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Nr. 66MinisterratssitzungDienstag, 6. November 1951 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen. III. Entwurf eines Gesetzes gegen nationalsozialistische Kundgebungen. IV. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern. V. Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und der Bayer. Staatsregierung über die Ausübung der Paßnachschau in Bayern. VI. Langfristige Sicherung des sozialen Wohnungsbaues; hier: Memorandum des Baufinanzierungsausschusses der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder der Bundesrepublik Deutschland und Berlin vom 9. Oktober 1951 zu Grundsatzfragen der Wohnungsbauförderung. VII. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951. VIII. Abschluß der politischen Befreiung. IX. Dienstkraftwagen der Ministerien. X. Fall Kroupa. XI. Einrichtung von Sparkommissionen. XII. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. XIII. Personalangelegenheiten.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über Gebühren für die Benutzung der Bundesautobahnen (Bundesautobahn-Gebührengesetz)1

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung gewesen, daß die Frage, ob überhaupt für die Benutzung der Bundesautobahnen Gebühren erhoben werden sollten, allein durch den Ministerrat entschieden werden könne. Für den Fall der Ablehnung müsse dann allerdings ein anderer Deckungsvorschlag gemacht werden. Empfohlen werde nicht die Erhöhung der Mineralölsteuer, sondern der Kraftfahrzeugsteuer, wobei die von den Ländern eingegangenen Beträge gem. Art. 106 Abs. 3  GG2 an den Bund abgeführt werden müßten.

Staatsminister Zietsch erklärt, die allgemeinen Einwendungen gegen die Einführung der Gebühr würden im wesentlichen damit begründet, daß dadurch ein wesentlicher Teil des Straßenverkehrs auf die übrigen Straßen abwandere, was eine erhebliche Mehrbelastung der Länder bedeute. Sonst gebe es eigentlich keine besonderen Argumente gegen den Vorschlag der Bundesregierung, auch das der Kostspieligkeit der Überwachung sei nicht stichhaltig. Er müsse sich also für die Bundesautobahngebühr aussprechen, zumal der erwartete Betrag von 100 Millionen unbedingt gebraucht werde. Es handle sich hier ja um eine Gebühr, die nur der zu zahlen habe, der die Autobahn auch tatsächlich benutze, wobei wohl zu beachten sei, daß durch die Benutzung der Autobahn die Betriebskosten wesentlich herabgesetzt würden.

Gegen die vorgeschlagene Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer müsse er sich mit Nachdruck aussprechen, weil er nicht einsehen könne, daß ganz allgemein alle Fahrzeuge und Motoren belastet würden, z.B. auch stehende Motoren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer komme an sich den Ländern zugute, das Bundesfinanzministerium müsse also ein Gesetz ausarbeiten, wonach die Mehrbeträge über den Umweg einer Erhöhung des Anteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer wieder an den Bund fließen müßten. Das würde also eine erhebliche Komplizierung bedeuten. Auch er spreche sich für die Autobahngebühr aus, zumal ja durch sie auch ausländische Fahrzeuge erfaßt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer könne von Bayern aus unmöglich vorgeschlagen werden. Auch er glaube, daß die Autobahngebühr eigentlich noch das geringste Übel sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner befürchtet, daß doch eine gewisse Abwanderung auf die übrigen Straßen, die von den Ländern unterhalten werden müßten, erfolgen werde. Im Gegensatz zum Herrn Finanzminister sei auch er der Auffassung, daß die Überwachung der Autobahn große Schwierigkeiten bereiten und erhebliche Mehrkosten für die Ausrüstung der Landpolizei mit sich bringen werde. Jede Art von Kontrolle halte er für zu kostspielig und nicht wirksam genug.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths stellt fest, daß die Autobahngebühr am meisten Oberfranken und vor allem das oberpfälzische Industriegebiet treffen werde, nachdem 70% der nordbayerischen Industrieerzeugnisse auf den Autobahnen befördert würden; die Verkehrsverhältnisse in diesem Gebiet seien eben so, daß die Verfrachtung auf der Eisenbahn zu schwierig und zu umständlich sei. Die anderen Autobahnen seien allerdings für Bayern weniger wichtig. Zu bedenken sei auch, daß für Oberfranken keine Ausweichmöglichkeit bestehe, weil neben der Autobahn keine geeigneten Parallelstraßen liefen. Wenn die Autobahngebühr tatsächlich eingeführt werde, müsse sich Bayern dann auf jeden Fall bemühen, zu einem Ausgleich hinsichtlich der Umwegfrachten zu kommen.

Staatsminister Zietsch erwidert, in erster Linie habe Bayern die Verpflichtung, das Bundesfinanzministerium in seinem Bestreben, 100 Millionen DM zu erhalten, zu unterstützen, da sonst der Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhöht werden müsse. Die nordbayerische Industrie müsse sich wieder daran gewöhnen, die Bundesbahn zu benützen. Es liege ja schließlich auch im bayerischen Interesse, für die Bundesbahn einzutreten. Im übrigen sei er durchaus bereit, dafür einzutreten, daß der Zuschuß für die Umwegfrachten nochmals um 500000 DM erhöht werde. Er hoffe auch, daß beim Zustandekommen des Gebührengesetzes mit dem Ausbau der fehlenden Autobahnstrecken in Bayern in absehbarer Zeit begonnen werde.3

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet ein, daß es nicht feststehe, ob tatsächlich mit den Erträgen dieser Gebühr die Autobahn weiter ausgebaut werde. Er glaube aber auch, daß die Autobahngebühr immerhin noch zweckmäßiger sei, als eine Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf im Bundesrat grundsätzlich4 zuzustimmen.

Bei der Erörterung der Einzelheiten des Entwurfs macht Regierungsdirektor Dr. Gerner darauf aufmerksam, daß in den §§ 2 und 35 nach Meinung des Koordinierungsausschusses sämtliche Kategorien von Fahrzeugen in die monatlichen Gebührenmarkensätze einbezogen werden müßten.

Der Ministerrat schließt sich dieser Empfehlung an.

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, in § 4 müsse wohl der Strafcharakter klarer hervorgehoben werden, etwa durch die Beifügung des Satzes: „Die erhöhte Gebühr kann steuerrechtlich nicht abgesetzt werden.“6

Staatsminister Zietsch hält diesen Vorschlag für richtig und empfiehlt außerdem, in den Fällen des § 4 die Gebühr nicht nur auf das doppelte, sondern auf das dreifache zu erhöhen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist dann noch darauf hin, daß die in § 6 vorgesehene Mischverwaltung durch eine klarere Landesauftragsverwaltung abgelöst werden müsse.7 Ferner sollten die Aufgaben des § 10 nicht durch die Zollbeamten des Aufsichtsdienstes, sondern durch die Verkehrspolizeistreifen der Länder mit übernommen werden.8 Es reiche aber wohl aus, daß von Bayern aus insoweit nicht ein eigener Antrag gestellt, sondern die Vorschläge nur als Richtlinien empfohlen würden.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.9

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes10

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.11

3. Entwurf eines Gesetzes über die Stundung der Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltsbeihilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz)12

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, sich dem Vorschlag der Finanzausschusses, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 zu stellen, nicht anzuschließen.13 Der Vermittlungsausschuß solle vielmehr mit dem Ziel angerufen werden, den § 2 Abs. 1 abzuändern.14 Im § 6 müsse nach Meinung des Koordinierungsausschusses in Satz 1 das Wort „vorschußweise“ gestrichen werden und außerdem der ganze Satz 2.15

Staatsminister Zietsch erklärt, er könne sich den Vorschlägen des Koordinierungsausschusses nur hinsichtlich der Änderung des § 6 anschließen, nicht aber hinsichtlich des § 2 Abs. 1. Den Antrag zu § 6 werde das Finanzministerium noch formulieren.

Der Ministerrat beschließt, sich der Auffassung des Herrn Finanzministers anzuschließen.16

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“17

Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe der Änderungsvorschläge des Finanzausschusses zuzustimmen.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, er sei damit einverstanden, daß auch Bayern einer Erklärung, der die übrigen Länderfinanzminister bereits zugestimmt hätten, ebenfalls zustimme.18

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze19

Einwendungen werden nicht erhoben.

6. Entwurf einer Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften20

Es wird beschlossen, der Verordnung nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses zuzustimmen.21

7. Antrag auf Zustimmung des Bundesrates zur Veräußerung eines bundeseigenen Motorschiffs im Werte von über 250000 DM22

und

8. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes23

Einwendungen werden nicht erhoben.

9. Entwurf eines Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Zulagegesetz)24

Regierungsdirektor Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß in den Änderungsvorschlägen des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Finanzausschusses die von Bayern vorgebrachten Einwände nicht berücksichtigt worden seien. In der Koordinierungssitzung habe es vor allem der Vertreter des Finanzministeriums25 für notwendig gehalten, auch noch die Berücksichtigung sonstigen Einkommens zu verlangen, und zwar in Anlehnung an die in § 33 des Bundesversorgungsgesetzes26 vorgesehene Regelung.

Staatssekretär Krehle wendet ein, das Arbeitsministerium vertrete die Auffassung, daß es sich hier um reine Versicherungsleistungen handle, also keine Berücksichtigung sonstigen Einkommens erfolgen dürfe.

Nachdem sich auch Staatsminister Zietsch dieser Auffassung anschließt, wird beschlossen, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.27

10. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes28

Bedenken werden nicht erhoben.

11. Entwurf einer Verordnung über Konsumbrot29

und

12. Entwurf einer Dritten Durchführungsverordnung zum Milch- und Fettgesetz: Meldepflichten30

Es wird beschlossen, den Entwürfen nach Maßgabe der Änderungsvorschläge des Agrarausschusses zuzustimmen.

13. Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über die Auflösung des Reichsnährstandes31

Der Ministerrat schließt sich dem Vorschlag des Agrarausschusses an, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

14. Ergänzung des Beschlusses des Bundesrates vom 5. Oktober 1951 betr. Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Apotheker32

Bedenken werden nicht erhoben.

15. Entwurf eines Bundesbahngesetzes33

Regierungsdirektor Dr. Gerner teilt mit, der Koordinierungsausschuß empfehle, keinen Einspruch einzulegen. Allerdings habe der Vertreter des Verkehrsministeriums erklärt, sein Ministerium halte die gegen § 9 Abs. 3 Satz 234 bestehenden Bedenken aufrecht. Diese seien allerdings nicht so schwerwiegend, daß deswegen Einspruch eingelegt werden sollte.

Der Ministerrat beschließt, keinen Einspruch einzulegen.35

16. Änderungsvorschläge zu der Geschäftsordnung des Bundesrates36

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet unter Zugrundelegung der Anlage 2 zum Schreiben des Sekretariats des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 2. 11. 1951 (R129/51) über die vorliegenden Änderungsvorschläge.37 In der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 8. November 1951 soll insbesondere die Frage erörtert werden, ob § 9 der geltenden Geschäftsordnung des Bundesrates um den unter Ziff. 2 der erwähnten Anlage vorgesehenen Abs. 3 ergänzt werden soll.38 Der Ministerrat ist einhellig der Meinung, daß eine Bestimmung dieser Art in die Geschäftsordnung nicht aufgenommen werden sollte. Im übrigen ist der Ministerrat der Auffassung, man solle in Ziff. 1 der vorerwähnten Drucksache den Formulierungen von Rheinland-Pfalz den Vorzug geben.39 In Ziffer 3 solle man Satz 1 und 3 belassen und an Stelle von Satz 2 die von Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Formulierung setzen.40 Der Vorschlag unter Ziff. 4 der Drucksache solle in Wegfall kommen.41 Mit den Ziff. 5 und 7 könne man sich einverstanden erklären.42 Dagegen erscheine die ausdrückliche Aufnahme einer Regelung im Sinne von Ziff. 6 in die Geschäftsordnung nicht besonders glücklich.43 Man solle zwar im Sinne der Ziff. 6 verfahren, aber davon absehen, dies ausdrücklich in der Geschäftsordnung festzulegen.44

17. Errichtung eines Bundesratsausschusses zu Wiedergutmachungsfragen

Regierungsdirektor Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß Württemberg-Baden die Errichtung eines Bundesratsausschusses für Wiedergutmachungsfragen vorgeschlagen habe. Der Koordinierungsausschuß empfehle, diesem Vorschlag nicht zu folgen.45

Staatsminister Zietsch entgegnet, er habe sich auf einer Besprechung der für die Wiedergutmachung zuständigen Minister in Stuttgart mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, da er es für zweckmäßig halte, einen solchen Ausschuß zur Beschleunigung der Wiedergutmachung einzusetzen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, gegen den württembergischen-badischen Vorschlag keine Einwendungen zu erheben.46

18. Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenvermittlung47

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß es versucht werde, in der Frage der Bundesanstalt auch den Bundesrat parteipolitisch aufzuspalten. Er befürchte, daß es sehr schwer sein werde, Nürnberg als Sitz der Anstalt durchzubringen. Jedenfalls halte er es für notwendig, alles zu tun, daß die Fraktionen der CSU und der Bayernpartei im Bundestag sich im entscheidenden Moment für Nürnberg einsetzen.

Anschließend wird vereinbart, daß an der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates Herr Staatsminister Zietsch und Herr Staatssekretär Dr. Koch teilnehmen.48

II. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen49

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Vorbereitungen eines Bundesgesetzes zur Regelung des Apothekenwesens50 seien noch keineswegs weit gediehen, außerdem könne die Zuständigkeit des Bundes nicht auf Art. 74 Ziff. 1951 gegründet werden. Nach dieser Bestimmung erstrecke sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes lediglich auf den Verkehr mit Arzneien usw., während es sich bei dem bayerischen Entwurf um ein Gesetz handle, das sich vor allem mit der Errichtung und dem Betrieb von Apotheken befasse. Der im Staatsministerium des Innern ausgearbeitete Entwurf sei fertig und er halte es für zweckmäßig, daß er in der nächsten Ministerratssitzung beraten werde.

Der Ministerrat beschließt, den Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats zu setzen.52

III. Entwurf eines Gesetzes gegen nationalsozialistische Kundgebungen53

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium der Justiz habe nun eingehend zu dem Gesetzentwurf des Innenministeriums Stellung genommen und eine Reihe von verfassungsrechtlichen Bedenken aufgezeigt. Der wesentliche Unterschied sei der, daß das Justizministerium auf die Verwendung äußerer Kennzeichen abstelle. Er glaube, daß man den Beschluß des Landtags vom 28. September 195154 auch in einem Gesetz nach den Vorschlägen des Justizministeriums gerecht werden könne und erklärt sich deshalb einverstanden, diesen zugrunde zu legen.

Art. 1 in der Fassung des Justizministeriums könne ohne weiteres übernommen werden, er schlage lediglich vor, in Abs. 2 vor den Worten „und Musikstücke“ noch das Wort „Lieder“ einzufügen. Ebenso müsse in Abs. 3 „Lieder und“ nach dem Wort „fallenden“ eingefügt werden. Außerdem halte er es für erforderlich, die Worte: „Der NSDAP, ihrer Gliederungen oder angeschlossenen Verbände“ in Abs. 3 zu streichen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, die Art. 2, 3 und 4 könnten unverändert übernommen werden.

Schließlich sei es auch notwendig, den Titel des Gesetzes zu ändern, er schlage die Fassung vor: „Gesetz gegen die Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen“.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der besprochenen Form zuzustimmen, worauf Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die endgültige Formulierung in den nächsten Tagen vorzulegen.

Anschließend gibt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner noch die Liste der verbotenen Lieder und Musikstücke bekannt und betont, daß es notwendig sei, die Liste so klein als möglich zu halten.55

IV. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern56

Der Ministerrat beschließt, für Dienstag, den 13. November 1951, abends 19 Uhr 30, eine Sondersitzung zur Beratung der Landkreisordnung, zu der jetzt eine gutachtliche Äußerung des Senats vorliege, festzusetzen.57

V. Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und der Bayer. Staatsregierung über die Ausübung der Paßnachschau in Bayern58

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß in der letzten Ministerratssitzung nicht der Entwurf des Bundesinnenministeriums, sondern der bayerische Entwurf beraten worden sei. Er halte es deshalb für notwendig, heute den Bundesentwurf zugrunde zu legen, mit dem man aber ebenfalls einverstanden sein könne.59

Nachdem Herr Staatsminister Dr. Hoegner den Entwurf verlesen hat, erklärt sich der Ministerrat damit einverstanden.60

VI. Langfristige Sicherung des sozialen Wohnungsbaues; hier: Memorandum des Baufinanzierungsausschusses der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder der Bundesrepublik Deutschland und Berlin vom 9. Oktober 1951 zu Grundsatzfragen der Wohnungsbauförderung61

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Ministerrat müsse sich entscheiden, welchem der verschiedenen Alternativvorschläge des Memorandums er folgen wolle. Im wesentlichen handle es sich darum, ob die Zustimmung zu dem Vorschlag erteilt werde, als „Notopfer Wohnungsbau“ eine zweckgebundene Sonderabgabe auf der Lohn- und Einkommensteuerbasis, ähnlich dem Notopfer Berlin,62 in Höhe von ca. 10–12% der Steuer einzuführen. Wenn man sich nicht dazu entschließen wolle, könnte das „Notopfer Wohnungsbau“ auch auf den Grundsteuermeßbeträgen aufgebaut und bei Mietwohngebäuden auf den Nutzer abgewälzt werden. Das wäre eine Regelung, die ungefähr der früheren „Bayer. Baunotabgabe“63 entsprechen würde.

Staatsminister Zietsch meint, im letzten Fall werde eine reine Kopfsteuer eingeführt, gegen die doch erhebliche Bedenken bestünden. Im übrigen habe das Finanzministerium die Vorschläge erst vor wenigen Tagen bekommen und sich noch nicht eingehend damit befassen können. Das Richtige scheine ihm aber ein Zuschlag zur Einkommensteuer zu sein. Man müsse aber wohl eine Ausnahme für die Landwirtschaft zulassen, ähnlich wie dies auch im Memorandum vorgeschlagen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont nochmals die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit und ersucht, möglichst heute schon eine Entscheidung zu treffen.

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß es in gemischten Betrieben Schwierigkeiten geben könne, während Staatsminister Dr. Schlögl darauf aufmerksam macht, daß z.B. die Hopfenbauern außerordentlich hohe Einkommensteuer zu bezahlen hätten.

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, sich für die auf der Lohn- und Einkommensteuerbasis aufgebaute Sonderabgabe auszusprechen, während bei den landwirtschaftlichen Betrieben die Grundsteuer zugrunde gelegt werden solle.

VII. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951

Der Ministerrat beschließt, in folgenden Fällen Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von im ao. Haushalt 1951 vorgesehenen Mitteln an den Landtag zu richten:

1. Antrag auf vorgriffsweise Bereitstellung eines Teilbetrages von 20000 DM aus der in den außerordentlichen Haushalt 1951 eingestellten ersten Rate von 100000 DM für den „Verkehrsverein Deutsche Verkehrsausstellung München 1953“.64

2. Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung der im außerordentlichen Haushalt 1951 vorgesehenen Bauausgaben in Höhe von 22000 DM für den Neubau des Schiffslandestegs St. Alban/Ammersee.65

VIII. Abschluß der politischen Befreiung66

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es nun dringend notwendig geworden sei, Beschluß darüber zu fassen, welches Ministerium den Abschluß der politischen Befreiung übernehmen müsse. Es kämen wohl ausschließlich das Justizministerium oder das Innenministerium in Frage.

Staatsminister Dr. Müller meint, das Sonderministerium müsse im Innenministerium aufgehen, weil alle Fragen, die übrig blieben, nicht vor die ordentlichen Gerichte, sondern vor die Verwaltungsgerichte gehörten; auch der Kassationshof werde zum Schluß ein Verwaltungsgericht.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt diese Auffassung nicht und weist darauf hin, daß bisher alle Beamten, die die einschlägigen Fragen im Innenministerium bearbeitet hätten, aus dem Bereich der Justizverwaltung seien. Er als Innenminister müsse eigene Referenten bestellen, die über die ganze Problematik nicht unterrichtet seien.

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, die Aufgaben des Sonderministeriums seien politischer Art und unterschieden sich grundsätzlich von den Aufgaben der Justiz. Dies sei schon bei der Begründung des Sonderministeriums vollkommen richtig erkannt worden, und diese Erkenntnis sei heute nicht weniger richtig als damals. Insbesondere sei es unerträglich, wenn künftig das Justizministerium in sogenannten Renazifizierungssachen das politische Verfahren nach § 1 des Befreiungsgesetzes durchführen müsse,67 als auch das Strafverfahren wegen Verstoßes gegen die Verfassungsschutzbestimmungen des Strafgesetzbuches.68

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, vielleicht könnten größere Konflikte entstehen, wenn Strafverfahren neben Entnazifizierungsverfahren liefen, vielleicht könnten sich der Herr Staatsminister des Innern und der Herr Justizminister noch einmal besprechen.

Nach kurzer Aussprache wird der Beschluß gefaßt, den Herrn Staatsminister der Justiz zum Minister für politische Befreiung zu bestellen.

IX. Dienstkraftwagen der Ministerien69

Staatsminister Zietsch erklärt, auf Grund der Beanstandungen über die staatlichen Kraftwagen im Haushaltsausschuß habe er die auf die einzelnen Ministerien treffenden Zahlen zusammenstellen lassen und dabei festgestellt, daß bei einigen Ministerien, vor allem beim Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium, die Zahl der Kraftwagen in der Tat recht erheblich sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, diese Zusammenstellung den einzelnen Ministerien zuzuleiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diese Frage dann im Ministerrat zu erörtern, vielleicht sei es doch möglich, eine Einschränkung zu erzielen. Er bitte, innerhalb der Ministerien zu überprüfen, ob tatsächlich alle Kraftwagen erforderlich seien. Es sei in der Tat oft nicht angenehm, festzustellen daß bei einzelnen Veranstaltungen usw. ganze Kolonnen von staatlichen Fahrzeugen mit Referenten der verschiedensten Ministerien anfahren.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, das Finanzministerium möge entsprechende Vorschläge machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er halte es für zweckmäßig, daß die Haushaltsreferenten aller Ministerien zusammenkämen und ihre Anforderungen aufeinander abstimmten.

Staatsminister Dr. Müller gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, ob man nicht mehr über die Arbeit der Regierung berichten solle. Er bitte zu überlegen, ob es möglich gemacht werden könne, daß einzelne sachkundige Referenten bei entsprechender Gelegenheit innerhalb Bayerns über die Tätigkeit der Regierung und der Ministerien berichteten.

X. Fall Kroupa70

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet, Professor Shuster habe ihm mitgeteilt, daß die Amerikaner in Frankfurt über den Fall Kroupa noch nicht einig seien; der Landeskommissar habe ein Interesse daran zu erfahren, welche Antwort die Staatsregierung im Landtag erteilen wolle.71 Bekanntlich sei der Flüchtlingsverwaltung das Lager Schleißheim seit 1. November unterstellt, die endgültige Übergabe werde morgen, den 7. November, erfolgen. Das bedeute, daß einmal Kroupa verschwinden könnte, zum anderen, daß er aber keine Sicherheit für seinen Schutz übernehmen könne. Er halte es für notwendig, daß Kroupa den ordentlichen Gerichten übergeben werde. Im Sudetendeutschen Weißbuch sei seine unheilvolle Tätigkeit geschildert worden.72

Staatsminister Dr. Müller erwidert, er befürchte, daß sich ein großer Teil der gegen Kroupa aufgestellten Beschuldigungen nicht nachweisen lasse. Es sei an sich möglich, ihn zu verhaften, er könne aber nicht sagen, ob die Gründe ausreichten.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, Kroupa auf alle Fälle verhaften zu lassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorlägen,73 worauf Staatsminister Dr. Müller zusichert, die entsprechenden Maßnahmen in die Wege zu leiten.74

Staatssekretär Dr. Oberländer betont nochmals, daß man Kroupa keinesfalls entkommen lassen dürfe, und er glaube, daß jetzt der Augenblick zum Handeln gekommen sei.

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, die Rechtslage sei ihm noch nicht klar und er halte es für notwendig, jedenfalls noch mit dem Generalstaatsanwalt zu sprechen. Es wäre verhängnisvoll, wenn Kroupa angeklagt würde und dann wegen eines Mangels an Beweisen freigesprochen werden müßte.75

Es wird beschlossen, daß sich Herr Staatssekretär Dr. Oberländer über diesen Fall im Laufe des Tages mit dem Staatsminister der Justiz in Verbindung setzt.76

XI. Einrichtung von Sparkommissionen77

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, vielleicht sei es möglich, die bezüglich der Kraftwagen beschlossenen Referentenbesprechung auch auf die Einrichtung von Sparkommissionen auszudehnen. Er bitte um Auskunft, wie sich diese Einrichtung bisher bewährt habe.

Staatsminister Zietsch erwidert, die Erfahrungen seien nicht gerade günstig, er schlage vor, die Sparkommissionen im Finanzministerium noch einige Monate laufen zu lassen, dann könne man die Erfahrungen endgültig überprüfen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, dem Landtag auf seinen Beschluß vom 28. September 1950, eine Sparkommission einzusetzen, eine Antwort zu erteilen.78

In diesem Zusammenhang müsse er auf die Frage der Staatsbauten zu sprechen kommen. Es müßten Mittel und Wege gefunden werden, Vorfälle, wie sie sich jetzt wiederholt, zuletzt in Waldsassen,79 ereignet hätte, zu verhüten. Notfalls sei er dafür, zunächst rücksichtslos alle Bauten einzustellen.

Staatsminister Dr. Müller hält es für notwendig, im Finanzministerium eine kleine Stelle einzurichten, die dauernd alle Staatsbauaufgaben zu überwachen habe, die Oberste Baubehörde allein genüge nicht.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß die Bauverordnung von 187280 revidiert werden müsse. In einem neuen Entwurf der Bauordnung müsse man unter allen Umständen einen interministeriellen Bauausschuß vorsehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wie unnötige und unvernünftige Bauten verhindert werden könnten.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, in seinem Ministerium werde kein Bauplan genehmigt, wenn er nicht von allen Gesichtspunkten genau überprüft worden sei. In seinem Ressort habe es bisher auch noch keine Schwierigkeiten gegeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß eine Reihe von wichtigen Bauvorhaben noch bevorstünden, vor allem müßten im Bereich der Universität München viele große Aufgaben durchgeführt werden, er erinnere nur an das chemische Institut, die Tierärztliche Hochschule usw. Vielleicht könne man dahin kommen, daß nicht bloß ad hoc etwas gemacht, sondern ein großzügiger Plan aufgestellt wird, in welchem die Reihenfolge aller Aufgaben, die durchzuführen seien, aufgestellt sei.

Staatsminister Dr. Schwalber wirft ein, er selbst habe den Ehrgeiz, die Staatsbibliothek81 und das Klinikviertel wieder herzustellen, dazu benötige er aber in den nächsten Jahren einen Betrag von 25 Millionen DM.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, daß die einzelnen Ressorts festlegen, welche besonders wichtigen Baumaßnahmen in ihrem Bereich erforderlich seien, und zwar auf lange Sicht.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe Herrn Ministerialdirektor Fischer schon Anfang des Jahres ersucht, ihm eine Liste der dringendsten Aufgaben vorzulegen, leider habe er sie bis heute noch nicht erhalten.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß immer wieder von den Plänen abgewichen werde. Man müsse von oben her mit allem Nachdruck darauf dringen, daß die Pläne und die Voranschläge auch tatsächlich eingehalten würden. Er schlage vor, daß alle Haushaltsreferenten der einzelnen Ministerien mit den Vertretern der Obersten Baubehörde und des Finanzministeriums sich zusammensetzen sollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und ersucht Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, die Sache in die Hand zu nehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß sich die Ministerien aber auch an den Gesamtplan binden müßten und nicht neue Pläne ausarbeiten dürften. Die Dringlichkeitsstufe müsse genau eingehalten und auch dem Landtag gegenüber begründet werden.

Staatsminister Dr. Schwalber regt an, auch mit den Fraktionen der Regierungsparteien zu sprechen, damit nicht übertrieben Kritik geübt werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, das sei schon geschehen, während Ministerpräsident Dr. Ehard hinzufügt, daß darüber erst in der gestrigen Koalitionsbesprechung beraten worden sei.

Es wird beschlossen, das Problem der staatlichen Baumaßnahmen in allernächster Zeit nochmals eingehend zu erörtern.

XII. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald82

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, am 2. Juli 1951 habe er mit dem Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald83 eine Besprechung gehabt und dabei zugesichert, sich für eine einjährige feste Zuweisung aus dem Staatshaushalt an die Schutzgemeinschaft einzusetzen. In der Ministerratssitzung vom 5. Juli habe sich dann Herr Staatsminister Dr. Hoegner bereiterklärt, das Präsidium zu übernehmen. Die Frage der Finanzierung sei aber inzwischen noch nicht weiter betrieben worden, weshalb die Schutzgemeinschaft auch an den Herrn Innenminister noch nicht herangetreten sei. Er halte die Bestrebungen für gut, bitte aber zu überlegen, welcher Betrag und aus welchem Titel gegeben werden könne.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, der Schutzgemeinschaft aus den Mitteln des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Betrag von 5000 DM zur Verfügung zustellen.

Staatssekretär Dr. Oberländer betont die Notwendigkeit der Schutzgemeinschaft und berichtet, daß die hessische Abteilung schon viel geleistet habe und über erhebliche Mittel verfüge.

Staatsminister Dr. Schlögl sichert zu, daß das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Schutzgemeinschaft den beschlossenen Betrag von 5000 DM überweisen werde.

XIII. Personalangelegenheiten

1. Oberste Siedlungsbehörde84

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, er sei der Meinung, daß der Ministerrat für die Ernennung des Leiters der Obersten Siedlungsbehörde nicht zuständig sei, weil es sich hier nicht um eine unmittelbar dem Ministerium unterstehende Behörde, sondern um eine Unterabteilung seiner Abteilung I handle. Auch der letzte Leiter der Obersten Siedlungsbehörde sei nicht vom Ministerrat ernannt worden.

Es wird beschlossen, es bei der durch den Herrn Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgten Benennung zu belassen.

2. Altergrenze der Beamten; hier Ministerialrat Dr. Karnbaum85 (Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, Dr. Karnbaum habe während der nationalsozialistischen Zeit berufliche Schädigungen erlitten, die es rechtfertigen, ihn über das 65. Lebensjahr hinaus im Dienst zu belassen.86

Staatsminister Zietsch erklärt, mit der Verlängerung nicht einverstanden sein zu können.

Staatsminister Dr. Schwalber; unterstützt von Staatsminister Dr. Hoegner, weist darauf hin, daß vielfach die Ablehnung von derartigen Anträgen dazu führen würde, daß anstelle von völlig unbelasteten Beamten wieder Beamte an die führenden Stellen kämen, die der Partei angehört und jedenfalls keine Nachteile erlitten hätten.

Der Ministerrat beschließt, Ministerialrat Dr. Karnbaum bis auf weiteres im Dienst zu belassen.

3. Neuorganisation der Staatstheater87

Auf Anfrage des Herrn Ministerpräsidenten erklärt Staatsminister Dr. Schwalber, wegen der Neuberufung des Generalmusikdirektors sei er noch in Unterhandlungen, auch mit Professor Rudolf Hartmann88 sei noch kein Vertrag geschlossen worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für sehr bedauerlich, daß nun die Bayer. Staatsoper weder einen Intendanten noch eine Generalmusikdirektor habe, ohne daß ein Ersatz in Aussicht stehe. Er habe den Eindruck, Generalmusikdirektor Solti89 habe den Vertrag mit Frankfurt nur unterschrieben, weil er keine Antwort vom Kultusministerium auf seine Fragen erhalten habe.

Staatsminister Dr. Schwalber antwortet, Solti habe sich schon lange gebunden und Frankfurt denke nicht daran, ihn aus seinem Vertrag zu entlassen.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß mit Professor Hartmann schon wochenlange Verhandlungen im Gange seien, in denen dieser unangenehme Bedingungen stelle.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, sich über den ganzen Fragenkomplex in der nächsten Woche eingehend zu unterhalten.

Staatsminister Dr. Schwalber stimmt zu mit dem Hinweis darauf, daß im Dezember die evtl. Kündigungen ausgesprochen werden müßten.90

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent