PDF
Nr. 124MinisterratssitzungMontag, 25. September 1950 Beginn: 10 Uhr Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, VerkehrsministerFrommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium).

Tagesordnung:

[I. Bereitschaftspolizei]. [II.] Ausschaltung von Beamten, Angestellten und Arbeitern aus dem Öffentlichen Dienst, die der Kommunistischen Partei oder einer ihrer Unterorganisationen angehören. [III. Vorgänge bei der Jüdischen Industrie- und Handelsbank in Frankfurt]. [IV. Staatliche Druckaufträge].

[I. Bereitschaftspolizei]

Zu Beginn der Sitzung gibt Ministerpräsident Dr. Ehard einen Überblick über den derzeitigen Stand der Verhandlungen in Bonn über die Verstärkung der Polizei.1

Staatssekretär Dr. Schwalbererklärt, es sei notwendig, für den Arbeitsstab, der die Vorarbeiten zu leisten habe, geeignete Räume zu beschaffen. In Betracht kämen vor allem einige Säle in dem Gebäude der Landesgrenzpolizei2 in der Königinstraße. Zum Ausbau würde ungefähr ein Betrag von 5000 DM benötigt, den das Staatsministerium der Finanzen möglichst bald zur Verfügung stellen sollte.

Staatsminister Dr. Ankermüllerweist nochmals darauf hin, daß eine allzu große Einflußnahme des Bundes verhindert werden müsse; immerhin aber müsse man dem Bund ein gewisses berechtigtes Interesse an der Besetzung der Stellen zubilligen, da er ja im Notfälle die Polizeikräfte der Länder in Anspruch nehmen könne.3

[II.] Ausschaltung von Beamten, Angestellten und Arbeitern aus dem Öffentlichen Dienst, die der Kommunistischen Partei oder einer ihrer Unterorganisationen angehören4

Ministerpräsident Dr. Ehardgibt zunächst den Beschluß der Bundesregierung vom 19. September 1950 bekannt,5 in dem unter anderem festgestellt wird, daß Beamte, Angestellte oder Arbeiter im Bundesdienst, die an Organisationen oder Bestrebungen gegen die Freiheit der demokratischen Staatsordnung teilnehmen oder insbesondere im Auftrag oder im Sinne der Beschlüsse des 3. Parteitages der kommunistischen SED6 und des sogenanntenNational-Kongresses7 wirken, sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig machen. In dem Beschluß würden sodann die Organisationen aufgezählt, deren Unterstützung mit der Dienstpflicht unvereinbar sei; dazu gehören neben der KPD eine Reihe von kommunistischen Organisationen, z.B. FDJ, das Komitee der Kämpfer für den Frieden, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes usw. An rechtsradikalen Organisationen seien neben der Sozialistischen Reichspartei die sogenannte „Schwarze Front“ und die „Nationale Front“ aufgeführt. Die Bundesregierung habe beschlossen, gegen Schuldige die sofortige Entfernung aus dem Bundesdienst herbeizuführen und empfehle den Landesregierungen, entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Selbstverständlich müsse die Bayerische Staatsregierung ähnliche Maßnahmen ergreifen; dabei sei die Möglichkeit gegeben, an Art. 88 Abs. 2 des BBG8 anzuknüpfen, wonach ein Beamter zu entlassen sei, wenn sich ergebe, daß er während der Dauer des Beamtenverhältnisses Mitglied einer Partei gewesen sei, die sich nicht zu den Grundsätzen des demokratisch-konstitutionellen Staates bekenne. Allerdings sei zu beachten, daß gegen die Entlassungsverfügung die Möglichkeit der Beschwerde gegeben sei, über welche in letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof entscheide.9 Unter Umständen würden aber die Verwaltungsgerichte die staatspolitische Entscheidung darüber, ob eine Partei als staatsfeindlich anzusehen sei oder nicht, nicht selbst treffen wollen, sondern sie zunächst dem Bayer. Verfassungsgerichtshof überlassen. Andererseits sei es eine absolute Notwendigkeit, einen Weg zu finden, notfalls müsse eben ein eigenes Gesetz geschaffen werden. Es sei kein Zweifel, daß sich Bayern zu dem Beschluß der Bundesregierung bekennen müsse.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet, er habe bereits den Entwurf einer Entschließung ausgearbeitet, die der Herr Ministerpräsident an alle Behörden richten würde. Soweit Angestellte und Arbeiter in Frage kämen, sei die fristlose Entlassung möglich. Den Betroffenen bleibe es überlassen, sich an Arbeitsgerichte zu wenden. Was die Beamten betreffe, so sei Art. 88 des BBG nur eine materielle Vorschrift, deshalb halte er es für einfacher, ein Dienststrafverfahren durchzuführen, das sich auf die Bayer. Verfassung stütze. In diesem Falle könne man abwarten, wie die Dienststrafgerichte entschieden. Im übrigen glaube er nicht, daß sehr viele Beamte in Frage kämen, wohl aber Angestellte, z. B. beim Landesentschädigungsamt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und verweist in diesem Zusammenhang auf Art. 96 der Bayer. Verfassung.10 Man müsse sich entscheiden, ob ein ähnlicher Beschluß gefaßt werden könne, wie der der Bundesregierung, ferner, ob die in diesem Beschluß aufgeführte Liste einfach übernommen werden könne. Zunächst sei es wohl notwendig, die grundsätzliche Seite zu regeln, wobei man einen selbständigen Beschluß fassen müsse und nicht einfach das, was die Bundesregierung vorgeschlagen habe, vollziehen könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller spricht sich dafür aus, nach Art. 88 Abs. 2 BBG11 vorzugehen. Von einem Disziplinarverfahren erwarte er sich weniger, besonders nachdem dieses länger dauere.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann bemerkt, bei Gemeinden mit radikaler Verwaltung bestehe die Gefahr, daß Dienststrafverfahren überhaupt nicht eingeleitet würden. Im anderen Falle bestehe eine Mußvorschrift, sodaß diese Gefahr ausscheide.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, bei der Beschlußfassung brauche man darüber zunächst nichts zu sagen und könne es noch offen lassen, welcher der beiden Wege beschritten werde.

Staatssekretär Dr. Konrad erklärt, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 BBG12 habe den Vorteil der sofortigen Wirkung, während das seiner Meinung nach beim Dienststrafverfahren zu lange dauere.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannentgegnet, auch das Verwaltungsverfahren habe Nachteile und er befürchte, daß es in vielen Fällen ebenfalls lange Zeit in Anspruch nehmen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehardstellt sodann fest, daß der Ministerrat grundsätzlich damit einverstanden sei, einen Beschluß, der dem Beschluß der Bundesregierung entspreche, zu fassen. Ferner sei es notwendig, eine einwandfreie Formulierung zu treffen und er schlage vor, daß sich die Staatsministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen deswegen in Verbindung setzen sollten. Er ersuche, noch im Laufe dieser Woche zu einem Ergebnis zu kommen, damit im nächsten Ministerrat der Beschluß endgültig gefaßt werden könne. Schließlich müsse noch die Frage geklärt werden, ob die Bayer. Staatsregierung den im Beschluß der Bundesregierung aufgezählten Katalog unverändert übernehmen oder ihn abändern bzw. ergänzen solle.

Staatsminister Dr. Ankermüllerantwortet, er halte es für richtig, einen eigenen Katalog aufzuführen, der vor allem auch die Möglichkeit biete, Ersatzorganisationen, mit denen gerechnet werden müsse, zu treffen.

Staatssekretär Dr. Schwalberbetont, es sei dringend notwendig, eine Formulierung zu treffen, die die Möglichkeit biete, auch gegen rechtsradikale Organisationen einzuschreiten. Im übrigen werde zweifellos versucht werden, mit zurückdatierten Austrittserklärungen aus der KPD zu arbeiten, ferner müsse man sich darüber klar sein, daß es oft sehr schwierig sein werde, Beamten oder Angestellten die Betätigung nachzuweisen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannteilt mit, in dem Entwurf der Vollzugsverfügung sei vorgesehen, daß die Liste der Bundesregierung lediglich als Beispiel genommen werde.

Der Ministerrat beschließt abschließend, heute schon den Beschluß bekanntzugeben, daß die Bayer. Staatsregierung ähnliche Maßnahmen wie die Bundesregierung treffen werde. Ferner wird beschlossen, die endgültige Formulierung des Beschlusses vorzubereiten und im Ministerrat vom 29. September zu treffen.13

[III.] Vorgänge bei der Jüdischen Industrie- und Handelsbank in Frankfurt14

Ministerpräsident Dr. Ehardteilt noch mit, er habe wegen der Vorgänge bei der Jüdischen Industrie- und Handelsbank in Frankfurt mit Herrn Minister Hilpert gesprochen, der ihm erklärt habe, der Präsident des Bayer. Landesentschädigungsamtes sei durch die Vorfälle in keiner Weise belastet, er habe nicht einmal Gelder an die Bank überwiesen.

[IV.] Staatliche Druckaufträge

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, Herr Vizepräsident Kübler15 habe sich bei ihm darüber beschwert, daß seine Druckerei nicht mit staatlichen Druckaufträgen versehen werde. Er halte es schon für notwendig, sich einmal genau zu überlegen, welche Druckereien bedacht werden sollen. Er schlage deshalb vor, daß möglichst bald die einzelnen Ministerien genaue Feststellungen treffen und eine Liste aufstellen, welche Druckereien im Rahmen der staatlichen Vergebungen berücksichtigt werden können.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Seidel entsprechend zu verfahren.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister