PDF
Nr. 41MinisterratssitzungMittwoch, 8. September 1948 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Ringelmann (Finanzministerium).1

Entschuldigt:

Arbeitsminister Krehle, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).2

Tagesordnung:

I. Parlamentarischer Rat. II. Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit. III. Niederlassungsordnung der Ärzte. IV. Verordnung über die Zuständigkeit des B. Staatsministeriums des Innern auf dem Gebiet des Naturschutzes. V. Eichstätt, kreisunmittelbare Stadt. VI. Wedergutmachungsgesetz. VII. Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. VIII. Arbeitszeit bei den Behörden. IX. Flüchtlingsfragen. X. Personalangelegenheiten. XI. Begnadigungen.

I. Parlamentarischer Rat

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung mit einem Bericht über den Stand der Beratungen der Ministerpräsidenten und das Anlaufen des Parlamentarischen Rats in Bonn. Zum Dokument I habe mit der Errichtung des Parlamentarischen Rates die Arbeit begonnen. Welche Rolle dabei die in Herrenchiemsee geleistete Vorarbeit spielen werde, stehe noch nicht fest.3 Außer dem Chiemseer-Entwurf4 liege keine andere umfassende Vorlage vor.5 Besonders zu rühmen sei an dem Chiemseer-Entwurf, daß er verschiedene Varianten aufweise, das gesamte Material berücksichtige, das vom Parlamentarischen Rat zu behandeln sei, und daß es gelungen sei, den bayerischen Standpunkt weitgehend zu wahren.6

Zu Dokument II habe der Ausschuß unter Ministerpräsident Lüdemann7 die Arbeiten mit großem Schwung begonnen, sei aber dann in eine Sackgasse geraten.8 Vielleicht komme der Zusammenschluß von Württemberg und Baden zustande. Die Pfalzfrage komme ins Rollen, sobald die Frage des Landes Rheinland-Pfalz aufgeworfen werde. Nordbaden und Südbaden hätten eine große Neigung sich zu vereinigen, dabei fürchte Baden jedoch, ganz in den französischen Zonenbereich zu kommen.

Zu Dokument III sei nach den Äußerungen der Koblenzer Konferenz nichts wesentliches mehr geschehen. Die Frage der Demontagen und der Besatzungskosten sei aber inzwischen brennend geworden. Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz9 sei beschlossen worden, einen Brief an die Generäle zu schreiben und gegen das Vorgehen der Franzosen zu protestieren und gleichzeitig noch andere Möglichkeiten zu erwägen.10 Der Ausschuß für das Besatzungsstatut11 solle seine Tätigkeit alsbald wieder aufnehmen und die Besatzungskostenfrage erörtern. Welche Schritte im Einzelnen unternommen werden könnten, müsse man erst sehen.

In Bonn sei trotz Stimmengleichheit ohne Schwierigkeiten der CSU/CDU der Präsident zugestanden worden;12 die Fraktion CSU/CDU habe Staatsminister Dr. Pfeiffer, die SPD Minister Carlo Schmid13 zum Vorsitzenden gewählt. Man habe den Plan, verschiedene Ausschüsse zu schaffen.14 Verschiedentlich seien Kritiken laut geworden, Bayern habe eine politische Vertretung in Bonn eingerichtet. Das sei durchaus unrichtig.15 Das Büro, das unter Leitung von Regierungsdirektor Dr. Wutzlhofer16 stehe, habe keinerlei politische Aufgabe; es sei ein rein technisches Büro, das den bayerischen Abgeordneten sämtlicher Parteien in gleicher Weise zur Verfügung stehen solle; seine Aufgabe bestehe hauptsächlich darin, den Abgeordneten das Material aus Bayern zu verschaffen, das sie für ihre Arbeit benötigten. Die bayerischen Abgeordneten hätten sich auch mit Genugtuung über die Einrichtung des Büros ausgesprochen. Die Kosten, die durch die Unterhaltung des Büros erwachsen würden, könnten nicht groß sein; es seien Kosten, die im bayerischen Interesse getragen werden müßten.17

Wie weit die Ministerpräsidenten insgesamt im Parlamentarischen Rat zu Worte kommen könnten, oder wie weit der Standpunkt des einen oder anderen Landes vertreten werden könnte, sei noch unklar. Von einer bayerischen Vertretung oder einem Vertreter der Staatsregierung beim Parlamentarischen Rat könne keine Rede sein. Wenn er (Dr. Ehard) es für notwendig halte, eine Stellungnahme in Bonn abzugeben, so werde er das nach Rücksprache mit dem Ministerrat tun.18 Das Finanzministerium habe an ihn ein Schreiben gerichtet und gebeten, den Ministerialrat Roederer19 abzuordnen, falls ein Sachverständiger für Finanzfragen gewünscht werde.20 Wenn ein Ministerium den Wunsch habe,21 einen seiner Fachleute zur Verfügung zu stellen, so sei das nur zu begrüßen. Wenn eine Einzelperson jedoch für sich in Anspruch nehmen wollte, als Vertreter der Bayer. Regierung beim Parlamentarischen Rat aufzutreten, so könnte das nur zu Unzuträglichkeiten führen. Mit Stellungnahmen zu den Vorgängen in Bonn sei man im Augenblick am besten zurückhaltend.

II. Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit22

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er müsse noch über seine Rücksprache mit General Clay in der Frage der Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit sprechen. Er müsse gestehen, daß er einen Wutanfall bekommen habe, als der Befehl des Landesdirektors ohne jede vorherige Ankündigung oder Rücksprache gekommen sei.23 Clay habe bedauert, daß die Anordnung der Militärregierung in dieser Form getroffen worden sei; zur Sache selbst habe er jedoch erklärt, die Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit sei ein wichtiger Programmpunkt der Militärregierung; von der Sache selbst könne nicht abgegangen werden. Trotz des Einwandes, daß man ja ein Gesetz über die Schulgeldfreiheit beim Landtag eingebracht habe24 und daß das Gesetz wohl sicher angenommen worden wäre,25 wenn nicht die Währungsreform gekommen wäre, erklärte Clay, daß man den Befehl nicht beseitigen könne. Er habe jedoch eingeräumt, daß der Befehl im 1. Jahr nur zu 50%, im nächsten zu 75% und erst im übernächsten voll durchzuführen sei. Er habe weiter Sonderregelungen für gewisse Arten von Schulen, insbesondere auch für Musterschulen und Sondereinrichtungen innerhalb gewisser Schulen zugestanden. Der Stand der gegenseitigen Absprache sei bereits schriftlich formuliert worden.26 Es bestehe noch eine Meinungsverschiedenheit mit der Militärregierung darin, daß die Militärregierung sogleich27 ein Gesetz verlange, während er die Auffassung vertrete, daß sich ein Gesetz erübrige, weil ja der Befehl der Militärregierung bestehe und es nur notwendig sei, sich an den Landtag um Bewilligung der erforderlichen Mittel zu wenden: Eine schriftliche Mitteilung von General Clay werde jetzt täglich erwartet.28

III. Niederlassungsordnung der Ärzte

Inzwischen, so fährt Ministerpräsident Dr. Ehard fort, sei auch die Niederlassungsordnung der Ärzte,29 die seinerzeit in allen Einzelheiten mit der Militärregierung abgesprochen worden sei, aufgehoben worden,30 allerdings erst mit Wirkung vom 1. Dezember 1948. Beanstandet werde, daß die Beschränkung der Zahl der Ärzte den demokratischen Prinzipien widerspreche, „es sei denn, daß sie im Interesse der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist“. Gerade das habe man der Militärregierung immer wieder klarzumachen versucht. Beanstandet werde weiter, daß die Niederlassungsordnung der Ärztekammer zu große Rechte einräume.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller wirft ein, ihm sei die Sache bekannt. Die Amerikaner wollten die Freizügigkeit der Ärzte. Dadurch werde aber nur das Ärzteproletariat vergrößert. Er habe den Vorschlag gemacht, die Regelung auf die bizonale Ebene hinüberzuschieben.31

IV. Verordnung über die Zuständigkeit des B. Staatsministeriums des Innern auf dem Gebiet des Naturschutzes

Staatsminister Dr. Ankermüller trägt den Entwurf der Verordnung vor,32 der bestimmt, daß die Aufgaben der obersten Naturschutzbehörde im Sinne des Reichsnaturschutzgesetzes33 in Bayern vom Staatsministerium des Innern wahrgenommen werden.

Der Entwurf findet allgemeine Zustimmung.34

V. Eichstätt,35 kreisunmittelbare Stadt36

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß die Verleihung der Kreisunmittelbarkeit an die Stadt Eichstätt neuerdings beantragt worden sei.37

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, daß man durch einen Beschluß des Landtags gezwungen worden sei, im Wege einer sogenannten Wiedergutmachung einer Anzahl von Städten die Kreisunmittelbarkeit zu verleihen.38 Damals sei Eichstätt ebenso wie Weißenburg bereits genannt worden. Inzwischen hätten auch andere Städte wie Nördlingen, Donauwörth, Dillingen, Neumarkt, Dinkelsbühl und Rodach ihren Wunsch auf Kreisunmittelbarkeit angemeldet. Er mache darauf aufmerksam, daß es sehr schwer sei, eine Grenze zu ziehen. Man sei wohl bisher schon zu weit gegangen und man habe die Zahl von 20 000 Einwohnern als Richtzahl für die Kreisunmittelbarkeit des öfteren schon überschritten. Mit jedem neuen Stadtkreis vermehre sich auch die Zahl der Landtagsabgeordneten um ein neues Mitglied.39 Dadurch könnten sich natürlich auch die politischen Verhältnisse verschieben.

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt diese Bedenken nicht und weist darauf hin, daß Eichstätt auf Grund seiner Vergangenheit und als Bischofssitz eine besondere Stellung einnehme und daß er den Wunsch Eichstätts unterstütze.40

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß im nächsten Winter große finanzielle Schwierigkeiten zu überstehen seien. Die ländlichen Kreise könnten insolvent werden. Auch führten alle Maßnahmen auf diesem Gebiet zu einer weiteren Zersplitterung der Verwaltung.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller weist darauf hin, daß es schwierig sein werde, Eichstätt allein zur kreisunmittelbaren Stadt zu bestellen.

Staatsminister Dr. Ankermüller schlägt vor, Eichstätt und Weißenburg die Kreisunmittelbarkeit zu verleihen.41 Die Verordnung, durch die die Verleihung ausgesprochen werde, bedürfe der Zustimmung des Landtags. Sie werde also bis zur Einführung des neuen Bischofs42 in Eichstätt nicht mehr vollzogen werden können.43

Es wird beschlossen, der Stadt Eichstätt die Verleihung der Kreisunmittelbarkeit in Aussicht zu stellen, wobei allerdings die Zustimmung des Landtags Vorbehalten sei.44

VI. Wiedergutmachungsgesetz

Ministerialdirektor Ringelmann und Ministerialrat Dr. Baer berichten über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zum Wiedergutmachungsgesetz.45

Ministerialdirektor Ringelmann führt insbesondere aus, daß nach seiner Schätzung das Gesetz 800 Millionen DM kosten werde, wobei die Ansprüche aus dem Ausland nicht abzuschätzen seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt dazu aus, daß eine Einstimmigkeit in der amerikanischen Zone kaum46 zu erreichen sein dürfte, da sowohl Hessen wie auch Württemberg dem Gesetz abgeneigt seien. Bayern brauche infolgedessen nicht vorzuprellen.47 Es sei unmöglich, die Wiedergutmachung isoliert nur für eine Zone48 zu betrachten. Sie sei eine Angelegenheit, die die anderen Zonen in gleicher Weise angehe und die in enger Verbindung mit dem Lastenausgleich stehe, weil sie aus dem gleichen Topf bezahlt werden müsse.49 Ein besonderer Fonds, aus dem die Wiedergutmachung bezahlt werden könne, sei ja nicht vorhanden. Sie müsse also aus den allgemeinen Mitteln bezahlt werden. Was man für sie verwende, gehe dem Lastenausgleich ab. Grundsätzlich müsse man selbstverständlich die Berechtigung der Anspruchträger auf eine Wiedergutmachung der von ihnen erlittenen Schäden anerkennen. Es sei aber unmöglich, das für eine Zone gesondert zu tun. Vorläufig würden die Ansprüche der bedürftigen50 Geschädigten durch das Gesetz zur Bildung eines Sonderfonds berücksichtigt.51

Staatsminister Dr. Kraus führt dazu aus, daß er dem Vierzehner-Ausschuß angehöre, der die Frage des Lastenausgleichs behandle.52 In dem Kreis, der nach dem Lastenausgleich Anspruchsberechtigten seien auch diejenigen vorgesehen, die das Wiedergutmachungsgesetz bereits berücksichtige.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, daß es sich nicht empfehle, den Lastenausgleich oder die Wiedergutmachung getrennt und sozusagen bruchstückweise zu behandeln und erhält die Zustimmung des Kabinetts zu seinem Standpunkt.53

VII. Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau54

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu sprechen und erläutert, daß es sich hier um das Problem handle, ob eine einzige zentrale Bank als Kreditbank aufgebaut werden solle oder ob die Kreditgewährung dezentralisiert bei den Ländern verbleiben dürfe. Der Wirtschaftsrat habe das Gesetz über die Kreditanstalt bereits beschlossen.55 Für Bayern ergebe sich die Frage, ob es im Länderrat Veto einlegen solle,56 wofür vielleicht auch bei einigen57 anderen Mitgliedern des Länderrats eine gewisse Stimmung bestehe. Man werde sich aber darüber keiner Täuschung hingeben dürfen, daß die Amerikaner nur mit einer Stelle verhandeln58 wollten und daß General Clay den Standpunkt vertreten habe, daß die Auflegung einer Anleihe Voraussetzung dafür sei, daß man den Fonds A (Importerlöse) angreife.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß für mittel- und langfristige Kredite für die Wirtschaft keine rechten Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Es müßten dazu die angestauten Importerlöse verwendet werden. Man könne es den Amerikanern nicht übel nehmen, wenn sie diese Erlöse als ihr eigenes Geld betrachteten. Sie wollten diese Erlöse erst zur Verfügung stellen, wenn in Deutschland der Versuch gemacht worden sei, eigene Mittel aufzubringen. Daher solle der Bank das Emissionsrecht verliehen werden. Für Bayern sei das nicht günstig. Bayern sei immer ein Kapital-Exportland gewesen. Wenn nun das Emissionsrecht zentral geregelt werde, so entstünde die Gefahr, daß die Schuldverschreibungen mit Bayerns Sparkapital gekauft werden, daß Bayerns Geld aber in andere Länderwirtschaften abfließe, besonders wenn die Kredite nach dem Steueraufkommen der Länder verschlüsselt würden; denn dabei schneide Bayern, das an drittletzter Stelle hinsichtlich des Steueraufkommens stehe, schlecht ab. Insbesondere entstehe dadurch auch eine weitere Gefahr für die Flüchtlingsbetriebe.59 Man werde auch damit rechnen müssen, daß die maßgebenden Leute der Bank für die bayerische Wirtschaft kein übermäßiges Interesse aufbringen würden.60 Wir hätten an sich also ein großes Interesse daran, daß das Geld in Bayern bleibe und über die Hypothekenbanken auf den Baumarkt komme. Lege man aber gegen das Gesetz das Veto ein und komme damit die Bank tatsächlich zu Fall, dann entstehe die Frage, ob die Bank der Deutschen Länder61 in der Lage sei, die notwendigen Kredite zu geben und es erscheine nicht wahrscheinlich, daß die Amerikaner dann aus dem Fonds A Mittel zur Verfügung stellen würden.

Staatsminister Dr. Kraus unterstreicht die Gefahr für das bayerische Finanzwesen. 62 Wahrscheinlich könne Bayern mit den Zinsen, die dort geboten würden, nicht Schritt halten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet den Ministerrat, ihm freie Hand zu geben, damit er je nach den Verhältnissen entweder selbst ein Veto einlegen oder sich63 einem Veto anschließen könne, das etwa von einem anderen Land eingebracht werde.64

VIII. Arbeitszeit bei den Behörden65

Ministerialdirektor Ringelmann führt auf Wunsch des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard aus, daß in dieser Angelegenheit mit den Gewerkschaften verhandelt worden sei. Sie hätten sich damit einverstanden erklärt, wenn täglich bei halbstündiger Mittagspause von 8–17 Uhr gearbeitet würde und am Samstag die Arbeitszeit von 8–12 Uhr dauere. Ein Samstag solle in jedem Monat dienstfrei sein, um den Beamten und Angestellten Besorgungen zu ermöglichen.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden. Das Finanzministerium wird das Weitere veranlassen.66

IX. Flüchtlingsfragen67

Staatssekretär Jaenicke nimmt das Wort, um auf die gewaltigen Schwierigkeiten hinzuweisen, die sich in der letzten Zeit auf diesem Gebiet erneut verschärft haben. 110 000 Flüchtlinge befänden sich in den bayerischen Lagern.68 28% der bayerischen Bevölkerung seien Flüchtlinge. Nach der Währungsreform stünden die Flüchtlinge ohne Geld da, die jungen Flüchtlingsbetriebe seien meist in einer schwierigen Situation. Der Staat müsse unbedingt für ordentliche Ausstattung der Lager und für Verpflegung sorgen, alles andere sei Selbstmord.69 Daß der monatliche Betrag von 4 Millionen auf 21/2 Millionen [DM] gekürzt worden sei, habe dazu geführt, daß sämtliche Instandsetzungsarbeiten abgebrochen werden mußten und daß kaum Geld genug vorhanden sei, um die den Flüchtlingen auf Marken zustehenden Lebensmittel zu bezahlen. Inzwischen habe er eine Million für den Monat September nachbekommen, er müsse aber fordern, daß er auch für die folgenden Monate bis Dezember diese zusätzliche Million, also insgesamt monatlich 31/2 Millionen, erhalte und daß ferner 2 Millionen Rückstände nachgeschossen werden. Von Seiten der Flüchtlinge seien zum Teil indiskutable Forderungen gestellt worden,70 wie z. B. daß der Zuzug innerhalb Bayerns freigegeben werden müsse, daß Kennkarten zu erteilen seien (was zur Folge hätte, daß die Flüchtlinge im Arbeitsprozeß verschwänden und es dann unmöglich sei, sie in andere Länder der süddeutschen Zone weiterzuschleusen). Man habe daher eine interimistische Kennkarte ausgegeben. Die Flüchtlinge forderten weiter, der Staatssekretär müsse zurücktreten und durch Rechtsanwalt Mücke71 oder durch Herrn Ziegler72 ersetzt werden.73 Es werde auch die Zurückziehung des Hauptausschusses verlangt.74 Seiner Auffassung nach sei es ein vordringliches Erfordernis, daß die Lager winterfest gemacht würden. Die Leute, die nach dem 26. Juni gekommen seien, hätten kein Kopfgeld bekommen. Der Verkauf eigener Sachen sei den Flüchtlingen nach der Währungsreform nicht mehr möglich. Deshalb reiche auch die Ernährung nicht mehr; denn sie könnten jetzt nichts mehr aus der eigenen Tasche dazu kaufen. Das monatliche Taschengeld von DM 10. – sei schon außerordentlich gering bemessen. Neuerdings sei ein Flüchtling namens Herrmann75 auf getreten, der erst seit Juni im Lande sei und ausgesprochen demagogisch arbeite.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist nach den Ausführungen von Staatsminister Dr. Kraus über die besorgniserregende Kassenlage darauf hin, daß aller Grund zur Besorgnis vorhanden sei, wie man über die nächsten Monate hinwegkommen könne. Mit Rücksicht auf die sozialen und politischen Spannungen müsse alles Mögliche versucht werden.76 Man müsse unbedingt dafür sorgen, daß die Baracken und Unterkünfte der Flüchtlinge winterfest gemacht würden und ihnen ein Taschengeld geben. Wir könnten nicht alles zubilligen, was verlangt wurde, aber wir müßten zubilligen, was unbedingt notwendig sei. Staatssekretär Jaenicke möge sich mit dem Herrn Finanzmmi- ster in Verbindung setzen, den er bitte, unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse alles zu tun, was nur irgend verantwortet werden könne.

X. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat billigt die Wiedereinstellung und anschließende Inruhestandversetzung des früheren Ministerialdirektors Fischer77 und des früheren Ministerialrats Siegfried v. Jan.78

XI. Begnadigungen79

Auf Vortrag des stv. Ministerpräsidenten Dr. Müller beschließt der Ministerrat mit überwiegender Mehrheit, den wegen Mordes zum Tode verurteilten Georg Hopf80 zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe zu begnadigen.81

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Dr. Wilhelm Henle
Oberregierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister