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Nr. 49MinisterratssitzungDienstag, 7. August 1951 Beginn: 8 Uhr 15 Ende: 10 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Berufsschulgesetz. II. Durchführungsverordnung zum Bundesgesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. 5. 1951. III. Beschluß der Bundesregierung vom 26. Juli 1951 betr. Verbot des „Rates der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN). IV. Vorweggenehmigung dringend benötigter Stellen durch den Landtag. V. IRO-Ausbildungsstätten in Ingolstadt. VI. Zuschuß für das Zentrallandwirtschaftsfest. VII. Aufhebung des Bayerischen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten. VIII. [Kehlsteinhaus]. [IX. Lindau]. [X. Versuchte gewaltsame Grenzübertritte in die DDR]. [XI. Situation der Filmindustrie in Bayern]. [XII. Einladungen].

I. Berufsschulgesetz1

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, das Kultusministerium warte noch auf die Äußerung des Staatsministeriums des Innern und er glaube, daß man den Entwurf vorher noch nicht besprechen könne.

Staatsminister Zietsch führt aus, das Finanzministerium könne, wie er schon früher ausgeführt habe, seine Zustimmung nicht geben, wenn die Kosten ganz auf den Staat übertragen würden. Bisher seien im Haushaltsjahr 1950 Zuschüsse im Gesamtbetrag von 6 Millionen DM für die Berufsschulen gewährt worden, der gleiche Betrag sei auch für das Jahr 1951 vorgesehen. Auch er sei dafür, die Berufsschulen, soweit nur irgend möglich, auszubauen, er sehe deshalb auch ein, daß die Zuschüsse im Laufe der nächsten Jahre erhöht werden müssen. Wahrscheinlich werde man dabei auf einen Betrag von 11–12 Millionen DM kommen.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, wenn der Staat 50% der Kosten für die Berufsschulen übernehme, so bedeute das ungefähr 12 Millionen DM; der Aufbau selbst werde mindestens drei Jahre in Anspruch nehmen. Im übrigen seien alle Fragen soweit geklärt, daß sofort im Ministerrat beschlossen werden könne, wenn die Äußerung des Innenministeriums vorliege.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er könne seine Zustimmung schon heute erteilen.

Staatsminister Dr. Schwalber teilt dann mit, der neue Text werde noch in dieser Woche den Herren des Kabinetts zugehen, so daß man in der nächsten Woche endgültig beraten könne.2

II. Durchführungsverordnung zum Bundesgesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. 5. 19513

Staatsminister Zietsch führt aus, an sich biete diese Durchführungsverordnung keine besonderen Schwierigkeiten. Der Ministerrat habe in der letzten Sitzung die Verabschiedung nur deshalb zurückgestellt, weil das Justizministerium den Wunsch geäußert habe, sich noch dazu äußern zu können.

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, von seiten des Justizministeriums bestünden keine Bedenken.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen mit der Maßgabe, daß § 7 wie folgt lautet:

„Diese Verordnung tritt am 1. August 1951 in Kraft.“4

III. Beschluß der Bundesregierung vom 26. Juli 1951 betr. Verbot des „Rates der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN)5

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß im letzten Ministerrat diese Angelegenheit zurückgestellt worden sei, weil das Innenministerium noch entsprechendes Material habe beschaffen wollen. Dieses Material liege nunmehr vor.

Anschließend verliest Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner eine Vormerkung des Staatsministeriums des Innern über die Tätigkeit des Rates der VVN.6

Staatsminister Dr. Müller führt aus, seiner Meinung nach könne man die VVN selbst nicht auflösen, dagegen sei er dafür, den Rat der VVN zu verbieten.

Der Ministerrat beschließt, auf Grund eigener Prüfung jede Betätigung des Rates der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) in Bayern zu verbieten.

Staatsminister Dr. Müller erkundigt sich anschließend danach, ob auch an ein gleichzeitiges Verbot rechtsradikaler Organisationen gedacht sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, er habe angeordnet, daß Versammlungen des Deutschen Blocks wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verboten würden; er könne das ohne weiteres auf Grund des Art. 102 des Ausführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung anordnen.7 Wenn z.B. Loritz8 in Bayern für die SRP sprechen wolle, könne er auch dessen Versammlungen verbieten.9

IV. Vorweggenehmigung dringend benötigter Stellen durch den Landtag

Staatsminister Zietsch ersucht, einen Antrag an den Bayerischen Landtag zu richten, das Staatsministerium der Finanzen zu ermächtigen, vorgriffsweise für den Haushalt 1951 das Personal bei Ezp. VI Kap. 516 um eine Reihe von Stellen zu erhöhen. Im wesentlichen handle es sich nur um eine notwendige Umgruppierung im Landesentschädigungsamt.

Staatsminister Dr. Müller weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Landesentschädigungsamt jetzt sehr gut laufe. Bis Anfang September könne voraussichtlich der Untersuchungsrichter abschließen, dann werde die Staatsanwaltschaft einige Wochen Zeit zur Fertigstellung der Anklageschrift gegen Dr. Auerbach benötigen.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen entsprechend, einen Antrag betr. Vorweggenehmigung dringend benötigter Stellen an den Landtag zu richten.10

V. IRO-Ausbildungsstätten in Ingolstadt11

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, Herr Staatssekretär Dr. Oberländer sei einverstanden, daß die Stadt Ingolstadt die ehemaligen IRO-Ausbildungsstätten, die auf den bayerischen Staat übergegangen seien, als Träger übernehme. Es sei daran gedacht, in erheblichem Umfang auch heimatvertriebene Jugendliche dort aufzunehmen.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, sein einziges Interesse bestehe darin, daß er die heimatvertriebenen Jugendlichen, besonders aus dem Bayerischen Wald, dort unterbringen könne; auf eine Übernahme des Lagers durch die Sudetendeutsche Landsmannschaft lege er kein Gewicht, er habe sich insoweit mit dem Arbeitsministerium geeinigt.12

Staatsminister Zietsch erklärt, auch das Finanzministerium sei damit einverstanden, daß die Stadt Ingolstadt Träger der ehemaligen Ausbildungsstätten der IRO werde.13

VI. Zuschuß für das Zentrallandwirtschaftsfest14

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereite selbst eine Reihe von Lehrschauen usw. für das Zentrallandwirtschaftsfest vor, die erhebliche Mittel in Anspruch nehmen. Es sei deshalb nicht in der Lage, aus seinen Mitteln den vom Bayerischen Bauernverband beantragten Zuschuß von 60000 DM zu gewähren.

Staatsminister Zietsch sieht sich nicht in der Lage, aus allgemeinen Haushaltsmitteln den gewünschten Zuschuß zu geben und schlägt vor, den Antrag des Bayerischen Bauernverbandes abzulehnen. Dieser müsse eben selbst15 das Fest in einer entsprechenden Form ausgestalten. Vielleicht könne man aber Unterlagen über ein etwaiges Defizit des Zentrallandwirtschaftsfestes im Jahre 1949 anfordern und dann noch einmal über die Angelegenheit sprechen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor zu beschließen, daß sich der Ministerrat Vorbehalte, sich an einem etwaigen Defizit in diesem Jahr entsprechend zu beteiligen.

Staatsminsiter Zietsch widerspricht mit dem Hinweis darauf, daß es nicht richtig sei, einen Zuschuß in Ausschicht zu stellen, da dieser dann bestimmt in Anspruch genommen werde.

Staatsminister Dr. Schlögl befürchtet Rückwirkungen auf andere Ausstellungen, wenn man das Zentrallandwirtschaftsfest in keiner Weise unterstütze, zumal dieses von jeher eine Förderung seitens des bayerischen Staates erfahren habe.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, unterstützt von Herrn Staatsminister Dr. Oechsle und den Herren Staatssekretären Dr. Oberländer und Dr. Guthsmuths, den beantragten Zuschuß nicht zu gewähren, nachdem sich bereits das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an der Ausstellung beteilige.

Der Ministerrat beschließt gegen die Stimme des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl, so zu verfahren.

VII. Aufhebung des Bayerischen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten16

Ministerpräsident Dr. Ehard weist zunächst darauf hin, daß nach Art. 49 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung zur Aufhebung eines Ministeriums ein Landtagsbeschluß erforderlich sei,17 der aber nur auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ergehen könne. Im Zusammenhang damit müsse man Art. 77 der Verfassung betrachten, wonach die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung, die Regelung der Zuständigkeiten und die Art der Bestellung der staatlichen Organe durch Gesetz zu erfolgen hätten.18 Wenn ein neues Amt eingerichtet werde, oder neue Zuständigkeiten gegründet würden, müsse ein Gesetz gemacht werden. Andererseits sei er aber der Meinung, daß Art. 49 Abs. 3 als lex spezialis gegenüber Art. 77 die Möglichkeit gebe, auch die Abgrenzung der Zuständigkeiten eines Ministeriums vorzunehmen; diese neue Abgrenzung könne der Ministerpräsident vorschlagen und der Landtag selbstverständlich annehmen oder ablehnen. Wenn hier von vornherein ein Gesetz vorgelegt werde, verzichte man auf diese Möglichkeit des Art. 49 Abs. 3.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Art. 49 befasse sich nur mit den Ministerien; wenn deren Zuständigkeiten verteilt seien, könne der Landtag jeden Tag durch ein Gesetz etwas anderes beschließen. Man habe z.B. auch bei der Übertragung des Wohnungswesens auf das Staatsministerium des Innern ein Gesetz gemacht.19 Richtig sei, daß zwischen Art. 49 Abs. 3 und Art. 77 ein gewisser Widerspruch bestehe. Er halte die vom Herrn Ministerpräsidenten aufgeworfene Frage praktisch für nicht sehr bedeutsam, da ja der Landtag jederzeit das Recht und die Möglichkeit habe, einen Initiativgesetzentwurf einzubringen.

Staatsminister Dr. Schwalber unterstützt mit dem Hinweis auf die seinerzeitigen Verhandlungen im Verfassungsausschuß die Auffassung des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner.20

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, daß Art. 49 gegenüber Art. 77 eben eine Sonderbestimmung sei, auf die man nicht verzichten solle.

Staatssekretär Dr. Koch stimmt dieser Auffassung zu und erklärt, daß Art. 49 Abs. 3 praktisch einen Teil dessen, was in Art. 77 bestimmt sei, vorwegnehme.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt, daß es seiner Meinung nach praktisch auf das gleiche herauskomme, da der Landtag auch dann, wenn er zunächst dem Vorschlag des Ministerpräsidenten zustimme, durch ein Gesetz alles ändern könne. Er schlage aber vor, zunächst diese Rechtsfrage innerhalb der Koalitionsparteien zu besprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu, stellt aber fest, daß er klar herausstellen wolle, daß zwar ein Beschluß des Landtags erforderlich sei, aber auch nicht mehr.21

Anschließend wird vereinbart, bei der nächsten Koalitionsbesprechung folgende Punkte zu erörtern:

a) Spielbanken,

b) Gemeindeordnung,

c) Termin für die Gemeindewahlen,

d) Referat für Bombengeschädigte,

e) Gesetz über Ministerpension,

f) Erhöhung der Ministergehälter um 20%

VIII. Kehlsteinhaus22

Der Ministerrat vereinbart, daß bis zur nächsten Sitzung die Staatsministerien des Innern und der Finanzen Material hinsichtlich der Ruinen auf dem Obersalzberg und des Kehlsteinhauses vorbereiten sollen.23

[IX.] Lindau24

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Südwürttemberg-Hohenzollern beabsichtige, gewisse Zuständigkeiten, die es hinsichtlich Lindaus noch besitze, abzuwickeln.25 Der Kreispräsident26 wolle hierüber mit Herrn Ministerialrat Dr. Riedl27 vom Innenministerium verhandeln, er frage deshalb an, ob dagegen Bedenken bestünden?

Es wird festgestellt, daß keine Bedenken bestehen.

Staatssekretär Dr. Oberländer macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß ungefähr 12000 Heimatvertriebene im Jahr aus Österreich über Lindau nach Bayern kämen. Es handle sich hier im wesentlichen um Südostdeutsche, die in Österreich außerordentlich schlecht daran seien und versuchten, in das Gebiet der Bundesrepublik zu kommen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, hier handle es sich um Fragen, die besonders die Landesgrenzpolizei angingen. Es sei deshalb zweckmäßig, wenn Herr Dr. Riedl auch insoweit mit dem Kreispräsidenten von Lindau verhandle.28

[X. Versuchte gewaltsame Grenzübertritte in die DDR]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, gestern hätten an der bayerischen Nordgrenze bei Ebern ungefähr 1000 Jugendliche versucht, in die Ostzone durchzubrechen, wobei es zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen sei, die ungefähr 250 Rädelsführer festgenommen habe.29 Er habe erklärt, daß alle Beteiligten festgenommen und dem Richter vorgeführt werden sollten; Verfahren könnten natürlich nur gegen die Rädelsführer durchgeführt werden.

[XI.] Situation der Filmindustrie in Bayern

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß am Donnerstag, den 9. August, eine Kundgebung aller Filmschaffenden in München stattfinden werde. In dem Plakat sei unter anderem vermerkt, daß die gesamte Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Landtag usw. zur Teilnahme gebeten worden seien, eine Methode, die recht merkwürdig sei. In der Tat sei die Situation der Filmdustrie zur Zeit sehr ungünstig; er habe erst dieser Tage die Übernahme eines Ausfalls von 4 Millionen DM unterschreiben müssen.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, man müsse jedenfalls endgültig klären, was mit Geiselgasteig und den ganzen Einrichtungen des dortigen Filmgeländes zu geschehen sei. Er selbst beabsichtige, an der Kundgebung am 9. August teilzunehmen.30

[XII.] Einladungen

a) Richtfest der Erweiterungsbauten des Staatlichen Tbc-Sanatoriums und Krankenhauses Gauting31

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß die Landesversicherungsanstalt Oberbayern zu diesem Richtfest eingeladen habe und er glaube, daß die Staatsregierung dort vertreten sein müsse.

Staatssekretär Dr. Oberländer betont, daß die Amerikaner für diesen Zweck zwei Millionen DM gestiftet hätten.32 Es handle sich jetzt noch darum, daß die Einrichtungen des IRO-Lagers in Luttensee für die Tbc-Kranken nur dann nach Gauting überführt werden könnten, wenn ein Betrag von 150000 DM gezahlt werde.33

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, es handle sich hier um Maschinen und Werkzeuge aller Art, die für die Berufsausbildung von Tbc-Kranken unentbehrlich seien. Der Betrag von 150000 DM müsse unbedingt aufgebracht werden.34 Vielleicht könne er zunächst vorschußweise den ganzen Betrag übernehmen, nachdem er Bundesmittel zur Bekämpfung von Tbc erhalten werde.

Anschließend wird vereinbart, der Benennung des Erweiterungsbaues in Gauting als „J. Donald Kingsley-Krankenhaus“35 zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt dann, daß an dem Richtfest Herr Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Herr Staatssekretär Dr. Oberländer teilnehmen werden.36

b) Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine Einladung der Kath. Kirchenverwaltung Waldkraiburg bekannt, wonach Weihbischof Dr. Neuhäusler37 am 12. August die neue katholische Kirche zu Waldkraiburg konsekrieren werde.

Es wird beschlossen, daß die Bayerische Staatsregierung bei diesem Anlaß durch Herrn Ministerialdirigenten Dr. Adam38 vertreten wird.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer
Ministerialrat