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Nr. 47MinisterratssitzungDienstag, 31. Juli 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Berufsschulgesetz. II. Verbot des „Rates der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN). III. Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schmutz und Schund. IV. Antrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf vorgriffsweise Genehmigung der im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Haushaltsmittel für die Wiederinstandsetzung des Max-Joseph-Stifts in München. V. Bierpreisregelung. VI. Preis für oberbayerische Kohle. VII. Vollzug von Räumungsurteilen. VIII. Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung. IX. Verordnung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Wiedergutmachung für Angehörige des öffentlichen Dienstes. X. Gewährung eines Zuschusses für das Zentrallandwirtschaftsfest. XI. Übungsplatz in den Forstämtern Erlangen-Ost und Nürnberg-Nord. XII. Dienstkraftwagen. XIII. Elektrizitätsversorgung in Bayern. XIV. Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung usw. XV. Personalangelegenheiten. [XVI. Besichtigung des Obersalzberges und des Kehlsteins durch die Staatsregierung].

I. Berufsschulgesetz1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, es bestünden noch Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Finanz- und dem Kultusministerium hinsichtlich des Berufsschulgesetzes und zwar wegen der Kostenfrage. Es gehe wohl nicht an, schon im Hinblick auf Art. 83 der Bayer. Verfassung,2 die gesamten Kosten für das Berufsschulwesen dem Staat aufzubürden.3

Staatsminister Zietsch teilt mit, im vergangenen Haushaltsjahr seien für die Berufsschulen rund 6 Millionen DM aufgewendet worden, für das Rechnungsjahr 1951 sei als vorläufiger Betrag 6,2 Millionen DM vorgesehen. Auch er sei der Meinung, daß der Staat nicht die gesamten Mittel übernehmen könne, mit einem Zuschuß von 6,2 Millionen DM werde aber sicher zu rechnen sein.

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt sich damit einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man könne heute wohl schon einen Beschluß fassen, wonach der auf den Staat entfallende Anteil 50% betrage; in der Begründung zum Berufsschulgesetz könne dann auf den seinerzeitigen Beschluß des Landtags hingewiesen werden.4

Der Ministerrat beschließt, in dem Entwurf des Berufsschulgesetzes eine Beteiligung des Staates von 50% einzusetzen und den gleichen Prozentsatz für den Berufsschulträger vorzusehen.

Es wird ferner beschlossen, den Entwurf des Berufsschulgesetzes im einzelnen noch in der nächsten Ministerratssitzung zu behandeln.5

II. Verbot des „Rates der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN)

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, das Bundesministerium des Innern habe allen Länderregierungen einen Beschluß des Bundeskabinetts vom 26. Juli 1951 mitgeteilt, wonach der Rat der VVN gem. Art. 9 Abs. 2  GG6 kraft Gesetzes verboten sei.7 Die Bundesregierung bitte um Prüfung, ob in den Ländern der jeweilige Landesverband der VVN sich ebenfalls gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.8

Er halte es für richtig, ebenso wie bei dem seinerzeitigen Verbot der FDJ,9 zu erklären, daß ein Verbot auf Grund eigener Prüfung der bayer. Regierung erlassen werde, wenn es überhaupt in Frage komme.

Staatsminister Dr. Müller stimmt zu und empfiehlt, die Prüfung auch darauf zu erstrecken, ob nicht Veranlassung sei, rechtsradikale Organisationen zu verbieten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe bereits ein Verbot der Jugendorganisation des Deutschen Blocks erlassen; was die VVN betreffe, so werde er Material über die Tätigkeit des Rates der VVN in Bayern zusammenstellen lassen.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu und beschließt, die Behandlung des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 26. Juli bis zur nächsten Ministerratssitzung zurückzustellen und das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.10

III. Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schmutz und Schund11

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Landtag mit Beschluß vom 21. Juni 1951 die Staatsregierung ersucht habe, dem Landtag den bereits ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend bis 6. August 1951 vorzulegen.12 In der Zwischenzeit sei aber vom Bundestag das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit verabschiedet worden; allerdings müsse noch der Vermittlungsausschuß beraten, da der Bundesrat Einwendungen erhoben habe.13 Trotzdem glaube er, daß die Vorlage des bayerischen Entwurfs an den Landtag nicht mehr erforderlich sei.

Der Ministerrat beschließt, den Entwurf des Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schmutz und Schund nicht weiter zu behandeln, nachdem der Bundestag bereits ein Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit verabschiedet habe und ihm außerdem auch ein Gesetzentwurf über jugendgefährdende Schriften vorliege.14

IV. Antrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf vorgriffsweise Genehmigung der im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Haushaltsmittel für die Wiederinstandsetzung des Max-Joseph-Stifts in München

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Kultusministerium habe ersucht, dem Landtag einen Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von 100000 DM für die Wiederinstandsetzung des Max-Joseph-Stifts in München vorzulegen. Das Stift sei nach Beuerberg verlagert, was einen Mehraufwand von etwa 30000 DM im Jahr bedeute. Er schlage vor, dem Ersuchen des Kultusministeriums zu entsprechen, zumal sich auch das Finanzministerium einverstanden erklärt habe.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag an den Landtag weiterzuleiten.15

V. Bierpreisregelung16

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erinnert zunächst daran, daß Staatsminister Dr. Seidel schon im letzten Ministerrat über diese Frage gesprochen habe. In den letzten Tagen hätten Besprechungen mit den Vertretern der Brauereien und des Gastwirtsgewerbes stattgefunden, an denen sich allerdings die Gewerkschaften nicht beteiligt hätten. Brauer und Gastwirte verlangten eine Bierpreiserhöhung um insgesamt 11 DM pro hl, gegen diese Forderung habe das Finanzministerium, auch im Hinblick auf steuerrechtliche Fragen, Bedenken geltend gemacht.

Staatsminister Zietsch begründet die ablehnende Haltung des Finanzministeriums und weist darauf hin, daß die seinerzeitige Bierpreissenkung Brauer und Gastwirte zusammen mit 9 DM pro hl belastet habe, während diese jetzt eine Erhöhung um 11 DM forderten.

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatsminister Dr. Oechsle wenden sich aus sozialen und politischen Gründen gegen eine Erhöhung des Bierpreises.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, bisher habe noch keine genaue Prüfung der Preise und der Kosten stattfinden können, außerdem müsse abgewartet werden, was der zur Zeit in Bonn tagende Ausschuß beschließe. Jedenfalls sei es bedenklich, in Bayern allein diesen Schritt zu unternehmen, während man in Norddeutschland zunächst die Wirkung in Bayern beobachten wolle.

Staatsminister Zietsch meint, unter Umständen könne man über eine Bierpreiserhöhung um 6 DM pro hl reden, es müßten aber erst entsprechende Nachprüfungen stattfinden.

Der Ministerrat faßt sodann folgenden Beschluß:

1. Der Ministerrat lehnt eine Bierpreiserhöhung im gegenwärtigen Zeitpunkt ab;

2. das Staatsministerium für Wirtschaft wird ersucht, die Kostenunterlagen der Brauereien und des Gastwirtsgewerbes einer eingehenden Prüfung zu unterziehen;

3. das Wirtschaftsministerium wird weiter ersucht, in Bonn dafür einzutreten, daß die Bindung des Bierpreises im ganzen Bundesgebiet belassen wird und

4. bei einer etwaigen Bierpreisregelung ist auch die Biersteuerfrage mit zu berücksichtigen.17

VI. Preis für oberbayerische Kohle18

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, der Ministerrat habe die Preiserhöhung für die Kohle der oberbayerischen Gruben vorläufig noch zurückgestellt, da noch Verhandlungen wegen Lohnerhöhungen im Gang gewesen seien. Inzwischen habe die Preisüberwachungsstelle die Unterlagen geprüft und für berechtigt gefunden; es gehe nicht länger an, die bayerischen Gruben weiter zu benachteiligen. Die Erhöhung würde wohl pro to ca. 3,40 bis 3,50 DM betragen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, an sich sei jede Preiserhöhung bedenklich, hier handle es sich in der Tat aber nur um eine Nachholung.

Der Ministerrat beschließt grundsätzlich, dem Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft zuzustimmen, die endgültige Berechnung über die Preiserhöhung aber abzuwarten.

VII. Vollzug von Räumungsurteilen

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, in der letzten Zeit seien eine Reihe von Räumungsurteilen der Gerichte rücksichtslos vollzogen worden mit der Folge, daß die Gemeinden zum Teil gezwungen gewesen seien, ausquartierte Mieter in Gasthöfen usw. einzumieten. Die Gerichte gingen immer mehr dazu über, den sogenannten Eigenbedarf des Vermieters besonders zu berücksichtigen.

Staatssekretär Dr. Oberländer betont die Notwendigkeit der Wohnraumbewirtschaftung und erinnert daran, daß in den nächsten zwei Jahren noch 120000 Menschen untergebracht werden müßten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, am besten sei es wohl, wenn Herr Staatssekretär Dr. Oberländer eine Ministerialentschließung ausarbeite, wonach Gemeinden für entsprechenden Ersatz zu sorgen haben, wenn Mieter auf Grund eines gerichtlichen Urteils eine Wohnung verlassen müßten; wahrscheinlich werde man in solchen Fällen den Gemeinden Zuschüsse geben müssen.

Staatsminister Dr. Müller sichert zu, die Gerichte darauf hinzuweisen, daß die Gemeinden von Räumungsurteilen rechtzeitig verständigt werden müßten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß in der heutigen Sitzung keine Entscheidung getroffen werden könne.

VIII. Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung19

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, dem Landtag liege ein Antrag des Abg. Rabenstein20 usw. zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 vom 5. September 1946 vor.21 Der Antrag gehe dahin, Mitgliedern der Staatsregierung eine Versorgung nur dann zu geben, wenn sie ihr Amt mindestens acht Jahre bekleidet oder insgesamt mindestens zwölf Jahre als Beamte im Dienst gestanden hätten. Diese Regelung würde einseitig die Beamten begünstigen und könne nicht angenommen werden; er halte es aber für notwendig, zunächst einmal innerhalb der Koalitionsparteien die Angelegenheit zu besprechen.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, im Finanzministerium seien Vorschläge zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 von Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann und Herrn Ministerialdirigenten Kallenbach gemacht worden, wobei er mehr der Auffassung des letzteren zuneige. Auch er halte es für richtig, vor einer Besprechung im Landtag zu einem Einvernehmen zwischen den Koalitionsparteien zu kommen. Außerdem werde er noch die beabsichtigte Bundesregelung feststellen lassen.

Anschließend gibt Staatsminister Zietsch einen Überblick über die Regelung in verschiedenen anderen Ländern der Bundesrepublik.

Staatsminister Zietsch fügt noch hinzu, das Finanzministerium von Niedersachsen habe eine Rundfrage an sämtliche Finanzminister über die Bezüge der Minister und Staatssekretäre gerichtet. Es handle sich im wesentlichen darum, ob die Erhöhung der Beamtengehälter auch auf die Bezüge der Kabinettsmitglieder Anwendung finden solle. Er halte es für richtig, zu antworten, daß gegenwärtig nicht die Absicht bestehe, diese Bestimmungen auf Mitglieder der Staatsregierung auszudehnen.

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, jetzt die Sache nicht anzurühren und insbesondere der hessischen Regierung, von der die Anfrage ausgehe, zu antworten, daß die bayerische Regierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtige, die 20%ige Erhöhung auf Kabinettsmitglieder auszudehnen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.22

IX. Verordnung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Wiedergutmachung für Angehörige des öffentlichen Dienstes23

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet kurz über den Inhalt dieser Verordnung, worauf Staatsminister Dr. Müller ersucht, ihm noch Gelegenheit zur Prüfung zu geben.

Der Ministerrat beschließt, diesen Punkt bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen.24

X. Gewährung eines Zuschusses für das Zentrallandwirtschaftsfest

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Bayer. Bauernverband habe um einen Zuschuß von 60000 DM für das Zentrallandwirtschaftsfest gebeten. 25 Er habe Bedenken gegen einen solchen Zuschuß, zumal das Landwirtschaftsministerium bereits für ein sogenanntes „Haus der Bäuerin“ 50000 DM in Aussicht gestellt habe. Andererseits entspreche es einer alten Tradition, daß die Staatsregierung das Zentrallandwirtschaftsfest auch finanziell unterstütze.

Staatsminister Zietsch erklärt, zumindest brauche man einen Nachweis, was mit diesem Betrag beabsichtigt sei. Das Finanzministerium sei auch nicht in der Lage, Gelder aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen.

Staatssekretär Maag schlägt vor, heute noch keine Entscheidung zu treffen und die Rückkehr des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl abzuwarten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.26

XI. Übungsplatz in den Forstämtern Erlangen-Ost und Nürnberg-Nord

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in dem gebeten wird, bei den Dienststellen der Bundesregierung und beim Landeskommissar für Bayern vorstellig zu werden, damit die geplante Beschlagnahme des Staatswaldes zwischen Nürnberg und Erlangen unterbleibe.

Er könne sich nicht dazu entschließen, ständig an die Amerikaner in solchen Fragen heranzutreten und schlage deshalb vor, sich zunächst mit dem Oberbürgermeister von Erlangen27 in Verbindung zu setzen. Vielleicht sei es auch zweckmäßig, wenn der Herr Ministerpräsident mit Herrn Landeskommissar Shuster über diese Angelegenheit spreche.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths übt Kritik an der Art und Weise, wie die Dienststelle Blank ihre Tätigkeit ausübe und wendet sich auch dagegen, daß einzelne Abgeordnete und Bürgermeister selbständig Verhandlungen mit amerikanischen Dienststellen usw. führten. Auf alle Fälle müsse die Landesplanungsbehörde unbedingt zugezogen werden.

Der Ministerrat beschließt, sich zunächst nur auf Erkundigungen zu beschränken und beauftragt das Staatsministerium für Wirtschaft, die erforderlichen Informationen über den geplanten Übungsplatz bei Nürnberg einzuholen.

XII. Dienstkraftwagen

Staatsminister Zietsch betont die Notwendigkeit, die Nummern von beamteneigenen Kraftwagen, die mit 12 beginnen, sofort auf normale Nummern umzustellen. Er erinnere dabei an den Erlaß seines Amtsvorgängers vom 11. Mai 1951.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den letzten Absatz dieses Schreibens zum Beschluß des Ministerrats zu erheben und ihn den einzelnen Ministerien zuzuleiten.

Der Ministerrat faßt sodann folgenden Beschluß:

„Beamteneigene Kraftfahrzeuge dürfen keine 12er Nummern mehr führen.“

XIII. Elektrizitätsversorgung in Bayern28

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, die Oberste Baubehörde habe ihm berichtet, daß die Denkschrift über die Elektrizitätsversorgung in Bayern in Zusammenarbeit zwischen den Referenten des Innen-, des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums entstanden sei. Er schlage vor, das Titelblatt dieser Denkschrift entsprechend zu ändern und erst dann dem Landtag zuzuleiten.29

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.30

XIV. Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung usw.31

Staatsminister Dr. Oechsle macht darauf aufmerksam, daß in der Frage des Sitzes der Bundesanstalt der Bundesrat zwei entgegengesetzte Beschlüsse gefaßt habe. Er hoffe aber doch, daß es bei dem beschlossenen Sitz Nürnberg sein Bewenden haben werde.32

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß das Gutachten des Bundesjustizministeriums zu der Abstimmungsfrage über die Bundesanstalt zurückgezogen worden sei.33

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, im Augenblick könne man wohl nichts mehr unternehmen und müsse der Angelegenheit ihren Lauf lassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.34

XV. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, den Regierungsdirektor im Staatsministerium des Innern, Dr. Fellner,35 zum Ministerialrat zu ernennen.

[XVI. Besichtigung des Obersalzberges und des Kehlsteins durch die Staatsregierung]36

Anschließend wird vereinbart, am Donnerstag, den 2. August 1951, 13 Uhr, nach Berchtesgaden bzw. Obersalzberg zu fahren. Der Ministerrat ist sich darüber einig, daß zu der Besichtigung der Anlagen auf dem Obersalzberg und auf dem Kehlstein keine Pressevertreter zugelassen und bei der Besichtigung auch keine Abordnungen empfangen werden.37

Der nächste Ministerrat wird für Dienstag, den 7. August 1951, früh 8 Uhr, festgesetzt.

Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent