PDF
Nr. 35Außerordentliche MinisterratssitzungMittwoch, 23. Juni 1948 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 18 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Staatskanzlei), Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Kraus, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Durchführung der Währungsreform. II. Richtlinien für eine zukünftige deutsche Verfassung.

I. Durchführung der Währungsreform

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und erklärt, er habe diesen Ministerrat mit kurzer Frist einberufen müssen, weil man sich einmal mit gewissen Grundfragen einer künftigen deutschen Verfassung beschäftigen müsse. Die Zeit habe gedrängt, weil bereits am Freitag die entscheidende Besprechung mit den drei Generälen stattfinden und weil am Samstag/Sonntag der Landesausschuß der CSU tagen sollte. Vorher habe sich der Ministerrat mit diesen Fragen beschäftigen müssen. Im letzten Augenblick seien beide Besprechungen abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Trotzdem müsse man sich einmal mit gewissen Grundfragen beschäftigen. Stv. Ministerpräsident Dr. Müller sei noch auf einer Besprechung mit den Amerikanern zurückgehalten worden. Er wolle daher die Verfassungsfragen noch etwas zurückstellen und zunächst über die Währungsreform sprechen.

Formell sei diese durchgeführt. Es habe auch im großen und ganzen geklappt, 1 bedauerlicherweise am wenigsten in München.2 Die Währungskommission unter Führung von Staatssekretär Dr. Müller habe im Zusammenwirken mit allen Ministerien das Menschenmögliche getan. In München wäre auch alles reibungslos gegangen, wenn die Stadtverwaltung nicht gedacht hätte, daß sie es allein3 machen könnte. Vom Finanzministerium sei noch am Sonntag Hilfe angeboten, diese aber abgelehnt worden.4 Der RM-Betrag, der für die Auszahlung der Kopfquote an Unbemittelte erforderlich gewesen sei,5 mache im Endergebnis noch nicht einmal 3 Millionen aus. Es habe zwar eine große Aufregung geherrscht insbesondere durch eine von der Dena gefärbte Meldung, wonach es sich um eine Sonderregelung der bayerischen Regierung handle.6 Auf Umwegen habe man versucht, ihn unter Druck zu setzen und diese Anordnung rückgängig zu machen.7 Einen schriftlichen Befehl hiezu habe er nicht bekommen. Allerdings sei ihm schriftlich mitgeteilt worden, daß es unter Umständen Schwierigkeiten bei der Verrechnung geben werde. Er habe darauf erwidert, daß diese Frage weder von der Militärregierung für Bayern, noch von Bayern allein geregelt werden könne, daß er eine Verpflichtung zur Verrechnung nicht anerkenne, daß er das etwaige Risiko übernehme und daß er darauf aufmerksam mache, daß es in anderen Ländern ebenso gemacht worden sei.8 Schwierigkeiten hätten sich in mancher Beziehung nachträglich ergeben, einmal wegen der Leute, die keine Lebensmittelkarten hätten, die sogenannten illegalen Grenzgänger,9 deren Zahl in München allein 16000 betrage. Weitere Schwierigkeiten seien wegen Rentengeschichten entstanden, die aber in der Zwischenzeit geregelt worden seien. Er glaube, daß man sich hier aber mit Einzelheiten nicht aufhalten könne.

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt hiezu, die 40 Mark seien an alle Leute gezahlt worden, die sich in Lagern befänden und aufgrund eines G-Scheines verpflegt würden. An die illegalen Grenzgänger, die nicht ordnungsgemäß gemeldet seien, habe man keine Veranlassung gehabt, etwas zu bezahlen.

Staatsminister Dr. Ankermüller ergänzt diesen Bericht. In dieser Sache habe der Stadtrat München einen Dringlichkeitsantrag gestellt.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt diesen Antrag bekannt.10 Schon durch die Fassung des Antrags, in dem die illegalen Grenzgänger als verschleppte Personen bezeichnet würden, sei ein Wirrwar entstanden. Diese Leute, die jetzt plötzlich in großer Zahl auftauchten, könne man nicht wie die anderen behandeln, zumal man überhaupt keine Kontrolle habe. Man könne dieses Problem nur auf zweierlei Weise lösen: Entweder müsse man die Leute auffordern, in ein Lager zu gehen, wo sie versorgt würden, oder man sorge für sie im Wege der allgemeinen Fürsorge.11

Staatsminister Dr. Ankermüller entgegnet, er habe inzwischen erfahren, daß der Antrag ruhig dilatorisch behandelt werden könne. Der weitere Antrag, wonach durch Gesetz eine Ermächtigung gegeben werden solle, einfach jeden zu verhaften, sei überhaupt verfassungswidrig.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt diesen weiteren Antrag bekannt und bezeichnet ihn als unmöglich. Damit werde das Problem der illegalen Grenzgänger nicht gelöst.

Staatsminister Dr. Ankermüller ergänzt seine Ausführungen dahin, daß dieser Antrag nicht so dringend sei. Bei einer heute stattgefundenen Besprechung der Fürsorgereferenten der Regierungen sei festgestellt worden, daß sich in der Praxis keine Schwierigkeiten ergeben hätten. Die illegalen Grenzgänger kämen in ein Lager, dort würden sie geprüft. Wenn sie nicht zurückkönnten, würden sie in Arbeit vermittelt. Im übrigen seien aus Nordbayern Tausende in die Ostzone zurückgegangen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es gehe immer wieder das Gerücht, daß die DP's und die Juden bei der Währungsreform besser behandelt würden.12 Dies sei aber nicht richtig. Soweit diese Personen Lebensmittelkarten hätten, bekämen sie ihre Kopfquote wie die anderen.13 Soweit sie in Lagern seien, würden sie von der Militärregierung unmittelbar versorgt, bekämen aber auch nicht mehr Kopfgeld. Es seien keine Anhaltspunkte dafür da, daß das Geld dieser Personen mehr oder besser aufgewertet werde.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß die illegalen Grenzgänger, deren Zahl für die Bizone zwischen 100- und 200 000 geschätzt werde,14 ein sehr großes Sicherheitsproblem darstellten.15

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt noch, daß an die Leute, die hier nachweislich arbeiteten, aber ihre Familien auswärts hätten, die Kopfquote noch ausbezahlt werde. Im Ganzen handle es sich noch um 1200–1500 Personen. Im übrigen werde man die Auszahlung der Kopfquote abstoppen und diese nur in ganz besonderen Ausnahmefällen z.B. bei Rückkehr von Reisen noch bei der Landeszentralbank auszahlen.

Staatsminister Dr. Hagenauer fragt, wie es mit den Kriegsgefangenen sei.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, daß die Kriegsgefangenen, die bis zum 20. Juni zurückgekommen seien, die Kopfquote erhielten.16

Staatsminister Krehle bittet dringend, daß an niemand die Kopfquote ausbezahlt werden solle, der keine Arbeits-Registrierkarte habe. Man müsse diesen arbeitsscheuen Personenkreis treffen. In München seien es 40 000 solcher Leute, nicht nur die 16 000, die sich jetzt gemeldet hätten.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, die Industrie sei in sehr großer Sorge, daß sie Ende der Woche die Löhne nicht bezahlen könne.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, bis Freitag bestehe ein Moratorium, infolgedessen bräuchten in dieser Woche keine Löhne bezahlt zu werden, sondern erst Anfang nächster Woche. Der Industrie könne man von Staats wegen keine Kredite geben. Eine Ausnahme gelte nur für die Importe von Lebensmitteln. Außerdem bekomme die Industrie die Beschäftigungsquote.

Staatsminister Dr. Seidel wendet ein, diese sei nicht zur Lohnzahlung bestimmt.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, die Industrie müsse sich durch Kredite selbst helfen. Die Lage werde allerdings außerordentlich erschwert durch die derzeitige Interpretation des § 5 des Gesetzes.17 Darnach solle derjenige, der am 30. Juni nachträglich sein Gehalt für Juni zu beanspruchen habe, sein volles Gehalt in DM erhalten. Diejenigen, die am 15. Juni bezahlt worden seien, sollten Anfang Juli für einen Tag im Juni und 15 Tage des Juli 70% des Nettogehalts in DM bekommen. Die Beamten, die ihr Geld am 1. Juni bekommen hätten, hätten keinerlei Bevorzugung. Sie bekämen lediglich am 30. Juni wieder ihr Juligehalt, dieses aber in zwei Raten. Er habe daraufhin in Frankfurt um Auskunft gebeten. Grasmann18 habe auch die Westdeutsche Länderbank19 angerufen, es sei aber noch keine Antwort gekommen. Wenn diese bis morgen nicht eintreffe, werde er eine entsprechende Weisung hinausgeben. Allenfalls bleibe nichts anderes übrig, als daß die Industrie ihre Gehälter in Raten bezahle.20

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, der Kredit solle doch möglichst eng begrenzt und gesteuert werden. Die Industrie werde mit Wechseln arbeiten müssen, was sehr unbequem und ungewohnt sei.

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt hiezu, die Militärregierung habe noch nicht genehmigt, Sola-Wechsel21 in Gang zu setzen, bis der Warenumsatz anlaufe. Der Warenwechsel sei nur in beschränktem Umfang möglich, da er für bewirtschaftete und damit beschlagnahmte Bestände nicht gegeben werden könne. Er hoffe aber, daß diese Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne dieses Thema jetzt abbrechen. Über die Auswirkung der Währungsumstellung, Kreditfragen, Lastenausgleich usw. werde man sich noch öfters sehr eingehend zu unterhalten haben.

Staatssekretär Dr. Müller weist noch auf die Behandung der Kirchen hin. Bei strengster Auslegung des Wortlauts des § 1522 fielen die Kirchen nicht unter diese Bestimmung. Dotationen bekämen danach nur die Gebietskörperschaften. Er habe nun in einem Fernschreiben nach Frankfurt den Standpunkt vertreten, daß die Kirchengemeinden nach bayerischem Recht Gebietskörperschaften seien. Sie hätten auch ein eigenes Steuerrecht; hiedurch hätten sie gegenüber den anderen Körperschaften eine Sonderstellung. Deshalb erscheine es angebracht, ihnen auch Dotationen zu geben. Von Frankfurt habe er noch keinen Bescheid bekommen.

Staatsminister Dr. Schlögl berichtet, heute habe ihn am meisten beschäftigt die Frage der Lebensmittelschwemme. Es seien Kredite verlangt worden, weil z.B. die Einkäufer die angebotenen Eier nicht mehr kaufen können. Innerhalb zweier Tage seien 12 Millionen Eier angefallen; davon seien 10% verdorben, die von den Sammelstellen so lange zurückgehalten worden seien. Wer müsse nun diesen Verlust tragen? Es sei deswegen an den Staat herangetreten worden.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, daß dies nicht in Betracht komme.

Staatsminister Dr. Schlögl fährt fort, es bestehe auch eine große Viehschwemme. Diese werde zwar in 14 Tagen wieder abgeebbt sein. Jetzt könne er aber das Vieh nicht abnehmen. Geld komme keines herein, weil er im Monat nur 100 Gramm Fleisch ausgeben dürfe. Nach Berlin dürfe er auch nichts liefern, weil es dort nicht bezahlt werden könne. Er habe vor, das Fleisch einfrieren zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß diese komplizierten Fragen jetzt und hier nicht behandelt werden könnten.

Staatsminister Dr. Schlögl fügt noch hinzu, daß er bereits seine Leute nach Frankfurt um Weisung geschickt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Aussprache über dieses Gebiet abgeschlossen werden solle. Zum Schluß nehme er das Einverständnis aller an, wenn er denjenigen, die sich um die Durchführung besonders bemüht hätten, den besonderen Dank ausspreche, insbesondere Staatssekretär Dr. Müller, Staatsminister Dr. Ankermüller und Staatsminister Dr. Schlögl, auf deren Schultern die Last des ersten Stoßes besonders gelegen sei.

II. Richtlinien für eine zukünftige deutsche Verfassung

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus,23 neben dem Lastenausgleich kämen in nächster Zeit zwei sehr wichtige Dinge auf uns zu, einmal die Frage der Neugestaltung der deutschen Länder,24 die wahrscheinlich den Deutschen übertragen werde, und dann die Frage der Verfassung. Man müsse deshalb allmählich anfangen, sich mit gewissen Grundsätzen auseinanderzusetzen. Dabei müsse man unterscheiden die Frage, wie die kommende Verfassung zustande kommen solle und wie sie aussehen solle. Vermutlich werde ein Auftrag der Militärregierung an die Ministerpräsidenten ergehen25 Er denke sich die Sache so, daß die Generäle den Ministerpräsidenten mitteilten, was die Londoner Empfehlungen26 in dieser Hinsicht enthielten, was für ein Auftrag gegeben werde und welche Bedingungen an diesen Auftrag geknüpft seien. Zunächst werde man diesen Auftrag entgegennehmen und ihn mit den Kabinetten besprechen müssen. Wie es dann im einzelnen weitergehe, wisse man noch nicht. Man wisse noch nicht, wie die Verfassunggebende Versammlung einberufen werden solle, wer den Entwurf der Verfassung ausarbeiten und wer ihn vorlegen solle; dann wisse man noch nicht, in welcher Form die Länder an dem Zustandekommen der Verfassung beteiligt würden. Es habe deshalb wenig Zweck, heute darüber zu reden, ob die Abgeordneten von den Länderparlamenten oder direkt vom Volk gewählt werden sollten. Bisher scheine man eine indirekte Wahl vorzusehen.27

Eine andere Frage sei nun die, wie man sich eine künftige Verfassung vorstelle. Hier gäbe es eine Reihe von maßgebenden Gesichtspunkten, über die man sich unterhalten müsse. Zu diesen Problemen gehörten einmal die Gliederung des Bundes, die Verteilung der Kompetenz zwischen Bund und Gliedstaaten, die Organisation der Bundesgewalt, die Grundrechte der Bundesbürger und der Schutz der Verfassung. Ihm sei heute daran gelegen, ein paar von diesen Dingen herauszustellen, damit man eine Richtung habe. Man müsse gewisse Richtlinien festlegen und sich darüber im klaren sein, welche Richtung man einschlagen müsse. Der Ministerrat müsse auch in diesen Dingen eine gewisse Führung übernehmen.28 Auf jeden Fall müsse man konkrete Vorschläge haben.

Zunächst müsse man sich darüber im klaren sein, ob man eine Föderation der deutschen Staaten oder einen wirklichen Bundesstaat haben wolle. Diese Frage könne man heute noch offen lassen, man werde aber anstreben müssen, daß Deutschland ein Bundesstaat werde und daß er einer künftigen europäischen Staatenkonföderation beitreten könne. Über die Folgerungen für die Staatsangehörigkeit brauche man sich jetzt nicht zu unterhalten. Sehr wichtig sei die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Bund und den Ländern. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung müsse die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern in der Verfassung endgültig und klar abgegrenzt sein. Es dürfe keine Kompetenz-Kompetenz bestehen. Es dürfe nicht die Möglichkeit geben, daß durch eine zufällige Abstimmung die Zuständigkeiten anders abgegrenzt würden. Die Exekutive und die Rechtsprechung müßten grundsätzlich die Sache der Länder sein. An dieser Forderung müsse man festhalten. In der Weimarer Verfassung habe man eine ausschließliche, konkurrierende, grundsätzliche und Bedarfsgesetzgebung des Reiches gehabt. Dadurch seien Schwierigkeiten entstanden, da man mit den letzten beiden Gesetzgebungsarten alles machen könne. Ein ausschließliches Gesetzgebungsrecht für den Bund sei notwendig, aber nur in genau abgegrenzten Fällen. Das gleiche gelte für die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis. Eine Grundsatz- und Bedarfsgesetzgebung müsse dagegen abgelehnt werden. Zur ausschließlichen Gesetzgebung, deren Gegenstände klar und scharf aufgezählt werden müßten, sollten seiner Meinung nach gehören: Die Beziehungen zum Ausland, die Währung, das Geld- und Münzwesen, das Maß- und Gewichtswesen, das Zollwesen, Post- und Fernmeldewesen. Ein schwieriger Punkt seien die Steuern. Die Steuergesetzgebung könne nicht zur ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes schlechthin gehören, sondern nur bezüglich der durch die Verfassung dem Bund ausdrücklich zugewiesenen Steuern. Endgültig könne man über diese Abgrenzung noch nichts sagen. Er wolle aber diese Frage aufwerfen. Man könne sich auf den Standpunkt stellen, daß der Bund außer den Zöllen überhaupt keine sonstigen Einnahmen bekommen solle. Man müsse sich aber überlegen, ob man diese Forderung auch durchhalten könne. Jedenfalls müsse man sich darüber im klaren sein, welche Konzessionen man machen könne. Wenn man sage, daß der Bund gewisse Steuern brauche, müßten diese ihm in der Verfassung ausdrücklich zugewiesen werden. In diesem Zusammenhang dürfe er auf eine interessante Bemerkung von Clay hinweisen, der gesagt habe, die jetzige Steuerreform müsse von der Militärregierung gemacht werden. Man hätte auch daran denken können, den Wirtschaftsrat hiezu besonders zu bevollmächtigen; das habe man aber nicht machen wollen, weil man auf dem Gebiet der Finanzhoheit kein Präjudiz für die zukünftige Bundesverfassung habe schaffen wollen. Dem Bund müßten eine Reihe von Einnahmen auch an Steuern zugewiesen werden. Diese müßten aber durchaus abgegrenzt sein und nicht über seinen Bedarf hinausgreifen.

Die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis solle sich auf das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Gerichtsverfahren, Wirtschafts- und Sozialrecht, Seuchenschutz und das Presserecht beschränken. Die Verwaltung solle grundsätzlich bei den Ländern liegen, ebenso die Rechtsprechung, mit Ausnahme der auswärtigen Angelegenheiten, des Post- und Fernmeldewesens und der Eisenbahn. Dazu komme aber noch die Frage, ob der Bund noch ein beschränktes Aufsichtsrecht haben solle, soweit es sich um die in seiner Zuständigkeit erlassenen Gesetze handle. Über die sehr wichtige Frage der Einnahmen müsse man sich noch unterhalten. Staatsminister Dr. Kraus stehe auf dem Standpunkt, der Bund solle keine weiteren Einnahmen haben, wie die aus den Bundesbetrieben und aus den Zöllen und Verbrauchssteuern.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, durch die im Gang befindliche Steuerreform sei die Besteuerung von den Besitzsteuern auf die Verbrauchssteuern verlagert worden. Wenn die Kaffeesteuer, wie vorgesehen, 800 Millionen D.Mark einbringen werde, dann werde künftig der Bund in Geld schwimmen. Dies werde ihn veranlassen, seine Zuständigkeiten auszuweiten auf Kosten der Länder. Wenn die Länder die Aufgabe behielten, für die Besatzungskosten aufzukommen,29 die beinahe die Hälfte der gesamten Einnahme ausmachten, müsse der Bund sich entschließen, aus diesen Verbrauchssteuern einen Fonds zu schaffen und an die Länder abzugeben. Dies sei eine Umkehrung des Systems der Matrikularbeiträge.30

Ministerpräsident Dr. Ehard deutet zur Frage der Finanzhoheit noch zwei Probleme an: Einmal die Frage der Einkommens- und Vermögenssteuer, die an sich den Ländern bleiben solle, wobei man sich überlegen müsse, ob man dem Bund Gesetzgebungszuständigkeiten bezüglich der Bewertung und der Doppelbesteuerung Vorbehalten solle. Eine andere Frage von grundsätzlicher Bedeutung, durch die unter Umständen alle diese Pläne über den Haufen geworfen werden könnten, sei, wie die Kriegs- und Soziallasten gedeckt werden sollten. Wenn man diese nicht herausnehme, bestehe die große Gefahr, daß diese Übergangssache, die eine ungeheuere Menge von Geld beanspruche, zentral behandelt und alles andere daran angehängt werde. Dieser Frage müsse man ein ganz besonderes Augenmerk zuwenden. Bezüglich der Frage der Steuergesetzgebung seien aber noch gewisse Überrechnungen notwendig; hiefür müßten Grundlagen geschaffen werden.

Eine weitere sehr wichtige Frage sei die, wie die Organe des Bundes aussehen sollten. Als solche kämen in Betracht der Bundestag, der Bundesrat – wie er ihn einmal nennen wolle –, der Bundespräsident und die Bundesregierung.

Beim Bundestag träten sofort folgende Probleme auf: Solle er aus allgemeinen Volkswahlen hervorgehen oder von den Länderparlamenten bestimmt werden? Diese Frage werde man gesondert prüfen und beurteilen müssen für das Zustandekommen der Verfassung und für die künftige Verfassung selbst. Wie solle ferner das Wahlrecht konstruiert werden? Solle ein Mehrheitswahlrecht, ein Verhältniswahlrecht oder eine Kombination von beiden angestrebt werden? Soweit er wisse, bestehe eine fast übereinstimmende Meinung dahin, daß der Bundestag aus allgemeinen Volkswahlen hervorgehen solle, ohne daß über das Wahlrecht im einzelnen schon etwas festgelegt sei.

Dann komme der Bundesrat. Dies sei der Kernpunkt der ganzen Bundesverfassung. Es sei aber auch der Punkt, wo die Meinungen am weitesten auseinander gingen. Solle er ein Senat, eine zweite Kammer oder eine Ländervertretung d.h. ein Exponent der Länderregierungen werden, dessen Mitglieder an Weisungen ihrer Landesregierungen gebunden seien? In diesem Fall werde der Gedanke des Bundesrats und Reichsrats fortgesetzt. Wenn man eine zweite Kammer haben wolle, müsse man die Frage aufwerfen, wie diese gebildet werden solle. Eine berufsmäßige Aufteilung sei nach den bisherigen Erfahrungen abzulehnen. Wenn die zweite Kammer gewählt werden solle, werde sich ein Spiegelbild des Bundestages ergeben. Die zweite Kammer werde sich wieder in Parteien aufgliedern, dann könne man gleich beide Kammern zusammenfassen. Nun sei eine weitere Variante aufgetaucht, nach der die zweite Kammer z. Teil von Abgeordneten, die von den Länderparlamenten gewählt würden, beschickt würde; dazu sollten Mitglieder von den Landesregierungen berufen werden.31 Von dieser Lösung könne er sich nichts versprechen. Die von den Regierungen berufenen Mitglieder hätten nichts zu sagen und die anderen würden sich sofort wieder nach Parteien aufgliedern. Es handle sich hier um einen Kompromiß mit allen Nachteilen eines solchen. Er selbst sei ein absoluter Anhänger eines Bundesrats aus den günstigen Erfahrungen, die er in Stuttgart und Frankfurt gemacht habe. Er sehe keine bessere Lösung. Die Weimarer Republik sei durch zwei Dinge schließlich dahin gekommen, wo sie geendet habe, nämlich durch die Herrschaft von ein paar führenden Parteipolitikern und die Herrschaft der Reichsbürokratie.32 Beide seien unverantwortlich, beide von entscheidendem Einfluß gewesen. Hier müsse man einen Gegenspieler haben, der sich durchzusetzen vermöge. Dies sei seines Erachtens ein entscheidender Punkt.

Dann müsse man die Befugnisse des Bundestages und des Bundesrats festlegen. Man müsse dahin kommen, daß ein übereinstimmender Beschluß beider Organe und eine qualifizierte Mehrheit in beiden notwendig sei, wenn es sich darum handle, die Verfassung zu ändern. Der Bundesrat müsse außerdem mitwirken beim Erlaß von Ausführungsverordnungen, bei Bestimmungen über die Organisation von Bundesbehörden, bei allgemeinen Anweisungen an die Länder und bei der Ernennung der höchsten Beamten und Richter des Bundes. Unter Umständen könne man daran denken, bei gewissen Notstandsmaßnahmen den Bundesrat in irgendeiner Form einzubauen.

Eine andere Frage sei das Mitwirkungsrecht des Bundesrats und Bundestags bei der Ernennung des Bundespräsidenten und der Bundesregierung. Er glaube, eine allgemeine Wahl des Bundespräsidenten werde aus den Erfahrungen der letzten Zeit abgelehnt werden. Hier sei vielleicht zu überlegen, ob der Bundespräsident vom Bundesrat oder auf Vorschlag des Bundesrats vom Bundestag gewählt werde. Was die Bundesregierung anlange, müsse man dazu kommen, daß der Bundespräsident die Bundesminister und den Bundeskanzler nach Anhörung des Bundesrats ernenne und daß diese Regierung des Vertrauens des Bundestages bedürfe. Hier seien noch eine Reihe von Varianten möglich, die man aber in der Folgezeit noch erörtern könne.

Außerdem müsse man noch in die Verfassung gewisse Grundrechte und deren demokratische Sicherung einbauen. Dies könne man aber jetzt nicht erörtern.

Über die eben aufgeworfenen Grundfragen müsse man sich heute einmal unterhalten, damit man der ganzen Sache eine Richtung geben könne. Dann könne man darangehen, eine Verfassung zu entwerfen. Wie die Verfassung selbst zustande kommen solle, wisse er noch nicht genau. In irgendeiner Form werde eine Volksabstimmung in den Ländern, aber auch eine Zustimmung der Länder als solcher zugestanden werden. Man könne hier an eine Ratifizierung durch die Landtage denken.

Nach einer eingehenden Aussprache, an der sich vor allem stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Staatsminister Dr. Hundhammer und Staatsminister Dr. Pfeiffer beteiligen, wird in folgenden Punkten eine grundsätzliche Übereinstimmung erzielt:

1. Die Bundesverfassung bedarf der Zustimmung der Länder.

2. Der Bundesrat soll aus Mitgliedern der Staatsregierungen der einzelnen Länder bestehen, die ihrer Regierung verantwortlich sind.

3. Eine Kompetenz-Kompetenz des Bundes wird abgelehnt. Die Kompetenz des Bundes muß von vorneherein in der Verfassung klar festgelegt werden. Jede Verschiebung in der Zuständigkeitsabgrenzung bedeutet eine Verfassungsabänderung. Für die Einführung von neuen Kompetenzen des Bundes sind die gleichen Erschwernisse vorzusehen wie bei Verfassungsänderungen.

4. Bedenken gegen einen Bundespräsidenten als Institution werden nicht erhoben, wenn die Fehler der Weimarer Verfassung vermieden werden. Die Frage, wie der Bundeskanzler ernannt werden soll, bleibt noch offen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Einigung in diesen Punkten fest. Offen bleibe noch, wie der Bundestag gewählt werden solle, ob direkt oder indirekt. Er bezeichnet es als außerordentlich erfreulich, daß sonst in allen Punkten Einigkeit bestehe. Dies sei für ihn als Regierungschef sehr wichtig.33

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, eine endgültige Stellungnahme bezüglich der Finanzen noch zurückzustellen, bis ausreichendes Material vom Finanzministerium geliefert sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt dem zu. Grundsätzlich müßten aber die Einnahmequellen des Bundes in der Verfassung genau festgelegt werden. Über die Abgrenzung könne man heute noch keinen endgültigen Beschluß fassen. Entscheidend sei vor allem, daß man sich in der Frage des Bundesrats einig sei und daß man anstreben müsse, daß die Länder ihre Zustimmung zu der Verfassung zu geben hätten. Dies sei etwas, was man an die Spitze stellen müsse.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister