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Nr. 88MinisterratssitzungDienstag, 6. Dezember 1949 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesangelegenheiten. II. Demontage des Ofenwerks III in Töging. III. Gesetz über den Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner. IV. Umbau der Organisation Steffen. V. Abwicklung der Entnazifizierung. VI. Staatliche Erfassungsgesellschaft.

I. Bundesangelegenheiten

Zu Beginn der Sitzung erkundigte sich Ministerpräsident Dr. Ehard, ob die Referenten für Bonn endgültig bestimmt seien.2 Er bitte dringend, zu einer Entscheidung zu kommen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer ersucht, möglichst rasch je einen Vertreter des Justiz-3 und Innenministeriums zu bestellen, ferner zwei Vertreter des Wirtschaftsministeriums, da sonst keine richtige Arbeit geleistet werden könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, er habe Oberregierungsrat Dr. Hausner bereits bestellt.4

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß Regierungsrat Dr. Crug,5 der bisher in Frankfurt gewesen sei, nun nach Bonn komme und daß er darüber hinaus noch einen weiteren Vertreter benennen werde.6

Ministerialrat Dr. Baer berichtet in diesem Zusammenhang, bezüglich der Besoldung der bayerischen Vertreter in Bonn habe man folgende Vereinbarung getroffen:

Die höheren Beamten bekämen eine Aufwandsentschädigung von DM 150,-, die Beamten des gehobenen Dienstes eine solche von DM 125,- und die sonstigen Angestellten eine von DM 100,-. Was die Trennungsentschädigung angehe, so habe sich das Finanzministerium einverstanden erklärt, daß diese auf DM 10,- pro Tag erhöht werde. Insgesamt erhalte also ein Beamter zusätzlich DM 460 pro Monat, eine Summe, die wohl ausreichend sei.

1.) Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über die deutsche Bundesbahn als Initiativantrag des Deutschen Bundesrates7

Ministerialrat Leusser erklärt dazu, es handle sich um eine Vorlage des Bundesratspräsidenten Arnold, die von einer Vorlage der Verwaltung für Verkehr abweiche. Nachdem die Angelegenheit im Verkehrsausschuß noch nicht behandelt worden sei, werde es vermutlich notwendig werden, sie dorthin zu überweisen.

Staatsminister Frommknecht teilt mit, diese Sache sei noch nicht auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses gewesen und müsse außerdem noch im Finanz- und Wirtschaftsausschuß besprochen werden.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß auch in der Sitzung des Ständigen Beirats8 Ministerpräsident Arnold noch nichts von dieser Vorlage mitgeteilt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, in dieser Art und Weise könne man nicht vorgehen und er werde durchzusetzen versuchen, daß im Plenum über diese Vorlage überhaupt noch nicht gesprochen werde.9

2.) Niedersächsisches Arbeitsschutzgesetz für Jugendliche

Ministerialrat Leusser führt aus, daß der Rechtsausschuß nach wie vor die Auffassung vertrete, daß bei einer völligen Änderung eines Gesetzes Art. 125 Ziff. 210 des Grundgesetzes nicht einschlage.11 Wenn sich diese Auffassung durchsetze, solle die Frage des Verhältnisses von Art. 125 Ziff. 2 zu Art. 7212 überhaupt nicht erörtert werden. Wenn dies nicht gelinge, wäre es das beste, wenn das Plenum die Sache an den Rechtsausschuß zurückverweise, der dann die Frage endgültig diskutieren könne. Minister Katz13 von Schleswig-Holstein, der Referent im Bundesrat sei, stehe auf dem Standpunkt, daß Niedersachsen diese Angelegenheit allein regeln könne.14

3.) Sachliche Zuständigkeit betreffend Anerkennung ausländischer Urteile in Ehesachen15

Ministerialrat Leusser bemerkt, daß bei diesem Punkt der Tagesordnung keine Schwierigkeiten bestünden.16

4.) Anordnung über die Bundesschuldenverwaltung

Ministerialrat Leusser teilt mit, hier handle es sich lediglich darum, die Bundesschuldenverwaltung auf die französische Zone auszudehnen, dabei sei die Zustimmung des Kreispräsidenten von Lindau17 notwendig.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß er schon mit dem Kreispräsidenten gesprochen habe und dieser zustimmen werde.18 Irgendwelche Schwierigkeiten könnten seiner Meinung nach nicht auftreten.19

5.) Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagung20

6.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes21

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, zu Punkt 6.) der Tagesordnung müsse man sich wohl gegen die zu weitgehende Ermächtigung, die in dem Entwurf vorgesehen sei, wenden. Der Herr Finanzminister selbst werde ja den bayerischen Standpunkt im Bundesrat vertreten.22

7.) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten im 2. Rechnungshalbjahr 194923

Staatsminister Dr. Kraus bemerkt, hier handle es sich um eine besonders wichtige Frage, die auch im Finanzausgleich eine große Rolle spiele.24 Man habe vorgehabt, einen Initiativantrag des Bundesrats zu stellen, was aber leider durch ein Versehen unterblieben sei. Minister Dr. Hilpert,25 der Berichterstatter sei, müsse darauf besonders stark hinweisen.26

8.) Bestellung des geschäftsleitenden Direktors und Bestellung der Fachkräfte für die Ausschüsse des Bundesrats

Staatsminister Dr. Pfeiffer gibt bekannt,27 der Ständige Beirat habe sich mit dieser Frage zu befassen gehabt,28 dabei habe sich Ministerpräsident Altmeier29 besonders für Herrn Troßmann30 als geschäftsleitenden Direktor eingesetzt. Nachdem dieser aber aller Voraussicht nach endgültig zum Direktor des Bundestages gewählt werde, habe er die Kandidatur Troßmanns für die Direktorenstelle im Bundesrat nicht mehr weiter betrieben.31 Ministerpräsident Arnold habe im weiteren Verlauf der Sache erklärt, die SPD habe sich auf den früheren persönlichen Referenten von Minister Schlange-Schöningen, Herrn von John,32 geeinigt, während Württemberg-Baden Ministerialdirektor Kistner33 vorgeschlagen habe. Er selbst habe sich vorbehalten, ob er von Nordrhein-Westfalen aus jemand vorschlagen wolle.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Bayern kein Interesse daran habe, ein Generalsekretariat zu errichten,34 außerdem müsse man darauf bedacht sein, daß der endgültige geschäftsleitende Direktor der bayerischen Auffassung über dieses Generalsekretariat entspreche.35

Staatsminister Dr. Pfeiffer fährt fort, die Kandidatur Troßmanns sei wohl erledigt, es käme jetzt darauf an, auf alle Fälle Regierungsdirektor Dr. Wegmann möglichst gut einzusetzen;36 er glaube wohl, daß dieser Ministerialrat werden könne. Obwohl Ministerpräsident Arnold ihm sein Einverständnis zu der Kandidatur Wegmann erklärt habe, sei plötzlich vorgeschlagen worden, zu Ministerialräten lediglich die Herren Fischer-Menshausen37 und Lehmann38 zu ernennen.39 Er habe daraufhin den Antrag gestellt, die beiden ältesten Kandidaten auf die Ministerialratsplanstellen zu setzen, den anderen eine Anwartschaft zu geben. Er sei aber mit seinem Vorschlag allein geblieben. Jedenfalls müsse sich heute das Kabinett schlüssig werden, welche Stellung eingenommen werden solle.40

Staatsminister Schlögl wendet sich gegen die Kandidatur des Herrn von John, da man mit ihm, als er noch bei Minister Schlange-Schöningen gewesen sei, keine guten Erfahrungen gemacht habe.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, sich mit den übrigen Bundesratsmitgliedern wenn möglich auf die Kandidatur Kistners zu einigen und auf alle Fälle zu versuchen, Regierungsdirektor Dr. Wegmann unterzubringen.41

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt noch mit, auf der Kultusministerkonferenz42 habe man mit Ministerpräsident Arnold und Bundesminister Heinemann43 gesprochen und sich dahin geeinigt, daß doch ein eigener Ausschuß für Kulturpolitik beim Bundesrat gebildet werden solle 44 Die Notwendigkeit habe sich daraus ergeben, daß die Tendenzen des Bundestags auch bezüglich der Kulturpolitik sehr zentralistisch seien.45

9.) Anordnung über die Neuregelung der Mineralölpreise46

Ministerialrat Leusser führt aus, es bestehe an sich kein Zweifel, daß in dieser Frage der Bundesrat zustimmen müsse.47

10.) Gesetzgeberische Vorbereitungen des Bundesinnenministeriums zu Art. 131/48 13249 GG

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß der Koordinationsausschuß vorgeschlagen habe, Ministerialrat Kallenbach50 vom Staatsministerium der Finanzen wolle an der Sitzung teilnehmen.51

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß es notwendig sei, bei der Organisation des Bundesministeriums des Innern sehr vorsichtig vorzugehen.

11.) Schaffung einer bundeseigenen Hochbauverwaltung52

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, hier handle es sich um eine sehr wichtige Angelegenheit und er werde selbst die Weiterentwicklung der Sache im Auge behalten.53

12.) Entwurf eines Wohnungsgesetzes54

Staatsminister Dr. Ankermüller meint, dieser Entwurf gäbe zu großen Bedenken Anlaß. Die Frage werde nochmals in einer interministeriellen Besprechung geklärt und das Staatsministerium des Innern werde für entsprechende Vertretung in Bonn Sorge tragen.55

13.) Kredite für zerstörte Gemeinden zum Zweck der Trümmerbeseitigung56

Ministerialrat Leusser teilt mit, der Koordinationsausschuß habe eine Kreditgewährung des Bundes für untunlich erachtet.57 Die Angelegenheit würde vom Staatsministerium des Innern – Oberste Baubehörde – weiter verfolgt werden.

14.) Flüchtlingsfragen

Staatssekretär Jaenicke vermutet, daß die Verordnung des Bundesflüchtlingsministeriums bezüglich der Aufnahme der Ostflüchtlinge auf die Tagesordnung des Bundesrats kommen werde.58 Dazu wolle er folgendes sagen:

1.) Im kommenden Flüchtlingsausgleich habe man vorgesehen, daß Bayern im Jahre 1950 75000 Flüchtlinge abgebe, was an sich wenig genug sei.59 Nun wäre es ein Unsinn, wenn Bayern dagegen aus der Ostzone Flüchtlinge aufnehmen müsse. Schleswig-Holstein habe bereits eine entsprechende Freistellung erhalten, Niedersachsen und Bayern sei dies noch nicht zugestanden worden, man müsse dies aber unter allen Umständen verlangen. Auf eigene Verantwortung hin habe er bei Bundesminister Lukaschek einen entsprechenden Antrag gestellt. Er beabsichtige, Staatsrat Rattenhuber eine schriftliche Darlegung des bayerischen Standpunktes zu geben mit der Bitte, sie den bayerischen Abgeordneten zuzuleiten, damit diese von sich aus auf einen derartigen Antrag hinwirkten. Zweifellos werde Bayern in seinen Bemühungen, bei der Zuweisung von Ostflüchtlingen freigestellt zu werden, die Unterstützung Niedersachsens finden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.60

Staatssekretär Jaenicke fährt fort:

2.) Müsse er bekanntgeben, daß sich jetzt 220000 Ausländer in Bayern befinden, von denen von der IRO nur rund 100000 betreut werden; von den übrigen seien 8000 in Lagern untergebracht, während alle anderen in Wohnungen untergekommen seien. Bekanntlich seien durch einen Erlaß des Hohen Kommissars Mr. McCloy seit 15. Oktober 1949 alle geflüchteten Nationaltschechen an Bayern übergeben worden,61 darüber hinaus würden aber auch alle übrigen Ausländer in Zukunft uns zur Last fallen. Monatlich bekomme er nicht weniger wie 600 Ausländer von der IRO überwiesen, während andererseits ca. 1000 Tschechen jeden Monat nach Bayern flüchteten. Diese Tschechen würden von der IRO, die jetzt abwickle, nicht mehr aufgenommen, wenn auch ihre Tätigkeit an sich bis 1951 verlängert worden sei. Insgesamt müsse er damit rechnen, daß jeden Monat 3000 Neuzugänge kämen, so daß am Ende des Jahres von der Entlastung von 75000 Personen nicht mehr viel übrig bleibe.

Die Ostflüchtlinge würden in Uelzen und Gießen überprüft und nach ihrer Anerkennung auf die einzelnen deutschen Länder verteilt. Es wäre wirklich ein Unsinn, wenn Bayern auch solche Flüchtlinge aufnehmen müsse, nachdem es andererseits zu den Ländern gehöre, die Flüchtlinge abgeben könnten. Er sei übrigens überzeugt, daß ein großer Teil dieser Leute nicht aus politischen Gründen käme, sondern weil einfach die Verhältnisse in Westdeutschland günstiger seien. Man schätze die Zahl der aus der Ostzone Geflüchteten auf ca. 1 Million.62

Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse habe er sich genötigt gesehen, einen zweiten Antrag zu stellen, die geflüchteten Nationaltschechen in solchen Ländern unterzubringen, die keine sudetendeutschen Flüchtlinge aufgenommen hätten.63 In Nürnberg, wo ja bekanntlich diese Tschechen untergebracht worden seien, seien jetzt schon unerfreuliche Verhältnisse.64 Auch eine Unterbringung in Wildflecken, an die er schon gedacht habe, sei nicht möglich.

3.) Schließlich habe er noch einen dritten Antrag an den Bundesminister Lukaschek gestellt, nämlich, daß dieser eine Besprechung der Chefs der deutschen Flüchtlingsverwaltungen bei Mr. McCloy vermittle. Er glaube, es sei höchst zweckmäßig, wenn er und seine Kollegen Gelegenheit hätten, unmittelbar dem Hohen Kommissar die ganze Schwere des Problems vorzutragen.

Was die Tschechen betreffe, so wolle er noch darauf hinweisen, daß diese ihre Kennkarte wie jeder Deutsche bekämen und sich dann natürlich überall hinbegeben könnten. Er habe deshalb veranlaßt, daß auf der Kennkarte der Tschechen ein entsprechender Stempel angebracht werde. Da möglicherweise diese ganze Frage auf der Bundesratssitzung zur Sprache kommen könnte, habe er es für richtig gehalten, das Kabinett zu informieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es scheine auch ihm besonders wichtig zu sein, daß Herr Staatssekretär Jaenicke einmal unmittelbar mit Mr. McCloy sprechen könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller rät davon ab, an Wildflecken zu denken, weil dort keinerlei größere Stadt in der Nähe sei und die Sicherheit des Landkreises gefährdet werden könne. Es wäre natürlich weitaus das beste, wenn es tatsächlich gelänge, die Tschechen aus Bayern zu entfernen.

15.) Staatsminister Dr. Pfeiffer ersucht Staatsminister Dr. Müller, unter allen Umständen einen Vertreter des Justizministeriums nach Bonn zu schikken.65

Was das Jugendschutzgesetz betreffe, so habe der Abgeordnete Strauß zunächst die Zuständigkeit des Bundes begründet, wogegen sich die Bayernpartei ausgesprochen habe.66 Diese erkläre jetzt natürlich mit einem gewissen Recht, die CSU habe die Zuständigkeit des Bundes für eine Sache verlangt, die zweifellos den Ländern zustehe. Jedenfalls müsse die Rechtslage untersucht werden, bei der eines sicher sei, daß die öffentliche Fürsorge, auch so weit es sich um Jugendwohlfahrt handle, zur Gesetzgebung des Bundes gehöre, allerdings nur die Gesetzgebung, nicht auch die Ausführung und Durchführung. Seiner Ansicht nach solle als erstes der bayerische Standpunkt genau festgelegt werden, dann sei man in der Lage, zu der Sache selbst vernünftig Stellung zu nehmen.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, dies sei schon geschehen, er habe ja auch im letzten Ministerrat darauf hingewiesen, daß ein bayerisches Gesetz zum Schutz der Jugend vor Schund und Schmutz vorbereitet sei.67

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, vor allem die rechtliche Frage der Angelegenheit nochmals gründlich zu untersuchen.

Staatsminister Dr. Ankermüller verliest daraufhin ein Rechtsgutachten des B. Staatsministeriums des Innern.68

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, nach der rechtlichen Seite hin müsse man die Sache doch noch einmal überlegen. Im Grunde sei bisher noch nichts geschehen, denn die Länder hätten sich nicht entschließen können, ein Jugendschutzgesetz zu erlassen.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, ein entsprechender Entwurf sei bereits vor einem Jahr im Ministerrat vorgelegt worden,69 damals habe aber die Besatzungsmacht eine Genehmigung nicht erteilt. Es sei aber möglich, heute jederzeit ein solches Gesetz abzuschließen. Er könne nicht verstehen, daß ausgerechnet von einem Abgeordneten der CSU ein solches Gesetz eingebracht worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard rät, die Sache doch auch noch einmal unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob eine Regelung durch die Länder allein zweckmäßiger wäre, als eine einheitliche Gesetzgebung durch den Bund.70

Staatsminister Dr. Ankermüller antwortet, man habe in Bayern eine andere Auffassung, als z. B. in der britischen Zone. Er müsse sich dagegen wehren, daß diese Materie auf die Bundesebene komme. Jedenfalls sei es richtig, daß der Abgeordnete Strauß mit niemand gesprochen habe, auch nicht mit Staatsminister Dr. Hundhammer und seinem Mitarbeiter im Innenministerium, Oberregierungsrat Dr. Lades.71

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt noch vor, die Frage sorgfältig zu besprechen,72 auch mit anderen Abgeordneten der CDU.73 Die ganze Sache zeige wieder einmal, wie notwendig es sei, eine enge und gut funktionierende Verbindung zwischen der Bayerischen Vertretung in Bonn bzw. den Ministerien in München und der Fraktion herzustellen.74

II. Demontage des Ofenwerks III in Töging

Staatsminister Dr. Seidel gibt bekannt, daß der Herr Ministerpräsident am 2. Dezember 1949 ein Schreiben des Landeskommissars für Bayern Mr. Bolds erhalten habe, wonach das Ofenwerk III der Vereinigten Aluminiumwerke Töging abgebaut werden müsse.75 Dieser Befehl sei kaum verständlich, da es sich nicht um eine ausgesprochene Reparationsleistung handle, d.h. um den Abbau einer Industrieanlage und ihre Verteilung, sondern um die Vernichtung von Anlagen. Nach einem Bericht über die Kapazität der Deutschen Aluminiumindustrie fährt Staatsminister Dr. Seidel fort, eine Überprüfung des Befehls nach seiner rechtlichen Seite habe ergeben, daß dieser mit den Grundsätzen des Petersberger Abkommens76 nicht zu vereinbaren sei, ebensowenig wie mit dem Washingtoner Abkommen.77 Er schlage vor, daß der Herr Ministerpräsident und er Vorstellungen bei Mr. Bolds erheben sollten. Darüber hinaus müßte man aber auch den Hohen Kommissar Mr. McCloy auf die Auswirkungen dieses Befehls und die Rechtslage hinweisen. Er bitte die Frage zu klären, ob dies von Bayern aus unmittelbar oder über den Bundeskanzler geschehen solle. Eine entsprechende Denkschrift könne er bis morgen Mittag vorlegen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer spricht sich dafür aus, den Bundeskanzler einzuschalten; nachdem der Herr Ministerpräsident am Donnerstag nach Bonn fahre, könnte eine Besprechung über das Bundeskanzleramt zwischen ihm und Mr. McCloy herbeigeführt werden.

Es wird dann vereinbart, daß Ministerpräsident Dr. Ehard und Wirtschaftsminister Dr. Seidel am 7. Dezember 1949 sich zu Mr. Bolds begeben.78

Ferner wird beschlossen, folgendes Communiqué herauszugeben:

Der Ministerrat beschäftigte sich in der Sitzung vom 6. Dezember 1949 eingehend mit einem Schreiben des Landeskommissars für Bayern, in dem die Demontage des Ofenhauses III der Vereinigten Aluminiumwerke in Töging angeordnet wird.79 Auf Vorschlag des Wirtschaftsministers beschloß der Ministerrat, durch den Herrn Ministerpräsidenten und den Wirtschaftsminister Vorstellungen beim Landeskommissar zu erheben. Darüber hinaus wird die Bundesregierung von der Auffassung der bayerischen Staatsregierung verständigt, damit von dort aus die erforderlichen Schritte beim Hohen Kommissar unternommen werden können, um eine Aufhebung des Befehls zu erreichen.80

III. Gesetz über den Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner

Staatsminister Krehle teilt mit, dieser Gesetzentwurf81 habe lediglich den Zweck, eine aus dem Jahre 1945 stammende Verordnung des Arbeitsministeriums,82 deren Rechtsgültigkeit sowieso zweifelhaft sei, zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen. Damit werde eine Rechtsangleichung an das übrige Bundesgebiet erreicht.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.83

IV. Umbau der Organisation Steffen84

Staatsminister Dr. Schlögl gibt bekannt, eine Untersuchung, die er habe vornehmen lassen, habe ergeben, daß ein maßgebender Mann der Organisation Steffen entgegen dem Ministerratsbeschluß vom 10. September 194985 die Verkaufsstellen in den Flüchtlingslagern für zwei Monate mit Lebensmitteln voraus beliefert habe. Die Organisation Steffen habe damit eine Anordnung des Ministerrats sabotiert und mit Erfolg umgangen. Es sei kein Zweifel, daß die Leiter der Organisation in München davon Kenntnis gehabt hätten und es sei nun an der Zeit, Schluß zu machen.

Als Übergangslösung habe er folgendes vorgesehen:

1.) Herrn Steffen selbst werde die Leitung entzogen, der Name Organisation Steffen müsse verschwinden und durch die Bezeichnung „Bayerische Lagerversorgung“ ersetzt werden.

2.) Die Organisation werde einem Beamten seines Ministeriums unterstellt, damit nicht wieder ein ehemaliger Militärbeamter an der Spitze stehe.

3.) Die verantwortlichen Leiter in Regensburg werden entlassen.86

4.) Es müßten die Vorbereitungen für eine langsame Liquidation getroffen werden.

Bisher sei es schwierig gewesen, irgend etwas durchzusetzen, weil die Leiter der Organisation Steffen sich des Schutzes der Besatzungsmacht erfreut hätten. Natürlich dürfe man nicht Gefahr laufen, daß bei der jetzt geplanten Neuregelung Bayern die wertvollen Lager verloren gingen.

Staatsminister Dr. Kraus bestätigt, daß es bisher schwierig gewesen war, eine Änderung herbeizuführen. Er halte es aber jetzt für dringend notwendig, vollkommen neu zu organisieren und schlage vor, auch das Finanzministerium einzuschalten. Nach allem, was er aus der Oberpfalz gehört habe, sei es höchste Zeit, die verantwortliche Persönlichkeit in Regensburg zu entlassen und diese Entlassung bekanntzumachen. Andererseits müsse aber verhindert werden, daß die Vermögenswerte und Lager in die Hand der Konsumvereine fielen, denn damit werde der Mittelstand noch mehr geschädigt. Er halte es nicht für schlecht, einen Verwaltungsrat, bestehend aus Vertretern der Staatskanzlei, des Finanz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministeriums, zu errichten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich gegen diesen Vorschlag aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß zunächst das wichtigste sei, eine entsprechende Überwachung einzurichten; dagegen glaube er nicht, daß man heute schon eine Entscheidung über die endgültige Neuorganisation treffen könne, da hiefür die Unterlagen fehlten. Er schlage deshalb vor, daß das Landwirtschaftsministerium für den Ministerrat ein Memorandum aufstelle, aus dem alle wichtigen Punkte ersichtlich seien, vor allem die Eigentumsverhältnisse, die Aufgaben, die Herkunft, die Bestände, die Überwachungsmöglichkeiten usw.

Der Ministerrat beschließt sodann, das Landwirtschaftsministerium solle zusammen mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium ein Memorandum über die Organisation Steffen aufstellen und Vorschläge bezüglich der Liquidierung bzw. der vorläufigen Weiterführung unterbreiten.87

Staatssekretär Sühler macht noch darauf aufmerksam, daß sich auch ein Untersuchungsausschuß des Landtags in zahlreichen Sitzungen mit der Organisation Steffen befaßt habe. Das Ergebnis könne man dahin zusammenfassen, daß die Organisation nur dann tätig werden dürfe, wenn Aufträge der Besatzungsmacht vorlägen oder der Staat als Kostenträger in Frage komme, außerdem solle eine allmähliche Liquidation erfolgen.88

V. Abwicklung der Entnazifizierung89

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß Rechts- und Verfassungsausschuß des Bayer. Landtags verlangt haben, daß der Abschluß der politischen Befreiung einem Ministerium zugeteilt werde.90 Er habe mit Herrn Staatsrat Dr. Hoegner91 darüber gesprochen und ihm den Standpunkt des Kabinetts dargelegt. Dr. Hoegner habe Verständnis dafür gezeigt und wolle versuchen, auf den Rechts- und Verfassungsausschuß einzuwirken.

Im übrigen habe bekanntlich Staatssekretär a.D. Sachs den Entwurf eines Gesetzes über den Abschluß der Entnazifizierung ausgearbeitet, den man am nächsten Montag am besten in einem außerordentlichen Ministerrat bespreche.92 Dies sei vor allem deswegen notwendig, weil am 16. Dezember 1949 eine Justizministerkonferenz stattfinde,93 die sich mit dem Abschluß der Entnazifizierung zu befassen habe.94

VI. Staatliche Erfassungsgesellschaft

Staatsminister Dr. Seidel berichtet über eine Versammlung der STEG95 in Stuttgart, deren Gesellschafter bekanntlich die drei süddeutschen Länder der amerikanischen Zone und Bremen seien. Die Gesellschaft habe aus der Verteilung des sogenannten Beutegutes einen größeren Gewinn erzielt, dann habe sie das sogenannte Amerikageschäft durchzuführen gehabt, bei dem ein außerordentlich hoher Verlust entstanden sei.96 Es habe sich dagegen in der Hauptsache um die Abwicklung von Material gehandelt, das die Besatzungsmacht auf Besatzungskosten gekauft, aber nicht mehr gebraucht habe. Von amerikanischer Seite sei bereits erklärt worden, daß nicht daran zu denken sei, daß die Besatzungsmacht den Verlust übernehme. Sein Vorschlag, der Bundestag solle drei Mitglieder in den Aufsichtsrat schicken, sei in Bonn recht kühl aufgenommen worden, und man müsse wohl damit rechnen, daß der Bundestag oder die Bundesregierung sich nicht als Rechtsnachfolger des Wirtschaftsrats betrachteten. Das habe zur Folge, daß das Defizit von den Gesellschaftern, also den Ländern der amerikanischen Zone, getragen werden müsse.

Heute wolle er nur diese Frage einmal aufwerfen. Es werde aber bald notwendig sein, sich im Ministerrat eingehend damit zu befassen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß der frühere Präsident des Wirtschaftsrats, Dr. Köhler,97 verantwortlich sei, da er den Vertrag über das Amerikageschäft unterschrieben habe, demzufolge die STEG die amerikanischen Lager habe übernehmen müssen ohne jede Möglichkeit, sie auf Inhalt und Güte der Waren zu überprüfen. Das sei wohl auch der Grund, warum jetzt der Bundestag versuche, aus der Sache herauszukommen. Man könne wohl sagen, daß Leichtfertigkeit und Geltungsbedürfnis gewisser Leute mit ein Grund dafür gewesen seien, daß dieses Defizit entstanden sei.

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, daß die notwendigen Unterlagen in kurzer Zeit fertiggestellt seien und dann der Bayer. Staatskanzlei zugehen würden.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister