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Nr. 57MinisterratssitzungDienstag, 11. September 1951 Beginn: 8 Uhr 45 Ende: 12 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Brunner (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrswesens. II. Entwurf eines Berufsschulgesetzes. III. Entwurf einer Verordnung über die Gebühren der Rechtsanwälte für eine Tätigkeit in Steuersachen. IV. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951: a) Zur Fertigstellung des Wasserwirtschaftsamtsgebäudes Ingolstadt. b) Für den Neubau der Stickereifachschule in Naila. V. Nachtragshaushalt das Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft; hier: Bereitstellung von Sondermitteln im ordentlichen Haushalt des Staatsministeriums für Wirtschaft zur Unterstützung volkswirtschaftlich wichtiger Projekte der gewerblichen Wirtschaft. VI. Erhöhung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe, der Gehaltszulagen der Weihbischöfe sowie der Dienstentschädigungen für die Generalvikare und nebenamtlichen bischöflichen Sekretäre. VII. Freigabe der Holzpreise. VIII. Umsiedlungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Hohenfels. IX. Artilleriekaserne Garmisch. X. [Bundesratsangelegenheiten]. [XI. Besetzung des Postens eines Vizepräsidenten des Landesentschädigungsamtes]. [XII. Anfrage des französischen Beobachters]. [XIII. Überwachung von Büroräumen der Ministerien]. [XIV. Straßenbau]. [XV. Straße bei Klein-Tettau/Oberfranken]. [XVI. Sammlung des Bayerischen Landesrechts]. [XVII. Finanzielle Lage der Krankenhäuser]. [XVIII. Landeslastverteiler]. [XIX. Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes]. [XX. Pressekonferenz]. [XXI. Schlesiertag 1951 in München]. [XXII. Hochschule für politische Wissenschaften]. [XXIII. Aufforstung auf dem Obersalzberg].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrswesens2

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß nun ein umgearbeiteter Gesetzentwurf vorliege sowie Alternativvorschläge zu § 1 Abs. 2 und Abs. 3, die in dem Begleitschreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft vom 7. 9. 1951 enthalten seien. Dabei falle ihm auf, daß in § 1 Abs. 2 bestimmt werde: „Unberührt bleibt die Zuständigkeit des Staatsministeriums des Innern auf den in der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelten Gebieten ...“; insoweit habe doch noch eine Meinungsverschiedenheit bestanden, die seines Wissens noch nicht bereinigt worden sei. Selbstverständlich stehe es außer Zweifel, daß die Exekutive auf dem Gebiet des Straßenverkehrs beim Staatsministerium des Innern liegen solle. Andererseits müsse er doch fragen, ob es zweckmäßig sei, besonders im Hinblick auf die Regelung in anderen Ländern und beim Bund, die übrigen Zuständigkeiten gleichfalls dem Innenministerium zu übertragen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, daß er die Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten teile. Alle grundsätzlichen Fragen hinsichtlich des Straßenverkehrs sollten an das Wirtschaftsministerium kommen, selbstverständlich in engster Verbindung mit dem Staatsministerium des Innern, da sonst keine einheitliche Vertretung in Bonn bestehen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert Bedenken wegen der Verkehrspolizei. Es sei allerdings richtig, daß die Verwirrung auf diesem Gebiet durch eine Anordnung der Militärregierung hineingebracht worden sei.

Ministerialdirigent Brunner wird nun hereingebeten.

Er führt aus, die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrs sei auf Grund einer Anordnung der Militärregierung auf das Staatsministerium des Innern übergegangen, vor längerer Zeit aber aufgehoben worden. Bisher sei eine Neuregelung noch nicht getroffen worden.

Staatsminister Dr. Seidel verweist auf die Begründung zu dem Gesetzentwurf auf S. 2, letzter Absatz, in der die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den beiden Ressorts enthalten sei.

Ministerialdirigent Brunner entgegnet, eine Ausscheidung, wie sie in der Begründung vorgesehen sei, lasse sich praktisch nicht durchführen, die Begründung stimme auch mit dem Wortlaut des Gesetzentwurfs nicht überein. Schon immer sei es als äußerst mißlich empfunden worden, daß gerade auf dem Gebiet des Straßenverkehrs keine einheitliche Zuständigkeit bestehe. Es handelt sich nicht in erster Linie um die Sicherheit des Verkehrs, wenn auch selbstverständlich die Verordnungen sicherheitsmäßige Auswirkungen hätten. Die Hauptsache sei aber nach wie vor die Einrichtung des gesamten Straßenverkehrs. Er dürfe aber auch an den Vortrag des Herrn Bundesministers Dr. Seebohm3 in München erinnern, der die Notwendigkeit, alle Zuständigkeiten in einer Hand zusammenzufassen, betont habe. In der gleichen Richtung habe sich auch Herr Ministerpräsident Arnold4 von Nordrhein-Westfalen ausgesprochen, wie ja auch in diesem Land kein Zweig der Verkehrsverwaltung außerhalb des neuen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr sei. Bundesminister Dr. Seebohm halte es sogar für notwendig, neben den Gebieten der Verkehrssicherheit, der Verkehrsüberwachung, der Zulassung usw. sogar den Straßenbau in einem Ministerium zu vereinigen. Zumindest sei es aber notwendig, alle Sicherheitsfragen einheitlich zu bearbeiten.

Staatsminister Dr. Seidel wirft ein, soweit könne man nicht gehen, die Oberste Baubehörde müsse aber z.B. bei der Planung der Straßen in grundsätzlichen Dingen ein Einvernehmen mit der Straßenverkehrsverwaltung herbeiführen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es auch für zweckmäßig, die Zuständigkeiten des Abs. 2 zusammenzufassen, und zwar entweder im Wirtschafts- oder im Innenministerium. Für den Standpunkt des Innenministeriums sprächen zwei Punkte:

1. Die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet des Straßenverkehrs seien stets im Staatsministerium des Innern gewesen.

2. Wenn die Zuständigkeiten an das Wirtschaftsministerium abgetreten würden, so sei zu befürchten, daß die Sicherheitsangelegenheiten zu kurz kämen; dazu komme, daß sich das Wirtschaftsministerium notwendigerweise des Innenministeriums bedienen müsse.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, der Vorschlag des Vertreters des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten, der in seinem Zuleitungsschreiben vom 7. 9. 1951 enthalten sei, scheine ihm doch die glücklichste Lösung zu sein. Daß reine polizeiliche Aufgaben verbleiben, sei sicher, deshalb sei er auch bereit, mit dem Staatsministerium des Innern eine genaue Abgrenzung auch hinsichtlich des Verfahrens festzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und hält es für richtig, alle Zuständigkeiten beim Wirtschaftsministerium zusammenzufassen, das ein Einvernehmen mit dem Innenministerium herbeiführen müsse. Damit sei vor allem auch eine klare Vertretung gegenüber dem Bund und in den Ausschüssen des Bundesrates gewährleistet.

Staatsminister Dr. Seidel fügt noch hinzu, an sich sei ja alles in die eigentliche Verwaltung eingearbeitet, z.B. das Zulassungswesen usw., während beim Wirtschaftsministerium nur die grundsätzlichen Richtlinien ausgearbeitet würden.

Staatssekretär Dr. Koch hält die Worte „im Einvernehmen“ in § 1 Abs. 2 für eine sehr weitgehende und völlig genügende Sicherung.

Der Ministerrat beschließt, § 1 Abs. 2 des Entwurfs die in dem Zuleitungsschreiben vom 7. 9. 1951 vorgeschlagene Fassung zu geben und die Begründung entsprechend zu ändern.

Zu § 1 Abs. 3:

Ministerialdirigent Brunner gibt einen Überblick über die staatliche Schiffahrt auf den staatlichen Gewässern. Der Betrieb werde von der Bundesbahn unter der Aufsicht und im Auftrag des Verkehrsministeriums durchgeführt. Es bestehe natürlich eine enge betriebliche und tarifarische Verbindung mit der Bundesbahn, die auch in ihrem Werk die Reparaturen durchführe. Man müsse auch bedenken, daß insbesondere auf dem Starnberger See und dem Ammersee nicht nur ein Ausflugs-, sondern auch ein Berufsverkehr stattfinde.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß der Schiffsbetrieb im allgemeinen ein Zuschußbetrieb sei. Er glaube, daß jedenfalls die Schiffahrt auf dem Starnberger See rentabel gemacht werden könne.

Staatsminister Dr. Oechsle schlägt vor, § 1 Abs. 3 wie folgt zu fassen:

„Die Verwaltung und der Betrieb der staatlichen Schiffahrt auf den staatlichen Gewässern werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.“

Den zweiten Satz dieser Bestimmung könne man wohl weglassen, da er selbstverständlich sei.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden und stellt fest, daß das Finanzministerium auf alle Fälle noch den Vertrag mit der Bundesbahn genau überprüfen werde.

Der Ministerrat stimmt der Änderung des Absatzes 3 zu.

Die §§ 2 bis 7 werden ohne Änderung genehmigt.

Staatsminister Zietsch erklärt lediglich zu § 3, daß die Verwendung der Mittel im Nachtragshaushalt endgültig geregelt werde.5

II. Entwurf eines Berufsschulgesetzes6

Staatsminister Dr. Schwalber teilt mit, auf Grund der Beratung im letzten Ministerrat habe nochmals eine Referentenbesprechung über das Berufsschulgesetz stattgefunden, bei der die volle Übereinstimmung erzielt worden sei Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf berücksichtige die vom Ministerrat in der letzten Sitzung vom 28. 8. 1951 beschlossenen Änderungen, allerdings seien noch einige Schreibfehler zu berücksichtigen, und zwar

1. in § 6 Abs. lb müßten die Worte „ihren Aufenthalt haben“ gestrichen werden;

2. in § 39 Abs. 1 müßte noch nach den Worten „vorgebildet und“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt werden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der nun endgültigen Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.7

III. Entwurf einer Verordnung über die Gebühren der Rechtsanwälte für eine Tätigkeit in Steuersachen8

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, sämtliche Staatsministerien hätten diesem Entwurf ihre Zustimmung erteilt, lediglich das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe einige unerhebliche Änderungen beantragt.9 Er ersuche den Ministerrat, dem Entwurf zuzustimmen, dabei wolle er sich aber noch Vorbehalten, den § 1, der sprachlich nicht sehr zweckmäßig gefaßt sei, anders zu formulieren.

Ferner schlage er vor, § 2 Abs. 1 Buchstabe b wie folgt abzuändern:

„für einen erteilten Rat einschließlich Prüfung einer Steuererklärung 3/10 bis 5/10.“

Schließlich müsse noch § 6 Satz 1 umgestellt werden, ohne daß der Sinn verändert werde. . .

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, die Bedenken des Kultusministeriums zurückziehen zu können.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf mit den von Herrn Staatssekretär Dr. Koch dargelegten Änderungen zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Koch sichert zu, den endgültigen Text in den nächsten Tagen der Staatskanzlei zuzuleiten; die Verordnung könne dann als Verordnung der Staatsregierung veröffentlichet werden.10

IV. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951:

a) Zur Fertigstellung des Wasserwirtschaftsamtsgebäudes Ingolstadt

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner beanstandet, daß dieser Antrag dem Herrn Ministerpräsidenten unmittelbar von der Obersten Baubehörde zugeleitet worden sei, anstatt vorher über ihn zu laufen. Er bitte, in Zukunft derartige Anträge zurückzuweisen.

Auch Staatsminister Zietsch erklärt, Anträge dieser Art nicht mehr behandeln zu wollen, wenn nicht ordnungsgemäß vorgegangen werde. In diesem Fall könne er aber, da nun die Sache vor dem Ministerrat sei, sein Einverständnis erklären.

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von DM 100000 zur Fertigstellung des Wasserwirtschaftsamtsgebäudes Ingolstadt an den Landtag zu richten.11

b) Für den Neubau der Stickereifachschule in Naila

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, der Neubau dieser Schule sei dringend notwendig, Haushaltsmittel stünden aber nicht mehr zur Verfügung. Der unfertige Rohbau müßte über die Wintermonate eingestellt werden, wodurch hohe Kosten entstehen könnten. Er bitte deshalb, seinen Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von DM 246000 dem Landtag zuzuleiten.

Nachdem Staatsminister Zietsch sein Einverständnis erklärt, beschließt der Ministerrat, so zu verfahren.12

V. Nachtragshaushalt das Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft; hier: Bereitstellung von Sondermitteln im ordentlichen Haushalt des Staatsministeriums für Wirtschaft zur Unterstützung volkswirtschaftlich wichtiger Projekte der gewerblichen Wirtschaft

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Wirtschaftsministerium habe beantragt, in seinen Haushalt noch einen Betrag von 12 Millionen DM Sondermittel zur Förderung volkswirtschaftlich wichtiger Projekte der gewerblichen Wirtschaft einzustellen.

Staatsminister Zietsch erwidert, der Haushalt sei schon abgeschlossen, es bestehe also höchstens die Möglichkeit, diesen Betrag in den Nachtragshaushalt einzusetzen, über den man aber noch keinen Überblick habe. Das Finanzministerium sei der Meinung, daß unmittelbar vom Staat aus keine Kredite gegeben werden könnten; zu diesem Zweck habe man ja auch die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung gegründet,13 die über den außerordentlichen Haushalt Mittel von ungefähr 14 Millionen bekommen werde.

Staatsminister Dr. Seidel erinnert an die Diskussion im letzten Ministerrat hinsichtlich der Maxhütte und verweist auf die Begründung des Antrags, in der u.a. ausgeführt werde, daß 23 Betriebe abgewandert seien. Der Betrag von 12 Millionen sei notwendig, um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, was nicht mit Notstandsarbeiten geschehen könne, so sehr er auch die Initiative des Arbeitsministeriums anerkenne. Überall da, wo geeignete Standorte seien, müsse der Versuch gemacht werden, Industrien anzusiedeln, außerdem müßten die Flüchtlingsbetriebe konsolidiert werden. Er habe nichts dagegen, wenn dieser Betrag nicht im Etat erscheine und erinnere dabei an die Regelung in Württemberg, wo auch die Regierung über die Landesgewerbeanstalt und andere Einrichtungen Gelder zur Industrieförderung verteile.

Staatsminister Zietsch weist zunächst darauf hin, daß der Erwerb von Anteilen der Maxhütte eine einmalige Gelegenheit sei, die das Finanzministerium dem Kabinett habe unterbreiten müssen. Er müsse aber nochmals feststellen, daß die Industrieförderung eben über die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung geschehen müsse. Württemberg habe weder diese Einrichtung noch eine Staatsbank.

Im übrigen geschehe von Seiten des Finanzministeriums schon verschiedenes für die bayerische Wirtschaft; er erinnere nur an den Betrag von 1,46 Millionen DM für Zinsverbilligungen, die Mittel für Notstandsarbeiten oder die innerbayerische Flüchtlingsumsiedlung. Er bitte, heute über den Antrag des Wirtschaftsministeriums keine Entscheidung zu treffen, sondern ihn nur als Anregung zu betrachten. Er werde prüfen, was noch über den Nachtragshaushalt gemacht werden könne, und zwar über die Mittel für die Landesanstalt.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths äußert Bedenken und führt an Hand von einigen Beispielen aus, daß nicht alles über die Landesanstalt gemacht werden könne. Vielleicht wäre es doch das zweckmäßigste, wenn sich die Vertreter des Wirtschaftsministeriums mit denen des Finanzministeriums über den Antrag noch unterhalten könnten.

Staatsminister Zietsch und Staatsminister Dr. Seidel erklären sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

VI. Erhöhung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe, der Gehaltszulagen der Weihbischöfe sowie der Dienstentschädigungen für die Generalvikare und nebenamtlichen bischöflichen Sekretäre14

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß bezüglich der Teuerungszulage von 15% bisher noch keine gesetzliche Regelung vorliege und die Zuschläge bisher nur im Weg des Vorgriffs gewährt würden.

Staatsminister Dr. Schwalber stimmt zu und erklärt, der Standpunkt des Kultusministeriums sei der, daß kein Unterschied zwischen den Beamten und den Erzbischöfen, Bischöfen usw. gemacht werden könne.

Staatsminister Zietsch entgegnet, das Finanzministerium habe sich nur mit den Gruppen beschäftigt, die unter das Konkordat fallen.15

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, die Angelegenheit nochmals durchzusprechen und eine Vorlage an den Ministerrat zu machen.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, zur Debatte stehe auch die Frage der klösterlichen Lehrkräfte an staatlichen Schulen, die die Teuerungszulage von 15% bisher nicht erhielten. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium hätten bisher noch nicht zu einer Einigung geführt.

Es wird vereinbart, daß ein gemeinsamer Vorschlag von Finanz- und Kultusministerium dem Ministerrat vorgelegt und dann erörtert werden soll.

In diesem Zusammenhang ersucht Ministerpräsident Dr. Ehard Herrn Staatsminister Zietsch, bei der nächsten Finanzministerbesprechung festzustellen, welche Regelung hinsichtlich der Teuerungszulage für Kabinettsmitglieder in den anderen Ländern getroffen worden sei.16

VII. Freigabe der Holzpreise

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, zur Zeit fänden im Bundeskabinett Besprechungen über die Freigabe der Holzpreise statt.17 Die bisherige Preisregelung auf 130% der Landesgrundpreise, an die sich nur mehr der Staat halte, während sonst die Preise erheblich angestiegen seien, bedeute einen jährlichen Verlust von ungefähr 45 Millionen DM. Er schlage vor, daß drei Millionen Festmeter aus den Staatswaldungen schon zu einem erhöhten Preis abgegeben werden dürften, während für den sozialen Wohnungsbau noch zum alten Preis geliefert werde. Außerdem bitte er um Zustimmung des Finanzministeriums, daß die Einnahmen aus dem erhöhten Holzeinschlag durch Besatzungsaufgaben zur Erhöhung des Grundstocks, also zum Ankauf von Waldungen, verwendet werden dürfen; es handle sich hier um einen Betrag von 2,4 Millionen DM.

Staatsminister Zietsch erwidert, er könne sich damit wohl einverstanden erklären, die Angelegenheit müsse aber noch überprüft werden.

Staatsminister Dr. Seidel befürchtet, daß bei einer Freigabe der Holzpreise durch die Bundesregierung der Landtag verlangen werde, daß die bayerische Regierung dagegen Stellung nehme. Jedenfalls glaube er, daß man heute die Angelegenheit nicht erörtern könne.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, an sich sei es nicht erfreulich, wenn der Staat seine Holzpreise erhöhe, andererseits könne man ihm nicht zumuten, daß er erheblich weniger als der Privatwald einnehme. Er halte es aber jedenfalls für notwendig, die Gewinne dem sozialen Wohnungsbau zukommen zu lassen.

Staatsminister Zietsch kommt noch auf die Frage des Ankaufs von Wald zurück und erklärt, haushaltstechnisch bestünden erhebliche Schwierigkeiten. Jedenfalls bedürfe diese Frage noch einer eingehenden Prüfung.18

VIII. Umsiedlungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Hohenfels19

Staatsminister Dr. Schlögl gibt einen Überblick über die Evakuierungsmaßnahmen, die er als außerordentlich schwierig bezeichnet. Auch die Frage des Ankaufs von Gütern stelle sein Ministerium vor große Probleme, vor allem wegen der dort beschäftigten Landarbeiter. Besonders schwierig sei die Umsiedlung der 127 einheimischen Bauern. Er schlage deshalb vor, um das bisherige Nebeneinander zu beseitigen, einen fähigen Beamten mit der Koordinierung aller Maßnahmen zu beauftragen.

Staatsminister Zietsch führt aus, das Bundesfinanzministerium habe gestern Ministerialrat Weise20 nach München geschickt, um alle Fragen mit ihm zu besprechen; von Seiten des Bundesfinanzministeriums würden ihm keine besonderen Schwierigkeiten bereitet.

Die amerikanische Armee benötige die 400 Arbeitskräfte für ständig, so daß ein Teil der Flüchtlinge unmittelbar am Rand von Hohenfels verbleiben könnte. Herr Staatsminister Dr. Schlögl habe zwar mitgeteilt, daß 73 Vollbauernstellen vorhanden seien, bisher lägen aber nur eine Reihe von Vorschlägen vor, nicht aber Kostenvoranschläge usw. Das Bundesfinanzministerium werde sofort die notwendigen Mittel bereitstellen, wenn es im Besitz der erforderlichen Unterlagen sei. Das Landwirtschaftsministerium wüßte z. B. noch nicht, wie viel auslaufende Höfe vorhanden sind, was wohl daran liege, daß die Landessiedlung nicht entsprechend arbeite. Eine weitere Schwierigkeit ergebe sich aus dem Versuch, ganze Ortschaften geschlossen umzusiedeln,21 da keine Möglichkeit bestehe, so viel Siedlungsland geschlossen auf einmal zu erwerben. Den Vorschlag einer gewissen Aufzahlung halte er nicht für durchführbar. Jedenfalls habe er den Eindruck, daß bei den Umsiedlungsmaßnahmen nicht alles in Ordnung sei, das liege aber nicht am Bundesfinanzministerium, das die Gelder zur Verfügung halte, allerdings aber Unterlagen verlangen müsse. Es wünsche Einzelabfindungen in jedem einzelnen Fall, was auch richtig sei.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, 43 Vollbauernstellen mit den notwendigen Voranschlägen seien schon im Bau. Es seien ihm übrigens schon 120 auslaufende Höfe gemeldet worden.

Er schlage nun vor, seinen persönlichen Referenten, Oberregierungsrat Ziegler,22 zum Sonderbeauftragten für alle Umsiedlungsmaßnahmen zu ernennen, der dafür in jeder Weise geeignet sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.23

IX. Artilleriekaserne Garmisch24

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, wie eigentlich die Aktion des Bürgermeisters Schütte25 von Garmisch zusammenhänge, eine Freigabe der Artilleriekaserne zu erreichen. Schütte setze alle möglichen Stellen in Bewegung und berufe sich auch auf eine Empfehlung des Herrn Ministerpräsidenten.26

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, es sei ihm bekannt, daß Bürgermeister Schütte versuche, zum Teil mit Hilfe eines allerdings nicht sehr viel besagenden Schreibens des Generals Eisenhower,27 die Räumung der Kaserne zu verhindern. Seiner Bitte, diesen Versuch zu unterstützen, habe er sich nicht versagen könne, er habe aber ausdrücklich erklärt, daß die Ersatzbauten unter allen Umständen gebaut werden müßten, nachdem noch nichts darüber bekannt sei, wann mit einer Entscheidung hinsichtlich der Räumung der Kaserne zu rechnen sei. Allerdings habe er nun in den letzten Tagen aus einem Beschluß des Gemeinderats von Garmisch-Partenkirchen den Eindruck gewonnen, daß die Garmischer sowohl die Garnison wie auch die Flüchtlinge wegbringen wollen; das ginge natürlich auf keinen Fall.28

Staatssekretär Dr. Oberländer weist darauf hin, daß die Dienststelle Blank keinerlei Gewähr dafür übernehmen könne, daß die Kaserne nicht geräumt werde. Die Verantwortung, wenn tatsächlich eines Tages die Flüchtlinge räumen müßten und keine Ersatzbauten zur Verfügung stünden, trage allein der Bürgermeister von Garmisch.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß sich die Äußerungen der Dienststelle Blank widersprächen. Es sei jetzt schon September, ohne daß gebaut worden sei, andererseits müsse man mit Sicherheit annehmen, daß Garmisch noch im Laufe des Winters von amerikanischen Truppen belegt werde. Das Bundesfinanzministerium habe 8 Millionen DM bereitgestellt, so daß sofort gebaut werden könne. Die Widerstände der Gemeinde Garmisch seien völlig unverständlich. Er habe deshalb auch ausdrücklich erklärt, es liege ein Beschluß des Ministerrats vor, daß in jedem Fall gebaut werden müsse, solange der Bund sich bereiterkläre, Wohnungen zu erstellen. In diesem Zusammenhang müsse er auch darauf aufmerksam machen, daß Herr Landrat Abg. Dr. Lenz29 von Memmingen völlig unnötige Schwierigkeiten hinsichtlich Memmingerberg gemacht habe und so eine Verzögerung von drei Wochen verursacht habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt noch mit, daß er den ganzen Fall Garmisch eingehend mit Herrn Staatsrat Rattenhuber30 besprochen und diesen beauftragt habe, sich mit Herrn Bundesfinanzminister [Schäffer] zu besprechen und den Beschluß des Ministerrats über den Bau von Wohnungen zu bestätigen.31

X. [Bundesratsangelegenheiten]

Staatsminister Zietsch teilt mit, daß in der nächsten Woche eine Besprechung der Finanzminister über die Inanspruchnahme der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund abgehalten werde.32 Die Sache werde dann in den Finanzausschuß kommen. Am nächsten Dienstag werde er dem Herrn Ministerpräsidenten eingehend darüber berichten, damit die Richtlinien festgelegt werden können.

Staatsminister Dr. Oechsle macht darauf aufmerksam, daß der Bundespräsident das Gesetz über den Sitz der Bundesanstalt in Nürnberg nicht unterschrieben habe.33 Kürzlich seien nun der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundestages und sein Stellvertreter beim Bundespräsidenten gewesen, um die Angelegenheit mit ihm zu besprechen. Vielleicht wäre es auch zweckmäßig, wenn der Herr Ministerpräsident die bayerischen Mitglieder des Kabinetts, das sich für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aussprechen werde, anschreiben könnte.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, in diesem Sinne an Herrn Staatsrat Rattenhuber zu schreiben.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths macht darauf aufmerksam, daß Schleswig-Holstein Mittel aus dem Sanierungsfonds durch eine Rücksprache beim Bundeskanzler erhalten habe, während Bayern nicht berücksichtigt worden sei. Es wird beschlossen, auch diese Angelegenheit durch Herrn Staatsrat Rattenhuber klären zu lasen.

[XI.] Besetzung des Postens eines Vizepräsidenten des Landesentschädigungsamtes34

Staatsminister Dr. Müller empfiehlt zunächst, keinerlei Ernennungen vorzunehmen, bis er das Finanzministerium unterrichtet habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für richtig, vom Tatbestand auszugehen, bekanntlich sei mit Herrn Direktor Meier35 vom Bayerischen Hilfswerk wegen des Vertragsabschlusses verhandelt worden. Mit Zustimmung des Ministerrats hat das Finanzministerium dessen Forderungen nicht gebilligt. Auch die Israelitische Kultusgemeinde habe sich eingeschaltet, er habe ihr auf Grund eines Entwurfs des Finanzministeriums geantwortet, bisher aber noch keine Mitteilung erhalten.

Staatsminister Zietsch bestätigt, daß am 29. 3. durch Beschluß des Ministerrats die Berufung des Herrn Meier vorgenommen worden sei. Er habe diesem nun bis 10. 9. eine letzte Frist zur Erklärung gesetzt. Wenn er sich mit den Bedingungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht einverstanden erkläre, sei die Sache erledigt und man müsse die Kultusgemeinde um neue Vorschläge ersuchen. Er habe Herrn Senator Spanier36 auch erklärt, daß lediglich ein Gehalt von DM 12000 gezahlt werden könne, wobei man hinsichtlich der Kündigungsfrist entgegenkommen könne.

Staatsminister Dr. Müller stellt fest, daß die Situation innerhalb der Israelitischen Kultusgemeinde sehr ungeklärt sei und hält es nicht für notwendig, im Landesentschädigungsamt einen Präsidenten und Vizepräsidenten zu bestellen.

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß der Beschluß vom 29. 3. nicht rückgängig gemacht werden könne.

Es wird vereinbart, zunächst die Äußerung des Herrn Heinz Meier abzuwarten.

[XII.] Anfrage des französischen Beobachters

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, ein französischer Beobachter in München37 habe um eingehende Unterlagen über den Wiederaufbau Bayerns ersucht, die seines Erachtens nicht gegeben werden könnten.38

Staatsminister Dr. Seidel hält es für richtig, auf die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes hinzuweisen.

Es wird beschlossen, in der Antwort auf das Ersuchen auf diese Veröffentlichungen zu verweisen.39

[XIII.] Überwachung von Büroräumen der Ministerien

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, es habe sich als notwendig herausgestellt, die Büroräume in den Ministerien überwachen zu lassen. Vorschläge, in welcher Weise dies geschehen solle, werde er demnächst vorlegen.

[XIV.] Straßenbau40

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Einschränkungen der Mittel für den Straßenbau seien so schwerwiegend – 22,9 Millionen von 70,9 Millionen – daß er sich nicht damit einverstanden erklären könne. Er müsse jetzt Stammarbeiter entlassen und befürchte, daß der Straßenbau zum Erliegen komme. Die Stellungnahme des Finanzministeriums sei nicht in allen Punkten zutreffend, er habe eine Gegenerklärung ausarbeiten lassen, die er nun kurzhändig dem Herrn Finanzminister mit der Bitte um nochmalige Überprüfung übergebe.

[XV.] Straße bei Klein-Tettau/Oberfranken

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, die Behörden der Ostzone hätten kürzlich eine Durchgangsstraße bei Klein-Tettau gesperrt, so daß es notwendig ist, den Bau einer Umgehungsstraße zu beschleunigen, die an sich schon angefangen worden sei.

Nachdem sich Herr Staatsminister Zietsch damit einverstanden erklärt, wird beschlossen, die Straßenarbeiten beschleunigt durchzuführen.

[XVI.] Sammlung des Bayerischen Landesrechts41

Auf Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner wird beschlossen, ebenso wie im Innenministerium das heute noch geltende bayerische Landesrecht zu sammeln.

[XVII.] Finanzielle Lage der Krankenhäuser

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe ein Schreiben der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V.,42 deren Ehrenvorsitzender Herr Geheimrat Schindler sei,43 sowie eine Stellungnahme der Gesundheitsabteilung seines Ministeriums erhalten, in der auf die außerordentlich schwierige Situation der privaten Krankenanstalten hingewiesen werde.44

Staatsminister Zietsch meint, eine Subvention laufe eigentlich auf eine Subvention der Krankenkassen hinaus. Es müßte genau untersucht werden, wie die Verhältnisse seien, wobei noch zu beachten sei, daß Zuschüsse dieser Art in den Finanzausgleich zwischen den Staaten und Gemeinden aufgenommen seien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er werde an die beteiligten Ministerien wegen dieser Frage schreiben.

[XVIII.] Landeslastverteiler

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, Direktor Wolf45 vom Bayernwerk habe telefonisch mitgeteilt, daß sich das Bundeswirtschaftsministerium nur unter der Bedingung mit der Neuregelung der Landeslastverteilung in Bayern einverstanden erklärt habe, daß die Bezeichnung „Landeslastverteiler“ wegfalle und durch die Bezeichnung „Hauptgruppenleiter 8“ oder ähnlich46 ersetzt werde; außerdem stelle das Bundeswirtschaftsministerium die Bedingung, daß Lindau dem Hauptlastverteiler in Württemberg unterstellt werde. Mit dieser Bedingung könne man sich keinesfalls einverstanden erklären und er ersuche den Herrn Wirtschaftsminister, diese Angelegenheit zu überprüfen.

[XIX.] Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes47

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, ein Betrieb habe wegen der Auslegung des § 6 des Schwerbeschädigtengesetzes mit § 13 der Durchführungsverordnung hierzu die Verwaltungsgerichte angerufen; man müsse damit rechnen, daß unter Umständen ein Verwaltungsgerichtshof den bayerischen Staat verurteile mit der Begründung, daß § 13 der Durchführungsverordnung mit § 6 des Gesetzes nicht übereinstimme.48 In diesem Fall müsse der Staat für die vergangene Zeit ungefähr 12 Millionen bezahlen. Bedauerlich sei, daß man schriftlich und mündlich vergeblich versucht habe, den Oberstaatsanwalt beim Verwaltungsgerichtshof von dem Rechtsstandpunkt des Arbeitsministeriums zu überzeugen.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt Herrn Staatsminister Dr. Oechsle, sich wegen dieser Angelegenheit mit Herrn Staatsminister Dr. Hoegner in Verbindung zu setzen.

[XX.] Pressekonferenz

Die Pressekonferenz wird auf Montag, 17. 9., vormittags 9.30 Uhr festgelegt.

[XXI.] Schlesiertag 1951 in München49

Der Ministerrat beschließt, an diesem Tag die staatlichen Gebäude nicht zu beflaggen. Außerdem wird vereinbart, daß an den Veranstaltungen außer dem Herrn Ministerpräsidenten Herr Staatsminister Dr. Schwalber und die Herren Staatssekretäre Dr. Oberländer und Dr. Koch teilnehmen.

[XXII.] Hochschule für politische Wissenschaften

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, er habe ein Schreiben des Vorsitzenden des Kuratoriums der Hochschule für politische Wissenschaften, Herrn Prof. Dr. Gerlach,50 bekommen, in dem er gebeten werde, den beantragten Zuschuß von DM 50 000 zu befürworten.

Staatsminister Dr. Schwalber entgegnet, das Kultusministerium habe zwar diesen Betrag in den Haushalt eingestellt, das Finanzministerium habe aber seine Zustimmung versagt.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß auch der Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht habe.51

Es wird vereinbart, zunächst die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.

[XXIII.] Aufforstung auf dem Obersalzberg52

Staatsminister Dr. Schlögl erkundigt sich, ob er nunmehr mit der Aufforstung auf dem Obersalzberg beginnen könne oder nicht?

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, bis die Freigabe seitens des Landeskommissariats, die sehr bald zu erwarten sei, eingelaufen sei, könne man in dieser Sache nichts unternehmen.53

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent