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Nr. 132MinisterratssitzungMittwoch, 8.November 1950 Beginn: 16 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Regierungsrat Bußler (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Wagenhöfer (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Gesetz über die Freimachung von Beherbergungsraum. III. Umquartierung von Ausländern und Heimatvertriebenen. IV. Bereitschaftspolizei. V. Amerikanischer Film „Legion der Verdammten“.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamt)1

Regierungsrat Bußlerberichtet, das Gesetz sei am 26. Oktober 1950 im Bundestag2 verabschiedet worden, wobei die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen nicht berücksichtigt worden seien.3 Der Ausschuß für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hat daher am 4. November empfohlen, den Vermittlungsausschuß anzurufen, der Koordinierungsausschuß schließe sich dieser Empfehlung an.4

Staatsminister Dr. Ankermüller fügt hinzu, der Beschluß des Ausschusses sei mit Mehrheit erfolgt, auch Bayern stehe auf dem Standpunkt, daß der Vermittlungsausschuß angerufen werden müsse. Die erhobenen Bedenken seien zum Teil recht schwerwiegend, z.B. dagegen, daß der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Übertragung von Exekutivbefugnissen an Bundesbehörden, das Weisungsrecht einer Bundesbehörde und ähnliche Bestimmungen vorsehe. Er halte es für notwendig, daß im Bundesrat eine Erklärung abgegeben werde, warum Bayern dem Entwurf nicht zustimmen könne und sich zur Anrufung des Vermittlungsausschusses entschlossen habe.5

Staatsminister Dr. Pfeiffer macht darauf aufmerksam, daß schon verschiedentlich von den einzelnen Ländern die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuß anzurufen, verschiedenartig begründet worden sei, wodurch sich in einzelnen Fällen Schwierigkeiten ergeben hätten.

Der Ministerrat beschließt, sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses auszusprechen.6

2. Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz)7

Regierungsrat Bußler führt aus, auch hier handle es sich um einen Rückläufer, der Bundestag habe zwar einige Abänderungsvorschläge des Bundesrates berücksichtigt, trotzdem bestünden aber noch eine Reihe von grundsätzlichen Bedenken. Unter anderem könne nach § 5 Abs. 4 des Gesetzes der Bundesernährungsminister den Zuckerfabriken und den Handelsgeschäften unmittelbar Lieferungsauflagen erteilen.8 Der Agrarausschuß habe sich mit dieser Frage bereits befaßt und trotz gewisser Bedenken empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen. Andererseits halte aber das B. Landwirtschaftsministerium nach wie vor gegen § 5 Abs. 4 grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken aufrecht. Der Koordinierungsausschuß habe sich deshalb auch dafür ausgesprochen, auch bei diesem Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuß anzurufen.9

Staatssekretär Sühler betont, daß das Landwirtschaftsministerium auch mit der in § 810 vorgesehenen Mitarbeit des Marktverbandes nicht einverstanden sein könne.11

Es wird vereinbart, bis zur nächsten Bundesratssitzung die erforderlichen Gegenvorschläge zu formulieren und den Vermittlungsausschuß anzurufen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer schlägt noch vor, bei dieser Gelegenheit überhaupt grundsätzlich darauf hinzuweisen, daß die Bayerische Regierung die Ernährungsgesetze des Bundes für bedenklich halte.12

Staatssekretär Sühler fügt hinzu, es sei unverständlich, daß man vom Bund aus die Marktordnung in eine Reihe von Gesetzen aufsplittere; er halte es für zweckmäßiger, ein einheitliches Gesetz zu machen, in dem die gesamte Marktordnung einheitlich geregelt werde.13

3. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente14

4. Entwurf einer Verordnung betr. Außerkraftsetzung von Güterfernverkehrsgenehmigungen15

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen beiden Entwürfen einverstanden.

5. Entwurf einer Gebührenordnung für die Benutzung der Bundesautobahnen16

6. Entwurf eines Treibstoffsteuergesetzes17

7. Ergänzungsvorlage zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 195018

Ministerialrat Wagenhöfer stellt zunächst fest, daß die drei Entwürfe inhaltlich zusammenhingen und auch gemeinsam in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 9. November beraten werden sollen. Der Koordinierungsausschuß habe sich eingehend damit beschäftigt und empfehle, sowohl im Finanzausschuß wie im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß die drei Vorlagen der Bundesregierung zurückgezogen würden, bis mit Rücksicht auf die noch zu erwartenden aber noch nicht genau zu übersehenden Mehrbelastungen des Haushalts von der Bundesregierung ein Gesamtforderungsprogramm ausgearbeitet werden könne.19 Wenn eine Zurückziehung nicht erreicht werden könne, so empfehle der Koordinierungsausschuß mit Mehrheit die Ablehnung der drei Vorlagen. Allerdings habe das Finanzministerium Bedenken, das Treibstoffsteuergesetz abzulehnen, da es die Notwendigkeit anerkenne, für den Bundeshaushalt neue Einnahmen zu erschließen. An sich sei es nicht gerade vorteilhaft, zwei kleine Steuergesetze allein vorzulegen, die einen bestimmten Personenkreis belasten, zumal ja doch früher oder später ein Gesamtfinanzierungsprogramm ausgearbeitet werden müsse. Er selbst halte es für ausreichend, wenn der Bundesrat die Zurückziehung der drei Entwürfe empfehle. Übrigens sei die Begründung zu dem Treibstoffsteuergesetz denkbar unglücklich, weil sie in keiner Weise auf den gesamten Zusammenhang hinweise.20

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet sich gleichfalls gegen die Entwürfe, besonders, nachdem schon bisher eine Reihe von Belastungen für den Fährverkehr bestünden.

Ministerialrat Wagenhöfer fährt fort, gegen die Gebührenordnung für die Benutzung der Bundesautobahnen würden sehr gewichtige Gründe geltend gemacht, die zum Teil auch verfassungsrechtlicher Art seien. Die Gebühr werde ja nicht nur zur Unterhaltung der Autobahnen verwendet, sondern für allgemeine Haushaltsaufgaben.21

Staatsminister Frommknechtteilt mit, der Verkehrsausschuß habe die Entwürfe abgelehnt, aber auch einen Ausschuß aufgestellt, der neue Vorschläge vorbereiten solle.22

Der Ministerrat beschließt sodann, der Empfehlung des Koordinierungsausschusses folgend auf die Zurückziehung der Vorlagen hinzuwirken23

8. Entwurf einer Ersten Verwaltungsanordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Finanzverwaltung24

Ministerialrat Wagenhöferstellt fest, daß das Finanzministerium Bedenken nicht erhebe und die Zustimmung vorschlage.

Der Ministerrat erklärt sich einverstanden.25

9. Berufung von Mitgliedern des vorläufigen Bewertungsbeirates gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates26

Ministerialrat Wagenhöferfährt fort, auch hier empfehle der Koordinierungsausschuß der Vorschlagsliste des Agrarausschusses,27 auf der sich auch Herr Oberregierungsrat Dr. Lauerbach28 vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befinde, zuzustimmen.

Die Zustimmung wird erteilt.

10. Benennung der in den Parlamentarischen Beirat für handelspolitische Vereinbarungen zu entsendenden Beauftragten des Bundesrates

Ministerpräsident Dr. Ehardführt aus, es handle sich hier bekanntlich um einen gemeinsamen Beirat aus Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates. Diesen sollten unter anderem Senator Harmssen29 (Bremen), Minister Stü- binger30 (Rheinland-Pfalz), Staatsrat Rattenhuber, Minister Spiecker31 (Nordrhein-Westfalen), Ministerialdirektor Magnus32 (Hessen) usw. angehören.

Der Ministerrat erteilt der Vorschlagsliste seine Zustimmung.

11. Entwurf einer Entschließung des Bundesrates zur Herbeiführung einer Verbesserung der finanziellen Lage der Sozialversicherungsrentner

Ministerialrat Wagenhöfer vertritt die Auffassung, daß es sich hier um einen zum Teil aus politischen Motiven gestellten Antrag von Niedersachsen handle.33 Es sei wohl notwendig, noch das Ergebnis der Beratungen des Sozial- und des Finanzausschusses des Bundesrates abzuwarten, weshalb auch der Koordinierungsausschuß die Überweisung an diese Ausschüsse empfohlen habe.34

Staatsminister Krehle stellt fest, daß tatsächlich eine Erhöhung der Sozialrenten um 14 bis 16% unbedingt notwendig sei und sich nicht mehr länger hinausschieben lassen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob der Bundesrat nicht gleich diese Entschließung fassen könne, nachdem mit der Verweisung an die Ausschüsse wohl nicht sehr viel gedient sei.

Staatsminister Dr. Seidel vertritt dagegen die Auffassung, daß man die Überweisung doch wohl vornehmen müsse, da ja die Erhöhung der Sozialrenten mehr oder weniger auf dem Rücken der Länder ausgetragen werde und man deshalb doch wohl vorsichtig sein müsse.

Der Ministerrat beschließt sodann, für die Überweisung an den Sozial- und Finanzausschuß einzutreten.35

12. Entwurf einer Entschließung des Bundesrates wegen Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde36

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, hier sei dieselbe Situation wie bei Punkt 11. Es müßte also auch das Ergebnis der Ausschußberatungen abgewartet werden. Im übrigen stehe in der Begründung des niedersächsischen Antrags ausdrücklich, daß in der Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde steuerschwache Länder wie Bayern vorangegangen seien37

13. Verordnung über die Heraufsetzung des Mindestmaßes fangfähiger Schollen38

Bedenken werden nicht erhoben.

II. Gesetz über die Freimachung von Beherbergungsraum

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, es liege ein Initiativantrag des Herrn Landtagsabgeordneten Schefbeck39 über die Freimachung von Beherbergungsraum vor, mit dem sich das Kabinett noch nicht beschäftigt habe.40 Wahrscheinlich werde dieser Antrag in der morgigen Landtagssitzung behandelt werden, wobei – soviel ihm bekannt sei – das Finanzministerium dagegen Stellung nehmen wolle.41

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, der Antrag sei gestern nach einem Vortrag des Herrn Abg. Schefbeck in der Fraktion besprochen worden42 Es handle sich im wesentlichen darum, sowohl Räume, die für die Fremdbeherbergung bestimmt seien, freizumachen, als auch den Inhabern die Differenz zwischen den Dauermieten und denjenigen Mieten zu bezahlen, die bei vorübergehender Vermietung an Fremde erzielt werden können.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, eine vorläufige Berechnung habe ergeben, daß wahrscheinlich ein Betrag von 1,9 Millionen DM im Jahr erforderlich sein werde, um diesen Antrag durchzuführen. Es sei notwendig, im Kabinett zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen, da die Regierung nicht gut im Landtag verschiedene Meinungen vertreten könne. Er als Wirtschaftsminister müsse auf den Fremdenverkehr Rücksicht nehmen und sich für den Antrag einsetzen, allerdings habe wegen der finanziellen Folgen das Finanzministerium eine andere Auffassung. Das zweckmäßigste wäre es wohl, wenn sich das Finanzministerium Rückendeckung beim Haushaltsausschuß suche.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß mit gleichem Recht auch Besatzungsgeschädigte und sonstige Kriegsgeschädigte Forderungen stellen könnten. Das beste wäre wohl, wenn das Finanzministerium im Landtag die. Zurückstellung dieses Antrags und die Verweisung an den Haushaltsausschuß beantragen würde.

Der Ministerrat beschließt, gegen den Antrag des Abg. Schefbeck Bedenken geltend zu machen, für die Zurückweisung an den Haushaltsausschuß einzutreten und die Notwendigkeit zu betonen, den Nachtragshaushalt abzuwarten.

Der Beschluß wird gegen die Stimme des Herrn Staatsministers Dr. Seidel angenommen.43

III. Umquartierung von Ausländern und Heimatvertriebenen

Staatssekretär Jaenicke betont einleitend, daß es für Bayern vollkommen ausgeschlossen sei, Flüchtlinge aus der Ostzone, die sich zurzeit in Berlin aufhielten, aufzunehmen, zumal ja Bayern zu den drei Ländern gehöre, denen zurzeit Heimatvertriebene abgenommen würden. Jeden Tag kämen noch 20 bis 30 Flüchtlinge aus der Tschechoslowakei und zwar Nationaltschechen. Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit, Berlin zu entlasten, könnte sich Bayern nicht beteiligen. Er bitte um einen Beschluß, den Bayerischen Bevollmächtigten in Bonn anzuweisen, bei der Durchführung des sogenannten Bundesnotaufnahmegesetzes in Bonn den bayerischen Standpunkt dahin zu vertreten, daß Bayern sich an der Durchführung des Notaufnahmegesetzes nicht beteiligen könne.44

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Was die Freimachung der Kasernen betreffe, so sei es tatsächlich gelungen, bis 31. Oktober 1950, innerhalb von 17 Tagen, drei Kasernen mit insgesamt 2000 Personen zu räumen und diese Leute in neue Wohnungen unterzubringen.45 Dank der guten Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde sei diese fast unmöglich Aufgabe erfüllt worden. Bei einer Besprechung am heutigen Vormittag hätten auch die Vertreter der IRO mit Worten höchster Anerkennung diese Leistung gewürdigt.46

Die Kosten für diese Aktion beliefen sich auf ungefähr 2 Millionen DM, wovon Bayern aber nur 10% zu tragen habe, während den Rest der Bund übernehme. Besonders schwerwiegend sei nun der zweite Abschnitt der Räumungsaktion, der bis 1. Dezember durchgeführt werden müsse, einmal nämlich die Räumung des Flugplatzes Leipheim47 mit 1250 Personen, die wohl gelingen werde48 Der Landeskommissar habe verantwortliche Beamte seines Amtes bestellt, die mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten hätten. Wahrscheinlich bestehe nur die eine Möglichkeit, diese 1250 Leute im Lager Valka bei Nürnberg unterzubringen;49 dabei meine die Oberste Baubehörde, es sei immer noch zweckmäßiger, die mangelhaften Baracken in Valka auszubauen, als neue Baracken zu errichten. Ein ganz besonderes schwieriges Problem sei schließlich noch Mittenwald, nachdem in der dortigen Kaserne 1625 Menschen untergebracht seien. Er sei nicht in der Lage, hiefür allein die Verantwortung zu tragen und müsse darauf hinweisen, daß durch den Bau von Baracken in Mittenwald der Fremdenverkehrscharakter dieser Gegend für immer zerstört werde. Deshalb beabsichtige er, 1000 dieser Mittenwalder Ausländer auch in das Lager Valka zu schaffen, es blieben aber dann noch immer 625 übrig, mit denen er zunächst einfach nicht wisse wohin.50 Vielleicht sei es doch am besten, auch für diese Personen neue Baracken im Valkalager zu bauen, bis diese aber fertiggestellt seien, bleibe kein anderer Weg, als die 625 in dem Lager Fischbach bei Nürnberg unterzubringen,51 das aber bereits der Stadt Nürnberg für ihre Evakuierten überlassen worden sei.52 Man müsse nun versuchen, der Stadtverwaltung Nürnberg beizubringen, daß die Stadt wenigstens auf die Dauer von 5 bis 6 Wochen, bis zur Errichtung der neuen Gebäude, auf Fischbach verzichte.

Aller Voraussicht nach müßten sämtliche Kasernen in Bayern geräumt und darüber hinaus auch noch neue Kasernen errichtet werden. Die Gesamtzahl der Ausländer in Bayern betrage ca. 120000, von denen allerdings nur 18000 der Flüchtlingsverwaltung unterständen.

Er stehe nun vor der Frage, ob es verantwortet werden könne, das Ausländerlager Valka auf 5–6000 Personen zu erhöhen. Natürlich habe es etwas für sich, alle Ausländer dort zusammenzuziehen, auch auf die Gefahr hin, daß dort Schwierigkeiten und Streitereien aller Art auftreten könnten.53 Er glaube aber doch, dies sei die einzige Möglichkeit, die man überhaupt finden könne, da eine Verteilung auf die einzelnen Landkreise von vornherein ausscheide. Valka habe dazu noch den Vorteil, daß es als einziges Lager unter einem amerikanischen Oberkommissar stehe, der auch Militärpolizei zur Verfügung habe. Er bitte, ihn bei den Verhandlungen mit der Stadt Nürnberg zu unterstützen, die sicher dagegen Einspruch erheben werde, noch auf ca. 2 Monate auf das Lager Fischbach zu verzichten. Was Valka betreffe, so müsse er allerdings noch darauf hinweisen, daß die jetzigen Tschechenbarakken sehr schlecht seien, während die neuerstellten Gebäude natürlich eher den Anforderungen entsprechen würden. Es sei aber unmöglich, darauf Rücksicht zu nehmen, noch dazu, wo wirklich überall anerkannt werde, daß in Bayern die Ausländer vorzüglich behandelt würden. Auch den Vertretern der IRO gegenüber habe er keinen Hehl daraus gemacht, daß es eigentlich eine Zumutung sei, bei der großen Zahl von Sudetendeutschen in Bayern ausgerechnet alle Tschechen aufnehmen zu müssen. Unverständlicherweise stünden dazu noch die amerikanischen Dienststellen in Frankfurt auf dem Standpunkt, daß sie die Tschechen nicht zwingen könnten, von Bayern nach Hessen umzusiedeln.

Staatssekretär Jaenicke kommt sodann auf das Lager Dachau zu sprechen und teilt mit, daß sich die Notwendigkeit ergeben habe, ein deutsches Auswandererlager in Dachau zu schaffen; zurzeit seien dort bereits 500 Ausländer und eine Menge von Deutschen.54 Beabsichtigt sei, in diesem Lager die Südostdeutschen unterzubringen, die auswandern wollen. Die 500 dort noch untergebrachten Ausländer müßten im Laufe der Zeit ebenfalls nach Valka gebracht werden.

Leider sei damit aber die Aufzählung noch nicht erschöpft. Besondere Schwierigkeiten und Sorgen bereite ihm die Räumung der Warnerkaserne in München, in der nicht weniger als 3800 Personen untergebracht seien, wobei die Räumung sofort durchgeführt werden müsse. Bisher sei es gelungen, für 1500 Menschen ein Durchgangslager auf dem Gelände der Funkkaserne zu errichten, wegen der übrigen habe er aber noch keine festen Pläne fassen können.55 Außerdem müßten 300 Büroräume für das IRO-Hauptquartier gefunden werden, das gleichfalls in der Warnerkaserne untergebracht gewesen sei. Für diese Aufgabe bestehe eine gemischte deutsch-amerikanische Kommission, und zwar würden die deutschen Vertreter von den Bundesbehörden, die für die Aktion verantwortlich seien, bestellt.

Schließlich müßten auch noch 386 Deutsche aus einer weiteren Kaserne56 ausquartiert werden, sie würden zurzeit in ein leeres StEG-Lager57 verbracht und hätten so wenigstens ein Dach über dem Kopf.

Der schwierigste Fall sei aber die Kaserne in Garmisch,58 in der nicht weniger als 2300 Personen untergebracht seien, außerdem 28 Industriebetriebe und ein Altersheim mit 325 Personen.59 Es sei ihm bisher gelungen, den Termin für die Räumung um 90 Tage zu verschieben,60 allerdings stehe von vornherein fest, daß es unmöglich sei, die Heimatvertriebenen und die Betriebe in dieser Zeit irgendwo anders unterzubringen. Unter Umständen könnte es vielleicht möglich sein, diese Betriebe in Landshut unterzubringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt dazu mit, er habe in der Garmischer Angelegenheit ein Schreiben des Herrn Kardinal Faulhaber61 erhalten, der den Einspruch des Erzbistums darlege, nachdem das Altenheim vom Katholischen Caritasverband unterhalten werde.62

Staatsminister Dr. Seidel stellt mit Nachdruck fest, daß es sich hier nur um die aktuellen Probleme handle, dahinter stehe aber die beabsichtigte Räumung sämtlicher Kasernen in Bayern und die Errichtung von Neubauten.

Staatssekretär Jaenicke stimmt zu und erwähnt noch, daß auch die Auto-Union in Ingolstadt gefährdet sei.63 Ebenso bestehe eine gewisse Gefahr für Hohenfels,64 wo zurzeit 800 Deutsche seien, weitere 2200 aber untergebracht werden könnten. Wenn eine bestimmte Kaserne in Landshut65 geräumt werde, könnte er alle dort befindlichen Ausländer nach Hohenfels verbringen und die dortigen 800 Deutschen nach Landshut überführen. Man müsse aber auch damit rechnen, daß die amerikanische Armee das gesamte Gelände in Hohenfels in Anspruch nehme.

Sehr hinderlich sei im übrigen, daß ihm nicht genug Personal zur Verfügung stehe und seine Mitarbeiter alle völlig überlastet seien. Neueinstellungen könne er nicht vornehmen, da er keine Planstellen habe, er brauche aber gar keine Beamten, sondern nur tüchtige Angestellte; freilich müßten diese geeignet und entschlußkräftig sein. Er bitte um die Genehmigung, wenigstens 5 Stellen nach Gruppe V oder VI zu besetzen. Vielleicht könnte man es so machen, daß man diese neuen Leute für die Bauaufgaben hereinnehme und damit die Kosten auf den Bund übertrage.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt als Beschluß des Ministerrats fest, daß Staatssekretär Jaenicke die Genehmigung erhalte, die benötigten Mitarbeiter. einzustellen, und daß, falls Schwierigkeiten entstehen sollten, das Finanzministerium angegangen werden solle.

IV. Bereitschaftspolizei66

Der Ministerrat bespricht sodann kurz den gegenwärtigen Stand der Frage, wann und in welchem Umfang die Bereitschaftspolizei errichtet werden soll.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß bis 31. März 1951 in ganz Westdeutschland höchstens 10000 Mann Polizei aufgestellt werden sollen.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, bis 1. Januar 1951 benötige er lediglich einen Betrag von 2 Millionen DM.

Ministerpräsident Ehard verläßt sodann die Sitzung, da einer telefonischen Mitteilung zufolge im Haushaltsausschuß soeben die Frage der Mittel für die Bereitschaftspolizei in Bayern besprochen wird.67

V. Amerikanischer Film „Legion der Verdammten"68

Regierungsdirektor von Gumppenberg berichtet über eine Unterredung mit dem Regisseur des Films, Mr. Anatole Litvak,69 der unter anderem ausdrücklich erklärt habe, nach amerikanischer Übung sei es unmöglich, das Drehbuch des neuen Films irgendjemand zur Einsicht zu überlassen. Mr. Litvak habe sich aber bereiterklärt, eine genaue schriftliche Inhaltsangabe des Films zu übersenden, aus dem der Ablauf der Handlung ersichtlich sei. Dieses Schreiben sei nunmehr auch eingelaufen und er glaube, dem Ministerrat Vorschlägen zu können, die bisherigen Bedenken fallen zu lassen, der Filmgesellschaft für Aufnahmen das Schloß Schleißheim und andere staatliche Gebäude zur Verfügung zu stellen.

Der Ministerrat beschließt, im Hinblick auf das Schreiben von Mr. Litvak die bisherigen Bedenken fallen zu lassen und in Zukunft der Fox-Film-Corp. die von ihr für Aufnahmen benötigten staatlichen Gebäude zur Verfügung zu stellen.

Auf Anregung des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Müller wird sodann noch beschlossen, für die Benützung dieser staatlichen Gebäude keine Gebühren zu verlangen, sondern lediglich im einzelnen Fall Ersatz für die tatsächlich entstandenen Unkosten oder Beschädigungen zu fordern.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister