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Nr. 38MinisterratssitzungMontag, 12. Juli 1948 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 17 Uhr 30
Anwesend:

Landtagspräsident Dr. Horlacher, Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Mitteilungen über die Koblenzer Besprechungen der Ministerpräsidenten. II. Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und der Beamtenhinterbliebenen. III. Dienstfreier Samstag. IV. [Gründung einer Vorrats – GmbH]. [V.] Personalangelegenheiten.

I. Mitteilungen über die Koblenzer Besprechungen der Ministerpräsidenten1

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und bittet um die Aufmerksamkeit der Mitglieder des Ministerrats, um die Ergebnisse der Koblenzer Tagung der Ministerpräsidenten mitzuteilen. Er dürfe zunächst bitten, daß man sich von den teilweise sensationellen Berichten der Presse freimache,2 die zeigten, daß man nicht wisse, worum es sich eigentlich handle, was man sich erwarten könne und was man wolle.

Zusammenfassend dürfe er über die drei Dokumente folgendes wiederholen:

Dokument I gebe, auf eine einfache Formel gebracht, die Möglichkeit, einen Weststaat aufzurichten, mit einer Verfassung, mit allen Organen und einer Regierung.

Dokument II werfe die Frage der Ländergrenzen auf und verbinde das mit der Verfassungsfrage, in dem Sinn, daß man meinen könne, daß beide Fragen aufs engste3 miteinander verknüpft seien.

Dokument III behandle die Frage des Besatzungsstatuts, das einen gewissen Schock hervorgerufen habe,4 sowohl wegen seines Inhalts5 wie wegen der Verknüpfung von Besatzungsstatut und Verfassungsfrage. Nun sei man in Koblenz zunächst übereinstimmend und ohne jede Debatte davon ausgegangen, daß diese enge Verbindung zwischen Besatzungsstatut und Verfassung getrennt werden müsse. Man könne uns nicht zumuten, das Besatzungsstatut als politisches Friedensstatut zu sanktionieren und von seiner Annahme die Annahme der Verfassung abhängig zu machen. Man sei daher übereingekommen, das Besatzungsstatut für sich allein zu betrachten und dafür Vorschläge zu machen.

Dann komme die Frage der Ländergrenzen. Was die Änderung der Ländergrenzen betreffe, so sei das ein Problem, das in seiner Gesamtheit6 in naher Zukunft nicht gelöst werden könne. Man komme in absehbarer Zeit zu keiner Verfassung, wenn diese Frage an den Anfang gestellt werde. Die Änderung der Grenzen als solche sei durchaus zu bejahen, aber der Verfassungsfrage gebühre der Vorrang. Man müsse die Frage der Ländergrenzen zurückstellen, damit die Frage des Weststaates nicht gefährdet werde.7 Württemberg strebe danach, wieder zusammenzukommen.8 Das wäre eine einfache Sache, kompliziert nur dadurch, daß die Nord-Badenser eine große Neigung zeigten, bei Württemberg zu bleiben. Dadurch entstehe eine merkwürdige Lage in Südbaden.9 Es sei nicht ganz klar, wie die Verhältnisse wirklich lägen. Wenn aber Württemberg ganz zusammenkomme und Nordbaden dazugeschlagen werde, dann stehe Südbaden allein. Würde die Frage der Pfalz angeschnitten, dann werde das Problem Rheinland-Pfalz auftauchen. Damit trete auch Hessen auf den Plan, und zwar mit weit gespannten Plänen. Da die Pfalz und Bayern durch eine lange Tradition miteinander verbunden seien, sei diese Frage für Bayern von größter Bedeutung. Bei einer etwaigen Lösung dieser Frage würde Bayern sein Recht geltend machen müssen. Man könne also nur sagen, vorläufig sollten diese Fragen zurückgestellt werden.10

Hinsichtlich des Dokuments I müsse man zunächst die Frage aufwerfen, was wir eigentlich wollten. Ganz allgemein wollten wir folgendes: Eine aus den Ländern herausgewachsene und über den Ländern stehende Exekutivgewalt, also eine Art Westregierung.11 Dazu brauche man gewisse Regeln, die sagen, in welcher Weise die Kompetenzen verteilt sein sollen, wie die Organe aussehen sollen, wie die Regierungs- und Exekutivgewalt beschaffen sein solle. Alle seien sich darüber einig gewesen, daß man das anstreben müsse, weil es eine Notwendigkeit bedeute. Man sei sich auch darüber einig gewesen, daß das Durcheinander in Zuständigkeitsfragen gelöst werden müsse. Vor allem müsse man sich auch darüber klar sein, daß keine Aussicht bestehe, daß die französische Zone dem Wirtschaftsrat in Frankfurt angeschlossen werde.12 Man müsse also Frankfurt durch eine übergeordnete Organisation ablösen. Man könne so wieder zu einem deutschen Sprachrohr gelangen, mit dem die Deutschen sprechen und zum Anfang einer deutschen Souveränität kommen könnten.

Gegen die Verfassung eines „Weststaates“ seien starke Bedenken geltend gemacht worden, weil man sagte, wenn wir einen „Weststaat“ errichten13 und eine „Verfassung“ für diesen Weststaat, sei das der Versuch einer endgültigen Lösung; das bedeute eine absolut sichtbare Trennung vom Osten. Es lägen sichere Anzeichen dafür vor, nicht nur Vermutungen, sondern Tatsachen, daß die Russen sofort mit einem Oststaat antworten würden.14 Um die Verantwortung von der deutschen Seite abzuschieben, habe man sich geeinigt, man wolle keine „Verfassung“, sondern ein Organisationsstatut. Man wolle keinen Weststaat, aber ein Exekutivorgan und man wolle es sichtbar als Provisorium schaffen, aber mit der Hoffnung, das in einen Dauerzustand zu überführen, wenn die Verhältnisse es erlauben, sich mit den Ostländern zusammenzufinden. Dabei gebe es folgende Schwierigkeit: Das Dokument I sehe eine verfassunggebende Versammlung vor. Man habe diese in einen parlamentarischen Rat umgetauft, dessen Mitglieder von den Landtagen gewählt würden. Bei den Sozialdemokraten wollte man zunächst ein Vorparlament, das den Entwurf einer Verfassung und einer Wahlordnung ausarbeiten solle. Wenn diese genehmigt sei, wollte man auf Grund der Wahlordnung eine aus allgemeinen Wahlen hervorgehende Nationalversammlung, einen ersten Reichstag, bilden und diese Versammlung sollte den Verfassungsentwurf des Vorparlaments billigen oder ablehnen. Gegen diese Lösung habe er sich auf das Heftigste gewehrt. Die Idee, daß die Nationalversammlung zu dem Verfassungsentwurf des Vorparlaments ja oder nein sage, sei abwegig. Abgesehen davon, daß bis zu ihrem Entschluß wieder längere Zeit vergehen werde und sich die Verhältnisse veränderten, sei schon wegen ihrer voraussichtlichen Zusammensetzung mit einer Ablehnung des Entwurfs und mit einer völligen Neugestaltung15 durch die Nationalversammlung zu rechnen. Dann sei man aber gerade da, wo man nicht hinwolle; denn das würde ganz sicher zu einer zentralistischen Regelung führen.16 Die Frage sei deshalb so geregelt worden, daß das, was das Vorparlament beschließe, von den Ländern genehmigt werden müsse.17 Gegen ein Referendum hätten ähnliche Bedenken bestanden; denn eine Volksabstimmung bedeute, daß die Verfassung mit aller Feierlichkeit bestätigt werde. Man habe daher den Ausweg gewählt, ein Organisationsstatut zu schaffen, das die Ministerpräsidenten den Landtagen vorlegen, mit ihren Bemerkungen versehen und schließlich nach einem neuerlichen Zusammentreffen den Generälen übergeben würden. Das Ergebnis sei, daß die Länder das letzte Wort hätten und daß die provisorische Seite betont sei. Wie die Verhandlungen weitergingen, werde sich zeigen.

Das Ergebnis der Besprechungen zu Dokument II habe wie gesagt daraus bestanden, daß erklärt worden sei, die Ministerpräsidenten stimmten mit den Militärgouverneuren darin überein, daß die Überprüfung der Grenzen zweckmäßig sei. Diese Überprüfung sei aber in einer kurzen Frist nicht möglich.

Man habe den Versuch gemacht, das Besatzungsstatut von der Verfassungsfrage zu lösen und den Inhalt des Dokuments III aufzuteilen. Dabei ergebe sich, daß man die Ansprüche der Besatzungsmächte in ein rechtliches Gewand kleiden müsse. Die einzelnen Leitsätze seien aus der den Militärgouverneuren übergebenen Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu ersehen. Es sei nur kurz angeführt, daß nach diesen Leitsätzen Natural- und Dienstleistungen nur in dem Umfang gefordert werden könnten, der notwendig sei, um die Bedürfnisse der Besatzungstruppen und der Besatzungsverwaltung zu befriedigen, daß die Leistungen nach Art und Umfang durch die Militärgouverneure gemeinsam bestimmt und in einem besonderen Verfahren angefordert werden müßten. Der Umfang der Besatzungskosten sei für ein Jahr im voraus festzusetzen und müsse in einem bestimmten Prozentverhältnis zu den Ausgaben des Haushalts stehen. Ferner sei ein besonderes Verfahren für die Durchführung der Reparationsleistungen und der Vorgriffe auf die noch festzusetzenden Reparationsverpflichtungen gefordert worden, bei dem eine Beteiligung deutscher Stellen vorzusehen sei. Man habe ferner die Frage aufgeworfen, welche Rechte denn eigentlich die deutschen Stellen gegenüber den Besatzungsmächten hätten. In dem Dokument III sei bloß von Rechten der Besatzungsmächte die Rede, von deren Kontrollmöglichkeiten, Anweisungen, Befehlen usw. Die Ministerpräsidenten hätten daher versucht, eine Grenze aufzuzeichnen. Im Zweifel solle die deutsche Zuständigkeit gegeben sein.18 Die deutschen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsbefugnisse sollten nur durch die sich aus dem Text des Besatzungsstatuts selbst ergebenden Befugnisse der Besatzungsmächte beschränkt sein.19 Es sei dieser Weg gewählt worden, um die Vermutung für die Zuständigkeit der deutschen Stellen sprechen zu lassen. Man habe weiter versucht, den Inhalt des Statuts zu zerlegen. Man habe dabei gefunden, daß die Besatzungsmächte sich die Maßnahmen vorbehielten, die zur Sicherung der Verwirklichung der Besatzungszwecke notwendig sind.20 Diese Maßnahmen könnten sein: eigene Verwaltung der Besatzungsorgane selbst oder Kontrolle oder Überwachung.21 Die Besatzungsorgane könnten sich aber auch auf Beobachtung, Beratung und Unterstützung beschränken. Ein weiteres Problem hätte die Definition der Besatzungszwecke gebildet. Man habe die Besatzungszwecke zu formulieren versucht und in die Gewährleistung der Sicherung der Truppen, in die Gewährleistung der Demokratisierung, Entmilitarisierung und Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Deutschlands aufgeteilt. Die unmittelbare Verwaltung durch die Besatzungsmächte solle auf die Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten beschränkt werden, wobei man jedoch deutsche konsularische Vertretungen erreichen müsse.22 Im übrigen sollten sich die Besatzungsmächte mit der Überwachung der Tätigkeit der deutschen Organe begnügen. Man habe dabei beachtet, daß das Wort „Kontrolle“ nach den bisherigen Erfahrungen von den Besatzungsmächten anders ausgelegt worden sei, als es dem deutschen Sprachgebrauch dieses Wortes entspreche. Man habe deshalb grundsätzlich die „Überwachung“ vorangesetzt,23 um ein Einmischen der Besatzungsmächte, vor allem auch in die Fragen der technischen Durchführung und der Zweckmäßigkeit deutscher Maßnahmen, zu vermeiden. Dem deutschen Außenhandel gegenüber werde auf das Recht der Kontrolle in dem weitgehenden Sinn der englischen und französischen Sprache von den Besatzungsmächten nicht verzichtet werden, ebensowenig auf die Kontrolle der noch fälligen Reparationsleistungen und des festgelegten Industrieniveaus, der Durchführung der Dekartellisierung, der Abrüstung, Entmilitarisierung sowie der Arbeit wissenschaftlicher Forschungsunternehmen. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Forschungsunternehmen habe man versucht, dahin zu kommen, daß darunter nur solche Unternehmen fallen, die der deutschen Kriegswirtschaft tatsächlich24 gedient hätten. Die internationale Ruhrbehörde25 habe man ausgenommen, weil man nicht recht wisse, welchen Status sie habe. Nach dem Vorschlag der Ministerpräsidenten seien Anweisungen nur durch die obersten Organe der Besatzungsmächte an die Oberste Gebietsbehörde, also die Ministerpräsidenten, zu erteilen. Dazu komme noch die Bestimmung, daß deutsche Gesetze ohne weiteres26 in Kraft treten, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen die Militärgouverneure gemeinsam Einspruch einlegten. Von dem Recht des Einspruchs solle nur Gebrauch gemacht werden können, wenn das Gesetz den Besatzungszwecken zuwiderlaufe. Auf dem Gebiet von Unterricht und Kultus solle sich die Tätigkeit der Besatzungsmächte auf die Beratung und Unterstützung beschränken. Die Unabhängigkeit und Allgemeinheit der deutschen Rechtspflege werde gefordert; die Gerichtsbarkeit der Besatzungsgerichte sei zu beschränken auf Fälle, an denen Mitglieder der Besatzungsmächte beteiligt seien oder Verstöße gegen die Sicherung und das Eigentum der Besatzungsmächte oder ihrer Angehörigen in Frage stünden. Für gemischte Streitigkeiten sollten gemischte Gerichte gebildet werden. Hinter dem Bestreben einer deutschen Beteiligung an dem Verfahren für die Durchführung der Restitutionen und der Reparationsleistungen stecke das Bemühen, endlich einmal eine Bilanz zu bekommen; denn es sei schon unendlich viel27 aus Deutschland abgeflossen. Man könne sich übrigens in der amerikanischen Zone auch auf eine Bemerkung des Generals Clay berufen, der einmal in Stuttgart, auf die Demontagen angesprochen, erklärt habe: Wenn die Demontagen durchgeführt seien, dann sei für [die] USA die Frage der Reparationen erledigt. Man sei weiter bestrebt gewesen, eine Schieds- und Vergleichsstelle für Zweifelsfragen und Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung des Besatzungsstatuts zu bekommen. Schließlich sei auch überprüft worden, was der Fall des Notstands bedeuten könne, bei dessen Eintreten die Militärgouverneure ihre vollen Machtbefugnisse ausüben könnten. Man habe den Notstand auf Fälle beschränkt, die die Sicherheit im ganzen28 berühren und damit dem vorzubeugen versucht, daß rein polizeiliche Notstände zum Vorwand der Inanspruchnahme voller Machtbefugnisse genommen würden. Außerdem sei verlangt worden, daß die Militärgouverneure in einem solchen Fall nur gemeinsam handeln könnten. Die Stellungnahmen der Ministerpräsidenten würden den Herren des Kabinetts bald zugehen.29 Es sei aus ihnen nur das wichtigste herausgenommen worden. Das politisch bedeutungsvollste Dokument sei das Dokument Nr. I, während dem Dokument Nr. III große rechtliche Schwierigkeiten innewohnten. Die Begleitnote,30 mit der die Erklärungen der Ministerpräsidenten zu den Dokumenten übergeben worden seien, enthalte außer einigen liebenswürdigen Bemerkungen insbesondere auch die Bitte, das Gespräch fortsetzen zu dürfen. Die Vorschläge seien der Ausdruck des Willens der Ministerpräsidenten, an der Lösung der gestellten Probleme mitzuarbeiten und das in den Dokumenten gesteckte Ziel schnell zu erreichen. Außerdem lege diese Begleitnote dar, welche Beweggründe die Ministerpräsidenten im einzelnen zu der Stellungnahme bewogen hätten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller führt anschließend aus, daß es bei der SPD zu keiner Einigung gekommen sei, während die CSU/CDU eine Einigung habe herbeiführen können. Am 1. Tag habe es so ausgesehen, als ob es bei den Ministerpräsidenten ebenfalls zu einem Majoritätsvotum und einem Minoritätsvotum kommen würde. Es sei sehr gut gewesen, daß man sich hinsichtlich des Parlamentarischen Rates einig geworden sei und daß man den Gedanken einer verfassunggebenden Nationalversammlung nicht verfolgt habe. Die Lösung mit dem Parlamentarischen Rat sei der der Wahlen im jetzigen Zeitpunkt vorzuziehen. Man könne jetzt kalkulieren. Es sei weiter wichtig gewesen, die SPD dazu zu bringen, daß sie ein Zweikammern-System anerkenne. Darin liege ein bedeutender Vorteil für uns. Die Länder seien ausdrücklich als „Mitwillensträger“ bezeichnet worden, wobei man auf Wunsch des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard die Formulierung in die Stellungnahme der Ministerpräsidenten hereingenommen habe, daß das Grundgesetz bei der Gesetzgebung eine mitwirkende Vertretung der Länder vorsehen müsse.31

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, es habe Einmütigkeit darüber bestanden, daß dieser mitwirkenden Vertretung der Länder volle Gleichberechtigung beim Gesetzgebungsverfahren zustehen solle.32

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller kommt auf die Pfalzfrage zu sprechen und führt aus, daß die Pfalz nicht mehr mit Koblenz verheiratet sein wolle. Gegenüber Vorwürfen von den Pfälzern müßten wir ihnen klarmachen, daß wir für sie in den letzten Jahren einfach nicht mehr hätten tun können. Für Bayern spräche viel, wenn sich auch Hessen hinsichtlich der Pfalz große Hoffnungen mache. Wenn es zu einer Lösung der Grenzfrage komme, könne es sein, daß die süddeutschen Ministerpräsidenten zwei Stimmen, nämlich die von Südbaden und Südwürttemberg, verlören und daß sie sich dadurch in einer geschwächten Position befänden. Das müsse man ebenfalls einkalkulieren und man habe von vornherein nicht zu viel auf die Ministerpräsidenten konzentrieren dürfen.

Auf eine Frage des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer über die Rolle der aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung, betont Ministerpräsident Dr. Ehard, daß die Besprechungen in Koblenz noch keine endgültigen Festlegungen getroffen hätten. Er wolle auch deshalb vorerst das Plenum des Landtags noch nicht unterrichten, fühle aber das Bedürfnis, sich dem Länderratsausschuß gegenüber zu äußern und ihn voll zu informieren.33 Außerdem solle der Hauptausschuß des Senats informiert werden.34

Landtagspräsident Dr. Horlacher erklärt sich damit einverstanden und betont, daß die Lage Deutschlands möglichst schnell ein deutsches Instrument verlange, damit die mit dem Wiederaufbau zusammenhängenden Fragen gelöst werden könnten. Der Parlamentarische Rat habe nur beschränkte Vollmachten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert darauf, daß es zunächst darauf angekommen sei, wie man ein solches deutsches Instrument schaffen könne. In Koblenz habe es sich um die Frage gedreht, wie man zu einem Grundgesetz komme; sein Inhalt im einzelnen sei eine spätere Frage. In dem Grundgesetz würden Zusammensetzung und Zuständigkeiten der deutschen Organe zu bestimmen sein. Wenn wir das neue Organ hätten, dann komme die Frankfurter Verwaltung in Wegfall. Die Franzosen würden sich, darüber müsse man sich klar sein, der Bizone in keiner Weise anschließen. Sie würden vielleicht in einigen Maßnahmen konform gehen. Er halte es für notwendig, daß man zu einer Art Westregierung komme, mit allen Rechten, die notwendig seien, um eine aktionsfähige Bundesregierung bilden zu können. Es gebe keinen anderen Weg, eine Verbindung mit der französischen Zone zu schaffen. Auf diesem Wege käme man, wie er zusammenfassend feststellen wolle, zu dem Anfang einer deutschen Souveränität, zu einer Loslösung von der Frankfurter Verwaltung und hoffentlich zu einer späteren Einigung Deutschlands. Für die Wirkung auf den Osten sei es wohl praktisch gleichgültig, welchen Namen man dem Gebilde geben werde. Die Russen würden einen Oststaat errichten oder nicht errichten, gleichgültig, wie man das Staatsgebilde im Westen bezeichne. Er habe große Besorgnis gehabt, ob es gelingen werde,35 die Deutschen unter einen Hut zu bringen. Immerhin sei es jetzt gelungen, eine einstimmige Entschließung zu fassen. Ob die Entschließung allerdings Genehmigung finden werde, sei eine andere Frage. Es sei von großer Bedeutung, daß man einstimmig geblieben sei; denn in einer solchen Schicksalsfrage könne man den Besatzungsmächten nur einstimmig oder überhaupt nicht gegenübertreten. Es sei gelungen, den Ländern ein entscheidendes Wort bei dem Zustandekommen des Grundgesetzes zu sichern. Alles weitere werde später erörtert werden können. Die Presse habe vieles mißverstanden, zum Teil wegen eines gewissen Einflusses aus dem Osten, zum Teil wegen Einwirkungen von der französischen Seite.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, es sei ihm sowohl von der Industrieseite wie von den Bauern aus der Pfalz erklärt worden, daß Bayern in der Pfalzfrage unbedingt aktiver werden müsse. Es sollten unbedingt Leute aus der Landwirtschaft in die Pfalz hinüberkommen und dort sprechen. Es sei auch höchste Zeit, daß die Organisation der bayerischen Bauern in die Pfalz hinübergetragen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Auffassung an. Er müsse aber jetzt schon davor warnen, diesen Erisapfel36 aufzunehmen, sonst komme man in absehbarer Zeit zu keiner Westorganisation. Die Westregierung müsse dahin führen, daß wir einen deutschen Sprecher hätten und eine Organisation mit klaren Zuständigkeiten. Dann weiche auch der Frankfurter Spuk. Greife man aber die Grenzfrage zuerst auf, dann sei es schwer, zu einem Ergebnis zu kommen. Es kämen dann Aschaffenburg, Trier, Hannover und weiß Gott welche Fälle zur Sprache. Wenn wir dieses Problem forcierten, erreichten wir nichts. Das schließe aber nicht aus, daß in der Pfalzfrage etwas geschehe. Man müsse sich auch darüber klar sein, daß es den Franzosen überhaupt nicht eile.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt zur Pfalzfrage, daß jetzt die Stunde gekommen sei, wo Staat und Regierung etwas tun müßten. Es müsse jetzt Stellung bezogen werden.37 Er habe sein möglichstes getan, um die Pfälzer Beziehungen zu pflegen. Er habe dafür gesorgt, daß man in der Stunde wisse, was zu tun sei. Es werde durch andere Kräfte dafür gesorgt werden, daß wir der Pfalzfrage nicht ausweichen könnten. Ausgangspunkt dafür werde das Plebiszit anläßlich der Lösung der württembergisch-badischen Frage bilden.38 Eine Reihe von Vorbesprechungen hätten bereits stattgefunden, mit dem Ziel, die Pfalz nach Hessen einzubeziehen. Sicher sei bisher nur, daß die Pfalz nicht in dem Rheinstaat bleiben wolle. Die Auflösung dieses Staates solle allerdings erst erfolgen, wenn die Verhältnisse ganz geklärt seien und die Dreizonen-Frage gelöst sei. Als er den Oberregierungspräsidenten Jöckle39 gefragt habe, was er über die Rückkehr der Pfalz zu Bayern denke, habe er gemeint, daß diese nicht ausgeschlossen sei und daß sich eine Verständigung mit seiner Partei ermöglichen lasse. Er habe auch in Koblenz Besprechungen geführt. Dabei habe sich ergeben, daß die Frage des Anschlusses an Hessen noch nicht zu Ende diskutiert sei. In den Industriekreisen der Pfalz scheine man an einem Anschluß an Bayern nicht stark interessiert zu sein. Es bestehe teilweise auch eine Neigung zum Anschluß an das industriereiche Saargebiet. Er habe erklärt, daß gegenüber Rheinland­Pfalz seitens Bayern keine Loyalitätspflichten mehr bestünden, wenn die Grenzfrage angeschnitten würde, und daß Bayern bei der Vorbereitung einer Volksabstimmung den Standpunkt der Zusammengehörigkeit Bayerns und der Pfalz mit aller Festigkeit vertreten werde. Für Bayern werde man Gleichberechtigung in Anspruch nehmen. Wenn daher berichtet werde, daß ein bayerischer Minister in die Pfalz reise und Verbindungen pflege, dann solle man sich nicht wundern. Das Problem der Wiedervereinigung müsse besprochen werden. Bei Besprechungen mit führenden Leuten der CSU ergebe sich, daß die Stimmung nicht so einheitlich gegen den Anschluß gerichtet sei, wie das in Koblenz aussehe. Ein Kreis von Freunden aus der CSU/CDU, mit dem er Zusammenkünfte vorbereitet habe, wolle die Möglichkeiten erörtern, aber zunächst keine Beschlüsse fassen, so daß von Seiten der CSU das Pfalzproblem nicht aufgerollt werde, solange die allgemeine Lage weiterbestehe. Die Leute seien dankbar, daß man sich endlich wieder um sie kümmere. Man werde planmäßig und offen die persönlichen und politischen Beziehungen zur Pfalz pflegen und dartun, daß unser Interesse keineswegs erloschen sei. Wenn der Ministerpräsident eine Erklärung über die Koblenzer Besprechungen im Landtag abgebe, sei eine Gelegenheit gegeben, die Pfalzfrage zu berühren.40 Seit letzter Woche hätten sich die Dinge dadurch entscheidend geändert, daß nun keine Loyalitätspflichten zu einem anderen Land mehr bestünden. Man müsse auch in der Pfälzer Presse die Frage aufwerfen und wahrscheinlich auch einmal im Münchener Sender sprechen. Man erkenne in der Pfalz an, daß die Behandlung durch Bayern vorbildlich gewesen sei. Was Bayern für die Pfalz gewesen sei, habe man erst erkannt, seit man bei Koblenz sei.41

II. Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und der Beamtenhinterbliebenen42

Der Ministerrat wendet sich anschließend der Verordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und der Beamtenhinterbliebenen zu, und stimmt dieser Verordnung in der Fassung der Note des B. Staatsministeriums der Finanzen vom 12. Juli 1948 Nr. I 40375 Cg 946 zu.43

III. Dienstfreier Samstag44

Auf Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Ehard wird beschlossen, am Samstag wieder voll zu arbeiten.

IV. Gründung einer Vorrats-GmbH

Staatsminister Dr. Schlögl bringt die Gründung einer Vorratsstelle zur Sprache. Es seien Bestrebungen im Gange, die Organisation Steffen,45 die über die größten Vorratslager in Bayern verfüge, für eine Hamburger Organisation46 in Beschlag zu nehmen, die von Ministerialdirektor Podeyn47 ins Leben gerufen worden sei und Riesenverdienste mache.48 Es sei nicht einzusehen, warum die Preisgewinne, die sich bei Kartoffeln und bei Tomaten und dergl. ergäben und die insbesondere im Viehgeschäft oft sehr hoch seien, alle nach Hamburg fließen sollten. Er denke an die Gründung einer Vorrats – GmbH, an der der Staat mit 51%, private Organisationen mit 49% beteiligt seien.

Der Ministerrat erklärt sich damit grundsätzlich einverstanden und empfiehlt, die Frage zusammen mit dem Finanzministerium zu klären.49

V. Personalangelegenheiten

Auf Vorschlag des stv. Ministerpräsidenten Dr. Müller erklärt sich der Ministerrat damit einverstanden, daß der Ministerpräsident a.D. Senatspräsident Dr. Wilhelm Hoegner zum Generalstaatsanwalt beim Obersten Landesgericht ernannt und für seine Person als „Staatsrat“ eingestuft wird und die Amtsbezeichnung „Staatsrat“ führen kann.50

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Dr. Wilhelm Henle51
Oberregierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister