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Nr. 64MinisterratssitzungMittwoch, 24. Oktober 1951 Beginn: 8 Uhr Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Gesetz über die Gewährung von Zulagen an die Beamten und Versorgungsempfänger des bayer. Staates. III. Bayerisches Jugendnotprogramm 1951/52. IV. Entwurf eines Gesetzes gegen verunstaltende und störende Außenwerbung. V. Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Auslande in Strafsachen (Zuständigkeitsvereinbarung). VI. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln. VII. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen. VIII. Ergänzung der Geschäftsordnung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. IX. Oberpolizeiliche Vorschriften über den Anschlag von Plakaten usw. X. Gesetz über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern in Bayern. XI. Dokumentarfilm München 1945. XII. Verkehrsausstellung 1953. XIII. [Panzerstraße im bayerischen Oberland]. [XIV. Dispositionsfonds der Minister]. [XV. Verkaufssonntage vor Weihnachten]. [XVI. Michaelssiedlung Karlshof bei Ellingen]. [XVII. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung]. [XVIII. Flüchtlingsfrage]. [XIX. Sudetendeutsche Legion].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau1

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetz in der vom Bundestag am 17. Oktober beschlossenen Fassung zuzustimmen.2

2. Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft3

3. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 19504

Bedenken werden nicht erhoben.

4. Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz5

Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe des Vorschlags des Finanzausschusses zuzustimmen.

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts6

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Finanzministeriums angeregt, den Vermittlungsausschuß anzurufen, und zwar mit Rücksicht darauf, daß § 6 Abs. 2 des Entwurfs eine Besserstellung der politisch Entfernten bedeute und die dort getroffene Regelung verwaltungsmäßig nur schwer durchführbar sei. Es sei vorgeschlagen worden, § 6 Abs. 2 durch folgende Bestimmung zu ersetzen:

„In § 37 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307  )7 wird das Wort „einhundert“ durch das Wort „einhundertfünfundzwanzig“ und das Wort „einhundertfünfzig“ durch das Wort „einhundertfünfundsiebzig“ ersetzt“.

Staatssekretär Dr. Ringelmann begründet die Auffassung des Finanzministeriums näher, bezweifelt allerdings, ob es gelingen werde, eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu finden. Die Frage wird jedenfalls morgen noch im Finanzausschuß behandelt, von dessen Stellungnahme hänge die weitere Entwicklung ab.

Staatsminister Zietsch erklärt, man habe offensichtlich bei der Abfassung des § 6 nicht an § 37 gedacht.

Der Ministerrat beschließt, zunächst abzuwarten, welchen Standpunkt der Finanzausschuß einnehmen werde.8

6. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung9

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert zunächst daran, daß der Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom Bundestag am 17. Oktober 1951 abgelehnt worden sei.10 Man müsse nun die Frage entscheiden, ob die gegen das Gesetz in der Fassung der dritten Lesung des Bundestages bestehenden Bedenken so schwer wiegen, daß Bayern nunmehr im Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen könne; damit würde man natürlich auch eine Gefährdung von Nürnberg als Sitz der Anstalt in Kauf nehmen müssen.11

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, das Gesetz über den Sitz der Anstalt sei vom Bundespräsidenten nicht unterzeichnet worden, dieser beabsichtige, ein Obergutachten des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Im Bundesrat sei bekanntlich Einstimmigkeit darüber erzielt worden hinsichtlich der stärkeren Einschaltung der Länder in die Bundesanstalt; dabei habe man erreicht, daß ein echtes Wahlrecht der Organisation eingeführt werde. Vor allem sei es auch gelungen, jede einseitige Belastung der Länder bei der Übernahme von Personal auszuschalten.

Wenn das Gesetz nun abgelehnt werde, bestünden zwei Möglichkeiten, nämlich

1. die Bundesregierung lege ein neues Gesetz über die Errichtung vor,

2. der Bundesrat bringe einen Initiativgesetzentwurf ein.

Regierungsdirektor Dr. Gerner fügt hinzu, man müsse mit der Möglichkeit rechnen, daß der Bundesrat einen Gesetzentwurf ausarbeite und die Bundesregierung gleichzeitig eine eigene Vorlage bringe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, das Initiativgesetz müsse mit der Bundesregierung abgestimmt werden.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, er halte das für unmöglich und sei der Auffassung, das Gesetz in der Fassung der dritten Lesung des Bundestages müsse abgelehnt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht noch darauf aufmerksam, daß damit Nürnberg als Sitz äußerst gefährdet sei.

Staatsminister Dr. Oechsle fährt fort, am Donnerstag tage der Sozialpolitische Ausschuß, anschließend sei eine Konferenz der Arbeitsminister, die er einberufen habe, und zwar einschließlich der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. Wahrscheinlich würden die Sozialpolitiker erklären, daß sie nicht bereit seien, auf der Grundlage der Fassung der dritten Lesung sich für die Bundesanstalt zu interessieren. Wenn sie dort zustimmen sollen, könnte er das ja dann im Bundesrat erklären.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, Herrn Staatsminister Dr. Oechsle freie Hand zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert noch auf Frage von Herrn Staatsminister Dr. Oechsle, eine nähere Begründung über die Haltung der CSU bei der Abstimmung im Bundestag habe er noch nicht erhalten, jedenfalls sei die Initiative von der CDU-Fraktion ausgegangen.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß in der ganzen Angelegenheit auch sehr stark persönlich gegen ihn gearbeitet worden sei, auch vom Bundesministerium aus. Jedenfalls habe er mit allen Kräften versucht, die SPD für die Interessen der Länder zu gewinnen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, die Angriffe gegen Dr. Oechsle seien völlig unbegründet, er habe das Vertrauen sowohl der Arbeitgeberverbände wie der Gewerkschaften.12

7. Dringlichkeitsantrag des Landes Schleswig-Holstein betr. Beihilfen für Winterbevorratung für Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenfürsorgeunterstützung und für Notstandsarbeiter13

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet über die Besprechung dieses Antrags im Koordinierungsausschuß14 und teilt mit, daß der Ausschuß empfehle, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesrates vom 18. Oktober 1951 in den Ziff. 1 und 2 zu unterstützen. Ziff. 3 sollte man dahin abändern, daß der Bund die Winterbeihilfe in Höhe von 100% übernimmt. Allenfalls könne man sich darauf verlassen, daß 15% vom Land aufgebracht würden. Der Koordinierungsausschuß sei ferner der Meinung, daß Ziff. 4 des Vorschlags des Sozialpolitischen Ausschusses nicht unterstützt werden sollte.15

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, der Personenkreis müsse auf wirklich Hilfsbedürftige beschränkt bleiben, weitergehende Anträge könne man nicht unterstützen.

Der Ministerrat beschließt, es noch offen zu lassen, ob ein eigener Antrag von Bayern aus gestellt werden solle.16

8. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 25 bis 27 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)17

und

9. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 26 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)18

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, mit diesem Entwurf werde sich der Rechtsausschuß am 25. Oktober 1951 nochmals befassen.19 Es müsse zunächst wohl noch geklärt werden, ob die Reichsgrundsätze nur sinngemäß oder unmittelbar angewandt werden sollen.20

Was den § 26 betreffe, so schließe sich der Koordinierungsausschuß den Empfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses an und schlage Zustimmung nach Maßgabe dieser Empfehlungen vor.21

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.22

10. Entwurf eines Gesetzes über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens23

Bedenken werden nicht erhoben.

11. Entwurf eines Gesetzes über das Handelsabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Königlich Ägyptischen Regierung24

Auch hier wird beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß dieses Abkommen für die bayerische Wirtschaft sehr günstig sei. Solche Handelsverträge nützten aber nichts, wenn keine konsularische Vertretung in dem betreffenden Land sei. Er wäre dem Herrn Ministerpräsidenten dankbar, wenn er gelegentlich einer Rücksprache mit dem Bundeskanzler oder Staatssekretär Hallstein25 auf die Notwendigkeit, konsularische Vertretungen zu errichten, mit Nachdruck hinweisen würde.26

12. Entwurf einer Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (Verordnung Bau I/51)27

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, hier lägen Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen vor, die in einigen Punkten voneinander abwichen.28 Der Koordinierungsausschuß spreche sich dafür aus, im allgemeinen den Ausschüssen zu folgen,29 den Empfehlungen des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen unter Ziff. I, 3b und Ziff. II, 1 keine Folge zu leisten.30

Staatsminister Zietsch und Staatssekretär Dr. Oberländer sind der Auffassung, daß man gar nicht scharf genug vorgehen könne.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, bei der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung zu verbleiben.31

13. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung32

Regierungsdirektor Dr. Gerner teilt zusammenfassend die Empfehlungen des Koordinierungsausschusses mit,33 der sich im wesentlichen den Vorschlägen des Verkehrsausschusses anschließe.34

Der Ministerrat beschließt, diesen Empfehlungen zu folgen.35

14. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz)36

15. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz37

16. Entwurf einer Dritten Durchführungsverordnung zum Milch- und Fettgesetz: Meldepflichten38

Bedenken werden nicht erhoben.

17. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft39

18. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft40

19. Entwurf einer Verordnung über die Aufhebung der Verordnung des Hessischen Ministers des Innern zur Abänderung des § 58 der Ausführungsbestimmungen A zum Fleischbeschaugesetz41

Auch hier wird beschlossen, den Vorschlägen des Koordinierungsausschusses zu folgen.

20. Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit42

Regierungsdirektor Dr. Gerner teilt mit, der Bundestag habe am 17. Oktober beschlossen, den Antrag des Vermittlungsausschusses anzunehmen. Der Koordinierungsausschuß empfehle, keinen Einspruch einzulegen.43

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.44

21. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen45

Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zuzustimmen.46

22. Entwurf einer Verordnung nach § 43b Abs. 4 des Personenstandsgesetzes47

Bedenken werden nicht erhoben.

23. Maßnahmen zur Festsetzung von Höchstpreisen für Kartoffeln und Schweinefleisch48

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, Bremen habe beantragt, eine Entschließung des Bundesrates anzunehmen, wonach die Bundesregierung aufgefordert werden solle, Höchstpreise für Kartoffeln und Schweinefleisch festzusetzen.49 Im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums50 vorgeschlagen, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, da es sich um eine äußerst bedeutungsvolle politische Entscheidung handle, die zunächst in den Ausschüssen erörtert werden solle.51

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, es handle sich in der Tat um eine sehr schwerwiegende Frage. Wenn Höchstpreise kommen sollten, so müßten sie, um ihren Zweck zu erfüllen, sehr rasch kommen. Er sei dafür, die Frage nicht von der Tagesordnung abzusetzen, sondern sie unter allen Umständen zu behandeln. Wenn allerdings Höchstpreise bestünden, man aber keine Möglichkeit habe, auf die Ablieferung einzuwirken, hingen sie in der Luft. Wirtschaftspolitische Bedenken, das Verlangen nach Höchstpreisen zu stellen, habe er persönlich nicht, zumindest halte er es für erforderlich, daß der Bundesrat Stellung nehme und eindeutig erkläre, welche Preise er selbst noch für „angemessen“ halte.

Der Ministerrat beschließt, keine Absetzung des Punktes von der Tagesordnung zu beantragen.52

II. Gesetz über die Gewährung von Zulagen an die Beamten und Versorgungsempfänger des bayer. Staates53

Staatssekretär Dr. Ringelmann begründet kurz den Gesetzentwurf und schlägt vor, in § 3 nach den Worten „bemessen werden“ noch die Worte einzufügen: „soweit für Mitglieder der Staatsregierung“. Dementsprechend müßte auch noch die Begründung zu § 3 erweitert werden, wo vor allem darauf hinzuweisen sei, daß sich die Bezüge der Mitglieder der Staatsregierung nach dem Gesetz vom 5. September 1946 bemessen, ohne daß bis jetzt eine Erhöhung vorgenommen worden sei.54

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf mit der von Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen.55

III. Bayerisches Jugendnotprogramm 1951/5256

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß alle beteiligten Ministerien ein Jugendnotprogramm fertiggestellt hätten, das nun dem Landtag zugeleitet werden müsse.57 Über die Frage der Federführung sei bisher noch keine Einigung zustande gekommen, jedenfalls glaube er, daß die Zuleitung an den Landtag durch ihn selbst zu erfolgen habe.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, bisher sei das Arbeitsministerium federführend gewesen, zumal das Schwergewicht auf den Maßnahmen des bayerischen Jugendwerks liege.58

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden, daß das Arbeitsministerium federführend sei, spricht sich aber dafür aus, daß dieses wie bisher59 engste Verbindung mit den anderen Ministerien halten müsse. Er werde das Jugendnotprogramm im Namen der Bayer. Staatsregierung dem Landtag zuleiten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.60

IV. Entwurf eines Gesetzes gegen verunstaltende und störende Außenwerbung61

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß der Gesetzentwurf zunächst zur gutachtlichen Äußerung dem Bayer. Senat zugeleitet wird.62

V. Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Auslande in Strafsachen (Zuständigkeitsvereinbarung)63

Staatssekretär Dr. Koch gibt zunächst einen Überblick über die grundsätzlichen Fragen dieser Vereinbarung. Von besonderer Bedeutung sei Ziff. 5 Abs. 2, wonach die Landesregierungen der Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme zu Auslieferungsbewilligungen zu geben und Bedenken der Bundesregierung Rechnung zu tragen hätten.64 Das Justizministerium versuche, die Verhandlungen weiterzuführen und Änderungen zu erreichen, es brauche aber eine Vollmacht des Ministerrats, um abschließen zu können. Er bitte deshalb um die Ermächtigung, den bayerischen Standpunkt zu vertreten und gegebenenfalls die Vereinbarung abzuschließen.

Der Ministerrat beschließt, diese Ermächtigung zu erteilen.65

VI. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln

1. Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium des Innern bitte, sechs Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951 dem Landtag vorzulegen. Es handle sich um

a) 70000 DM für die Weiterführung der Umbauarbeiten am Landratsamtsgebäude in Waldmünchen,

b) 148000 DM für die Weiterführung des Wiederaufbaus der Bakteriologischen Untersuchungsanstalt München,

c) 166000 DM für die Vollendung des Dienst- und Wohngebäudes der Grenzpolizei in Waldsassen,

d) 26000 DM für die Restbauarbeiten am Dienstwohnungsgebäude des Regierungspräsidenten in Augsburg,

e) 271000 DM für die Weiterführung des Wiederaufbaues des „Roten Baues“ in Würzburg,

f) 1100000 DM für die Weiterführung des Wiederaufbaues des Regierungsgebäudes in München.

Der Ministerrat beschließt, diese Anträge dem Landtag vorzulegen.66

2. Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, Herr Abg. Dr. Franke67 betreibt persönlich die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von ca. 230000 DM für die Universitätskinderklinik in Erlangen. Ein entsprechender Antrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus habe schon die Zustimmung des Finanzministeriums gefunden, er sei aber bisher der Staatskanzlei noch nicht zugegangen.68

Staatsminister Zietsch bestätigt, daß hierüber eine Einigung mit dem Kultusministerium zustande gekommen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß mit Rücksicht auf diese Einigung schon jetzt ein entsprechender Beschluß gefaßt werden und der Antrag dann dem Landtag zugeleitet werden könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.69

VII. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen70

Staatssekretär Dr. Koch macht darauf aufmerksam, daß wahrscheinlich ein Bundesgesetz zur Regelung des Apothekenwesens kommen werde.71 Es sei deshalb zu überlegen, ob man den bayerischen Entwurf nicht besser zurückstelle.

Staatssekretär Dr. Nerreter erwidert, die Zuständigkeit des Bundes auf diesem Gebiet sei auf Art. 74 Ziff. 19 [GG]72 beschränkt. Im übrigen müsse man wohl einmal grundsätzlich überlegen, ob man in allen Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung eine Bundesregelung abwarten oder nicht lieber selbständig vorgehen solle. Auch die Vertreter der Deutschen Gewerkschaft hätten sich bei einer Tagung in Bayreuth für das bayerische Gesetz ausgesprochen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, den bayerischen Entwurf nur so lange zurückzustellen, bis das Innenministerium festgestellt habe, wann und in welcher Form mit einer Bundesregelung zu rechnen sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt sich damit einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, den Entwurf wieder aufzugreifen, sobald die notwendigen Feststellungen getroffen sind.73

VIII. Ergänzung der Geschäftsordnung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, in der letzten Zeit sei von der Möglichkeit des Änderungsgesetzes zum Verwaltungsgerichtsgesetz Gebrauch gemacht worden, auch Ruhestandsbeamte auf bestimmte Zeit zu ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes zu bestellen.74 Dies mache eine Ergänzung der Geschäftsordnung vom 20. August 1947 notwendig, wozu gem. § 10 Satz 2 VGG die Genehmigung der Staatsregierung erforderlich sei.75

Nachdem Staatsminister Dr. Hoegner den Text der Ergänzung verlesen hat, erkundigt sich Staatssekretär Dr. Ringelmann, ob diese Regelung beamtenrechtlich zulässig sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Vorschläge noch dem Finanzministerium zur Prüfung herübergeben zu wollen.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, der Ergänzung der Geschäftsordnung zuzustimmen, unbeschadet der Prüfung durch das Finanzministerium in beamtenrechtlicher Hinsicht.

IX. Oberpolizeiliche Vorschriften über den Anschlag von Plakaten usw.76

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, die Polizeiabteilung des Innenministeriums habe eine Entschließung herausgegeben, wonach die Oberpolizeilichen Vorschriften vom Jahre 1929 über den Anschlag von Plakaten, Verteilung von Flugblättern77 etc. wieder rechtswirksam werden.78 Weder er noch Herr Staatssekretär Dr. Nerreter seien davon verständigt worden. Man könne diese Vorschriften unverändert keineswegs herausgeben, er habe deshalb die Entschließung sofort widerrufen.79 Er halte aber eine Verordnung der Staatsregierung auf Grund der Ermächtigung des Polizeistrafgesetzbuches und des § 366 des Reichsstrafgesetzbuches für unbedingt notwendig.80 Wenn der Ministerrat damit einverstanden sei, werde er für die nächste Sitzung eine Vorlage machen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.81

X. Gesetz über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern in Bayern82

Staatsminister Dr. Oechsle ersucht, diesen Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung des Ministerrats zu erörtern.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.83

XI. Dokumentarfilm München 194584

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Oberregierungsrats vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, W. Cronauer, der sich darin bereiterkläre, Kopien seiner beiden Dokumentarfilme über München im Jahre 1945 herzustellen, wenn der bayerische Staat seine Filme kaufe.85 Der Herr Landeskommissar, der die Filme gesehen habe, halte es für sehr zweckmäßig, Kopien davon nach Amerika mitzunehmen und sie dort interessierten Kreisen vorzuführen.86 Es handle sich nun darum, ob einmal Mittel in Höhe von 25 000 DM zur Verfügung stünden, um den Film aufzukaufen, zum anderen, ob auch Mittel für die Herstellung der Kopien zur Verfügung gestellt werden könnten.

Staatsminister Zietsch erklärt, die Filme, die tatsächlich einmalig seien, selbst gesehen zu haben. Herr Abg. von Rudolph87 habe im Landtag den Antrag gestellt, sie für den bayer. Staat zu erwerben.88 Wenn der Landtag zustimme, könne bei der Beratung des Etats des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus der entsprechende Titel erhöht werden, das Finanzministerium würde der Erhöhung auch zustimmen.

Staatssekretär Dr. Brenner fügt hinzu, auch er sei unbedingt dafür, hier etwas zu tun. Der Film sei einzigartig und er würde es sehr begrüßen, wenn der Landtag dem Antrag des Herrn von Rudolph stattgeben würde. Allerdings sollte sich auch die Stadt München, für die ja die Filme von ganz besonderer Bedeutung seien, für die Sache einsetzen und die Kopien erwerben.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, es gebe keine anderen Filme, die die Verhältnisse am Ende des Krieges so anschaulich schilderten, wie diese; er habe auch mit Herrn Oberbürgermeister Wimmer89 und der Filmwirtschaft darüber gesprochen. Vielleicht könnten die Streifen in einen großen Film über die Zerstörung und den Wiederaufbau Münchens eingebaut werden. Auf alle Fälle spreche er sich dafür aus, die Filme für den bayer. Staat zu erwerben.

Staatssekretär Dr. Brenner bezweifelt, ob die Meinung des Herrn Landeskommissars, die Filme eigneten sich besonders für die Vereinigten Staaten, zutreffend sei.

Staatsminister Zietsch erwidert, zunächst müsse die Frage entschieden werden, ob der Film gekauft werden soll, was man dann mit dem Film anfange, komme in zweiter Linie. Er glaube aber nicht, daß im Landtag noch irgendwelche Schwierigkeiten auftauchen könnten.

Der Ministerrat beschließt, die Filme des Herrn Cronauer für den bayer. Staat um den Preis von 25000 DM anzukaufen, wofür das Kultusministerium einen Antrag an das Finanzministerium richten solle, einen Teil seines Etats entsprechend zu erhöhen.

Ferner wird beschlossen, daß sich die Bayer. Staatskanzlei mit dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen90 wegen des zweiten Punktes des Schreibens des Herrn Cronauer in Verbindung setzen sollte.91

XII. Verkehrsausstellung 195392

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Herr Staatsminister Frommknecht habe ihm die Abschrift eines Briefes an Herrn Staatsminister Zietsch geschickt, wonach zwar für die Verkehrsausstellung 1953 im laufenden Haushaltsjahr 100000 DM zur Verfügung gestellt werden sollten, das Wirtschaftministerium ihm aber mitgeteilt habe, daß keine Aussicht bestehe, den Betrag flüssig zu machen.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die Stadt im Hinblick auf die Verkehrsausstellung der Handwerksmesse keinen Termin hat einräumen wollen. Wenn das tatsächlich geschehe, so sei die Handwerksmesse für München verloren. Im übrigen habe Herr Ministerialrat Kuchtner93 seines Ministeriums Herrn Staatsminister a.D. Frommknecht nur erklärt, die Mittel seien im außerordentlichen Haushalt vorgesehen, er wisse aber noch nicht, inwieweit dieser realisiert werden könne. Auf alle Fälle müsse sich das Kabinett darüber klar werden, ob der Betrag von 100000 DM für die Verkehrsausstellung gezahlt werden könne oder nicht.

Staatsminister Zietsch sichert zu, die Angelegenheit überprüfen zu wollen.94

XIII. Panzerstraße im bayerischen Oberland95

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Besatzungsmacht seit August im Oberland Abmessungen für eine neue Panzerstraße vornehme, ohne daß die Oberste Baubehörde davon offiziell verständigt worden sei. Da angeblich das Finanzbauamt München von der Sache wisse, werde er eine Vormerkung darüber an das Staatsministerium der Finanzen geben.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er habe selbst von dem Plan bereits erfahren und die notwendigen Schritte beim Landeskommissariat unternommen. Sobald er eine Auskunft erhalte, wird er das Kabinett wieder verständigen.

[XIV.] Dispositionsfonds der Minister

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß der Oberste Rechnungshof den Staatsministerien Vorschriften über die Verwendung des Dispositionsfonds machen wolle; er habe dieses Ansinnen schriftlich abgelehnt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und stellt mit Einvernehmen des Ministerrats fest, daß über den Dispositionsfonds nach freiem pflichtgemäßen96 Ermessen verfügt werden könne.

[XV.] Verkaufssonntage vor Weihnachten97

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, es sei beabsichtigt, dieses Jahr drei Verkaufssonntage vor Weihnachten zuzulassen. Die Länder Württemberg-Baden und Hessen hätten sich bereits dahin entschieden, er glaube, daß man sich dieser Regelung auch in Bayern anschließen könne.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, auch er sei damit einverstanden, wenn an drei Sonntagen vor Weihnachten verkauft werde.

[XVI.] Michaelssiedlung Karlshof bei Ellingen98

Staatssekretär Dr. Brenner berichtet kurz über die Siedlung der Michael-Stiftung auf dem Karlshof bei Ellingen, die er für ein Unternehmen halte, das unbedingt gefördert werden müsse. Leider sei bis jetzt noch keine Entscheidung getroffen worden, da noch erhebliche Widerstände auf Seiten der Bayer. Landessiedlung bestünden.

Staatssekretär Dr. Oberländer hält die Michaelssiedlung auch für gut, erklärt aber, ohne die Mitwirkung des Landwirtschaftsministeriums und der ihm untergeordneten Stellen könne keine befriedigende Lösung gefunden werden.

Der Ministerrat vereinbart, die Angelegenheit in einer späteren Sitzung zu behandeln.

[XVII.] Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung99

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Staatsministeriums des Innern, das sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Form Haftpflichtversicherungen für die Fahrer der Ministerien abgeschlossen werden könnten.

Staatsminister Zietsch ersucht, ihm das Schreiben herüberzugeben und bemerkt, daß die dienstrechtlichen Verhältnisse bei den einzelnen Ministerien verschieden seien.100

[XVIII.] Flüchtlingsfrage

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, er habe in der letzten Zeit 17000 Personen, die bisher von der IRO betreut worden seien, übernehmen müssen. Mißlich sei nun folgendes: In Augsburg seien 12000 Wohnungen gebaut worden, die aber von der Bestatzungsmacht nicht belegt würden, weil sie angeblich zu klein seien. Es sei also eigentlich in Augsburg für den vorgesehenen Zweck101 umsonst gebaut worden, der Fehler liege aber nicht beim Bund, sondern bei den Amerikanern.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, diese Wohnungen unbedingt zu belegen.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, er werde der Meinung des Ministerrats entsprechend diese Wohnungen belegen, wenn auch die Rechts- und Sachlage noch ungeklärt sei.

[XIX.] Sudetendeutsche Legion

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß sich eine sogenannte Sudetendeutsche Legion gebildet habe, deren Mitglieder sich verpflichten müssen, „im Freiheitskampf für die Heimat ihr Bestes zu tun, um jeden Sudetendeutschen die Rückkehr in die Heimat zu ermöglichen“.102

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, er habe von dieser Sache schon gehört, lege ihr aber kein Gewicht bei.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent