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Nr. 13MinisterratssitzungDienstag, 13. Februar 1951 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Arbeitsminister Dr. Oechsle.

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950. II. Übrige Bundesratsangelegenheiten. III. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau. IV. Verordnung über die Umgliederung der Gemeinde Sornhüll, Landkreis Hilpoltstein, in den Landkreis Eichstätt. V. Personalangelegenheiten. VI. Landesentschädigungsamt. VII. [Beschlagnahme von Kasernen]. [VIII. 70. Geburtstag des Herrn Landesbischofs Hans Meiser]. [IX. Umbenennung des Staatssekretärs für das Flüchtlingswesen]. [X. Arbeitstagung über Fragen der Justizreform in den Ländern]. [XI. Gedenkfeier des Bundes für Kriegsgräberfürsorge]. [XII. Vorsitz in den Bundesratsausschüssen]. [XIII. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung]. [XIV. Zulagen für Beschäftige des öffentlichen Dienstes].

I. Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 19501

Ministerialrat Leusser berichtet, der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung, man werde das Gesetz wohl hinnehmen müssen, wenn es auch in manchen Punkten nicht so ausgefallen sei, wie man es eigentlich gerne gewollt habe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt dazu aus, das Gesetz sei zweifellos vom Bundestag verschlechtert worden, insbesondere durch die vorgesehene Nichtberücksichtigung der Hochschullasten und die geringe Berücksichtigung der Dauerarbeitslosigkeit. Wahrscheinlich werde der Anteil Bayerns nur mehr 28 bis 30 Millionen DM betragen gegenüber ursprünglich 45 Millionen DM. Das sei natürlich ein sehr schwerer Ausfall, er glaube aber nicht, daß irgend eine Aussicht bestehe, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses durchzubringen. Infolgedessen schlage er vor, im Bundesrat eine grundsätzliche Erklärung abzugeben.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verliest anschließend den Entwurf dieser Erklärung, in dem unter anderem folgendes dargelegt wird:

Bayern habe schon in erster Beratung im Bundesrat am 27. Oktober 1950 ausgeführt, daß die dem Entwurf zugrunde liegenden Überlegungen der wirklichen Situation nicht gerecht würden. Unter anderem seien Bayern auf der Einnahmenseite viel zu hohe Realsteuereinnahmen angerechnet worden, während auf der Ausgabenseite die Kriegszerstörungslasten und Flüchtlingslasten zu gering angesetzt seien. Trotzdem habe sich Bayern aus verschiedenen Gründen im Gegensatz zu den meisten übrigen Ländern für die Regierungsvorlage eingesetzt. Bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Finanzausschuß des Bundestages sei dieser aber in einer für Bayern ganz besonders ungünstigen Weise abgeändert worden, insbesondere werde die Berücksichtigung der Hochschullasten als Ausgleichslasten gestrichen, was eine Minderung von 4,6 Millionen DM Finanzzuweisung ergebe. Besonders nachteilig sei es außerdem, daß Bayern knapp über 90% des Bundesdurchschnitts als Finanzkraftmeßzahl erreichen und dadurch nur 1/4 statt die Hälfte des Unterschiedsbetrags erhalten werde. Die Änderungen seien um so bedauerlicher, als gerade Herr Dr. Höpker-Aschoff2 bei seinem Bericht mit Recht betont habe, daß man künftig vielleicht das ganze System der Interessenquoten ändern und den Art. 106 Abs. 3  GG3 werde durchführen müssen. Bayern habe übrigens schon früher darauf hingewiesen, daß sich die Länder für 1950 mit dem Überleitungsgesetz auf eine bestimmte Linie festgelegt hätten und daß damit der Länderfinanzausgleich in einem unlösbaren Zusammenhang stehe.

Bayern habe im Rechnungsjahr 1950 mit 220,8 Millionen Interessenquoten 20% der gesamten Länderinteressenquoten getragen, was einer Inanspruchnahme der bayerischen Einkommen- und Körperschaftsteuer von 28% entspreche, während es nach Art. 106 Abs. 3  GG nur 15,4% Länderanteil zu tragen gehabt hätte. Die entsprechenden Zahlen für Nordrhein-Westfalen seien 21,6% der Interessenquote, was einer Inanspruchnahme der entsprechenden Steuern von nur 14,6% entspreche. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetz werde die Benachteiligung Bayerns noch um vieles vergrößert. Die Frage sei allerdings, ob die ausgleichspflichtigen Länder bereit seien, im Länderfinanzausgleich ausreichende Mittel zum Ausgleich der Überlastung der finanzschwachen Länder zur Verfügung zu stellen.

Soviel ungefähr müsse man wohl in der Erklärung im Bundesrat feststellen, wobei er sich Vorbehalte, mündlich noch weitere Ergänzungen anzufügen. Dabei müsse er nochmals wiederholen, daß ein Antrag, den Vermittlungsausschuß anzurufen, keine Aussicht auf Erfolg habe und ein wirksamer Protest zweifellos besser sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, am Freitag sei bei Bundesfinanzminister Schäffer4 eine Besprechung der Ministerpräsidenten und Finanzminister der Länder, bei der auch Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann zugegen sein werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist noch darauf hin, daß der Bundesfinanzminister unter Druck gesetzt werde dahingehend, daß Art. 106 Abs. 3  GG keine Anwendung finde. Auf solche Versuche dürfe man sich keinesfalls einlassen, wobei er im übrigen darauf verweise, daß Art. 106 Abs. 3 mit Art. 108 Abs. 25 und 4 GG6 Zusammenhänge. Natürlich hätten die gebenden Länder Interesse an der Beibehaltung der Interessenquote, Bayern müsse sich aber weiterhin auf den Standpunkt stellen, daß dies eigentlich verfassungswidrig sei.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf abzulehnen und eine entsprechende Erklärung beim Bundesrat abzugeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard behält sich dabei unter Zustimmung des Kabinetts vor, den Fragenkomplex am Freitag mit dem Bundesfinanzminister zu besprechen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt dazu noch mit, das Bundeskabinett habe ein sogenanntes Vorschaltgesetz7 über die Regelung des Bundesvermögens im Bundestag eingebracht, obwohl der Bundesrat die Zurückstellung beantragt habe. Dieser Entwurf werde am 15. Februar 1951 im Finanzausschuß des Bundestages behandelt; er habe vorsorglich dazu schon erklärt, hier sei jedenfalls Veranlassung gegeben, den zukünftigen Verfassungsgerichtshof anzurufen. Wahrscheinlich werde Herr Bundesfinanzminister Schäffer am Freitag auch auf diese Frage eingehen.8

II. Übrige Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 19509

Bedenken werden hier nicht erhoben.10

2. Entwurf eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft11

Staatsminister Dr. Seidel berichtet kurz über diesen Entwurf und stellt fest, daß von bayerischer Seite dagegen nichts einzuwenden sei, da die vorgesehene Regelung hauptsächlich den Flüchtlingsländern zugute komme.

Er bitte aber das Finanzministerium, folgendes zu überlegen: Verschiedene Vorkommnisse in der letzten Zeit hätten ihn veranlaßt, mit Vertretern von Württemberg-Baden die Tätigkeit von Agenten, welche an bayerische Betriebe wegen einer evtl. Übersiedlung in den Westen heranträten, zum Gegenstand einer offiziellen Besprechung zu machen. Es komme wohl vor, daß einzelne Firmen die Länder gegeneinander ausspielen, um möglichst viel zu erreichen, er müsse aber immer wieder bemerken, daß Versprechungen an bayerische Firmen von Württemberg-Baden auch tatsächlich eingehalten würden. Dazu komme, daß gerade Württemberg-Baden eine vorzügliche Gewerbeförderung über die Landesgewerbeanstalt, ein hochentwickeltes Institut, durchführt. Er halte es deshalb für notwendig, einmal zu überlegen, ob nicht auch der Gewerbeförderung im bayerischen Etat größere Mittel wie bisher zur Verfügung gestellt werden könnten. Er habe diesen Gesetzentwurf zum Anlaß genommen, einmal darüber zu sprechen, weil man sich tatsächlich überlegen müsse, was getan werden könne. Es sei allmählich doch sehr notwendig, Betriebe entweder nach Bayern zu bringen oder abwanderungslustige Firmen zu behalten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann kommt in diesem Zusammenhang auf die grundsätzliche Frage eines Doppelsteuergesetzes zu sprechen und verweist auf die frühere gesetzliche Regelung vom Jahre 1916. Vielfach sei es so, daß Gesellschaften ihren Sitz außerhalb Bayerns hätten und damit die Körperschaftsteuer für Bayern verloren gehe, während hier selbst eine Reihe von Zweigstellen usw. bestünden. Wenn man insoweit ein doppeltes Steuergesetz wieder einführen könnte, so würde das sicher 100 Millionen DM ausmachen.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf zuzustimmen mit der Maßgabe, daß dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses entsprechend vor den Worten „zur Förderung“ die Worte „im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Bundesministern“ eingefügt werden.12

3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt.- und KSt.-Änderungsgesetz 1951)13

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungssteuergesetzes14

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß hier erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Ministerien bestünden und auch im Koordinierungsausschuß keine Übereinstimmung erzielt worden sei.15 Es sei auch nicht gerade erwünscht, daß von den einzelnen Vertretern der Ressorts in den Ausschüssen des Bundesrates völlig widersprechende Standpunkte eingenommen würden, andererseits seien aber Meinungsverschiedenheiten wohl nie zu vermeiden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann geht nun auf die Einzelheiten ein und zwar zunächst auf § 7a, der die Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter behandle.16 Hier sei der Wirtschaftsausschuß der Auffassung gewesen, daß die Steuervergünstigung auch auf demontierte Firmen, Betriebe der Grundstoffindustrie, der Energie- oder Versorgungsunternehmen sowie Schiffbauunternehmungen ausgedehnt werden müßte.17 Die Annahme dieser Vorschläge hätte untragbare hohe Steuerausfälle zur Folge, die angesichts der erhöhten Abschreibungen auf Grund der DM-Eröffnungsbilanz nicht erforderlich seien. Der Finanzausschuß habe deshalb auch auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen mit Mehrheit empfohlen, § 7a schlechthin zu streichen.18 Bayern müsse wohl als Flüchtlingsland für die Beibehaltung der Regierungsvorlage eintreten. Ein Vorschlag des Bundesfinanzministers, an Stelle des § 7a offene Subventionen in Höhe von etwa 15 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt für Flüchtlingsbetriebe zu gewähren, sei im Finanzausschuß nicht abschließend erörtert worden.19

Staatsminister Dr. Zorn hält es für notwendig, neben den Flüchtlingsfirmen auch an die anderen Betriebe, besonders an die Remontagefirmen, zu denken und § 7a entsprechend zu ergänzen.

Staatsminister Dr. Seidel begründet die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses, denen er als Wirtschaftsminister zustimmen müsse.

Staatsminister Dr. Zorn fährt fort, entweder streiche man den § 7a und erkläre sich stattdessen mit den Subventionen einverstanden, oder man ergänze den § 7a in einigen Punkten.

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ministerrat mit Mehrheit, sich im Bundesrat für die Streichung des § 7a auszusprechen und den Vorschlag des Bundesfinanzministers, Subventionen in Höhe von 15 Millionen DM zu gewähren, anzunehmen.

Staatsminister Dr. Seidel ersucht sodann noch, dem Herrn Ministerpräsidenten, Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann und ihm selbst die Möglichkeit zu belassen, sich in Bonn selbst zu informieren und dann endgültig zu entscheiden; grundsätzlich sei natürlich an dem oben gefaßten Beschluß festzuhalten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, noch einen Zusatz anzufügen, ungefähr folgenden Wortlauts: „Soweit das zum Ausgleich der Bilanz notwendig ist“.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bezweifelt die Notwendigkeit eines solchen Zusatzes, worauf vereinbart wird, daß diese Frage noch bis zur Bundesratssitzung im Finanzministerium abgestimmt wird.

Zu § 7c.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, Bayern habe im Finanzausschuß vorgeschlagen, Wohnungsbauzuschüsse nur noch bis 5000 DM statt 7000 DM als abzugsfähig anzuerkennen;20 mit diesem Vorschlag sei man nicht durchgedrungen, er sei auch nicht von besonderer Bedeutung und brauche wohl im Bundesrat nicht mehr gestellt zu werden.

Anschließend werden noch kurz die §§ 7d, 7e, 9a und 10 besprochen.21

Zu § 10b.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, den Antrag des Wirtschaftsausschusses, den Spendenabzug von 5 auf 10% der Einkünfte zu erhöhen, abzulehnen.22

Zu § 23 Abs. 1.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, der Wirtschaftsausschuß habe vorgeschlagen, in § 23 Abs. 1 Ziff. 1 b bei Spekulationsgeschäften zur Förderung des Kapitalmarktes die Sperrfrist von einem Jahr auf drei Monate zu verkürzen.23

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, der Finanzausschuß habe sich dagegen ausgesprochen und zwar mit Rücksicht auf nachteilige Auswirkungen auf langfristige Anlagen24

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, von grundsätzlicher Bedeutung sei auch der § 19 des Körperschaftsteueränderungsgesetzes, zu dem der Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen habe, den Körperschaftsteuersatz auf 60% statt auf 55% festzusetzen.25

Staatsminister Dr. Zorn spricht sich dafür aus, unter allen Umständen den Satz von 60% zu belassen, vor allem auch im Hinblick auf die entsprechende Regelung in den angelsächsischen Ländern.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt noch zu bedenken, daß mit einem ständigen Wechsel in der Gesellschaftsform gerechnet werden müsse, ferner mit einem dauernden Hin- und Herpendeln der Steuerpflichtigen zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, wenn man von dem Satz von 60% abgehe. Im Zusammenhang damit stehe übrigens auch der Abschnitt 3 auf Seite 19 der Bundesrats-Drucksache Nr. 77/51, der die Ermächtigungen der Bundesregierungen behandle.26

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, an dem Körperschaftsteuersatz mit 60% festzuhalten und für die Streichung des § 5 (Bundesratsdrucksache 77/51 Seite 19)27 einzutreten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt noch aus, der Finanzausschuß empfehle, einem Vorschlag Nordrhein-Westfalens entsprechend, als neue Ziff. 15 die Steuerfreiheit für Weihnachtszuwendungen bis zu 100 DM gesetzlich festzulegen. Unter Umständen könne man sich auch damit einverstanden erklären, wenn der Bundestag den steuerfreien Betrag auf 200 DM erhöhe.28

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.29

Staatsminister Dr. Seidel berichtet, der Wirtschaftsausschuß habe vorgeschlagen, bestimmte Grundnahrungsmittel (Brot, Fett, Fische) in die Steuervergünstigung des § 7 Abs. 2 UstG. einzubeziehen.30

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, das würde praktisch dazu führen, daß die Umsatzsteuer nicht nur nicht erhöht, sondern sogar auf 1 1/2% ermäßigt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stimmt zu, glaube aber, daß man über die Milch allenfalls reden könne, vor allem bei Frischmilch.

Der Ministerrat beschließt, auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl und Herrn Staatssekretärs Maag, nur die Frischmilch in die Steuervergünstigung des § 7 Abs. 2 einzubeziehen.31

5. Zweite Ergänzungsvorlage zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 195032

Der Ministerrat beschließt, Einwendungen nicht zu erheben und sich dem Votum des Finanzausschusses des Bundesrates anzuschließen.33

6. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau34

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, Bayern habe im Finanzausschuß eine Reihe von Anträgen gestellt, eine Mehrheit habe sich aber nur dafür ergeben, den Art. 1 Ziff. 1 über die Sitzverlegung zu streichen35 und in Art. 1 Ziff. 6a unter Nr. 3 statt vier Vertreter der Länder sechs aufzunehmen.36 Die anderen Anträge hätten keine Aussicht, eine Mehrheit im Bundesrat zu erhalten. Dagegen sollte von Bayern noch beantragt werden, in Art. 1 Ziff. 8b bei § 11 Abs. 3 am Ende des ersten Satzes noch aufzunehmen: „Mit Zustimmung des Bundesrates“.37

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß die Versuche, eine Konzentration aller Stellen in Bonn und Umgebung herbeizuführen, immer stärker würden. Man müsse mit aller Entschiedenheit gegen solche Bestrebungen vorgehen, weshalb er es für richtig halte, daß im Plenum des Bundesrates ein Vertreter Süddeutschlands energischen Protest einlege.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das werde im Bundesrat geschehen.38

7. Festsetzung der Prägegebühr für die Münzen zu 2 DM

8. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch die Kriegs- oder Nachkriegs Vorschriften gehemmten Fristen39

Bedenken werden hier nicht erhoben.

9. Entwurf eines Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)40

Ministerialrat Leusser berichtet, der Rechtsausschuß habe am 8. Februar 1951 gegen den Entwurf eine Reihe von Bedenken vorgebracht, trotzdem aber empfohlen, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen. Der Koordinierungsausschuß sei dagegen anderer Auffassung.41

Staatssekretär Dr. Koch stellt fest, daß man42 mit diesem Gesetz kaum arbeiten könne und erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten seien.

Der Ministerrat beschließt, im Bundesrat trotz der bestehenden Bedenken keine Erklärung abzugeben.43

10. Entwurf eines Wohnraummangelgesetzes44

Ministerialrat Leusser fährt fort, der Koordinierungsausschuß habe sich über diesen Entwurf im wesentlichen geeinigt, zu dem allerdings sehr viel zu sagen wäre.45 Zwei Punkte müsse man besonders hervorheben, und zwar gehe die Meinung des Koordinierungsausschusses dahin, § 26 des Entwurfs an Hand der Vorschläge des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Wiederaufbau ausführlicher zu formulieren. Außerdem habe der Rechtsausschuß eine neue Fassung des § 21 vorgeschlagen, wonach Vermieter und Mieter den Mietvertrag hinsichtlich mitvermieteter Gegenstände kündigen könnten.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.46

11. Entwurf eines Kündigungsschutzgesetzes47

Der Ministerrat beschließt, der Empfehlung des Koordinierungsausschusses entsprechend im § 2 Satz 1 die Wort „sozial ungerechtfertigt“ durch die Worte „eine unbillige Härte“ zu ersetzen48

Ministerialrat Leusser weist noch darauf hin, daß Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium im §21 generell eine Erhöhung von drei auf fünf Arbeitnehmer haben wollten.49 Eine Beschlußfassung über diese Anregung erfolgte nicht.50

12. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll51

Bedenken werden nicht erhoben.

13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung52

und

14. Entwurf eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung53

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß diese Entwürfe eben erst eingelaufen seien und noch nicht behandelt werden konnten. Die Frist laufe am 1. März 1951 ab, wenn also nächste Woche noch Bundesratssitzung sei, könne man sich vorher noch besprechen. Das Arbeitsministerium habe keine grundsätzlichen Bedenken, jedenfalls aber müsse der Sozialausschuß vorher noch tagen.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

15. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft54

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag gern. Art. 77 Abs. 2  GG55 zu stellen.

16. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes56

Der Ministerrat beschließt, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen, im Bundesrat aber keine Erklärung abzugeben.57

Abschließend wird vereinbart, daß an der nächsten Bundesratssitzung der Herr Ministerpräsident, die Herren Staatsminister Dr. Seidel und Dr. Schlögl sowie Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann teilnehmen.

III. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Bayer. Staatsministerium der Finanzen habe einen Antrag an den Landtag vorgelegt, wonach die Staatsregierung ermächtigt werden soll, Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen und zwar die voraussichtlich zugeteilten Bundesmittel zunächst bis zu einem Betrag bis zu 35 Millionen DM, im Vorgriff auf das voraussichtliche Aufkommen aus Umstellungsgrundschulden und Hypothekengebührenabgaben 35 Millionen DM, Mittel des Soforthilfefonds bis zu einem Betrag von 12 Millionen DM, für den Fall, daß eine Wohnungsbauabgabe erhoben wird, 25 Millionen und 5 Millionen DM, aus den Erträgen des Bayer. Fußballtotots 2, 6 Millionen DM und aus ordentlichen Haushaltsmitteln des Rechnungsjahres 1951 vorgriffsweise 5 Millionen DM als Darlehen für die Schaffung von Wohnungen für Staatsbedienstete.

Stv. Ministerpräsiden Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, die Ziff. 4 und 5 des Antrags (Wohnungsbauabgabe) aus dem Antrag herauszulassen, da ja noch keineswegs feststehe, ob wieder eine Wohnungsbauabgabe erhoben werden könne. Außerdem halte er die in Ziff. 7 eingesetzten Mittel für zu niedrig und schlage die Erhöhung auf 10 Millionen DM vor.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, man könnte vielleicht auch daran denken, die Gemeinden zu verpflichten, einen erhöhten Hebesatz für die Grundsteuer einzuführen und diesen Betrag für Wohnungsbauten zu verwenden.

Staatssekretär Dr. Nerreter spricht sich gegen diese Anregung aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt Staatsminister Dr. Hoegner zu, empfiehlt die Ziff. 4 und 5 wegzulassen, statt dessen aber einen Zusatz zu machen, daß es notwendig sei, an Stelle der Wohnungsbauabgabe irgend einen Ersatz zu finden.

Der Ministerrat beschließt, Ziff. 4 und 5 des Antrags zu streichen und statt dessen den vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Zusatz zu machen. Außerdem wird beschlossen, die in Ziff. 7 vorgesehenen Mittel auf 10 Millionen DM zu erhöhen, dabei aber nicht aufzunehmen, daß es sich um Darlehen für die Schaffung für Wohnungen für Staatsbedienstete handle.

Das Staatsministerium der Finanzen wird sodann ermächtigt, die Änderungen vorzunehmen und den Antrag unmittelbar ohne nochmalige Vorlage im Ministerrat an den Landtag zu leiten.58

IV. Verordnung über die Umgliederung der Gemeinde Sornhüll, Landkreis Hilpoltstein, in den Landkreis Eichstätt59

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Umgliederung der Gemeinde Sornhüll, gegen die keinerlei Bedenken bestünden, müsse durch eine Verordnung erfolgen, zu der gem. Art. 9 Abs. 2 Bayer. Verfassung60 die Genehmigung des Landtags erforderlich sei. Er bitte um Zustimmung.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen.61

V. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt

1. der vom Bayer. Staatsministerium des Innern vorgeschlagenen Ernennung des Verwaltungsgerichtspräsidenten Dr. Heinrich Kneuer zum Regierungspräsidenten von Oberbayern,62

2. der Einweisung der Regierungsdirektoren Dr. Gotthold Wahl,63 Max Peschel64 und Hans Imler65 in die Besoldungsgruppe A 1a,

3. der Ernennung des Ministerialrats Dr. Gustav Böhm zum Ministerialdirigenten und Stellvertretenden Leiters der Obersten Baubehörde,66

4. der Ernennung des Ministerialrats beim Bayer. Obersten Rechnungshof Dr. Josef Traßl67 zum Ministerialdirigenten im Staatsministerium der Finanzen,

5. der Ernennung des Regierungsdirektors Dipl.-Ing. Hanns Veit68 zum Präsidenten des Landesvermessungsamtes,

6. der Beförderung des Ministerialrats Dr. Alfred Kiefer69 zum Ministerialdirigenten

zuzustimmen.

Zu Punkt 6 teilt Staatssekretär Dr. Ringelmann mit, man werde noch dem Landtag eine vorübergehende Umwandlung dieser Ministerialratsstelle in eine Ministerialdirigentenstelle vorschlagen müssen.

7. Regelung der Pensionsbezüge der Staatssekretäre a.D. Jaenicke70 und Dr. Grieser

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, daß die beiden Herren im Januar ihre vollen Bezüge erhalten haben und daß er auch für den Februar eine gleiche Anweisung gegeben habe. Im nächsten Ministerrat werde er die endgültige Vorlage machen, ebenso bezüglich der Versorgungsbezüge des Herrn Staatsministers a.D. Seifried.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht noch darauf aufmerksam, daß die im Ministerversorgungsgesetz71 vorgesehene Dienstzeit von vier Jahren sich selbstverständlich auf die Legislaturperiode beziehe.

VI. Landesentschädigungsamt72

Staatsminister Dr. Zorn gibt bekannt, daß er gestern Dr. Auerbach beurlaubt habe; er habe sich dazu entschlossen, obwohl das Finanzministerium noch keine substanzierte Mitteilung über das gegen ihn eingeleitete Verfahren wegen Untreue erhalten habe. In diesem Zusammenhang müsse er die Bitte stellen, daß nicht dauernd Verlautbarungen von Seiten der Pressestelle des Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei herausgegeben würden. Im übrigen sei das Finanzministerium bemüht, sobald als möglich wieder einzelne Abteilungen des Landesentschädigungsamtes zu öffnen.

Staatsminister Dr. Müller gibt einen Überblick über den Stand der Ermittlungen und die bisher festgestellten Schädigungen des Staates infolge Auszahlung auf Grund gefälschter oder zweifelhafter Unterlagen. Die Schadenssumme werde wahrscheinlich noch weiter steigen und im Endergebnis wohl mehrere Millionen DM betragen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht gleichfalls darum, daß die Staatsanwaltschaft in nächster Zeit keine Meldungen mehr über die Höhe der Schäden herausgebe. Man habe alles Interesse daran, die ganze Angelegenheit nüchtern und sachlich zu erledigen und müsse vorsichtig und ruhig sein.

Staatsminister Dr. Seidel gibt zu bedenken, daß möglicherweise jetzt die JRSO73 ihre Forderung auf Globalabfindung verstärken würde,74 mit dem Hinweis, daß die Wiedergutmachung in Einzelfällen zweifelhaft sei. Er glaube sicher, daß die JRSO die jetzigen Vorgänge entsprechend ausnutzen werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wendet sich dagegen, daß sich die Staatsanwaltschaft mit Fragen wie Aufwertung der Sühnegelder, Spendengelder usw. befaßt. Es bestehe die Gefahr, daß die Bank deutscher Länder diese Dinge aufgreifen werde, woraus Schwierigkeiten für Bayern entstehen könnten. In Württemberg-Baden und Hessen seien gleichfalls erhebliche Fälschungen vorgekommen, die Sache habe aber dort nicht das gleiche Aufsehen erregt wie in Bayern. Richtig sei übrigens, daß schon vor der jetzigen Untersuchung ein großer Stoß von Akten zur Prüfung bereitgestellt worden sei und daß diesen auch schon die Polizei untersucht habe. Dr. Auerbach behaupte, dies sei auf seine Veranlassung erfolgt. Er halte es auch für notwendig, Auerbach Gelegenheit zur Äußerung zu geben, sonst werde er sicher einmal erklären, man habe ihn nicht gehört.

Staatsminister Dr. Müller stellt fest, daß die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien und fortlaufend einzelne Leute verhaftet würden.

Staatsminister Dr. Seidel hält es für richtig, Dr. Auerbach zu vernehmen, ob allerdings der Zeitpunkt dafür schon gekommen sei, stehe noch dahin.

Staatssekretär Dr. Koch empfiehlt,75 jetzt mit den Mitteilungen an die Presse aufzuhören, man sei aber bisher dazu gezwungen gewesen, weil auch Dr. Auerbach immer wieder Erklärungen abgegeben habe.76

VII. Beschlagnahme von Kasernen77

Staatsminister Dr. Zorn teilt mit, er habe eine Mitteilung des Bundeskanzleramtes erhalten, wonach für amerikanische Truppen 28 Kasernen in kürzester Zeit geräumt werden müßten.78 Von diesen Objekten seien 1679 von der IRO besetzt, 12 würden von Flüchtlingen bewohnt, die auch Betriebe darin aufgebaut hätten.80 Zum Teil müsse die Räumung schon Ende Februar erfolgen, zum Teil Ende Mai und Ende November.81 Am Mittwoch werde darüber eine Referentenbesprechung im Bundeskanzleramt stattfinden.82 Was Bayern betreffe, so ständen unter anderem auf der Räumungsliste Kasernen in Schweinfurt, Bayreuth und München.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, diese Räumung sei völlig unmöglich und widerspreche auch allen Vereinbarungen, bei denen von amerikanischer Seite klar zum Ausdruck gebracht worden sei, daß die Räumungsbefehle aufgehört hätten und neue Kasernen gebaut würden. Er werde sich sofort um diese Angelegenheit kümmern.83

[VIII.] 70. Geburtstag des Herrn Landesbischofs Hans Meiser84

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er am 16. Februar 1951, dem 70. Geburtstag des Herrn Landesbischofs, nicht in München sei. Er habe ein Geschenk besorgen lassen und ein Glückwunschschreiben bereits unterschrieben.

Es wird vereinbart, daß an Stelle des verhinderten Herrn Ministerpräsidenten Herr Staatsminister Dr. Schwalber und Herr Staatssekretär Dr. Brenner in Begleitung von Herrn Regierungsdirektor von Gumppenberg persönlich die Glückwünsche der Staatsregierung überbringen sollen.85

[IX.] Umbenennung des Staatssekretärs für das Flüchtlingswesen86

Der Ministerrat beschließt, einem Beschluß des Ausschusses für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen des Bayer. Landtags entsprechend, die Bezeichnung „Staatssekretär für das Flüchtlingswesen“ in „Staatssekretär für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen“ umzubenennen und diese Änderung durch eine Verordnung im GVBl. bekanntzumachen.

Der Staatsminister des Innern wird das Notwendige veranlassen.87

[X.] Arbeitstagung über Fragen der Justizreform in den Ländern

Es wird vereinbart, daß an der am 3. und 4. März in Weinheim stattfindenden Tagung des Instituts zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten als bayerischer Vertreter Herr Staatssekretär Dr. Koch teilnehmen werde.

[XI.] Gedenkfeier des Bundes für Kriegsgräberfürsorge

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß der Bund Deutscher Kriegsgräberfürsorge am 18. Februar 1951 in Bonn eine Gedenkfeier abhalten werde. Es sei nun die Frage aufgetaucht, ob auch in den Ländern entsprechende Feiern stattfinden sollten.

Der Ministerrat stellt sich auf den Standpunkt, daß es sich hier um eine Bundesangelegenheit handle und Veranstaltungen von Feiern in Bayern nicht veranlaßt seien.

[XII.] Vorsitz in den Bundesratsausschüssen

Auf Anfrage des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, daß sich das Präsidium des Bundesrates in der nächsten Sitzung mit den Vorschlägen der Bundesratsausschüsse über den Vorsitz in diesen Ausschüssen befassen werde.

[XIII.] Landesanstalt für Aufbaufinanzierung88

Staatsminister Dr. Zorn gibt einen Überblick über die Vorbereitung zur Organisation dieser Landesanstalt und die Vorschläge über die Besetzung des Vorstands. Eine Entscheidung sei bisher noch nicht gefallen, er neige aber dazu, den Vorstand mit Fachleuten und nicht mit politischen Persönlichkeiten zu besetzen.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird vereinbart, die Frage, wie der Vorstand besetzt werden solle, noch einer internen Beratung im Staatsministerium der Finanzen zu überlassen und sich in einer der nächsten Sitzungen endgültig mit den Vorschlägen des Finanzministeriums zu befassen.89

[XIV. Zulagen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes]90

Staatsminister Dr. Zorn gibt bekannt, die Gewerkschaft öffentlicher Dienste habe darum gebeten, daß Angestellte und Arbeiter des Staates einen Teuerungszuschlag von 20 DM bekommen sollten. An sich habe sich Bayern der Tarifgemeinschaft der Länder bisher nicht angeschlossen und zwar als einziges Land.91 Die übrigen Länder zahlten diese Zulagen an sämtliche Angestellte ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehalts, während in Bayern nur Angestellte mit einem Gehalt bis einschließlich 350 DM diese Zulage erhielten. Er frage sich, ob man sich entschließen sollte, es ebenso zu machen, da der Betrag wohl nicht sehr hoch sein werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, die Angestellten innerhalb der Tarifgemeinschaft bekämen alle diese Zulage, ab 1. April solle jedoch eine generelle Erhöhung der Gehälter um 15% vorgenommen werden, wobei die bisher gezahlten Zuschläge wegfallen sollten. Allerdings werde die sogenannte Wahrung des Besitzstandes verlangt, das heiße, daß jeder, der nach der 15%igen Gehaltserhöhung schlechter abschneide wie bisher, die bisherigen Bezüge weiter erhalten solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner warnt davor, die Beamten und Angestellten verschieden zu behandeln.

Staatssekretär Krehle gibt zu bedenken, daß eine ähnliche Regelung dann für alle Pensionisten verlangt werde, wobei schon ein diesbezüglicher Antrag beim Landtag vorliege.92

Der Ministerrat beschließt, mit Rücksicht auf diese Bedenken die Angelegenheit noch zurückzustellen und dem Finanzministerium nochmalige Verhandlungen mit den Gewerkschaften anheimzustellen. Außerdem werde es für notwendig gehalten, daß das Finanzministerium die finanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme nochmals überprüfe.93

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent