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Nr. 129MinisterratssitzungDienstag, 17. Oktober 1950 Beginn: 18 Uhr 15 Ende: 19 Uhr 45
Anwesend:

Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatsekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesangelegenheiten. II. Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. III. Gesetz über die Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates. IV. Sechstes Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates. V. Baunotgesetz. VI. Tag der deutschen Kriegsgefangenen. VII. Weiterführung staatlicher Baumaßnahmen. VIII. Zeitpunkt des nächsten Ministerrats.

Staatsminister Dr. Hundhammer übernimmt den Vorsitz.

I. Bundesangelegenheiten

A) Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 20. Oktober 1950

Ministerialrat Leusser trägt vor, daß die nachfolgenden Punkte auf der Tagesordnung der Sitzung des Plenums des Bundesrates am kommenden Freitag stehen und daß für die einzelnen Punkte die Stellungnahme des Ministerrats erforderlich ist.

1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 19501

Ministerialrat Leusser berichtet, daß zwischen dem Finanzministerium einerseits und dem Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium andererseits noch einige Meinungsverschiedenheiten bestehen.

Staatsminister Dr. Hundhammer weist darauf hin, daß er von seinem Ministerium aus auch noch stärkste Bedenken gegen gewisse Stellenmehrungen im Bundesinnenministerium und Zuschüsse des Bundesinnenministeriums zu bestimmten Forschungsaufgaben geltend machen müsse. Am morgigen Tag fände noch eine Sitzung des kulturpolitischen Ausschusses des Bundesrates statt, bei der die endgültige Stellungnahme der Kultusverwaltungen der Länder ausgearbeitet werde.2 Er bitte darum, daß diese Stellungnahme von dem Vertreter Bayerns im Bundesrat als Auffassung der Bayerischen Staatsregierung vertreten werde.

Der Ministerrat stimmt dem Antrag zu.

Der Ministerrat kommt nunmehr darauf zu sprechen, daß das Ernährungsministerium sich für gewisse Beiträge im Haushalt des Bundsernährungsministerium einsetze, deren Streichung das Finanzministerium wünsche. Der Ministerrat stellt sich auf den Standpunkt, daß diese Zuschüsse letzten Endes doch wieder von den Ländern gezahlt werden müßten und daß daher dem Wunsch des Finanzministeriums nach Streichung zuzustimmen sei.

Staatsminister Dr. Seidel weist noch darauf hin, daß vom Standpunkt seines Ministeriums aus gewisse Beträge im Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums – es handle sich in erster Linier um Zuschüsse für demontagegeschädigte Betriebe – zweckmäßig seien, daß er sich jedoch über die Unmöglichkeit, diese Wünsche gegen die Interessen der Finanzminister durchzusetzen, im klaren sei.

Der Ministerrat einigt sich dahin, daß Staatsminister Dr. Seidel die Wünsche des Wirtschaftsministeriums im Bundesrat zwar vertreten könne, jedoch dann, wenn die Streichung dieser Beträge von allen Finanzministern gewünscht werde, auch Bayern zustimmen solle.3

2. Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin4

Staatsminister Dr. Seidelweist darauf hin, daß er noch eine geringfügige Änderung in § 2 beantragen werde.5 Im übrigen könne man gegen das Gesetz keine Einwendungen erheben. Der Ministerrat billigt die Auffassung des Wirtschaftsministers.6

3. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung7

Staatsminister Dr. Seidelweist darauf hin, daß das Gesetz seine zwei Seiten habe. Der entscheidende Gesichtspunkt sei jedoch der, daß das Gesetz einen Anreiz zur ausländischen Kapitalinvestierung gebe, wenn dies wieder möglich sei. Diesem Gesichtspunkt gegenüber hätten alle Bedenken zurückzutreten. Man müsse daher dem Gesetz wohl zustimmen.

Der Ministerrat billigt die Zustimmung zum Gesetz.8

4. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes9

Der Ministerrat stimmt grundsätzlich zu. Bezüglich des noch nicht feststehenden Zeitpunkts für die Einlösung stimmt er der Auffassung des Finanzausschusses des Bundesrates zu, wonach die Einlösung der Wertpapiere innerhalb eines Vierteljahres nach Ablauf des auf die Hingabe folgenden10. Rechnungsjahres erfolgen soll.10

5. Entwurf einer Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Zweiten und Dritten Teil des Soforthilfegesetzes11

Der Ministerrat stimmt dem Vorschlag des Finanzausschusses zu, einer rückwirkenden Inkraftsetzung der Verordnung zu widersprechen.

Im übrigen billigt der Ministerrat die Verordnung12

6. Entwurf einer Verordnung über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vor Einkommen13

Der Ministerrat stimmt der Verordnung zu.

7. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die steuerliche Behandlung der Reisekosten14

Der Ministerrat stimmt der Empfehlung des Koordinierungsausschusses zu,15 im Bundesrat zu versuchen, die Angelegenheit nochmals an den Finanzausschuß zurückverweisen zu lassen.16

8. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die besondere Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke und Einrichtungen17

Der Ministerrat stimmt zu, nachdem Staatssekretär Dr. Müllerdarauf hingewiesen hat, daß Caritas und Evangelisches Hilfswerk bereits nach einer früheren Bestimmung unter die Steuerbegünstigung fallen würden. Es handle sich hier nur um eine Egänzung.18

9. Entwurf eines Anleihegesetzes von 195019

Staatssekretär Dr. Müller macht gegen den Entwurf stärkste Bedenken geltend, da sich die Bestimmungen zu Ungunsten der Länder auswirken würden.20

Der Ministerrat beschließt, daß im Plenum des Bundesrates versucht werden solle, das Gesetz von der Tagesordnung abzusetzen.21

10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes22

Der Ministerrat erteilt seine Zustimmung zur Neufassung des § 7.23 Es wird festgestellt, daß die Bestimmung des Stichtages vom 1. Oktober 1949 für die Feststellung des Geschäftswerts zwar fiskalisch ungünstig sei, weil die Kurse seit dieser Zeit gestiegen seien, daß diese Feststellung jedoch rechtlich keinen Bedenken unterliege.

Der Ministerrat ist mit der Festlegung des Stichtags für den 1. Oktober einverstanden24

11. Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen25

Der Ministerrat stimmt zu.

12. Zustimmung zum Vorschlag des Bundesjustizministers zur Ernennung zweier Bundesanwälte

Der Ministerrat stimmt den beiden Ernennungsvorschlägen zu.26

13. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht27

Ministerialrat Leusser trägt vor, daß hier nur noch über die Frage Berlinsals Sitz des Bundesverwaltungsgerichts zu sprechen sei.28 Da es wohl aussichtslos erscheine, die Bestimmung Berlins als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts zu Fall zu bringen, empfehle der Koordinierungsausschuß, eine Ergänzung des Gesetzentwurfs in der Weise vorzunehmen, daß Senate des Bundesverwaltungsgerichts auch außerhalb des Sitzes tagen können29

Staatsminister Dr. Hundhammer wendet sich dagegen, daß Berlin zum Sitz des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt wird. Er macht geltend, daß es sich hier doch um keine politische, sondern um eine praktische Frage handle. Bestimme man Berlin zum Sitz des Verwaltungsgerichts, so sei es für die Rechtssuchenden praktisch unmöglich, an den Verhandlungen teilzunehmen. Nehme man aber die vom Koordinierungsausschuß vorgeschlagene Bestimmung in den Gesetzentwurf auf, so würden hierdurch wahrscheinlich erhebliche Mehrkosten verursacht. Er halte es für das richtige, wenn Bayern im Bundesrat sich eindeutig gegen die Bestimmung Berlins als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts wende. Alle vernünftig denkenden Menschen müßten dieser Stellungnahme Bayern zustimmen.

Der Ministerrat stimmt der Auffassung des Kultusministers zu, wonach Bayern, auch auf die Gefahr hin, überstimmt zu werden, sich gegen die Bestimmung Berlins zum Sitz des Bundesverwaltungsgerichts aussprechen solle.30

14. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten31

Ministerialrat Leusser trägt vor, daß auch hier die Frage nur die sei, ob Berlin zum Sitz des höchsten Bundesdienststrafgericht bestimmt werden solle. Hier habe die Bundesregierung von sich aus schon vorgesehen, daß das höchste Bundesdienststrafgericht auch außerhalb Berlins Sitzungen abhalten könne.32

Ministerialrat Leusser ist der Auffassung, man könne bei diesem Gesetzentwurf die Frage Berlins dadurch umgehen, daß man das höchste Bundesdienststrafgericht nicht beim Bundesverwaltungsgericht, sondern beim Bundesgerichtshof33 errichte.

Staatsminister Dr. Ankermüller wendet sich gegen diesen Vorschlag mit der Begründung, die Dienststrafsachen seien mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit so eng verbunden, daß sie auch dorthin gehören würden.

Der Ministerrat läßt die Frage offen, ob das höchste Bundesdienststrafgericht beim Bundesgerichtshof oder ob es beim Bundesverwaltungsgericht errichtet werden soll.

Der Ministerrat ermächtigt Wirtschaftminister Dr. Seidel, im Plenum des Bundesrates nach seinem Ermessen so abzustimmen, wie es beim Stand der Verhandlungen sich als zweckmäßig erweise.34

15. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Jugendnot35

Der Ministerrat ist sich darin einig, daß die Errichtung eines besonderen Amts zur Bekämpfung der Jugendnot als Bundesbehörde von Bayern aus abzulehnen sei.36 Es wird festgestellt, daß sich darin auch die Ausschüsse des Bundesrates einig sind.

Staatsminister Krehle hält es für das Zweckmäßigste, wenn man versuche, das Gesetz im Plenum noch nicht zu verabschieden, sondern es an die Ausschüsse zurückverweise, derart, daß eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Inneres, Wirtschaft und Arbeit abgehalten werde.

Der Ministerrat schließt sich jedoch dem Vorschlag des Ausschusses für Inneres vom 12. Oktober 1950 an, das Problem in einer Besprechung der Länderreferenten zu beraten, weil es damit gelinge, den Gesetzentwurf auf die Länderebene zu verlagern.37

16. Entwurf einer Verordnung über die Miethöhe für neugeschaffenen Wohnraum38

Der Ministerrat hat keine Bedenken, daß Bayern dem zu erwartenden Antrag auf Verweisung der Verordnung an den Wirtschaftsausschuß zustimmt.

17. Entwurf einer Verordnung über die Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung für neugeschaffenen Wohnraum39

Der Ministerrat stimmt zu.

18. Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. 8. 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien40

Der Ministerrat stimmt zu.41

19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung42

Staatsminister Dr. Seidel trägt vor, daß es sich hier um das Verbot des Verkaufs von Armbanduhren im Wandergewerbe handle.

Der Ministerrat stimmt zu.

20. Berücksichtigung der Notstandsgebiete bei der Vergebung von Leistungen und Bauleistungen durch Landesbehörden43

Staatsminister Dr. Seidel ist der Auffassung, man könnte der Empfehlung unbedenklich zustimmen, weil man diese Sache in Bayern trotzdem machen könne, wie man wolle. Die Fassung, die das Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagen habe, begegne allerdings stärksten Bedenken. Er habe gegen diese Fassung bereits protestiert und werde das auch im Bundesrat tun.

Der Ministerrat stimmt der Auffassung des Wirtschaftsministers zu44

21. Entwurf einer Anordnung zur Verordnung über Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr mit Prüfungsordnung45

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß die Sache wahrscheinlich von der Tagesordnung abgesetzt werde. Bayern halte an seinem bisherigen Standpunkt fest, wonach eine besondere Ermächtigung der Landesbehörden durch den Bund nicht notwendig sei.

Der Ministerrat billigt diesen Standpunkt.46

22. Entwurf einer Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnungen über die Bewirtschaftung und Marktregelung von Erzeugnissen der Landwirtschaft47

Der Ministerrat stimmt der Anordnung zu, weil infolge des Fehlens eines Marktregelungsgesetzes die Verlängerung der bisherigen Geltungsdauer der Anordnung unbedingt notwendig ist.48

23. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Lohnzahlungen an Feiertagen49

Ministerialrat Leusser trägt vor, gegen den Gesetzentwurf bestünden nach wie vor von Bayern aus rechtliche Bedenken. Bayern könne zustimmen, wenn in dem Gesetzentwurf eine Vorschrift des Inhalts aufgenommen werde, daß alle „entgegenstehenden“ Bestimmungen aufgehoben würden. 50 Die jetzige Fassung begegne stärksten Bedenken, weil damit durch ein einfaches Bundesgesetz Bestimmungen der Bayer. Verfassung außer Kraft gesetzt werden, ohne daß ein Bedürfnis hierfür bestehe.

Staatsminister Krehle erklärt, er habe versucht, in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses die fragliche Bestimmung überhaupt streichen zu lassen, sei aber nicht durchgedrungen.

Der Ministerrat beschließt, an der bisherigen Auffassung festzuhalten.51

24. Entwurf eines Gesetzes über die Erstattung von Leistungen der Sozialversicherung an Flüchtlinge durch den Bund

Staatssekretär Dr. Grieser erläutert die Bestimmungen des Gesetzentwurfs52 und macht geltend, daß man, wenn man den Gesetzentwurf vollständig fallen lasse, Gefahr laufe, eines Tages vom Bund die Flüchtlingsrenten nicht mehr ersetzt zu erhalten. Der Ministerrat billigt den Vorschlag, die Sache nochmals an den Finanzausschuß zurückzuverweisen.53

B) Gesetz über die Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung54

Staatssekretär Dr. Grieser berichtet, daß dieses Gesetz morgen oder übermorgen im Rücklauf an den Bundesrat komme. Er sei davon unterrichtet worden, daß von einzelnen Landesregierungen versucht werde, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen. Der Grund des Einspruchs liege in der im Gesetz vorgesehenen paritätischen Besetzung der Vertretungen bei den Krankenkassen und in der Aufhebung des Verbots, neue Kassen zu errichten. Er bitte um eine ausdrückliche Ermächtigung des Ministerrats dazu, daß Bayern seine schon bisher erteilte Zustimmung aufrecht erhalte.

Der Ministerrat erklärt, daß er nach wie vor mit dem Gesetz einverstanden ist.55

C) Entwurf eines Preisgesetzes56

Ministerialrat Leusser trägt vor, daß bei der Sitzung des Rechtsausschusses am 19. Oktober 1950 der Entwurf eines Preisgesetzes zur Erörterung stehe. Er bitte den Ministerrat um eine Weisung, wie er sich zur Bestimmung des § 3 Abs. 4 der vorliegenden Bundestagsfassung verhalten solle.57 Gegen diese Fassung bestünden einerseits verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art. 84 Ziff. 1 GG,58 andererseits erfordere die wahrscheinlich auch noch in den kommenden Jahren auftretende Energienot in Bayern aus wirtschaftlichen Gründen die Einfügung dieser Bestimmung.

Staatssekretär Geiger weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Bestimmung im Interesse der bayerischen Wirtschaft hin.

Staatsminister Dr. Hundhammer ist der Auffassung, man müsse unter allen Umständen auf einer Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes bestehen.

Der Ministerrat beschließt, daß im Rechtsausschuß gegen die Bestimmung des § 3 Abs. 4 unter Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gestimmt werden soll.59

D) Gesetz zur Ausführung des Art. 131 GG (3%ige Gehaltskürzung)60

Der Ministerrat bestätigt seine bisherige Auffassung, wonach die geplante 3%ige Gehaltskürzung aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen sei.61

II. Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung62

Staatssekretär Dr. Müllerweist auf die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs hin, welcher die Aufbaufinanzierung künftig wesentlich vereinfache.

Staatssekretär Geiger,Staatssekretär Dr. Konradund Staatssekretär Jaenickeerklären, sie hätten zu dem Gesetzentwurf Abänderungsvorschläge und hätten gegen den Gesetzentwurf auch einzelne Bedenken vorzubringen. Da der Gesetzentwurf ihnen aber so kurzfristig zugeleitet worden sei, hätten sie noch keine Gelegenheit gehabt, ihre Vorschläge und Bedenken genau niederzulegen.63

Staatsminister Dr. Hundhammererklärt, in der vom Staatsministerium der Finanzen beabsichtigten Eile könne der Gesetzentwurf nicht im Ministerrat verabschiedet werden. Er zweifle auch daran, ob das Gesetz noch im Landtag beraten werden könne.

Die Beratung des Gesetzentwurfs wird zurückgestellt.64

III. Gesetz über die Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates

Auch die Beratung dieses Gesetzes stellt der Ministerrat zurück, da die Zeit zur Prüfung des Gesetzentwurfs zu kurz war.65

IV. Sechstes Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates66

Staatssekretär Jaenickehat gegen den Gesetzentwurf gewisse Bedenken, er möchte auch noch einige Gegenvorschläge machen. Auch die Beratung dieses Gesetzentwurfs wird zurückgestellt.67

V. Baunotgesetz68

Staatsminister Dr. Ankermüllerträgt vor, daß der Senat einen Beschluß gefaßt habe, wonach ihm bis zum 31. Oktober der Entwurf eines Baunotgesetzes von der Staatsregierung vorgelegt werden solle.69 Wenn er sich auch darüber im klaren sei, daß das Gesetz vom Landtag nicht verabschiedet werden könne, so könne man doch dem Wunsch des Senats entsprechen und ihm den Entwurf eines Baunotgesetzes, der in seinem Ministerium nunmehr fertiggestellt worden sei, vorlegen.70 Er schlage deshalb vor, in der nächsten Sitzung des Ministerrats das Baunotgesetz zu beraten.

Der Ministerrat billigt den Vorschlag des Staatsministers des Innern.71

VI. Tag der deutschen Kriegsgefangenen72

Staatssekretär Dr. Grieserteilt mit, daß am heutigen Tage eine Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft für Kriegsgefangene stattgefunden habe, bei der der Beschluß gefaßt worden sei, am 26. Oktober eine Kundgebung im Zirkus Krone abzuhalten, bei der ein Vertreter der Staatsregierung, Vertreter der Kirchen, Angehörige von Kriegsgefangenen und ein Heimkehrer sprechen würden.73

Der Ministerrat billigt die Abhaltung dieser Kundgebung.

Staatsminister Dr. Hundhammererklärt, daß der Herr Ministerpräsident aus seinem Dispositionsfonds für die Durchführung der Kundgebung 500 DM zur Verfügung stelle.74

VII. Weiterführung staatlicher Baumaßnahmen

Staatssekretär Fischerteilt mit, daß es sich als unmöglich erwiesen habe, die für die Fortführung der staatlichen Baumaßnahmen bis Ende des Jahres erforderlichen 6 Millionen DM von der Landeszentralbank im Wege des Wechselkredits zu erhalten. Es drohe nunmehr die Entlassung von mehreren tausend Bauarbeitern.

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß er bei der Landeszentralbank sein möglichstes versucht habe, um diesen Kredit zu beschaffen. Die Landeszentralbank habe jedoch die Bereitstellung dieser Mittel wiederholt abgelehnt. Sie habe hierbei insbesondere geltend gemacht, daß Bayern den Kredit der Landeszentralbank schon über Gebühr in Anspruch genommen habe.75

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die 6 Millionen DM unter allen Umständen bereitgestellt werden müssten. Er beschließt daher, am 18. Oktober im Staatsministerium der Finanzen eine Besprechung abzuhalten, an der die Staatsminister Dr. Hundhammer und Dr. Ankermüller, die Staatssekretäre Fischer und Geiger, Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, Präsident Grasmann,76 Vizepräsident Hartlieb,77 ferner ein Herr der Bayerischen Staatsbank teilnehmen sollen.

VIII. Zeitpunkt des nächsten Ministerrats

Der Ministerrat beschließt, den nächsten Ministerrat Anfang nächster Woche (Dienstag Nachmittag oder Mittwoch) nach Rückkehr des Herrn Ministerpräsidenten abzuhalten. Bei diesem Ministerrat sollen die Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrates in der nächsten Woche, das Baunotgesetz und die drei vom Ministerrat in der heutigen Sitzung zurückgestellten Gesetzentwürfe des Finanzministeriums beraten werden.

In Vertretung des
Bayer. Ministerpräsidenten
gez.: Dr. Alois Hundhammer
Staatsminister für Unterricht
und Kultus
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister