.... 83 Abs. 3 der Bayer. VerfassungArt. 83 Abs. 3 BV lautet: „Bei Übertragung staatlicher Aufgaben an die Gemeinden sind gleichzeitig die notwendigen Mittel zu erschließen.“ sei und daß daher die Kosten hierfür von den Gemeinden ...
Mehrere Registerverweise
Zitierempfehlung
Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1962.