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Nr. 46MinisterratssitzungFreitag, 22. Oktober 1948 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Pfeiffer (Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Gesetz über eine staatliche Beihilfe zu den Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs. II. Gesetz zur Erfassung von Hausrat. III. Ernährungsfragen. IV. Personalangelegenheiten. [V. Emission von Pfandbriefen und Schuldverschreibungen]. [VI. Besuch von Frau Roosevelt in Deutschland]. [VII. Parlamentarischer Rat in Bonn]. [VIII. Schulreform]. [IX. Schreiben des Bayerischen Gewerkschaftsbundes, betreffend Verhältnis von Löhnen und Preisen]. [X. Einblick in Personalakten].

I. Gesetz über eine staatliche Beihilfe zu den Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, es handle sich hier um einen Entwurf des Arbeitsministeriums, zu dem das Staatsministerium der Finanzen einige Abänderungsvorschläge unterbreitet habe.1

Staatsminister Krehle führt aus, die Angelegenheit habe ursprünglich schon dem Landtag Vorgelegen, der beschlossen habe, der Staat müsse die entstehenden Kosten tragen. Das Finanzministerium habe sich einverstanden erklärt unter der Bedingung, daß im Haushalt des Arbeitsministeriums 400 000 DM eingespart würden, was jedoch völlig unmöglich sei.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, das Gesetz lege dem Staat neue Lasten auf und er wisse nicht, wie man die Mittel noch weiter aufbringen könne. Er habe für die sozialen Aufgaben größtes Verständnis, man müsse aber berücksichtigen, daß das Finanzministerium in einer außerordentlich schwierigen Situation sei. Bei dem vorliegenden Entwurf betrage der Jahresaufwand 400 000 DM, bei zweijähriger Dauer des Gesetzes also insgesamt 800 000 DM. Vielleicht könne hier dadurch ein Ausweg gefunden werden, daß die aufzuwendenden Mittel noch in den Nachtragshaushalt hereingenommen würden, den er am 15. November vorlegen werde. Er müsse aber darauf bestehen, daß der Landtag nicht einfach Beschlüsse fasse, die nicht verwirklicht werden könnten. Er sei bereit, nochmals mit dem Arbeitsministerium zu verhandeln und zu versuchen, die Gelder im Nachtragshaushalt unterzubringen. Davon müsse er es aber abhängig machen, ob der Gesetzentwurf vorgelegt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob man das Gesetz dann dem Landtag zuleiten könne.

Staatsminister Krehle antwortet, an sich sei diese Sache sehr eilig, da die Unternehmer ständig ihre Ansprüche anmeldeten; trotzdem könne man aber wohl noch 14 Tage mit der Vorlage warten.

Der Ministerrat stimmt sodann dem Entwurf des Arbeitsministeriums zu unter der Voraussetzung, daß noch eine Klärung zwischen Arbeits- und Finanzministerium erfolge und beschließt, den Entwurf in der vom Arbeitsministerium vorgeschlagenen Fassung mit evtl. Änderungen des Finanzministeriums dem Landtag zuzuleiten.2

II. Gesetz zur Erfassung von Hausrat3

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, zur Zeit werde in Frankfurt der Entwurf eines bizonalen Sachleistungsgesetzes behandelt,4 das bereits vom Rechtsausschuß abschließend beraten worden sei. Dieser Entwurf sehe u.a. vor, daß die bisherigen Gesetze zur Erfassung von Hausrat außer Kraft treten sollen und die Materie der Leistungspflicht allein bizonal geregelt werde. Er halte unter diesen Umständen den vorliegenden bayerischen Entwurf5 für entbehrlich.

Allerdings hätten die bayerischen Vertreter im Länderrat den Standpunkt aufrecht erhalten, daß der Wirtschaftsrat ohne ausdrückliche Ausweitung seiner Zuständigkeiten nicht in der Lage sei, ein solches Gesetz zu erlassen. Es bestehe aber kein Zweifel darüber, daß der Bipartite Board hier eine Ausnahme gestatten werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich gleichfalls dafür aus, den Entwurf nicht weiter zu behandeln.

Staatsminister Dr. Seidel fügt noch ergänzend hinzu, einerseits seien die Möbel nicht mehr bewirtschaftet, andererseits bereite das Direktorium für Wirtschaft bekanntlich das sog. Jedermann-Programm vor.6 Trotzdem werde man aber nicht um das Sachleistungsgesetz herumkommen,7 ebensowenig wie um die Notwendigkeit, gewisse Möbel durch Beschlagnahme zu erfassen, da immer noch sehr viel überflüssiger Hausrat vorhanden sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, das Staatsministerium des Innern sei dadurch in einen gewissen Druck geraten, daß das Gesetz bereits im Landtag gewesen8 und dort wieder abgesetzt worden sei. Die jetzige Vorlage sei den derzeitigen Verhältnissen angepaßt, er gebe aber zu, daß sie evtl. durch die Frankfurter Pläne bereits überholt sei. Er sei damit einverstanden, den Entwurf heute nicht weiter zu behandeln und die Entscheidung in Frankfurt abzuwarten.

Staatsminister Dr. Seidel berichtet noch, § 29 des bizonalen Entwurfs sehe vor, daß dieser an die Stelle des Reichsleistungsgesetzes9 trete; ferner sollten mit seinem Inkrafttreten das hessische Leistungspflichtgesetz10 und Hausratserfassungsgesetze der verschiedenen Länder außer Kraft gesetzt werden.

Staatssekretär Dr. Müller macht darauf aufmerksam, es sei beim Lastenausgleich vorgesehen, die Leistungen durch Lieferung von Möbeln usw. abzugelten.

Staatsminister Krehle weist darauf hin, daß schon eine Reihe von Beschlagnahmen erfolgt sei und daß andererseits Gefahr bestehe, daß den Flüchtlingen die ihnen zur Verfügung gestellten Möbel unter dem Vorwand wieder weggenommen würden, daß eine gesetzliche Grundlage nicht bestehe.

Staatsminister Dr. Ankermüller stimmt zu und meint, man dürfe den Entwurf nicht endgültig absetzen, sondern lediglich zurückstellen, bis eine Klärung in Frankfurt erfolgt sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.11

III. Ernährungsfragen

Staatsminister Dr. Schlögl berichtet eingehend über die Schwierigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft, die in der letzten Zeit vor allem auch dadurch gestiegen seien, daß die Landräte selbständige Politik betreiben. Im übrigen müsse er darauf hinweisen, daß die Frage, ob die Bewirtschaftung aufrecht erhalten bleibe, ausschließlich von Frankfurt abhänge. Jedenfalls müsse man feststellen, daß der Handel vollkommen versagt habe.

Anschließend wird der Vorschlag, einen Aufruf zur Sicherung der Ernährung zu erlassen, besprochen.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß man in der letzten Ministerratssitzung diesen Plan abgelehnt habe.12 Inzwischen hätten sich aber die Verhältnisse neuerdings zugespitzt, so daß jetzt nochmals ein Entwurf vorgelegt werde.13

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, in der vorgelegten Form könne er den Entwurf nicht billigen. Vor allem könne er sich mit seinen wirtschaftspolitischen Ausführungen nicht einverstanden erklären.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er habe schon das letztemal Bedenken gehabt, andererseits müsse man sich aber an die Bauern wenden und sie in allem Ernst auffordern, für die Sicherstellung der Ernährung zu sorgen und ihr Ablieferungssoll auch wirklich restlos zu erfüllen. Wenn man den Aufruf heute nochmals zurückstelle, so müsse zumindest das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten etwas unternehmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller führt aus, der Bauernverband habe ja bereits einen Aufruf erlassen,14 jetzt müsse sich zunächst der Landwirtschaftsminister an die Landbevölkerung wenden, evtl, später dann auch die Staatsregierung.

Staatsminister Dr. Schlögl bezeichnet nochmals die augenblickliche Lage als außerordentlich ernst. Er schlage vor, daß der Aufruf nicht durch die Staatsregierung, sondern gemeinsam vom Landwirtschafts- und Innenministerium erlassen werde, nachdem es jetzt auch darauf ankomme, die Landräte einzuschalten.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.15

IV. Personalangelegenheiten

1. Beförderung des Ministerialrats Dr. Eugen Mayer im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ministerialdirigenten.16

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, zunächst mit Rücksicht auf § 6 Absatz 2 des vorläufigen Haushaltsgesetzes seine Zustimmung nicht geben zu können.17

Staatsminister Dr. Hundhammer macht darauf aufmerksam, daß er auf diese Beförderung nicht endgültig verzichten könne, aber damit einverstanden sei, wenn sie noch einige Zeit zurückgestellt werde.

2. Versetzung in den Ruhestand des Ministerialrats im Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Otto Graf.18

Der Ministerrat stimmt der Ruhestandsversetzung zu unter der Voraussetzung, daß das Kultusministerium nachprüft, ob die von ihm inne gehabte Stelle eingespart werden kann.19

3. Der Ministerrat erklärt sich schließlich mit der Ernennung des Kommissarischen Leiters der Bayer. Veterinärpolizeilichen Anstalt20 Schleißheim, Präsident Dr. Hugo Grau,21 zum Oberregierungsveterinärrat und Direktor dieser Anstalt einverstanden.22

4. Wohnungsangelegenheit Ministerialrat Dr. Hechtel.

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet eingehend über die Wohnungsangelegenheit des Ministerialrats im Sonderministerium, Dr. Hechtel,23 dem mit Beschluß der Stadtratskommission vom 6. August 1948 eine Wohnung24 zugesprochen worden sei, die dann auf Grund eines Beschlusses der Regierung von Oberbayern der Leiter des Landesernährungsamtes, Dr. Burlein,25 bezogen habe.26 Trotz aller Bemühungen des Innen- und Sonderministeriums sei es nicht gelungen, diesen höchst unerfreulichen Fall aus der Welt zu schaffen. Ministerialrat Dr. Hechtel bestehe verständlicherweise auf seinem Recht und werde dieses mit allen Mitteln, womöglich auch durch Anrufung des Eingaben- und Beschwerdenausschusses zu erreichen suchen. Er ersuche dringend, daß sich die beteiligten Ministerien möglichst umgehend in Verbindung setzen, um zusammen mit der Regierung von Oberbayern und dem Stadtrat München eine Entscheidung zu finden, die den Ansprüchen des Ministerialrats Dr. Hechtel gerecht wird.27

[V.] Emission von Pfandbriefen und Schuldverschreibungen28

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob seit dem letzten Ministerrat die Emission der Pfandbriefe und der Schuldverschreibungen endgültig genehmigt worden sei.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, die Genehmigung29 sei nunmehr eingetroffen mit Ausnahme der für die Ausgabe von 10 Millionen DM Schuldverschreibungen des Bayernwerks. Dieses stehe noch unter Vermögensverwaltung und es müsse infolgedessen geklärt werden, ob es Schuldverschreibungen ausgeben könne. Im übrigen seien Tendenzen zu einer zentralen Steuerung solcher Emissionen festzustellen, da man vielfach durch ungeregelte Emission eine Gefährdung der Währung befürchte.30

[VI.] Besuch von Frau Roosevelt in Deutschland

Staatssekretär Jaenicke teilt mit, Frau Roosevelt31 käme am 23. Oktober 1948 als amerikanische Vertreterin der Vereinten Nationen nach Stuttgart.32 Er habe gleichfalls eine Einladung nach Stuttgart erhalten, da sich Frau Roosevelt besonders für das Flüchtlingswesen interessiere. Er würde es für richtig halten, sie nach Bayern einzuladen33, vor allem deshalb, weil die vereinigten Flüchtlingsverwaltungen eine direkte Adresse an die Vereinten Nationen richten wollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden, daß die Gelegenheit benützt und, soweit möglich, Frau Roosevelt auf die außerordentlichen Schwierigkeiten auf dem Gebiet des Flüchtlingswesens in Bayern aufmerksam gemacht wird.

[VII.] Parlamentarischer Rat in Bonn

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet eingehend über den augenblicklichen Stand der Verhandlungen in Bonn und weist u.a. darauf hin, daß auch Vertreter der Militärregierungen Bedenken wegen der geplanten Regelung der Finanzgesetzgebung und Finanzverwaltung geäußert hätten.34 Für welche Form der zweiten Kammer sich das Plenum entscheiden werde, ließe sich vorläufig noch nicht überblicken.

Anschließend berichtet stv. Ministerpräsident Dr. Müller über die Verhältnisse in Frankfurt.

Staatsminister Dr. Kraus gibt sodann einen eingehenden Bericht über die Auffassung des B. Staatsministeriums der Finanzen in der Frage der zukünftigen Bundesfinanzen.35

Sodann ersucht stv. Ministerpräsident Dr. Müller Herrn Staatsminister Dr. Kraus, sich mit ihm in Verbindung zu setzen um zu beraten, welcher Standpunkt in dieser Frage eingenommen werden müsse und mit welchen Gründen er belegt werden könne.

[VIII.] Schulreform36

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß die verabschiedeten Gesetze über Schulgeld-, Lehr- und Lernmittelfreiheit sich nur auf das Schuljahr 48/49 bezögen.37 Von amerikanischer Seite sei dies bereits zur Sprache gebracht worden und er frage, ob man nicht die vereinbarte Regelung, wonach zunächst 50%, dann 75% und schließlich 100% Schulgeld-, Lern- und Lehrmittelfreiheit vereinbart worden seien, durchführen wolle.

Staatsminister Dr. Hundhammer antwortet, er habe mit Mr. Winning38 die Angelegenheit besprochen, wobei vor allem über folgende drei Punkte eine Klärung erzielt worden sei:

(a) Mr. Winning habe sich erkundigt, warum im § 2 des Gesetzes über die Schulgeldfreiheit die ursprüngliche Muß-Vorschrift durch eine Kann-Vorschrift ersetzt worden sei.39 Er habe ihm erklärt, dies sei auf Wunsch des Finanzministeriums geschehen und man könne bei den Beratungen des Haushaltsgesetzes über diese Frage noch sprechen; mit dieser Auskunft habe sich Mr. Winning zufrieden erklärt.

(b) Auf den Einwand [von] Mr. Winning, es sei bei der Lehrmittelfreiheit für die Gemeinden keine Sicherheit gegeben, habe er erwidert, auch diese Frage müsse noch im Haushaltsausschuß entschieden werden.

(c) Schließlich habe Mr. Winning darauf hingewiesen, daß die mit Herrn General Clay vereinbarten Änderungen im Entwurf nicht enthalten seien (50/75 und 100%).40 Er habe daraufhin geantwortet, es sei zweckmäßig, sich zunächst auf das laufende Jahr zu beschränken, weil nur für dieses Mittel vorhanden seien und deshalb es schwierig werden könne, den Landtag zur Zustimmung zu bringen. Mr. Winning erklärte sich mit den ihm erteilten Auskünften zufriedengestellt und betonte abschließend, er würde den bayerischen Stellen die Angelegenheit überlassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man könne also die verabschiedeten Gesetzentwürfe vom Landtag annehmen lassen und habe es dann immer noch in der Hand, weitergehende Gesetze vorzulegen.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, der württembergische Finanzminister Dr. Köhler41 habe ihm gewissermaßen einen Vorwurf darüber gemacht, daß Bayern die Schulgeldfreiheit durchgeführt habe. Tatsächlich sei auch in Württemberg in dieser Hinsicht nichts geschehen, ebensowenig wie in Hessen, das die Schulgeldfreiheit sogar in der Verfassung verankert habe.42

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt noch abschließend mit, ein bedeutend höherer Prozentsatz von Eltern, wie er ursprünglich angenommen habe, kauften die Schulbücher selbst, so daß dadurch eine gewisse Entlastung eintrete.

[IX.] Schreiben des Bayerischen Gewerkschaftsbundes, betreffend Verhältnis von Löhnen und Preisen

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe ein Schreiben des Bayer. Gewerkschaftsbundes, das sich mit dem Verhältnis der Löhne mit den Preisen befasse, erhalten43 mit dem Ersuchen um eine Rücksprache.44

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller macht darauf aufmerksam, daß Professor Erhard demnächst in erweitertem Kreis in München sprechen werde, wozu man das Präsidium des Gewerkschaftsbundes einladen könne.

[X.] Einblick in Personalakten

Staatsminister Dr. Hagenauer berichtet, daß im Zuge der Durchführung des Gesetzes zur Übernahme von Angestellten der Spruchkammern45 vielfach die Frage aufgeworfen werde, ob Staatsangestellte Einblick in ihre Personalakten nehmen dürften. Diese Frage sei gerade für sein Ministerium von großer Bedeutung und er rege an, eine einheitliche Regelung zu treffen.

Staatssekretär Dr. Lacherhauer erwidert, diese Frage habe auch schon das Justizministerium beschäftigt und Ministerialdirektor Konrad46 hat den Standpunkt eingenommen, daß nach dem Beamtengesetz47 nur ein Anspruch für Staatsbeamte bestehe, man aber nach demokratischen Gesichtspunkten auch den Angestellen diese Einsicht wohl gewähren müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Akten an sich nicht herauszugeben, die Angestellten aber Einsicht nehmen zu lassen.

Diesem Vorschlag schließt sich der Ministerrat an.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister