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Nr. 127MinisterratssitzungMontag, 9. Oktober 1950 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor von Gumppenberg (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Kiefer1 (Finanzministerium), Ministerialrat Dr. Freudling (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Innenminister Dr. Ankermüller, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Freimachung von Kasernen für Truppen der Besatzungsmacht. II. Streik der Arbeiter der Binnenschiffahrt. 2 III. Aufnahme eines Films über Bayern durch die Fox-Filmgesellschaft. IV. Erhöhung des Kontingents für Flüchtlingsproduktivkredite. V. Bestellung eines Sparkommissars. VI. Studentenhaus München. VII. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushaltes 1950. VIII. Verordnung über die Fluß- und Teichmuschel als Gegenstand des Fischereirechts. IX. Ausgestaltung des Leitenberges bei Dachau. X. Beschlüsse des Landtags zur Preisentwicklung. XI. Beitritt Bayerns zum Deutschen Bühnenverein. XII. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz. XIII. Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG. XIV. Verteilung der Aufsichtsratssitze im Bayernwerk. XV. Personalangelegenheiten. XVI. Ländervereinbarung über die Verteilung der Feuerschutzsteuer. XVII. Übertragung von öffentlichen Wohnungsbaudarlehen auf die Bayer. Landesbodenkreditanstalt. XVIII. Staatsleistungen an die evang.-luth. Kirche. XIX. Schulspeisung. XX. [Beitritt Bayerns zum Deutschen Schulschiffverein Bremen]. [XXI. Constructa Bauausstellung 1951 in Hannover]. [XXII. Versorgung der Aschaffenburger Zellstoffwerke mit Holz]. [XXIII. Einmischung eines Beamten des US-Landeskommissariates in innere Verhältnisse Bayerns].

I. Freimachung von Kasernen für Truppen der Besatzungsmacht

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, daß die Besatzungsmacht die Freimachung von Kasernen in ganz Bayern für insgesamt 18000 Mann amerikanischer Streitkräfte noch im Laufe dieses und des nächsten Monats verlangt habe. Die in München, Amberg und Würzburg zu räumenden Kasernen müßten bis zum 28. Oktober freigemacht werden.3 In den Kasernen befänden sich gegenwärtig DPs, welche zum großen Teil in Arbeit stehen und daher an den gleichen Orten verbleiben müßten. Die entstehenden Kosten seien zwar als Besatzungskosten vom Bund zu tragen, doch müßten sie von Bayern jetzt vorgelegt werden.4

Staatssekretär Jaenicke teilt mit, daß für die DPs Baracken bereitgestellt werden müßten.

Ministerialrat Dr. Kiefer des Finanzministeriums legt dar, daß für die in München neu unterzubringenden DPs nur zwei Objekte zur Verfügung stünden, nämlich die ehemalige Anstalt Neufriedenheim,5 deren Instandsetzung jedoch kostspielig sei und mehrere Monate Zeit beanspruche, zum anderen ein ehemals von der Luftwaffe benutztes Gelände in Oberwiesenfeld,6auf welchem Baracken errichtet werden könnten.

Staatssekretär Fischer erklärt, daß für die Errichtung dieser Baracken in München sofort ein Betrag von 300000 DM und für die Errichtung der Baracken auf dem Gelände der Mainaukaserne in Würzburg7 400000 DM erforderlich seien.

Der Ministerrat beschließt, daß diese beiden Projekte8 sofort in Angriff genommen werden sollen und daß das Staatsministerium der Finanzen hiefür den Betrag von insgesamt 700000 DM zur Verfügung zu stellen hat.9

II. Streik der Arbeiter der Wasserstraßenverwaltungen10

Staatssekretär Dr. Schwalber teilt mit, von den Gewerkschaften sei beanstandet worden, daß das staatliche Kachletwerk,11 in dem gestreikt werde, von bewaffneter Landpolizei bewacht werde. Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert hierauf, die Bewachung der staatlichen Objekte durch Polizei im Falle eines Streiks könne nicht beanstandet werden. Die Polizeibewachung verfolge nicht den Zweck, den Streik zu verhindern, sondern diene lediglich der Bewachung der Objekte und dem Schutz vor Sabotageakten. Eine Zusicherung des Inhalts, daß Sabotageakte nicht verübt würden, könne die Leitung der Gewerkschaften allein nicht erteilen, weil sie nicht in allen Fällen die Herrschaft über die Streikenden habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt in diesem Zusammenhang Kenntnis von den vom Präsidium der Landpolizei berichteten 5 Fällen, in denen neuerdings in Kohleladungen aus der Tschechoslowakei Sprengkörper aufgefunden worden sind.

Staatssekretär Dr. Müller fragt an, wie er sich bei der am 10. Oktober in Königstein stattfindenden Sitzung zur Beilegung des Streiks in der Wasserstraßenverwaltung verhalten solle. Er nimmt an, daß eine geringfügige Erhöhung der Löhne voraussichtlich nicht umgangen werden könne, weist jedoch auf die Folgen hin, die hierdurch für die Haushalte der Länder entstehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, infolge der Preiserhöhungen der letzten Monate hätte der Streik eine gewisse Berechtigung. Wenn schon die Preise für die Rohstoffe steigen, so sei doch nicht notwendig, daß in dem gleichen Verhältnis auch die Gewinnspannen heraufgesetzt würden. Von Seiten der Landesregierung könne hier leider nichts geschehen, es sei ausschließlich Sache des Bundes, hier einzugreifen. Er habe die Sache wiederholt in Bonn zur Sprache gebracht, erst am Samstag habe er den Bundeskanzler auf die Angelegenheit aufmerksam gemacht. Irgendwelche wirksamen Maßnahmen seien allerdings vom Bund bisher nicht getroffen worden. Es sei zu erwägen, ob man die Angelegenheit nicht neuerdings im Bundesrat besprechen solle.

Staatsminister Dr. Seidel bestätigt die wiederholten Versuche, die Bayern in dieser Hinsicht gemacht hat, wirft jedoch die Frage auf, ob es politisch zweckmäßig erscheine, die Angelegenheit neuerdings im Bundesrat zu erörtern. Er wolle von sich aus in Bayern in der nächsten Zeit einen Versuch unternehmen, die Preise zu regulieren; zu den Besprechungen mit der Industrie wolle er auch den Bundeswirtschaftsminister einladend12

III. Aufnahme eines Films über Bayern durch die Fox-Filmgesellschaft

Regierungsdirektor Frhr. von Gumppenherg berichtet, die amerikanische Fox-Filmgesellschaft wolle in Bayern einen Film über die Verhältnisse in Deutschland kurz vor dem Zusammenbruch aufnehmen. Sie habe ursprünglich den Film in Schloß Nymphenburg und Schloß Schleißheim drehen und hiefür die beiden Objekte mehrere Wochen in Anspruch nehmen wollen. Dies habe jedoch Professor Esterer13 abgelehnt. Er habe außerdem zur Bedingung gemacht, daß die Gesellschaft mindestens 10000 DM an die Schlösserverwaltung zahle.14 Die Beauftragten der Filmgesellschaft seien nun neuerdings an ihn herangetreten mit dem Vorschlag, die Aufnahmen lediglich in Schloß Schleißheim während einer Woche zu drehen. Sie würden hierfür 2500 DM zahlen. Die Erstellung des Films werde durch das Landeskommissariat gefördert.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, man müsse in dieser Sache wohl seine Zustimmung erteilen.

Der Ministerrat beschließt, die Zustimmung zu den Aufnahmen unter den angebotenen Bedingungen zu erteilen.

Staatssekretär Dr. Müller wird Präsident Esterer von dem Beschluß des Ministerrats in Kenntnis setzen.

IV. Erhöhung des Kontingents für Flüchtlingsproduktivkredite15

Staatssekretär Jaenicke trägt nochmals seinen Standpunkt vor. Er hält eine weitere Erhöhung der Bürgschaftssumme des Staates bei der Hergabe von Flüchtlingsproduktivkrediten unbedingt für notwendig. Die Behandlung eines entsprechenden Gesetzes durch den Landtag bis zum Inkrafttreten des Gesetzes dauere erfahrungsgemäß vier Monate. Wenn daher nicht jetzt schon die entsprechenden Maßnahmen in Angriff genommen würden, so sei damit zu rechnen, daß spätestens am Jahresende keinerlei Möglichkeit mehr bestehe, für Flüchtlingsproduktivkredite eine Staatsbürgschaft zu übernehmen.

Staatssekretär Dr. Müller weist demgegenüber darauf hin, daß Bayern bisher schon für 300 Millionen DM Flüchtlingsproduktivkredite die Bürgschaft übernommen habe. Eine weitere Erhöhung der Bürgschaftssumme würde die Kreditwürdigkeit des Bayerischen Staates auf das äußerste gefährden. Es bestehe schon jetzt keine Möglichkeit, die für den außerordentlichen Haushalt benötigten Mittel auf dem freien Geldmarkt zu beschaffen.16

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf die außerordentlich schwierige Haushaltslage des bayerischen Staates hin. Er ersucht darum, die Angelegenheit nochmals eingehend zu überprüfen.

Ein Beschluß des Ministerrats wird nicht gefaßt.17

V. Bestellung eines Sparkommissars

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den Beschluß des Landtags vom 28. September 1950 bekannt.18 Er weist auf die Schwierigkeit hin, für die Durchführung der gestellten Aufgabe eine entsprechende Persönlichkeit zu gewinnen. Die Organe der staatlichen Rechnungsprüfung zeigten für die Aufgabe wenig Eignung. Sie würden lediglich einzelne Posten nachrechnen und hätten dabei wenig die wirtschaftliche und zweckmäßige Gestaltung des gesamten Staatsapparates im Auge. Darauf aber komme es an und nur hier ließen sich wesentliche Einsparungen erzielen.

Staatssekretär Dr. Müller berichtet, er habe im Landtag vorgeschlagen, den Sparkommissar entweder in das Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung einzubauen oder ein besonderes Gesetz für ihn zu schaffen.

Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt als geeigneten Sparkommissar den ehemaligen Ministerialdirektor Deckert19 des Wirtschaftsministeriums vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet abschließend darum, daß die Mitglieder des Kabinetts sich überlegen möchten, wie dem Beschluß des Landtags am besten Rechnung getragen werden könne.20

VI. Studentenhaus München

Staatssekretär Dr. Sattler berichtet, daß der Hohe Kommissar McCloy für den Bau eines Studentenhauses in München 550000 DM zur Verfügung gestellt habe. Dieser Betrag müsse vor dem 1. Dezember in Anspruch genommen werden. Für den Bau eines neuen Studentenhauses komme das Gelände der Neuen Pinakothek in Frage. Dieses Gelände müsse vom bayer. Staat zur Verfügung gestellt werden. Am zweckmäßigsten sei die Bestellung eines Erbbaurechts.21

Der Ministerrat erklärt hierauf sein grundsätzliches Einverständnis dazu, daß das Gelände der Neuen Pinakothek im Erbbaurecht für die Errichtung eines neuen Studentenhauses in München zur Verfügung gestellt wird.22

VII. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushaltes 195023

Ministerpräsident Dr. Ehard trägt den Inhalt der vom Staatsministerium der Finanzen entworfenen Verordnung vor.

Der Ministerrat stimmt dem Erlaß der Verordnung zu.24

VIII. Verordnung über die Fluß- und Teichmuschel als Gegenstand des Fischereirechts

Nachdem gegen die Notwendigkeit der Verordnung Bedenken erhoben werden, wird die Verordnung mit Zustimmung des Staatssekretärs Sühler zurückgestellt.25

IX. Ausgestaltung des Leitenherges hei Dachau26

Staatssekretär Dr. Sattler teilt mit, daß die Übergabe des Leitenberges durch die Schlösserverwaltung an das Landesentschädigungsamt stattgefunden habe. Es sei nun die Frage zu entscheiden, in wessen Obhut künftig der Leitenberg gegeben werden solle.

Nach eingehender Erörterung der Frage, ob der Leitenberg nicht wieder der Schlösserverwaltung zurückgegeben werden könne, kommt der Ministerrat zu dem Ergebnis, daß dies nicht zweckmäßig erscheint.

Der Ministerrat beschließt, daß vorläufig der Leitenberg noch in der Verwaltung des Landesentschädigungsamtes bleiben soll, daß aber endgültig das Staatsministerium des Innern den Leitenberg in seine Verwaltung nehmen soll.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist in diesem Zusammenhang auf den früheren Beschluß des Ministerrats hin, wonach die Grabstätten ehemaliger Konzentrationslagerhäftlinge vom Staatsministerium des Innern betreut werden sollen.27 Es erscheine angebracht, diesen Beschluß des Ministerrats neuerdings in Erinnerung zu bringen.28

X. Beschlüsse des Landtags zur Preisentwicklung29

Ministerpräsident Dr. Ehard und Staatsminister Dr. Seidel berichten, daß sie im Vollzug der Beschlüsse des Landtags vom 6.30 und 8. September31 Schreiben an den Bundeskanzler und an das Bundesministerium für Wirtschaft und für Ernährung und Landwirtschaft gerichtet hätten,32 ferner, daß vom Wirtschaftministerium die erforderlichen Anweisungen für die Preisüberwachung gegeben worden seien.

Staatsminister Dr. Seidel wird den Entwurf eines entsprechenden Antwortschreibens an den Landtag der Staatskanzlei in den nächsten Tagen übermitteln.33

XI. Beitritt Bayerns zum Deutschen Bühnenverein

Staatssekretär Dr. Sattler macht Mitteilung über die geplante Gründung eines Deutschen Bühnenvereins (Arbeitgeberorganisation der deutschen Bühnen).34 Sofern Bayern seinen Beitritt erkläre,35 werde er zum Vorsitzenden gewählt werden.36 Die Gründung und der Beitritt Bayerns seien notwendig, damit der Deutschen Bühnengenossenschaft37 als Arbeitnehmerorganisation eine für Westdeutschland einheitliche Arbeitgeberorganisation gegenüberstehe. Die für Bayern erforderlichen Aufwendungen würden durch günstige Ergebnisse bei den bevorstehenden Tarifverhandlungen ausgeglichen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, den von Staatssekretär Dr. Sattler angeforderten Betrag nicht zur Verfügung stellen zu können.

Die Angelegenheit wird bis zum nächsten Ministerrat, am Donnerstag, den 12. Oktober, zurückgestellt.38

XII. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz39

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, der zuständige Ausschuß des Bundestages lehne es ab, einen Beschluß zur Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz zu fassen, weil er der Auffassung sei, daß der Ausschuß nur dann tätig werden könne, wenn der Antrag einer Staatsanwaltschaft vorliege. Nachdem aber gegen Loritz ein Privatklageverfahren durchgeführt werden solle, läge ein Antrag einer Staatsanwaltschaft nicht vor.40

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller ergänzt die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten dahin, daß die Staatsanwaltschaft solange keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen könne, als sie keine Ermittlungen durchgeführt habe. Ermittlungen könne sie aber erst durchführen, wenn sie durch einen entsprechenden Beschluß des Bundestages dazu ermächtigt werde. Im Bundesrat41 sei daher beantragt worden, lediglich einen Beschluß über die Aufhebung der Immunität herbeizuführen, damit man Ermittlungen einleiten könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, er wolle in der Angelegenheit nochmals entsprechende Schritte beim Bundesjustizministerium einleiten.42

XIII. Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG43

Nach Vortrag von Ministerialrat Dr. Freudling beschließt der Ministerrat, daß die Vorstandsgeschäfte in der Bayerisch-Österreichischen [sic!] Kraftwerke AG nebenamtlich geführt werden sollen. Für den Beschluß sind die Tatsachen maßgeblich, daß gegenwärtig die Führung der Vorstandsgeschäfte noch keine erhebliche Arbeitslast mit sich bringt, daß durch die nebenberufliche Führung der Vorstandsgeschäfte die Verbindung mit anderen Energieunternehmungen leichter möglich ist und daß die nebenberufliche Führung der Vorstandsgeschäfte einem ausdrücklichen Wunsch der Österreicher entspricht.

Der Ministerrat ist damit einverstanden, daß als bayerische Vorstandsmitglieder Dipl. Ing. Schmidt44 von den Innwerken und Dr. Schmeller vom Bayernwerk bestellt werden.

Ferner beschließt der Ministerrat, daß der Aufsichtsrat aus 10 Personen bestehen soll, von denen 5 durch das Land Österreich und 5 durch das Land Bayern bestellt werden. Von den 5 bayerischen Aufsichtsratsmitgliedern soll einer durch das Wirtschaftsministerium, einer durch das Finanzministerium, einer durch die Oberste Baubehörde, einer durch die VIAG benannt werden; das 5. Aufsichtsratsmitglied soll aus der Wirtschaft genommen werden. Die Bestimmung der Person dieses Aufsichtsratsmitglieds bleibt noch offen.

XIV. Verteilung der Aufsichtsratssitze im Bayernwerk

Aus Anlaß der Erörterung der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG erklärt sich das Wirtschaftsministerium damit einverstanden, einen der beiden Aufsichtsratssitze beim Bayernwerk an das Ernährungsministerium abzugeben.

XV. Personalangelegenheiten

1. Übernahme von kommissarischen Amtsärzten im Angestelltenverhältnis in das Beamtenverhältnis

Ministerialrat Dr. Baer trägt den Sachverhalt vor.

Der Ministerialrat gibt hierauf seine Zustimmung dazu, daß diejenigen Amtsärzte, die 1945 kommissarisch bestellt worden sind und keine Aussicht auf Versorgung haben, auch dann noch ins Beamtenverhältnis zu übernehmen sind, wenn sie die erforderliche Altersgrenze überschritten haben.

Der Ministerrat stellt fest, daß es sich hier praktisch nur um drei Fälle handelt.

2. Anberaumung eines Termins für die Besprechung der Durchführung des Ministerpensionsgesetzes45

Die Besprechung soll am 9. Oktober, 15 Uhr 15, bei Herrn Ministerpräsidenten stattfinden. An der Besprechung sollen die Staatsminister Dr. Hundhammer und Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Müller und Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilnehmen.

XVI. Ländervereinbarung über die Verteilung der Feuerschutzsteuer

Der Ministerrat erteilt seine Zustimmung zu der Vereinbarung.

XVII. Übertragung von öffentlichen Wohnungsbaudarlehen auf die Bayer. Landesbodenkreditanstalt46

Der Ministerrat erklärt sein Einverständnis mit dem zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und der Landesbodenkreditanstalt geschlossenen Vertrag. Er billigt die Weiterleitung des Vertrags an den Landtag.47

XVIII. Staatsleistungen an die evang.-luth. Kirche

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, wie weit die Verhandlungen über die Wiederaufnahme der sogenannten freiwilligen Leistungen für die Versorgung der evangelischen Geistlichen fortgeschritten sind.48

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, die Angelegenheit sei noch nicht im Landtag beraten. Er befürchte jedoch Schwierigkeiten von Seiten der katholischen Kirche, wenn man der evangelischen Kirche zu weit entgegenkomme.

XIX. Schulspeisung49

Staatssekretär Dr. Schwalher teilt mit, daß der Bund nunmehr den Betrag von etwas mehr als 2 Millionen DM zur Fortführung der Schulspeisung in Bayern zur Verfügung gestellt habe. Die Verhandlungen zwischen den beteiligten Staatsministerien würden zurzeit geführt, ein abschließendes Ergebnis könne noch nicht mitgeteilt werden.50

XX. Beitritt Bayerns zum Deutschen Schulschiffverein Bremen51

Das Schreiben des deutschen Schulschiffvereins soll an das Kultusministerium weitergeleitet werden, damit dieses im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium einen Vertreter Bayerns für den Verein namhaft machen kann.

[XXI.] Constructa Bauausstellung 1951 in Hannover52

Staatssekretär Fischer teilt mit, daß 50000 DM zur Durchführung der Ausstellung von Bayern sofort zur Verfügung gestellt werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß ein Beschluß des Ministerrats über die finanzielle Beteiligung Bayerns an der Ausstellung bereits vorliege.53

Staatssekretär Dr. Müller erklärt sich hierauf bereit, die 50000 DM sofort zur Verfügung zu stellen.54

[XXII.] Versorgung der Aschaffenhurger Zellstoffwerke mit Holz

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er halte die Durchführung der vorgesehenen Besprechung am Freitag für unzweckmäßig. Er werde sich selbst mit Direktor Hoesch in Verbindung setzen und die Besprechung absagen.55

[XXIII.] Einmischung eines Beamten des US-Landeskommissariates in innere Verhältnisse Bayerns

Staatsekretär Dr. Schwalber teilt mit, Mr. Clark56 vom US-Landeskommissariat habe Pressemeldungen zufolge im Rundfunk eine Ansprache gehalten, in der er die Wähler aufgefordert habe, keine solchen Kandidaten zu wählen, welche sich im Landtag für die Verzögerung der Verabschiedung der neuen Gemeindeordnung und für die repräsentative Demokratie ausgesprochen haben.57 Der offizielle Bericht über die Ansprache von Mr. Clark liege noch nicht vor. In dem Verhalten Clarks sei eine unzulässige Einmischung in innere Verhältnisse Bayerns zu sehen.

Staatsminister Dr. Hundhammer schließt sich den Ausführungen von Staatssekretär Dr. Schwalber an und erklärt, er wolle zu der Sache in aller Öffentlichkeit Stellung nehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man müsse den Landeskommissar auf die Sache hin ansprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß der nächste Ministerrat am Donnerstag, den 12. Oktober, nachmittags 16 Uhr, stattfinde. In diesem Ministerrat müßten alle Vorlagen behandelt werden, die dem Landtag noch zugehen sollen, da das Landtagsamt nach dem 20. Oktober keine Gesetzesentwürfe mehr annehme.

Staatssekretär Dr. Schwalber teilt hierzu mit, daß das Gesetz über die Errichtung des Landesamts für Verfassungsschutz58 auf jeden Fall noch dem Landtag zugehen soll und daher auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats zu setzen sei.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister