PDF
Nr. 40MinisterratssitzungDienstag, 10. Juli 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Brunner1 (Verkehrsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle.

Tagesordnung:

I. Landesplanungsgesetz. II. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindewahlgesetzes und eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landkreiswahlgesetzes. III. Gesetz über Krankengymnasten. IV. Angleichung des bayerischen Gesetzes über die Grundsteuer- und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau an die Bundesregelung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz. V. Teehaus auf dem Kehlstein. VI. Truppenübungsplatz Hammelburg. VII. Bundesratsangelegenheiten. VIII. Besprechung der Aufstellung des Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951. IX. Personalangelegenheiten. X. [Professor Dr. Schmaus]. [XI. Kasernenkommission]. [XII. Federführung auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung]. [XIII. Beschriftung von Grenztafeln]. [XIV. Constructa Bauausstellung]. [XV. Wohnungsbau im Landkreis Ingolstadt]. [XVI. Angehörige von Kriegsverbrechern]. [XVII. Urlaub des Präsidenten des Bayer. Obersten Rechnungshofs].

I. Landesplanungsgesetz2

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, im allgemeinen sei unter den beteiligten Ministerien über den Entwurf Einvernehmen erzielt worden. 3 Lediglich das Staatsministerium des Innern habe vorgeschlagen, dem § 2 folgenden Wortlaut zu geben:

„Landesplanungsbehörde ist das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft. Bezirksplanungsbehörden sind die Regierungen.“4

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich mit dieser Fassung einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt daraufhin fest, daß der vorliegende Entwurf einstimmig gebilligt wird.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dann dafür aus, den Entwurf dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.5

Staatssekretär Dr. Guthsmuths macht noch darauf aufmerksam, daß er von seiten der Arbeitsgemeinschaft und des Aufbaurats6 gebeten worden sei, noch einige Personalfragen zu erörtern. Insbesondere handle es sich darum, ob der Referent des Wirtschaftsministeriums, Herr Dr. Kurtz,7 auch gleichzeitig Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft sein könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

II. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindewahlgesetzes und eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landkreiswahlgesetzes8

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die beiden Entwürfe hätten den Zweck, das Gemeinde- und Landkreiswahlrecht an das Landeswahlrecht anzupassen, bei dem durch das Gesetz über den Abschluß der politischen Befreiung die Masse9 der Formalbelasteten das passive Wahlrecht wieder erhalten habe.10 Bedenken bestünden nicht, er sei nur der Meinung, daß der Dringlichkeitsvermerk (jeweils im § 2) nicht notwendig sei. Auf der anderen Seite brauche man wohl nicht ein Gutachten des Senats einzuholen.

Der Ministerrat beschließt, den beiden Gesetzentwürfen zuzustimmen mit der Maßgabe, daß der Dringlichkeitsvermerk gestrichen wird.11

III. Gesetz über Krankengymnasten12

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Gesetzentwurf wolle die Tätigkeit eines Krankengymnasten von einer staatlichen Anerkennung und die freiberufliche Tätigkeit von einer weiteren besonderen Genehmigung abhängig machen; er sei dem bereits erlassenen Gesetz über Masseure und medizinische Bademeister nachgebildet.13 Den Einwand des Staatsministeriums für Wirtschaft, daß durch das Gesetz das Grundrecht auf Berufsfreiheit eingeschränkt werde und deshalb gem. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG auf Art. 12 Abs. 1  GG hingewiesen werden müsse, halte er nicht für begründet.14

Staatsminister Dr. Seidel zieht daraufhin seine Bedenken zu diesem Punkt zurück.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag und dem Senat zuzuleiten.15

IV. Angleichung des bayerischen Gesetzes über die Grundsteuer- und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau an die Bundesregelung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz16

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, in einer interministeriellen Referentenbesprechung sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß kein Anlaß bestehe, das bayerische Gesetz über die Grundsteuerfreiheit für den sozialen Wohnungsbau zu ändern, da sich aus einer Angleichung an die Bundsregelung ein Vorteil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil finanziell Bessergestellter ergebe. Immerhin sei das Bundesgesetz großzügiger, weshalb doch wohl zu überlegen sei, ob man an der bayerischen Regelung festhalten wolle.

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß bei der Bundesregelung die Gemeinden eine gewisse Einbuße erleiden würden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, alle Interessenten hätten sich für die bayerische Regelung ausgesprochen, mit Ausnahme des Vertreters des Landwirtschaftsministeriums, hier werde aber durch eine Sonderregelung entgegengekommen werden.

Der Ministerrat beschließt, an der bisherigen bayerischen Regelung festzuhalten.

V. Teehaus auf dem Kehlstein17

Staatsminister Zietsch führt aus, die Amerikaner beabsichtigten, das sogenannte Teehaus auf dem Kehlstein bei Berchtesgaden und die dorthin führende Straße freizugeben, vorher verlangten sie jedoch Vorschläge der bayerischen Regierung, welche Pläne hinsichtlich dieses Objekts bestünden. Sowohl der Landrat von Berchtesgaden18 wie der mit der örtlichen Verwaltung beauftragte Vorstand des Finanzamtes Berchtesgaden19 seien der Meinung, das zweckmäßigste sei, einem sorgfältig geprüften und zuverlässigen Pächter das Haus für einen Wirtschaftsbetrieb zu überlassen.20

Staatssekretär Dr. Brenner äußert Bedenken und meint, es sei wohl richtiger, es bei dem bisherigen Zustand zu belassen, weil sonst die Gefahr bestünde, daß eine nationalsozialistische Gedenkstätte daraus werde.

Der Ministerrat faßt nach kurzer Aussprache folgenden Beschluß:

„Das gesamte Gelände zwischen dem Obersalzberg und dem Kehlstein wird zum Schongebiet für Wild erklärt, die Straße und das Teehaus werden vorläufig gesperrt.“21

VI. Truppenübungsplatz Hammelburg22

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen kurzen Überblick über den Stand in der Sache Hammelburg und erklärt, zunächst bleibe nichts anderes übrig, als die Entwicklung der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Hohen Kommissar abzuwarten. Nachdem die für 10. Juli in Gemünden angesetzte Sitzung abgesagt worden sei,23 habe er sofort die Polizei zurückgezogen und auch die Landräte verständigt. Trotzdem halte er die Einberufung des Zwischenausschusses des Landtags für zweckmäßig. Nachdem aber im gegenwärtigen Stand nationalistische24 Töne schaden könnten, werde er nicht nur mit den Fraktionsparteien, sondern auch mit den übrigen Fraktionsführern sprechen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.25

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung des Zwischenausschusses stehe auch die Frage des Defizits des Residenztheaters; er erinnere dabei an die Besprechung der Angelegenheit26 im letzten Ministerrat27 Er halte es für richtig, daß der Zwischenausschuß die vorläufige Billigung der erforderlichen Mittel beschließe, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Plenum.

Staatsminister Zietsch meint, der Zwischenausschuß soll nur insoweit sein Einverständnis erklären, daß das Finanzministerium in die Lage versetzt werde, schon jetzt diejenigen Rechnungen zu bezahlen, bei denen hohe Zins Verpflichtungen usw. bestünden. Dabei brauche er noch nicht endgültig zu der Frage der Überschreitung der Mittel von 4,1 Millionen DM Stellung nehmen.

VII. Bundesratsangelegenheiten

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses am 12. Juli stattfinden werde. Anschließend wird vereinbart, daß zur Bundesratssitzung als Vertreter Bayerns Herr Staatsminister Zietsch und die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Oberländer gehen werden.

1. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr28

Ministerialrat Leusser führt aus, Verkehrs-, Rechts- und Innenausschuß des Bundesrates hätten widersprechende Stellungnahmen abgegeben29 Der Koordinierungsausschuß empfehle, nach Maßgabe der Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses keine Einwendungen zu erheben.30 Es sollte aber daran festgehalten werden, daß zu allen Durchführungsverordnungen die Zustimmung des Bundesrates notwendig sein solle; ob man allerdings mit dem Antrag durchkommen werde, stehe dahin. Eine ausführliche Begründung werde noch ausgearbeitet.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt zu und erklärt, man müsse sich dagegen wehren, daß immer wieder versucht werde, das Grundgesetz auszuhöhlen.

Staatssekretär Dr. Nerreter schlägt vor, in der nächsten Zeit diejenigen Punkte zusammenzustellen, hinsichtlich derer das Bundesverfassungsgericht angerufen werden solle.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, nochmals zu beantragen, daß zu allen Durchführungsverordnungen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist.

Ferner wird beschlossen, die feste Gebühr auf 2 DM festzusetzen.31

2. Entwurf eines Gesetzes über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiet des Zollwesens32

Einwendungen werden nicht erhoben.

3. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33d der Gewerbeordnung vom 22. Mai 1935 (RGBl. I S. 683  )33

Ministerialrat Leusser berichtet, diese Verordnung sei insoweit für Bayern schmerzlich, als die Technische Hochschule in München nicht mehr neben der Physikalischen Technischen Bundesanstalt in Braunschweig tätig werden könne. Immerhin sei aber beabsichtigt, die Technische Hochschule als Außenstelle dieser Bundesanstalt beizubehalten.34

Staatsminister Dr. Seidel wirft ein, das Wirtschaftsministerium habe die Bundeszuständigkeit bestritten, auch im Rechtsausschuß seien gegen Art. 3 des Entwurfs verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Jedenfalls müsse aber das Versprechen der Bundesregierung bezüglich der Technischen Hochschule erfüllt werden und er spreche sich dafür aus, dies bei der Zustimmung zu der Verordnung ausdrücklich zu erklären.35

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.36

4. Entwurf einer Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Knochen (Verordnung Chemie III/51)

und

5. Entwurf einer Verordnung über die Aufarbeitung von Steinkohlenrohteer (Verordnung Chemie IV/51)

Bedenken werden nicht erhoben.37

6. Entwurf einer Verordnung PR Nr. 50/51 – Kohle 11/51 – zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr, Aachen und Niedersachsen sowie zur Sicherstellung der Deckung des Bedarfs an festen Brennstoffen38

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, es handle sich hier um eine außerordentlich wichtige Entscheidung, nachdem der Kohlenbergbau vor der Frage eines Streiks wegen der Erhöhung der Löhne gestanden habe. Durch das Eingreifen des Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministers sei eine Regelung mit Wirkung vom 11. Mai zustande gekommen, wonach die Löhne um 12% erhöht würden. Das bedeute, zusammen mit der Erhöhung der Umsatzsteuer, eine Verteuerung der Kohle pro Tonne um 2,94 DM, für den Bergbau eine Belastung von 213,8 Millionen DM. Nachdem der Kohlenbergbau nicht mehr in der Lage sei, diese Belastung selbst zu tragen, verlange er eine Erhöhung des Kohlenpreises, was natürlich weitgehende Auswirkungen auf das Preisgefüge überhaupt haben werde. Das Bundeswirtschaftsministerium habe sich für einen Vorschlag mit dieser Verordnung entschlossen, und zwar solle eine sogenannte Marktspaltung durchgeführt werden. Das wichtigste dabei sei, daß jede über 273000 to hinaus geförderte Tonne Kohle im Preis um 35 DM erhöht werden solle, während bis zu dieser Grenze die alten Preise bestehen bleiben. Der Mehrerlös werde bis Jahresende auf höchstens 99 Millionen DM geschätzt, so daß jedenfalls ein ungedecktes Defizit von 116 Millionen DM verbleiben werde.

Im Wirtschaftsausschuß habe er große Bedenken gegen diese Marktspaltung geäußert. Dazu habe das Bundeswirtschaftsministerium erklärt, die technischen Schwierigkeiten könnten dadurch ausgeräumt werden, daß die mehrgeförderte Kohle nicht über den Handel abgesetzt werden dürfe, sondern unmittelbar an die Bezugsberechtigten komme.39 Diese Sicherung reiche aber nicht aus, es bestehe also eine große Gefahr, daß in größerem Ausmaß verteuerte Kohle bezogen werden müsse, als es unbedingt notwendig sei; besonders nachteilig würde sich das auf die revierfernen Länder wie Bayern auswirken. Andererseits seien die Vorschläge, die von anderen Ländern gekommen seien, auch kaum durchführbar, da sie auf eine echte Zwangsbewirtschaftung hinausliefen.

Trotz allen Bedenken komme er zu dem Ergebnis, daß wohl nichts anderes übrig bleibe, als dem Entwurf zuzustimmen, obwohl der Wirtschaftsausschuß noch nicht endgültig entschieden habe. Für die morgige Sitzung müsse er aber dem Vertreter des Wirtschaftsministeriums entsprechende Weisungen mitgeben. Er schlage vor, dem Entwurf trotz der geäußerten Bedenken zuzustimmen, falls nicht im Wirtschaftsausschuß noch wirklich verwertbare Vorschläge eingebracht würden, die den Vorzug verdienten. Jedenfalls müsse aber auf die Gefahren hingewiesen werden.40

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, er fürchte, daß viele bayerische Betriebe nicht in der Lage seien, die verteuerte Kohle zu beziehen, ferner glaube er nicht, daß es bei der bisherigen Lohnerhöhung von 12% bleiben werde.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel zuzustimmen.41

7. Entwurf eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz)42

Ministerialrat Leusser berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, nach Maßgabe der Vorschläge des Innenausschusses vom 5. Juli 1951 keine Einwendungen zu erheben; allenfalls könne man noch weitere Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses mit berücksichtigen.43

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß es sich um eine grundsätzliche Frage handle, soeben sei es gelungen, unter großen Schwierigkeiten das System der Interessenquoten wegzubringen, und nun komme wieder etwas ähnliches.44

Anschließend wird noch die Frage besprochen, von wem die Kosten für die Errichtung und Wiederherstellung der jüdischen Friedhöfe getragen werden sollen.45

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Angelegenheit könne im Augenblick nicht entschieden werden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, den Vorschlägen des Herrn Ministerialrats Leusser entsprechend zu verfahren.46

8. Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde47

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Entwurf habe zum Ziel, den Dualismus zwischen Zahnärzten und Dentisten zu beseitigen. Er persönlich habe doch gewisse Bedenken, ob es richtig sei, den Dentisten den Titel Arzt zu geben.48

Ministerialrat Leusser erwidert, wahrscheinlich werde dieser Punkt vertagt werden müssen, da erst in dieser Woche die Stellungnahme der Ausschüsse erarbeitet würde. Im übrigen nehme dieser Entwurf in vielen Punkten keinerlei Rücksicht auf das Grundgesetz, so daß insbesondere gegen die in den §§ 6, 11 Abs. 2 und 15 in Anspruch genommene Bundeszuständigkeit verfassungsrechtliche Bedenken bestünden.49 Auch der Rechtsausschuß habe nachdrücklich darauf hingewiesen.50

Der Ministerrat beschließt, zunächst die Absetzung des Entwurfs zu beantragen, wenn man damit nicht durchdringen könne, abzulehnen.51

9. Entwurf einer Verordnung über die Übernahme von Bürgschaften des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues (Bürgschaftsverordnung)52

Der Ministerrat beschließt, sich dem Vorschlag Nordrhein-Westfalens, in § 4 Abs. 2 einen Bürgschaftsausschuß einzusetzen, anzuschließen, im übrigen aber keine Einwendungen zu erheben.53

10. Entwurf einer Verordnung über Preise für Margarine, Kunstspeisefette sowie feste Speisefette54

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß der Zweck dieser Verordnung im wesentlichen darin bestehe, den Preis für Margarine usw. zu erhöhen.

Staatssekretär Maag führt aus, man wolle die Subventionen für Margarine einsparen, wodurch der Preis pro kg wahrscheinlich von 2,44 DM auf 2,84 DM steigen würde. Durch diese Einsparungen beabsichtige man unter allen Umständen, den Preis für das Konsumbrot zu halten.55 Der Ministerrat müsse sich über die Haltung der bayerischen Vertreter im Bundesrat klar werden, da wahrscheinlich von verschiedenen Ländern Widerspruch gegen die Verordnung erhoben würde.

Staatsminister Dr. Seidel betont, daß der Preis für Fette auf dem Weltmarkt ständig sinke, weshalb es durchaus ausreichen würde, wenn der Preis von 2,44 DM beibehalten werde.56 Wenn aber57 eine Erhöhung notwendig sei, müsse man auch die Hersteller und Händler binden und nicht nur den Endpreis festsetzen.

Staatsminister Zietsch meint, daß der beabsichtigte Zweck, nämlich die Verbraucher zu einem größeren Butterkonsum zu veranlassen, wohl kaum erreicht werden könne.

Der Ministerrat beschließt dann gegen die Stimme des Herrn Staatssekretärs Maag, dem Entwurf dieser Verordnung nicht zuzustimmen.

Dabei wird vereinbart, daß der bayerische Vertreter im Bundesrat lediglich ablehnen, aber nicht das Wort ergreifen solle.58

11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts59

und

12. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes60

Der Ministerrat beschließt, vor einer Stellungnahme zu den beiden Gesetzentwürfen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses abzuwarten.61

13. Benennung eines Mitglieds für den Bundesschuldenausschuß

Es wird festgestellt, daß gegen den Vorschlag des Finanzausschusses keine Bedenken bestehen.

14. Ernennung des Amtsgerichtsrats Wolfgang Fränkel in Rendsburg zum Bundesanwalt62

Der Ministerrat beschließt, in dieser Frage Stimmenthaltung zu üben.

15. Entwurf einer Verfügung über die grundbuchmäßige Behandlung der Wohneigentumssachen63

Ministerialrat Leusser führt aus, seitens des Justizministeriums bestünden in sachlicher Hinsicht keine Bedenken. Verfassungsrechtlich werde allerdings die Auffassung vertreten, daß die Zuständigkeit des Bundes nicht gegeben sei.

Staatssekretär Dr. Koch schlägt vor, trotzdem auf diesem Standpunkt nicht unbedingt zu beharren, weil sonst unter Umständen Unterschiede im Grundbuch erscheinen könnten, die wenig angenehm wären. Er schlage deshalb vor, dem Entwurf zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, keine Einwendungen zu erheben.64

16. Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts65 Staatssekretär Dr. Koch berichtet, der 1. Präsident des Bundesverfassungsgerichts werde bekanntlich vom Bundestag gewählt, vorgeschlagen sei zur Zeit Dr. Höpker-Aschoff.66 Solange die Frage des Präsidenten nicht geklärt sei, stünden auch die anderen Namen noch nicht fest. Wenn morgen keine Einigung zustande komme, werde das Bundesverfassungsgericht vor Herbst67 nicht mehr zusammentreten können.

Die Vorschläge für die Richter seien nun so, daß jedenfalls von Bayern aus die Herren Geiger, Leusser und Ritterspach68 in Frage kämen. Er habe versucht, auch noch Herrn Ministerialrat Dr. Kratzer69 vorzuschlagen, seine Wahl sei aber fraglich, nachdem er der einzige Mitläufer sei. Die bayerischen Vorschläge würden auch von dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses, Herrn Abg. Laforet,70 unterstützt. Er selbst brauche die Vollmacht, um bei der Bestimmung derjenigen zwölf Kandidaten mitzuwirken, die vom Bundesrat gewählt werden sollten.

Der Ministerrat nimmt diesen Bericht zur Kenntnis und beschließt, nach wie vor Einwendungen gegen Herrn Dr. Höpker-Aschoff als Präsident des Bundesverfassungsgerichts zu erheben.71

17. Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) BBG72

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß Nordrhein-Westfalen auf einer Behandlung des Entwurfs im Bundesrat bestehe, obwohl der Text nicht vorliege.73 Immerhin sei es möglich, heute die grundsätzlichen Fragen zu erörtern.

Ministerialdirigent Brunner führt aus, das BBG sei vom Bundestag am Freitag verabschiedet worden, daraufhin sei ein Telegramm des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses gekommen, wonach die Verabschiedung im Bundesrat schon am 13. stattfinden werde.

Im wesentlichen handle es sich beim BBG um vier Probleme, nämlich

1. Die Frage der Ausgestaltung einer gewissen Autonomie für die Bundesbahn,

2. die Zusammensetzung des Vorstands,

3. die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und

4. wirtschaftliche Fragen.

Zu 1:

Die Bundesbahn müsse eine gewisse Selbständigkeit haben, da sie nach anderen Grundsätzen geführt werden müsse wie eine sonstige Hoheitsverwaltung; dies sei im gewissen Umfang im Regierungsentwurf geschehen, dem Bundesrat erscheine dies aber nicht weitgehend genug, weshalb auch der Entwurf des Bundesrates die Autonomie weiter herausgearbeitet habe. Leider habe nun das vom Bundestag beschlossene Gesetz die Selbständigkeit der Bahn weitgehend eingeschränkt, vor allem dadurch, daß es die Stellung des Verwaltungsrates erheblich eingeschränkt habe. Außerdem müsse man beanstanden, daß die Stellung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Bundesbahn über den Rahmen einer Aufsichtsinstanz erheblich hinausgehe.74 Der Programmsatz des § 7 des Bundesratsentwurfs, der neben dem Vorstand den Verwaltungsrat als Organ der Bundesbahn bezeichne, sei gestrichen worden, der Bundesrat müsse aber auf einer Wiederherstellung der von ihm vorgeschlagenen Regelung beharren.75 Wenn das Bundesverkehrsministerium seine weitgehende Einmischung mit der parlamentarischen Verantwortung begründe, so sei das nicht durchschlagend, denn die Entscheidung eines selbständigen Körpers sei mit der Bestimmung des Grundgesetzes, daß die Eisenbahn als bundeseigene Verwaltung zu betrachten sei,76 durchaus zu vereinbaren.

Zu 2:

Was den Vorstand betreffe, so habe er sich schon früher im Ministerrat für das Präsidialprinzip ausgesprochen, das Kabinett sei aber dieser Auffassung nicht beigetreten.77 Die Bestimmung des § 7, wonach der Vorstand aus vier Mitgliedern bestehe,78 verdiene übrigens den Vorzug vor § 13 des Bundesratsentwurfs,79 der die selbständigen Abteilungsleiter in den Vorstand einbeziehe. Unzweckmäßig erscheine aber die Streichung der Bestimmung, daß sich Vorstandsmitglieder vor Übernahme eines Amtes möglichst auf leitenden Posten des Eisenbahndienstes bewährt haben sollten.80

Dem Vorstand gegenüber seien dem Bundesverkehrsministerium eine Reihe von Zuständigkeiten übertragen worden, die eine unmittelbare Einmischung in die Verwaltung ermöglichten. Insoweit müsse man unbedingt für die Wiederherstellung des Bundesratsentwurfs im Sinne der Ziff. 2 und 3 des Vorschlags von Nordrhein-Westfalen eintreten.81

Zu 3:

Ursprünglich sei vorgeschlagen gewesen, sämtliche zwölf Bundesländer im Verwaltungsrat vertreten sein zu lassen, dieser hätte aber dann 29 Mitglieder82 gehabt und wäre zu umfangreich geworden.83 Der Bundestag habe jedenfalls gegen die Beteiligung sämtlicher Länder gestimmt. Der Vermittlungsausschuß habe deshalb dem Bundestag empfohlen, vier Gruppen zu bilden und zwar

a) Vertreter der Länder, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden,

b) Vertreter von Wirtschaft, Landwirtschaft, Handwerk usw.

c) Vertreter von Gewerkschaften und

d) allgemeine Sachverständige auf finanziellem und wirtschaftlichen Gebiet, die vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen würden;

jede Gruppe solle dabei fünf Sitze erhalten.84 Das würde bedeuten, daß die Länder nur fünf Vertreter im Verwaltungsrat stellen könnten. Auf alle Fälle müßten dann die großen Länder dauerhaft vertreten sein, wenn es nicht gelinge, die Forderung auf Vertretung sämtlicher Länder durchzusetzen.

Sehr unzweckmäßig erscheine die Bestimmung, daß die Ländervertreter nicht Mitglieder von Regierungen und auch nicht Verwaltungsangehörige sein sollen,85 weil gerade hierdurch die Länder am wirkungsvollsten ihre Interessen vertreten könnten.

Schließlich müsse er noch nachdrücklich auf folgendes hinweisen:

Im Gegensatz zum Bundesratsentwurf, der in seinem § 10 den Verwaltungsrat als aufsichtsratsähnliches Gebilde ausgestaltete,86 beschränke § 12 des Gesetzes den Verwaltungsrat auf einen bestimmten Katalog von Gegenständen, über den er beschließen könne. Nur unter erschwerten Umständen, nämlich mit einer 2/3 Mehrheit, könne er eine bestimmte Frage von allgemeiner Bedeutung an sich ziehen.87

Zu 4:

Von den wirtschaftlichen Bestimmungen sei besonders wichtig § 4 Abs. 2,88 der die Kriegsschäden regle und zwar in einem Sinn, der durchaus unbillig sei. Die Behebung von Kriegsschäden sei grundsätzlich Sache des Eigentümers und nicht des Betriebsführers. Es sollte deshalb die Möglichkeit von Zuschüssen des Bundes nicht verbaut werden.

Einer gründlichen Überprüfung bedürften auch noch die Bestimmungen des § 26 Abs. 2 ff., vor allem sei eine Beschränkung der Ausgleichspflicht auf tarifarische Maßnahmen willkürlich, hier müßten auch Auflagen politischer Art mit einbezogen werden.89

Er bitte das Kabinett, ihn zu ermächtigen, bei den Untersuchungen dieser Fragen im Verkehrsausschuß freie Hand zu bekommen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt den Bericht dahingehend zusammen, daß für Bayern in erster Linie wohl die Frage des Verwaltungsrats von Bedeutung sei, ferner die weitgehenden Vollmachten des Bundesverkehrsministers und verschiedene wirtschaftliche Fragen.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, das Wirtschaftsministerium sei vor allem daran interessiert, daß Bayern günstige Tarife bekomme; dagegen sei naturgemäß ein gewisser Widerstand bei der Bundesbahn vorhanden. Er glaube, daß die bayerische Wirtschaft größere Chancen beim Bundesverkehrsministerium als bei der Bahn haben werde und halte eine Stärkung der Bundesbahn nicht für unbedingt günstig. Das zweckmäßigste wäre wohl, wenn das Bundesbahngesetz noch nicht in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates beraten werden würde, sondern noch im Ministerrat an Hand der Ausschußergebnisse genau erörtert werden könnte.

Ministerialdirigent Brunner meint, vielleicht werde man mit dem Antrag auf Absetzung durchdringen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, nach dem Entwurf entscheide der Bundesverkehrsminister auf Vorschlag der Bundesbahn über den Bau neuer Bahnen, über dauernde Einstellungen usw., alles wichtige Fragen, mit denen der Verwaltungsrat überhaupt nichts zu tun habe. Es sei unbedingt notwendig, hier auch einen Einfluß des Verwaltungsrats durchzusetzen. Die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums in § 14, 4 ff.90 müsse auch in § 12 aufgenommen werden, wo die Aufgaben des Verwaltungsrats aufgezählt seien.91 § 12 Abs. 1 reiche keinesfalls aus.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für richtig, zunächst für eine Erweiterung der Befugnisse des Verwaltungsrates einzutreten, wenn das nicht erreicht werden könne, wäre es wohl das beste, der Anregung des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann zu folgen.

Ministerialdirigent Brunner fährt fort, auf Vorschlag Bayerns sei in dem Entwurf noch ein achter Abschnitt hereingekommen, in dem die Interessen der Länder soweit wie möglich gewahrt seien. Im allgemeinen würden die Grundsätze des früheren Staatsvertrags übernommen.92 In diesem Vertrag heiße es unter anderem, wenn die Bundesbahn die dauernde Einstellung eines Betriebs beabsichtige, so müsse sie den obersten Landesbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dazu komme dann noch §51, wonach Meinungsverschiedenheiten in solchen Fällen dem Verwaltungsrat zur Beschlußfassung vorzulegen seien.93 Man könne also wohl sagen, daß in gewissem Umfang die Rechte der Länder berücksichtigt würden.

Auf Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner wird beschlossen, die Zuständigkeit des Bundesrates auch insoweit festzulegen.

Ministerialdirigent Brunner macht dann noch darauf aufmerksam, daß in letzter Minute eine Bestimmung eingefügt worden sei, wonach Gewerbebetriebe, die sich außerhalb der Bahnsperre befinden, mit gewissen Ausnahmen den Bestimmungen der Gewerbeordnung über Ladenschlußzeiten usw. unterlägen.94 Auch hierzu bitte er um die Entscheidung des Ministerrats.

Staatssekretär Dr. Ringelmann spricht sich dafür aus, dieser Bestimmung nicht beizupflichten, sondern dafür einzutreten, daß der bisherige Zustand bleibe.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Ministerialdirigent Brunner betont nochmals, daß sicher dem Bundesverkehrsminister weitgehende Rechte eingeräumt werden müßten, es sei aber nicht richtig, wenn er sich auch in die unmittelbaren Verwaltungsangelegenheiten einmischen könne. Vor allem bestünden Bedenken dagegen, ob er als Dienstvorgesetzter des Vorstands anzusehen sei.

Staatsminister Dr. Seidel wirft ein, wenn aber nun Bayern z.B. Tarifermäßigungen beantrage und der Verwaltungsrat diese ablehne, könne sich Bayern dann auch an den Bundesverkehrsminister wenden?

Ministerialdirigent Brunner erwidert, dies könne ohne weiteres geschehen, da die Tarifhoheit des Bundesverkehrsministers unbestritten sei. Dies sei in § 16 festgelegt.95

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich mit dieser Antwort zufrieden.

Der Ministerrat vereinbart dann, daß Bayern in der Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, den 13. Juli, durch Herrn Staatsminister Zietsch vertreten werden solle und zwar nach Verständigung durch Herrn Ministerialdirigenten Brunner.96

VIII. Besprechung der Aufstellung des Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 195197

Staatsminister Zietsch meint, nachdem die Zeit schon fortgeschritten sei, habe es wenig Sinn, heute noch mit den Beratungen über den Staatshaushaltsplan zu beginnen. Er bitte, diesen Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats zu setzen, bis dahin werde das Finanzministerium noch mit denjenigen Ressorts verhandeln, mit denen noch Differenzen bestünden. Dabei handle es sich in erster Linie um das Kultusministerium, aber auch um die Staatsministerien des Innern und der Justiz. Er halte es übrigens für notwendig, an den Landtag einen Antrag gem. Art. 78 Abs. 5 der Bayer. Verfassung zu stellen,98 und zwar bezüglich des vom Landtag beschlossenen Betrags von 500 000 DM für den Würzburger Dom.99

Schon heute müsse er feststellen, daß sich der angebliche Überschuß von 50 Millionen DM aus dem Jahre 1950 in einen Fehlbetrag von 5,7 Millionen DM verwandelt habe, nachdem der Kassenkredit der Bayer. Staatsbank abgetragen werden mußte. Er hoffe, durch Verhandlung mit der Staatsbank zu erreichen, daß der Rest des Kredits in gleicher Höhe noch stehen gelassen wird. Das schlimmste sei, daß immer noch aus dem Haushaltsjahr 1949/50 ein Defizit von 150 Millionen mitgeschleppt werde, für das keine Deckung vorgesehen werden könne.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß Württemberg-Baden Mittel in sehr beträchtlicher Höhe für die Gewerbeförderung ausgebe. Er bitte, doch zu überlegen, ob nicht wenigstens ein Betrag von 1 Million DM für Gewerbeförderung für den Haushalt des Wirtschaftsministeriums eingesetzt werden könne, der in vielen Fällen es erlauben würde, Kredite und Zuschüsse zu gewähren.

Staatsminister Zietsch sichert zu, diese Frage noch zu prüfen und weist dann darauf hin, daß unbedingt auch die Frage der Auflösung des Verkehrsministeriums geprüft werden müßte, nachdem dieses Ministerium eigentlich schon zum 1. April 1951 hätte aufgelöst werden sollen.100 Es bestehe die Gefahr, daß der Etat für dieses Ministerium von der Mehrheit des Landtags abgelehnt werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, die Angelegenheit nochmals in einer Koalitionsbesprechung zu klären.

Staatsminister Dr. Seidel bemerkt, ein Vorschlag über die Auflösung des Ministeriums sei von ihm schon vor Monaten ausgearbeitet worden. Auch er sei dafür, die Frage bald zu entscheiden.

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner wird vereinbart, das Problem Verkehrsministerium sogleich nach der Rückkehr des Herrn Ministerpräsidenten aus seinem Urlaub zu erörtern.101

IX.Personalangelegenheiten

1. Ministerialrat von Miller, Oberste Baubehörde102

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, das Finanzministerium habe einen Erlaß herausgegeben, wonach die Altersgrenze von 65 Jahren streng eingehalten werden müsse.103 Für Ministerialrat von Miller, der jetzt 65 Jahre alt werde, stehe kein geeigneter Ersatz zur Verfügung, der in der gleichen Weise wie er den Wohnungsbau leiten könne. Er frage deshalb an, ob irgendwelche Bedenken bestünden, diesen Beamten bis auf weiters im Dienst zu belassen.

Staatsminister Zietsch erwidert, „bis auf weiteres“ heiße längstens auf ein Jahr, bis dahin müsse ein geeigneter Nachfolger gefunden werden.

Der Ministerrat beschließt, die Amtszeit des Herrn Ministerialrats von Miller, Oberste Baubehörde, bis auf weiteres zu verlängern.104

2. Ministerialdirektor Platz,105 Innenministerium

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, es sei auch unmöglich, Herrn Ministerialdirektor Platz im Innenministerium zu entbehren, der ein besonders gründlicher Kenner der bayerischen Verwaltung sei und nicht ersetzt werden könne. Auch hier bitte er um das Einverständnis des Ministerrats, seine Amtszeit bis auf weiteres zu verlängern.

Der Ministerrat beschließt, die Amtszeit des Ministerialdirektors Platz bis auf weiteres zu verlängern.

3. Versorgung des Staatssekretärs a.D. Hans Gentner106

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Finanzministerium befürworte die Anwendung des § 33 des vom Landtag am 20. November 1950 beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes107 usw. im Fall des früheren Staatssekretärs Hans Gentner. Demnach solle dieser einen Vorschuß auf die nach dem Gesetz zu erwartende Versorgung von monatlich 200 DM erhalten, ähnlich wie dies im Fall des früheren Staatsministers Seifried geschehen sei.108

Staatsminister Zietsch hält es für zweckmäßig, die Fälle Seifried und Gentner miteinander zu verbinden.

Nachdem bekannt wird, daß Herr Gentner Mitglied des Senats ist, spricht sich der Ministerrat dafür aus,109 die Angelegenheit zunächst noch zurückzustellen.

4. Staatssekretär a.D. Jaenicke110

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, Herrn Staatssekretär a.D. Jaenicke für seine Tätigkeit vom 1. April bis 10. Juni 1951 eine Vergütung zu gewähren in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem ihm zugesprochenen Ruhegehalt und den Aktivitätsbezügen eines Staatssekretärs.

X. Professor Dr. Schmaus

Staatssekretär Dr. Brenner teilt mit, das Blatt der Gewerkschaften „Welt der Arbeit“ habe schwere Angriffe gegen Universitätsprofessor Dr. Schmaus111 erhoben, es werfe ihm vor, daß er sich nach 1933 sehr stark für die Nationalsozialisten eingesetzt habe.112

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Auffassung, daß dies keine Angelegenheit sei, die der Ministerrat an sich ziehen könne.

Auf Frage des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann erwidert Staatssekretär Dr. Brenner, bisher sei es noch nicht vorgekommen, daß das Kultusministerium die Bestätigung eines gewählten Rektors versagt habe.

Ein Beschluß wird in dieser Sache nicht gefaßt.

[XI.] Kasernenkommission113

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, gestern sei im Finanzministerium eine Sitzung der sogenannten Kasernenkommission gewesen, an der eine Reihe von Vertretern der Bundesministerien und der Dienststelle Blank teilgenommen hätten.114 Ministerialrat Weise115 vom Bundesfinanzministerium habe erklärt, es sei fraglich, ob die Bundesmittel rechtzeitig kommen könnten und er rate an, nicht feste Wohnungen, sondern Baracken zu bauen. Auf diesen Vorschlag könne man unmöglich eingehen, da von Anfang an beschlossen worden sei, diejenigen Leute, die die Kasernen räumen müßten, in festen Wohnungen unterzubringen. Man habe stets erklärt, die erforderlichen Mittel seien vorhanden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fürchtet, daß in nächster Zeit noch ähnliche Erklärungen kommen würden; der Bundesfinanzminister habe nämlich die Mittel für Besatzungskosten niedriger angesetzt, als es ursprünglich beabsichtigt gewesen sei. Dadurch könnten möglicherweise die Gelder für den Bau von Wohnungen nicht ausreichen. Hier handle es sich nicht um die Mittel an sich, sondern um die haushaltsrechtliche Deckung.

Im übrigen müßten 52 Kasernen geräumt werden, wovon in Bayern allein 28 seien, es bestehe also ein starkes Mißverhältnis. Jedenfalls dürfe man sich nie darauf einlassen, daß gerade in Bayern vom Bund bei den Wohnungen für bisherige Kasernenbewohner gespart werde.

Staatssekretär Dr. Oberländer stimmt zu und stellt fest, daß er gestern deutlich erklärt habe, entweder werde rechtzeitig gebaut oder man werde die Kasernen nicht räumen.

Der Ministerrat beschließt, der Auffassung des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer in vollem Umfang zuzustimmen und keinesfalls die bisherigen Bewohner von Kasernen in Baracken unterzubringen.116

[XII.] Federführung auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber vom 27. Juni bekannt, wonach die Federführung auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung seit 1945 entgegen der früheren Tradition weitgehend vom Wirtschaftsministerium in Anspruch genommen werde. Das Kultusministerium halte es für notwendig, wieder zu der früheren Regelung zurückzukommen.117

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, es müßten Mittel für die wissenschaftliche Forschung beigebracht werden, und die Frage spiele überhaupt in das Gebiet der gewerblichen Wirtschaft hinein. Er fürchte, daß ein erheblicher Schaden entstehen könne, wenn die Federführung allein dem Kultusministerium überlassen werde, da dieses nicht in der Lage sei, die Interessen der Forschung so zu vertreten, wie es notwendig sei.

Staatssekretär Dr. Brenner meint, man müsse festlegen, welche Forschungsinstitute dem Wirtschaftsministerium zu unterstehen hätten. Auch das Kultusministerium betreue eine Reihe von Instituten und Universitäten usw., die alle der angewandten Wissenschaft dienten und mit der Industrie in guter Verbindung stünden. Die jetzige Regelung bedeute doch einen schweren Einbruch in die Tradition und könne vom Kultusministerium nicht hingenommen werden.

Auf Vorschlag von Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, es vorläufig bei dem gegenwärtigen Zustand zu belassen.

[XIII.] Beschriftung von Grenztafeln

Auf Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, die Grenztafeln an der bayerischen Grenze gegenüber dem Ausland wie dem Inland mit der Aufschrift „Freistaat Bayern“ zu versehen.

[XIV.] Constructa Bauausstellung118

Staatsminister Zietsch führt aus, nachdem Bayern sich gegenüber Niedersachsen festgelegt habe, sich an der Constructa Bauausstellung Hannover zu beteiligen und die notwendigen Mittel bereitzustellen, bleibe nichts anderes übrig, als jetzt noch einen Betrag von 45000 DM zu zahlen, womit alle bayerischen Verpflichtungen erfüllt seien. Dieses Abkommen habe er mit dem niedersächsischen Finanzminister Kubel119 getroffen. Er bitte den Ministerrat um Zustimmung.

Der Ministerrat beschließt, keinen Widerspruch zu erheben.

[XV.] Wohnungsbau im Landkreis Ingolstadt

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet, der Landrat des Landkreises Ingolstadt, Herr Kramer,120 habe ihn gebeten, sich dafür einzusetzen, daß die schon angeplanten Mittel für den Bau von 50 Häusern nach Lehmbauweise121 auch tatsächlich bereitgestellt würden. In derselben Sache habe Herr Wönner122 von den Gewerkschaften schon an das Bundeswohnungsbauministerium geschrieben. Offensichtlich bestünden hier gewisse Widerstände bei der Obersten Baubehörde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, es müsse doch wohl noch die Oberste Baubehörde gehört werden, während Staatsminister Zietsch erklärt, zusätzliche Mittel zum Etat der Obersten Baubehörde könnten keinesfalls mehr bereitgestellt werden.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, die Mittel für diese Projekte, die übrigens unter großem Einsatz von Selbsthilfe und sehr billig hergestellt würden, seien schon verplant.

Es wird vereinbart, in dieser Angelegenheit noch die Stellungnahme der Obersten Baubehörde einzuholen.

[XVI.] Angehörige von Kriegsverbrechern123

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest das schon in der Ministerratssitzung vom 5. Juli124 kurz bekanntgegebene Schreiben des Herrn Bundesministers Lukaschek125 zu der Frage des Ministerratsbeschlusses vom 26. Februar hinsichtlich der Angehörigen von Kriegsverbrechern. Dieser Brief werde in einer Reihe von Punkten nicht den Tatsachen gerecht.126

Der Ministerrat beschließt, das Staatsministerium der Justiz mit der Erstattung eines Rechtsgutachtens zu beauftragen.127

[XVII. Urlaub des Präsidenten des Bayer. Obersten Rechnungshofs]

Abschließend teilt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner mit, daß der Präsident des Bayer. Obersten Rechnungshofs128 in der Zeit vom 10. Juli bis 4. August in Urlaub sei.

Der Ministerrat vereinbart noch, am Montag, den 16. Juli 1951, in einer Sondersitzung zwischen 19 Uhr 30 und 22 Uhr die Beratung des Entwurfs der Gemeindeordnung festzusetzen.

Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent