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Nr. 1MinisterratssitzungMittwoch, 20. Dezember 19501 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatsminister Krehle2 (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Konstituierung des Kabinetts. II. Verbindung der Staatsregierung zu Landtag und Senat. III. Personalangelegenheiten. IV. Regierungserklärung. V. [Einladungen für Kabinettsmitglieder]. [VI. Weihnachts- und Neujahrsbotschaft 1950]. [VII. Öffentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern]. [VIII. Kohlenversorgung]. [IX. Zuckerbewirtschaftung]. [X. Stromkürzungen]. [XI. Firma Witt/Weiden]. [XII. Öffnung der Lebensmittelgeschäfte am 24. Dezember 1950].

I. Konstituierung des Kabinetts

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und heißt die Mitglieder des Kabinetts herzlich willkommen. Er bitte um vertrauensvolle Zusammenarbeit, vor allem im Hinblick darauf, daß die Arbeit, die im Kabinett zu erledigen sei, sich von der parteipolitischen Arbeit völlig unterscheide. Wenn auch die staatliche Willensbildung nur durch Parteien erfolgen könne, die in vielen Dingen verschiedener Meinung seien, so sei es doch notwendig, in der Regierung einen Ausgleich der Meinungen zu finden und das Zusammenspiel aller Kräfte im Dienste der Allgemeinheit zu fördern. Er selbst sei in erster Linie nicht an einseitiger Parteipolitik interessiert, sondern betrachte die Aufgaben, die das Kabinett zu lösen habe, nur vom staatlichen Gesichtspunkt aus. Natürlich könne es Vorkommen, daß eine Minderheit im Kabinett mit dem Beschluß der Mehrheit nicht einverstanden sei, er bitte aber darum, daß dann die Mehrheitsentscheidung von allen anerkannt werde. In allem diene ja die Verfassung als Richtschnur und alle Kabinettsmitglieder hätten sich ja verpflichtet, die Verfassungsbestimmungen einzuhalten. Vor allem bitte er darum, sich vertrauensvoll an ihn zu wenden, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftauchten und Meinungsverschiedenheiten bestünden, die sich zunächst nicht ausgleichen ließen.

Für die Staatskanzlei habe er keinen Staatssekretär3 mehr vorgesehen, da sie auch nicht mehr eines Chefs bedürfe, der gleichzeitig Staatssekretär sei. Infolgedessen habe er den Herrn Ministerialdirigenten Dr. Schwend4 gebeten, die Leitung der Staatskanzlei zu übernehmen. Er bitte, auch ihm volles Verständnis entgegenzubringen und sich wegen Auskünften, Vermittlungen usw. an ihn zu wenden. Was ihn selbst betreffe, so sei es selbstverständlich, daß alle wesentlichen Dinge, vor allem auch die Entscheidungen, die in Bonn zu treffen seien, im Kabinett besprochen würden. Da er häufig in seiner Eigenschaft als Präsident des Bundesrates5 nach Bonn fahren müsse, werde er den Stellv. Ministerpräsidenten, Herrn Dr. Hoegner, ständig über alle wesentlichen Punkte auf dem laufenden halten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bespricht sodann einige technische Einzelheiten und führt aus:

1. Soweit Ressorts noch nicht besetzt seien, werde er sie selbst unter eigener politischer Verantwortung weiterführen. Dies gelte vor allem für das Kultusministerium, während ja im Finanzministerium Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann ohne weiteres zeichnen könne.

2. Die Tagesordnungen für die Kabinettssitzungen werden jeweils den einzelnen Kabinettsmitgliedern rechtzeitig zugehen; was den Tag betreffe, so halte er es für zweckmäßig, einen bestimmten Tag in der Woche grundsätzlich zu vereinbaren. Nachdem die Sitzungen des Koordinierungsausschusses6 am Montag stattfinden müßten und die Bundesratssitzungen im allgemeinen Mitte der Woche begännen, sei es wohl am zweckmäßigsten, sich grundsätzlich auf Dienstag Vormittag festzulegen.

Der Ministerrat erklärt zu diesem Vorschlag seine Zustimmung.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, was die Ministerratssitzungen betreffe, so werde jeweils außer der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung auch eine Vormerkung über die wichtigsten Punkte der Tagesordnung in der Staatskanzlei vorbereitet und er bitte, jeweils am Tag vorher diese Vormerkung beim Generalsekretär des Ministerrats, Herrn Regierungsdirektor von Gumppenberg,7 abholen zu wollen.

3. Für besonders notwendig halte er eine engere Zusammenarbeit der Ministerien untereinander wie bisher. Dabei müsse vor allem darauf geachtet werden, welches Ministerium in einer bestimmten Sache federführend sei; dies müsse von den anderen berücksichtigt werden, während das federführende Ministerium selbst verpflichtet sei, die anderen beteiligten Ressorts zu unterrichten und gegebenenfalls zuzuziehen. Er bitte alle Kabinettsmitglieder dringend, ihre Referenten nicht nur darauf aufmerksam zu machen, sondern unmittelbar darauf zu verpflichten. Es dürfe keineswegs mehr geschehen, daß bei wichtigen Verhandlungen in Bonn ein Ministerium eine Auffassung vertrete, die vom Standpunkt der übrigen abweiche.8 In diesem Zusammenhang weise er auch darauf hin, daß bereits ein Entwurf für eine Geschäftsordnung des Ministerrats ausgearbeitet sei, die in der nächsten Zeit einmal beraten und dann endgültig beschlossen werden müßte.9

4. Was den Bundesrat betreffe, so habe bekanntlich Bayern im Bundesrat fünf Sitze, die mit fünf Kabinettsmitgliedern als ordentliche Bundesratsmitglieder zu besetzen seien. Selbstverständlich seien aber alle Kabinettsmitglieder, gleichgültig ob Minister oder Staatssekretär, vollberechtigte Stellvertreter und könnten jederzeit als solche im Bundesrat auftreten. Analog der bisherigen Regelung möchte er vorschlagen, daß zu ordentlichen Mitgliedern der Ministerpräsident, der Stellv. Ministerpräsident und Innenminister, Herr Dr. Hoegner, die Herren Staatsminister Dr. Seidel, Dr. Schlögl und der zukünftige Finanzminister bestellt würden. Selbstverständlich sei dies für kein anderes Kabinettsmitglied eine Benachteiligung, da ja – wie gesagt – alle übrigen als Vertreter benannt und mit vollen Rechten im Bundesrat auftreten würden.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, es sei vielleicht zweckmäßiger, als ständiges Mitglied den Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge zu benennen, da das Arbeitsministerium besonders häufig mit dem Bund und den bundesgesetzlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes usw. zu tun habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, selbstverständlich könne in allen Bundesratssitzungen10 entweder der Minister oder der Staatssekretär des Arbeitsministeriums in Bonn auftreten, er bitte aber doch, es grundsätzlich bei der vorgeschlagenen Regelung zu belassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt sodann auf die Frage der Ausschüsse zu sprechen und stellt fest, daß es vorläufig noch zu früh sei, sich darüber zu unterhalten. Jedenfalls werde im Januar nachgeprüft werden müssen, ob Verhandlungen in der Besetzung der Bundesratsausschüsse notwendig seien; er werde jedenfalls darüber mit Geheimrat Katzenberger11 noch sprechen.12

Staatsminister Krehle weist darauf hin, daß im Sozialpolitischen Ausschuß schon bald eine Entscheidung fallen müsse, da er selbst vorläufig als Stellvertreter dem Sozialpolitischen Ausschuß vorstehe, jetzt aber als Staatssekretär ausscheiden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diese Angelegenheit vorläufig noch zurückzustellen, zumal ja auch noch nach dem Ausscheiden des Herrn Ministers Dr. Hilpert13 aus der hessischen Regierung die Frage des Vorsitzes im Finanzausschuß offen sei.

5. Ministerpräsident Dr. Ehard teilt sodann mit, daß von jeder Kabinettssitzung ein Protokoll angefertigt werde, das jedem Mitglied zugeleitet werde. Er bitte, diese Protokolle aber persönlich unter Verschluß zu halten und lediglich die Beschlüsse den zuständigen Referenten weiterzugeben.

6. Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, die Herren Minister und Staatssekretäre würden sehr bald feststellen können, daß sie durch Besuche, telefonische Anrufe usw. außerordentlich stark in Anspruch genommen würden, was im übrigen auch für die Referenten gelte. Seines Erachtens müsse versucht werden, zu einer gewissen Disziplin im Parteiverkehr zu kommen und einzelne Tage der Woche von jedem Parteiverkehr freizuhalten. Es sei tatsächlich allmählich notwendig geworden, die Referenten von dieser Belastung einigermaßen zu befreien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stimmt zu und erläutert an Hand einiger Beispiele die Schwierigkeiten, die sich gerade aus dem dauernden Parteiverkehr, der nur die geordnete Arbeit hemme, ergeben könnten.

7. Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß jeder Minister mit seinem Namen unterzeichne, die Staatssekretäre mit „I.V.“ und jeder andere Ministerialbeamte mit „I.A.“. Wenn der Minister nicht anwesend sei, müsse der Staatssekretär mit „I.V.“ in eigener Verantwortung unterzeichnen.

8. Was die Beteiligung an Veranstaltungen und Feiern betreffe, so müsse von Anfang an möglichst Zurückhaltung geübt werden. Es gehe nicht an, daß an jeder Feier ein oder mehrere Kabinettsmitglieder teilnehmen, statt dessen müßte wieder mehr auf die Regierungspräsidenten zurückgegriffen werden.

Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

II. Verbindung der Staatsregierung zu Landtag und Senat

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß gewisse Schwierigkeiten mit dem Bayer. Senat entstanden seien, weil es vielfach aus Zeitmangel nicht möglich gewesen sei, die Art. 39 und 40 der Bayer. Verfassung zu beachten,14 vor allem die Bestimmung, wonach die Staatsregierung bei allen wichtigen Angelegenheiten die gutachtliche Stellungnahme des Sentas einholen solle (Art. 40 Satz 2). Bei einer Reihe von wichtigen Gesetzen sei es notwendig geworden, sie entweder zuerst an den Landtag und dann erst an den Senat zu geben oder, wie es meistenteils der Fall gewesen sei, die Übersendung gleichzeitig vorzunehmen.15 Erst kürzlich habe das Präsidium des Senats erklärt, die Aufgabe dieser auf der Verfassung beruhenden Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften des Landes sei es, zu Gesetzesvorlagen der Staatsregierung gutachtlich Stellung zu nehmen. Diese Aufgabe werde aber illusorisch, wenn der Landtag die Vorlagen gleichzeitig erhalte. Er schlage deshalb vor, jeweils bei jeder Behandlung einer Gesetzesvorlage im Ministerrat zu beschließen, ob sie vorher nach Art. 40 der Verfassung dem Senat zugehen solle oder nicht, ferner, ob dies vor der Zuleitung an den Landtag oder gleichzeitig erfolgen solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht in diesem Zusammenhang, alle Referenten davon in Kenntnis zu setzen, daß sie kein Recht hätten, Gesetzesentwürfe unmittelbar an den Landtag zu leiten. Was den Senat betreffe, so sei es natürlich das Richtige, seine gutachtliche Äußerung einzuholen, leider sei dies vielfach nicht möglich gewesen, z.B. auch nicht beim Haushalt.16 Bei der nächsten Vorlage des Haushalts müsse aber unbedingt erreicht werden, daß der Senat sich genügend Zeit nehmen könne, seine Vorschläge zu machen. Davon abgesehen müsse jetzt schon alle Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden, daß der Haushalt rechtzeitig vorgelegt werden könne und er bitte den Vertreter des Finanzministeriums schon jetzt, mit den Vorarbeiten zu beginnen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, daß das Finanzministerium mit den notwendigen Vorarbeiten bereits begonnen habe.17

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er halte es für zweckmäßig, in jedem Ministerium einen eigenen Referenten für den Landtag aufzustellen, der unter anderem die Tagesordnung der Plenar- und Ausschußsitzungen zu überprüfen und Minister und Staatssekretäre zu unterrichten habe. Ferner müsse dieser Beauftragte dafür verantwortlich sein, daß die Beschlüsse des Landtags entsprechend bearbeitet und erledigt würden.18

III. Personalangelegenheiten

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er halte es für notwendig, sich in der heutigen Sitzung darüber zu unterhalten, welche Versorgung für die ausscheidenden Kabinettsmitglieder gefunden werden könne.19

1. Staatssekretär Jaenicke20

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, Herr Staatssekretär Jaenicke habe schon eine genügend lange Dienstzeit im bayerischen Staatsdienst verbracht. Seine Pensionsbezüge könnten also ohne Schwierigkeiten geregelt werden. Im übrigen werde er demnächst dem Kabinett eine Liste vorlegen, in der alle notwendigen Angaben über die ausgeschiedenen Kabinettsmitglieder enthalten seien, so daß der Ministerrat zu jedem einzelnen Fall Stellung nehmen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß sich Herr Staatssekretär Jaenicke außerordentliche Verdienst erworben habe, insbesondere nachdem es ihm gelungen sei, hervorragende Beziehungen zu maßgebenden ausländischen Organisationen anzuknüpfen. Dadurch habe er wesentlich zu einem Verständnis des Flüchtlingsproblems im Ausland beigetragen. Er bitte die Frage zu prüfen, ob man diese Beziehungen nicht auch in Zukunft in irgendeiner Form ausnützen könne.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, er habe darüber schon mit Herrn Staatssekretär Jaenicke gesprochen und vorgeschlagen, daß dieser vor allem von Bonn aus weiter in der bisherigen Richtung fortarbeiten möge.21

2. Staatsminister Dr. Ankermüller22

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Herr Staatsminister Dr. Ankermüller habe das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht, infolgedessen käme für ihn nur das Übergangsgeld in Betracht. Er halte es für eine Ehrenpflicht, ihm bei dem Aufbau einer Existenz behilflich zu sein.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, Herr Staatsminister Dr. Ankermüller könnte vielleicht in den Vorstand in der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung übernommen werden.23

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und meint, zunächst handle es sich nur um einen Vorschlag, der aber noch näher geprüft werden müsse.

3. Staatssekretär Fischer24

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß Herr Staatssekretär Fischer bisher die Stelle eines Staatssekretärs bekleidet habe, die aber nunmehr wegfalle. Die Ministerialdirektorstelle aber der Obersten Baubehörde sei besetzt, er könne aber sofort Ministerialrat werden und dann nachrücken, wenn die Ministerialdirektorstelle frei werde. Selbstverständlich müsse Herr Staatssekretär Fischer nach wie vor die Leitung der Obersten Baubehörde beibehalten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, gelegentlich werde wohl auch die Frage behandelt werden müssen, ob die Oberste Baubehörde in der bisherigen Form weiterbestehen solle.25 Bekanntlich sei in fast allen Ländern das Hochbauwesen den Finanzministerien zugeteilt, während bei den eigentlichen Baubehörden nur mehr das Tiefbauwesen verbleibe.

Der Ministerrat erklärt sich mit der für Herrn Staatssekretär Fischer vorgeschlagenen Lösung einverstanden.

4. Staatssekretär Dr. Schwalber26

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß Herr Staatssekretär Dr. Schwalber, der noch nicht 50 Jahre alt sei, lediglich Anspruch auf ein Übergangsgeld habe.

5. Staatssekretär Dr. Konrad27

Staatsminister Dr. Müller berichtet, es sei der Vorschlag gemacht worden, Herrn Staatssekretär Konrad zum Präsidenten des Obersten Landesgerichts zu ernennen, diese Stelle unterscheide sich allerdings nicht von der eines Präsidenten eines Oberlandesgerichts, infolgedessen sei es notwendig, sie zu erhöhen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht in diesem Zusammenhang einen Beschluß zu fassen, wonach sein Amt als Generalstaatsanwalt beim Obersten Landesgericht bestehen bleibe, er es aber solange nicht ausüben könne, als er Kabinettsmitglied sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als notwendig, jedenfalls daran festzuhalten, daß ein Beamter, der durch seine Berufung in ein Kabinett aus dem Amt auszuscheiden habe, nachher in seine frühere Stellung wieder zurückkehren könne. Dies würde zutreffen auf die Herren Staatsminister Dr. Hoegner, sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Koch und Dr. Ringelmann.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, ein automatisches Rücktrittsrecht gebe es eigentlich nicht, auch das Ministerpensionsgesetz28 spreche von einem Ausscheiden aus dem Amt. Wenn man sich aber auf das Rücktrittsrecht einigen könne, bestehe auch ein automatisches Recht auf Wiederernennung.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Verfassung nur von der Ausübung eines Amtes in Art. 5729 spreche und er stehe auf dem Standpunkt, daß die Verfassung allen anderen Gesetzen vorgehe. Er würde es für richtig halten, die Verfassung so auszulegen, daß eine automatische Rückkehr in das frühere Amt möglich sei.

Staatsminister Dr. Müller stimmt dieser Auslegung zu.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß Schwierigkeiten vielleicht dadurch auftauchen könnten, daß die bisher inne gehabten Stellen blockiert seien, man könnte diese Schwierigkeiten aber dadurch überwinden, daß man andere Stellen mit dem sogenannten ku-Vermerk versehen errichte.

Der Ministerrat stimmt sodann dem Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner zu, die Stelle des Präsidenten des Obersten Landesgerichts, auf die Herr Staatssekretär Dr. Konrad gesetzt werden solle, von B5 auf B4 zu erhöhen.

Ferner wird folgender Beschluß gefaßt:

Wenn Beamte in ein Kabinett berufen werden, dürfen die Stellen, die sie inne hatten, nicht anderweitig besetzt werden, außerdem haben diese Beamte nach dem Ausscheiden aus dem Kabinett das Rücktrittsrecht.

6. Staatsminister Dr. Hundhammer30

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß Herr Staatsminister Dr. Hundhammer vier Jahre Mitglied der Regierung gewesen sei und deshalb Anspruch auf Pension habe; es käme jetzt nur mehr darauf an, die Höhe des Prozentsatzes für die Pension festzusetzen. Wenn man z.B. einen Prozentsatz von 50 nehme, würden sich Nettobezüge von ca. 12000 DM im Jahr ergeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, im Finanzministerium die notwendigen Berechnungen anzustellen und dann dem Kabinett einen Vorschlag zu machen.

7. Staatssekretär Dr. Sattler31

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, Herr Staatssekretär Sattler habe Anspruch auf ein Übergangsgeld von drei Monaten. Die künftige Verwendung des Herrn Dr. Sattler hänge davon ab, ob eine geeignete Stelle vorhanden sei. Er selbst interessiere sich sehr für die Leitung der Schlösserverwaltung. Das Finanzministerium habe sich bisher aber zurückhaltend gezeigt, zumal Herr Präsident Esterer32 gut noch einige Zeit die Leitung der Schlösserverwaltung führen könne. Außerdem habe er dem zukünftigen Finanzminister in dieser Frage nicht vorgreifen wollen.

Der Ministerrat spricht sich dafür aus, die Entscheidung über die weitere Verwendung des Herrn Staatssekretär Dr. Sattler noch zurückzustellen.

8. Staatssekretär Geiger33

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, daß auch hier nur ein Übergangsgeld für drei Monate in Frage käme. Das Finanzministerium werde versuchen, eine Rückkehr des Herrn Dr. Geiger in die Versicherungswirtschaft, aus der er stamme, zu erreichen.

Herr Geiger sei übrigens auch im Aufsichtsrat der Maxhütte und er ersuche, ihn dort zu belassen.

Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung.

9. Staatssekretär Dr. Müller34

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß er Herrn Dr. Müller seinerzeit zugesichert habe, daß er beim Ausscheiden aus der Regierung die Staatsratsstelle behalten könne, diese sei auch bis jetzt freigehalten worden. Er ersuche, dieses von ihm gegebene Versprechen einzuhalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, selbstverständlich könne Herr Dr. Müller Staatsrat im Finanzministerium bleiben, darüber hinaus bestehe aber auch die Möglichkeit, daß er als Nachfolger von Präsident Schmittmann35 Präsident des Bundesfinanzhofs werden könne.

10. Staatssekretär Sühler36

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß Herr Staatssekretär Sühler Anspruch auf Übergangsgeld für zwei Jahre habe, dieses könne gegebenenfalls sogar auf drei Jahre erhöht werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, man könne beschließen, daß er nach Aufhören des Übergangsgeldes die Pensionsbezüge eines Regierungsrates erhalten könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, die Regelung sei so, daß Herr Sühler für drei Monate seine vollen Bezüge, für drei weitere Monate 3/4 der bisherigen und für den Rest die Hälfte der bisherigen Bezüge erhalten könne.

Staatsminister Dr. Müller schlägt vor, sofort einen entsprechenden Beschluß zu fassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das Gesetz sei noch nicht in Kraft getreten, da die Drei-Wochen-Frist noch laufe.37 Man könne aber jedenfalls schon heute grundsätzlich beschließen, für Herrn Staatssekretär Sühler nach Inkrafttreten des Gesetzes diese Regelung zu treffen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt sodann aus, daß das gleiche für den früheren Innenminister, Herrn Josef Seifried38 und die Witwe des früheren Arbeitsministers, Frau Elisabeth Roßhaupter, gelte.39

Auf Anfrage des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner entgegnet Ministerpräsident Dr. Ehard, selbstverständlich gelte die gleiche Regelung auch im Falle des früheren Staatssekretärs im Landwirtschaftsministerium, Herrn Gentner.40

Der Ministerrat beschließt, in den Fällen Seifried, Roßhaupter und Genter die gleiche Regelung wie im Falle Sühler zu treffen.

11. Staatsminister Frommknecht41 und Staatssekretär Sedlmayr42

Staatssekretär Dr. Ringelmann erkundigt sich, ob Herr Staatsminister Frommknecht das Ministerium vorläufig weiterführe? Dazu komme die Frage, welche Bezüge er nach dem 1. Januar 1951 zu erhalten habe. Das gleiche gelte übrigens auch bei Herrn Staatssekretär Sedlmayr.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die beiden Herren ihre Ämter geschäftsführend weiterführten, während er politisch verantwortlich sei.43

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Auffassung, daß es eine Anomalie wäre, wenn nach der Bildung der neuen Regierung ein Teil der früheren Minister noch die Geschäfte weiterführen würden. Er halte ebenfalls eine Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten dem Landtag gegenüber für notwendig.

Staatssekretär Dr. Koch schließt sich dieser Meinung an.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne doch sagen, es handle sich nur um eine geschäftsführende Tätigkeit, während die gesamte politische Verantwortung beim Ministerpräsidenten liege.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß das Verkehrsministerium nach wie vor bestehe, das aber jetzt vom Ministerpräsidenten geleitet werde. Auch er glaube, daß die Herren Frommknecht und Sedlmayr ab dem 1. Januar 1951 ausscheiden müßten und der Herr Ministerpräsident dann zu bestimmen habe, welcher Beamte die Geschäfte weiter zu führen habe. Das bedeute, daß ab 1. Januar 1951 Herr Staatsminister Frommknecht ebenso wie Herr Staatssekretär Sedlmayr ihre Pension erhalten müßten; beide seien vier Jahre im Amt gewesen. Was den Prozentsatz der Pension betreffe, so sei dieser noch nicht festgelegt, das Finanzministerium werde auch hier dem Kabinett entsprechende Vorschläge machen.

12. Staatssekretär Dr. Grieser44

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, daß die Pensionsbezüge des Herrn Staatssekretärs Dr. Grieser schon geregelt seien, er werde mindestens die Pension bekommen, die er sich erdient habe, er könne aber auch 75% der Pension eines Staatssekretärs erhalten. Allerdings müsse sich das Finanzministerium noch mit der saarländischen Regierung und nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG45 mit der Bundesregierung auseinandersetzen.

Das Kabinett nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

13. Staatsminister Krehle46

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß Herr Staatsminister Krehle als Minister in Pension trete, seine Bezüge als Staatssekretär würden aber jedenfalls höher sein als die Ministerpension.

Staatsminister Dr. Müller schlägt vor, das Finanzministerium solle ein Schema über die Höhe der Bezüge von sämtlichen ausscheidenden Kabinettsmitgliedern aufstellen, das dann im Ministerrat beraten werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint dazu, bei Herrn Staatssekretär Dr. Konrad müsse wohl auch geprüft werden, ob seine Pension als Staatssekretär nicht höher sei als sein Gehalt als Präsident des Obersten Landesgerichts.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, er glaube, das Gehalt als Präsident sei höher, er werde die Frage aber nochmals nachprüfen. Außerdem werde er versuchen festzustellen, ob man allgemeine Richtlinien aufstellen könne. Jedenfalls habe das Gesetz vom 5. September 194647 die Möglichkeit, Härten auszugleichen.

14. Nach kurzer Aussprache erklärt der Ministerpräsident Dr. Ehard, er werde mit Herrn Ministerialdirigenten Dr. Schwend sprechen, ob er es vorziehe, im bisherigen Angestelltenverhältnis Leiter der Staatskanzlei zu werden mit dem Titel Ministerialdirektor oder sich in das Beamtenverhältnis übernehmen zu lassen und dann auf die Etatstelle des Ministerialdirigenten gesetzt zu werden.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag zuzustimmen.

Anschließend ersucht Ministerpräsident Dr. Ehard die übrigen Herren Kabinettsmitglieder, möglichst bei allen Beförderungen mit dem Finanzministerium vorher in Verbindung zu treten.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, es bestünden immer noch einige Differenzen zwischen dem Arbeits- und dem Finanzministerium in der Frage der Verbeamtung von Referenten, die sich seit über fünf Jahren bewährt hätten; dies gelte unter anderem für den Fall Volger.48

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er habe sich immer dafür eingesetzt, daß Leute, die an sich nicht Berufsbeamte gewesen seien, bei entsprechender Bewährung in das Beamtenverhältnis übernommen werden sollten. Vielleicht sei es möglich, den Fall Volger nochmals zu überprüfen.49

IV. Regierungserklärung

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, es werde jetzt notwendig, die Regierungserklärung auszuarbeiten.50 Als Grundlage könnten die schriftlich niedergelegten Koalitionsvereinbarungen gelten, die er soeben verteilt habe.51 Allerdings handle es sich ja hier nur um Leitsätze, während die Regierungserklärung selbst ausführlicher sein müsse. Vor Mitte Januar sei die Abgabe im Landtag wohl nicht möglich, er bitte aber jetzt schon, in jedem Ressort die notwendigen Vorarbeiten durchzuführen. Vielleicht könnte das Material von jedem Ressort bis zum 28. Dezember der Staatskanzlei zugehen, wo es zu einem Rohentwurf zusammengestellt würde. Im Kabinett könnte dieser Rohentwurf dann eingehend besprochen und gegebenenfalls abgeändert werden. Auf diese Art und Weise sei es wohl dann möglich, bis Mitte Januar die Regierungserklärung fertiggestellt zu haben.

Selbstverständlich wolle er, was den Inhalt betreffe, keinerlei Beschränkungen auferlegen oder Vorschläge machen. Vielleicht wäre es aber doch zweckmäßig, folgendes zu übernehmen: Es gebe eine Reihe von Dingen, die in jeder Regierungserklärung gesagt werden müßten, z.B. Hinweise auf das Problem der Heimatvertriebenen, die soziale Frage im allgemeinen usw., wobei er glaube, daß man sich hier verhältnismäßig kurz fassen könne. Andererseits sollten gewisse Fragen besonders stark herausgestellt werden, die gerade jetzt wichtig und dringlich seien. Er denke hierbei vor allem an die Arbeitsbeschaffung, die soziale Frage überhaupt, die Jugendnot, die Ernährungsfrage usw.

Vielleicht könnte man den Ministerrat auf den 28. Dezember 1950, nachmittags 15 Uhr, ansetzen und bis zu diesem Tag, soweit als möglich, das Material zusammenzustellen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint noch, es dürfe nicht allzu schwierig werden, das für die Regierungserklärung erforderliche Material zusammenstellen. Man könne ohne weiteres auf die Koalitionsvereinbarungen zurückgreifen und müsse sich davor hüten, irgend etwas zu versprechen.52

V. [Einladungen für Kabinettsmitglieder]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, bei besonderen Anlässen, wie größeren Einladungen, Veranstaltungen usw., die früheren Kabinettsmitglieder einzuladen.

Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

[VI. Weihnachts- und Neujahrsbotschaft 1950]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er werde zu Weihnachten lediglich eine kleine Botschaft hinausgeben.53 Es sei aber wohl notwendig, eine größere Neujahrbotschaft hinauszugeben, die auch noch im Kabinett besprochen werden müsse.54 Vielleicht könnte man die endgültige Fassung dieser Botschaft auch im Ministerrat vom 28. Dezember 1950 festlegen.

[VII. Öffentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern]

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, wenn in der Öffentlichkeit grundsätzliche Erklärungen abgegeben werden sollten, die Bedeutung für das ganze Kabinett hätten, so bitte er sich vorher abzustimmen. Man müsse unbedingt dahin streben, daß auch in der Demokratie die Regierung eine gewisse Autorität habe. Außerdem ersuche er, in jeder Kabinettssitzung etwa besondere Wünsche und Anregungen mitzuteilen.

[VIII. Kohlenversorgung]

Staatsminister Dr. Oechsle gibt bekannt, daß die Zahl der Arbeitslosen sich jetzt auf 356000 belaufe und bis Ende der Woche mit einer Erhöhung auf ca. 375 bis 380000 gerechnet werden müsse. Besonders bedenklich seien die drohenden Stillegungen der oberfränkischen und oberpfälzischen Porzellanindustrie wegen Kohlenmangels.55

Staatsminister Dr. Seidel teilt dazu mit, im November 1950 habe Bayern ebenso wie im Dezember die gleichen Kohlenmengen wie 1949 erhalten. Allerdings sei aus Gründen, die die deutschen Stellen nicht zu verantworten hätten, die tschechischen Kohlenlieferungen um 30% gekürzt worden. Die Bundesregierung habe deshalb schon Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren aufgenommen und der Bundeswirtschaftsminister bemühe sich weiter, hier für Bayern etwas zu erreichen.56 Es bestehe auch eine gewisse Hoffnung, daß bis Anfang Januar die Tschechen-Kohlen wieder in voller Höhe geliefert würden. An sich bestehe in der Kohlenlage Bayerns kein akuter Notstand, dieser werde wohl auch nicht eintreten, wenn die bisherige Bevorzugung durch die Kohlenbergbauleitung beibehalten werde.

Staatssekretär Dr. Guthmuths weist darauf hin, das Wirtschaftsministerium habe auf Grund alarmierender Meldungen eingreifen müssen, um drei Flüchtlingslagern wenigstens für die Feiertage die notwendigen Brennstoffe zu beschaffen.57 Was die Kronacher Industrie betreffe, so hänge sie völlig von den tschechischen Kohlenlieferungen ab, er habe deshalb auch bereits ein entsprechendes Fernschreiben an die Bundesregierung vorbereitet.

Staatsminister Dr. Seidel erinnert noch daran, daß in jedem Landratsamt eine Kohlenbeauftragter eingesetzt worden sei, der versuchen müsse, im Benehmen mit dem Kohlenhandel Schwierigkeiten zu beseitigen. Dagegen habe er den Gewerkschaften den Vorschlag, einen eigenen Kohlenbeirat zu bilden, ausgeredet. Selbstverständlich könnten sowohl Gewerkschaften wie Industrie jeden Tag Beauftragte in das Wirtschaftsministerium schicken, um mit den zuständigen Referenten zu verhandeln.58

[IX. Zuckerbewirtschaftung59

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, daß wahrscheinlich die Zuckerbewirtschaftung wieder eingeführt werden müsse und zwar möglicherweise schon im Januar. Auch die Bewirtschaftung von Mehl- und Teigwaren könne unter Umständen wieder kommen. Bis 1. März 1951 reiche der Zucker noch aus, dann sei man aber ziemlich am Ende, zumal auch keine Vorratswirtschaft bestehe.60

[X. Stromkürzungen61

Staatssekretär Dr. Guthsmuths weist darauf hin, daß mit Stromkürzungen gerechnet werden müsse, wenn die Wetterlage noch 48 Stunden anhalte. Die Einschränkungen würden sich aber nicht auf die Allgemeinheit erstrecken, sondern im wesentlichen nur die chemische Großindustrie betreffen. Diese Industrie sei übrigens schon darauf vorbereitet und vielleicht werde es doch noch möglich werden, ohne allzu große Einschränkungen auszukommen.62

[XI. Firma Witt/Weiden]

Staatsminister Dr. Oechsle erkundigt sich, ob man gegen die Abwanderungstendenzen bei der Firma Witt in Weiden etwas unternehmen könne.63

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, an sich bleibe die Firma Witt in Weiden, sie errichte nur einen neuen Betrieb in Sonthofen. Er werde aber auf alle Fälle nach Weihnachten nach Weiden fahren und mit den Inhabern des Betriebs sprechen. Leider käme es, was er in diesem Zusammenhang feststellen müsse, vielfach vor, daß große und bedeutende Industrielle bei ihren Gemeinden wenig Verständnis fänden, er erinnere dabei an den Fall Kommerzienrat Hornschuch in Mainleus bei Kulmbach64

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, möglichst bald die Regierungspräsidenten zu sich kommen zu lassen und dann mit ihnen auch diese wirtschaftlichen Fragen zu besprechen. In vielen Fällen könnte bestimmt etwas erreicht werden, wenn die Regierungspräsidenten entsprechend auf die Gemeinderäte einwirkten.

[XII.] Öffnung der Lebensmittelgeschäfte am 24. Dezember 1950

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Telegramm des Lebensmitteleinzelhandels, in dem dringend gebeten wird, anzuordnen, daß die Lebensmittelgeschäfte am 24. Dezember in der Zeit zwischen 10 Uhr 30 und 14 Uhr offen gehalten werden können.65

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, das Arbeitsministerium habe mit allen beteiligten Organisationen diese Frage besprochen, wobei festgestellt worden sei, daß mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen am 24. Dezember in allen deutschen Ländern sämtliche Geschäfte geschlossen bleiben. Auch in Bayern seien sowohl die Organisation des Handels wie die Gewerkschaften und die Hausfrauenorganisationen mit der Schließung einverstanden gewesen. Erst später seien dann Vertreter des Einzelhandels mit der Forderung, die Geschäfte müßten an diesem Tag offen bleiben, aufgetreten. Die Gründe, die dafür geltend gemacht würden, könne er nicht für stichhaltig ansehen, es sei doch gerade jetzt im Winter durchaus möglich, auch Lebensmittelgeschäfte drei Tage geschlossen zu halten. Die Gewerkschaften hätten heute nochmals dringend gebeten, keine neue Entschließung zu fassen. Im übrigen wäre ja den Interessen des Lebensmitteleinzelhandels schon dadurch Rechnung getragen worden, daß am Samstag der Ladenschluß auf sechs Uhr festgesetzt worden sei.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß hier eigentlich ein Kompetenzstreit vorliege, auf den er nicht näher eingehen wolle. Immerhin müsse er feststellen, daß für die Arbeitsregelung an Werktagen das Arbeitsministerium zuständig sei, während für die Sonn- und Feiertage die Federführung beim Wirtschaftsministerium liege. Am 13. November 1950 sei eine Ministerialentschließung hinausgegeben worden, die nach mündlicher Besprechung mit allen beteiligten Organisationen zustande gekommen sei.66 Danach seien für die Regelung der Geschäftszeiten an den Weihnachtsfeiertagen die Regierungspräsidenten zuständig, dabei handle es sich um eine Ermessensfrage, zu der lediglich Empfehlungen gegeben werden sollten, um eine einheitliche Handhabung im ganzen Land zu erreichen. In der gemeinsamen Entschließung vom 13. November finde sich deshalb auch folgende Formulierung:

„Man wolle …“, was besage, daß keine Weisung gegeben werden sollte, sondern die Entscheidung im Ermessen der Regierungspräsidenten zu liegen habe. Seiner Auffassung nach sollte man auch jetzt den Regierungspräsidenten die Sache überlassen. Die Argumente des Herrn Arbeitsministers halte er nicht für ganz durchschlagend, weil gerade am 24. Dezember noch viele Berufstätige einkaufen wollten; auch sei bekannt, daß gerade der Lebensmittelund Feinkosthandel an diesem Tag sein Hauptgeschäft machen würde. Entscheidend sei aber – wie gesagt – daß man nicht in der Lage sei, die Regierungspräsidenten zu einer einheitlichen Regelung anzuhalten.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, er halte die Formulierung „Man wolle …“ für die Regierungspräsidenten für zwingend. Das sei auch bei der seinerzeitigen Besprechung zum Ausdruck gekommen, wobei er noch darauf hinweisen wolle, daß es in der Ministerialentschließung unter anderem heiße:

„Zur Erzielung einer einheitlichen Handhabung wolle diese Regelung getroffen werden.“

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, was der Einzelhandel vom Kabinett verlange sei, daß es die Offenhaltung der Läden anordnen solle, ein Verlangen, auf das man sich keinesfalls einlassen könne.

Staatsminister Dr. Seidel meint, wenn er von Regierungspräsidenten angerufen werde, so werde er antworten, die Regierungspräsidenten sollten es so regeln, wie es in ihrem Bezirk am vernünftigsten sei.

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß auf diese Weise bestimmt Differenzen auftauchen würden und betont nochmals, daß in sämtlichen Ländern der Bundesrepublik mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen am 24. Dezember alle Läden geschlossen seien.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, es bei der Ministerialentschließung vom 13. November zu belassen.67

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent