurch die Lehrer in Bayern besser gestellt würden als in allen anderen Bundesländern. Sein Vorschlag gehe daher dahin, die Besoldung der Volksschullehrer nur in der Eingangsstufe entsprechend dem vom Staatsministerium der Finanzen erstellten Vorschlag zu heben und im übrigen eine ausreichende Zahl von neuen Oberlehrerstellen zu schaffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich den Ausführungen des Herrn Staatsministers für Unterricht und Kultus an.

Demgegenüber erklärt Staatssekretär Dr. Brenner, daß die Besoldung der Volksschullehrer im allgemeinen zu niedrig sei und daß er daher sich für eine Verbesserung in allen Besoldungsstufen ausspreche.

Staatssekretär Dr. Brenner hält die Streichung der Oberlehrerstellen nicht für aussichtslos.

Staatsminister Dr. Schwalber bezeichnet als weiteren Vorzug der Schaffung neuer Oberlehrerstellen die Möglichkeit, hierdurch die Landflucht von Volksschullehrern zu bekämpfen und auch den Volksschulen auf dem Lande gut qualifizierte Lehrkräfte zu erhalten. Während nämlich beim Fehlen von Oberlehrerstellen die besseren Lehrkräfte ausschließlich sich um die nur in den größeren Orten vorhandenen Rektorenstellen bemühen würden, würde ihr Bestreben, in die Stadt zu kommen, nicht so groß sein, wenn sie auch an den kleinen Volksschulen, die nur mit einer Lehrkraft besetzt seien, die Beförderung zum Oberlehrer erreichen könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Frage für die Lehrerbesoldung nach dem bisherigen Verlauf der Erörterungen wie folgt laute:

Könne die allgemeine Verbesserung der Lehrerbesoldung durch frühere Einreihung in eine höhere Besoldungsstufe (Durchstufung) und die Beibehaltung der Oberlehrerstellen bezüglich der finanziellen Auswirkungen verantwortet werden? Muß diese Frage wegen der finanziellen Auswirkungen verneint werden, soll dann die Erhöhung der Besoldung lediglich in den ersten vier Dienstjahren mit der Aussicht der Beförderung zum Oberlehrer nach etwa 30 Dienstjahren angenommen werden?

Der Ministerrat entscheidet sich mit Mehrheit für die letztere Lösung und beauftragt das Finanzministerium, im Einvernehmen mit dem Kultusministerium einen Gesetzentwurf entsprechend dem Vorschlag des Finanzministeriums zu erstellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß in der Begründung eine ausführliche Darstellung über die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Möglichkeiten gegeben werden soll. Die Begründung sollte sich auch mit der allgemeinen Situation der Lehrer und ihrer Beförderungsaussichten bei einem Vergleich mit anderen Ländern befassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht den Vorschlag, eine allgemeine Denkschrift über die Besoldungsverhältnisse bei den Volksschullehrern zu verfassen und den beabsichtigten Gesetzentwurf dieser Denkschrift als Anlage beizufügen.

Dieser Vorschlag findet die allgemeine Zustimmung.

In der Denkschrift sollen besonders die Gesichtspunkte aufgeführt werden, welche für die Beibehaltung bzw. den Ausbau des bayerischen Oberlehrersystems sprechen.

Entsprechend dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat, die Denkschrift einschließlich des Gesetzentwurfs zunächst dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.

Besoldung

Richterbesoldung:

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert an Hand einer weiteren vom Finanzministerium erstellten Skizze die in Nordrhein-Westfalen getroffene Regelung und die Vorschläge des Finanzministeriums und des Abg. Dr. Fischer.17

Staatsminister Weinkamm unterrichtet den Ministerrat über die in Hamburg bereits in Kraft getretene und in Hessen beabsichtigte Regelung. Nach dieser Regelung, für welche sich auch das Bayerische Justizministerium ausspreche, würden die Richter der Eingangsstufe nicht mehr nach der Besoldungsgruppe A 2 c 2, sondern nach der Besoldungsgruppe A 2 a besoldet. Die Besoldungsgruppe A 2 a beginne ebenso wie Besoldungsgruppe A 2 c 2 mit einem Grundgehalt von 4 800,- DM. Die Vorrückungen seien in der Besoldungsgruppe A 2 a höher als in der Besoldungsgruppe A 2 c 2. Ferner würde in der Besoldungsgruppe A 2 a das Endgrundgehalt eines Oberregierungsrats erreicht. Nach der Hamburger bzw. hessischen Regelung würden die Amtsgerichtsdirektoren und vergleichbaren Richter nicht mehr der Besoldungsgruppe A 2 b, sondern der Besoldungsgruppe A 1 b angehören.

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß eine Neuregelung der Richterbesoldung bisher in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits durchgeführt sei und in Hessen unmittelbar bevorstehe. Die Regelung in Nordrhein-Westfalen sehe lediglich die Anfügung neuer Stufen an die Besoldungsgruppe A 2 c 2 vor und habe sich damit als unzureichend erwiesen. Soweit er unterrichtet sei, beabsichtige Nordrhein-Westfalen seine Regelung demnächst durch eine bessere, etwa nach dem Hamburger Vorbild, zu ersetzen.

Der Ministerrat stellt auch bezüglich der Richterbesoldung fest, daß die Berechnungen des Finanzministeriums und des Justizministeriums über die finanziellen Auswirkungen einer Verwirklichung der verschiedenen Vorschläge auseinandergehen und daher nicht zur Grundlage der Beratungen im Ministerrat gemacht werden können.

Der Ministerrat erörtert anschließend die Frage, ob eine Neuregelung auf die ordentliche Gerichtsbarkeit beschränkt bleiben oder auch auf die Verwaltungs-, die Sozial- und die Arbeitsgerichtsbarkeit ausgedehnt werden soll.

Staatssekretär Dr. Nerreter macht geltend, daß im Hinblick auf den erheblichen Anteil von nicht akademisch vorgebildeten Richtern in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit eine Ausdehnung der Verbesserung der Richterbesoldung auf die Richter der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit wohl kaum vertreten werden könne.

Staatssekretär Krehle setzt sich demgegenüber auch für die Einbeziehung der Richter der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit in die geplante Neuregelung ein. Er weist darauf hin, daß alle Richter gleich behandelt werden müßten.

Staatssekretär Dr. Koch ist der Auffassung, daß bezüglich der Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Verbesserung der Besoldung nicht erforderlich sei, weil hier die Verhältnisse im Hinblick auf die Verbindung mit der inneren Verwaltung anders lägen und auch innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vorrückungsaussichten wesentlich günstiger seien als in der ordentlichen Justiz. Die Vorschläge für eine Verbesserung der Richterbesoldung würden lediglich bezwecken, die Besoldungsverhältnisse der in der Justiz tätigen Juristen den Besoldungsverhältnissen der in den übrigen Verwaltungen und auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätigen Juristen anzugleichen.

Staatsminister Dr. Schwalber erhebt gegen die geplante Verbesserung der Richterbesoldung die schwersten Bedenken im Hinblick auf die Auswirkungen, welche diese Verbesserung für die Lehrkräfte an den höheren Lehranstalten haben müßte.

Bei diesen seien nämlich die Beförderungsverhältnisse noch wesentlich ungünstiger als im Bereich der Justiz.

Staatsminister Weinkamm meint hierzu, hier sei die Lage doch anders, weil die Philologen bereits bei Beginn ihres Studiums wüßten, daß ihre Vorrückungsaussichten im öffentlichen Dienst wesentlich ungünstiger seien als die der Juristen. Bei der beabsichtigten Verbesserung der Richterbesoldung handle es sich aber darum, daß die Beförderungsaussichten für die Juristen in den verschiedenen Zweigen von Verwaltung und Gerichtsbarkeit angeglichen werden sollten, damit nicht die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätigen Juristen den in den anderen Zweigen der Verwaltung tätigen Juristen gegenüber benachteiligt seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt hierzu fest, daß dieses Ziel auch durch eine elastischere Personalpolitik erreicht werden könnte. Man sollte sich auch im Bereich der Justiz dazu entschließen, jüngere Beamte, die überdurchschnittlich befähigt seien, bevorzugt zu befördern. Wenn die Justiz dies tue, würden sich auch genügend befähigte Juristen für die Laufbahn des Richters und Staatsanwalts entscheiden.

Der Ministerrat beauftragt hierauf das Staatsministerium der Finanzen, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz, als Grundlage für weitere Beratungen im Ministerrat einen Gesetzentwurf zu erstellen, welcher eine Verbesserung der Richterbesoldung nach dem Vorbild der in Hamburg bereits in Kraft befindlichen und in Hessen beabsichtigten Regelung bringt.

Der Vorlage an den Ministerrat soll eine ausführliche und zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmte Zusammenstellung über die finanzielle Auswirkung der geplanten Verbesserungen beigefügt worden, getrennt nach ordentlicher Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit.18

Besoldung

V. Vorlage eines neuen Landesjugendplanes an den Bayerischen Landtag19

Der Ministerrat beschließt auf Antrag der Staatsministerien der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge, die Beratung des Berichts nochmals zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist auf die Notwendigkeit hin, den Bericht an den Landtag mit dem Haushaltsvoranschlag 1954 abzustimmen.

Staatssekretär Krehle hält es für angebracht,20 im Zusammenhang mit der Aufstellung eines neuen Landesjugendplans die Organisation zur Verteilung der Staatsmittel zu vereinfachen.

Es wird festgestellt, daß die Federführung für den Landesjugendplan beim Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge liegt, daß aber die Staatsministerien des Innern, der Finanzen, für Unterricht und Kultus und für Wirtschaft und Verkehr zu beteiligen sind.21

Landesjugendplan

VI. Entwurf einer Verordnung über die Organisation und Zuständigkeit der Entschädigungsorgane und über das Verwaltungsverfahren vor den Entschädigungsbehörden22

Ministerpräsident Dr. Ehard unterrichtet den Ministerrat in großen Zügen über den Entwurf der Verordnung.23

Der Ministerrat stimmt hierauf dem Entwurf der Verordnung zu. Entsprechend dem übereinstimmenden Vorschlag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge und der Bayer. Staatskanzlei wird beschlossen, die vom Staatsministerium der Finanzen vorgeschlagene Abkürzung „Organisations-, Zuständigkeits- und Verfahrensverordnung – OZVV – BEG“ durch die einfachere Abkürzung „Organisationsverordnung – OVO – BEG“ zu ersetzen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann kommt noch auf die Bedenken zu sprechen, die vom Obersten Rechnungshof gegen die Beibehaltung des beim Landesentschädigungsamt eingerichteten Beirats geltend gemacht worden sind.24 Zweifellos sei dem Obersten Rechnungshof darin beizupflichten, daß der Beirat entbehrt werden könne. Doch halte er es für untunlich, daß die Staatsregierung von sich aus den Beirat beseitige. Da in dem Beirat auch Abgeordnete des Landtags säßen, könnte seine Beseitigung von diesen als unfreundlicher Akt der Staatsregierung aufgefaßt werden. Der geeignete Weg für die Auflösung des Beirats sei daher ein im Landtag zu stellender Antrag an die Staatsregierung, den Beirat aufzulösen.

Der Ministerrat beschließt hierauf, von der Auflösung des Beirats durch die Verordnung vorläufig abzusehen.25

VII. Entwurf einer Bekanntmachung über den Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes26

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß alle Staatsministerien der in der Bekanntmachung vorgesehenen Regelung zugestimmt haben.

Der Ministerrat stimmt hierauf dem Entwurf der Bekanntmachung zu.27

VIII. Personalangelegenheiten

Amtszeit des Präsidenten des Bayer. Obersten Rechnungshofs, Kallenbach.28

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Präsident des Obersten Rechnungshofs, Kallenbach, mit Ablauf des Monats Januar in den Ruhestand trete, wenn nicht seine Amtszeit verlängert werde. Ein Vorschlag für die Neubesetzung der Stelle sei ihm bisher noch nicht zugegangen. Es werde somit zu prüfen sein, ob nicht die Amtszeit des Präsidenten Kallenbach verlängert werden solle.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt hierzu, das Staatsministerium der Finanzen schlage eine Verlängerung der Amtszeit Kallenbachs vor.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt.29

IX. Handelspolitischer Beirat des Bundestags

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, daß der handelspolitische Beirat des Bundestags sich neu konstituiere. In diesem Beirat seien bisher vier Mitglieder des Bundesrats gewesen. Für Bayern habe Ministerialdirektor Dr. Heilmann dem Beirat als stellv. Mitglied angehört. Es frage sich, ob Dr. Heilmann auch neuerdings für die Wahl als stellv. Mitglied benannt werden solle.

Der Ministerrat stimmt hierauf der Benennung des Ministerialdirektors Dr. Heilmann als stellvertretendes Mitglied des Handelspolitischen Beirats des Bundestags zu.

X. Aufsicht über die Bayerische Versicherungskammer30

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, daß Bundeswirtschaftsminister Erhard ihm anläßlich seines letzten Aufenthalts in Bonn zugesichert habe, die öffentliche Aufsicht über die Bayer. Versicherungskammer auch ab 1. Januar 1954 dem Bayerischen Staat zu überlassen und von einer Übertragung der Aufsicht auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen abzusehen. Dagegen werde es sich nicht ermöglichen lassen, die Aufsicht über die „Bayern – Öffentlich-Rechtliche Anstalt für Volks- und Lebensversicherung“ beim Bayer. Staat zu. belassen, vielmehr werde die Aufsicht über die „Bayern“ an das Bundesaufsichtsamt abgegeben werden müssen.

XI. Vertretung der Regierungsentwürfe vor dem Bayerischen Senat

Staatssekretär Krehle berichtet, daß er bei der Behandlung des Sozialgerichtsgesetzes31 im Bayer. Senat den ursprünglichen Regierungsentwurf vertreten habe.32 Staatsminister Dr. Oechsle habe hierzu die Auffassung vertreten, daß die Staatsregierung vor dem Senat einen Gesetzentwurf in der von ihr ursprünglich beschlossenen Fassung nicht mehr vertreten könne, wenn der Gesetzentwurf im Landtag bereits geändert worden sei.33 In diesem Falle sei vielmehr die Staatsregierung verpflichtet, dem Senat gegenüber den Gesetzentwurf in der vom Landtag beschlossenen Fassung zu vertreten. Er, Staatssekretär Krehle, sei hier anderer Meinung wie sein Minister und bitte um die Entscheidung des Ministerrats.

Ministerpräsident Dr. Ehard und Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sind übereinstimmend der Auffassung, daß das Gesetzgebungsverfahren erst dann abgeschlossen sei, wenn entweder der Senat einem vom Landtag beschlossenem Gesetz zugestimmt habe oder wenn den vom Senat erhobenen Einwendungen durch Landtagsbeschluß nicht Rechnung getragen worden sei. Daher könne die Staatsregierung ihren ursprünglichen Entwurf vor dem Senat noch solange vertreten, bis der Senat beschlossen habe, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Die Auffassung des Herrn Staatssekretärs Krehle sei daher zutreffend.

Der Ministerrat stimmt den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Stv. Ministerpräsidenten zu.

Senat, Bayer.

XII. Vollzug des Haushalts 1953; hier: Kap. 03 01 B Tit. 1 08 „Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen usw.“34

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, es habe sich herausgestellt, daß der Titel „Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen usw.“ im laufenden Haushalt des Staatsministeriums des Innern um 427 000,- DM zu niedrig veranschlagt worden sei. Das Finanzministerium habe trotz mehrerer Anträge des Innenministeriums es bisher abgelehnt, diesen Betrag überplanmäßig zu bewilligen. Wenn der Betrag nicht bewilligt werde, könnten ab 1. Januar 1954 keine Trennungsentschädigungcn mehr gezahlt werden, es müßte eine Unzahl von Rückversetzungen ausgesprochen werden, ferner müßten die Polizeischulen ihre Tätigkeit ab 1. Januar 1954 einstellen. Das Staatsministerium der Finanzen vertrete die Auffassung, daß die zu geringe Berechnung des erwähnten Haushaltstitels von den zuständigen Beamten des Innenministeriums zu vertreten sei und daß der Landtag darüber zu entscheiden habe, ob die betreffenden Beamten persönlich haftbar zu machen seien. Es sei nun zwar richtig, daß seine Beamten die zu geringe Veranschlagung des Titels früher hätten erkennen müssen. Ein weiteres Verschulden aber könne er bei ihnen nicht feststellen.

Er wiederhole daher seinen Antrag, den Betrag von 427 000,- DM überplanmäßig zu bewilligen und einen diesbezüglichen Ministerratsbeschluß herbeizuführen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, der Ansatz für Trennungsentschädigungen sei in der Erwartung neuer Wohnungen zu stark gekürzt worden. Auch sei die Landpolizei bei Versetzungen zu großzügig. Einerseits würde jeder Landpolizeibeamte versetzt, wenn er sich an seinem bisherigen Dienstort verlobe, andererseits würden zu viele Versetzungen aus persönlichen Gründen ausgesprochen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, er werde jederzeit einschreiten, wenn ihm derartige Fälle bekannt würden. Er kenne keinen solchen Fall.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, die Höhe der Trennungsentschädigungen werde auch dadurch verursacht, daß Dienstwohnungen bei Versetzungen oder Ruhestandsversetzungen von Beamten grundsätzlich nicht freigemacht werden würden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt sich namens des Finanzministeriums im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse bereit, die Haushaltsüberschreitungen des Staatsministeriums des Innern für Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen usw. überplanmäßig zu bewilligen.

Der Ministerrat faßt hierauf einen entsprechenden Beschluß.

Die Bayer. Staatskanzlei wird das Finanz- und das Innenministerium von dem Ministerratsbeschluß noch gesondert verständigen.

Rechnungsjahr 1953

XIII. Ankauf des Botticelli-Gemäldes „Madonna mit singenden Engeln und Lilien“ des Grafen Raczynski35

Staatsminister Dr. Schwalber kommt nochmals auf den Ankauf des Botticelli-Gemäldes durch die Länder und den Bund zu sprechen. Es habe sich nun herausgestellt, daß Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sich an dem Ankauf nicht beteiligen würden. Auch Baden-Württemberg36 überlege sich, ob es seine ursprüngliche zugesagte Beteiligung zurückziehen solle. Dafür wolle Berlin mehr zahlen. Es sei nunmehr beabsichtigt, bei der Verteilung auf die einzelnen Länder nicht den Königsteiner Schlüssel anzuwenden,37 bei welchem auf Bayern 163 000,- DM treffen würden, sondern die Kosten nach der Bevölkerungszahl zu verteilen, wobei Bayern 175 500,- DM zu zahlen hätte. Außerdem sei nunmehr beabsichtigt, das Eigentum nicht mehr auf Bund und Länder gemeinsam zu übertragen, wie ursprünglich vorgesehen gewesen sei, vielmehr sollten nunmehr das Eigentum an dem Bild allein der Bund und die Stadt Berlin erhalten. Es frage sich, ob angesichts der neuen Situation Bayern an seinem ursprünglichen Beschluß festhalten wolle, sich an dem Ankauf des Bildes zu beteiligen.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt Zurückhaltung. Wenn Bayern nicht mindestens Miteigentum erwerbe, so bestehe an einem Ankauf des Bildes für das Land Bayern keinerlei Interesse.

Staatssekretär Dr. Brenner pflichtet dem Herrn Ministerpräsidenten bei und erklärt, nachdem die Bedingungen, unter denen der Ministerratsbeschluß gefaßt worden sei, sich verändert hätten, könne der ursprüngliche Ministerratsbeschluß nicht mehr als verbindlich angesehen werden.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, daß aus dem Erlös für den Ankauf des Bildes von insgesamt 1 950 000,- DM keinerlei Abgaben an den Bund oder ein Land entrichtet werden dürften. Es habe sich jedoch herausgestellt, daß aus dem Erlös zu Gunsten des Lastenausgleichsfonds Vermögensabgabe gezahlt werden solle. Man müsse wohl die Forderung erheben, daß dann, wenn das Bild im öffentlichen Interesse durch den Bund und die Länder erworben werde, auch das Bundesfinanzministerium auf die Abgabe verzichte und daß hierdurch der Kaufpreis entsprechend ermäßigt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, es empfehle sich, mit der endgültigen Entscheidung abzuwarten, bis ein in Vorbereitung befindliches Bundesgesetz über das Verbot der Ausfuhr von Kunstwerken nationaler Bedeutung in Kraft getreten sei.38 Auch ergebe sich für das Finanzministerium eine vollständig neue Situation, wenn Bayern kein Miteigentum an dem Bild erwerben könne. Würde Bayern Miteigentümer des Bildes, so könnte der Kaufpreis aus dem Grundstockvermögen gezahlt werden. Andernfalls müßten hierfür Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Der Ministerrat stellt hierauf fest, daß angesichts der Änderung der Verhältnisse der frühere Ministerratsbeschluß über die Beteiligung des Landes Bayern am Ankauf des Gemäldes gegenstandslos geworden und daß zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten sei.39

Ankauf durch Bund und Länder

XIV. Bayerische Lagerversorgung40

Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft die Frage auf, ob den Angestellten der Bayer. Lagerversorgung im Hinblick auf den vom Ministerrat beschlossenen Verkauf des Unternehmens gekündigt werden solle. Er persönlich sei gegen eine Kündigung, doch wolle er darauf aufmerksam machen, daß der Rechnungshof möglicherweise die nicht rechtzeitige Kündigung der Angestellten der Lagerversorgung beanstanden werde.

Staatssekretär Stain bittet dringend, im Hinblick auf die Verhältnisse in den Flüchtlingslagern von einer sofortigen Kündigung Abstand zu nehmen.41

Der Ministerrat beschließt hierauf, vorläufig noch keine Kündigungen bei der Bayer. Lagerversorgung auszusprechen.42

Bayer. Lagerversorgung

XV. Bereisung des Landes Bayern durch den Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebiets43

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, am vorangegangenen Tage habe ihn Reichskanzler a.D. Dr. Luther in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des vom Bundesinnenministerium einberufenen Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebiets aufgesucht. Luther habe hierbei den Wunsch geäußert, im Februar des nächsten Jahres Bayern zu bereisen. Nach seiner Auffassung sollte man dem Sachverständigenausschuß in Bayern keine Schwierigkeiten bereiten und ihm eine Reise durch das Land ermöglichen.

Staatsminister Dr. Schwalber meldet hiergegen Bedenken an, doch weist Staatsminister Dr. Seidel darauf hin, daß er selbst Mitglied des Sachverständigenausschusses sei und über dessen Arbeiten unterrichtet werde. Der Sachverständigenausschuß habe bisher in jeder Hinsicht korrekt gearbeitet.

Der Ministerrat erklärt sich hierauf mit der Bereisung des Landes Bayern durch den Reichskanzler a.D. Dr. Luther einverstanden.44

Zum Abschluß spricht Ministerpräsident Dr. Ehard allen Mitgliedern seines Kabinetts für ihre Person und für ihre Angehörigen seine besten Weihnachtswünsche aus.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert die Wünsche in seinem eigenen und im Namen des Kabinetts.

Es wird beschlossen, den nächsten Ministerrat am Dienstag, den 29. Dezember 1953, 9 Uhr, abzuhalten.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor