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Nr. 103MinisterratssitzungDonnerstag, 6. April 1950 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Präsident Dr. Grasmann (Bayer. Landeszentralbank), Vizepräsident Dr. Hartlieb1 (Bayer. Landeszentralbank), Ministerialrat Drexl2 (Wirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Dr. Adam (Innenministerium), Ministerialrat von Miller (Oberste Baubehörde), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Baumaßnahmen. II. Antrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bayern zum Bauprogramm. III. Urlaubsgesetz. IV. Durchführung des Entschädigungsgesetzes. V. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage. VI. Staatsvertrag über die Wasserschutzpolizei Gruppe Rhein – Main – Neckar. VII. Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen den Ländern und dem Soforthilfefonds. VIII. Feierlichkeiten auf dem Leitenberg. IX. Gesetz über das bayerische Staatswappen. X. Bundesratsangelegenheiten.

I.Baumaßnahmen

Staatsminister Dr. Seidel erklärt einleitend, die Koordinierung für das Genehmigungsverfahren bezüglich der zu verteilenden Bundesmittel3 sei auf der Bundesebene nicht gut organisiert. Die Richtlinien sähen bekanntlich vor, daß ein interministerieller Ausschuß unter der Federführung des Bundesarbeitsministeriums über die einzelnen Projekte entscheide. Bayern müsse den auf ihn entfallenden Teil von 105 Millionen DM auf die einzelnen Wirtschaftszweige verteilen, was bereits geschehen sei. Zuerst habe die Verwaltung für Wirtschaft versucht, die Investitionsprojekte festzulegen und zu überprüfen. Nachdem in dieser Richtung Übereinstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium erzielt worden sei, versuche nun das Bundesflüchtlingsministerium sich einzuschalten mit der Forderung, daß möglichst viele, vielleicht sogar sämtliche Mittel für Flüchtlingsprojekte zur Verfügung gestellt werden sollen. Leider sei tatsächlich eine bayerische Flüchtlingsliste in Bonn diskutiert worden, die dem B. Wirtschaftsministerium nicht bekannt gewesen sei, nach Mitteilung des Herrn Staatssekretärs Jaenicke handle es sich um eine Liste, die Herr Fergg,4 der früher im Wirtschaftsministerium tätig gewesen sei, aufgestellt habe. Diese Liste sei von Regierungsdirektor Dr. Ahnelt5 der Flüchtlingsabteilung im Innenministerium in Bonn vertreten worden, was zur Folge gehabt habe, daß im interministeriellen Ausschuß der peinliche Eindruck entstanden sei, als ob Bayern sich über die von ihm vorgelegten Projekte selbst nicht im klaren sei.6 Übrigens habe der Ausschuß die Aufstellung der bayerischen Regierung nicht genügend beachtet und verschiedene Änderungen vorgenommen; u. a. habe man einzelne Posten bei den Mitteln für Gas- und Wasserversorgung, Landwirtschaft usw. gestrichen.

Ministerialrat Dr. Drexl teilt dazu mit, er habe gegen dieses Vorgehen in Bonn protestiert und im Laufe der Sitzung festgestellt, daß durch das Eingreifen des Herrn Bundesministers Dr. Lukaschek alles so unklar geworden sei, daß eine neue Liste habe aufgestellt werden müssen.

Im einzelnen sei die Verteilung der 105 Millionen DM nun folgende:

Für die Industrie seien vorgesehen 49,5 Mill. DM
daneben noch für Flüchtlingsbetriebe, dagegen habe man die Mittel für die Klein- und Mittelbetriebe gestrichen 10 Mill. DM
Landwirtschaft das bedeute eine Kürzung um eine Million 14 Mill. DM
Gas- und Wasserversorgung statt bisher 8 Millionen 5,5 Mill. DM
Wasserstraßenbau (gleichbleibend) 8 Mill. DM
Straßenbau (gleichbleibend) 6 Mill. DM
Kleingewerbe und Handwerk, Wovon wahrscheinlich nochmals 10 Mill. DM für Flüchtlingsbetriebe abgezweigt werden sollen. 12 Mill. DM

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß an sich in dem Betrag von 49,5 Millionen DM bereits 18% für Flüchtlingsbetriebe vorgesehen sei, während nun weitere 10 Millionen ausschließlich für die letzteren verwendet werden müssen und womöglich nochmals 10 Millionen DM von den Beträgen, die für Kleingewerbe und Handwerk vorgesehen seien.

Ministerialrat Drexl teilt noch mit, die gesamten Beträge seien bereits aufgeteilt mit Ausnahme der 10 Millionen, die für das Handwerk abgezweigt werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die bisherige Besprechung für Herrn Ministerialdirigenten Dr. Adam, der soeben gekommen ist, zusammen und erkundigt sich, wieso plötzlich eine besondere Liste der Flüchtlingsabteilung habe auftauchen können.

Ministerialdirigent Dr. Adam erwidert, von dieser Angelegenheit sei ihm nichts bekannt; es sei allerdings schon vor einigen Wochen zusammen mit Herrn Dr. Schwink7 und Ministerialrat Münsterer8 besprochen worden, das besondere Mittel für Flüchtlingszwecke zur Verfügung gestellt werden sollten; bei dieser Unterredung sei auch Regierungsdirektor von Gumppenberg zugegen gewesen.

Regierungsdirektor von Gumppenberg stellt fest, daß diese Besprechung lange vor der durch den Ministerrat beschlossenen Verteilung der 105 Millionen DM stattgefunden habe, außerdem habe es sich dabei nicht um das Schwerpunkte-Programm, sondern um besondere Mittel gehandelt, die zur Finanzierung der Bodenreform verwendet werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard fordert, daß alle Ministerien sich mit dem Wirtschaftsministerium in Verbindung setzen müßten, wenn dieses durch Kabinettsbeschluß in einer Sache die Federführung erhalten habe; das sei hier nicht geschehen, während doch jeder Referent die Verpflichtung gehabt habe, sich im Wirtschaftsministerium zu erkundigen. Jedenfalls stehe fest, daß plötzlich in Bonn eine neue Liste aufgetaucht und auch dort besprochen worden sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller stimmt zu und bedauert gleichfalls, daß immer wieder gesonderte Verhandlungen geführt würden, von denen er als zuständiger Minister nicht unterrichtet sei.

Staatsminister Dr. Seidel meint, die Frage könne wohl im Augenblick nicht eindeutig geklärt werden. Es sei aber doch sicher, daß Dr. Ahnelt unmittelbar nach einer Besprechung in München nach Bonn gefahren sei und dort verhandelt habe, ohne sich mit dem Wirtschaftsministerium in Verbindung zu setzen. In diesem Zusammenhang möchte er erwähnen, daß gestern plötzlich Bundesminister Dr. Lukaschek unerwartet nach Kaufbeuren gekommen sei, ohne daß irgendjemand außerhalb der Flüchtlingsabteilung des Innenministeriums davon gewußt habe. Dazu sei die Flüchtlingsindustrie in Kaufbeuren9 ein besonders schwieriges Problem und nur das Wirtschaftsministerium kenne die Problematik der Dinge dort; es sei aber nicht einmal aufgefordert worden, einen Vertreter zu entsenden. Es müsse nun Herr Ministerialrat Drexl jetzt so rasch als möglich nach Kaufbeuren fahren. Auf alle Fälle sei es unerläßlich, daß jedes zuständige Ressort den Ministerpräsidenten sofort verständige, wenn ein Bundesminister nach Bayern komme.

Ministerpräsident Dr. Ehard unterstreicht diese Ausführungen und betont nochmals, in allen Ministerien müsse eine Weisung ergehen, daß nichts selbständig verfügt werden dürfe, wenn ein anderes Ministerium federführend sei. Alle Referenten in den Ministerien hätten die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß in solchen Fällen auch der zuständige Minister benachrichtigt werde, notfalls könne das auch die Staatskanzlei machen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt ergänzend mit, der Vertreter des Finanzministeriums sei nach Kaufbeuren gefahren, wo tatsächlich unmögliche Zustände herrschten und offensichtlich einige Leute alles in die Hand bekommen wollten.

Anschließend berichten Herr Präsident Dr. Grasmann und Herr Vizepräsident Dr. Hartlieb über die finanztechnische Seite der Angelegenheit.

Vizepräsident Dr. Hartlieb teilt dabei mit, für die Industriefinanzierung seien nach seinen Informationen 125 Millionen noch vorgesehen und zwar ohne Flüchtlinge; für diese Betriebe sollen anscheinend nur 25 Millionen DM für die drei Hauptflüchtlingsländer in Frage kommen. Die Wiederaufbaubank10 habe am 28. März an die bayerischen Industrieverbände geschrieben, sie könnten Kredite bekommen, der Verwendungszweck müsse aber mitgeteilt werden. Inzwischen scheine sich aber die Situation wieder verändert zu haben und die Industriefirmen müßten sich mit ihren Banken in Verbindung setzen.

Was die 25 Millionen DM für die Flüchtlingsbetriebe betreffe, so sollen angeblich die Anträge von Flüchtlingskammern geprüft und dann Bundesminister Lukaschek zur Entscheidung vorgelegt werden, wobei Selbsthilfeorganisationen der Flüchtlinge zugezogen werden sollen. Diese Kredite kämen auf 61/2%, er glaube aber nicht, daß die Banken bei dem großen damit verbundenen Risiko hier mitgehen würden. Jedenfalls müssen die Banken aber wenigstens einen Teil des Risikos übernehmen.

Präsident Dr. Grasmann erklärt, man stünde dauernd vor neuen Situationen, so würden ja jetzt wieder 10 Millionen DM für Flüchtlingsbetriebe abgezogen; wahrscheinlich werde der Gesamtbetrag von 20 Millionen DM für die Flüchtlinge am spätesten zum Zuge kommen. Es sei auch nicht recht verständlich, warum man nur die Spitzenverbände (Girozentrale, Raiffeisen Verband usw.) einschalte. Es sei auch falsch, von Bonn aus so weitgehende Einengungen vorzunehmen, daß man die Dinge nicht mehr übersehen könne. Man könne erst ruhig sein, wenn tatsächlich die 49,5 Mill. DM für die Industrie wirklich laufen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, bei den allgemeinen Industrieprojekten habe man natürlich genügend Ersatzprojekte, könne solche aber nicht nachschieben, wenn Flüchtlingsbetriebe ausschieden; bei diesen sei es wesentlich schwieriger. Das Wirtschaftsministerium ziehe jetzt schon die besten heraus und sei kaum in der Lage, noch etwas vernünftiges als etwaigen Ersatz nachzuschieben.

Vizepräsident Dr. Hartlieb berichtet weiter, die gesamten Beträge würden als ERP-Mittel zur Verfügung gestellt, also wahrscheinlich erst in 1/2 Jahr laufen und zwar zu Zinssätzen von 4, 51/2 und 21/2%. Vorschußweise würden die Kredite von der Bank Deutscher Länder gegeben, diese kosteten aber 51/2–6%, wobei den Unterschiedsbetrag die Finanzministerien zahlen müßten.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann fügt ergänzend hinzu, vorsichtshalber setze das Finanzministerium bereits 1/4 Million DM für den Zinsendienst für diese Zeit ein.

Bei der Besprechung der Kredite für die Landwirtschaft erklärt Präsident Dr. Grasmann, eine Million DM für die Landwirtschaft sei noch offen, wahrscheinlich wird dieser Betrag für Wiederaufforstungen verwendet. Was die 11 Millionen DM betreffe, so würden sie wahrscheinlich noch lange nicht zum Zuge kommen, da die Vorbereitungen noch nicht beendigt seien. Diese Kredite müßten über die Landesbodenkreditanstalt und die Bayer. Landwirtschaftsbank laufen.

Staatsminister Dr. Schlögl wirft ein, für 11 Millionen DM seien bereits fertig geplante Projekte vorhanden.

Staatsminister Dr. Ankermüller meint, die Gelder für landwirtschaftliche Siedlungen stünden zwar zur Verfügung, es werde aber erst ausgezahlt werden können, wenn Sicherungen gegeben seien, womit so schnell noch nicht gerechnet werden könne.

Vizepräsident Dr. Hartlieb schlägt vor, beim Finanzministerium eine Besprechung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und den Banken anzusetzen, da man versuchen müsse, in dieser Sache in die Sphäre der Banken zu kommen.

Was den Straßenbau betreffe, so werde wohl nichts anderes übrig bleiben, als diese 6 Millionen DM mit Schatzwechseln des Staates vorzufinanzieren, die die Landeszentralbank hereinnehmen müsse.

Bezüglich der Gas- und Wasserversorgung und des Wasserstraßenbaues sei es zweckmäßig, wenn sich die Oberste Baubehörde mit der Gemeindebank in Verbindung setze.

Auf Vorschlag von Staatsminister Dr. Seidel wird vereinbart, daß das Staatsministerium der Finanzen für die Rhein-Main-Donau AG zunächst eine Million DM zur Verfügung stellt und daß dann sofort wegen der übrigen Mittel an den Bund herangetreten werden solle.

Präsident Dr. Grasmann erkundigt sich noch, was endgültig wegen der Flüchtlingsmittel unternommen werden solle?

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, am 18. April würden Anträge in Höhe von insgesamt 10 Millionen DM geprüft, dann gehe es wohl nicht mehr vorwärts und man müsse abwarten; das bedeute natürlich eine gewisse Verzögerung.

II. Antrag des Deutschen Gewerkschaftshundes Bayern zum Bauprogramm

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Deutschen Gewerkschaftsbundes bekannt, in dem unter anderem vorgeschlagen wird, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und durch weitgehende Typisierung des Bauens eine wesentliche Verbilligung zu erreichen.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, eine gewisse Typisierung und auch einen zentralen Einkauf, wie es die Gewerkschaften wollten, habe man in Bayern bereits durchgeführt. Wenn im übrigen die Gewerkschaften erklärten, sie allein hätten 30 Millionen DM Aufbaumittel für Bayern erreicht, so sei dies nicht richtig. Diese Beträge stellten keine zusätzlichen Mittel dar, sondern einfach die Gelder, die Bayern prozentual vom Bund bekomme. Dieser Meinung sei auch Bundesaufbauminister Wildermuth und die Wiederaufbaubank. Er könne sich dem Vorschlag der Gewerkschaften nicht anschließen, zumal auch die Baugenossenschaften daran kein Interesse hätten und erklärten, die Gewerkschaften hätten mit Baumaßnahmen nie etwas zu tun gehabt. Einen Ausschuß in der vorgeschlagenen Art habe lediglich Schleswig-Holstein gebildet, außerdem vielleicht noch Niedersachsen, das jetzt einen ähnlichen Weg zu gehen scheine. Wenn Bundestagsabgeordneter Wönner11 jetzt sage, auch Nordrhein-Westfalen würde sich an einem Gewerkschaftsausschuß beteiligen, so könne das nicht stimmen, weil Nordrhein-Westfalen bekanntlich kein Flüchtlingsland sei. Entscheidend sei vor allem die Tatsache, daß nach Mitteilung der Obersten Baubehörde die Mittel bereits im vollen Umfang verplant seien und vielfach schon mit dem Bauen begonnen worden sei.

Ministerialrat von Miller führt aus, wenn Bayern jetzt noch 30 Millionen DM bekomme, so habe es mit den ERP-Mitteln 45 Millionen DM erstrangige Mittel und der Rest von 60 Millionen DM werde selbst aufgebracht werden können. Irgendeinen Vorteil aus den Vorschlägen der Gewerkschaften könne er nicht entnehmen. Wenn Bundestagsabgeordneter Wönner behaupte, die Amerikaner würden ihre weitere Hilfe von der Beteiligung der Gewerkschaften abhängig machen, so sei das nicht zutreffend. Auch die Baugenossenschaften haben beschlossen, bei diesem Programm nicht mehr mitzumachen, weil sie sonst alle Wohnungen an Flüchtlinge geben müßten. Allerdings sei es nicht möglich, diesen Standpunkt aufrecht zu erhalten und er habe die Baugenossenschaften schon darauf aufmerksam gemacht.

Die Mittel habe Bayern erst am 3. März bekommen, am 17. März seien dann die Banken zusammenberufen und ihnen die Bauvorhaben mitgeteilt worden, während dann am 23. März die Gewerkschaften mit ihrem Plan erschienen seien.

Die Oberste Baubehörde habe bereits bekanntgegeben, daß gewisse Normen und Typen unbedingt verwendet werden müßten, was auch weiter nicht schwierig sei, nachdem man schon vorher alles vorbereitet habe. Diese Richtlinien seien schon veröffentlicht worden. Was die Forderung nach einem Zentraleinkauf betreffe, so habe nicht einmal Schleswig-Holstein hier eine Muß-Vorschrift eingeführt, sondern lediglich eine Kann-Vorschrift. In Bayern einen zwangsweisen Zentraleinkauf zu schaffen, sei wirtschaftlich und politisch unmöglich. Übrigens habe man schon durch die Baugenossenschaften zwei Zentraleinkaufsgenossenschaften gegründet, die Oberste Baubehörde habe auch schon erklärt, daß man dort Fester und Türen beziehen könne, aber nicht müsse. Selbstverständlich sei es auch nicht richtig, daß man auf Grund der Gewerkschaftsvorschläge die Bauten wesentlich verbilligen könne. Was die Mieten angehe, so seien ja hier die Mieten gesetzlich festgelegt, so daß also der Mietpreis selbst durch die Baukosten in keiner Weise berührt werden könne.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, die Mieten seien an sich zu niedrig und zwar auch dann noch, wenn es möglich sein sollte, die Baukosten herabzusetzen.

Ministerialrat von Miller fährt fort, eventuell könnte man Architekturgebühren sparen, wenn man einige feste Grundrisse festsetzen würde, aber dazu könne sich die Oberste Baubehörde aus guten Gründen nicht entschließen. Der Bundestagsabgeordnete Wönner berufe sich immer wieder auf die Amerikaner und erkläre, diese würden sich für die Wiedereinführung der Baunotabgabe12 sorgen, all das bedeute nichts anderes, als daß die Gewerkschaften ein zusätzliches Bauprogramm von 70 Millionen DM durchsetzen wollen. Eine solche Steigerung würde naturgemäß eine Steigerung gleichzeitig der Baukosten bedeuten. Für alle Fälle habe die Oberste Baubehörde im Hinblick auf das Interesse der Amerikaner einen Unterausschuß des Aufbaurats eingesetzt, der die Vorschläge der Gewerkschaften am 19. April besprechen werde.

III. Urlaubsgesetz13

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, der Bayerische Senat, dem das Urlaubsgesetz zur gutachtlichen Äußerung zugeleitet worden sei,14 habe mit Mehrheit dem Regierungsentwurf zugestimmt. Man könne nunmehr den Gesetzentwurf dem Landtag zuleiten und im Begleitschreiben bemerken, mit welchem Stimmverhältnis sich der Senat für den Entwurf ausgesprochen habe. Nachdem es der Wunsch des Senats sei, könne man auch hinzufügen, eine Minderheit habe einen anderen Standpunkt aus den und den Gründen eingenommen.15

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form dem Bayerischen Landtag zuzuleiten.16

IV. Durchführung des Entschädigungsgesetzes17

1. Zweite Verordnung zur Durchführung des Entschädigungsgesetzs18

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt mit, daß auch diese Verordnung auf Grund eingehender Besprechungen mit den Vertretern der übrigen Länder zustande gekommen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht zunächst darauf aufmerksam, daß ein Vorschlag des Staatsministeriums des Innern vorliege, die §§ 5 und 1819 mit Rücksicht auf die Abschaffung der Todesstrafe durch das Grundgesetz anders zu fassen.20 Es sei wohl richtig, lediglich zu sagen „... bei jedem Berechtigten, der zu Zuchthaus verurteilt wird, mit der Rechtskraft des Urteils“.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann sichert zu, diese Änderungen noch vorzunehmen.

Auf Anfrage von Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, das Witwengeld betrage in Bayern mindestens 1200 Mark, während es in den übrigen Ländern sich auf ca. 1500 DM belaufe. Wenn man auch in Bayern eine Erhöhung vornehme, so würde das zwar eine Mehrbelastung von ca. 1 Million DM bedeuten, andererseits wäre es aber doch zu überlegen, ob sich Bayern hier nicht den übrigen Ländern anschließen sollte. Die Mittel, die für diese Verordnung aufgewendet werden müßten, beliefen sich bei einer Erhöhung des Witwengeldes insgesamt auf 16 Millionen DM.

Der Ministerrat beschließt, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen mit der Maßgabe, daß das Witwengeld auf mindestens 1500 DM erhöht wird.21

2. Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung des Entschädigungsgesetzes22

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet eingehend über den Entwurf dieser Verordnung, der bei einer Sachbearbeiterbesprechung am 8. März 1950, bei der sowohl die Vertreter Hessens und Bremens, wie Vertreter aller bayerischen Ministerien beteiligt gewesen seien, einstimmig gebilligt worden sei.23 Von besonderer Wichtigkeit sei § 1 Abs. 2, wonach das Landesentschädigungsamt Wiedergutmachungsberechtigten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Auslande haben, zur Anmeldung der Wiedergutmachungsansprüche eine Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 30. Juni bewilligen könne. An sich sei nämlich die Anmeldefrist bereits mit dem 31. März 1950 abgelaufen.24

Präsident Dr. Auerbach habe übrigens diese Bestimmung bereits im Staatsanzeiger veröffentlicht und dabei seine Zuständigkeit überschritten, offensichtlich habe er das für notwendig gehalten, da die Verordnung erst nach dem 31. März 1950 veröffentlicht werden konnte.25

Der Ministerrat beschließt, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen; dabei wird noch vereinbart, die Besetzung der Entschädigungskammern gern. § 2426 einer Vereinbarung zwischen den Staatsministerien des Innern und der Justiz zu überlassen.27

V. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage28

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, der Landtag habe bekanntlich bei der Beratung des Feiertagsgesetzes noch eine Bestimmung über den Schutz der israelitischen Feiertage angefügt.29 Es sei dabei aber übersehen worden, auch eine Ergänzung über die Unterrichtsfreiheit der israelitischen Schüler vorzusehen. Es sei nun notwendig, dem § 13 des Gesetzes folgenden Absatz anzufügen:

„(3) An den oben bezeichneten israelitischen Feiertagen haben die bekenntniszugehörigen Schüler an den Schulen aller Gattungen unterrichtsfrei“.

Der Ministerrat erteilt dem Gesetzentwurf seine Zustimmung.30

VI. Staatsvertrag über die Wasserschutzpolizei Gruppe Rhein – Main-Neckar

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, das hessische Staatsministerium, Ministerium des Innern, habe im Einvernehmen mit dem hessischen Finanzministerium und den Finanzministerien der Länder Württemberg-Baden und Bayern einen Staatsvertrag über die Wasserschutzpolizei Gruppe Rhein-Main-Neckar ausgearbeitet.31 Irgendwelche Bedenken gegen diesen Vertrag bestünden nicht. Nachdem dieser bereits am 1. April 1950 in Kraft treten solle, sei es notwendig, den vorliegenden Entwurf dem Landtag zur Beschlußfassung zuzuleiten.32

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend zu verfahren.

VII. Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen den Ländern und dem Soforthilfefonds

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 6. April 1950 der Vereinbarung des B. Staatsministeriums der Finanzen mit dem Soforthilfefonds über die Rückerstattung der vorgeschossenen Beträge zugestimmt.

VIII.Feierlichkeiten auf dem Leitenherg33

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann verliest ein Schreiben des sogenannten Lagerausschusses Dachau, der eine Untergliederung der VVN sei, an den Herrn Präsidenten des Bayerischen Landtags, in dem mitgeteilt werde, daß der Lagerausschuß beabsichtige, am 14. und 15. April 1950 Feierstunden auf dem Leitenberg und im ehemaligen Lager Dachau abzuhalten.34 In dem Schreiben werde um die Unterstützung des Landtags gebeten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, auch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe ein ähnliches Schreiben mit einer Reihe von Wünschen erhalten. Im übrigen sei er der Auffassung, daß sich die Bayerische Staatsregierung allein auf die offizielle Feier am 30. April, also auf die Grundsteinlegung der Gedächtnisstätte beschränken müsse.35 Was andere Organisationen machen, gehe die Regierung nichts an, sie könne auch keinesfalls dafür Mittel zur Verfügung stellen. Selbstverständlich seien die Arbeiten auf dem Leitenberg so eingeteilt, daß sie bis 30. April fertig würden und es sei unmöglich, etwa wegen der geplanten Feier der VVN diese Arbeiten einzustellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller weist darauf hin, daß der Landesrat für Freiheit und Recht nur ca. 100 Mitglieder habe, während der VVN immerhin 1500 angehörten.36 Er für seine Person jedenfalls müsse sich gegen eine Spaltung der politisch Verfolgten wenden.37

IX. Gesetz über das bayerische Staatswappen;38

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß das Gesetz über das bayerische Staatswappen zwar vom Landtag angenommen worden sei,39 daß aber dann der Senat Einwendungen erhoben habe. Daraufhin habe der Landtag die Sache nicht weiter behandelt, sondern eine nochmalige Stellungnahme der Staatsregierung angefordert. Das zuständige Staatsministerium des Innern habe sich nunmehr geäußert und dabei vorgeschlagen, die Einwendungen des Senats nicht zu beachten.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, man müsse an dem bisherigen Entwurf festhalten und deshalb ein entsprechendes Schreiben an den Landtag richten.40

Der Ministerrat beschließt sodann, so zu verfahren.41

X. Bundesratsangelegenheiten

1. Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet42

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß es sich um ein Gesetz handle, daß auf einen Initiativantrag der SPD zurückgehe.43 Gestern sei darüber im Rechtsausschuß des Bundesrates verhandelt worden,44 dieser stelle sich, und zwar wohl mit Recht, auf den Standpunkt, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle.45 Gegen den Inhalt des Gesetzes seien vor allem aus politischen Gründen – Verhältnis zur Ostzone – von der Mehrheit der Ausschußmitglieder Bedenken erhoben worden,46 so daß mit einer Zustimmung zu dem Gesetz wohl voraussichtlich nicht zu rechnen sei. Aber auch diejenigen Länder, die das Gesetz ablehnten, wollten den Vermittlungsausschuß anrufen, obwohl es sich um ein Zustimmungsgesetz handle, bei dem, wenn man das Gesetz scheitern lassen wolle, eine Anrufung des Vermittlungsausschusses an sich nicht notwendig sei. Bayern habe im Rechtsausschuß dem Gesetz zugestimmt.47

Auf Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Ehard entscheidet sich der Ministerrat dahin, von Bayern aus dem Gesetz zuzustimmen.48

2. Gemeinsame Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss49

Ministerialrat Leusser berichtet, daß sich der Bundestagsausschuß und ein Unterausschuß des Rechtsausschusses des Bundesrates auf eine gemeinschaftliche Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß geeinigt haben. Diese Geschäftsordnung sei inzwischen vom Bundestag angenommen worden. Im großen und ganzen könne man wohl mit dieser vorläufigen Geschäftsordnung, die nur ein Jahr gültig sein solle, einverstanden sein. Bedenken seien nur gegen den § 10 zu erheben, weil durch die jetzige Fassung die Mitglieder des Bundesrates im Vermittlungsverfahren allzuleicht vom Bundestag überritten werden könnten. Er habe diese Bedenken bereits im Rechtsausschuß vorgebracht, sei damit aber allein geblieben, nachdem die Mitglieder des Unterausschusses sämtlich erklärt hätten, dies sei das Äußerste gewesen, was vom Bundestag herauszuholen gewesen sei. Er schlage vor, zu versuchen, § 10 etwa in der Richtung abzuändern, daß nicht schon nach zwei ergebnislosen Sitzungen der Abschluß des Verfahrens beantragt werden könne, sondern erst wenn über zwei Änderungsvorschläge keine Einigkeit erzielt worden sei, wie dies ein früherer Unterausschuß des Rechtsausschusses in einem Bericht vom 7. Dezember 1949 vorgeschlagen habe.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Dr. Ankermüller wird hierüber noch eine genaue Vormerkung von der Staatskanzlei erhalten.

3. Gesetz über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts50

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt mit, das Gesetz sei vom Bundestag bereits verabschiedet worden,51 wobei man den Anregungen des Bundesrates nur im geringen Umfang Rechnung getragen habe. Trotzdem seien die Finanzreferenten der Länder der Meinung, es sei besser, kein Veto-Verfahren in Gang zu setzen.52 Allerdings sollten noch einige grundsätzliche Forderungen erhoben werden. Vor allem müsse man erklären, daß keine ausreichende Abgrenzung der Aufgabengebiete der einzelnen Bundesministerien vorgesehen sei und es nach wie vor notwendig sei, die Arbeitsgebiete mehr zusammenzufassen. Auch müsse man darauf hinweisen, daß die Haushalte nicht so gestaltet seien, wie es notwendig sei, um der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern Rechnung zu tragen. Der Finanzausschuß schlage schließlich vor, die Bundesregierung aufzufordern, bestimmte Stellen, die in den Haushaltsplänen vorgesehen seien, nicht zu besetzen und außerdem der Bundesregierung mitzuteilen, sie könne in Zukunft nicht mehr mit einer solchen Nachsicht des Bundesrates rechnen.53 Eine andere Auffassung habe Ministerialrat Fischer-Menshausen,54 der glaube, mit einer solchen Deklamation sei nichts getan und man müsse grundsätzlich zu dem Gedanken des Föderalismus Stellung nehmen. Regierungsrat von Dziembowski55 sei nun beauftragt worden, neuerliche Vorschläge auszuarbeiten.56

4. Güterfernverkehrsgesetz

Ministerialrat Leusser führt aus, der Verkehrsminister57 von Nordrhein-Westfalen wünsche schon für die erste Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates eine Stellungnahme der Länderkabinette und zwar einmal dahingehend, ob dieser Gesetzentwurf als Initiativantrag des Bundesrates eingebracht werden solle, zum anderen, ob die Länder im Prinzip mit dem Entwurf einverstanden seien.58

Staatsminister Frommknecht erwidert, mit dieser überstürzten Art, wie sie Minister Renner vorschlage,59 könne man sich nicht einverstanden erklären. Allerdings habe auch das Bundesverkehrsministerium einen etwas sonderbaren Weg beschritten, indem es einen Referentenentwurf aufgestellt und diesen mit Unternehmervertretern besprochen habe, ohne die Länder zu beteiligen; dagegen müsse Stellung genommen werden. Auf alle Fälle sei es notwendig, die in diesem Gesetz vorgesehene Kontrolle den Ländern zu übertragen. Das B. Verkehrsministerium habe beantragt, die Angelegenheit nochmals an einen Unterausschuß zu verweisen und ersuche den Ministerrat, sich dem anzuschließen.60

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.61

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister