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Nr. 5MinisterratssitzungMontag, 8. Januar 1951 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatsminister Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Entschuldigt:

Justizminister Dr. Müller, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

[I. Berichterstattung im „Neuen Deutschland“ über den Grotewohl-Brief]. [II.] Beratung der Regierungserklärung.

[I. Berichterstattung im „Neuen Deutschland“ über den Grotewohl-Brief]1

Zu Beginn der Sitzung erklärt Staatsminister Dr. Oechsle, das offizielle Organ der SED habe schriftliche Stellungnahmen von Organisationen und Einzelpersonen zum Grotewohl-Brief veröffentlicht. Danach sollen sich in Bayern unter anderem Herr Staatssekretär a.D. Dr. Grieser, der Herr Bundestagsabgeordnete Schütz2 und er selbst zustimmend geäußert haben.3 Dazu stelle er fest, daß er, ebenso wenig wie die anderen Herren, jemals befragt worden sei und selbstverständlich auch keine Erklärung abgegeben habe. Entweder liege hier eine Mystifikation oder eine glatte Fälschung vor.4

[II.] Beratung der Regierungserklärung5

Bei der Beratung der Regierungserklärung werden in der Einleitung einige Änderungen und Kürzungen vorgenommen, wobei auf Seite C am Ende des zweiten Abschnitts eingefügt wird:6

„Andererseits wird sie sich an Bundestreue von keinem anderen Land übertreffen lassen.“7

Der Teil, der vom Staatsministerium des Innern handelt, wird im wesentlichen unverändert gelassen, wobei von gewisser Bedeutung die Änderung des zweiten Absatzes auf Seite 6 ist.

Er lautet folgendermaßen:

„Der gegenwärtige Stand der Verhandlungen mit den zuständigen Stellen des Bundes läßt erwarten, daß das Bauprogramm für den sozialen Wohnungsbau im Jahre 1951 fortgesetzt werden kann.“8

Auf Seite 7 wird nach Absatz 2 eingefügt:

„So wird die Staatsregierung nach wie vor ihr besonderes Augenmerk der Förderung der Flüchtlingsbetriebe zuwenden. Bereitstellung von Grund und Boden, von Betriebs- und Wohngebäuden, wirksame Kredithilfe und Bürgschaftsleistung des Staates für Fremdkredite sind wesentliche Mittel dieser Förderung.“9

Der Teil, der das Staatsministerium für Wirtschaft behandelt, wird nur unwesentlich geändert, ebenso die Ausführungen über das Programm des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Gleichfalls unbedeutend sind die Änderungen und Streichungen, die bezüglich des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge vorgenommen werden.

Eine längere Aussprache findet über die Ausführungen hinsichtlich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus statt. Unter anderem wird auf der Seite 28 das Wort „Kirchen“ durch „Religionsgemeinschaften“ ersetzt10 und auf Seite 28 am Ende der Satz eingefügt:

„Die Schule soll vielmehr dem sozialen Ausgleich dienen.“11

Der Ministerrat einigt sich ferner darauf, Absatz 2 auf Seite 29 zu kürzen und den letzten Satz wie folgt zu formulieren:

„Sie sollen als neunklassige Anstalten mit mehreren gleichberechtigten Typen durchgeführt werden.“12

Bei dem Abschnitt, der vom Staatsministerium der Justiz handelt, erfolgt eine längere Aussprache über Absatz 3 auf Seite 35. Der mit „Andererseits“ beginnende Satz wird abgeändert und lautet nun:

„Andererseits wird nicht verkannt, daß der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung ungenügend ist und es notwendig werden kann, auch im Wege des Strafrechts dem verfassungswidrigen Treiben staats- und gesellschaftszerstörender Kräfte entgegenzutreten“.13

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Zorn wird der über das Finanzministerium handelnde Abschnitt der Regierungserklärung wie folgt eingeleitet (S. 36/37):

„Die bedeutenden wirtschaftpolitischen Aufgaben des Landes – es sei nur an die Förderung des Wohnungsbaues und an die Fortsetzung unserer Industrialisierungspolitik erinnert – können nur ausgeführt werden, wenn auch die Kapitalbildung entsprechend gefördert wird. Das Frühjahr 1951 wird in der langfristigen Finanzierung aller Voraussicht nach zu einem kritischen Zeitpunkt erster Ordnung werden. Die schnelle Lösung der viel erörterten Fragen einer Förderung der langfristigen Ersparnisbildung wird eines der bedeutsamsten Probleme der deutschen Wirtschaft. Dazu gehören die Geldwertstabilität, die Wiederherstellung des Vertrauens der Sparer, die Schaffung neuer Sparformen, die steuerliche Begünstigung langfristiger Ersparnisse und nicht zuletzt die Klärung der Zinsfrage. Die Zuständigkeit auf allen diesen Gebieten liegt zwar beim Bund, bzw. bei der Bank deutscher Länder. Die Bayerische Staatsregierung wird alle Maßnahmen der Bundesregierung, die uns der Lösung dieser schwerwiegenden Probleme näherbringen, unterstützen.

Für ihren Bereich kann die Bayerische Staatsregierung feststellen, daß der bayerische Staat, obwohl es ihm noch nicht möglich war, langfristige Kredite zu erhalten, in den letzten Jahren aus laufenden Haushaltsmitteln große Werte neu geschaffen hat, die seine Kreditfähigkeit nicht unerheblich gesteigert haben. Diese Kreditfähigkeit ist in den außerordentlich großen Vermögenswerten des bayerischen Staates an Wäldern, Bergwerken, Grund- und Hausbesitz und werbenden Betrieben, insbesondere auf dem Gebiet der Energieversorgung begründet und in einer geordneten Haushaltsführung gesichert.“

Von den übrigen Änderungen und Streichungen war von wesentlicher Bedeutung nur die Streichung auf Seite 42, die sich von den Worten „als bei dem in Art. 106 Absatz 3 GG“ bis „gewährleistet“ erstreckt.14

Auf Seite 43 wird zunächst der letzte Absatz „Auf dem Gebiete des Finanzausgleichs“ unmittelbar an den Absatz angeschlossen, der mit den Worten endigt: Finanzkraft-Unterschiede der Länder zu beseitigen“.15

Sodann werden nach eingehender Aussprache folgende Schlußabsätze eingefügt:

„Auch für die Steigerung der Produktivität des Landes wird die Finanzverwaltung, abgesehen von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Krediten, weiterhin durch Übernahme von Bürgschaften und Finanzierungsbeträgen ihren Beitrag leisten, soweit die Kassenlage dies zuläßt. Im Vordergrund stehen die bereits erwähnten Planungen auf dem Gebiete der Energiewirtschaft, die zum Teil auch dem Hochwasserschutz zugute kommen, die Bürgschaften für Flüchtlingsproduktivkredite und für sonstige wichtige Kredite nach Maßgabe der Staatsbürgschaftsgesetze.16 In diesem Zusammenhang ist auch die vor einem Jahr erfolgte Gründung der Filmfinanzierungsgesellschaft17 und die Übernahme staatlicher Bürgschaften für Bankkredite, die die völlig zusammengebrochene Filmindustrie erfolgreich wieder zum Anlauf gebracht haben, zu erwähnen. Neue Formen gesunder Entwicklung werden – auch in teilweiser Zusammenarbeit mit dem Bund – auf diesem Gebiet entfaltet werden.

Der Vollzug des Rückerstattungsgesetzes18 wird so beschleunigt werden, daß die Rückerstattungsansprüche bis Ende dieses Jahres im wesentlichen abgewickelt und damit wieder klare Verhältnisse hinsichtlich der rückerstattungspflichtigen Gegenstände herbeigeführt sein werden. Auch die Durchführung des allgemeinen Wiedergutmachungsgesetzes,19 in dessen Vollzug bereits über 50 Millionen DM für Haftentschädigung, Renten und Vorleistungen auf durch den Nationalsozialismus verursachte Schäden gewährt worden sind, wird weiterhin beschleunigt werden.

Daß die Bayerische Staatsregierung sich bei den Verhandlungen im Bundesrat und im Bundestag auch für einen gerechten Lastenausgleich20 einsetzt und hierbei in gleicher Weise die Interessen der Gebenden und der Nehmenden wahren wird, bedarf keiner besonderen Erwähnung.“

Der Ministerrat beschließt, die Regierungserklärung mit den heute besprochenen Änderungen und einem Schlußwort, bei dem auch die Pfalz erwähnt werden soll, in der Sitzung des Bayerischen Landtags vom 9. Januar 1951 abzugeben.21

Der nächste Ministerrat, in dem Bundesratsangelegenheiten behandelt werden sollen, wird für Dienstag, den 9. Januar 1951, vormittags 8 Uhr 30, festgelegt.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent