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Nr. 69MinisterratssitzungDienstag, 20. November 1951 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Presse- und Informationsamt).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Weihnachtsbeihilfen. III. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern. IV. Entwurf eines Gesetzes über die praktische Ausbildung in der Landwirtschaft. V. Staatliche Baumaßnahmen. VI. Interpellation betr. Überprüfung der Landsberger Urteile durch einen deutschen oder internationalen Gerichtshof. VII. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihrer Hinterbliebenen. VIII. Erhöhung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel. IX. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln. X. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau. XI. Ersatzwohnungsbauten in Landshut und Schönbrunn für DPs. XII. Personalangelegenheiten. XIII. [Artilleriekaserne Garmisch]. [XIV. Einholung eines Rechtsgutachtens des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Frage der Wirksamkeit von Satzungsänderungen der königlich privilegierten Schützengesellschaften]. [XV. Haftpflichtversicherung der Kraftfahrer der Staatsministerien]. [XVI. Entwurf eines Schulpflichtgesetzes]. [XVII. Schließung der Staatsbehörden an Heiligabend]. [XVIII. Verteilung des Betrages von 11000 DM für die Angehörigen der Opfer von Walpertskirchen]. [XIX. Abwerbung von bayerischen Betrieben]. [XX. Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem Kreis Lindau]. [XXI.] Veranstaltungen.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Vorschlag eines Gesetzentwurfs über die Grundsätze für die freie Wahl einer verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung1

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß in dem Vorschlag noch verschiedene wahltechnische Fragen offen seien. Im übrigen werde vermutet, daß der Punkt von der Tagesordnung der Bundesratssitzung abgesetzt werde. Er persönlich habe die Meinung und dies auch dem Bundeskanzler gegenüber ausgedrückt, daß mit diesem Gesetz nicht viel angefangen werden könne. Jedenfalls glaube er, daß der Ministerrat heute sich nicht näher mit der Angelegenheit befassen müsse.

Der Mimsterrat stimmt dieser Auffassung zu.2

2. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 19513

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, es handle sich hier um einen Rückläufer, zu dem der Koordinierungsausschuß empfehle, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.4

Staatsminister Zietsch erklärt, er sei selbst Berichterstatter und glaube auch, daß hier keine Bedenken bestünden. Der Finanzausschuß habe sein Votum noch zurückgestellt, da vorerst eine Denkschrift des Bundesfinanzministeriums abgewartet werden solle.

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.5

3. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 19516

Der Ministerrat beschließt, entsprechend dem Vorschlag des Koordinierungsausschusses zuzustimmen,7 und zwar nach Maßgabe der Empfehlungen des Finanzausschusses;8 dagegen wird beschlossen, die Empfehlungen des Innenausschusses nicht zu übernehmen.9

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts10

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, keinen Einspruch einzulegen.

5. Entwurf einer Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften.11

Der Mimsterrat beschließt, nach Maßgabe der Empfehlungen des Finanzausschusses zuzustimmen.

6. Erneute Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Grundsteuer-Durchführungsverordnungen12

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß sich der Finanzausschuß mit Mehrheit für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage ausgesprochen habe.13 Der Empfehlung des Koordinierungsausschusses,14 den Bundesratsbeschluß vom 21. September 1951 aufzuheben und dem Entwurf in der ursprünglich von der Regierung vorgelegten Fassung zuzustimmen,15 könne er daher beipflichten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.16

7. Antrag auf Zustimmung des Bundesrates zum Verkauf eines Teilgeländes der ehemaligen Munitionsanstalt in Moelln an die Moellner Textilwerke GmbH17

Der Ministerrat beschließt, der Veräußerung der Grundstücke nachträglich zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt dazu fest, daß hier vom Bundesfinanzministerium ein einzelner Fall herausgegriffen worden sei, während es in Bayern eine große Zahl ähnlicher Objekte gebe, bei denen die Lage noch völlig ungeklärt sei. Er halte es für richtig, an das Bundesfinanzministerium heranzutreten und offiziell die Anfrage zu stellen, warum hier eine Ausnahme gemacht worden sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, hier werde die Zustimmung verlangt, weil das Bundesministerium bekanntlich allein nicht verfügen dürfe; es treffe zu, daß die Frage des ehemaligen Reichsvermögens18 immer noch völlig in der Luft hänge.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, er schlage vor, daß das Finanzministerium dem Herrn Ministerpräsidenten eine Vormerkung übergebe, in der alle Bayern betreffenden Fragen aufgeführt seien. Er bitte auch, ihm davon eine Abschrift zukommen zu lassen. Vielleicht sei es auch notwendig, daß der Herr Ministerpräsident zusammen mit dem Herrn Finanzminister und dem Herrn Wirtschaftsminister in nächster Zeit mit dem Bundesfinanzminister spreche, um auf einer Entscheidung zu bestehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden.

8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung19

Der Ministerrat beschließt Zustimmung.

9. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues20

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Vertreter des Finanzministeriums habe sich gegen eine Berücksichtigung des Antrags von Nordrhein-Westfalen ausgesprochen,21 und zwar weil im Bundeshaushalt 91 Millionen DM für den allgemeinen Wohnungsbau gestrichen worden seien, ferner weil für die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues eine Sonderregelung durch das Gesetz vom 23. Oktober 195122 bestehe und schließlich dem Antrag kein Deckungsvorschlag beigefügt sei.23

Staatsminister Zietsch meint, wenn es gelinge, die Angelegenheit sofort im Plenum zu behandeln, sei er für Ablehnung, zumal es unmöglich sei, einen solchen Antrag ohne Deckungsvorschlag einzubringen.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, Nordrhein-Westfalen habe seine Verpflichtung, Wohnungen für die Bergarbeiter zu bauen, in der Vergangenheit nicht entsprechend erfüllt und sich zu sehr auf den Bund verlassen.

Auch Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, Nordrhein-Westfalen habe von 60 Millionen DM für die Umsiedlung der Heimatvertriebenen 30 Millionen DM überhaupt noch nicht verplant; man müsse unter allen Umständen den Antrag ablehnen.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag von Nordrhein-Westfalen nicht zu unterstützen.24

10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung25

11. Entwurf eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 2. 2. 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile26

Zu diesen beiden Punkten wird beschlossen, keinen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

12. Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens27

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, hier handle es sich vor allem um drei Punkte:

a) die Entscheidung der Frage, ob es sich hier um Finanz- oder Verwaltungsvermögen handle. Im Wirtschaftsausschuß sei er mit seiner Auffassung, daß es sich um Verwaltungsvermögen handle, leider allein geblieben.28

b) weiter sei von Bedeutung der im § 5 Absatz 1 Satz 1 vorgesehene Beirat, in dem nach dem Entwurf drei Vertreter der Filmwirtschaft volles Stimmrecht haben sollten. Deshalb sei auch eine entsprechende Vermehrung der Stimmen des Bundes notwendig geworden.29 Nun erhebe das Kultusministerium den Einspruch, daß dem Beirat auch ein von ihm benannter Vertreter angehören müsse. Dagegen sei zu sagen, daß es sich hier nicht um kulturpolitische Fragen, sondern um die Verwaltung des Vermögens handle. Er habe aber vorgeschlagen, daß zwei vom Bundesrat gewählte Vertreter der Länder in den Beirat hineinkommen sollten.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, die Kultusministerkonferenz habe beschlossen, die Vertreter aus Hamburg und Niedersachsen zu nehmen, weil der größte Teil des Vermögens in diesen beiden Ländern liege.30

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, der dritte Punkt von Bedeutung sei § 15; hier frage es sich, ob man im Plenum den Vorschlag durchsetzen könne, daß diese Bestimmung im Sinne der Zweckbindung der Mittel abgeändert werde. Er selbst glaube nicht, daß dieser Vorschlag Aussicht auf Erfolg habe. Vielleicht könne man folgendermaßen sagen:

„... und zum Zweck der Herstellung von Filmen zu verwenden.“31

Staatsminister Zietsch stimmt zu und glaubt, man könne einen solchen Antrag stellen und begründen. Es müsse aber wohl ein formulierter Antrag sein. Vielleicht könne Herr Regierungsdirektor Dr. Gerner die Formulierung übernehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann spricht sich dafür aus, bei der Erörterung des § 15 den Vorbehalt zu machen, daß Bayern mit der Zustimmung zu § 15 nicht gleichzeitig anerkenne, daß das Filmvermögen ohne weiteres dem Bund zustehe; es dürften also aus § 15 keinerlei Folgen für die endgültige Auseinandersetzung gezogen werden.

Staatsminister Dr. Seidel stellt darauf fest, daß zu § 1 ein Antrag des Wirtschaftsministeriums kommen werde, und zwar auf Grund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz.32

13. Erneute Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (Verordnung Bau I/51)33

14. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit vom 14. 2. 194934

15. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes35

Bedenken werden zu diesen Punkten nicht erhoben.

16. Einsetzung eines ständigen Bundesratsausschusses für Wiedergutmachungsfragen36

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Innenausschuß habe mit sechs gegen sechs Stimmen die Bildung eines besonderen Ausschusses abgelehnt. Es werde nun vorgeschlagen, daß ein Unterausschuß oder ein Arbeitsstab des Innenausschusses gebildet werde.

Staatsminister Zietsch ist der Auffassung, daß der Vorschlag der Stuttgarter Konferenz, einen eigenen Ausschuß zu bilden, nicht durchgehen werde, deshalb sei er mit einem Unterausschuß einverstanden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.37

17. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) vom 28. 2. 195138

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß der Koordinierungsausschuß vorschlage, den Empfehlungen des Agrarausschusses und des Wirtschaftsausschusses zu folgen.39 In der Koordinierungssitzung habe der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums aber noch die Frage aufgeworfen, ob Bayern nicht einen besonderen Antrag auf Streichung der Ziff. 16 des Art. 1 stellen solle und zwar mit der seinerzeit vom Rechtsausschuß gegebenen Begründung.40

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.41

18. Entwurf einer Vierten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz: Mühlenstelle42

Es wird beschlossen, nach Maßgabe der Empfehlungen des Agrarausschusses zuzustimmen.43

19. Entwurf einer Fünften Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz: Abgabeordnung für die Mühlenstelle44

Hier wird beschlossen, die Empfehlung des Agrarausschusses abzulehnen und dem Entwurf in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen.45

20. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 195146

Der Ministerrat beschließt, nach Art. 78 GG zuzustimmen.47

21. Entwurf eines Gesetzes über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll48

Es werden keine Bedenken erhoben.

22. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung einer Statistik der Gehalts- und Lohnverhältnisse49

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt werde wahrscheinlich von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Staatsminister Zietsch meint, daß diese Verordnung von Bayern aus abgelehnt werden müsse.

Regierungsdirektor Dr. Gerner stimmt zu und verweist auf die Diskrepanz zum Grundgesetz.50

23. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landes Württemberg-Hohenzollern über die Arbeitslosenfürsorge51

und

24. Zustimmung des Bundesrates zur Ernennung des Oberstaatsanwalts Dr. Westram zum Bundesanwalt52

Der Ministerrat beschließt in beiden Punkten Zustimmung.

25. Stellungnahme des Bundesrates zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes53

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, es sei möglich, daß das Bundesverfassungsgericht in der Sitzung vom 22. November 1951 die Sache zurückstelle und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme des Bundesrates verlängere.54 Im übrigen sei der Rechtsausschuß der Auffassung Bayerns beigetreten. Der Koordinierungsausschuß empfehle Zustimmung zu dem Vorschlag des Rechtsausschusses für den Fall, daß eine Behandlung der Angelegenheit im Bundesrat noch erforderlich sei.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.55

26. Bericht des Rechtsausschusses über neun Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht56

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, im Rechtsausschuß sei zunächst jeweils die Vorfrage geklärt worden, ob der Bundesrat sich an einem Verfahren beteiligen solle oder nicht. In den neun hier vorliegenden Fällen schlage der Rechtsausschuß vor, daß sich der Bundesrat nicht beteilige. Dabei handle es sich unter anderem um zwei sehr bedeutsame Fälle, nämlich

a) das deutsch-französische Wirtschaftsabkommen57 und

b) das sogenannte Petersberger Abkommen.58

Der Rechtsausschuß sei der Meinung, daß schon formell keine Beteiligung des Bundesrates gegeben sei; der Informationspflicht habe die Bundesregierung genügt (vgl. auch Art. 59 Abs. 2  GG).59

Der Mimsterrat beschließt, für die Nichtbeteiligung des Bundesrates einzutreten.60

27. Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates vom 8. 9. 195061

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß Bayern mit seinen Bedenken gegen den neuen Abs. 362 des § 9 nicht durchgedrungen sei. Der Koordinierungsausschuß empfehle, nach wie vor gegen die Ziff. 2 der Empfehlungen des Präsidiums63 zu dieser Bestimmung zu stimmen und nur den übrigen Änderungsvorschlägen beizupflichten.64

28. Entwurf eines Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr, die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften65

Der Mimsterrat beschließt auf Antrag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner, keinen Einspruch einzulegen, sondern dem Gesetzentwurf zuzustimmen.66

Dieser Beschluß erfolgt gegen die Stimme des Herrn Wirtschaftsministers.

29. Antrag auf vorübergehende Aufhebung der Einfuhrzölle für Schlachtrinder, Schweine usw.67

Es wird beschlossen dafür einzutreten, daß die Zollfreiheit nicht auf die Zeit bis 30. Juni 1952, sondern nur bis auf weiteres festgelegt werde.68

30. Bestellung eines Nachfolgers für den Sekretär des Rechtsausschusses, Wessel69

Es wird beschlossen, für die Kandidatur des Herrn Dr. Kutscher einzutreten.70

Anschließend wird vereinbart, daß an der nächsten Sitzung des Bundesrates Herr Staatsminister Zietsch und die Herren Staatssekretäre Dr. Koch, Dr. Ringelmann und Maag teilnehmen.

II. Weihnachtsbeihilfen71

Staatsminister Dr. Oechsle berichtet über die Frage der Zuwendung einer Weihnachtsbeihilfe an die Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenfürsorge.72 Die Gesamtbelastung für den bayerischen Staat bzw. für die Fürsorgeverbände werde fast 3 Millionen DM betragen73 Er müsse die Frage an das Finanzministerium richten, ob dieses in der Lage sei, diese Summe aufzubringen. Es handle sich hier um eine sehr ernste Angelegenheit, zu der er noch bemerken wolle, daß Niedersachsen bereits eine ähnliche Regelung getroffen habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Fürsorgeverbände sich weigerten, zusätzliche Mittel aufzubringen.

Staatsminister Zietsch erklärt, er wisse noch nicht, woher er die Mittel nehmen solle. Im übrigen könne man vielleicht mitmachen, wenn es den Bezirksfürsorgeverbänden überlassen bleibe, nach örtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden und wenn diese ihren Anteil übernehmen würden.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, das sei nicht möglich; wenn die Beihilfen schon gezahlt würden, dann einheitlich über das ganze Land.

Der Ministerrat beschließt, vorerst noch keine Entscheidung zu treffen. Der Herr Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge wird dem Herrn Staatsminister der Finanzen eine Vormerkung über die Frage der Zuwendung einer Weihnachtsbeihilfe an die Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenfürsorge übermitteln. Die Entscheidung soll dann erfolgen, wenn der Herr Staatsminister der Finanzen die Sache endgültig überprüft hat.74

III. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern75

Staatsminister Zietsch erklärt, sein Ministerium habe zu dem Gesetzentwurf eine Vormerkung erstellt, welche ihm erst kurz vor dem Mimsterrat vorgelegt worden sei.76 Er bitte daher, die Behandlung des Gesetzentwurfs nochmals um eine Woche zurückzustellen. Er erklärt, die Verzögerung in der Behandlung des Gesetzentwurfs wäre nicht entstanden, wenn das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge sich sofort bei der Erstellung des Entwurfs mit seinem Ministerium, welchem in allen beamtenrechtlichen Fragen die Federführung zukomme, in Verbindung gesetzt hätte.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, die rechtzeitige Verständigung des Staatsministeriums der Finanzen sei versehentlich unterblieben; er werde in Zukunft darauf achten, daß das Staatsministerium der Finanzen bei Gesetzentwürfen, welche beamtenrechtliche Fragen betreffen, rechtzeitig unterrichtet werde.

Der Mimsterrat beschließt die Zurückstellung der Beratung des Gesetzentwurfs um eine Woche.77

IV. Entwurf eines Gesetzes über die praktische Ausbildung in der Landwirtschaft78

Auf Antrag des Herrn Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird die Beratung des Gesetzentwurfs um eine Woche zurückgestellt. Der Ministerrat beauftragt die Staatsministerien, welche zu dem Gesetzentwurf noch keine Äußerung abgegeben haben, ihre Stellungnahme spätestens bis zur Beratung des Gesetzentwurfs im Mimsterrat in der kommenden Woche dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuzuleiten.79

V. Staatliche Baumaßnahmen80

Staatsminister Zietsch teilt mit, daß Ende der Woche den Staatsministerien ein Schreiben über die Aufstellung des Haushaltsplans 1952 zugehe. Dieses Schreiben enthalte auch die angekündigten Vorschläge bezüglich der staatlichen Baumaßnahmen. Er bitte daher, die Besprechung dieser Angelegenheit bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen, da bis zu diesem Zeitpunkt alle Kabinettsmitglieder im Besitze seiner Vorschläge seien.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.81

VI. Interpellation betr. Überprüfung der Landsberger Urteile durch einen deutschen oder internationalen Gerichtshof82

Staatssekretär Dr. Koch verliest den vom Staatsministerium der Justiz erstellten Entwurf einer Beantwortung der Interpellation. Der Entwurf findet die Billigung des Ministerrats, welcher beschließt, daß die Beantwortung durch den Herrn Staatsminister der Justiz erfolgen soll.

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß über die Interpellation im Landtag in keine Diskussion eingetreten werden sollte und daß insbesondere die Koalitionsparteien sich jeglicher Ausführungen zu der Interpellation enthalten sollten.83

VII. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihrer Hinterbliebenen84

Der Ministerrat stimmt dem Entwurf des Gesetzes in der vom Staatsministerium der Finanzen erstellten Fassung zu und beschließt die Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag.85

VIII. Erhöhung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel86

Der Ministerrat stimmt der Erhöhung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Mitglieder der Domkapitel vom 1. 4. 1951 bis 30. 9. 1951 um 15 v.H. und ab 1. 10. 1951 um 20 v.H. zu. Die Anordnung soll durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus getroffen werden.87

IX. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln

Der Ministerrat stimmt den Anträgen auf vorgriffsweise Genehmigung der im ordentlichen Haushaltsplan des Staatsministeriums des Innern für die Fortsetzung der Hochwasserschutzbauten vorgesehenen Mittel in Höhe von 3463000 DM und des im außerordentlichen Haushaltsplan des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten vorgesehenen Anteils des bayerischen Staates in Höhe von 25000 DM an den Planungskosten für den Flughafen Nordbayern88 zu.89

X. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau90

Der Mimsterrat bestätigt den in der letzten Sitzung des Ministerrats gefaßten Beschluß gegen die Stimmen des Herrn Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Herrn Staatssekretärs im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

XI. Ersatzwohnungsbauten in Landshut und Schönbrunn für DPs91

Der Mimsterrat mißbilligt das Verhalten des Direktors der Ackerbauschule Landshut-Schönbrunn und ist sich darin einig, daß die vom Ernährungsausschuß des Bayer. Landtags beschlossene Berücksichtigung der Eingabe das gesamte Bauprogramm und insbesondere die Bereitstellung der Mittel durch den Bund gefährden würde.

Der Ministerrat beschließt, daß bei der Erörterung der Eingabe in der Vollversammlung des Landtags vom Herrn Staatsminister der Finanzen und vom Herrn Staatssekretär für das Flüchtlingswesen sowohl auf die Unzulässigkeit der Behandlung der Eingabe als auch auf die Folgen, welche eine Berücksichtigung des Ausschußbeschlusses nach sich ziehen würde, hingewiesen werden soll.92

XII. Personalangelegenheiten

1. Der Mimsterrat erklärt sich mit der Ruhestandsversetzung des Ministerialdirektors Camille Sachs93 zum 31. Dezember 1951 einverstanden. Da Ministerialdirektor Sachs bereits ab 1. Dezember 1951 in Urlaub gehen wird, soll die Übergabe der Geschäfte der Abwicklungsstelle an das Staatsministerium der Justiz bereits am 1. Dezember 1951 erfolgen.

Staatsminister Zietsch bringt in diesem Zusammenhang noch den Beschluß der Raumkommission zur Sprache, nach welchem die Abwicklungsstelle aus dem Dienstgebäude in der Königinstraße in das Dienstgebäude in der Wagmüllerstraße umziehen soll. Staatsminister Zietsch erklärt, er müsse auf der Freimachung der Räume in der Königinstraße bestehen, da diese für die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung benötigt würden.94

Staatsminister Dr. Müller regt an, die Räume noch bis zur Übernahme der Abwicklungsstelle durch sein Staatsministerium aufzuschieben, da er erst dann beurteilen könne, ob die Räume in der Königinstraße freigegeben werden könnten.

Ein Beschluß wird hierzu nicht gefaßt.95

2. Ministerialrat Berndt96

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, am 31. Dezember 1951 werde Ministerialrat Berndt in den Ruhestand treten unbeschadet des gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens. Es handle sich dabei um die Prüfung

a) des Falles Straubing,97

b) der Dienstaufsicht über Regierungsbaudirektor Hocheder98 und

c) der Erklärung, die Berndt über die Abt. V des Innenministeriums99 abgegeben habe.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt fest, daß Herr Berndt Material über die Abt. V. sammle.

Der Ministerrat beschließt, Ministerialrat Berndt mit Wirkung vom 31. Dezember 1951 zu pensionieren, ihm aber noch Gelegenheit zu geben, über seine Äußerungen gehört zu werden.100

3. Präsident der Landpolizei, Frhr. von Godin101

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob es richtig sei, daß der seinerzeit vom Ministerrat gefaßte Beschluß über die Besoldungsbezüge des Präsidenten der Landespolizei von Seiten des Finanzministeriums nicht durchgeführt werden könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, an sich hätte Godin, der schon lange vor 1933 freiwillig aus der damaligen Landespolizei ausgeschieden sei, keinerlei Versorgungsansprüche; infolgedessen mache die zuständige Abteilung des Finanzministeriums Schwierigkeiten mit der Behauptung, es fehle an jeder rechtlichen Grundlage.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dies dem Ministerrat bei seinem Beschluß bekannt gewesen sei, er sich aber auf den Standpunkt gestellt habe, daß aus Billigkeitsgründen die Zeit seit der Verhaftung Godins, also seit Mai 1933, hätte angerechnet werden sollen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, Freiherr von Godin habe die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Finanzministeriums Einspruch einzulegen. Ob dieser Erfolg habe, müsse er bezweifeln, da – wie gesagt – Godin tatsächlich ordnungsgemäß ausgeschieden sei.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt.

XIII. Artilleriekaserne Garmisch102

Der Mimsterrat stellt fest, daß gegen die Räumung der Artilleriekaserne für die Zwecke der amerikanischen Armee keine Einwendungen mehr erhoben werden sollen, wenn diese unter Zubilligung einer angemessenen Räumungsfrist, d.h. nicht vor dem 1. 10. 1952, erfolge. Der Ministerrat stellt fest, daß die Verantwortung für die Lage, welche eintrete, wenn die Armee auf einem früheren Zeitpunkt bestehe, ausschließlich die Gemeinde treffe und daß diese für alle erforderlichen Maßnahmen zuständig sei.103

[XIV.] Einholung eines Rechtsgutachtens des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Frage der Wirksamkeit von Satzungsänderungen der Königlich Privilegierten Schützengesellschaften104

Der Ministerrat stimmt dem Antrag des Staatsministeriums des Innern auf Einholung eines Rechtsgutachtens des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Frage der Wirksamkeit von Satzungsänderungen der Königlich Privilegierten Schützengesellschaften zu.105

[XV.] Haftpflichtversicherung der Kraftfahrer der Staatsministerien106

Staatsminister Zietsch teilt mit, daß zur Frage der Haftpflichtversicherung der Kraftfahrer der Staatsministerien eine Besprechung zwischen den zuständigen Referenten der Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge stattfinden soll.107

[XVI.] Entwurf eines Schulpflichtgesetzes108

Der Ministerrat beschließt, die Beratung des Schulpflichtgesetzes auf die Tagesordnung des außerordentlichen Ministerrats am 20. November 1951, 18 Uhr 30, zu setzen.

Staatsminister Dr. Schwalber teilt mit, bei dem Gesetz habe der Ministerrat lediglich über drei Fragen von politischer Bedeutung zu entscheiden:

1. Ausdehnung der Schulpflicht auf sämtliche Bewohner Bayerns im Gegensatz zu dem Reichsschulpflichtgesetz, welches sich nur auf die im Reichsgebiet wohnenden Personen deutscher Staatsangehörigkeit erstreckt habe;

2. Frage des Schuljahrsbeginns im Herbst oder Frühjahr;

3. wenn der Schuljahrsbeginn auf das Frühjahr vorverlegt werde, so frage sich, ob das laufende Schuljahr verlängert oder verkürzt werden solle.109

[XVII.] Schließung der Staatsbehörden an Heiligabend]

Auf Antrag des Kultusministeriums beschließt der Ministerrat, bei allen Staatsbehörden den Dienst am Montag, den 24. Dezember 1951, im Hinblick auf die Kohlenknappheit ausfallen zu lassen. Dagegen soll am Samstag, den 22. Dezember 1951, der Dienstbetrieb wie üblich durchgeführt werden.

[XVIII.] Verteilung des Betrages von 11000 DM für die Angehörigen der Opfer von Walpertskirchen110

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß schon ein Vorschlag des Landratsamtes Erding über die Verteilung vorliege.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß ihm davon noch nichts bekannt sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt daraufhin, daß sich die Ministerien des Innern und der Finanzen in Verbindung setzen sollen, damit die Verteilung möglichst rasch erfolgen könne.

[XIX.] Abwerbung von bayerischen Betrieben

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die Versuche, bayerische Betriebe zur Abwanderung aus Bayern zu bewegen, immer mehr zunehmen, vor allem von Hessen aus. Er bitte den Herrn Finanzminister, diese eigenartigen Wettbewerbsmethoden einzelner Länder im Finanzausschuß des Bundesrates zur Sprache zu bringen.

Staatsminister Zietsch ersucht, ihm die Fälle bekanntzugeben, da er in der nächsten Woche eine Unterredung mit dem hessischen Finanzminister habe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann sichert zu, alle derartigen Fälle zu sammeln, besonders hinsichtlich der Sonderabschreibungen, die anscheinend immer wieder besonders von Hessen aus versprochen würden.

[XX.] Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem Kreis Lindau

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Kreispräsident von Lindau beabsichtige, bekanntzugeben, daß für die Handhabung der bayer. Dienststrafordnung der Kreis Lindau als zum Regierungsbezirk Schwaben und zum Landgrichtsbezirk Kempten gehörig behandelt werde. Es sei nun notwendig, eine Verwaltungsvereinbarung zu veröffentlichen, die vom Herrn Ministerpräsidenten und von Herrn Kreispräsidenten Zwisler111 zu unterzeichnen sei. Er werde die entsprechende Vorlage an den Herrn Ministerpräsidenten übersenden.112

[XXI.] Veranstaltungen

1. Feierstunde des Verbands der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner (VdK)113

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, der Herr Ministerpräsident habe ihm bereits gesagt, daß er an der Feierstunde des Verbands der Kriegsbeschädigten, Hintererbliebenen und Sozialrentner am 2. Dezember 1951 selbst nicht teilnehmen könne. Es bleibe hierbei bei der Vertretung der Staatsregierung durch den Herrn Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge.114

2. Der Ministerrat empfiehlt, daß an den Veranstaltungen der Schweinfurter Bürgerwoche kein Mitglied der Staatsregierung teilnimmt.

3. Beisetzung des verstorbenen Weihbischofs von Augsburg Eberle115

Der Ministerrat ist damit einverstanden, daß Herr Staatsminister Dr. Schwalber als Vertreter der Staatsregierung an der Beisetzung des Augsburger Weihbischofs teilnimmt.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent