PDF
Nr. 128MinisterratssitzungDonnerstag, 12. Oktober 1950 Beginn: 16 Uhr 25 Ende: 20 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialrat Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Ministerialdirigent Dr. Metz1 (Finanzministerium), Ministerialdirigent Kallenbach (Finanzministerium), Ministerialrat Dr. Erber2 (Landespersonalamt).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Landesamts für Verfassungsschutz. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes und über Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für den öffentlichen Dienst. III. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und Beamtenhinterbliebenen sowie der Versorgung der entfernten Beamten und ihrer Hinterbliebenen. IV. Entwurf einer Laufbahnverordnung. V. Erhöhung der Staatsbürgschaft für Flüchtlingsproduktivkredite. VI. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Führung des Wappens des Freistaates Bayern. VII. Beitritt Bayerns zum Deutschen Bühnenverein. VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Staatskontrolle in Bayern. IX. [Bewertung von Filmen für Steuerzwecke]. [X. Bereitschaftspolizei der Länder]. [XI. Besprechung über die Energieversorgung in Bayern]. [XII. Tag der deutschen Kriegsgefangenen]. [XIII. Schließung des Spielkasinos in Bad Kissingen]. [XIV. Entwurf eines Baunotgesetzes]. [XV. Zuständigkeit für die Obhut über den Leitenberg]. [XVI. Streik in den Wasserstraßenverwaltungen].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Landesamts für Verfassungsschutz3

Ministerpräsident Dr. Ehard trägt die Grundzüge des Gesetzes vor.4

Staatsminister Dr. Ankermüller ergänzt die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten dahingehend, daß der Entwurf schon lange fertig sei,5 das US-Landeskommissariat habe jedoch die Auffassung vertreten, daß das Gesetz dem Landtag erst zugeleitet werden solle, wenn das Bundesgesetz über den Verfassungsschutz verabschiedet sei. Das entsprechende Bundesgesetz sei nunmehr veröffentlicht worden.6

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet den Stellenplan des Landesamts für Verfassungsschutz als etwas überbesetzt.

Der Ministerrat erörtert des längeren die Notwendigkeit der in dem Stellenplan ausgebrachten Stellen.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, die Stelle des Direktors des Landesamts für Verfassungsschutz werde längere Zeit unbesetzt7 sein, da der als Leiter in Frage kommende Beamte sich jetzt noch in der Stellengruppe A2 c2 befinde.8 Auch sei nicht beabsichtigt, alle Stellen in der nächsten Zeit bereits zu besetzen. Bei der Aufstellung des Stellenplans sei davon ausgegangen worden, daß es unzweckmäßig erscheine, Stellenmehrungen oder Stellenhebungen später noch im Landtag beantragen zu müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard beanstandet auch die vorgesehene Aufwandsentschädigung für den Leiter des Amtes. Er erklärt, der Leiter des Amtes brauche keine besondere Aufwandsentschädigung, seine Reisekosten und Auslagen erhalte er ohnedies ersetzt.

Staatsminister Dr. Ankermüller rechtfertigt die Aufwandsentschädigung für den Leiter des Amtes mit der Begründung, daß das Amt nicht dem Staatsministerium des Innern angehöre und der Leiter trotz seiner verantwortungsvollen Tätigkeit keine Ministerialzulage erhalte.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, daß die Aufwandsentschädigung für den Leiter des Amtes zu streichen ist. Ebenso kommt der Ministerrat nach längeren Beratungen zu dem Ergebnis, daß der vom Staatsministerium des Innern aufgestellte Stellenplan zu umfangreich sei und dem Landtag in der vorgesehenen Weise nicht vorgelegt werden könne. Der Ministerrat einigt sich schließlich dahingehend, daß die Stelle des Leiters in der Besoldungsgruppe Alb und die seines Vertreters A2c 1 ausgebracht werden. Ferner soll der Stellenplan enthalten: 1 Amtmann, 4 Oberinspektoren, 6 Inspektoren, 3 Obersekretäre oder Obersekretärinnen, 3 Sekretäre, 1 Betriebsassistent und 6 Angestellte, davon 4 in Vergütungsgruppe VIII TO A. Schließlich werden die beiden vorgesehenen Kraftfahrzeuge aus dem Stellenplan gestrichen.9 Im übrigen stimmt der Ministerrat dem Gesetzesentwurf zu.10

II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes und über Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für den öffentlichen Dienst11

Ministerialdirektor Dr. Metz trägt die Grundzüge der beamtenrechtlichen Bestimmungen des ersten Teils des Gesetzesentwurfs vor.12 Zur Neufassung des Art. 47 Ziff. 1 Satz 2 wird kurz erörtert, ob es notwendig sei, zu bestimmen, wer den Verfassungsgerichtshof anrufen kann und in welchem Verfahren der Verfassungsgerichtshof entscheidet.13

Der Ministerrat sieht die Notwendigkeit einer Änderung dieser Bestimmung des Entwurfs nicht als gegeben an.

Der Ministerrat beschließt, in Art. 50 den Abs. 2 zu streichen,14 da diese Bestimmung durch das inzwischen verabschiedete Gesetz über die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtags und Senats überholt ist.15

Staatsminister Dr. Ankermüller macht Bedenken gegen die neue Fassung des Art. 52 Abs. 2 Ziff. 4 geltend.16

Der Ministerrat stimmt diesen Bedenken jedoch nicht zu. Dagegen streicht der Ministerrat Art. 64 Abs. 4.17 Der Ministerrat erörtert dann die neu eingeführte Bestimmung des Art. 86c, wonach eine Beamter mit der Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses aus dem bisherigen Beamtenverhältnis ausscheidet.18

Staatsminister Dr. Ankermüller meint, dieser Bestimmung solle ein Versorgungsgesetz für die Landräte vorausgehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist jedoch anderer Ansicht. Er ist der Auffassung, daß die Aufnahme des Art. 86c in den Gesetzentwurf die Verabschiedung eines Versorgungsgesetzes für die Landräte beschleunigen könne.

Der Ministerrat beschließt darauf, die Bestimmung in dem Entwurf zu lassen.

Ministerialdirigent Kallenbach 19 schickt der Erörterung der nun folgenden Änderungsbestimmungen zum Beamtengesetz einige grundsätzliche Ausführungen über das Anwachsen der Versorgungslast und die dadurch gebotenen Sparmaßnahmen voraus.20 Er weist, von Ministerpräsident Dr. Ehard befragt, darauf hin, daß die nachfolgenden Bestimmungen gegenüber den durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen der beiden Währungsverordnungen21 grundsätzlich keine Verschlechterung bedeuten, insbesondere sei die Regelung für die Witwen, die mindestens 15 Jahre jünger sind als ihre verstorbenen Ehemänner, günstiger als nach den Währungsverordnungen.22 Die nunmehr getroffene Regelung stimme mit der Regelung überein, welche im Entwurf des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG vorgesehen sei.23

Staatsminister Dr. Ankermüller trägt vor, die Bestimmungen bezüglich der jüngeren Witwen wirkten sich insbesondere zu Ungunsten der rassisch Verfolgten aus.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt hiezu, man habe erwogen, in den Gesetzentwurf eine Ermächtigung aufzunehmen, nach der die oberste Dienstbehörde bei rassisch Verfolgten Ausnahmen von der Anwendung der die jüngeren Witwen benachteiligenden Vorschriften bewilligen könne. Man sei jedoch davon wieder abgekommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich gegen die Aufnahme einer Ermächtigung in das Gesetz aus, weil man nicht wisse, ob davon der rechte Gebrauch gemacht werden könne.

Ministerialdirigent Kallenbach trägt weiterhin noch vor, daß durch die mit dem Entwurf beabsichtigte Regelung eine Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand lediglich bei solchen Versorgungsberechtigten eintreten könne, welche erst in einem sehr hohen Alter ins Beamtenverhältnis überführt worden seien.

Ministerialdirigent Kallenbach meint, man könne in dem Gesetzentwurf in § 2 den Abs. 3 streichen,24 da der Gesetzentwurf, der an die Stelle der Verordnung Nr. 113 trete,25 die gleiche Bestimmung enthalte.26

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann tritt dem entgegen und erklärt, in den verschiedenen heute zur Beratung stehenden Gesetzesentwürfen würden manche Bestimmungen doppelt enthalten sein; denn man habe im Finanzministerium nicht damit gerechnet, daß alle Gesetzentwürfe gleichzeitig dem Landtag zugeleitet würden. Er halte es für das richtige, daß man sich im Landtag eine Ermächtigung geben lasse, solche Bestimmungen, die in mehreren Gesetzentwürfen enthalten seien, in dem Gesetz zu streichen, in dem sie nicht notwendig seien.

Der Ministerrat billigt diesen Vorschlag.

Der Ministerrat stimmt im übrigen mit den Vorschriften des ersten Teils des Gesetzentwurfs zu und tritt in die Beratung des zweiten Teils des Gesetzentwurfs ein.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann schlägt vor dem Eintritt in die Einzelberatung die Aufnahme eines neuen § 6a vor, der folgenden Wortlaut hat: „Soweit bisher auf Grund Verbots der Militärregierung Bezüge nicht gezahlt worden sind,27 werden Nachzahlungen für die Zeit vor dem 1. November 1949 nicht geleistet.“28

Staatsminister Dr. Pfeiffer hält diese Bestimmung für ungerecht.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf die Möglichkeit hin, daß diese Bestimmung vom Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt werden könnte.

Staatsminister Dr. Hundhammer setzt sich für die Bestimmung ein mit der Begründung, auch andere Bevölkerungskreise hätten infolge zufälliger Ereignisse nach dem Kriege große Schäden erlitten, deren Wiedergutmachung nicht erfolgen könnte.

Der Ministerrat erörtert die Möglichkeit, an die Stelle des 1. November den 1. April 1949 zu setzen.

Schließlich faßt der Ministerrat den Beschluß, den vorgeschlagenen § 6a in den Gesetzentwurf aufzunehmen und als Zeitpunkt den 1. November 1949 in der Bestimmung zu belassen.29

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt nunmehr auf die in dem neuen Gesetzentwurf für die Hochschullehrer getroffene Regelung (§ 17) zu sprechen.30

Ministerialdirigent Kallenbach bezeichnet die Vorschrift als notwendig, da die Fortzahlung der vollen Bezüge für die Hochschullehrer den Staatshaushalt außerordentlich belaste.

Staatsminister Hundhammer spricht sich für eine Streichung der Bestimmung aus. Er begründet seine Auffassung damit, daß die meisten Hochschullehrer tatsächlich erst in verhältnismäßig hohem Alter in den Genuß eines angemessenen Einkommens gelangen würden. Außerdem habe, von Hessen abgesehen, kein anderes Land der Bundesrepublik eine derartige Regelung getroffen. Die Folge davon sei, daß Bayern schon bei der Berufung von Professoren den finanziellen Verlust, der den Professoren in Bayern durch die einseitige Regelung entstehe, durch entsprechende höhere Bezüge, insbesondere die Zusicherung von Kolleggeldern, ausgleichen müsse. Insofern trete die vom Staatsministerium der Finanzen errechnete Einsparung tatsächlich nicht ein. Er müsse sich daher stärkstens gegen diese Bestimmung wenden und sei dagegen, daß diese in einen Regierungsentwurf aufgenommen werde.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, den § 17 des Entwurfs zu streichen. Im übrigen wird der 2. Teil des Gesetzentwurfs unverändert angenommen. Dagegen beschließt der Ministerrat, den 3. Teil des Entwurfs (Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung)31 dem Landtag nicht zuzuleiten. Es wird festgestellt, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, durch welche der die Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung betreffende Teil der 2. Währungsverordnung für nichtig erklärt werde, demnächst zu erwarten sei.32 Damit trete wieder das Gesetz vom 5. September 1946 rückwirkend in Kraft.33

Der Ministerrat steht auf dem Standpunkt, daß es unzweckmäßig erscheine, im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Neuregelung der Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung von Regierungsseite zu beantragen, weil damit in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, als wolle die gegenwärtige Regierung für sich selbst noch sorgen. Man ist sich darin einig, daß das Gesetz vom 5. September 1946 einige unbillige Härten aufweise, doch ist nach Auffassung des Kabinetts jetzt nicht der Zeitpunkt, um diese Härten im Wege der Gesetzgebung auszugleichen.

Der Ministerrat kommt zu dem Ergebnis, daß Änderungen des Versorgungsgesetzes für die Mitglieder der Staatsregierung aus der Mitte des Landtags eingebracht werden müßten. Zu diesem Zweck sollen auch Besprechungen zwischen den Fraktionsführern eingeleitet werden. Die entsprechenden Änderungen sollen vom Staatsministerium der Finanzen bereits in nächster Zeit vorbereitet und besprochen werden, damit nach dem Zusammentritt des neuen Landtags alsbald eine Neuregelung in Angriff genommen werden kann.34

III. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und Beamtenhinterbliebenen sowie der Versorgung der entfernten Beamten und ihrer Hinterbliebenen35

Ministerialdirigent Dr. Metz berichtet kurz über die Entstehungsgeschichte und den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen.36

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die grundsätzliche Frage auf, ob man mit der Vorlage des Gesetzentwurfs an den Landtag warten solle, bis das Bundesgesetz zur Durchführung des Art. 131 GG37 verabschiedet sei oder ob man den bayerischen Gesetzentwurf unabhängig hiervon jetzt gleich dem Landtag zuleiten solle. Es stehe fest, daß nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Durchführung des Art. 131 Änderungen in dem bayerischen Gesetz notwendig seien. Eine andere Frage sei allerdings, ob man es unterlassen könne, ein solches Gesetz diesem Landtag noch vorzulegen. Er sei der Auffassung, daß dies nicht möglich sei.

Der Ministerrat stimmt der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten zu und beschließt, den Gesetzentwurf noch dem jetzigen Landtag vorzulegen.

Die Grundzüge der gesetzlichen Regelung werden kurz besprochen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß Art. 27 Abs. 238 die Möglichkeit zur Zahlung eines Unterhaltsbetrages an den ehemaligen Regierungspräsidenten Stock39 eröffne.

Der Ministerrat billigt den Gesetzentwurf unverändert.40

IV. Entwurf einer Laufbahnverordnung41

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Laufbahnverordnung nicht dem Landtag zugeleitet zu werden brauche und daß man sie daher zurückstellen könne, da in diesem Ministerrat in erster Linie diejenigen Vorlagen behandelt werden müßten, die dem Landtag noch vor dem 20. Oktober zuzuleiten seien.

Der Ministerrat beschließt daher die Zurückstellung der Laufbahnverordnung.42

V. Erhöhung der Staatshürgschaft für Flüchtlingsproduktivkredite43

Staatssekretär Dr. Müller gibt bekannt, daß er noch vor dem 20. Oktober ein neues Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften vorlegen wolle.44 In dem Gesetzentwurf solle die Staatsbürgschaft für Flüchtlingsproduktivkredite um 30 Millionen DM erhöht werden, jedoch mit der Maßgabe, daß der Staat nur 90 v. H. der Kredite verbürge, während die restlichen 10 v.H. von den Banken zu übernehmen seien. In dem gleichen Gesetz wolle er noch die Übernahme von Staatsbürgschaften bei Krediten für kriegssachgeschädigte Betriebe in Höhe von 30 Millionen DM aufnehmen, ferner die Bürgschaften für die Landesbodenkreditanstalt und für die Bayer. Bauern Vereinsbank in Höhe von je 1 Million DM.

VI. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Führung des Wappens des Freistaates Bayern45

Ministerpräsident Dr. Ehard erläutert kurz die Bekanntmachung.

Staatssekretär Dr. Schwalber stellt fest, in der Bekanntmachung sei vorgesehen, daß auch Landtag und Senat das große Staatswappen führen würden.

Der Ministerrat billigt die Verkündung der Bekanntmachung der bayerischen Staatsregierung durch Ministerpräsident Dr. Ehard.46

VII. Beitritt Bayerns zum Deutschen Bühnenverein47

Staatssekretär Dr. Müller gibt bekannt, daß er sich mit Staatssekretär Dr. Sattler über den finanziellen Beitrag Bayerns zum Deutschen Bühnenverein geeinigt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest,48 daß der Ministerrat sich mit der Angelegenheit nicht mehr zu befassen braucht.

VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Staatskontrolle in Bayern

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt kurz Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf, dessen Vorlage noch in der laufenden Gesetzgebungsperiode dem Wunsch von Landtag und Senat entspreche. Der nunmehr fertiggestellte Entwurf trage den Bedenken Rechnung, welche zur Aufhebung des alten Rechnungsprüfungsgesetzes durch die Militärregierung geführt hätten49

Der Ministerrat beschließt die Vorlage des Gesetzentwurfs an den Landtag.50

IX. Bewertung von Filmen für Steuerzwecke

Die Angelegenheit wurde im Ministerrat nicht behandelt.51

[X.]Bereitschaftspolizei der Länder52

Staatsminister Dr. Ankermüllerträgt die Grundzüge des Inhalts des Entwurfs eines Verwaltungsabkommens der Länder vor.53 Der Entwurf gehe von dem Grundsatz aus, daß keine Bundesbereitschaftspolizei geschaffen werde.54 Wenn die Länder sich allerdings nicht über die Errichtung einer Landesbereitschaftspolizei einigen könnten, bestehe die Gefahr, daß der Bund die Sache an sich ziehe. Die in dem Abkommen vorgesehene Bereitschaftspolizei solle neben und unabhängig von den jetzt bereits bestehenden Polizeikräften geschaffen werden.55 Die Bereitschaftspolizei diene jedoch ausschließlich polizeilichen Aufgaben und solle keine Wehrmacht darstellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ergänzt die Ausführungen des Staatsministers des Innern dahingehend: Es sei davon auszugehen, daß ein Einsatz der Bereitschaftspolizei durch den Bund nach den Bestimmungen des Grundgesetzes nur beim Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 91 GG56 möglich sei.

Nun sei die Frage entstanden, ob man diese Voraussetzungen als schon im gegenwärtigen Zustand als gegeben ansehen wolle. Dagegen seien verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden, da das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 91 GG den sofortigen Einsatz der Polizei vorsehe, der jedoch jetzt noch nicht notwendig sei. Die Ländervereinbarung sehe nun gewissermaßen die Schaffung einer Voralarmstufe zu Art. 91 vor.57 Die Schaffung dieser Voralarmstufe erfolge im Einverständnis mit den Besatzungsmächten, welche die vom Bundeskanzler geforderte Einrichtung einer Bundespolizei58 ausdrücklich abgelehnt hätten, jedoch bereit gewesen seien, dem Kanzler darin entgegenzukommen, daß er bereits vor dem Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 91 über bestimmte Teile der Bereitschaftspolizei verfügen könne.59 Das Abkommen sei insoweit zu begrüßen, als es die vom Bundeskanzler vorgebrachten Gründe für die Schaffung einer Bundespolizei entkräfte.

Der Ministerrat erörtert nun die Frage, ob die in dem Entwurf des Abkommens gewählte Bezeichnung „Beauftragter der Bundesregierung“ besser sei als die Bezeichnung „Inspekteur“.60

Staatsminister Dr. Ankermüller macht geltend, das Wort „Inspekteur“ sei glücklicher, weil es klarstelle, daß der „Beauftragte“ keine Befehlsbefugnisse, sondern nur Aufsichtsbefugnisse habe. Auch könne die Bezeichnung „Beauftragter“ dazu führen, daß der Bundesminister auf den Gedanken komme, die Befugnisse des „Beauftragten“ einfach an sich zu ziehen.

Der Ministerrat einigt sich dahin, daß bei den weiteren Verhandlungen über das Abkommen versucht werden soll, das Wort „Beauftragter“ durch das Wort „Inspekteur“ zu ersetzen.

Der Ministerrat erörtert noch besonders die Bestimmungen der Ziff. 5 über die Personalhoheit.61

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, er wolle bei den bevorstehenden Verhandlungen versuchen, das Wort „Einvernehmen“ durch das Wort „Benehmen“ zu ersetzen. Dies würde noch mehr wie bisher klarstellen, daß das Recht zur Ernennung ausschließlich bei den Landesregierungen liege.

Staatsminister Dr. Ankermüller kommt noch kurz auf Ziff. 6 zu sprechen.62 Man werde versuchen, bei den bevorstehenden Verhandlungen die bundeseigenen Schulen etwas zurückzudrängen. Insbesondere soll in Ziff. 6 Abs. 1 der zweite Satz wegfallen.

Der Ministerrat stellt ferner noch fest, daß man in der Frage der Finanzierung großzügig sein müsse.63 Eine der Hauptschwierigkeiten für den Abschluß des Abkommens bestehe darin, daß verschiedene Länder keine Neigung64 zeigten, auch die Kosten zu übernehmen, und daß dann, wenn der Bund die Finanzierung übernehme, es ihm ein leichtes sein werde, auch die Bundespolizei in seine Gewalt zu bringen.

Staatsminister Dr. Hundhammerwirft noch die Frage auf, ob es nicht zweckmäßig sei, das Abkommen zeitlich zu befristen.

Der Ministerrat verneint diese Frage jedoch im Hinblick darauf, daß das Verwaltungsabkommen im großen und ganzen das günstigste sei, was die Länder unter den gegebenen Umständen überhaupt erreichen können. Befriste man das Abkommen, so schaffe man die Gefahr, daß nach dem Ablauf des Abkommens der Bund die Sache an sich ziehe.

Der Ministerrat ermächtigt den Staatsminister des Innern, die am darauffolgenden Tage stattfindenden Verhandlungen im Sinne der Besprechung im Ministerrat fortzuführen.65

[XI.] Besprechung über die Energieversorgung in Bayern66

Da das B. Staatsministerium für Wirtschaft im Ministerrat nicht vertreten ist, kann die Angelegenheit nicht erörtert werden67

[XII.]Tag der deutschen Kriegsgefangenen

Ministerpräsident Dr. Ehardgibt von dem Schreiben des Bundesministers für Vertriebene Kenntnis, wonach der 26. Oktober zum Tag der Kriegsgefangenen erklärt werden soll.68

Der Ministerrat ist sich darin einig, daß die vom Bundesminister der Vertriebenen für das gesamte Bundesgebiet angeregten Maßnahmen auch in Bayern durchzuführen sind.69

[XIII.] Schließung des Spielkasinos in Bad Kissingen70

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß sowohl der Stadtrat Kissingen als auch der Abg. Jean Stock71 sich in einem an ihn gerichteten Schreiben über die Umstände beklagt haben, unter denen die Schließung des Spielkasinos in Bad Kissingen durch Beamte des Generalstaatsanwalts in München erfolgt sei.72

Staatssekretär Dr. Konrad erklärt, die Sache sei ihm bereits bekannt, er habe eingehenden Bericht von der Generalstaatsanwaltschaft München eingefordert.73

Ministerpräsident Dr. Ehard übergibt Staatssekretär Dr. Konrad die in der Bayer. Staatskanzlei angefallenen Vorgänge mit der Bitte, von sich aus das Weitere zu veranlassen.74

[XIV.]Entwurf eines Baunotgesetzes75

Staatsminister Dr. Ankermüller hält es auf Grund einer Eingabe der 4 Großnotstädte München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg für notwendig, dem Landtag den Entwurf eines Baunotgesetzes noch in der laufenden Gesetzgebungsperiode vorzulegen.76 In diesem Baunotgesetz, das sehr kurz sei, seien lediglich die dringenden Fragen der Beschaffung von Gelände für Straßen und Grünflächen geregelt.

Ministerpräsident Dr. Ehardhält eine Verabschiedung des Baunotgesetzes durch den gegenwärtigen Landtag für ausgeschlossen.77

Der Ministerrat beschließt daraufhin vorerst78 die Zurückstellung des Gesetzesentwurfs.79

[XV.] Zuständigkeit für die Obhut über den Leitenberg80

Staatssekretär Dr. Sattlerteilt in Ergänzung der Besprechung der Angelegenheit im letzten Ministerrat mit, es sei nunmehr eine volle Einigung dahingehend erzielt worden, daß die Oberste Baubehörde die Baumaßnahmen auf dem Leitenberg durchführe,81 daß das Landesentschädigungsamt die für die baulichen Maßnahmen erforderlichen Mittel zur Verfügung stelle und daß endgültig der Leitenberg in die Verwaltung des Staatsministeriums des Innern übergehen solle.82

[XVI.] Streik in den Wasserstraßenverwaltungen83

Staatssekretär Dr. Müllergibt bekannt, daß der Streik in den Wasserstraßenverwaltungen nunmehr beigelegt worden sei. Man habe sich darauf geeinigt, die Löhne der Arbeiter um 9 Pfg. in der Stunde und die Gehälter der Angestellten, welche nicht mehr als 350,- DM monatlich erhalten, um 20 DM monatlich zu erhöhen. Das Abkommen sei bis zum 31. 1. 1951 befristet. Die Durchführung des Abkommens belaste den Staatshaushalt mit 3,2 Millionen DM.

Der Ministerrat stimmt der Vereinbarung über die Beilegung des Streiks zu.84

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister