PDF
Nr. 22MinisterratssitzungDienstag, 10. April 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Zorn, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

I. Versorgung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung. II. Bundesratsangelegenheiten. III. Gemeindeordnung. IV. Wohnungsbau für die Verschleppten Personen (DPs). V. Gemeinschaftsverpflegung in den Lagern. VI. Gedenkfeier am 29. April 1951. VII. Veranstaltung von Pressekonferenzen. VIII. Weihnachtsvergütungen von Gemeinden an gemeindliche Angestellte. IX. Straßenbau in der Umgebung von Bayreuth. X. Wetterdienst. XI. [Besprechungspunkte für die Rücksprache des Herrn Ministerpräsidenten mit dem Hohen Kommissar McCloy]. [XII. Behandlung der Frage des ehemaligen Reichsvermögens im Wirtschaftsausschuß des Bayer. Landtags]. [XIII. Gesamtdeutsche Olympische Spiele in der Ostzone]. [XIV. Einheit der Verwaltung in der Mittelstufe der Forstverwaltung]. [XV. Deutsches Museum]. [XVI. Übertritt von Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner in den Bereich der Wirtschaftsverwaltung]. [XVII. Helgoland]. [XVIII. Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2  GG]. [XIX. Kraftfahrer der Minister]. [XX. Einladungen und Veranstaltungen]. [XXI. Besichtigung des Flüchtlingslagers Allach].

I. Versorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung1

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, die Hauptschwierigkeit bei der Versorgung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung liege darin, daß das Gesetz vom 5. September 1946 unzulänglich sei.2 Man stehe nun vor der Frage, ob ein neues Gesetz herausgebracht oder versucht werden solle, aus dem alten möglichst viel herauszuholen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es gehe nicht an, diejenigen ehemaligen Kabinettsmitglieder, die Beamte gewesen seien, so zu bevorzugen, wie es ihm nach den Vorschlägen des Finanzministeriums der Fall zu sein scheine. Rechtlich sei die Lage so, daß sich der Prozentsatz der Versorgung zwischen 35 und 75 bewege und durch den Ministerrat festzulegen sei. Man versuche nun, eine schematische Berechnung zu finden, um von der Ermessensfrage wegzukommen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß Herr Staatsminister Dr. Zorn den Standpunkt vertrete, bei Beamten solle für jedes Jahr der Tätigkeit als Minister ein Zuschlag von 10% gemacht werden; er habe schon damals widersprochen, weil ihm diese Lösung als zu weitgehend erscheine. Die jetzige Ausrechnung habe auch ergeben, daß man bei dem Vorschlag des Herrn Staatsministers zu viel zu hohen Prozentsätzen komme.

Staatsminister Dr. Oechsle regt an, die Ministerpensionen nach bestimmten Grundsätzen festzulegen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Betreffende Beamte gewesen sei. Wenn seine Beamtenpension höher sei als die Ministerpension, bekomme er die erstere und umgekehrt.

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, diese Regelung werde aber durch das Gesetz vom 5. September 1946 nicht gedeckt. Das Gesetz kenne für Kabinettsmitglieder, die keine Beamte seien, keine Pension, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz unter der Voraussetzung, daß der Betreffende 50 Jahre alt und vier Jahre im Amt gewesen sei. Diese Bestimmung habe ja auch den Grund zu allen möglichen Schwierigkeiten gegeben.

Vielleicht könne man statt 10% für jedes Jahr 5% nehmen, was dann bei einer vierjährigen Amtszeit 20% ergebe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß das Gesetz nicht befriedigend sei, stehe zweifellos fest, jetzt käme es aber darauf an, zu einer vernünftigen Regelung bezüglich derjenigen Herren zu kommen, die Anspruch auf Versorgung hätten. Vielleicht käme man am weitesten, wenn die einzelnen Fälle durchbesprochen würden.

Der Ministerrat beschließt nach eingehender Aussprache, die Versorgungsbezüge wie folgt festzulegen:

a) Staatssekretär a. D. Dr. Andreas Grieser
75%=19890 DM

b) Staatssekretär a. D. Wolfgang Jaenicke
54%=14320 DM

Es wird zusätzlich beschlossen, hier eine evtl. spätere Regelung gem. Art. 131 GG3 zu berücksichtigen.

c) Staatsminister a. D. Dr. Dr. Alois Hundhammer
45%=13959 DM

d) Staatsminister a. D. Otto Frommknecht
56%=16251,20 DM

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß man sich in diesem Fall noch mit der Bundesbahn auseinandersetzen müsse.4

e) Staatssekretär a. D. Lorenz Sedlmayr
45%=11934 DM

f) Staatsminister a. D. Albert Roßhaupter

und

g) Staatsminister a. D. Josef Seifried

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß hier eine vorläufige Regelung getroffen worden sei; mehr könne man im Augenblick nicht tun, bis die Novelle im Beamtengesetz in Kraft trete.5

h) Staatsminister a. D. Michael Helmerich6
37%=10737 DM

i) Staatsminister a. D. Dr. Johann Georg Kraus
62%=17992,40 DM

j) Staatsminister a. D. Dr. Anton Pfeiffer
56%=16251,20 DM

Zusätzlich wird folgendes beschlossen:

Die Zahlung des Staatssekretärsgehalts bis 31. 12. 1950 hat aus der Bayer. Staatskasse zu erfolgen, eine etwaige Anrechnung dieser Bezüge auf die Bezüge des Bundes ist dessen Sache.

k) Staatssekretär a. D. Franz Fischer
58%=15 381,60 DM

l) Staatssekretär a. D. Dr. Anton Konrad
58%=15 381,60 DM

m) Staatssekretär a. D. Dr. Hans Müller
65%=17238 DM

n) Staatsminister a. D. Dr. Franz Fendt7
40%=11 608 DM

o) Staatsminister a. D. Dr. Fritz Terhalle8
50%=14 510 DM

p) Staatssekretär a. D. Dr. Hans Meinzolt9
64%=16972 DM

q) Staatssekretär a. D. Johann Pittroff10
40%=10608 DM

r) Staatssekretär a. D. Camille Sachs11
45%=11 934 DM12

II. Bundesratsangelegenheiten

Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes13

Ministerialrat Leusser führt aus, mit diesem vom Bundestag am 5. April 1951 verabschiedeten Gesetz würden sich noch der Ausschuß für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuß des Bundesrates befassen.14 Der Koordinierungsausschuß schlage vor, daß sich das Kabinett bereits heute entscheiden möge, ob ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG gestellt werden solle.15 Die Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte wegen folgender Punkte erfolgen:

a) § 5 Abs. 1 Ziff. lg) und damit im Zusammenhang stehend § 1516 sollten entsprechend der Stellungnahme des Landes Württemberg-Baden vom 27. März 1951 gestrichen werden;17

b) in § 9 Abs. 3 sollten noch die Worte eingefügt werden: „oder besetzbar“;18

c) in § 10 Abs. 2 sollte der zweite Halbsatz von Satz 1 gestrichen und Satz 2 abgeändert werden;19

d) von besonderer Bedeutung sei vor allem aber der § 23, da durch dessen jetzige Fassung diejenigen Länder benachteiligt seien, die schon bisher für die Wiedergutmachung etwas geleistet hätten.20 § 23 müsse deshalb mit den Worten beginnen: „Ist oder wird ein Geschädigter …“. Diese Fassung sei deshalb notwendig, damit die Beteiligung des Bundes nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit festgelegt werde. Württemberg-Baden werde höchstwahrscheinlich einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 stellen. Es erhebe sich nun die Frage, wie sich die bayerischen Vertreter, und zwar schon in den Ausschüssen, verhalten sollten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, Bayern solle allein nicht Vorgehen, sich aber anschließen, wenn von anderen Ländern ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält eine Entscheidung des Kabinetts für erforderlich, besonders im Hinblick auf die Kritik, die zweifellos aus den Reihen des Landtags erforderlich [sic!] werde. Bayern habe bereits 90% dieser Wiedergutmachungsfälle erledigt und könne sich nicht damit abfinden, wenn seine Leistungen in der Vergangenheit überhaupt nicht angerechnet würden.

Der Ministerrat beschließt, sich einem von einem anderen Land gestellten Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG anzuschließen.21

III. Gemeindeordnung22

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Senat berate zur Zeit den gesamten Entwurf der Gemeindeordnung durch, bringe Abänderungsvorschläge usw. und verzögere dadurch die Sache unnötig. Die Regierung werde in Schwierigkeiten kommen, da der Landtag unter Umständen nicht mehr in der Lage sein werde, den Entwurf noch vor den Ferien zu beraten. Er schlage deshalb vor, den Senat zu ersuchen, die einzelnen schon durchberatenen Abschnitte des Entwurfs mit seiner Stellungnahme der Regierung zuzuleiten, damit im Kabinett darüber endgültig Beschluß gefaßt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dem Präsidenten des Senats schreiben zu wollen, bis wann mit dem Abschluß des Gutachtens gerechnet werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, der Senat setze außerdem seine Beratung und Beschlußfassung über Anträge und Petitionen fort, obwohl Herr Präsident Singer23 Abhilfe versprochen habe.24

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm von den einzelnen Ministerien entsprechende Berichte zuzuleiten, damit er dann mit Herrn Präsidenten Singer sprechen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, in eine der nächsten Kabinettssitzungen den Präsidenten des Senats einzuladen und die verschiedenen heute erörterten Punkte mit ihm zu besprechen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und beschließt, wegen der Gemeindeordnung zunächst nicht an den Senat schriftlich heranzutreten.25

IV. Wohnungsbau für die verschleppten Personen (DPs)26

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, von einer Reihe von Städten, in denen Wohnungen für DPs gebaut werden sollten, seien Beschwerden erhoben worden mit der Begründung, man habe sich mit ihnen vorher wegen dieser Wohnungen nicht in Verbindung gesetzt.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt dazu, es sei an alle in Frage kommenden Städte herangetreten worden, der Widerstand versteife sich aber immer mehr; lediglich Weissenburg, wo 50 Wohnungen gebaut werden sollten, habe sich einverstanden erklärt. An sich sei dieser Widerstand nicht recht verständlich, da früher oder später diese Wohnungen doch den Städten zur Verfügung ständen, deren Kosten bekanntlich zu 90% vom Bund übernommen würden. Für die Unterbringung von 6000 DPs seien eben 2000 Wohnungen erforderlich, und man könne unmöglich allen Wünschen der Städte nachgeben. Die ganze Angelegenheit müsse so schnell wie möglich geklärt werden, da man sonst nicht weiter komme, wenn auch die Möglichkeit bestehe, den Bau von Wohnungen auf staatlichem Grundbesitz zu erzwingen. Die Gefahren, die aus dem Fortbestand von Dauerlagern für DPs sich ergäben, seien außerordentlich groß und wahrscheinlich werde den Amerikanern nichts anderes übrig bleiben, als irgendwo in ihrer Besatzungszone die asozialen und kriminellen Elemente zusammenzufassen.27

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, auf staatlichem Grund könne man zweifellos bauen, wenn er nicht für andere Zwecke benötigt werde.

Auf Vorschlag von Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer mit Verhandlungen mit den in Frage kommenden Städten offiziell zu betrauen und sodann dem Kabinett Bericht zu erstatten.28

V. Gemeinschaftsverpflegung in den Lagern29

Staatssekretär Dr. Oberländer erinnert daran, daß er im Ministerrat vom 29. März über die Aufwendungen Bayerns für die Flüchtlingslager berichtet und dabei festgestellt habe, daß sich zu Lasten Bayerns voraussichtlich ein Mehraufwand von 7,5 Millionen ergeben werde, da die Gemeinschaftsverpflegung noch nicht vollständig abgeschafft werden könne. Im Protokoll des Ministerrats sei lediglich die Bemerkung enthalten, daß dieser Bericht zur Kenntnis genommen worden sei und das Finanzministerium dazu noch Stellung nehmen werde; es enthalte aber nicht die Feststellung, daß das Kabinett mit der Fortführung der Gemeinschaftsverpflegung sich einverstanden erklärt habe.

Auf Vorschlag von Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, das Protokoll der Sitzung vom 29. März 1951 wie folgt zu berichtigen:

„Der Ministerrat beschließt, soweit notwendig, die Gemeinschaftsverpflegung in den Flüchtlingslagern noch aufrecht zu erhalten und den notwendigen Mehraufwand von 7,5 Millionen DM zu bewilligen. Die Einzelheiten sind noch im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen festzulegen.“

VI. Gedenkfeier am 29. April 195130

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, er habe in der vergangenen Woche einer Sitzung des Ältestenrats des Bayer. Landtags beigewohnt, in der die Frage erörtert worden sei, ob am 29. April oder einige Tage vorher eine Sondersitzung des Landtags zum Gedächtnis des Befreiungstages abgehalten werden solle. Der Ältestenrat habe beschlossen, keine Sondersitzung zu veranstalten, sondern lediglich zu Beginn der normalen Sitzung vom 24. April eine kurze Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus abzuhalten. Dabei sei in Aussicht genommen, daß der Präsident das Landtags und sodann der Herr Ministerpräsident kurze Ansprachen halten würden; diese Sitzung würde nachmittags um 15 Uhr beginnen.

Weitere Feiern fänden nicht statt, es bleibe also bei der bereits beschlossenen Sonderaufführung der „Zauberflöte“ am Abend des 29. April in der Staatsoper. Herr Preuß,31 der schon im vergangenen Jahr die damaligen Veranstaltungen vorbereitet habe, schlage vor, auch in diesem Jahr die Karten für die Opernaufführung wie folgt zu verteilen:

Politisch Verfolgte 250 Karten
Hilfswerk für die durch die Nürnberger Gesetze Geschädigten 200 Karten
Israelitische Kultusgemeinde 180 Karten
Landesrat für Freiheit und Recht 60 Karten,

insgesamt also ungefähr 700 Karten; die übrigen ca. 300 Karten könnten dann an die Staatsregierung, Landtag und Senat, die Konsulate usw. verteilt werden. Eigentlich sei er der Auffassung, daß die rassisch Verfolgten etwas reichlich bedacht seien, im Hinblick auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten unter den politisch Verfolgten könne man aber wohl dem Vorschlag zustimmen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Dr. Müller teilt in diesem Zusammenhang mit, Herr Patrik-Querisse32 habe ihm geschrieben, daß dieses Jahr zum 29. April keine Ausländer nach München kommen würden, er selbst werde aber ein Begrüßungstelegramm schicken.33

VII. Veranstaltung von Pressekonferenzen

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, die Presse habe vorgeschlagen, alle acht Tage in der Staatskanzlei eine Pressekonferenz zu veranstalten, bei der aber nur bei wichtigen Angelegenheiten die Mitglieder des Kabinetts zugegen sein sollten, während sie sonst von den Abteilungsleitern vertreten würden; zu besonderen Anlässen würden außerdem Sonderkonferenzen des betreffenden Ministeriums vorgeschlagen.

Ministerialdirigent Dr. Schwend führt aus, es sei jetzt vorgesehen, alle 14 Tage regelmäßige Pressekonferenzen abzuhalten und zwar jeweils am Donnerstag. Dieser Tag könne auch dann eingehalten werden, wenn der Herr Ministerpräsident nicht anwesend sei, vom Kabinett könnten dann diejenigen Herren kommen, die über besonders aktuelle Fragen Auskunft erteilen wollten.

Für diese 14tägigen regelmäßigen Konferenzen bestehe zweifellos ein großes Bedürfnis. Damit werde natürlich nicht ausgeschlossen, daß in Einzelfällen die Ministerien besondere Pressekonferenzen abhielten. Dagegen glaube er nicht, daß Pressekonferenzen mit Referenten der Ministerien großen Zweck hätten, da diese doch meistens keine bindenden Erklärungen abgeben könnten. Vor allem müsse von seiten des Presseamts der Staatskanzlei dafür Sorge getragen werden, daß zu diesen Konferenzen nicht nur irgendwelche Korrespondenten kämen, sondern tatsächlich diejenigen Journalisten, die das Gesicht einer Zeitung bestimmten.

Dr. Baumgärtner meint, es sei wohl zweckmäßig, vorher den Zeitungen mitzuteilen, über welche Punkte die einzelnen Mitglieder des Kabinetts Auskunft erteilen wollten; in diesem Fall würden auch die qualifizierten Journalisten erscheinen.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und regt an, jeweils kurz vorher das Presseamt der Staatskanzlei entsprechend zu unterrichten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

VIII. Weihnachtsvergütungen von Gemeinden an gemeindliche Angestellte

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß ein Verbot bestehe, von seiten der Gemeinden Weihnachtsvergütungen an ihre Angestellten zu gewähren.34 Im vergangenen Jahr hätten sich einige Gemeinden nicht an dieses Verbot gehalten; es erhebe sich nun die Frage, ob gegen sie vorgegangen werden solle. In der Tat bestehe hier eine gewisse Divergenz zwischen dem öffentlichen Recht und dem Tarifrecht. Er schlage deshalb vor, gegen diese Gemeinden nicht weiter vorzugehen, bis zum nächsten Weihnachtsfest aber die Angelegenheit zwischen dem Arbeitsministerium und den übrigen beteiligten Ministerien zu klären; man könnte also für die Vergangenheit eine Art von Amnestie einführen.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend, gegen Gemeinden, die verbotswidrig Weihnachtsvergütungen gewährt haben, nicht weiter vorzugehen.

IX. Straßenbau in der Umgebung von Bayreuth35

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, die Oberste Baubehörde habe eine Aufstellung über die in der Umgebung von Bayreuth erforderlichen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Straßen gemacht, wonach mit einem zusätzlichen Aufwand von 1,5 Millionen DM ein Teilausbau der wichtigsten Straßen durchgeführt werden könne. Die Baumaßnahmen seien soweit vorbereitet, daß nach Bereitstellung der Mittel sofort begonnen und die Straßen bis zu den Bayreuther Festspielen fertiggestellt sein könnten.

Staatsminister Dr. Müller spricht sich dafür aus, wenn irgend möglich diesen Berag bereitzustellen, zumal man im vergangenen Jahr auch für den Ausbau der Straßen nach Oberammergau zusätzliche Mittel verwendet habe.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, der Ministerrat solle das Finanzministerium um sofortige Prüfung ersuchen, ob das vorgeschlagene Programm durchgeführt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatsminister Dr. Seidel teilt in diesem Zusammenhang mit, Bundespräsident und Bundeskanzler hätten es abgelehnt, zu den Festspielen nach Bayreuth zu gehen. Es ergebe sich nun die Frage, was die Bayerische Staatsregierung tun solle, zumal der Verein der Freunde Bayreuths, der die Einladungen verschicke, es abgelehnt habe, Ehrenkarten auszugeben.

Ministerialdirigent Dr. Schwend erwidert, der Herr Ministerpräsident habe vor einigen Tagen eine Einladung bekommen;36 er halte es aber auch für notwendig, in der nächsten Ministerratssitzung über Bayreuth zu sprechen. Ursprünglich sei ein Empfang der Staatsregierung vorgesehen gewesen, das habe der Herr Ministerpräsident aber abgelehnt.

Staatsminister Dr. Schwalber meint, man könne nicht gut von Staats wegen 100000 DM für die Festspiele bereitstellen und dann nicht hingehen.

Es wird vereinbart, im nächsten Ministerrat endgültig festzulegen, in welcher Form sich die Staatsregierung beteiligen solle. Außerdem spricht sich der Ministerrat dafür aus, nicht wegen der Ausgabe einer Sonderbriefmarke an den Bundespostminister heranzutreten, ein Schritt, um den die Stadtverwaltung Bayreuth gebeten habe.37

X. Wetterdienst38

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, der Ministerrat habe vergangenes Jahr beschlossen, an der Organisation des Landeswetterdienstes festzuhalten.39 Bekanntlich sei bis 1934 der Wetterdienst auf Landesbasis organisiert gewesen, dem Kultusministerium unterstellt, bis er dann 1934 in die Zuständigkeit des Reichs überführt worden sei.40 Seit dem Jahre 1945 bestehe ein Zonenwetterdienst. Rechtlich sei die Situation so, daß nach Art. 74 Ziff. 13 [GG]41 der Bund hier die konkurrierende Gesetzgebung habe, wozu Art. 87 Abs. 3  GG42 bestimme, daß der Bund in solchen Fällen das Recht habe, selbständige Bundesoberbehörden zu errichten.43 Jetzt versuche man aber sogar, Mittel- und Unterbehörden ins Leben zu rufen. Das Bundesverkehrsministerium beabsichtige, für den Wetterdienst eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten, die ihm unterstehe; diese Anstalt solle aus dem Präsidenten, einem Verwaltungsrat und einem wissenschaftlichen Beirat bestehen, wobei sich der Verwaltungsrat aus Vertretern des Bundes und der Länder zusammensetzen solle. Immerhin könne man also sagen, daß ein gewisser föderalistischer Aufbau bestehe.

Der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums werde wahrscheinlich abgelehnt werden, wenn sich Bayern nicht dafür einsetze, weil er den anderen Ländern zum Teil nicht weit genug erscheine. In diesem Fall müsse man damit rechnen, daß ein noch zentralistischerer Vorschlag gemacht werde, zu dem sich wahrscheinlich eine Mehrheit finden werde. Dazu müsse man auch bedenken, daß es im Hinblick auf die hohen Kosten schwierig sei, einen eigenen Landeswetterdienst aufzubauen. Sein Vorschlag gehe deshalb dahin, daß der Ministerrat ihn für die kommenden Verhandlungen von der Verpflichtung entbinde, an dem Ministerratsbeschluß des Jahres 1950 festzuhalten. Es bestehe ja immerhin eine gewisse Möglichkeit, einen entsprechenden Einfluß der Länder zu gewährleisten. Auch der Herr Ministerpräsident sei der Auffassung, daß es wohl das beste sei, auf der Grundlage einer Anstalt des öffentlichen Rechts weiter zu verhandeln.

Der Ministerrat beschließt, an dem Beschluß des Jahres 1950 nicht mehr festzuhalten und Herrn Staatsminister Dr. Schwalber freie Hand bei künftigen Verhandlungen zu geben.44

XI. Besprechungspunkte für die Rücksprache des Herrn Ministerpräsidenten mit dem Hohen Kommissar McCloy45

a) Staatssekretär Dr. Ringelmann ersucht, die Frage der Globalabfindung der JRSO zur Sprache zu bringen.46 Bekanntlich habe Hessen einen Vertrag mit der JRSO abgeschlossen, dagegen verhalte sich Württemberg-Baden nach wie vor ablehnend. Die Schwierigkeit liege vor allem darin, daß die Länder für die Rückerstattungsansprüche der JRSO eintreten müßten, was man vor allem gegenüber den Zweitbewerbern nicht machen könne.47

Staatsminister Dr. Müller hält es für notwendig, dabei auch zu besprechen, inwieweit ein Ausgleich mit den durch die Fälschungen im Landesentschädigungsamt entstandenen Schäden stattfinden könne.

b) Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, die Frage der Brückensprengungen zu berühren,48 während Staatsminister Dr. Seidel es für notwendig hält, über die verschärfte Kohlenlage zu sprechen;49 nach wie vor sei es dringend notwendig, das Exportsoll herabzusetzen.

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, mehrere tausend Arbeiter stünden zur Zeit wegen des Kohlenmangels in Kurzarbeit.

c) Staatssekretär Dr. Oberländer macht darauf aufmerksam, daß die IRO versuche, ihre Tätigkeit über den 30. September 1951 zu verlängern, zum Teil fördere sie nicht die Auswanderung, sondern versuche, sie hinauszuzögern. Außerdem sei es notwendig, mit dem Hohen Kommissar wegen der Übernahme von 6000 DPs zu sprechen, gegen deren Aufnahme sich die übrigen Länder mit allen Mitteln wehrten.

[XII. Behandlung der Frage des ehemaligen Reichsvermögens im Wirtschaftsausschuß des Bayer. Landtags]50

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtags ein Bericht der Herren Dr. Kiefer51 und Dr. Freudling52 über die Frage des Reichsvermögens stehe. Er halte es für notwendig, daß im Wirtschaftsausschuß entweder der Herr Finanzminister selbst oder Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann auftreten.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths spricht sich dafür aus, auf den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Abg. Geiger,53 dahin einzuwirken, daß dieser Punkt der Tagesordnung abgesetzt werde, da es nicht zweckmäßig sei, darüber jetzt in der Öffentlichkeit zu sprechen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann sichert zu, sich um die Sache annehmen zu wollen.54

[XIII. Gesamtdeutsche Olympische Spiele in der Ostzone]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Kultusministerium habe einen Brief des Vorsitzenden des Deutschen-Olympischen Komitees, Ritter von Halt,55 erhalten, wonach dieser ein Angebot bekommen habe, sich an der Vorbereitung der sogenannten Gesamtdeutschen Olympischen Spiele in der Ostzone zu beteiligen. Er wolle den Ministerrat hiervon unterrichten und bitte um Zustimmung, in dieser Sache einen Brief an den Bundeskanzler zu richten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[XIV.] Einheit der Verwaltung in der Mittelstufe der Forstverwaltung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht das Kabinett, sich zu überlegen, ob nicht die Mittelstufe der Forstverwaltung wieder in die allgemeine Staatsverwaltung eingebaut werden könnte. Er halte es für durchaus möglich, die Regierungsforstämter wieder wie früher den Regierungspräsidenten zu unterstellen.56

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, diese Frage prüfen zu wollen.

[XV.] Deutsches Museum

Auf Anfrage des Herrn Staatsministers Dr. Seidel stellt der Ministerrat fest, daß keine Bedenken bestehen, den Kongreßsaal des Deutschen Museums für eine Veranstaltung der Deutschen Aktion, die unter der Führung des Prinzen Löwenstein57 steht, zur Verfügung zu stellen.

[XVI. Übertritt von Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner in den Bereich der Wirtschaftsverwaltung]

Staatsminister Dr. Seidel ersucht um Einverständnis, daß Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner58 aus dem Bereich der Justizverwaltung in den Bereich der Wirtschaftsverwaltung übertreten könne; das Staatsministerium der Justiz habe sich bereits einverstanden erklärt.

Der Ministerrat beschließt, Einwendungen dagegen nicht zu erheben.

[XVII.] Helgoland

Ministerialdirigent Dr. Schwend teilt mit, der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein habe eine Aufforderung zu einer Helgoland-Spende ergehen lassen.59 Der Bayerische Ministerpräsident habe sich bisher sehr zurückgehalten, dagegen solle angeblich der Bundespräsident das Protektorat übernommen haben, eine Nachricht, die aber noch nicht bestätigt sei.

Der Ministerrat beschließt, sich von bayerischer Seite an dieser Aktion nicht zu beteiligen.60

[XVIII.] Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2  GG61

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt bekannt, daß das Finanzministerium einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2  GG erhalten habe. Dieser Entwurf gebe in verschiedener Hinsicht zu größten Bedenken Anlaß und er müsse sich für eine Ablehnung aussprechen. Der Entwurf gehe weiter über das hinaus, was bei den Vorbesprechungen mit dem Bundesfinanzministerium vereinbart worden sei. Der Bund müsse natürlich eine gewisse Sicherung haben bezüglich der Steuererleichterungen und Steuernachlässe, so weit zu gehen, sei aber unmöglich. Am nächsten Donnerstag werde die Angelegenheit zur Sprache kommen, es sei zu hoffen, daß es gelinge, das Bundesfinanzministerium zur Zurückziehung des Entwurfs zu veranlassen. Jedenfalls müsse von bayerischer Seite abgelehnt werden.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag zu folgen.62

[XIX.] Kraftfahrer der Minister

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß vielfach die stundenweise bezahlten Kraftfahrer besser daran seien als die Ministerfahrer, die oft noch bis spät in die Nacht hinein Dienst tun müßten. Von seiten dieser Kraftfahrer lägen schon eine Reihe von Eingaben vor. Es wird vereinbart, die vorhandenen Unterlagen dem Finanzministerium zuzuleiten, damit dieses dann einen einheitlichen Vorschlag dem Ministerrat vorlegen könne.

In diesem Zusammenhang macht Staatssekretär Maag darauf aufmerksam, daß immer noch die Arbeitszeit in den einzelnen Ministerien verschieden festgelegt sei.63

[XX.] Einladungen und Veranstaltungen

a) Brückeneinweihung in Simbach64

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß diese Feier nun endgültig am 16. Mai, vormittags 10 Uhr 30, beginnen werde; die Vertretung der Bayerischen Staatsregierung müsse noch einmal besprochen werden, da der mit der Vertretung in Aussicht genommene Ministerialdirektor Fischer inzwischen schwer erkrankt sei.

Es wird vereinbart, die Beteiligung der Staatsregierung im nächsten Ministerrat endgültig festzulegen.65

b) Passauer Frühjahrsmesse66

Die Bayerische Staatsregierung wird bei dieser Veranstaltung durch Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths und unter Umständen auch durch Herrn Staatsminister Dr. Müller vertreten werden.

c) Deutschlandfahrt 195167

Der Ministerrat hält es für notwendig, daß der Herr Ministerpräsident das Protektorat über die Veranstaltung, soweit sie sich in Bayern abspielt, übernimmt.

d) Esperanto-Kongreß 195168

Der Ministerrat stellt sich auf den Standpunkt, daß die Übernahme des Protektorats über diesen Kongreß durch den Herrn Ministerpräsidenten nicht notwendig ist.

[XXI. Besichtigung des Flüchtlingslagers Allach]69

Auf Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer wird vereinbart, am Donnerstag, den 12. April 1951, vormittags 10 Uhr 30, nach der Pressekonferenz das Flüchtlingslager Allach zu besichtigen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent