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Nr. 105Ministerratssitzung1 Mittwoch, 3. Mai 1950 Beginn: 15 Uhr Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium – Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Gesetz über die Ausbildung für das Lehramt an Volksschulen (Lehrerbildungsgesetz). II. Bundesangelegenheiten. III. Bundesbau- und Bundesvermögensverwaltung. IV. Verlegung der Warenzeichen-Abteilung des Patentamtes nach Berlin. V. Schiffbarmachung der unteren Isar. VI. Gesetz über die Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts. VII. Schund- und Schmutzgesetz. VIII. Verordnung über die Landwirtschaftsämter. IX. Finanzierung der Homogen-Holzwerke in Eichbühl.

I. Gesetz über die Ausbildung für das Lehramt an Volksschulen (Lehrerbildungsgesetz)2

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt eine eingehende Darstellung der Entstehung und des Inhalts des Entwurfs.3 Er führt aus, daß die Besatzungsmacht vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und des Besatzungsstatuts den Befehl gegeben habe, die Schulgeldfreiheit4 einzuführen und die Lehrer auf Hochschulebene auszubilden. Gleichzeitig sei der Zugang zu den Lehrerbildungsanstalten gesperrt worden.5 Der Befehl werde weittragende Auswirkungen, insbesondere auch auf dem Gebiet der Finanzen haben. Es gebe in Bayern rund 24000 Volksschullehrer. Wenn sie eine akademische Ausbildung hinter sich hätten, würden sie naturgemäß mit größeren Gehaltsansprüchen kommen. Um Unzuträglichkeiten mit den älteren, nichtakademisch gebildeten Lehrern zu vermeiden, müsse man voraussichtlich auch deren Gehälter aufbessern. Man könne also in Zukunft mit einer jährlichen Mehrausgabe von rd. 50 Mill. DM rechnen. Dazu kämen noch die Kosten für die Einrichtung der pädagogischen Hochschulen, die zunächst mit jährlich 2–3 Mill. zu veranschlagen seien, sowie die Betriebskosten, die voraussichtlich einen jährlichen Zuschußbedarf von 400000 DM pro Schule erforderten. Dabei erscheine es durchaus zweifelhaft, ob der Effekt diese Aufwendungen lohne und sich die Volksbildung verbessere. Der Entwurf sei deshalb eilig, weil er im Juni oder Juli vom Landtag verabschiedet werden müsse, damit im Herbst wenigstens die eine oder andere Hochschule eröffnet werden könne. Der jährliche Bedarf in Bayern liege bei etwa tausend Lehrern. Da eine Ausbildung von sechs Semestern (= 3 Jahren) vorgesehen sei, befänden sich rd. 3000 Anwärter gleichzeitig in Ausbildung. Es sei unmöglich, soviel Lehrkräfte an einer einzigen Hochschule auszubilden, zumal die Hochschulen mit einer voll ausgebauten Volksschule als Übungsschule für die Studierenden verbunden sein solle, um die schulmäßige Ausbildung durch ein Praktikum ergänzen zu können. Es seien vielmehr 5–6 Hochschulen notwendig. Die Schulen müßten wirkliche Hochschulen sein. Es sei die Frage zu entscheiden, ob die Ausbildung in die bestehenden Universitäten hineinverlegt werden könne, ob eigene Hochschulinstitute als organischer Bestandteil der bestehenden Hochschulen eingerichtet werden könnten oder ob eigene pädagogische Schulen eingerichtet werden müßten. Seiner Auffassung nach sei nur der letztere Weg gangbar, weil nur auf diese Weise eine dem Konkordat6 entsprechende Ausbildung gewährleistet sei. Nach dem Konkordat und dem Kirchenvertrag7 müßten die wissenschaftlichen Fächer durch Dozenten vertreten werden, deren Weltanschauung gewährleistet, daß sie Lehrer heranbilden, die für Bekenntnisschulen geeignet sind. Die Universitäten würden sich der Aufnahme solcher Professoren entgegenstellen, weil dadurch die sog. Weltanschauungsprofessuren ein zu starkes Gewicht erhielten.

Er plane deshalb, wie gesagt, fünf oder sechs Hochschulen einzurichten. Davon sollen zwei Ausbildungsstätten für protestantische Lehrer werden, wovon die eine zweckmäßiger Weise nach Erlangen und die andere nach München gelegt wird. Im übrigen solle jeder bayerische Volksstamm eine eigene pädagogische Hochschule bekommen, also je eine in Franken, Schwaben, Alt-Bayern und Niederbayern-Oberpfalz eingerichtet werden. Aus den Einzelheiten des Entwurfs seien hervorzuheben die Rektoratsverfassung, der große und der kleine Senat, die Selbstverwaltung der Schule, die Zusammensetzung des Lehrkörpers, der aus planmäßigen, ordentlichen und außerordentlichen Professoren, Honorarprofessoren, den Dozenten der Übungsschule und den Lehrbeauftragten bestehe.8 Der Landesschulbeirat9 habe sich mit starker Mehrheit für die Grundlinien des Entwurfs ausgesprochen. Die Entscheidung für eigene Hochschulen gegen Hochschulinstitute sei mit 27 gegen 11 Stimmen gefallen.10 Der Entwurf schließe sich in weitem Umfange an die Ergebnisse der Wallenburger Beratungen an.11 Nur der Vorschlag, Hochschulinstitute im Verband der bestehenden Hochschulen zu errichten, habe nicht übernommen werden können. Es liege ein amerikanischer Befehl vor. Infolgedessen sei das Kultusministerium gezwungen, an die Sache heranzugehen. In zwei bis drei Jahren würden die ersten akademisch ausgebildeten Lehrer die Hochschule verlassen.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß die Frage der Hochschulausbildung seit dem ersten Weltkrieg immer wieder eine Rolle gespielt habe.12 Zeitweise habe man Versuche einer akademischen Ausbildung unternommen, sie aber immer wieder eingestellt. Im Dritten Reich habe man Mittelschullehrer, die in der Mittelschullaufbahn nicht Unterkommen konnten, als Volksschullehrer übernommen. Die Erfahrungen sollen nicht die besten gewesen sein. Die Hauptgefahr liege darin, daß die akademisch ausgebildeten Lehrer nicht mehr mit ihrem Schicksal zufrieden seien. Es werde nicht angehen, die akademisch ausgebildeten Lehrer ebenso zu bezahlen wie die bisherigen Lehrer. Die Kosten, die dadurch entstünden, würden außerordentlich hoch sein. Man könnte diese Kosten dann in Kauf nehmen, wenn für die Volksbildung ein Vorteil entstehen würde. Gerade in diesem Punkt habe er Befürchtungen. Er könne nicht glauben, daß die akademische Bildung der Lehrer einen Nutzen bringe. Es sei eher zu befürchten, daß der Lehrer, der bisher auf dem Lande gerade durch seine Verbundenheit mit der Bevölkerung eine besondere soziologische Rolle gespielt habe, aussterbe und an seine Stelle ein akademisch verbildeter Lehrer trete, der nicht den nötigen Kontakt mit seiner Umgebung habe.13 Es liege wohl ein amerikanischer Befehl vor. Es frage sich aber, welche Kraft diesem Befehl seit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts und des Grundgesetzes noch zukomme. Seiner Auffassung nach gehe es auch nicht an, daß man nur in Bayern akademisch ausgebildete Lehrer habe. Wenn in jedem Land eine andere Lehrerausbildung bestehe, so könne das ein unnatürliches Gefälle ergeben, das sich schon wegen seiner finanziellen Forderungen nachteilig auswirken müsse.

Der Kultusminister sage, daß die Verträge mit der Kirche berücksichtigt werden müßten. Das bedeute eine schwierige Anforderung. Überhaupt werde bei der neuen Ausbildung eine Tendenz, die er einmal grob als Liberalisierungstendenz kennzeichnen möchte, eher durchbrechen, als bei dem bisherigen System. Die Frage gehe dahin, ob wir wirklich gezwungen seien, den Befehl durchzuführen, oder ob eine Chance bestehe, daß wir um ihn herumkommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Frage, ob man nicht ebenso in Konfliktgefahr mit den Amerikanern komme, wenn man den Entwurf nicht vorlege, wie wenn man ihn in dieser Gestalt vorlege.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, daß die Frage tatsächlich dahingehe, wie man sich zu dem Befehl der Amerikaner einstelle, und glaubt im übrigen, daß die Amerikaner mit einer Kritik des Entwurfs zurückhalten würden.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt folgendes aus: Die Frage der Lehrerbildung spiele seit langen Jahren eine große Rolle, wobei es ihm persönlich fraglich erscheine, ob mit der Ausbildung auf Hochschulebene etwas gewonnen sei. Es müsse seiner Auffassung nach die Frage geprüft werden, ob im Verhältnis zu den Amerikanern nicht eine veränderte Situation eingetreten sei und eine Rückgängigmachung des Befehls erreicht werden könne. Den Entwurf, so wie er sei, würden sie wohl nicht gern genehmigen. Denn das Ziel der Leute, auf die der Befehl letzten Endes zurückgehe, bestehe ja in einer Liberalisierung und Laisierung der Lehrerschaft, und die werde durch die Einrichtung eigener pädagogischer Hochschulen gerade hintangehalten. Freilich ergebe sich aus dieser Situation auch die Konsequenz. Wir müßten zunächst die Rückgängigmachung des Befehls versuchen. Falls sie nicht gelingt, dürften wir mit unseren Bedenken nicht zurückhalten, müßten aber gleichzeitig den Entwurf in seiner gegenwärtigen Gestalt verteidigen und das konservative Gedankengut vertreten, das er bewahren will.

Eine Steigerung der Leistungen der Lehrerschaft könne er sich von der akademischen Ausbildung nicht erwarten. Die Lehrerschaft spiele ihrer Herkunft und ihrer Haltung nach im Volk eine besondere Rolle. Sehr oft seien aus dem Lehrerstand bedeutende Leute hervorgegangen. Sehr oft bilde der Lehrerberuf die erste Stufe des Aufstiegs aus bäuerlichen Verhältnissen oder Arbeiterfamilien. Sehr oft seien es gerade die Söhne von Lehrern, die das akademische Studium mit großem Erfolg durchlaufen und hervorragende Plätze einnähmen. Übrigens hätten auch viele Lehrer sich später immatrikuliert und Universitätsgrade erreicht. Diesen Leuten sei sehr viel zu verdanken. Etwa seit 1875 hätten sich die Lehrerbildungsanstalten zu Instituten entwickelt, die ein Optimum an Leistung hervorbrächten. Die Lehrkunst der nichtakademisch gebildeten Volksschullehrer sei oft bewundernswert und er frage sich, ob sie von Akademikern überboten werden könne.

Es sei auch fraglich, ob der akademisch gebildete Lehrer auf das Dorf gehen wolle. Wenn jemand soviel Zeit und Geld auf seinen Ausbildungsgang verwenden müsse, dann werde er es wohl vorziehen, gleich die Mittelschullaufbahn einzuschlagen oder Jurisprudenz zu studieren oder einen sonstigen Beruf zu wählen, der lukrativer zu werden verspreche als der des Lehrers. Auch wenn wir dieses Problem mit Hilfe von Stipendien und Internaten meistern würden und wenn es gelänge, tatsächlich die benötigte Zahl von Lehrern zu bekommen, so bestehe doch die Gefahr, daß sie mit der Grundhaltung des Volkes, insbesondere der ländlichen Bevölkerung, nicht mehr harmonieren. Wie er höre, solle eine Differenzierung der Laufbahnen der Volksschullehrer und der Mittelschullehrer dadurch erfolgen, daß das Studium der Sprachen um zwei Semester verlängert werde. Dadurch verteuere sich naturgemäß dieses Studium. Seiner Auffassung nach sei das Problem der Übungsschule auch schwer zu lösen. Wenn die Studenten gut ausgebildet werden sollen, dann müßten sie zuerst als Zuhörer und später als Übungslehrer eine ausreichende Betätigungsmöglichkeit haben. Das koste einen umfangreichen Apparat.

Zusammenfassend möchte Staatsminister Dr. Pfeiffer heraussteilen, daß nach diesen Überlegungen das hochpolitische Problem in den Vordergrund trete, ob der Befehl der Amerikaner rückgängig gemacht werden könne. Wenn das nicht gelänge und wenn der Befehl durchgeführt werden müßte, dann könne das nur in der Weise geschehen, daß die Staatsregierung keinen Zweifel darüber lasse, daß das für sie ein Opfer des Intellektus bedeute.14

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Akademisierung der Volksschullehrer nicht den Absichten des Kabinetts entspreche. Jedoch bestehe ein Befehl, der dahin gehe, uns die Hochschulbildung der Volksschullehrer aufzuzwingen.

Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Gestalt entspreche aber auch nicht den Absichten der Amerikaner. Wenn der Entwurf so vorgelegt werde, so sei die Staatsregierung festgelegt und zwar in einer umso unangenehmeren Weise, als der Entwurf weder dem entspreche, was die Staatsregierung, noch dem, was die Besatzungsmacht wolle. Wenn es gelänge, um den Befehl herumzukommen, dann könnten wir später einmal die Angelegenheit einer befriedigenden Lösung zuführen.

Staatsminister Dr. Hundhammer ist damit grundsätzlich einverstanden, stellt aber den Antrag, im Communiqué des Ministerrats mitzuteilen, daß der Entwurf des Kultusministeriums über die Lehrerbildung erörtert worden, aber nicht verabschiedet worden sei. Er möchte nicht, daß das Kultusministerium Vorwürfen und Kritiken ausgesetzt sei.

Staatssekretär Dr. Müller macht darauf aufmerksam, daß die Durchführung des Gesetzes schon an dem Mangel an Mitteln scheitere. Die Riesenbeträge, die zunächst für die Einrichtung der Schulen und später für die Bezahlung der Gehälter anfielen, könne der bayerische Staat unmöglich aufbringen. Gerade die Besatzungsmacht, die immer wieder darauf dringe, daß der Haushalt im Gleichgewicht gehalten werde, müsse das einsehen.

Staatsminister Dr. Hundhammer wirft ein, er habe bereits in der Öffentlichkeit erklärt, daß ihm die Gegenwartsfrage der Schulraumnot vordringlicher erscheine, als die Zukunftsfrage der Lehrerausbildung. Im Augenblick sei übrigens noch ein genügendes Polster an Lehrern vorhanden, die sich in Ausbildung befänden oder noch nicht angestellt seien, um eine gewisse Übergangszeit trotz der Sperre der Lehrerausbildungsanstalten ertragen zu können.

Staatssekretär Jaenicke macht darauf aufmerksam, daß der Zustrom an Flüchtlingskindern im Alter von 0–15 Jahren sich auf fast 1/2 Million belaufe. Gerade dadurch werde die Schulraumnot in ein besonderes Licht gestellt.

Staatsminister Krehle macht auf die Berufsschulnot aufmerksam. Anschließend wird das folgende Communiqué vom Ministerrat gebilligt:

„Der Ministerrat unterzog in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines vom Kultusministerium vorgelegten Lehrerbildungsgesetzes einer ersten Beratung. Mit Rücksicht auf die Auswirkung dieses Gesetzes, insbesondere auf finanziellem Gebiet (es muß mit einer jährlichen Dauerbelastung von etwa 50 Millionen DM gerechnet werden), beschloß der Ministerrat, eine eingehende Überprüfung des Entwurfs vorzunehmen. Der Ministerrat befaßte sich in diesem Zusammenhang auch mit der herrschenden Schulraumnot, deren Behebung außerordentlich vordringlich ist. Selbst bei Wiederherstellung der durch Kriegseinwirkung zerstörten Gebäude bleibt infolge des Zustroms der Flüchtlinge, unter denen sich nahezu 1/2Million schulpflichtiger Kinder befinden, der zur Verfügung stehende Schulraum unzulänglich.“15

II. Bundesangelegenheiten

1. Vermittlungsausschuß16

Ministerialrat Leusser berichtet, die Frage des Austausches der Mitglieder des Vermittlungsausschusses sei lebhaft umstritten. An dem Standpunkt, den Bayern bisher eingenommen habe, müsse aber wohl festgehalten werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard beauftragt Ministerialrat Leusser, den bisherigen Standpunkt weiter zu vertreten.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß der erste Fall, in dem der Vermittlungsausschuß tätig werde, das Innenministerium betreffe; er halte es dafür für richtig, zum Vertreter des Ministerpräsidenten im Vermittlungsausschuß den Innenminister zu bestellen. Bei weiteren Konfliktsfällen solle der jeweils zuständige Minister als Stellvertreter des Ministerpräsidenten fungieren. Dieser Vorschlag wird allseits gebilligt.

2. Landwirtschaftliche Marktregelung

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Reihe von Gesetzen auf dem Agrarsektor vorbereite,17 von denen das Getreidegesetz bereits im Entwurf vorliege und demnächst im Bundesrat zu besprechen sein werde.

Staatsminister Dr. Schlögl bittet den Ministerrat, sich mit dem Problem ausführlich in der nächsten Sitzung zu befassen.

Dieser Vorschlag findet allseitig Zustimmung.18

III. Bundesbau- und Bundesvermögensverwaltung

Staatssekretär Dr. Müller berichtet über Besprechungen zwischen Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates über den Entwurf eines Gesetzes über die Bundesfinanzverwaltung.19 Der wichtigste Streitpunkt sei die Frage einer eigenen Bundesbauverwaltung und einer eigenen Bundesvermögensverwaltung in der Mittelinstanz.20 Die Finanzminister der Länder seien sich vollkommen einig, daß solche Verwaltungen überflüssig seien. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums, Ministerialrat Weil,21 habe sich für den Entwurf eingesetzt. Beim Bundestag habe der Standpunkt des Bundesfinanzministeriums kein Verständnis gefunden. Eine eigene Bundesbauverwaltung sei verfassungsrechtlich unzulässig. Es bestünden keine Bedenken dagegen, daß der Bund sich zur Erledigung der Bauaufgaben der bei den Oberfinanzpräsidien gebildeten Bauverwaltung bediene. Eine eigene Bundesbauverwaltung stelle eine überflüssige Doppelorganisation dar, ebenso auch eine Bundesvermögensverwaltung schon deshalb, weil der Bund zur Zeit ein eigenes Finanzvermögen noch nicht habe. Die Länder könnten sich damit einverstanden erklären, wenn der Bund bei Bauangelegenheiten der Zollverwaltung oder bei der Verwaltung des künftigen Bundesvermögens gegenüber den durchführenden Länderverwaltungen ein Weisungsrecht erhalte. Die Errichtung einer eigenen Bundesbauverwaltung würde dazu führen, daß die Länder sich für die Bauvorhaben der Finanzämter ihrer eigenen Länderbauverwaltungen bedienen würden.

Minister Hilpert und er hätten vereinbart, in diesem Sinne einen Brief an Bundesminister Schäffer zu richten. Schäffer nehme in der Frage des Bundesvermögens einen merkwürdigen Standpunkt ein. Das Bundeskabinett sei gegen die Länder. Die treibenden Kräfte seien seiner Auffassung nach bei den Referenten des Bundesfinanzministeriums zu suchen.

Den zwischen ihm und Minister Hilpert vereinbarten Brief werde er in den nächsten Tagen absenden.22 Er bitte um Zustimmung des Herrn Ministerpräsidenten und des Kabinetts zu seinem Standpunkt.

Diese Zustimmung wird einstimmig erteilt.23

IV. Verlegung der Warenzeichen-Abteilung des Patentamtes nach Berlin24

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, daß morgen eine Sitzung im Bundesjustizministerium unter Vorsitz des Justizministers stattfinden werde. Er werde an dieser Sitzung teilnehmen25 Die sachlichen Argumente, die für München sprechen, seien sehr stark; aber die Herren des Bundesjustizministeriums schienen auf dem Standpunkt zu stehen, daß das Patentamt nicht zerrissen werden könne. Nur die Kräfte des Ministeriums Kaiser26 dürften nach Berlin tendieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet Herrn Staatsminister Dr. Pfeiffer, den bayerischen Standpunkt zu vertreten.27

V. Schiffbarmachung der unteren Isar28

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß eine Delegation niederbayerischer Herren, unter ihnen der Oberbürgermeister von Landshut,29 vorgesprochen und die Schiffbarmachung der unteren Isar energisch gefordert hätten.30 Die Herren hätten ausgeführt, daß eine Reihe von Unternehmungen geneigt sei, sich in Niederbayern anzusiedeln, daß die Schiff Straße in dem Durchgangsverkehr zwischen der Schweiz und dem Balkan eine große Zukunft finden werde, und sich auf ein Gutachten des Bayer. Verkehrsministeriums bezogen, dessen Daten und Zahlen zwingend für den Ausbau sprechen. Nach Auffassung der Herren müsse diese Frage jetzt entschieden werden, weil ein späterer Ausbau enorme Kosten verursachen werde. Die Herren hätten lebhafte Klage darüber geführt, daß beim Bau der zweiten Staustufe in Niederaichbach die Möglichkeiten einer Schiffbarmachung verbaut worden seien.

Staatssekretär Fischer führt aus, daß bei Ausbau der mittleren Isar (Strecke München – Moosburg) so vorgegangen worden sei, daß die Schleusen für Schiffe bis zu 600 Brto befahrbar gemacht werden könnten. Freilich sei diese Kapazität eine zu geringe. Das Durchschnittsfassungsvermögen der Schiffe, die man jetzt benutze, liege bei 1500 to. Auf der unteren Isar sei die erste Stufe bereits fertiggestellt, die zweite Stufe31 befinde sich im Bau.32 Die Frage sei, ob der Ausbau zu einer Schiffahrtsstraße rentierlich sei. Die Kosten würden sich auf 22 Mill. DM belaufen, bei einem späteren Umbau sei mit einer Verteuerung von 8 Mill. DM zu rechnen. Die Transportmenge, die günstigenfalls heraufkomme, sei nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums bei 140 to.33 Um die Kosten rentierlich zu machen, wäre das fünffache erforderlich. Man dürfe nicht übersehen, daß der Hafen Regensburg nicht ausgelastet sei, daß ein Kanal von Landshut flußaufwärts geführt werden müsse und daß weiter eine Umladung der 1500-to-Schiffe auf die 600-to-Schiffe notwendig werde. Das Bayernwerk habe erklärt, es habe kein Geld, um den Bau auszuführen. Man habe daran gedacht, mit dem Bund zu einer Abmachung, ähnlich wie bei der Rhein-Main-Donau zu kommen, in der Weise, daß er sich zwei zu eins an dem Unternehmen beteilige.34 Aber auch der Bundesverkehrsminister habe kein Geld.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß niemand im Augenblick eine sichere Prognose stellen könne, wie sich der Schiffsverkehr auf der Donau und der unteren Isar entwickeln werde. Das hänge von politischen Verhältnissen und anderen Umständen ab. Die Berechnungen seines Ministeriums mögen vielleicht in dem einen oder anderen Punkt ergänzungsbedürftig sein, aber auch er komme zu dem Ergebnis, daß der Ausbau aller Voraussicht nach eine Fehlinvestition darstellen würde.35 Er habe den Verdacht, daß hinter der Agitation für den Ausbau der unteren Isar Interessentenwünsche steckten. Wenn sich die Verhältnisse günstig entwickeln würden, dann könne man später immer noch an einen Ausbau der unteren Isar denken; die Mehrkosten von 8 Mill. DM habe man bis dahin wahrscheinlich schon an Zinsen und Instandhaltungskosten eingespart. Man müsse nur darauf achten, daß die jetzigen Bauten eine spätere Schiffbarmachung nicht verbauen. Er dürfe noch anfügen, daß die Fertigstellung der unteren Isar mit einem Zeitraum von 10 Jahren rechnen müsse. Was in 10 Jahren sei, könne bei der Standortwahl eines Industrieunternehmens heute noch keine ausschlaggebende Rolle spielen. Er halte es daher für übertrieben, wenn vorgebracht würde, daß eine große Zahl von Industrieunternehmen heute schon zugesagt habe, sich dort anzusiedeln, sobald über die Frage der Schiffbarmachung entschieden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, daß die Herren der Delegation ihm erklärt hätten, daß die Schiffbarmachung Niederbayern seinem Dornröschenschlaf entreißen würde und daß unverblümt der Vorwurf gemacht worden sei, von Seiten der Regierung geschehe zu wenig.36 Es sei behauptet worden, daß die Entscheidung jetzt getroffen werden müsse, weil sonst keine Gelegenheit mehr bestehe, die Schiffbarmachung durchzuführen. Er bitte um Auskunft, ob Letzteres zutreffe.

Staatssekretär Fischer erklärt, daß das nicht der Fall sei; eine spätere Schiffbarmachung werde durch die gegenwärtigen Bauvorhaben nicht verbaut.

Staatsminister Frommknecht stellt fest, daß ein Gutachten und eine Denkschrift des Verkehrsministeriums in Vorbereitung, aber noch nicht fertig seien. Das Verkehrsministerium werde voraussichtlich zu etwas günstigeren Berechnungen kommen als das Wirtschaftsministerium. Ein Bericht des Kreispräsidenten von Lindau37 sei übrigens eingelaufen, in dem mitgeteilt werde, daß die Schweiz zur Förderung des Durchgangsverkehrs zum Balkan bereit sei, Kreditmittel für den Ausbau der Elektrifizierung und der Flußstrecke zu geben. Wie weit diese Berichte eine reelle Grundlage hätten, könne nicht festgestellt werden. Vom Bund sei nichts zu erwarten; er persönlich glaube, daß ein späterer Ausbau jedenfalls nicht unmöglich gemacht werden sollte.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Meinung des Ministerrats dahin zusammen, daß mangels einer Finanzierungsmöglichkeit im gegenwärtigen Augenblick die Beschlußfassung über das Projekt zurückgestellt werden müsse, daß aber der Ausbau der unteren Isar in einer Weise durchgeführt werden solle, die die spätere Schiffbarmachung nicht verhindere.38

VI. Gesetz über die Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts39

Dem Entwurf, dessen Inhalt von Herrn Staatssekretär Dr. Konrad vorgetragen wird, stimmt der Ministerrat zu.40

VII. Schund- und Schmutzgesetz41

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß ein Bundesgesetz in Vorbereitung sei. Unter diesen Umständen zweifle er, ob die Einbringung eines Landesgesetzes zweckmäßig erscheine.

Staatsminister Dr. Ankermüller vertritt die Auffassung, daß der Bund für das Gesetz nicht zuständig sei. Gegenüber dieser grundsätzlichen Erwägung könne der Zweckmäßigkeitsstandpunkt nicht durchschlagen. Im Bundesrat könne Bayern die Zustimmung zu dem Gesetz nicht geben, weil es die Bundeszuständigkeit bejahen würde. Wenn eine andere Bundesregierung später das Gesetz aufheben würde, dann hätte Bayern die Bundeszuständigkeit bejaht und sei außerstande, selbst ein Gesetz zu machen.

Staatsminister Dr. Hundhammer glaubt, daß mit der bayerischen Zustimmung zu einem Bundesgesetz die Landesgesetzgebungszuständigkeit nicht verneint werde. Seiner Auffassung nach würde ein Bundesgesetz ein weitergehendes bayerisches Ergänzungsgesetz nicht unmöglich machen.

Staatssekretär Dr. Konrad weist auf den strafrechtlichen Inhalt des Gesetzes hin und glaubt, daß eine Bundeszuständigkeit nicht bestreitbar sei.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß das wesentliche der Schutz der Jugend sei, der durch ein Bundesgesetz leichter erreicht werde als durch ein Landesgesetz.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt die Auffassung, daß sich Bayern verfassungsrechtlich nichts vergibt, wenn es den Bund gewähren lasse.42

VIII. Verordnung über die Landwirtschaftsämter

Staatsminister Dr. Schlögl bittet, diesen Punkt der Tagesordnung zurückzustellen, weil er sich noch mit dem Kultusminister in dieser Angelegenheit besprechen wolle.43

IX. Finanzierung der Homogen-Holzwerke in Eichbühl44

Staatssekretär Dr. Müller schneidet die Frage einer Staatsbürgschaft für die Homogen-Holz-Werk GmbH in Eichbühl an. Nach längerer Debatte entschließt sich der Ministerrat, der Übernahme der Bürgschaft im Hinblick auf die zu erwartende wirtschaftliche Bedeutung der Homogen-Werke zuzustimmen und zwar unter folgenden Voraussetzungen:45

1. Es wird eine fünfprozentige Bankenhaftung übernommen.

2. Der Staat erhält eine sechsprozentige Beteiligung am Gewinn.

3. Dem Staat wird ein Sitz im Aufsichtsrat zugebilligt.

4. Der Staat hat jederzeit Einsicht in die Geschäfts- und Betriebsführung des Werkes.

5. Die Geschäftsführung soll nicht durch den Geschäftsführer Dr. Grimme46 erfolgen, sondern in Verbindung mit einem zweiten Geschäftsführer, so daß eine Gesamtprokura im Sinne des HGB gegeben ist.

6. Die Homogen-Holz-Werk GmbH hat bei Investierung der Geldmittel die Betriebsergebnisse der Holzwerksgesellschaft Triangel47 zu berücksichtigen.48

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Dr. Wilhelm Henle
Oberregierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister