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Nr. 42MinisterratssitzungDienstag, 17. Juli 1951 Beginn: 8 Uhr 45 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Brunner1 (Verkehrsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard2, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950/51. III. Besprechung der Denkschrift „Ausbau der öffentlichen Elektrizitätsversorgung in Bayern“ (10-Jahresplan 1950–1960). IV. Beschluß des Bayer. Landtags vom 28. 2. 51 betr. Besetzung freier Beamtenstellen im Wege der Bewerbung und Veröffentlichung personeller Veränderungen der Staatsbeamten im Bayer. Staatsanzeiger. V. [Erste Reichenhaller Autobus eGmbH (ERAG)]. [VI. Vollzug von im bayerischen Kreis Lindau ausgesprochenen Freiheitsstrafen in bayerischen Vollzugsanstalten]. [VII. Tagung der Vereinigung der Arbeitgeberverbände am Montag, den 23. Juli 1951]. [VIII. Unwetterkatastrophe in Niederbayern]. [IX. Weltjugendfestspiele in Berlin]. [X. Bestellung eines neuen Landeslastverteilers]. [XI. Einspruch der Umschlags- und Lagereibetriebe gegen die Tätigkeit des Hafenamtes Regensburg]. [XII. Zuschuß für die Moralische Aufrüstung]. [XIII. Zuständigkeitsabgrenzung in Fragen der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe]. [XIV. Entschließung der Landfrauengruppe des Bayerischen Bauernverbandes]. [XV. Besoldung der Bereitschaftspolizei]. [XVI. Frachthilfe für Ostbayern]. [XVII. Bierpreiserhöhung]. [XVIII. Preiserhöhung für die oberbayerische Pechkohle].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz)3

Der Ministerrat beschließt, dem Antrag des Verkehrsausschusses zuzustimmen und den Vermittlungsausschuß anzurufen.4

Der Ministerrat erörtert des längeren, ob dem für den Vermittlungsausschuß vorbereiteten Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zugestimmt werden soll.5

Ministerialdirigent Brunner spricht sich dagegen aus, weil durch diesen Antrag die Zahl der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bundesbahn zu groß und durch die Einbeziehung aller Hauptabteilungsleiter der Deutschen Bundesbahn in den Vorstand die Handlungsfreiheit des Vorsitzenden des Vorstands zu sehr beeinträchtigt werde.6

Staatsminister Zietsch stimmt Ministerialdirigent Brunner zu, dagegen vertreten Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Ministerialrat Leusser die Auffassung, daß eine Zustimmung zu dem Antrag Nordrhein-Westfalen aus politischen Gründen zweckmäßig erscheine, zumal der Antrag Nordrhein-Westfalens ohnedies nicht viel Aussicht auf Annahme habe.

Ministerialdirigent Brunner teilt mit, daß ihm ein Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen gestern einen Vermittlungsvorschlag gemacht habe, wonach Nordrhein-Westfalen nunmehr beantragen wolle, daß der Vorstand aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem oder mehreren weiteren Mitgliedern bestehe.

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß dieser Vorschlag für die Verhandlungen im Vermittlungsausschuß geeignet ist. Es wird ausdrücklich beschlossen, den Vorschlag Nordrhein-Westfalens von Bayern aus zu unterstützen ohne Rücksicht darauf, ob er in der ursprünglichen oder in der von Ministerialdirigent Brunner angekündigten Fassung gestellt wird.

Der Ministerrat lehnt den hessischen Vorschlag für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates7 ab und stellt sich auf den Standpunkt, daß von Bayern aus eine Zusammensetzung des Verwaltungsrates erstrebt werden soll, wie sie in der Regierungsvorlage enthalten und vom Bundestag beschlossen worden ist.8 Der von der Obersten Baubehörde angeregte Antrag auf Änderung des § 35 Abs. 2 wird abgelehnt,9 da keine Aussicht auf Annahme des Antrags im Bundesrat besteht.10

2. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes11

Der Ministerrat beschließt Ablehnung.

3. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftverkehr (fünfte Änderung) und der Prüf Ordnung für Luftfahrer12

Der Ministerrat beschließt, Antrag auf Absetzung des Entwurfs von der Tagesordnung zu stellen, da sich aus dem Vortrag des Herrn Ministerialdirigenten Brunner ergibt, daß Bundesverkehrsminister Seebohm13 vor dem Verkehrsausschuß unzutreffende Angaben über den Inhalt der damals verlesenen Verordnung gemacht hat. Auf jeden Fall soll erreicht werden, daß in der Begründung zur Verordnung der letzte Satz im Abs. 2 gestrichen wird.14

4. Entwurf einer Verordnung PR Nr. 50/51 – Kohle 11/51 – zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr, Aachen und Niedersachsen, sowie zur Sicherstellung der Deckung des Bedarfs an festen Brennstoffen15

Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses.16 Es wird festgestellt, daß die Bäckereien unter den Begriff „Kleinverbraucher" im Sinne der Verordnung fallen.17

5. Entwurf einer Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Knochen (Verordnung Chemie III/51)

6. Entwurf einer Verordnung über die Aufarbeitung von Steinkohlenrohteer (Verordnung Chemie IV/51)

Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses.18

7. Entwurf eines Gesetzes über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiet des Zollwesens19

Der Ministerrat erhebt keine Einwendungen.

8. Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 195120

Der Ministerrat beschließt, Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nur zu dem Zweck zu stellen, daß der Beteiligungshundertsatz des Bundes auf 25 v. H. der Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer bemessen wird.21

9. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“22

10. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Durchführung einer Lohnsteuerstatistik für das Kalenderjahr 195023

Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlungen des Finanzausschusses.

11. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betr. die Änderungen und Ergänzungen der Einkommensteuer-Richtlinien 11/1948 und 1949 für die Veranlagung 195024

Obwohl das Staatsministerium der Finanzen gegen die Verwaltungsanordnung keine Bedenken erhebt, soll versucht werden, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, damit die Staatsministerien für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch dazu Stellung nehmen können.25

12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen26

Der Ministerrat beschließt, unter Berücksichtigung der Abänderungsvorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses keine Einwendungen zu erheben.27

13. Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde28

Der Ministerrat stimmt grundsätzlich zu. Bezüglich der §§14 und 15 sollen die Abänderungsvorschläge des Rechtsausschusses,29 im übrigen die Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten Berücksichtigung finden.30

14. Entschließung des Bundesrates betr. bundesgesetzliche Regelung des Apothekenwesens31

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß eine Bundeszuständigkeit nicht gegeben und die Entschließung abzulehnen ist. Gegen eine Verweisung an die Ausschüsse bestehen keine Bedenken.32

15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. 10. 193833

Zustimmung.

16. Entwurf einer Verordnung über Preise für Margarine, Kunstspeisefette sowie feste Speisefette34

Gegen die Stimme des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten spricht sich der Ministerrat neuerdings gegen eine Erhöhung des Margarinepreises aus.

Der Verordnungsentwurf wird daher abgelehnt.35

17. Entwurf einer Verordnung zum Schutze gegen Staublungenerkrankungen (Silikose) in der keramischen Industrie36

Zustimmung.

18. Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/5237 und

Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien38 Zustimmung. Es wird festgestellt, daß der Ministerrat bereits früher der Zahlung der Frühdruschprämien zugestimmt hat.39

19. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz)40

Zustimmung.41

20. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung42

Zustimmung.

21. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 195143

Staatssekretär Krehle spricht sich gegen den Entwurf des Gesetzes aus grundsätzlichen Erwägungen aus, da durch das Gesetz der Bund eine Selbstverwaltungskörperschaft mit der Finanzierung von Aufgaben beauftragen wolle, für die er nicht zuständig ist.

Die Staatsminister Zietsch und Dr. Seidel teilen diese grundsätzlichen Bedenken nicht, da das Gesetz sich für Bayern günstig auswirken würde.

Der Ministerrat stimmt mit Mehrheit der ablehnenden Haltung des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge zu.44

22. Heranziehung der Genossenschaften zur Körperschaftsteuer45

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Bundestagsabgeordnete Dr. Horlacher46 habe ihm soeben von einer Verordnung des Bundesfinanzministers Kenntnis gegeben, wonach die Genossenschaften zur Körperschaftsteuer herangezogen werden sollen. Dr. Horlacher habe den Wunsch ausgesprochen, daß der Bundesrat eine Behandlung der Verordnung ablehne, da ein vom Bundestag nahezu einstimmig angenommenes Bundesgesetz47 vorliege.48

Der Ministerrat billigt die Auffassung des Staatsministers Zietsch, wonach es nicht möglich ist, die Behandlung der Verordnung überhaupt abzulehnen. Doch soll versucht werden, in der Sitzung des Finanzausschusses die Mindestgrenze für die Heranziehung zur Besteuerung heraufzusetzen.49

II. Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950/5150

Die Behandlung des Haushaltsplans wird zurückgestellt. Der Haushaltsplan soll in einem außerordentlichen Ministerrat am Mittwoch, den 18. Juli 1951, 8 Uhr 30, behandelt werden.51

III. Besprechung der Denkschrift „Ausbau der öffentlichen Elektrizitätsversorgung in Bayern “ (10-Jahres-Plan 1950–1960)52

Der Ministerrat beschließt, die Denkschrift dem Landtag als Material zuzuleiten.53 Die Denkschrift soll als Denkschrift der Obersten Baubehörde erscheinen, die erste Seite soll entsprechend geändert werden.54

Nachdem Staatsminister Dr. Seidel besonders auf die Bedenken hingewiesen hat, die die private Elektrizitätswirtschaft gegen die Denkschrift vorbringt, ist sich der Ministerrat dahin einig, daß die Stellungnahme der Staatsregierung erst bei der Beratung im Landtag abgegeben werden soll.55

IV. Beschluß des Bayer. Landtags vom 28. 2. 1951 betr. Besetzung freier Beamtenstellen im Wege der Bewerbung und Veröffentlichung personeller Veränderungen der Staatsbeamten im Bayer. Staatsanzeiger56

Der Ministerrat billigt den ablehnenden57 Standpunkt des Staatsministeriums der Finanzen. Er beschließt, den Vorsitzenden des Besoldungsausschusses58 in geeigneter Weise davon zu unterrichten, daß der Beschluß des Landtags in der vorliegenden Form nicht durchführbar ist.

V. Erste Reichenhaller Autobus eGmbH (ERAG)59

Ministerialdirigent Brunner trägt den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit vor und teilt mit, daß vom Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten eine vergleichsweise Bereinigung der Angelegenheit beabsichtigt werde.60 Von einer vorläufigen Genehmigung solle daher abgesehen werden.

Der Ministerrat ist damit einverstanden, daß vom Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten die Verhandlungen in diesem Sinne geführt werden. Es besteht Einigkeit darüber, daß eine Genehmigung des Linienverkehrs nur für das Sommerhalbjahr in Betracht kommt.

[VI.] Vollzug von im bayerischen Kreis Lindau ausgesprochenen Freiheitsstrafen in bayerischen Vollzugsanstalten

Zustimmung.

[VII.] Tagung der Vereinigung der Arbeitgeberverbände am Montag, den 23. Juli 1951

Auf Vorschlag des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, daß die bayerische Staatsregierung bei der Tagung der Vereinigung der Arbeitgeberverbände in Bayern durch die Staatssekretäre Dr. Guthsmuths und Krehle vertreten wird.61

[VIII.] Unwetterkatastrophe in Niederbayern62

Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner63, sofort die notwendigen Hilfsmaßnahmen für die durch die Unwetter geschädigten Gebiete Niederbayerns einzuleiten. Bei den Hilfsmaßnahmen soll nach den bisherigen Grundsätzen verfahren werden.

Staatsminister Zietsch sichert die Unterstützung des Staatsministeriums der Finanzen zu.64

[IX.] Weltjugendfestspiele in Berlin65

Auf Rückfrage des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner erklärt Staatssekretär Krehle, daß diejenigen Arbeitslosen, welche infolge ihrer Teilnahme an den Weltjugendfestspielen die Melde- oder Zahltage versäumen würden, für diese Zeit keine Unterstützung erhielten.

[X.] Bestellung eines neuen Landeslastverteilers66

Die Entscheidung wird bis zur nächsten Sitzung des Ministerrats zurückgestellt.

[XI.] Einspruch der Umschlags- und Lagereibetriebe gegen die Tätigkeit des Hafenamts Regensburg

Die Entscheidung des Ministerrats wird zurückgestellt.

Die Erörterung der Angelegenheit gibt dem Ministerrat Anlaß zu der Feststellung, daß weder der Landtag noch einzelne Abgeordnete einen Staatsbeamten zur Berichterstattung vorladen können, sondern daß der Landtag und seine Ausschüsse lediglich die Mitglieder der Staatsregierung um Auskunft ersuchen können, wobei die Mitglieder der Staatsregierung ihrerseits die Möglichkeit haben, Beamte ihres Geschäftsbereichs mit der Erteilung der Auskünfte zu beauftragen.

Der Ministerrat ist sich dahin einig, daß ein Staatsbeamter nicht berechtigt ist, im Landtag ohne vorherige Unterrichtung seines Ministers Auskünfte zu erteilen.

[XII.] Zuschuß für die Moralische Aufrüstung67

Nachdem festgestellt worden ist, daß die meisten anderen Bundesländer für die Moralische Aufrüstung Zuschüsse in Höhe von 10–20000 DM bereitgestellt haben, beschließt der Ministerrat mit besonderer Zustimmung des Staatsministers der Finanzen, der Moralischen Aufrüstung einen Zuschuß von 10000 DM zu gewähren.

[XIII.] Zuständigkeitsabgrenzung in Fragen der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe68

Der Ministerrat beschließt gegen die Stimme des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge, daß für die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe das Staatsministerium für Wirtschaft weiterhin die Federführung beibehalten soll.

[XIV.] Entschließung der Landfrauengruppe des Bayerischen Bauernverbands

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt auf die den Staatsministerien bereits zugeleitete Entschließung der Landfrauengruppe des Bayer. Bauernverbands vom 16. November 1950 zu sprechen und gibt bekannt, daß er von sich aus die Entschließung vorläufig beantworten wolle.

Staatssekretär Krehle teilt hiezu mit, von seinem Ministerium aus sei bereits angeordnet worden, daß denjenigen Arbeitslosen, welche für die Arbeit in der Landwirtschaft geeignet seien, bei Weigerung der Annahme landwirtschaftlicher Arbeit die Zahlung der Unterstützung gesperrt werde. Diese Anordnung habe bereits Erfolge auf dem landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt herbeigeführt.

[XV.] Besoldung der Bereitschaftspolizei69

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Länder Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern, Nordrhein-Westfalen und Hessen die monatliche Barentschädigung für die Angehörigen der Bereitschaftspolizei auf 68 DM festgelegt hätten.

Der Ministerrat beschließt, unter Zurückstellung der vom Staatsministerium der Finanzen geltend gemachten Bedenken auch in Bayern die monatliche Barentschädigung für die Angehörigen der Bereitschaftspolizei auf 68 DM festzusetzen.70

[XVI.] Frachthilfe für Ostbayern

Das Staatsministerium der Finanzen ist damit einverstanden, daß von den Staatsministerien für Wirtschaft und Verkehrsangelegenheiten Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium zwecks Bereitstellung der bereits versprochenen Mittel für die Frachthilfe Ostbayern71 eingeleitet werden und daß das Land Bayern sich an der Frachthilfe mit 25 v.H. beteiligt mit der Einschränkung, daß der auf Bayern treffende Gesamtbetrag 750000 DM nicht übersteigt.

[XVII.] Bierpreiserhöhung72

Staatsminister Dr. Seidel legt dar, daß man im Hinblick auf die Lage der Großbrauereien in Bayern vor der Frage stehe, den Bierpreis zu erhöhen oder aber künftig die Preisbindung für Bier aufzugeben. Im Bundeswirtschaftsministerium bestehe die Neigung, die Zuständigkeit für die Festlegung des Bierpreises vollständig auf die Länder zu übertragen. Er spreche sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus, wonach jeweils bei einer Änderung des Bierpreises eine Ermächtigung des Bundeswirtschaftsministeriums notwendig sei. Eine völlige Freigabe des Bierpreises käme im Hinblick auf den dann einsetzenden Konkurrenzkampf und die fehlende Konkurrenzfähigkeit der kriegsgeschädigten Großbrauereien nicht in Betracht. Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen sei eine Erhöhung des Bierpreises von 78 Pfg. auf 91 Pfg. je Liter beabsichtigt.

Der Ministerrat spricht sich im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen einer Freigabe des Bierpreises für die Beibehaltung der Preisbindung im bisherigen Umfange aus.

Im übrigen wird ein Beschluß über die Bierpreiserhöhung nicht gefaßt, vielmehr soll das Staatsministerium für Wirtschaft nochmals Verhandlungen zwecks Beibehaltung des bisherigen Bierpreises mit den beteiligten Kreisen führen.73

[XVIII.] Preiserhöhung für die oberbayerische Pechkohle74

Staatsminister Dr. Seidel berichtet, daß von den Unternehmern der oberbayerischen Pechkohle versucht werde, im Hinblick auf die schwebenden Lohnverhandlungen bereits jetzt eine Preiserhöhung zu erwirken. Er spreche sich dagegen aus, vielmehr komme eine Preiserhöhung erst dann in Betracht, wenn die Lohnverhandlungen zum Abschluß gekommen seien. Die Haushaltskohle solle auf jeden Fall nicht von der Preiserhöhung erfaßt werden.

Der Ministerrat billigt die Ausführungen des Staatsministers für Wirtschaft.75

Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent