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Nr. 61MinisterratssitzungDienstag, 29. März 1949 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Dieter Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Lorenz Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).1

Tagesordnung:

I. Bericht des Herrn Ministerpräsidenten über die Ministerpräsidentenkonferenz in Königstein2 am 23./24. März 1949. II. Gesetz über die Erweiterung der Sicherheitsleistungen des Bayer. Staates. III. Gesetz über die Ausfuhr von Kunstwerken. IV. Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Haushalts 1949. V. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren landwirtschaftlichen Staatsdienst. VI. Personalangelegenheiten. VII. Flüchtlingsfragen. VIII. Verordnung über die Auflösung des Zentralnachweisamtes für Kriegsverluste und Kriegsgräber, München. IX. Gesetzentwurf der FDP zur Beschaffung billigen Bodens und zur Schaffung von Volksheimstätten. [X. Bildung eines Landesverkehrsbeirats]. [XI. Protestschreiben des Landesverbandes israelitischer Kultusgemeinden].

I. Bericht des Herrn Ministerpräsidenten über die Ministerpräsidentenkonferenz in Königstein am 23./24. März 1949

Zu Beginn des Ministerrats berichtet Ministerpräsident Dr. Ehard über die letzte Ministerpräsidentenkonferenz in Königstein.3 Es habe sich dabei darum gehandelt, eine Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu dem derzeitigen Stand der Verhandlungen in Bonn zu formulieren. Die Vorschläge, die einerseits Oberbürgermeister Brauer4 von Hamburg und er selbst ausgearbeitet hätten, seien vollkommen entgegengesetzt gewesen5 und es sei nicht ganz einfach gewesen, sich auf eine gemeinsame Resolution zu einigen.6 Unmittelbar danach habe dann bekanntlich in Bonn eine Besprechung des Siebener-Ausschusses mit den alliierten Verbindungsoffizieren stattgefunden, deren Ergebnis ja inzwischen bekannt geworden sei.7

Seine Auffassung zu Bonn, die er auch den bayerischen Vertretern mitgeteilt habe, gehe einmal dahin, daß an dem bisher Erreichten nichts mehr geändert werden dürfe und daß zum anderen die bayerischen Forderungen soweit durchgesetzt werden müßten, als sie der Denkschrift der Alliierten8 entsprechen.9 Nur unter diesen Voraussetzungen könne Bayern unter Umständen zustimmen, obwohl noch manche Punkte wenig befriedigend seien, so die Fassung des Art. 116 Abs. 5 Satz 2.10 Im übrigen habe man noch keine Klarheit darüber, welche Haltung der Siebener-Ausschuß und die SPD einnehmen würden. Er bitte nun das Kabinett um seine Meinung.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, das Kabinett müsse den Standpunkt des Herrn Ministerpräsidenten unterstützen. Wenn die bayerischen Mindestforderungen nicht durchgesetzt würden, werde sich keine Mehrheit für die Annahme des Grundgesetzes in Bayern finden. Er persönlich unterstütze die vom Herrn Ministerpräsidenten eingenommene Haltung und spreche ihm dafür seinen Dank aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt ergänzend mit, es sei behauptet worden, Bayern habe die alliierte Stellungnahme veranlaßt oder doch beeinflußt.11 Dazu müsse er feststellen, er habe mit den alliierten Verbindungsleuten genausoviel oder so wenig gesprochen wie die anderen deutschen Vertreter auch. Bei seinem letzten Aufenthalt in Bonn12 z. B. sei er mit den Alliierten erst am 2. Tag, also nach allen anderen, zusammengekommen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller führt aus, man könne keine andere Haltung einnehmen, wie sie der Herr Ministerpräsident eingenommen habe.

Staatsminister Dr. Kraus stellt fest, daß die bayer. Auffassung in der Frage der Finanzverwaltung von Anfang an weitergegangen sei wie die der Alliierten, die ja übrigens zunächst gar nicht bekannt gewesen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt noch mit, daß in Königstein auch die Frage des Bundeswahlrechts aufgeworfen worden sei, das bekanntlich im Parlamentarischen Rat gegen die Stimmen der CDU und CSU zustande gekommen sei. Die Konferenz habe mit Rücksicht auf die ablehnende Einstellung der Alliierten zu dem Bundeswahlgesetz eine starke Neigung gezeigt, ein gemeinsames Wahlgesetz zu schaffen, oder, wenn dies nicht zustande komme, eine Mustersatzung, die von den Ministerpräsidenten den Landtagen vorgelegt werden solle. Man habe aber auch daran gedacht, in der Verfassung lediglich die Zahl der auf die einzelnen Länder treffenden Abgeordneten festzulegen und die Wahl selbst durch die Länder vornehmen zu lassen. Die überwiegende Mehrheit der Ministerpräsidenten habe sich aber für ein gemeinsames Wahlgesetz ausgesprochen.13

Anschließend teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, am 25. März 1949 habe der heute leider nicht anwesende Herr Staatssekretär Sühler seinen 60. Geburtstag gefeiert. Er habe ihm seine Glückwünsche aussprechen lassen und ein Glückwunschschreiben übersandt.

II. Gesetz über die Erweiterung der Sicherheitsleistungen des Bayer. Staates14

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, man müsse zunächst die Frage entscheiden, ob der Entwurf dem Landtag vorgelegt werden solle, da das Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayer. Staates zur Förderung der Energieversorgung nach Mitteilung von Mr. Fredericks15 von OMGUS nicht genehmigt werde. Das Finanzministerium werde aber versuchen, diese Entscheidung abzuändern.16

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man könne den jetzt vorliegenden Entwurf17 im Kabinett verabschieden und der Militärregierung zur Klärung der grundsätzlichen Frage zuleiten und erst nach Eingang der Antwort das Gesetz an den Landtag geben.18

Staatsminister Dr. Kraus weist zunächst darauf hin, daß der Entwurf durch die Aufnahme der Sicherheitsleistung für einen Kredit der Gemeinde Oberammergau zur Vorbereitung der Passionsspiele 195019 ergänzt worden sei20 und spricht sich dann dafür aus, trotz gewisser Bedenken ihn der Militärregierung und dem Landtag gleichzeitig zuzuleiten. Der Einspruch von OMGUS habe weitgehenden Einfluß auf die bayerische Wirtschaft und man müsse unter allen Umständen eine günstige Lösung zu erreichen suchen. Was z. B. den Ausbau der Wasserkräfte betreffe, so warteten in Niederbayern Tausende von Arbeitslosen darauf, für den Ausbau der mittleren Isar eingesetzt zu werden.21

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn an Militärregierung und Landtag weiterzuleiten.22

III. Gesetz über die Ausfuhr von Kunstwerken23

Staatssekretär Dr. Sattler referiert über den Gesetzentwurf24 und weist unter anderem darauf hin, daß die Ausfuhr eines Kunstwerkes danach der Genehmigung bedürfe, sobald es in ein Verzeichnis der Kunstwerke eingetragen sei, deren Verbringung in das Ausland einen wesentlichen Verlust für den nationalen Kunstbesitz bedeuten würde. In Hessen sei bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden, auch die Vertreter der Militärregierung legten auf die Verabschiedung des Gesetzes großen Wert.25

Staatsminister Dr. Kraus teilt in diesem Zusammenhang mit, Generalanwalt Dr. Auerbach26 beabsichtige, einen Teil der Kunstgegenstände aus den Sammlungen von Hitler und Göring nach Amerika zu bringen, sie dort auszustellen und evtl. zu verkaufen. Er erwarte sich davon eine große Einnahme, die für Wiedergutmachungszwecke verwendet werden solle. Er habe ihn darauf aufmerksam gemacht, daß er unter allen Umständen dazu die Genehmigung des Kultusministeriums einholen müsse.

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, Dr. Auerbach habe auch mit ihm gesprochen; er überschätze aber zweifellos den Wert dieser Sammlungen bei weitem. Amerikanische Sachverständige glaubten, daß die Kunstgegenstände höchstens einen Wert von 10 Millionen Dollar hätten. An sich lege das Kultusministerium keinen besonderen Wert auf diese Sammlungen, die keine Werke von überragender Bedeutung enthielten. Seiner Meinung nach sei es das zweckmäßigste, wenn sich Dr. Auerbach mit der Militärregierung selbst auseinandersetze.27

Staatssekretär Dr. Sattler macht darauf aufmerksam, daß nach Ansicht der Amerikaner die Hauptschwierigkeit darin bestünde, daß auch andere europäische Länder durch Kunstraub geschädigt seien und entsprechende Forderungen gegen die noch vorhandenen Sammlungen erhöben.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.28

IV. Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Haushalts 1949

Staatsminister Dr. Kraus führt zur Begründung aus, der Entwurf des Haushaltsplans von 1949 könne aus technischen Gründen dem Landtag und dem Senat nicht vor Anfang Mai zur Beschlußfassung vorgelegt werden.29 Art. 78 Abs. 4 der Bayer. Verfassung gestatte aber der Staatsregierung die Weiterführung des Haushalts zunächst nach dem Haushaltsplan des Vorjahres.30 Dazu sei nun die anliegende Verordnung31 notwendig, um deren Genehmigung er ersuche.

Der Ministerrat stimmt dem Entwurf dieser Verordnung in unveränderter Form zu.32

V. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren landwirtschaftlichen Staatsdienst

Staatsminister Dr. Schlögl berichtet kurz über den Entwurf und weist darauf hin, daß das Landespersonalamt keine Erinnerungen erhoben und auch die beteiligten Staatsministerien der Justiz und für Unterricht und Kultus zugestimmt hätten.33 Er solle im übrigen lediglich die Verordnung vom 27. September 192134 den inzwischen eingetretenen erheblichen Veränderungen der Rechts- und Sachlage anpassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Verordnung als Verordnung der Bayer. Staatsregierung zu erlassen und ihr in der vorliegenden Form zuzustimmen, mit der Maßgabe, daß Satz 2 des § 13 gestrichen werde.

Der Ministerrat beschließt sodann, der Verordnung in der vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Form zuzustimmen.

VI. Personalangelegenheiten

1. Besetzung der Stelle des Leiters der Abteilung C Forsten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Ministerrat beschließt nach längerer Aussprache, Landforstmeister Weiß35 zum Leiter der Abteilung C Forsten zu ernennen.

Dabei fand der Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten, Landforstmeister Klietsch,36 der bisher kommissarisch die Abteilung geführt habe, sofort anderweitig unterzubringen und ihm evtl, die Leitung des Regierungsforstamtes Oberbayern zu übertragen, allgemeine Zustimmung.37

2. Landespersonalamt

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Frage der Neubesetzung des Postens des Generalsekretärs im Landespersonalamt könne nicht länger hinausgezögert werden;38 er ersuche, bis zum nächsten Ministerrat endgültig entsprechende Vorschläge zu machen.39

VII. Flüchtlingsfragen

1. Kündigung der Flüchtlingsobleute40

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, im August 1948 habe das Finanzministerium den Abbau der Flüchtlingsobleute im Zuge der Sparmaßnahmen verlangt.41 Bis Dezember 1948 sei ihre Zahl um rund 50% verringert worden, so daß jetzt einige Landkreise überhaupt keine Obleute mehr hätten, andere nur mehr die Hälfte oder ein Drittel, während in vielen Fällen überhaupt noch kein Abbau durchgeführt worden sei. Im neuen Haushaltsplan seien für diese Zwecke keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt worden, so daß eine generelle Kündigung von allen Obleuten mit der Anordnung, sie nach Möglichkeit einzubauen, ausgesprochen werden mußte. Die Frage müßte in den Etatverhandlungen geklärt werden und es werde Sache des Finanzministeriums sein, festzustellen, ob es Mittel bereitstellen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller teilt mit, auf einer Sitzung der Union der Ausgewiesenen,42 die vor einigen Tagen stattgefunden habe, sei das Problem der Flüchtlingsobleute sehr eingehend behandelt worden. Man habe einen Beschluß gefaßt, die Kündigungen seien nicht zu verantworten und müßten rückgängig gemacht werden.43 In der Frage des Aufhörens der sogenannten „Fliegenden Kolonnen“, also der Wohnungserfassungskommissionen, sei ebenfalls beschlossen worden, diese Einrichtung beizubehalten. Seiner Auffassung nach müsse beiden Beschlüssen Rechnung getragen werden, da sonst die Gefahr bestehe, daß die Flüchtlinge noch mehr wie schon bisher der Propaganda eines Herrmann44 anheimfallen würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man müsse sich entscheiden, ob man die Kündigungen nochmals überprüfen und lediglich eine Einschränkung der Zahl der Obleute durchführen solle und die Institution selbst beibehalten.

Staatsminister Dr. Ankermüller spricht sich dafür aus, einen Einbau der Obleute in die Wohnungsämter zu erwägen, dafür müßten aber Mittel den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Die Angelegenheit sei außerordentlich dringend, da die Kündigungen ja bereits am 1. 4. 1949 in Kraft treten.

Staatssekretär Jaenicke berichtet, die gewählten Flüchtlinge seien an sich vollbeschäftigte Leute, die als Mitglieder der Kreistage und Gemeindeparlamente tätig seien. Auch die Vertrauensleute der Flüchtlinge seien ehrenamtlich und übten sonst ihren Beruf aus. Die Flüchtlingsobleute dagegen seien ernannte Funktionäre, deren Aufgaben in vielen Landkreisen durch die verstreuten Siedlungen sehr wichtig seien. Es sei beabsichtigt, höchstens 3 oder 4 Flüchtlingsobleute in jedem Landkreis beizubehalten, so daß sich deren Zahl von jetzt über 600 auf rund 400 verringere; das bedeute einen jährlichen Aufwand von rund 850000 DM. Der Gedanke, die Flüchtlingsobleute in den Wohnungsämtern zu beschäftigen, sei gut, man müsse aber bedenken, daß sich die Landkreise dagegen wehren würden, da sie die Kosten zu tragen hätten. Er schlage deshalb vor, die Kündigungen aufzuheben, eine Überprüfung durchzuführen und die Zahl der Flüchtlingsobleute zu verringern.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß ab 1. 4. 1949 im Haushalt keine Mittel mehr vorhanden seien, die Gemeinden aber andererseits die Obleute in den Wohnungsämtern beschäftigen könnten, da der Staat ihnen in Zukunft das Aufkommen der Wohnungsgebühren, die sie bisher nur zögernd erhoben hätten, zukommen lassen wolle.

Nach weiterer Aussprache wird folgender Beschluß gefaßt:

„Die für den 31. 4. 1949 ausgesprochenen Kündigungen der Flüchtlingsobleute bleiben bestehen. Sie werden aber innerhalb einer Frist von 2 Monaten überprüft. Bis dahin werden auch die Arbeitsverhältnisse der Flüchtlingsobleute verlängert. Das angestrebte Ziel geht dahin, die Zahl der Flüchtlingsobleute zu vermindern und, auf weite Sicht gesehen, diese soweit als möglich in die Wohnungsämter einzubauen.“

2. Wohnungserfassungskommissionen in den Regierungsbezirken

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, hier sei es ähnlich wie bei den Flüchtlingsobleuten, auch in den Wohnungskommissionen beschäftigten Leuten sei zum 31. 3. 49 gekündigt worden.45 Es sei beabsichtigt, diese sogenannten „Fliegenden Kolonnen“, die aus einem Vorsitzenden und zwölf Mitgliedern bestünden, aufrecht zu erhalten, aber in anderer Form. Es solle künftig lediglich der Vorsitzende hauptamtlich tätig sein und sich zur Durchführung seiner Aufgaben örtlicher Hilfskräfte bedienen.

Staatssekretär Jaenicke erklärt, er wisse nicht mehr, wie man noch weiterkommen solle. Der frühere sudetendeutsche Abgeordnete Wenzel Jaksch46 habe z.B. angekündigt, daß noch rund 170000 Sudetendeutsche und rund 130000 Deutsche aus Polen hereinkommen würden. Jeden Tag kämen über 100 Illegale nach Bayern, die Grenzlager seien alle überfüllt und er könne diese Leute nur ins innere Bayern transportieren, wo aber gleichfalls alles überfüllt sei und Massenquartiere in Turn- oder Tanzsälen eingerichtet werden müßten. Die „Fliegenden Kolonnen“ hätten überall noch viele unbenützte Wohnräume ausfindig gemacht, so z.B. allein in Oberfranken 7700 Räume. Er halte es für einen politischen Fehler, die Kommissionen aufzuheben, zumal auch keine Mittel mehr vorhanden seien, die Lager mit den notwendigen Geräten auszustatten.

Die Lage sei fast hoffnungslos und die Flüchtlingsbeauftragten in den Ländern der US-Zone hätten deshalb auch einen Beschluß gefaßt, der die Ministerpräsidenten ersuche, energische Vorstellungen bei der Militärregierung zu erheben.

Der Ministerrat beschließt sodann wie folgt:

„Angesichts der unverminderten Wohnungsnot, des weiteren Zustroms von Flüchtlingen und der Überfüllung der Flüchtlingsmassenlager sollen die Wohnungserfassungskommissionen in den Regierungsbezirken vorerst ihre Tätigkeit fortsetzen. Die zum 31. 3. 1949 ausgesprochenen Kündigungen werden revidiert. Die Wohnungserfassungskommissionen sollen abgebaut werden, sobald sie ihre begonnenen Aufgaben zu Ende geführt haben.“

3. Fall Herrmann

Staatssekretär Jaenicke weist darauf hin, daß Herrmann jetzt wieder in Freiheit sei und es Monate dauern könne, bis das Revisionsverfahren durchgeführt werde.47 Er habe von der KPD die Versammlungslizenz erhalten und werde nächstens große Versammlungen zuerst in Weiden und dann in anderen Städten abhalten.48 Es sei dringend notwendig, das Revisionsverfahren zu beschleunigen.49

4. Einladung des Adalbert-Stifter-Vereins

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe eine Einladung des Adalbert-Stifter-Vereins, einer kulturellen Organisation der Sudetendeutschen, erhalten, auf einer Kundgebung des Vereins am Pfingstsonntag in Bayreuth zu sprechen.

Staatssekretär Dr. Sattler erklärt, die Bestrebungen des Adalbert-Stifter-Vereins seien sehr gut und man müsse die Sache unterstützen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht sodann die Herren Staatssekretäre Jaenicke und Dr. Sattler, die Angelegenheit mit den Vertretern des Vereins50 noch zu besprechen; grundsätzlich sei er zu einer Teilnahme bereit.51

VIII. Verordnung über die Auflösung des Zentralnachweisamtes für Kriegsverluste und Kriegsgräber, München52

Der Ministerrat stimmt der Verordnung,53 die den Übergang der Aufgaben des Zentralnachweisamtes aus dem ersten Weltkrieg auf das Bayer. Staatsarchiv vorsehe, zu.54

IX. Gesetzentwurf der FDP zur Beschaffung billigen Bodens und zur Schaffung von Volksheimstätten55

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die FDP habe diesen Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt. Die darin behandelten Fragen seien ohne rechten Zusammenhang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt, insbesondere fehle es an einer durchgehenden Regelung des Enteignungsverfahrens. Das Innenministerium habe dagegen ein allgemeines Enteignungsgesetz vorbereitet56 und werde auch mit einem Gesetzentwurf für die systematische Neuregelung des gesamten Baulandenteignungsrechts hervortreten. Man müsse wohl versuchen, im Landtag diese Pläne entsprechend vorzutragen und damit eine Zurückstellung des FDP-Entwurfs zu erreichen suchen.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten entsprechend zu verfahren.57

[X.] Bildung eines Landesverkehrsbeirats58

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Bayer. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten beabsichtige, einen Landesverkehrsbeirat von 32 Mitgliedern zu bilden.59 Bedenken von Seiten des Ministerrats würden wohl nicht erhoben werden.60

Es wird festgestellt, daß der Ministerrat mit der vom Verkehrsministerium beabsichtigten Bildung eines Verkehrsbeirats einverstanden ist.61

[XI.] Protestschreiben des Landesverbandes israelitischer Kultusgemeinden

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, er habe ein Protestschreiben des Landesverbandes israelitischer Kultusgemeinden erhalten, in dem zunächst gegen die Einstufung eines Herausgebers des „Stürmer“ in Gruppe IV des Befreiungsgesetzes Einspruch erhoben werde.62 Außerdem wende sich der Landesverband in aller Schärfe gegen einen Aufsatz des Oberbürgermeisters von Coburg, Dr. Langer,63 in der Festnummer der „Neuen freien Presse Coburg“64, anläßlich der 900-Jahrfeier der Stadt,65 der antisemitische Tendenzen aufzeige.

Er ersuche den Herrn Staatsminister für Politische Befreiung, die Angelegenheit66 zu klären und ihm das Ergebnis der Überprüfung mitzuteilen, damit er seinerseits dem Landesverband antworten könne.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister