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Nr. 18MinisterratssitzungDienstag, 13. März 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl.

Tagesordnung:

I. Initiativgesetzentwurf des Bayer. Senats zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als rassisch, religiös oder politisch Verfolgte. II. Entwurf eines Berufsschulgesetzes. III. Spruchverfahren in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung (Errichtung von KB-Kammern bei den Oberversicherungsämtern). IV. Entwurf eines Gesetzes über die Fluß- und Teichmuschel als Gegenstand des Fischereirechts. V. Entwurf einer Verordnung der Staatsregierung über die Dienststrafgerichte in Verfahren gegen die richterlichen Beamten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, der Verwaltungsgerichte und der Finanzgerichte und gegen die Mitglieder des Bayer. Obersten Rechnungshofs. VI. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des § 413 StPO. VII. Bundesratsangelegenheiten. VIII. Globalabfindung der Ansprüche der JRSO. IX. Verwaltungsabkommen über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. X. [Arbeitsgemeinschaft Dachau]. [XI. Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz]. [XII. Allgemeine Beflaggung anläßlich des Ablebens ausländischer Staatsoberhäupter]. [XIII. Räumung von Kasernen]. [XIV. Verlagerung der verschleppten Personen (DPs)]. [XV. Novelle zum Beamtengesetz]. [XVI. Antrag Dr. Lenz]. [XVII. Pfennigparade]. [XVIII. Selbsthilfe-Organisation der Erwerbslosen]. [XIX. Landesentschädigungsamt]. [XX. Besichtigung des Lagers Allach]. [XXI. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung]. [XXII. Kraftwerk Jochenstein].

I. Initiativgesetzentwurf des Bayerischen Senats zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als rassisch, religiös oder politisch Verfolgte1

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß dieser Initiativgesetzentwurf des Senats in der letzten Ministerratssitzung zurückgestellt worden sei, weil Herr Staatsminister Dr. Zorn mitgeteilt habe, das Finanzministerium bereite seinerseits einen Entwurf zur Abänderung des Gesetzes vom 15.11. 1950 vor.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, die Entwürfe, die in seinem Ministerium inzwischen ausgearbeitet worden seien, hätten ihn nicht befriedigt. Das Gesetz vom 15. 11. 1950 sei von großer Bedeutung, weil von der Anerkennung als rassisch, religiös oder politisch Verfolgter eine Reihe von materiellen Vergünstigungen abhingen und zwar auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Wohnungsrechts und insbesondere des Steuerrechts. Die Definition müsse deshalb sehr genau festgelegt werden, was aber dadurch schwierig sei, daß eine Unmenge von Grenzfällen denkbar sei.

Was den Entwurf des Senats betreffe, so verlange dieser gegenüber dem ursprünglichen Gesetz nicht nur „Nachteile“ überhaupt, sondern solche „erheblicher Art“; ferner sei in ihm nicht nur von Freiheitsberaubung, sondern auch von einer Freiheitsberaubung von mindestens vier Wochen die Rede, sowie von „nicht nur vorübergehender Entfernung aus dem Beamten-, Dienst und Arbeitsverhältnis“. Die größte Schwierigkeit bestehe eben darin, daß man hier unmöglich schematisch vorgehen könne. Seines Erachtens müsse ein neues Gesetz darauf abgestellt werden, daß dem Verfolgten nur dann Vergünstigungen eingeräumt würden, wenn er sie noch notwendig brauche, um die erlittenen Schäden auszugleichen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß dies eine grundsätzliche Änderung überhaupt bedeuten würde. Das Gesetz vom 15.11. 1950 enthalte nur Vorschriften über die Voraussetzungen, die für die Anerkennung notwendig seien, aber nichts über die daraus zu ziehenden Folgerungen.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt zu und stellt fest, daß er auch insoweit einen neuen Entwurf ausarbeiten lasse.

Staatsminister Dr. Oechsle spricht sich dafür aus, die bisherige Regelung bestehen zu lassen, aber in einem neuen Gesetz die Wirkungen einer Anerkennung als politisch Verfolgter, z.B. auf dem Gebiet des Steuerrechts, eigens festzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt abschließend, er könne den Entwurf des Senats nicht länger zurückhalten, der ein Recht darauf habe, daß er ungesäumt dem Landtag vorgelegt werde. Es sei dann immer noch möglich, bei den Beratungen in den Ausschüssen des Landtags darauf aufmerksam zu machen, daß die Regierung ihrerseits einen neuen Entwurf ausarbeite. Vielleicht könne man den Landtag davon überzeugen, daß es zweckmäßig wäre, mit der Entscheidung über den Senatsentwurf so lange zu warten, bis die Regierungsvorlage eintreffe.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Vorlage an den Landtag einverstanden.2

II. Entwurf eines Berufsschulgesetzes3

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Staatsministerium des Innern bisher an den Beratungen über das Berufsschulgesetz nicht beteiligt gewesen sei, obgleich es doch besonders im Hinblick auf die Gemeinden an der Materie sehr interessiert sei.4

Staatsminister Dr. Oechsle spricht sich ebenfalls dafür aus, die Behandlung im Ministerrat noch zurückzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu erwägen, ob man den Entwurf nicht dem Senat zur gutachtlichen Äußerung zuleiten könne, in der Zwischenzeit hätten dann sämtliche Ministerien Gelegenheit, sich eingehend zu äußern.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt, das Innenministerium habe grundsätzliche Bedenken, vor allem gegen die §§ 7, 8 und 10 des Entwurfs, die einen Eingriff in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht darstellten und,5 vor allem § 8, gegen Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung verstießen.6 Wenn der Entwurf schon dem Senat zugeleitet werde, so sei es zumindest zweckmäßig, darauf hinzuweisen, daß diese Bestimmungen noch umstritten seien.

Staatsminister Dr. Schwalber rät davon ab, da der Senat ohnehin auf diesem Gebiet sachkundig sei und seine Bedenken selbst anmelden werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält die Fassung des § 5 für unrichtig, es müsse „Gemeindezweckverbände“ oder „Gemeindliche Verbände“ heißen.7

Der Ministerrat beschließt sodann, vorläufig von der Einholung einer gutachtlichen Äußerung des Senats abzusehen und zunächst eine Besprechung aller beteiligten Ministerien herbeizuführen. Dabei wird festgestellt, daß die Federführung beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus liegt, das die Sitzung sobald als möglich einberufen soll.8

III. Spruchverfahren in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung (Errichtung von KB-Kammern hei den Oberversicherungsämtern)9

Staatsminister Dr. Oechsle begründet die Notwendigkeit, am 1. 3[sic!]. 1951 zusätzlich 50 KB-Kammern zur Erledigung von Streitfällen zu errichten. Wenn der Landtag zustimme, könnten die neuen Kammern innerhalb von drei Jahren die Rückstände erledigen. Er müsse aber schon in nächster Zeit einen neuen Antrag auf weitere Errichtung von Kammern stellen. Das Finanzministerium habe übrigens zu dem vorliegenden Antrag bereits seine Zustimmung erteilt.10

Was die Aufbringung der Mittel betreffe, so seien zur Zeit noch Verhandlungen mit dem Bund im Gange, die recht aussichtsreich zu sein schienen. Man habe dem Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, in dem Entwurf des zweiten Überleitungsgesetzes11 folgende Bestimmung aufzunehmen:

„Die Kosten des Verwaltungs- und Spruchverfahrens der Kriegsopferversorgung trägt bis zu anderweitiger gesetzlicher Regelung der Bund.“

Werde diesem Vorschlag nicht entsprochen, so würden beim Bund Ansprüche auf Zahlung von Pauschgebühren angemeldet. Nach Erledigung der alten Fälle könnten die jetzt vorgesehenen zusätzlichen Kammern wegfallen, es bliebe dann bei den bisherigen 22 Kammern. Geeignetes Personal stehe zur Verfügung, selbstverständlich würden diese Leute nur für diese bestimmten Aufgaben angestellt werden.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, in die Dienstverträge einen Passus einzusetzen des Inhalts, daß die Angestellten keinerlei Ansprüche an den bayerischen Staat nach Erledigung ihrer Aufgaben hätten.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, das werde den betreffenden Bewerbern bereits jetzt ausdrücklich erklärt.

Staatsminister Dr. Zorn hält daran fest, daß dies auch schriftlich aufgenommen werden müsse.

Staatsminister Dr. Oechsle sichert zu, auf diese Frage besonderes Augenmerk zu richten und sich nochmals mit dem Finanzministerium ins Benehmen zu setzen.

Der Ministerrat beschließt, den vom bayerischen Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge vorgelegten Antrag unverändert dem Bayerischen Landtag zuzuleiten.12

IV. Entwurf eines Gesetzes über die Fluß- und Teichmuschel als Gegenstand des Fischereirechts13

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Rechtsabteilung der Bayerischen Staatskanzlei halte in Übereinstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz nach wie vor daran fest, daß die Änderung der Vollzugsverordnung zum Fischereigesetz durch Verordnung der Staatsregierung erfolgen könne, ein eigenes Gesetz also nicht notwendig sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bleibt auf seinem bisherigen Standpunkt, ein Gesetz sei erforderlich, bestehen und macht darauf aufmerksam, daß der Verfassungsgerichtshof bereits dahin entschieden habe, daß auch in Fällen früherer Ermächtigung ein Gesetz notwendig sei.14

Ministerialrat Leusser begründet den Standpunkt der Staatskanzlei und des Justizministeriums, worauf Herr Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner seine bisherigen Bedenken zwar nicht zurückzieht, aber erklärt, wegen der geringen Bedeutung der Angelegenheit nicht auf einem Gesetz bestehen zu wollen.

Der Ministerrat beschließt, § 1 der Verordnung über den Vollzug des Fischereigesetzes vom 18. 3. 1909 folgende Fassung zu geben:

„Außer den Fischen und Krebsen sind Gegenstand des Fischereirechts die Schildkröten sowie die Fluß- und Teichmuschel.“15

V Entwurf einer Verordnung der Staatsregierung über die Dienststrafgerichte im Verfahren gegen die richterlichen Beamten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, der Verwaltungsgerichte und der Finanzgerichte und gegen die Mitglieder des Bayer. Obersten Rechnungshofs16

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, dieser Entwurf sei von der Staatskanzlei in engem Einvernehmen mit allen beteiligten Stellen ausgearbeitet worden. Der Ministerrat müsse sich lediglich noch darüber klar werden, ob eine Verordnung der Staatsregierung erlassen werden solle, nachdem an sich nach dem Wortlaut des § 110 Abs. 2 der Dienststrafordnung vom 29. 4. 48 die Staatsministerien des Innern und der Finanzen ja für die zu ihrem Geschäftsbereich gehörigen Gerichte selbständig die näheren Bestimmungen treffen könnten.17 Es sei wohl zweckmäßig, die Verordnung als Verordnung der Staatsregierung zu erlassen, weil sie gleichzeitig für Verwaltungs- und Finanzgerichte sowie für den Obersten Rechnungshof gelten solle.

Der Ministerrat erklärt sich durch Beschluß damit einverstanden.18

VI. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des § 413 StPO19

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, durch dieses Gesetz werde die Befugnis der Landpolizei, der Landesgrenzpolizei und der Gemeindepolizeien festgestellt, bei Übertretung nach Maßgabe des §413 Abs. 1 StPO zu verfahren.20 Diese Regelung werde notwendig, da das Gesetz Nr. 57 am 1. 4. 1951 wegfalle;21 für die große Zahl der Übertretungen müsse ein vereinfachtes Verfahren bestehen, wie es § 413 StPO ermögliche. Das Staatsministerium der Justiz habe dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung bereits zugestimmt und um beschleunigte Behandlung gebeten.

Der Ministerrat beschließt, gleichfalls dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.22

VII. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarates23

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß sich mit diesem Gesetzentwurf auch noch der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten des Bundesrates befassen werde. Nach wie vor müsse daran festgehalten werden, daß nicht nur der Bundestag als einstimmiger Wahlkörper bestimmt werde, sondern es sollen auch Mitglieder des Bundesrates in den Europarat gewählt werden können. Ob man mit dieser Forderung durchdringen werde, sei allerdings zweifelhaft.

Der Ministerrat beschließt, nach wie vor für das Wahlrecht des Bundesrates und die Wählbarkeit seiner Mitglieder einzutreten.24

2. Entwurf eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart25

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, der Finanzausschuß werde diesen Entwurf am 16. 3. 1951 erörtern.26 In der letzten Sitzung seien Sachverständige gehört worden, die die Beimischung von 50% Inlandtabak und von 15% Tabakrippen vorgeschlagen hätten,27 ein Vorschlag, gegen den sich die Tabakindustrie und der Tabakhandel wenden würden.28 Auch gegen die Höhe der Steuer seien Bedenken geltend gemacht worden.29 Dem Votum des Finanzausschusses vom 9. 3. 1951 könne man wohl zustimmen,30 wenn es am 16. 3. 1951 nochmals überprüft werde, daß eine weitergehende Steuerermäßigung erreicht werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.31

3. Entwurf eines Gesetzes über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein32

Ministerialrat Leusser führt aus, es handle sich um ein im Bundestag verabschiedetes Gesetz. Der Finanzausschuß habe vorgeschlagen, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes33

5. Entwurf eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft34

Ministerialrat Leusser fährt fort, auch in diesen beiden Punkten empfehle der Koordinierungsausschuß, entsprechend dem Vorschlag des Finanzausschusses, einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 nicht zu stellen.

Der Ministerrat beschließt, in den Punkten 3, 4 und 5 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen.35

6. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betr. Richtlinien für die Besteuerung bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Zeit ab 1.1. 1950 zwischen dem Bundesgebiet einerseits und Berlin (West) andererseits36

Bedenken werden nicht erhoben.

7. Entwurf eines Bundesgesetzes über das Paßwesen37

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß dieser Gesetzentwurf auch in der Sitzung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten vom 15.3. 1951 behandelt werde. Vor allem müßten zwei Fragen behandelt werden, nämlich, ob die Erfordernis eines Sichtvermerks für Ausländer aufrecht erhalten werden solle38 und ob § 7 Abs. 2b fallen gelassen werden könne. Diese Bestimmung sehe vor, daß der Paß zu versagen sei, wenn von den Besatzungsmächten widersprochen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich dagegen, daß die Ausstellung von Pässen für die Mitglieder der Landesregierungen in Bonn vorgenommen werde.39

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, eine Bestimmung aufzunehmen, ungefähr des Inhalts, daß Ausstellungsbehörde die Oberste Landesbehörde sei.

Ministerialrat Leusser schlägt vor, diesen Punkt als dritten in der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses zu besprechen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.40

8. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des Öffentlichen Dienstes41

9. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des Öffentlichen Dienstes42

Ministerialrat Leusser teilt mit, diese beiden Entwürfe müßten nochmals dem Ausschuß für Beamtenrecht überwiesen werden und seien daher von der Tagesordnung des Bundesrates abzusetzen.

10. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln43

Bedenken werden nicht erhoben.

11. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes44

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Rechtsausschusses entsprechend keinen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

12. Entwurf eines Gesetzes betr. die Aufhebung von Kriegs Vorschriften45

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, es handle sich hier um eines jener Gesetze, durch die gewisse Vorleistungen festgesetzt werden sollten, die von den Alliierten verlangt würden, bevor der Kriegszustand aufgehoben werde.

Ministerialrat Leusser teilt mit, gegen die Präambel des Entwurfs bestünden gewisse Bedenken, die auch in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 8. 3. dargelegt worden seien; die Präambel sei zwischen Universitätsprofessor Dr. Kaufmann46 und dem Vertreter der Hohen Kommission formuliert worden.47 Es habe wohl keinen großen Sinn, gegen diese Präambel Einspruch zu erheben.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.48

13. Entwurf eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz)49

Ministerialrat Leusser fährt fort, möglicherweise werde dieser Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt werden müssen. Der Koordinierungsausschuß vertrete die Meinung, daß sich die richterliche Vertragshilfe nur auf Verbindlichkeiten erstrecken solle, die vor dem Währungsstichtag entstanden seien.50

Auch Staatssekretär Dr. Koch spricht sich für diese Beschränkung aus.

Der Ministerrat erhebt keine Bedenken und beschließt, das Ergebnis der nochmaligen Beratung im Rechtsausschuß abzuwarten.51

14. Ernennung des Amtsgerichtsrats Wolfgang Fränkel zum Bundesanwalt52

Ministerialrat Leusser glaubt, dieser Punkt werde unter Umständen von der Tagesordnung abgesetzt werden, nachdem sich der Rechtsausschuß des Bundesrates am 16. 3. 1951 nochmals damit befassen müsse. Wegen der politischen Belastung des Amtsgerichtsrats Fränkel bestünden erhebliche Bedenken, dieser sei nämlich Pg von 1933 gewesen.53

15. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet54

Der Ministerrat beschließt trotz gewisser Bedenken, die das Kultusministerium erhoben habe, keinen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

16. Entwurf eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein55

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, heute morgen sei durch den Rundfunk eine Meldung gegangen, daß Württemberg-Baden den Vermittlungsausschuß anrufen werde, da es mit der Übernahme von 25000 Heimatvertriebenen nicht einverstanden sei.56 Das Gesetz sei im Bundestag ungefähr einstimmig angenommen worden. Es habe u.a. auch die Zustimmung der Bayernpartei gefunden. Bayern nehme jedes Jahr ungefähr 45–50000 neue Heimatvertriebene auf, während es nur 65000 abzugeben habe. Nachdem aber der Bundestag einstimmig entschieden habe, sei es sehr schwierig, jetzt einen neuen Antrag zu stellen. Vielleicht wäre es doch zweckmäßig, sich damit zu begnügen, daß man immerhin die Erhöhung von 50000 auf 65000 für Bayern erreicht habe.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, daß sich die drei Abgabeländer gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses wenden. Es läge in ihrem Interesse, daß dieses Umsiedlungsgesetz endlich zustande komme. In der Diskussion könne man ruhig auf die besondere Belastung Bayerns durch Neuzuzug und durch die DPs hinweisen.

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß es für Bayern besser sei, wenn die Quote irgendeines anderen Landes, das keine gemeinsame Grenze mit Bayern habe, erhöht würde. Wenn tatsächlich der Vermittlungsausschuß angerufen werde, sollte Bayern einen Antrag stellen mit dem Ziel, §15 entsprechend den Vorschlägen des Arbeitsstabes des Ausschusses für Flüchtlingsfragen vom 6. 3. 51 zu ändern.57

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.58

17. Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz)59

18. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Zuckergesetz: Einfuhrstelle für Zucker60

Bedenken werden nicht erhoben.

19. Entwurf einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes61

Der Ministerrat beschließt, diese Einrichtungen der ehemaligen Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als überflüssig abzulehnen.62

20. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Tierzuchtgesetz über die Körung von Bullen63

Bedenken bestehen nicht.

21. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft64

Der Ministerrat beschließt, an dem Beschluß vom 27. 2. 1951 festzuhalten und kein Votum einzulegen, wenn der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses folge.65

22. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft66

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, die einheitliche Preisgestaltung für das ganze Bundesgebiet hinsichtlich des Mineralöls sei durch ein Büro durchgeführt worden,67 das jetzt aufgelöst werden solle. Die Bewirtschaftung werde beibehalten, dagegen die Preisbindung aufgegeben. Wenn man den Preis freigebe, würden höchstwahrscheinlich in Bayern höhere Preise als anderswo auftreten. Für den Vorschlag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, einen Fracht- oder Preisausgleich einzuführen, bestehe wenig Aussicht auf Annahme.68 Es bleibe also nur übrig, an der Preisbindung festzuhalten, wobei die Preise jeden Monat neu festgesetzt werden könnten.

Das letzte Wort in dieser Sache sei noch nicht gesprochen, da am 15. 3. der Wirtschaftsausschuß noch einmal tage.69 Am zweckmäßigsten wäre es wohl, wenn sich Herr Staatssekretär Guthsmuths, der an dieser Sitzung teilnehme, nachher mit Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann in Verbindung setze.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.70

23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes71

Es wird beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

24. a) Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen72

b) Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung PR Nr. 78/50 über die Preise für Roheisen, Walzwerkerzeugnisse und Schmiedestücke vom 11. Dezember 195073

Der Ministerrat beschließt, diesen beiden Entwürfen zuzustimmen.

25. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 195174

Ministerialrat Leusser berichtet, die Bundesregierung werde wahrscheinlich Art. I § 2 und § 1 Abs. 1 zurückziehen.

Staatssekretär Maag fügt hinzu, die in diesen Bestimmungen festgesetzten Preisgebiete müßten unbedingt wegfallen; ein entsprechender Antrag werde vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium vorbereitet. Wenn die Bundesregierung darauf eingehe, werde es aber auch notwendig werden, die ganze Verordnung entsprechend abzuändern. Bei einer neuen Preisregelung müßte wahrscheinlich eine Preisstaffelung eingeführt werden. Bei dieser Verordnung sei es aber völlig unnötig, zumal sie bis 30. 6. 51 befristet sei.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.75

26. 11 Verordnungen, gestützt auf das Wirtschaftssicherungsgesetz76

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß die Verordnungen erst gestern bekannt geworden seien, so daß es noch nicht möglich gewesen sei, sie nachzuprüfen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß morgen ein Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses zusammentrete, um sich damit zu befassen. Es sei wohl das beste, sich dem Votum des Wirtschaftsausschusses anzuschließen, der am Donnerstag darüber berate.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.77

27. Entschließung des Deutschen Bundesrates zur Getreide- und Brotpreisfrage78

Bedenken werden nicht erhoben.

28. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 13 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)79

Ministerialrat Leusser stellt fest, daß die bayerischen Wünsche in der nun von der Bundesregierung beschlossenen Fassung berücksichtigt worden seien, der Verordnung könne daher zugestimmt werden.

Der Ministerrat beschließt seine Zustimmung zu dem Entwurf.80

VIII. Globalabfindung der Ansprüche der JRSO81

Staatsminister Dr. Zorn teilt mit, daß die hessische Regierung mit der JRSO einen Pauschalablösungsvertrag am 13. 2. 1951 abgeschlossen habe, während Württemberg-Baden bisher abgelehnt habe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verliest anschließend eine Erklärung der Stuttgarter Regierung, in der die Gründe aufgeführt werden, aus denen einer Pauschalablösung nicht zugestimmt werden könne.82

Hessen habe über einen Betrag von 25 Millionen DM abgeschlossen, der vielleicht noch auf 17,5 Millionen ermäßigt werde. Von Bayern habe die JRSO ursprünglich 54 Millionen verlangt, die dann auf 25 ermäßigt worden seien. Das Bayerische Finanzministerium habe diese Angelegenheit dem Landeskommissar vorgetragen und erklärt, Bayern könne sich vielleicht zu einer Zahlung von 12 Millionen bereitfinden unter der Voraussetzung, daß es eine Anleihe bekomme, die höher sei als der genannte Betrag; man werde dann nämlich dem Landtag sagen können, diese Anleihe sei auch für die übrige Wiedergutmachung wenigstens zum Teil bestimmt. Herr Prof. Shuster habe diesen Vorschlag als brauchbar bezeichnet und mitgeteilt, es bestünden gute Aussichten für eine solche Anleihe. Andererseits dringe die JRSO auf eine Pauschalablösung, weil ihre Tätigkeit bis zum 1.7. 1951 befristet sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß in dieser ganzen Angelegenheit der Hohe Kommissar, Mr. McCloy, gleichfalls wiederholt gedrängt und auch jetzt in einem Schreiben an den Leiter der JRSO die Hoffnung ausgesprochen habe, daß auch die Verhandlungen mit den übrigen Ländern zu einem baldigen Abschluß gebracht werden könnten.83

Staatsminister Dr. Müller fügt hinzu, Prof. Shuster habe ihm mündlich gesagt, man könne evtl. auf diese Ansprüche die Schädigungen anrechnen, die jetzt im Landesentschädigungsamt84 entstanden seien.

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, bei den letzten Verhandlungen sei man auf 12–13 Millionen gekommen, ein Betrag, den die Vertreter der JRSO noch nicht kennten; diese hätten sich kaum bereit erklärt, ihre Forderungen auf 20 Millionen zu reduzieren und er fürchte, daß sie sich mit 12 Millionen nie einverstanden erklären würden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann glaubt trotzdem, daß die JRSO mit ca. 15 Millionen einverstanden sein werde.

Staatsminister Dr. Zorn fährt fort, die Verantwortung der bayerischen Regierung sei sehr groß, besonders da ja bekanntlich bei der Rückerstattung der gute Glaube so viel wie ausgeschlossen sei; deshalb sei auch seinerseits das Gesetz von Bayern abgelehnt worden.85

Staatssekretär Dr. Koch stellt fest, es komme noch hinzu, daß das Gesetz völlig aufgelöst und in eine Entscheidungssammlung umgewandelt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt die Auffassung, daß man jedenfalls noch nicht zu einem Abschluß kommen könne und es notwendig sei, der JRSO einen dilatorischen Bescheid zu geben.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.86

IX. Verwaltungsabkommen über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer87

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, am 19. 3. 1951 solle das Verwaltungsabkommen über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer endgültig angenommen werden.88 Der Ministerrat habe sich bekanntlich schon wiederholt mit dieser Hochschule befaßt und zuletzt der Zahlung eines Betrages von 50000 bis 60000 [DM] zugestimmt.89 Im Hinblick auf die Bemühungen um die Pfalz werde man wohl endgültig dem Abkommen beistimmen müssen.90

Staatsminister Dr. Schwalber wendet ein, durch das Verwaltungsabkommen werde ein Teil der Verwaltungshoheit zugunsten einer Beteiligung des Bundes abgetreten. Die Länder erkennten zwar eine teilweise Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Forschung an, nicht aber auf dem Gebiet der Lehre. Das Kultusministerium müsse deshalb seine Bedenken, die es schon früher erhoben habe, aufrecht erhalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, die politische Bedeutung der Angelegenheit sei nicht zu übersehen, es handle sich hier um eine Landeseinrichtung von Rheinland-Pfalz, an der sich die Länder Baden, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beteiligen. Er halte die Befürchtungen des Herrn Kultusministers nicht für so ausschlaggebend, daß sich Bayern zurückziehen könne. Der Bund beteilige sich tatsächlich nur an den Kosten der Schule, die nach wie vor eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz bleibe.

Staatsminister Dr. Seidel schließt sich dieser Meinung an.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, die politische Bedeutung sei ihm klar, es handle sich aber doch um einen Einbruch in die Verwaltungspflege der Länder, wenn der Bund an einer solchen Hochschule beteiligt werde.

Der Ministerrat beschließt, dem Verwaltungsabkommen in der in Speyer am 19. 3. 1951 stattfindenden Sitzung zuzustimmen.

X. Arbeitsgemeinschaft Dachau91

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, die Arbeitsgemeinschaft der ehemaligen KZ-Häftlinge in Dachau wolle am 14. und 15.4. 1951 Gedenkfeiern in Dachau abhalten. Eine für den 11.3. angesetzte Kundgebung in München sei von der Münchner Polizei verboten worden, weil die Arbeitsgemeinschaft nichts anderes als eine getarnte VVN sei. Wie solle man sich nun gegenüber den Feiern in Dachau verhalten?

Staatsminister Dr. Müller berichtet, die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft seien bei ihm gewesen, worauf er empfohlen habe, nachzuweisen, daß sie schon vor dem Verbot der VVN bestanden hätten. Derartige Nachweise könnten wohl erbracht werden, zumal er selbst wisse, daß in Dachau eine solche Organisation schon seit Jahren bestehe. Man sollte nicht so rasch mit Verboten arbeiten, deshalb schlage er vor, die Unterlagen anzufordern und dann vielleicht die Leute anzuhören. Anfang dieser Woche werde er überdies mit einem Kreis von politisch Verfolgten Zusammenkommen und die Gründung einer Interessengemeinschaft anregen, in der jede Politik vermieden werde. Der Landesrat für Freiheit und Recht92 vertrete zu wenig politisch Verfolgte und könne deshalb nicht rückhaltlos anerkannt werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, es handle sich hier um eine hochpolitische Angelegenheit, bei der er einen Beschluß des Ministerrats für erforderlich halte. Er selbst sei der Meinung, man solle die Kundgebung in Dachau gestatten, da die rechtliche Grundlage für ein Verbot äußerst zweifelhaft sei. Allerdings könne man die Bedingung stellen, daß bei der Vorführung des Films, der angeblich ein päpstlicher Film sei, keine politischen Reden gehalten werden.

Der Ministerrat beschließt, die Feiern in Dachau unter diesen Bedingungen zuzulassen.

Auf Frage der Herrn Staatssekretärs Dr. Brenner erwidert Ministerpräsident Dr. Ehard, selbstverständlich könne sich an den Feiern dieser Arbeitsgemeinschaft in Dachau kein Mitglied der Regierung beteiligen.93

[XI. Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz]94

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Herr Rechtsanwalt Schefbeck habe vor einigen Tagen erklärt, die Stelle des Leiters des Amtes für Verfassungsschutz, für die er ausersehen sei, nicht antreten zu können.95

[XII.] Allgemeine Beflaggung anläßlich des Ablebens ausländischer Staatsoberhäupter

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Bundesinnenministeriums, wonach die Landesregierung von Schleswig-Holstein angeregt habe, daß sich die Länder der Beflaggung der Bundesgebäude anläßlich des Ablebens ausländischer Staatsoberhäupter anschließen sollten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Beflaggung in solchen Fällen könne Bayern von sich aus anordnen, es bedürfe seines Erachtens keiner generellen Regelung.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, dem Bundesinnenministerium zu antworten, Bayern werde sich seinem Ersuchen auf allgemeine Beflaggung in solchen Fällen nicht entziehen; mehr brauche wohl nicht geantwortet zu werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[XIII.] Räumung von Kasernen96

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, ein von der Bundesregierung eingesetzter Ausschuß sei im Kempten gewesen, um die dortigen Verhältnisse hinsichtlich der Räumung der Kasernen zu überprüfen. Derartige Maßnahmen seien nicht geeignet, die schwierige Situation zu erleichtern.97

Bisher sei es gelungen, die Leopold-Kaserne in Bayreuth zu retten,98 nicht minder wichtig sei aber auch die zur Räumung vorgesehene Garmischer Kaserne, um die mit allen Mitteln gekämpft werden müsse.99 Wenn die Besatzungsmacht Truppen nach Garmisch verlegen wolle, müsse sie dort neue Gebäude errichten. Kempten sei zwar auch sehr bedenklich, immerhin sei in die dortigen Gebäude nicht so viel wie anderswo hineingesteckt worden. Auch habe man dort zugestanden, daß keine Kaserne geräumt werde, ohne daß genügend umbauter Raum vorhanden sei. Es sei möglich, dort sofort mit dem Bau zu beginnen, da der Bund die Kosten übernehme. Im nächsten Ministerrat werde es notwendig werden, einen Beschluß zu fassen, wonach die Kaserne in Garmisch ebenso wenig wie die Hindenburgkaserne in Augsburg100 geräumt werden müsse.101

[XIV.] Verlagerung der verschleppten Personen (DPs)102

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, Bayern könne nicht zugemutet werden, allein die gesamten Belastungen, die sich aus der Räumung von Kasernen, die mit DPs belegt seien, ergeben, zu tragen. In Bayern befänden sich bekanntlich die meisten IRO-Lager und man habe bereits 12500 DPs übernommen. Allenfalls könnten nach dem Abschluß der Auswanderung noch für etwa 6000 Menschen innerhalb Bayerns Wohnungen geschaffen werden, während der Rest von den anderen Bundesländern aufgenommen werden müsse.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, die Grundfrage sei die, ob sich ein Lastenausgleich unter den Ländern verwirklichen lassen könne. In Bayern befänden sich zur Zeit noch rund 60000 DPs, von denen vielleicht 20000 auswandern würden, während die restlichen 40000 dann verteilt werden müßten, insoferne müßte er die von Herrn Staatsminister Dr. Zorn mitgeteilten Zahlen berichtigen. Natürlich wolle sich keine Stadt in Bayern bereit erklären, Wohnungen für DPs zu bauen. Andererseits könne man es nicht weiter verantworten, daß in einer Reihe von Landkreisen kleinere DP-Lager in der Größe von 50 bis 250 Personen erhalten blieben. Er halte es für notwendig, den ganzen Fragenkomplex noch einmal mit dem Finanzministerium durchzusprechen.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit nochmals zurückzustellen und nach der Klärung durch Finanzministerium und Innenministerium nochmals zu erörtern. Ferner wird beschlossen, den vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf eines Schreibens an das Bundeskanzleramt (Dienststelle Blank) vorläufig nicht abzusenden.103

[XV.] Novelle zum Beamtengesetz104

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die Novelle zum Beamtengesetz nun verkündet werden könne?

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe in dieser Sache einen ausführlichen Brief an den Landeskommissar für Bayern geschrieben.105

Ministerialdirigent Dr. Schwend fügt hinzu, eine Verkündung im gegenwärtigen Zeitpunkt sei nicht zweckmäßig, da die Besatzungsmacht nach wie vor ein Vetorecht bei Gesetzen habe, wenn auch die Dreiwochen-Frist für die Einlegung eines Einspruchs weggefallen sei. Der Herr Ministerpräsident habe in seinem Brief an Prof. Shuster eine Reihe von Vorschlägen gemacht, über die zur Zeit eine Fühlungnahme mit Mr. Bradford106 stattfinde. Wahrscheinlich werde schon in den nächsten Tagen eine Rückäußerung kommen, die dann im Ministerrat erörtert werden könne. U.a. sei den Amerikanern vorgeschlagen worden, durch ein gesondertes Gesetz festzulegen, daß Beamte in Spitzenpositionen nicht Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft sein könnten.107

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, ein solches Gesetz habe keinerlei Aussicht, im Landtag angenommen zu werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, die bayerische Regierung treffe keine Schuld, wenn der Landtag ablehne. Er habe Prof. Shuster auch lediglich mitgeteilt, es sei ausgeschlossen, daß der Landtag die ganzen Forderungen der Amerikaner erfülle. Vielleicht könne er aber bereit sein, einer Sonderregelung hinsichtlich der Beamten in Spitzenstellungen zuzustimmen. Er werde aber nochmals mit dem Landeskommissar sprechen und ihn darauf hinweisen, daß auch insoweit eine Annahme durch den Landtag wenig wahrscheinlich sei.108

[XVI.] Antrag Dr. Lenz

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Haushaltsausschuß habe einen Antrag des Abg. Dr. Lenz109 angenommen, wonach 10% aller für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Bundes- und Landesmittel dem Landwirtschaftsministerium zur Errichtung von Kleinsiedlungen zur Verfügung gestellt werden sollen.110 Dieser Beschluß sei unhaltbar, vor allem schon deshalb, weil eine derartige Abzweigung von Bundesmitteln unmöglich sei. Vor allem werde aber der soziale Wohnungsbau aufgesplittert, was höchst nachteilige Folgen mit sich bringen werde. Er halte es für dringend notwendig, zu verhindern, daß dieser Antrag im Plenum angenommen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Dr. Hoegner, ihm den Antrag Dr. Lenz und die Stellungnahme der Obersten Baubehörde zu übergeben und sichert zu, mit dem Fraktionsvorsitzenden der CSU-Fraktion111 über diese Angelegenheit sprechen zu wollen.112

[XVII.] Pfennigparade113

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob er dem Ehrenausschuß zur Durchführung der Pfennigparade 1951 beitreten solle oder nicht. An sich sei er dazu bereit gewesen, die Gesundheitsabteilung des Innenministeriums habe aber erhebliche Bedenken und auch vorgeschlagen, die beabsichtigte Sammlung nicht zu genehmigen.114

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er selbst habe Herrn Universitätsprofessor Dr. Hohmann,115 der ihn gebeten habe, das Protektorat zu übernehmen, eine Absage erteilt und zwar mit der Begründung, daß sein Wunsch, die Gesundheitsabteilung des Staatsministeriums des Innern maßgeblich zu beteiligen, nicht erfüllt worden sei.116 Vielleicht wäre es aber doch zweckmäßig, wenn Herr Staatsminister Dr. Hoegner eine Besprechung über die Pfennigparade gemeinsam mit Prof. Seiffert117 und Prof. Hohmann ansetzen würde, bei der vielleicht einige Fragen geklärt werden könnten.118

[XVIII.] Selbsthilfe-Organisation der Erwerbslosen

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, die Bedeutung dieser Erwerbslosen-Organisation sei sehr gering und er verstehe nicht recht, warum sich Herr Dr. Hille119 so stark dafür einsetze.120 Arbeitslosigkeit sei kein Beruf, sondern ein Zustand und alles, was für die Erwerbslosen getan werden könne, geschehe ohnedies durch das Arbeitsministerium, die Arbeitsämter usw.

Staatssekretär Dr. Oberländer tritt demgegenüber für den Wert der Selbsthilfe ein.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt noch fest, daß zwar eine Sammlung von der Regierung von Oberbayern genehmigt worden sei, er diese Sammlung aber für bedenklich halte, da kaum eine Kontrolle über die Verwendung der Mittel stattfinden werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt dahin zusammen, daß zunächst von der Regierung keine besondere Unterstützung der Erwerbslosen-Organisation stattfinden solle.121

[XIX.] Landesentschädigungsamt122

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, der jetzige Vizepräsident des Bayerischen Landesentschädigungsamtes, Herr Pflüger,123 sei zwar tüchtig und gewissenhaft, er erfülle aber nicht die Voraussetzungen für die Leitung des Amtes. Seines Erachtens müßte diese Stelle mit einem Juden besetzt werden. Er habe deshalb auch schon mit Rechtsanwalt Dr. Neuland124 gesprochen. Für heute bitte er nur den Ministerrat um die Ermächtigung, Vorbereitungen treffen zu können.

Staatsminister Dr. Müller fügt hinzu, er habe eine Mitteilung bekommen, wonach die jüdischen Organisationen in den USA verlangten, daß die Wiedergutmachung nicht beeinträchtigt werde. An sich sei es ihnen gleichgültig, wer an die Stelle Dr. Auerbachs komme. Ob es möglich sein werde, eine Persönlichkeit zu finden, mit der alle politisch Verfolgten einverstanden seien, stehe wohl dahin.125

[XX.] Besichtigung des Lagers Allach126

Der Ministerrat vereinbart, im Laufe der Karwoche das Lager Allach zu besichtigen. Der endgültige Zeitpunkt soll in der nächsten Ministerratssitzung am Dienstag festgelegt werden.127

[XXI.] Landesanstalt für Aufbaufinanzierung128

Staatssekretär Dr. Oberländer bedauert, daß in den Vorstand der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung kein Vertreter der Heimatvertriebenen hinein gekommen sei; an sich sei doch beabsichtigt gewesen, Dr. Ullrich129 in den Vorstand zu übernehmen.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, der Ministerrat habe sich auf die Herren Gebhardt,130 Götz und Ankermüller geeinigt, er habe aber selbstverständlich nichts dagegen, daß Dr. Ullrich als stellvertretendes Vorstandsmitglied hineinkomme. Im übrigen würden alle Herren nur kommissarisch bestellt werden.131

[XXII.] Kraftwerk Jochenstein132

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert daran, daß im Zusammenhang mit dem Arbeitsbeschaffungsprogramm in einer Kabinettssitzung die Frage des Kraftwerks Jochenstein besprochen worden sei. Das Finanzministerium habe damals mitgeteilt, daß der zunächst notwendige Betrag von 1,25 Millionen DM voraussichtlich nicht zur Verfügung gestellt werden könne, was bedeute, daß das Projekt zurückgestellt werde. Er bedauere dies aufrichtig und glaube, es müsse doch wohl möglich sein, diese Mittel bereit zu stellen. Seines Erachtens sei es überhaupt zweckmäßig, wenn sich die beteiligten Minister möglichst bald zusammensetzen würden, um festzulegen, welche Projekte bevorzugt durchgeführt werden sollten. Dabei könnte auch die Frage Bayernwerk-Rhein-Main-Donau AG erörtert werden.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt diesem Vorschlag zu und regt an, sich im kleinen Kreis zusammenzusetzen und die Investitionsprioritäten festzulegen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß die Oberste Baubehörde ohne Kenntnis des Kabinetts einen 10-Jahresplan herausgegeben habe.133 Dieser Plan sei inzwischen überarbeitet worden und müsse demnächst dem Kabinett vorgelegt werden. Dieses habe dann die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, in welcher Reihenfolge die Projekte Sylvenstein,134 Jochenstein und Roßhaupten135 hereingenommen werden sollten. Allerdings sei damit die Frage Bayernwerk noch nicht geklärt. Hierüber müsse unter dem Vorsitz des Herrn Ministerpräsidenten eine Sitzung stattfinden, weil sonst wohl keine Einigung zustande kommen werde.136 Die Vorbereitungen für diese Sitzung werde er treffen, soweit sein Ministerium beteiligt sei, er bitte aber auch Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, in Verbindung mit der Obersten Baubehörde entsprechende Vorbereitungen in Gang zu bringen.

Der Ministerrat beschließt, nach Abschluß der vorbereitenden Maßnahmen den ganzen Fragenkomplex zu erörtern.137

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent