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Nr. 190MinisterratssitzungDienstag, 29. Dezember 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr).

Tagesordnung:

I. Wiederaufbau der St. Matthäuskirche in München. II. Personalangelegenheiten. III. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. IV. Unterbringung der Ministerialforstabteilung. V. Verfassungsstreit betreffend Gewährung von Weihnachtszuwendungen. VI. Feststellung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der freien Journalisten usw.. VII. Reise des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebiets nach Bayern. VIII. Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung zur Berücksichtigung pfälzischer Firmen bei Auftragserteilung durch die Gemeinden.

I. Wiederaufbau der St. Matthäuskirche in München1

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Landesbischofs D. Meiser2 bekannt, in dem dieser zunächst darum ersuche, daß die für den Wiederaufbau der Matthäuskirche in den Haushalten 1952/53 vorgesehenen staatlichen Mittel zur Auszahlung freigegeben würden.3 Außerdem betone der Herr Landesbischof, daß es sich hier um einen außergewöhnlichen Fall der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts handle, so daß er überzeugt sei, auch der Bayerische Landtag werde sich für die volle Finanzierung des Wiederaufbaues durch den Bayerischen Staat aussprechen. Für die Evang.-Lutherische Landeskirche sei der Verzicht auf den Ersatz der Kosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 431 000,- DM an sich schon sehr schmerzlich gewesen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, nachdem die erforderlichen Unterlagen bisher noch gefehlt hätten, sei es nicht möglich gewesen, gemäß § 14 RHO die Beträge zur Auszahlung freizugeben.4 Inzwischen seien aber nun die Pläne usw. eingelaufen, so daß der Auszahlung nichts mehr entgegenstehe. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus halte aus Billigkeitsgründen einen Staatszuschuß in Höhe von 2 485 000,- DM für angemessen, das bedeute, daß der Staat die gesamten Baukosten, allerdings ohne die Inneneinrichtung, übernehme. Damit könne sich aber das Finanzministerium nicht einverstanden erklären, es halte vielmehr nur einen Anteil von 75% an den obertechnisch begutachteten Gesamtbaukosten für vertretbar.5

Es sei demnach bereit, insgesamt einen Zuschuß von 1,9 Millionen DM zu leisten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, wiederholt sei ihm gesagt worden, der Staat müsse sämtliche Baukosten übernehmen, wenn schon auf die Mittel für die Inneneinrichtung verzichtet werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, wenn man schon ein moralisches Recht auf Wiedergutmachung von Seiten des Staates anerkenne, so doch nur in einem Umfang, der dem früheren Zustand entspreche. Der jetzige Bau sei aber weit größer und moderner wie die frühere Matthäuskirche, außerdem sei mit ihm ein Gemeindehaus verbunden, so daß das Finanzministerium Bedenken trage, die gesamten Baukosten zu übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob nun der Freigabe nichts mehr im Wege stehe?

Staatsminister Dr. Schwalber meint, man müsse wohl noch den Haushaltsausschuß des Landtags einschalten, damit dieser den bisherigen Sperrvermerk aufhebe.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies nicht für notwendig und stellt fest, wenn die Bedingungen erfüllt seien, könne jederzeit freigegeben werden, man müsse dies lediglich dem Landtag mitteilen.

Die zweite Frage sei nun die Höhe der Baukosten; das Finanzministerium wolle also lediglich 75% übernehmen, das bedeute etwa 5 – 600 000,- DM weniger als der Vorschlag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, aus dem Haushalt 1953 stünden 600 000,- DM zur Verfügung, die sofort verbaut worden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, jedenfalls stehe fest, daß in den Haushalten 1953/54 Mittel eingesetzt seien und auch noch 1955 gebaut werden könnte. Er halte es deshalb nicht für notwendig, sich heute schon festzulegen und empfehle, die endgültige Entscheidung erst 1955 zu treffen. Wenn die Haushaltslage sich bessere, könne man immer noch die fehlenden 500 000,- DM übernehmen, wenn sie sich dagegen weiter verschlechtere, sei dies eben nicht möglich.

Staatsminister Dr. Seidel gibt zu bedenken, daß die Landeskirche Gewißheit über die Finanzierung des Baues haben müsse und schlägt folgendes vor:

1. In den Haushaltsjahren 1953 und 54 stehen je 600 000,- DM bereit;

2. der Bayerische Staat ist gewillt, zu den Baukosten insgesamt 2 Millionen DM zuzuschießen;

3. bei entsprechender günstiger Entwicklung der Haushaltslage wird 1955 zu überlegen sein, ob der Staat die gesamten Baukosten übernehmen kann.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält seine Bedenken aufrecht, daß der Staat bei freiwilligen Leistungen 100% übernehme.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner unterstützt an sich den Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel, empfiehlt aber den Schlußsatz etwa wie folgt zu fassen:

Die endgültige Festsetzung des Gesamtzuschusses hängt von der Entwicklung der Haushaltslage ab.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und meint, entscheidend sei aber die jetzige Freigabe der Mittel und eine Mitteilung an den Herrn Landesbischof, daß auch im Haushaltsjahr 1955 entsprechende Beträge eingesetzt würden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden,

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, ihm den Entwurf für ein Schreiben an den Herrn Landesbischof zuzuleiten.6

Matthäuskirche

II. Personalangelegenheiten

1. Ernennung des bisherigen Präsidenten des Bayer. Landesversicherungsamts zum Präsidenten des Bayer. Landessozialgerichts

Der Ministerrat beschließt auf Antrag des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge, den bisherigen Präsidenten des Bayer. Landesversicherungsamts, Hans Drittler,7 zum Präsidenten des Bayer. [Landes-]Sozialgerichts zu ernennen.

2. Verlängerung der Dienstzeit des Leiters der Oberfinanzdirektion München, Oberfinanzpräsident Alexander Prugger8

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 11. Dezember 1953, wonach die bereits verlängerte Dienstzeit des Herrn Oberfinanzpräsidenten Prugger am 31. März 1954 ablaufe. Diesem Brief zufolge stehe noch kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung, weshalb die Bayerische Regierung gebeten werde, der Dienstzeitverlängerung zuzustimmen.

Eine endgültige Zusage sei noch nicht notwendig, da der Bundesfinanzminister noch das Einverständnis des Bundespersonalausschusses einholen müsse. Es genüge jetzt mitzuteilen, daß von bayerischer Seite gegen die Verlängerung der Dienstzeit nichts eingewendet werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, Herr Staatsminister Zietsch werde damit einverstanden sein, da man tatsächlich nicht wisse, wen man als Nachfolger vorschlagen könne.

Der Ministerrat erklärt sich daraufhin einverstanden, wenn der Herr Mininisterpräsident dem Herrn Bundesfinanzminister mitteile, daß nach Auffassung der Bayer. Staatsregierung eine Verlängerung der Dienstzeit des Oberfinanzpräsidenten Prugger bis auf weiteres möglich sei.

3. Versorgungsbezüge des ehemaligen Staatssekretärs Hugo Geiger9

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Herr Geiger habe den Antrag gestellt, das Übergangsgeld, das er auf 2 Jahre erhalten habe, auf ein drittes Jahr auszudehnen.10 Er begründe seinen Antrag unter anderem mit erheblichen Schwierigkeiten bei einer Erbauseinandersetzung.

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, er habe Herrn Geiger gebeten, die erforderlichen finanziellen Angaben zu machen, er habe dies auch getan, allerdings im wesentlichen davon gesprochen, daß ihm durch seine Tätigkeit innerhalb der Bayerischen Staatsregierung eine sehr günstige Position bei der Münchner Rückversicherung entgangen sei. Nachdem noch einige Differenzen bestanden hätten, sei Herr Geiger gebeten worden, noch Angaben über seine Bezüge bei der Allianz zu machen,11 eine Antwort sei daraufhin aber nicht erfolgt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß ein Beschluß der Bayer. Staatsregierung notwendig sei; an sich könne der Ministerrat das Übergangsgeld für ein drittes Jahr ohne weiteres bewilligen. Geiger führe zur Begründung übrigens noch an, daß bei seinem Ausscheiden aus der Staatsregierung nur mehr 3 Monate bis zur Vollendung seines 50. Lebensjahres gefehlt hätten.

Nach kurzer Aussprache ersucht der Herr Ministerpräsident Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, mit Herrn Geiger nochmals persönlich zu sprechen und die Einzelheiten mit ihm zu erörtern; erst dann könne wohl ein Beschluß des Ministerrats gefaßt werden.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

Versorgung ehem. Mitglieder

III. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, er habe einen Brief des Herrn Abg. Dr. Ankermüller12 bekommen, mit dem dieser eine Rechtsanwaltsgebühr für seine Tätigkeit bei der Vorbereitung der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung anfordere. Es liege in der Tat ein Schreiben des damaligen Finanzministers Dr. Zorn vom 5. Januar 1951 an Herrn Dr. Ankermüller vor, in dem der Auftrag erteilt werde, die Vorarbeiten durchzuführen und insbesondere eine Satzung für die Landesanstalt auszuarbeiten.

Herr Dr. Ankermüller habe am 31. Januar 1951 eine vorläufige Satzung auch wirklich vorgelegt. Er verlange nun die Gebühr aus einem Streitwert von 2 Millionen DM.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß der Rechtsanspruch nicht bestritten werden könne, allerdings müsse noch geprüft werden, wie hoch die Gebühr zu berechnen sei. Zugrunde zu legen sei wohl die Bayerische Gebührenordnung. Er glaube, daß Dr. Ankermüller danach im Höchstfall eine ganze Gebühr zustehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht um weitere Unterrichtung des Ministerrats.

IV. Unterbringung der Ministerialforstabteilung

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, die Ministerialforstabteilung, die unzureichende Räume in der Franz-Josef-Straße gemietet habe, suche seit langem ein geeignetes Gebäude. Das Staatsministerium der Finanzen habe nun mit der Süddeutschen Bodenkreditbank verhandelt, die bereit sei, ihr Haus in der Ludwigstraße um etwa 1 Million DM zu verkaufen; die Bank dränge aber auf baldige Entscheidung. Ein Beschluß des Ministerrats sei schon deshalb notwendig, weil auch das amerikanische Generalkonsulat Interesse an dem Gebäude der Süddeutschen Bodenkreditbank habe.13

Staatssekretär Maag wirft ein, er habe noch nichts von diesem Plan erfahren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, nachdem fast die gesamte Ludwigstraße dem Bayerischen Staat gehöre, wäre es mißlich, wenn man dieses Angebot ausschlagen würde.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint ebenfalls, es müsse hier zugegriffen werden.

Ministerialdirigent Dr. Baer berichtet, die Frage, wo die Ministerialforstabteilung auf die Dauer untergebracht werden könne, sei schon einmal kurz in der Raumkommission besprochen worden; auch von dem Angebot der Süddeutschen Bodenkreditbank sei schon die Rede gewesen. Auf alle Fälle würden diese Räume dringend gebraucht, ob sie für die Ministerialforstabteilung geeignet seien, müsse allerdings wohl noch geprüft werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß diese Mitteilung für einen Ministeratsbeschluß jedenfalls ausreiche.

Es wird beschlossen, das Verkaufsangebot der Süddeutschen Bodenkreditbank anzunehmen.

V. Verfassungsstreit betreffend Gewährung von Weihnachtszuwendungen14

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Katz,15 vom 21. Dezember 1953, in dem mitgeteilt werde, daß vor dem 11. Januar 1954 ein Beschluß über die Anberaumung des Verkündungstermins nicht gefaßt werde. Herr Dr. Katz bittet außerdem, bis zum 11. Januar 1954 über den Stand der außergerichtlichen Verhandlungen Nachricht zu geben.16

Dieses Schreiben hänge mit einem Fernschreiben des Bundesministers der Finanzen an das Bundesverfassungsgericht zusammen, in dem gebeten werde, die Verkündung des Urteils bis auf weiteres auszusetzen, da die Möglichkeit bestehe, daß die Meinungsverschiedenheiten mit den Ländern außergerichtlich beigelegt würden.17

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält es für das zweckmäßigste, sich zu den beiden Schreiben gar nicht zu äußern.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dies sei auch seine Meinung, er werde also zunächst in dieser Sache gar nichts tun.18

Weihnachtszulagen

VI. Feststellung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der freien Journalisten usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe ein Schreiben des Verbands der Berufsjournalisten, unterschrieben von Herrn Dr. Müller-Meiningen jun., erhalten, das sich mit der Feststellung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der freien Journalisten, der Schriftsteller und der freischaffenden bildenden Künstler befasse. Unter anderem werde darin erklärt, der Herr Ministerpräsident habe zugesagt, den Antrag des Verbands unter Bewilligung eines Betrages von 10 000,- DM für diese Feststellung selbst vertreten zu wollen. Dies sei natürlich keineswegs der Fall gewesen, er habe nur einmal kurz mit Dr. Müller-Meiningen über diesen Plan gesprochen, aber nicht die geringste Zusage gemacht.

Staatssekretär Dr. Ringelmann äußert erhebliche Bedenken gegen eine solche statistische Erhebung und bezweifelt, ob sie überhaupt durchgeführt werden könne.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, Dr. Müller-Meiningen habe sich auch an ihn gewandt, er habe ihm daraufhin empfohlen, sich einmal mit dem Senat in Verbindung zu setzen.

Staatsminister Dr. Seidel empfiehlt, den Präsidenten des Statistischen Landesamts zu fragen, was er von dieser Aktion wisse und wie er sie beurteile.

Ministerialdirektor Schwend erklärt sich daraufhin bereit, mit Herrn Präsidenten Wagner in nächster Zeit zu sprechen.

VII. Reise des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebiets nach Bayern19

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, in der Neugliederungsfrage sei die Staatskanzlei federführend, er schlage deshalb vor, für die Vorbereitung und Durchführung der Reise des Ausschusses Herrn Ministerialdirigenten Dr. Baer zu beauftragen, damit dieser die Vorbereitung mit den übrigen Ministerien aufnehmen könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Ministerialdirektor Schwend ersucht Herrn Staatsminister Dr. Seidel als Mitglied dieses Ausschusses, an der Reise nach Unterfranken teilzunehmen.

Staatsminister Dr. Seidel sichert dies zu.

Ministerialdirigent Dr. Baer berichtet, die Reise beginne am 11. Februar 1954 in München, wo zunächst einige Vorträge gehalten würden. Er bitte um die Ermächtigung, mit den Ressorts darüber zu verhandeln. Die Reise führe dann über Passau, Regensburg, Bayreuth nach Nürnberg, von dort nach Würzburg, Aschaffenburg und ende nach Besuchen in Rothenburg und Augsburg in München. Wichtig sei es also, die Oberbürgermeister und vor allem die Regierungspräsidenten zu verständigen; dabei halte er es für zweckmäßig, wenn die Städte, die der Ausschuß bereise, vorher besucht würden. Vielleicht könne er Anfang Januar mit den leitenden Beamten der Ministerien die ganze Angelegenheit erörtern.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.20

Sachverständigenausschuß für die Neugliederung des Bundesgebiets

VIII. Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung zur Berücksichtigung pfälzischer Firmen bei Auftragserteilung durch die Gemeinden

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ausschuß für Wirtschaft des Bayer. Landtags am 2. März 1950 eine Eingabe des Ausschusses Bayern-Pfalz an die Staatsregierung zur Würdigung hinübergegeben habe mit der Maßgabe, daß die pfälzische Wirtschaft bei Vergebung staatlicher Aufträge soweit wie möglich zu berücksichtigen sei.21 Es werde nun vorgeschlagen, eine ähnliche Empfehlung der Staatsregierung an die Gemeinden herauszugeben; er selbst habe dagegen allerdings gewisse Bedenken und wolle zunächst die Meinung der Herren Staatsminister Dr. Hoegner und Dr. Seidel wissen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, vielleicht könne man einen Weg über das Präsidium des Städtetages finden.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, dies sei bereits ohne Erfolg versucht worden.

Staatsminister Dr. Seidel hält es nicht für richtig, einen eigenen Aufruf zu erlassen und meint, es sei besser,22 wenn die betreffenden Pfälzer Firmen sich von Fall zu Fall über das Wirtschaftsministerium oder Herrn Ministerialdirigenten Dr. Baer meldeten. In Betracht kämen an sich nur Großstädte, bei deren Ausschreibungen Pfälzer Firmen ja Angebote machen könnten. Hier sei es auch durchaus möglich, einen gewissen Einfluß zu nehmen.

Ministerialdirigent Dr. Baer erwidert, es handle sich darum, die Städte darauf aufmerksam zu machen, daß sie auch Pfälzer Firmen zu Angeboten auffordern könnten. Es sei schon wiederholt vorgekommen, daß die Städte nichtbayerische Firmen berücksichtigt hätten, in den seltensten Fällen aber pfälzische.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich nochmals dagegen aus, in allgemeiner Form an die Städte heranzutreten. Vielleicht sei es das zweckmäßigste, mit den Herren Oberbürgermeistern bei einer Tagung des Städteverbands darüber zu sprechen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu. sich zunächst an Herrn Oberbürgermeister Wimmer zu wenden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, ob es nicht richtig sei, im jetzigen Zeitpunkt, nachdem das letzte Jahr der Legislaturperiode beginne, einen Überblick über die Tätigkeit der Regierung vorzubereiten. Er bitte die Herren Staatsminister, im Laufe der nächsten Monate das Material zusammenzustellen und evtl. Denkschriften ausarbeiten zu lassen. Die endgültige Fassung des Tätigkeitsberichts könne dann in der Bayer. Staatskanzlei erfolgen.

Ministerialdirektor Schwend fügt hinzu, ein entsprechendes Schreiben werde den Staatsministerien noch zugehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf die Entwürfe über einen Bayer. Verdienstorden und über die Verleihung von Titeln zu sprechen. Er habe diese Entwürfe ja den Herren Kabinettsmitgliedern vorläufig nur persönlich übergeben. Es frage sich nun, ob die offizielle Zuleitung an die Ministerien erfolgen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, dem Entwurf über den Verdienstorden grundsätzlich zustimmen zu können; was die Verleihung von Titeln betreffe, so habe er hier doch gewisse Bedenken.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, er glaube nicht, besonders wenn er sich der Verhandlungen im Verfassungsausschuß erinnere, daß man wieder Titel verleihen könne, ohne mit der Verfassung in Widerspruch zu geraten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, zunächst wolle er nur wissen, ob die Herren Minister und Staatssekretäre grundsätzlich einverstanden seien, damit dann die offizielle Vorlage erfolgen könne. Einzelheiten müßten natürlich noch besprochen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für notwendig, die Frage der Titelverleihungen auch noch innerhalb der Koalitionsparteien zu besprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Aussprache dann dahin zusammen, daß die Vorlage hinsichtlich des Verdienstordens herausgehe, der andere Entwurf aber noch zurückgestellt werde.

Zum Schluß der Sitzung dankt Ministerpräsident Dr. Ehard allen Kabinettsmitgliedern für ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr und drückt die Hoffnung aus, daß die harmonische Zusammenarbeit auch im nächsten Jahr erhalten bleiben möge. Er wünsche allen Herren ein glückliches Jahr 1954 für sich und ihre Familien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert diese Wünsche herzlich und dankt dem Herrn Ministerpräsidenten für die vorbildliche Führung der Geschäfte. Auch er hoffe, daß im kommenden Jahr die Beratungen im gleichen Geist des gegenseitigen Einvernehmens geführt würden.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor