...rordnung auch im Lande Berlin Gültigkeit erlangen sollte. – Verordnung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer der Gerichte für Arbeitssachen (BGBl. I S. 194).
18. Entwurf einer Verordnung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer der Gerichte für ArbeitssachenS. im Detail StK-GuV 11097. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr...