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Nr. 130MinisterratssitzungMittwoch, 25. Oktober 1950 Beginn: 9 Uhr 45 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesangelegenheiten. II. Gesetz über die Errichtung einer Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. III. Gesetz über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates. IV. Sechstes Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates. V. Entwurf eines Baunotgesetzes. VI. Entwurf eines Grundenteignungsgesetzes. VII. Personalangelegenheiten. VIII. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1950. IX. [Verordnung über Gebietsänderungen zwischen Laufen und Traunstein]. [X. Antrag des Staatsministeriums den Innern auf Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz, die Bereitschaftspolizei und die Durchführung der Wahl]. [XI. Genehmigung des Länderabkommens über die Errichtung von Bereitschaftspolizei und Reorganisation der bestehenden Länderpolizei]. [XII. Freimachung von Kasernen für die amerikanische Besatzungsmacht].

I. Bundesangelegenheiten

a.) Tagesordnung für die Bundesratssitzung vom 27. Oktober 1950

1. Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz).1

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetz zuzustimmen, obwohl er nicht in allen Punkten den Wünschen Bayerns entspricht.2

2. Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung3

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß voraussichtlich einzelne Landesregierungen wegen dieses Gesetzes, das im Rücklauf zum Bundesrat komme, den Vermittlungsausschuß anrufen wollen.

Der Ministerrat stellt fest, daß von Bayern aus gegen das Gesetz keine Bedenken zu erheben sind und daß ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bayern abgelehnt werden soll.4

3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 19505

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.6

4. Entwurf eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 19507

Auch hier beschließt der Ministerrat, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.8

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse9

Ministerialrat Leusserberichtet, daß bei dem im Rücklauf zum Bundesrat gekommenen Gesetz noch zwei Bestimmungen streitig sind, nämlich § 1 Abs. 3 Satz 210 und § 5 Abs. 2.11 Der Ministerrat beschließt, dem Antrag des Finanzausschusses bezüglich der Änderung des § 1 Abs. 3 Satz 2 zuzustimmen, dagegen eine Änderung des § 5 Abs. 2 nicht mehr anzustreben.12

6. Entwurf eines Anleihegesetzes13

Der Ministerrat macht seine Zustimmung von einer Änderung des § 5 in dem Sinne abhängig, daß alle Bestimmungen gestrichen werden, die Steuerbegünstigungen auf Kosten der Einkommen- und Körperschaftssteuer der Länder vorsehen.14

7. Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 195015

Staatssekretär Dr. Müllerberichtet, daß die Regierungsvorlage für Bayern günstiger sei als die ursprüngliche Vorlage der Studienkommission.16 NachderRegierungsvorlage erhalte Bayern 44 Millionen DM satt der ursprünglich vorgesehenen 38 Millionen DM. Bayern müsse daher auf jeden Fall an der Regierungsvorlage festhalten.

Der Ministerrat spricht sich dafür aus, daß an der Regierungsvorlage festgehalten werden soll.17

8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes18Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf einschließlich dem zu erwartenden Änderungsantrag des Agrarausschusses, wonach der geschlossene Hofübergang von der Erbschaftssteuer freigestellt werden soll, zuzustimmen.

9. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betr. Erlaß der Abgabe „Notopfer Berlin"19

Der Ministerrat beschließt Zustimmung.

10. Vergebung öffentlicher Aufträge. Empfehlung des Wirtschaftsausschusses

Der Ministerrat erklärt sein Einverständnis mit den in der Bundesratsdrucksache Nr. 834/50 niedergelegten Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses,20 macht aber gegen die in der Bundesratsdrucksache Nr. 790/50 enthaltenen Formulierung nach wie vor Bedenken geltend.21

11. Entwurf einer Anordnung zur Verordnung über Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr mit Prüfungsordnung22

Der Ministerrat beschließt, den Antrag zu stellen, die Sache nochmals an den Verkehrsausschuß zurückzuverweisen.23

12. Sicherheit im Straßenverkehr

Der Ministerrat stimmt den Empfehlungen des Verkehrsausschusses vom13.Oktober 1950 (Bundesratsdrucksache Nr. 840/50) zu.24

13. Entwurf einer Verordnung über die Abänderung der Verordnung über die Aushaltung, Messung und Sortenbildung des Holzes in den deutschen Forsten [vom 1. 4. 1936]25

Der Ministerrat stimmt zu.

14. Bestimmung des Musters der Personalausweise26

Der Ministerrat überläßt die Führung der weiteren Verhandlungen dem Staatsministerium des Innern.

b) Tagesordnung für die Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates am 26. Oktober 1950

1. Entwurf eines Preisgesetzes27

Ministerialrat Leusser berichtet, daß voraussichtlich zu dem Rechtsproblem des § 3 Abs. 4 des Preisgesetzentwurfs (Verwaltungsbefugnisse Oberster Bundesbehörden) mit Rücksicht auf den dasselbe Problem betreffenden Antrag von Rheinland-Pfalz zum Heimarbeitsgesetz28 eine grundsätzliche Aussprache stattfinden werde.

Ministerpräsident Dr. Ehardhält es für das richtige, gegenwärtig einer grundsätzlichen Entscheidung aus dem Weg zu gehen. Man sollte zuerst Erfahrungen sammeln.

Der Ministerrat schließt sich der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten an, wonach im Rechtsausschuß versucht werden soll, eine grundsätzliche Aussprache über das Problem zu vermeiden. Es wird festgestellt, daß beim Heimarbeitsgesetz das Problem insofern nicht auftauche, als hier eindeutig die obersten Landesbehörden zuständig seien.29

2. Abstimmungsverfahren im Bundesrat

Ministerpräsident Dr. Ehardberichtet, daß über die Auslegung des Art. 52 Abs. 3  GG30 Meinungsverschiedenheiten im Bundesrat entstanden seien. Streitig sei die Frage, ob diese Bestimmung ein Mindesterfordernis für die Beschlußfähigkeit darstelle oder ob sie die erforderliche Mehrheit für einen Beschluß festlege. Es sei zwar zuzugeben, daß beide Auslegungen möglich seien, jedoch gebiete der Sinn der Vorschrift die erstere Auslegung.

Der Ministerrat stimmt der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten zu.

c) Wahl der hauptamtlichen Beisitzer des Soforthilfespruchsenats

Staatsminister Dr. Ankermüllerteilt mit, daß am 27. Oktober 1950 eine Sitzung des Richterwahlausschusses zur Wahl der hauptamtlichen Beisitzer des Soforthilfespruchsenats angesetzt sei.31 Hierbei werde er sich schwer tun, weil ihm lediglich Namen der für die Wahl in Betracht kommenden Persönlichkeiten bekannt seien.

Der Ministerrat vertritt hierzu die Auffassung, daß bei der Sitzung am27.Oktober die Wahl noch nicht zu erfolgen brauche, diese vielmehr verschoben werden könne, bis jedes einzelne Mitglied des Richterwahlausschusses Gelegenheit gehabt habe, in die Personalakten Einsicht zu nehmen.32

II. Gesetz über die Errichtung einer Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung33

Staatssekretär Müllerweist wieder auf die Vordringlichkeit des Gesetzentwurfs hin.

Ministerpräsident Dr. Ehardfaßt seine Meinung zu dem Gesetzentwurf dahingehend zusammen, daß keine Aussicht auf Verabschiedung durch den Landtag mehr bestehe.

Staatssekretär Geigerfügt hinzu, daß das Gesetz bisher noch nicht auf der Referentenebene behandelt worden sei.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf zurückzustellen.34

III. Gesetz über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates35

Auch diesen Gesetzentwurf bezeichnet Staatssekretär Dr. Müllerals vordringlich.

Da gegen den Gesetzentwurf die gleichen Bedenken bestehen wie gegen den vorangegangenen, beschließt der Ministerrat auch hier Zurückstellung.36

IV. Sechstes Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates37

Staatssekretär Dr. Müllermacht geltend, daß die Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag aus politischen Gründen unbedingt empfehlenswert sei.

Staatssekretär Jaenickebeantragt zwei Änderungen in dem Gesetzentwurf. Einmal möchte er klargestellt haben, daß § 3 des Entwurfs38 sich nicht auf die 10 Millionen DM erstrecken kann, welche von der im Vierten Gesetz über Kreditgewährung und Sicherheitsleistung des Bayer. Staates bereitgestellten Summe noch nicht verbürgt worden seien.39

Hierzu macht Ministerpräsident Dr. Ehardgeltend, daß die in dem Gesetz vorgesehene Beschränkung bisher auch schon grundsätzlich vorhanden gewesen sei und daß daher ein Bedürfnis für die von Staatssekretär Jaenicke gewünschte Änderung nicht anzuerkennen sei.

Ferner beantragte Staatssekretär Jaenickeeine Erhöhung des Bürgschaftsvolumens um weitere 10 Millionen DM, von 20 auf 30 Millionen.40

Staatssekretär Dr. Müllertritt diesem Antrag unter Hinweis auf die hierdurch zu erwartende Beeinträchtigung des Kredits des Bayer. Staates entgegen.

Der Ministerrat beschließt hierauf, die beiden Änderungsanträge abzulehnen. Im übrigen stimmt er dem Gesetzentwurf zu und beschließt, ihn umgehend dem Landtag vorzulegen.41

V. Entwurf eines Baunotgesetzes42

und

VI. Entwurf eines Grundenteignungsgesetzes

Ministerpräsident Dr. Ehardberichtet, daß der Senat in einem Beschluß die Staatsregierung um Vorlage eines Baunotgesetzes bis 31. Oktober ersucht habe.43 Ferner habe der Landtag am vergangenen Freitag einen Beschluß gefaßt, wonach ihm umgehend die Entwürfe eines Baunotgesetzes und eines Grundenteignungsgesetzes vorgelegt werden sollten44

Staatsminister Dr. Ankermüller ergänzt die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten dahingehend, daß in seinem Ministerium sowohl der Entwurf eines Baunotgesetzes als auch der Entwurf eines Grundenteignungsgesetzes ausgearbeitet sei. Man hätte nun drei Möglichkeiten: Man könne einmal Baunotgesetz und Grundenteignungsgesetz sowohl dem Landtag als auch dem Senat zuleiten oder man könne die beiden Gesetzentwürfe nur dem Senat zur Begutachtung vorlegen oder man könne dem Landtag und dem Senat ein Baunotgesetz zuleiten, in dem bezüglich der Enteignung auf die bisher bestehenden Bestimmungen verwiesen und damit die Vorlage eines Grundenteignungsgesetzes gegenwärtig entbehrlich gemacht werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Auffassung, daß die Gesetze, welche in rechtlicher Hinsicht außerordentlich kompliziert seien, in der gegenwärtigen Gesetzgebungsperiode des Landtags keinesfalls mehr behandelt werden könnten. Gegen die Zuleitung der Gesetzentwürfe an Landtag und Senat sprächen im gegenwärtigen Zeitpunkt erhebliche politische Bedenken. Er halte es für das richtige,45 Landtag und Senat ganz offen zu erklären, daß jetzt nicht der geeignete Zeitpunkt sei, an eine so schwierige Materie heranzugehen. Das Grundenteignungsgesetz insbesondere könne wegen seines großen Umfangs überhaupt nicht mehr im Landtag behandelt werden. Gehe man aber den vom Innenminister vorgeschlagenen dritten Weg, indem man im Baunotgesetz auf die bisher bestehenden Enteignungsbestimmungen hinweist,46 so laufe man damit Gefahr, verfassungswidrige Bestimmungen sanktionieren zu wollen, weil in zahlreichen der alten Enteignungsgesetze eine teilweise unentgeltliche Enteignung vorgesehen sei.47 Wenn man ein Gesetz dem Senat zur Begutachtung vorlege, dann müsse es in rechtlicher Hinsicht einwandfrei sein.

Der Ministerrat beschließt gegen die Stimme des Innenministers, weder dem Senat noch dem Landtag die Entwürfe des Baunotgesetzes und des Grundenteignungsgesetzes zuzuleiten.48

VII. Personalangelegenheiten

Infolge der Abwesenheit zahlreicher Kabinettsmitglieder werden die Anträge auf Ernennung des Ministerialrats Kihn49 zum Regierungspräsidentenin Würzburg, des Oberstaatsanwaltes Frank50 zum Generalstaatsanwalt beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof und des Regierungsdirektors Weiß51zum Ministerialrat im Kultusministerium zurückgestellt.52

Der vom Staatsministerium für Wirtschaft beantragten Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Schultheiß zum Ministerialrat tritt Ministerpräsident Dr. Ehardmit dem Hinweis entgegen, angesichts der Ungewißheit, ob Dr. Schultheiß auch tatsächlich als Ministerialrat in das Bundesinnenministerium übernommen werde, halte er es für nicht richtig, ihn jetzt zum Ministerialrat zu ernennen.53 Insbesondere die Bayer. Staatskanzlei habe mit den Obersten Bundesbehörden schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht, indem man verschiedene Beamte auf die Zusicherung ihrer unmittelbar bevorstehenden Übernahme in den Bundesdienst hin befördert habe. Von diesen Beamten sei bis jetzt noch kein einziger übernommen worden.

Der Ministerrat beschließt hierauf, die Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Schultheiß zum Ministerialrat jetzt abzulehnen.54

VIII. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 195055

Staatssekretär Dr. Müllererklärt, den Gesetzentwurf im Hinblick auf die Zurückstellung der beiden Gesetzentwürfe über die Errichtung einer Bayer.Landesanstalt für Aufbaufinanzierung56 und über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates57 nochmals ändern zu müssen, da die in den beiden Gesetzentwürfen vorgesehenen Aufwendungen bereits im außerordentlichen Haushalt eingesetzt seien.

Der Gesetzentwurf wird daraufhin zurückgestellt.58

IX. Verordnung über Gebietsänderungen zwischen Laufen und Traunstein

Der Ministerrat stimmt der Verordnung zu.59

[X.]Antrag des Staatsministeriums den Innern auf Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz, die Bereitschaftspolizei und die Durchführung der Wahl

Staatsminister Dr. Ankermüllererläutert den Antrag.

Ministerpräsident Dr. Ehardmeint, der Antrag sei optisch nicht günstig. Staatssekretär Dr. Müllerist der Auffassung, daß die Kosten der Polizei noch in den ordentlichen Haushalt aufgenommen werden könnten (Nachtragshaushalt).

Der Ministerrat beschließt, daß das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen den Antrag umarbeiten soll.

[XI.] Genehmigung des Länderabkommens über die Errichtung von Bereitschaftspolizei und Reorganisation der bestehenden Länderpolizei60

Staatsminister Dr. Ankermüllererklärt, es handle sich darum, daß das Kabinett dem bereits im Ministerrat eingehend besprochenen Entwurf eines Länderabkommens über die Errichtung eines Bereitschaftspolizei vom61 6. Oktober zustimmen möge.

Der Ministerrat billigt das Abkommen.62

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt ergänzend mit, ursprünglich sei beabsichtigt gewesen, das Alter der Anwärter für die Bereitschaftspolizei auf 19 bis 22 Jahre und lediglich für Heimkehrer ein Höchstalter ausnahmsweise auf 27 Jahre festzulegen.63 Der Bundeskanzler habe demgegenüber mit beachtlichen Argumenten die Auffassung vertreten, man möge das Höchstalter64 auf 35 Jahre festlegen. Insbesondere habe der Bundeskanzler geltend gemacht, daß man, wenn man auch ältere Leute hereinnehme, von Anfang an ausgebildete Teile zur Verfügung habe.65 Für die älteren Jahrgänge müsse man allerdings eine Abfindungssumme vorsehen.

Der Ministerrat ist damit einverstanden, daß als Anwärter für die Bereitschaftspolizei zu einem kleineren66 Teil auch Männer bis 35 Jahren eingestellt werden können.67

Des weiteren gibt Staatsminister Dr. Ankermüller von einem Beschluß der Innenminister vom 30. September 1950 Kenntnis,68 auf Grund dessen der Bundeskanzler am 7. Oktober 1950 mit bestimmten Wünschen betreffend die Reorganisation der Länderpolizei an die Alliierte Hohe Kommission herangetreten sei.69

Der Ministerrat billigt den Beschluß der Innenminister vom 30. September 1950 und das Schreiben des Bundeskanzlers vom 7. Oktober 1950.

Staatsminister Ankermüllergibt in diesem Zusammenhang Kenntnis von dem Schreiben des Landeskommissars Shuster vom 13. Oktober 1950,70 in dem dieser mitteilt, daß der Antrag der bayerischen Staatsregierung auf Beibehaltung des Präsidiums der Landpolizei von der Alliierten Hohen Kommission genehmigt worden sei.71

[XII.] Freimachung von Kasernen für die amerikanische Besatzungsmacht72

Staatssekretär Jaenickemacht Mitteilung über den Stand der Freimachung von Kasernen und über die noch durchzuführenden Maßnahmen.73

Der Ministerrat billigt die von Staatssekretär Jaenicke eingeleiteten Maßnahmen und erklärt sein Einverständnis mit der Errichtung eines besonderen Ausschusses,74 in dem außer der Abt. V des Staatsministeriums des Innern das Finanzministerium, das Arbeitsministerium und die Oberste Baubehörde vertreten sind.75

Der Ministerrat beschließt, die nächste Sitzung am Dienstag, den 31. Oktober 1950, 15 Uhr, abzuhalten.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayer. Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister