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Nr. 33MinisterratssitzungDienstag, 12. Juni 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Oberregierungsrat Dr. Günther (Innenministerium),1 Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).2

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Rechnungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsprüfung (Rechnungshofgesetz). II. Gesetz über die Errichtung von Spielbanken in Bayern. III. Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz. IV. Milchpreisregelung. V. Bundesratsangelegenheiten. VI. Staatssekretär a.D. Jaenicke. VII. [Pfalzfahrt des Pfalzausschusses des Bayerischen Landtags]. [VIII. Verbot kommunistischer Zeitungen]. [IX. Hammelburg]. [X. Egon Hermann]. [XI. Bundesgrenzschutz].

I. Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Rechnungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsprüfung (Rechnungshofgesetz)3

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, seit dem letzten Ministerrat habe eine Referentenbesprechung über die noch offenen Punkte stattgefunden, in der weitgehend eine Einigung erzielt worden sei.4 Der wichtigste Grundsatz des Entwurfs sei bekanntlich der, daß kein Vorprüfungsverfahren mehr stattfinde, sondern der Oberste Rechnungshof nachgeordnete Stellen habe, die mit der allgemeinen Verwaltung nichts mehr zu tun hätten. Eine weitere Änderung gegenüber früher, die auf die Wünsche der Amerikaner zurückgehe, sei die, daß die Befugnisse des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs auf eine Kollegialbehörde übergehen.5

Staatssekretär Dr. Nerreter weist darauf hin, daß die Vorschläge des Staatsministeriums des Innern in der Referentenbesprechung im wesentlichen angenommen worden seien. Danach solle dem § 226 ein Abs. 2 angefügt werden mit folgendem Wortlaut:

„Abs. 1 gilt nicht für Gemeinden und Gemeindeverbände.“

Ferner beantrage er, dem § 23 Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung zu geben:7

„Der Ministerpräsident kann im Benehmen mit dem beteiligten Staatsminister und dem Präsidenten des Obersten Rechnungshofs solche Prüfungen anordnen.“

Außerdem schlage er vor, Abs. 2 des § 23 zu Abs. 3 zu machen und einen neuen Abs. 2 einzufügen, der zu lauten habe:

„§ 22 Abs. 2 gilt entsprechend.“

Wenn diese Änderungen vorgenommen würden, sei das Bayer. Staatsministerium des Innern einverstanden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, er halte § 22 Abs. 2, den das Innenministerium vorschlage, für entbehrlich, man könne aber damit einverstanden sein. Er mache aber darauf aufmerksam, daß unter Umständen gemeindliche Prüfungsämter versagen könnten und dann dem Staat der Vorwurf der Gemeindeaufsicht gemacht werden könne.

Der Ministerrat beschließt, den von Herrn Staatssekretär Dr. Nerreter dargelegten Vorschlägen des Staatsministeriums des Innern zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, das Innenministerium habe auch zu § 26 Änderungsvorschläge gemacht,8 diese Bestimmung entspreche aber dem bisherigen Rechtszustand, außerdem liege insoweit ein Senatsbeschluß vom 26. Januar 1951 vor,9 so daß er bitte, es bei der vorgesehenen Regelung zu belassen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatsminister Dr. Zorn macht darauf aufmerksam, daß das Kultusministerium an der in Nr. 14 auf S. 8 der Begründung enthaltenen Bezeichnung des Ministerpräsidenten als Staatschef Anstoß nehme; es sei auch wohl besser, stattdessen „Regierungschef“ zu sagen.

Herr Präsident Cammerer10 habe ihn übrigens gebeten, er möge sich dafür einsetzen, daß die Stelle des Vizepräsidenten des Obersten Rechnungshofs von B 8 auf B 7 A gehoben werde. Er habe nichts dagegen einzuwenden, zumal sich schon der Landtag zustimmend geäußert habe.

Der Minsterrat beschließt, der Hebung der Stelle zuzustimmen.

Auf Frage des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle antwortet Staatssekretär Dr. Ringelmann, § 27 bestimme, daß der Vizepräsident und die Mitglieder des Obersten Rechnungshofs die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst usw. haben sollten; es handle sich hier also nicht um eine Mußvorschrift. Allerdings müsse man wohl daran festhalten, daß der Präsident, der Vizepräsident und 2/3 der Mitglieder diese Befähigung haben müßten. Einwendungen dagegen werden nicht erhoben.

Abschließend teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, das Finanzministerium wolle das Gesetz als dringlich erklären, wogegen der Senat Einspruch erhoben habe. Er sehe eigentlich auch nicht ein, warum diese Sache, die sich so lange hingezogen habe, nun auf einmal so besonders eilig sei.

Der Ministerrat beschließt, im § 44 den Dringlichkeitsvermerk zu streichen.11

II. Gesetz über die Errichtung von Spielbanken in Bayern12

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, bekanntlich habe der Landtag in seiner letzten Sitzung beschlossen, daß Anträge auf Zulassung von Spielbanken nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werden sollten, außerdem habe er die Vorlage eines Gesetzentwurfs gewünscht. Der jetzt vorliegende Entwurf sehe von einer Generalklausel ab, weil es nicht zweckmäßig sei, Bestimmungen aufzustellen, die unter Umständen im Laufe der Zeit von einer Reihe von Orten erfüllt werden könnten. Das Innenministerium habe sich deshalb entschlossen, in dem Gesetzentwurf die drei Orte Garmisch-Partenkirchen, Bad Reichenhall und Bad Kissingen aufzuführen; der Landtag habe dann immer noch die Möglichkeit, andere hinzuzufügen, er müsse dann aber auch die Verantwortung tragen.13

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es auch für richtig, nicht auf das Reichsgesetz von 1933 zurückzugreifen,14 sondern zunächst in einem eigenen Gesetz die drei erwähnten Orte aufzuführen. Allerdings seien bereits weitere Anträge eingelaufen, vor allem von Starnberg15 und dem Tegernseer Gebiet.16 Dabei sei auch er der Meinung, daß die Aufnahme von weiteren Bewerbern in das Gesetz durch den Landtag in dessen Verantwortung geschehen müsse.

Dagegen halte er es für außerordentlich wichtig, sich heute im Ministerrat darüber klar zu werden, wer die Konzession für die Errichtung von Spielbanken erhalten soll, also entweder eine Gesellschaft oder die einzelnen Gemeinden, die sich darum bewürben.

Staatssekretär Dr. Nerreter verweist in diesem Zusammenhang auf Art. 1 Abs. 2,17 in dem jede Möglichkeit offen gelassen sei. Aus den Kreisen des Landtags werde zum Teil hauptsächlich dafür eingetreten, daß die Gemeinden die Konzession bekommen sollten.

Staatsminister Dr. Oechsle schlägt vor, bei der hessischen Regierung nach deren Erfahrungen nachzufragen und verweist sodann auf das Beispiel Baden-Baden, wo die dortige Spielbank eine Filiale in Konstanz eröffnet habe. Vielleicht sei es möglich, Garmisch-Partenkirchen eine Lizenz zu erteilen mit der Auflage, im Sommer eine Zweigstelle in Tegernsee oder Wiessee zu errichten.

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, keine Konzession an einzelne Orte zu erteilen, sondern Art. 1 Abs. 1 folgende Fassung zu geben:18

„Die Staatsregierung wird ermächtigt, in den Orten Garmisch-Partenkirchen, Bad Reichenhall und Bad Kissingen den Spielbankenbetrieb durch eine von ihr zu beaufsichtigende Spielbankgesellschaft zuzulassen.“

Art. 2 erhält folgende Fassung:

„Der in Bayern zugelassene Spielbankenbetrieb untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern, das diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Regierungen übertragen kann. Die Spielbankengesellschaft unterliegt der Überwachung und Prüfung durch den Obersten Rechnungshof.“19

Art. 3 wird im wesentlichen unverändert gelassen, lediglich Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt abgeändert:

„Die Spielordnung wird vom Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Justiz, der Finanzen und der Wirtschaft erlassen.“20

Art. 4:

Zu Art. 4 schlägt Staatsminister Dr. Oechsle vor, auch den 1. Mai unter die Feiertage aufzunehmen, an denen das Spiel verboten ist. Art. 4 erhält dann folgende Fassung:

„Das Spiel ist verboten 1. am letzten Adventssonntag und am Weihnachtsabend (24. Dezember); 2. am Aschermittwoch, Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Fronleichnam, Allerheiligen, Allerseelen und am Bußtag; 3. am 1. Mai und an etwaigen weiteren in der Spielordnung festzusetzenden Tagen“.21

Art. 5 wird nicht geändert.

Art. 6:

In Anlehnung an Art. 1 erhält Art. 6 Abs. 1 folgende Fassung:

„Den einzelnen bei der Spielbankgesellschaft oder beim Spielbankbetrieb beruflich beschäftigten Personen …“22

Abs. 2 wird gleichfalls in eingehender Aussprache abgeändert und lautet nun wie folgt:

„Von diesem Verbot werden solche Zuwendungen nicht betroffen, die von Besuchern der Spielbank der Gesamtheit der am Spielbankbetrieb beschäftigten Personen gewährt werden. Solche Zuwendungen sind von den Besuchern der Spielbank besonders für diesen Zweck aufgestellten Behältern unmittelbar zuzuführen. Sie sind von der Spielbankengesellschaft ausschließlich zu Gunsten der Beschäftigten zu verwenden.“23

Abs. 3 lautet nunmehr:

„Das Verbot in Abs. 1 bezieht sich nicht auf die üblichen Zuwendungen an die beim Spielbankenbetrieb beschäftigten Diener“.24

Abs. 4 erhält analog Art. 3 Abs. 1 die Fassung:

„Näheres regelt die Satzung, die vom Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Justiz, der Finanzen und für Wirtschaft erlassen wird“.25

Art. 7:

Staatsminister Dr. Seidel verliest eine Stellungnahme des Ministerialrats Dr. Kratzer,26 wonach das Ineinandergreifen von Bundes- und Landesrecht in der Frage der Zulassung von Spielbanken noch besonderer Würdigung bedürfe.27

Oberregierungrat Rebel 28 führt aus, nach Auffassung des Innenministeriums sei in dem Gesetz zu trennen zwischen den Bestimmungen, die der Landesgesetzgebung unterstellt werden könnten und denen, die in die Zuständigkeit des Bundes gehörten. Die Zulassung selbst sei unbestritten Landesrecht, das gleiche gelte aber nicht von den strafrechtlichen Bestimmungen,29 die deshalb auch sehr vorsichtig gefaßt seien, und den steuerlichen Bestimmungen. Er glaube daher, man dürfe in dem Gesetz über die Spielbankenabgabe nichts sagen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, die Steuer werde von der Spielbankengesellschaft erhoben, sie sei eine Abgabe, die nicht der Steuergesetzgebung des Bundes unterliege. Wenn das Reichsgesetz von 1933 Landesrecht geworden sei, könne auch die Spielbankabgabe nicht eine Bundesabgabe werden. Selbstverständlich müßten gewisse Teile des Aufkommens den Gemeinden zustehen.

Der Ministerrat beschließt sodann, Art. 7 wie folgt zu formulieren:

„Die Spielbankgesellschaft ist verpflichtet, an den bayerischen Staat eine Abgabe zu entrichten (Spielbankabgabe). Die Höhe der Abgabe wird durch Verordnung der Staatsregierung bestimmt“.30

Abs. 2:

„Von dieser Abgabe erhalten die Gemeinden, in denen ein Spielbankbetrieb eingerichtet ist, 30%, entsprechend den örtlichen Spielbankumsätzen“.

Abs. 3:

„Der Ertrag der Abgabe ist vom Staat für Zwecke des sozialen Wohnungsbaues, von den Gemeinden für Zwecke, die ausschließlich im öffentlichen Interesse liegen, zu verwenden“.31

Art. 8:

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diese Bestimmung allgemein zu fassen; sie wird infolgedessen wie folgt umgeändert:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der festgesetzten Spielstunden oder nicht zugelassene Spiele spielt oder dem Art. 4, 5 oder 6 Abs. 1 zuwiderhandelt, wird, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft“.32

Art. 9:

Abs. 1 bleibt unverändert.

In Abs. 2 wird nach dem Wort „Lindau“ eingefügt „ganz oder teilweise“.33

Art. 10:

Der Ministerrat beschließt, Satz 3 zu streichen; der Art. lautet nun:

„Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am … in Kraft.“34

III. Wahlordnung zum Betriebsräte ge setz35

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, der Ministerrat habe bereits im März dem Entwurf einer Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz zugestimmt, das dann auf Grund des § 20 des Gesetzes36 dem Landtag zur Erteilung der Zustimmung zugeleitet worden sei. Der Sozialpolitische Ausschuß habe in allen wesentlichen Punkten der Wahlordnung zugestimmt und nur einige zum Teil lediglich redaktionelle Änderungen vorgeschlagen.37

Nachdem diese Vorschläge kurz erörtert werden, beschließt der Ministerrat, den Wünschen des Sozialpolitischen Ausschusses Rechnung zu tragen und die Wahlordnung mit diesen Änderungen erneut dem Landtag zuzuleiten.38

IV. Milchpreisregelung39

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, die neue Milchpreisregelung sei für Bayern deshalb schwierig durchzuführen, weil hier der Fettgehalt der Milch 3,4% betrage. Der Ministerrat müsse sich nun entscheiden, ob dieser Fettgehalt auf 3,25% herabgesetzt werden soll oder nicht; in der bayerischen Anordnung müsse dann erklärt werden, der höchstzulässige Milchpreis für Trinkmilch mit mindestens 3,2% Fett betrage 42 Dpfg. für Ortsklasse A, 38 Dpfg. für Ortsklasse B und C.

Die zweite Frage, die zu erörtern sei, sei die, ob eine Erhöhung der Handelsspanne vorgenommen werden solle. Wenn man den höchstzulässigen Verbraucherpreis für Trinkmilch mit mindesten 3,2% Fett auf 42 Dpfg. festsetze, ergebe sich eine Erhöhung der Kleinhandelsspanne von 0,5 Dpfg. pro Liter. Er schlage vor, daß sich der Ministerrat diesem Vorschlag, der schon in einem Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums festgelegt sei, anschließe.

Der Ministerrat beschließt, dieser Regelung zuzustimmen.40

V. Bundesratsangelegenheiten

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt einleitend, am Freitag, den 15. Juni nachmittags 3 Uhr, finde eine Sondersitzung im Bundesrat über den Schuman-Plan statt, bei der Staatssekretär Dr. Hallstein,41 Dr. Agartz42 und Herr Bauer43 vom Deutschen Gewerkschaftsbund sprechen würden. Er bitte möglichst viele Herren des Kabinetts, an dieser Sitzung teilzunehmen.44

Es wird festgestellt, daß am Freitag Herr Staatsminister Dr. Seidel, Herr Staatsminister Dr. Oechsle oder Herr Staatssekretär Krehle sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Oberländer in Bonn anwesend sein werden.

Der Ministerrat beschließt ferner, bei der Beratung des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und der Körperschaftsteuergesetzes45 im Bundesrat dafür einzutreten, daß die in § 26 Abs. 3 vorgesehene gemeinsame Veranlagung von Eheleuten erst von einem Jahreseinkommen ab 7200 DM eintreten solle.

Anschließend wird die Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 15. Juni behandelt:

1. Entwurf eines Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage für Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz)46

Ministerialrat Leusser führt aus, die Auffassungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Finanzausschusses wichen in mehreren Punkten voneinander ab,47 so daß der Koordinierungsausschuß eine Entscheidung des Ministerrats für erforderlich halte.48

a) Das Bundesfinanzministerium habe mit Rücksicht auf den inzwischen eingebrachten Entwurf eines Rentenzulagegesetzes49 nachträglich den vorliegenden Entwurf dahin berichtigt, daß in § 1 Abs. 1 die Nummern 1 bis 3 gestrichen werden.50 Das Bayer. Finanzministerium befürworte die Streichung, das Arbeitsministerium habe sich für die Beibehaltung der ursprünglichen Fassung ausgesprochen.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, der Bundesarbeitsminister habe ausdrücklich zugesagt, daß trotz des Rentenzulagegesetzes der Zuschlag von 3 DM gegeben werden solle, er habe sich aber dann im Bundeskabinett nicht durchsetzen können.

Der Ministerrat beschließt, für die Streichung der Ziff. 1 bis 3 des § 1 Abs. 1 einzutreten, vorausgesetzt, daß die 25%ige Erhöhung der Renten tatsächlich vorgenommen werde.

b) Ministerialrat Leusser fährt fort, der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik beantrage, in § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfs neben der Arbeitslosenfürsorge auch die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen, der Finanzausschuß spreche sich aber dagegen aus.51

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß damit auch § 10 im Zusammenhang stehe, dessen Satz 1 der Finanzausschuß in seinen Empfehlungen vom 7. Juni durch zwei andere Sätze ergänzt habe.52

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, daß grundsätzlich die Arbeitsminister nicht davon abgehen konnten, daß die Arbeitslosenversicherung einbezogen werde; ob allerdings der Bund die Kosten tragen solle oder die Arbeitslosenversicherung, sei eine andere Frage.

Staatssekretär Dr. Ringelmann schlägt als Kompromiß vor, die Bundesleistungen auf die Arbeitslosenfürsorge zu beschränken, da sonst für den Bund eine zu große Belastung entstehe.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen, bezüglich § 10 Satz 1 aber den Empfehlungen des Finanzausschusses zu folgen.

c) Ministerialrat Leusser berichtet weiter, nach Ansicht des Sozialpolitischen Ausschusses solle die nach § 3 Abs. 1 vorgesehene Teuerungszulage anstatt von der siebten bereits von der zweiten Woche an gewährt werden, ein Vorschlag, mit dem der Finanzausschuß nicht einverstanden sei.53

Der Ministerrat beschließt, sich noch nicht festzulegen, sondern die Stellungnahme zu diesem Punkt einer Klärung in Bonn zu überlassen.

d) Staatsminister Dr. Oechsle erklärt sich gegen die Streichung der Nr. 2 in § 6 Abs. 3 und tritt dafür ein, insoweit dem Sozialpolitischen Ausschuß zu folgen.54

Auch Staatssekretär Dr. Oberländer schließt sich dieser Auffassung an.

Der Ministerrat beschließt, dem Votum des Sozialpolitischen Ausschusses entsprechend, in § 6 Abs. 3 die jetzt vorgesehene Fassung Nr. 3 bis 5 durch „Nr. 2 bis 5“ zu ersetzen.

e) Ministerialrat Dr. Leusser berichtet anschließend, der vom Sozialpolitischen Ausschuß vorgeschlagene neue Abs. 2 zu § 11 solle entsprechend dem Votum des Finanzausschusses abgelehnt werden, vor allem da das noch sehr umstrittene Problem der Kinderbeihilfen nicht hier schon präjudiziert werden sollte.55

Der Ministerrat beschließt, sich der Auffassung des Finanzausschusses anzuschließen.

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert noch daran, daß ein weiterer hessischer Zusatzantrag über eine Sonderzulage von 12 DM vorliege.56

Auf Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann, dem sich auch Staatssekretär Dr. Oberländer anschließt, wird beschlossen, den hessischen Antrag, für den keinerlei Deckung vorhanden sei, abzulehnen.57

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungssteuergesetzes58

Bedenken werden nicht erhoben.59

3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Est.- und Kst.-Änderungsgesetz 1951)60

Der Ministerrat beschließt, das Ergebnis der Beratung im Vermittlungsausschuß abzuwarten.61

4. Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite62

5. Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung63

Es wird festgestellt, daß die vom Bundestag beschlossenen Fassungen erst heute bekanntgeworden seien und noch nicht geprüft werden konnten, so daß keine Stellungnahme abgegeben und der Agrarausschuß abgewartet werden müsse.

6. Benennung von Mitgliedern zum Verwaltungsrat der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank64

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß die Mitgliedschaft des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl als unbestritten betrachtet werden könne.65

7. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagengesetz)66

Ministerialrat Leusser führt aus, der Koordinierungsausschuß sei der Meinung, man solle dem Abänderungsvorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses zu § 2 Abs. 5 nicht folgen.67

Da sich auch Staatsminister Dr. Oechsle dagegen ausspricht, wird beschlossen, bei der Regierungsvorlage zu bleiben.

Ministerialrat Leusser fügt noch hinzu, bei § 5 wende sich Berlin aus verfassungsrechtlichen Gründen dagegen, da ihm hier eine neue Regelung aufgezwungen werde.68 Wenn Berlin Einspruch erhebe, müsse sich Bayern wohl aus verfassungsrechtlichen Gründen diesem Einspruch anschließen.69

8. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. 3. 195170

Obwohl nicht sämtlichen bayerischen Anregungen Rechnung getragen wurde, werden Bedenken nicht erhoben.

9. Entwurf einer Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes71

10. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes72

Bedenken werden nicht erhoben.

11. Entwurf eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 2. 2. 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile73

Der Ministerrat beschließt, unter Berücksichtigung des Abänderungsvorschlags des Wirtschaftsausschusses vom 1. Juni gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben.74

12. Bestimmung von vier Verwaltungsratsmitgliedern für den Verwaltungsrat der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel75

13. Entschließung des Bundesrates zur Hausbrandversorgung der Bevölkerung

Der Ministerrat stellt fest, daß zu diesen beiden Punkten eine Erörterung nicht notwendig ist.

VI. Staatssekretär a. D. Jaenicke76

Staatsminister Dr. Müller teilt mit, Staatssekretär a.D. Jaenicke habe einen Beamten seines Ministeriums gebeten, anhand von Unterlagen ein Rechtsgutachten bezüglich seiner Tätigkeit im Staatsministerium des Innern zu entwerfen. Er selbst habe es daraufhin für notwendig gehalten, diesen Beamten offiziell mit der Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen, das er nun verlesen werde. Im wesentlichen gehe daraus hervor, daß wohl ein Vertrag zwischen dem Innenministerium und Herrn Jaenicke abgeschlossen worden sei mit der Folge, daß der Ausgang eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht zumindest recht zweifelhaft sei.77

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, soviel sei jedenfalls sicher, daß Jaenicke eine Vergütung für seine Tätigkeit im Ministerium seit dem 1. April 1951 verlangen könne. Er glaube deshalb, man solle versuchen, ein Abkommen für die zurückliegende Zeit mit ihm zu treffen, dann aber ihn nicht weiter zu verwenden.

Staatssekretär Dr. Nerreter weist darauf hin, daß Herr Staatsminister Dr. Hoegner erklärt habe, er habe Herrn Jaenicke lediglich einen Auftrag für die Reise nach Schweden gegeben, darüber hinaus seien nur unverbindliche Vorbesprechungen geführt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, bekanntlich habe das Kabinett nach einem Tätigkeitsbereich gesucht; Schwierigkeiten hätten sich aber daraus ergeben, daß Herr Jaenicke nur unmittelbar unter dem Innenminister und nicht neben Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer habe arbeiten wollen. Soweit er unterrichtet sei, habe bisher keine endgültige Klärung erfolgen können. Erst in der letzten Ministerratssitzung sei dann bekanntgeworden, daß für Jaenicke ein eigenes Zimmer, ein Dienstwagen usw. bereitgestellt worden sei; mit Rücksicht darauf habe er wohl gewisse Aussichten, vor einem Arbeitsgericht recht zu bekommen. Es müsse also in irgend einer Form abgewickelt und dann das Verhältnis endgültig gelöst werden.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, wenn man von den Besprechungen im Ministerrat ausgehe, so sei klar, daß nur Sonderaufträge erteilt werden sollten. Schwierigkeiten hätten sich allerdings aus dem Verhalten des Innenministeriums und vor allem aus dem Schreiben des Finanzministeriums vom 12. März 1951 ergeben.78

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, sich mit Jaenicke zu besprechen und ihm für seine Tätigkeit in den letzten Monaten eine bestimmte Summe auszuzahlen, also wohl ab 1. April 1951. Er denke dabei an einen Betrag von ca. 1000 bis 1500 DM, dann müsse allerdings für eine klare Lösung Sorge getragen werden.

Von dieser Sache sei völlig die Frage seiner Pensionsregelung zu trennen, mit der Jaenicke ja keinesfalls einverstanden sei.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, Jaenicke habe ihn gestern besucht und er habe längere Zeit mit ihm gesprochen. Nachdem er den Brief des Finanzministeriums vom 12. März gelesen habe, sei er doch stutzig geworden, er glaube auch, daß er damit beim Arbeitsgericht gewinnen werde. Wahrscheinlich sei doch ein Vertrag ab 1. April 1951 zustande gekommen, der nun abrupt ohne zwingende Gründe aufgelöst worden sei. Er halte es deshalb für richtig, diesen Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen.

Staatsminister Dr. Oechsle wirft ein, dabei müßten auch die Bestimmungen der TOA beachtet werden.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu, daß auch diese Frage zu prüfen sei und fährt fort, in den Akten des Finanzministeriums befinde sich eine Mitteilung des Innenministeriums, wonach ab 1. April Herr Jaenicke wieder im Dienst sei. Wie lange er noch Ansprüche zu stellen habe, könne wohl ohne weiteres festgestellt werden. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis komme, daß der Vertrag noch länger laufe, so wäre genau zu überlegen, ob man Jaenicke nicht einen beschränkten Aufgabenkreis übergeben solle.

Staatssekretär Dr. Nerreter spricht sich dafür aus, eine Vergleichsbasis zu suchen. Vor restloser Klärung der Vorgänge einen Beschluß zu fassen, halte es nicht für zweckmäßig, zumal die Notizen und Protokolle, die Jaenicke vorlege, nicht zweifelsfrei seien.79 Auch seine Mitteilungen über die Schwedenreise seien nicht zutreffend, ganz abgesehen davon, daß Herr Staatsminister Dr. Hoegner nur eine Reise von acht Tagen genehmigt habe, diese aber auf drei Wochen ausgedehnt worden sei. Ministerialdirigent Dr. Wreschner80 gebe allerdings zu, daß er bei der Bereitstellung des Zimmers usw. etwas zu rasch gehandelt habe.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, er sei zur Zusammenarbeit im Rahmen seines Bereichs bereit gewesen, dann habe er erfahren, daß sich Jaenicke mit Herrn Staatsminister Dr. Hoegner über die Tätigkeit im Innenministerium geeinigt habe. Seine Abkühlung rühre nicht von Differenzen über die Tätigkeit her, sondern über die Forderungen finanzieller Art, die Herr Jaenicke aufgestellt habe.

Staatsminister Dr. Müller schlägt vor, Herr Oberregierungsrat Dr. Bäurle,81 der das Gutachten gefertigt habe, solle dieses zur Klärung der Rechtslage an die Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge leiten.

Staatsminister Dr. Seidel macht noch darauf aufmerksam, daß am 9. März 1951 eine Pressenotiz mit Einverständnis des Ministeriums des Innern und des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer herausgekommen sei, in der der Aufgabenkreis des bisherigen Staatssekretärs für das Flüchtlingswesen umschrieben worden sei.82

Ministerpräsident Dr. Ehard hält den Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Müller für richtig und spricht sich dafür aus, daß sich die beteiligten Referenten möglichst bald zusammensetzen sollten; bei dieser Sitzung solle das Justizministerium gastweise beteiligt sein.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend zu verfahren und beauftragt das Staatsministerium der Finanzen, möglichst umgehend die Besprechung herbeizuführen, deren Leitung von Herrn Staatsminister Dr. Zorn oder Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann selbst übernommen werden solle.83

VII. Pfalzfahrt des Pfalzausschusses des Bayerischen Landtags84

Ministerialrat Dr. Baer berichtet, der Pfalzausschuß des Landtags werde nächste Woche eine Pfalzreise unternehmen und habe angefragt, welches Mitglied der Regierung sich daran beteiligen werde.

Der Ministerrat beschließt, daß die Staatsregierung sich an dieser Reise nicht beteiligen soll.

[VIII.] Verbot kommunistischer Zeitungen

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, das Landeskommissariat für Bayern habe soeben mitgeteilt, daß die beiden in Bayern erscheinenden KPD-Zeitungen auf die Dauer von 90 Tagen verboten worden seien.85 Er habe diese Anordnung bereits weitergegeben.

[IX.] Hammelhurg86

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet über neuerliche Besprechungen87 hinsichtlich des geplanten Truppenübungsplatzes Hammelburg und teilt mit, daß bei Wildflecken ein Truppenübungsplatz von gleicher Größe ausfindig gemacht worden sei, der aber etwas weiter wie der ursprüngliche Platz von der Grenze entfernt sei. Vielleicht sei es möglich, doch mit diesem Vorschlag etwas zu erreichen.88

[X.] Egon Hermann89

Staatssekretär Dr. Oberländer fährt fort, Egon Hermann habe im Lager Dachau zu offenem Widerstand aufgefordert. Es sei dringend notwendig, daß das Finanzministerium, das bisher durch Herrn Ministerialrat Dr. Barbarino90 noch mit ihm verhandelt habe, diese Verhandlungen sofort einstelle. Er werde den Text des Aufrufs von Egon Hermann an das Finanzministerium geben, das dann die Möglichkeit habe, scharf durchzugreifen und Strafanzeige zu stellen.91

[XI.] Bundesgrenzschutz92

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt das Ergebnis einer Besprechung über den Bundesgrenzschutz mit, bei der Besoldungsfragen erörtert worden seien. Er habe sich dafür ausgesprochen, von einem Betrag von 55 DM plus 20% auszugehen, wie dies schon im Februar vorgeschlagen worden sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.93

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent