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Nr. 87MinisterratssitzungDienstag, 18. März 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl.

Tagesordnung:

I. Erhöhung der Zahl der Wiedergutmachungskammern. II. Veröffentlichung der Personalveränderungen im Staatsanzeiger. III. Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 über die Nichterhebung von Verwaltungsgebühren im Amnestieverfahren. IV. Hagelpflichtversicherung. V. Entwurf eines zweiten Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des bayerischen Staates. VI. Entlohnung der Kraftfahrer der Ministerien. VII. Schiffbarmachung der Unteren Isar. VIII. Ehemalige Prinzregenten-Luitpold-Stiftung für ein Militärerholungsheim in Bad Reichenhall. IX. Personalangelegenheiten. X. [Nationalfeier der Slowaken]. [XI. Razzien]. [XII. Lage der älteren Angestellten]. [XIII. Personalvertretungsgesetz]. [XIV. Richterwahlausschuß].

I. Erhöhung der Zahl der Wiedergutmachungskammern1

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß die Justizverwaltung bereits eine weitere Wiedergutmachungskammer errichtet habe, dies aber noch in keiner Weise genüge. Er müsse das Finanzministerium um die grundsätzliche Bereitschaft ersuchen, auch seinerseits zu helfen und geeignete Kräfte zur Verfügung zu stellen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bittet, ihm vom Justizministerium aus entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Es wird vereinbart, daß die Angelegenheit zunächst zwischen Finanz- und Justizministerium geklärt werden soll.

II. Veröffentlichung der Personalveränderungen im Staatsanzeiger

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an den Beschluß des Bayerischen Landtags vom 28. Februar 1951, mit dem die Staatsregierung ersucht worden sei, künftig im Bayerischen Staatsanzeiger alle Personalveränderungen zu veröffentlichen.2 Zunächst hätten sich gewisse Schwierigkeiten ergeben. Die Redaktion der Staatszeitung sei aber nun der Meinung, daß ohne Erhöhung des Bezugspreises diese Veröffentlichungen ab 1. April 1952 erscheinen könnten. Alle Staatsministerien hätten der geplanten Regelung zugestimmt, auch das Staatsministerium des Innern, das die ursprünglichen Bedenken jetzt zurückgestellt habe.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Veröffentlichung der Personalveränderungen im Staatsanzeiger einverstanden.

In diesem Zusammenhang erklärt Staatssekretär Dr. Ringelmann, die Novelle zum Beamtengesetz habe bekanntlich nicht verabschiedet werden können;3 zur Zeit sei ein gewisser Stillstand eingetreten, da man das Bundesbeamtengesetz4 abwarten wolle.

III. Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 über die Nichterhebung von Verwaltungsgebühren im Amnestieverfahren5

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Finanzministerium habe den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, wonach Verwaltungsgebühren, die nach §2 der 21. Durchführungsverordnung vom 13. März 19476 festgesetzt wurden und bei Inkrafttreten dieser Durchführungsverordnung noch nicht bezahlt worden seien, unerhoben bleiben sollen. In der Begründung werde darauf hingewiesen, daß noch rund 20000 Personen mit Verwaltungsgebühren im Rückstand seien und die Einziehung der Beträge, die insgesamt etwa ½ Million DM ausmachten, nicht nur außerordentlich schwierig, sondern auch unwirtschaftlich und in der Mehrzahl der Fälle aussichtslos sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich ebenso wie Staatssekretär Dr. Nerreter gegen diese Verordnung.

Auch Staatssekretär Dr. Koch erhebt Bedenken mit der Begründung, er könne nicht damit einverstanden sein, daß öffentlich erklärt werde, diejenigen Zahler, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen seien, würden von jeder Zahlungspflicht jetzt befreit. Selbstverständlich habe er nichts dagegen, wenn in begründeten Einzelfällen entgegengekommen werde.

Der Ministerrat beschließt, den Entwurf nicht weiter zu behandeln und vorläufig zurückzustellen.

In diesem Zusammenhang berichtet Staatsminister Dr. Müller über Vorwürfe, die in einer Konferenz der ehemaligen Häftlinge von Buchenwald gegen den jetzigen Präsidenten des Landesentschädigungsamts gerichtet worden seien. Man behaupte, die Erledigung der Fälle nehme außerordentlich lange Zeit in Anspruch, auch würden im wesentlichen negative Bescheide erteilt.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist auf die Schwierigkeiten hin und stellt fest, daß aus der Natur der Dinge heraus die Zahl der negativen Bescheide größer als die der positiven sein müsse.

Im übrigen sei überhaupt zur Zeit eine große Aktivität sowohl der JRSO wie der Regierung des Staates Israel und auch von einem Verband der Verfolgten in Israel zu beobachten.

Staatsminister Dr. Müller spricht sich dafür aus, die Vereinigung der Häftlinge von Buchenwald, die sehr ruhig und vernünftig sei, zu unterstützen.7

IV. Hagelpflichtversicherung8

Ministerpräsident Dr. Ehard, erkundigt sich, ob es die Meinung des Ministerrats sei, den Gesetzentwurf jetzt trotz des ablehnenden Beschlusses des Ernährungsausschusses im Landtag vorzulegen. Der Regierung werde vor allem entgegengehalten, die größten Schäden bei Unwetterkatastrophen seien nicht die Hagelschäden, sondern die Folgen des Sturmes, die nicht durch die Versicherung gedeckt werden könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, nach dem Beispiel von Württemberg könne man es ja so machen, daß man einen Ministerratsbeschluß erlasse, wonach der Gesetzentwurf nicht vorgelegt werde, die Staatsregierung aber im Falle von Hagel- und Unwetterkatastrophen keinerlei Entschädigungen mehr zahle. Im übrigen habe er auf ein Schreiben vom 20. Februar an die privaten Versicherungen, in dem er deren Vertreter zu einer Rücksprache eingeladen habe, bis heute noch keine Antwort erhalten.

Staatssekretär Maag macht darauf aufmerksam, daß es eben in Bayern einige besonders hagelgefährdete Gebiete gebe, während es in anderen Gegenden überhaupt nicht oder doch wenigstens äußerst selten hagle. Ursprünglich sei das Landwirtschaftsministerium wohl für die Einführung der Hagelpflichtversicherung gewesen, dann habe man aber feststellen müssen, daß der Bauernverband sich dagegen wende und auch in sämtlichen Bauernversammlungen dagegen Bedenken erhoben würden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den Gesetzentwurf zunächst nicht vorzulegen, sondern abzuwarten, welche Stellung das Plenum des Landtags zu dem Beschluß des Ernährungsausschusses einnehme.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren und die Angelegenheit zum 15. April 1952 wieder vorzumerken.9

V. Entwurf eines zweiten Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des bayerischen Staates10

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, der Gesetzentwurf sehe eine Ermächtigung des Finanzministeriums vor, Zins- und Tilgungszuschüsse zur Durchführung von Wasserversorgungen usw. im Gesamtbetrag von 13,9 Millionen DM zu gewähren. Eine Erinnerung werde dagegen wohl nicht bestehen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, es handle sich hier um eine Fortsetzung des vom Landtag bereits beschlossenen Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des bayerischen Staates vom 17. April 1951. Das Gesetz müsse mit Wirkung vom 1. April 1951 in Kraft treten, da es für das jetzt ablaufende Haushaltsjahr gelte.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.11

VI. Entlohnung der Kraftfahrer der Ministerien12

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, daß das Finanzministerium einen neuen Entwurf über die Kraftfahrerentlohnung ausgearbeitet habe, der jetzt wohl eine befriedigende Lösung bringe.

Nachdem Staatssekretär Dr. Ringelmann noch einige Bestimmungen der Entschließung erläutert hat, wird folgender Beschluß gefaßt:

Die Entlohnung der Kraftfahrer der Mitglieder der Staatsregierung und der übrigen Kraftfahrer der Staatsministerien und der Staatskanzlei soll nach der vom Staatsministerium der Finanzen vorgeschlagenen Regelung gehalten werden. Das Finanzministerium wird ermächtigt, die einzelnen Ministerien entsprechend zu verständigen.

Auf Vorschlag von Staatsminister Dr. Oechsle wird beschlossen, die Regelung bereits ab 1. Oktober 1951 in Kraft treten zu lassen.

VII. Schiffbarmachung der Unteren Isar13

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß auf Grund von Beschlüssen des Landtags vom 9. November 195014 und 22. Juni 195115 ein interministerieller Ausschuß unter Federführung des Verkehrsministeriums16 drei Alternatiworschläge vorgelegt habe, von denen er die Annahme des zweiten empfehle. Darin heiße es, daß beim Bau von Kraftwerkstufen an der Unteren Isar Vorkehrungen getroffen werden sollen, die einen späteren Ausbau zur Schiffahrtsstraße ermöglichen.17

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die Kosten für diesen Vorschlag würden sich wohl auf etwa 400000 DM belaufen,18 während der erste Vorschlag, den Ausbau der Unteren Isar zu einer Schiffahrtsstraße schon jetzt in Angriff zu nehmen, Mittel von mindestens drei Millionen DM benötige.

Nachdem sich auch die Staatsminister Dr. Seidel und Dr. Oechsle für die zweite Lösung aussprechen, wird beschlossen, diesen Vorschlag zu übernehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist noch darauf hin, daß jetzt der Bayernwerk AG eine entsprechende Auflage gemacht werden müsse.

VIII. Ehemalige Prinzregent-Luitpold-Stiftung für ein Militärerholungsheim in Bad Reichenhall19

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß hinsichtlich dieses Heimes in Bad Reichenhall eine Vereinbarung zwischen den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge zustande gekommen sei, gleichzeitig im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium in Bonn, wonach das Heim in das Eigentum des bayerischen Staates übergeführt werden solle. Der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes, Herr Dr. Geßler,20 habe sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt, aber um einen Ministerratsbeschluß gebeten.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, soweit er von Herrn Dr. Geßler informiert sei, sei das Rote Kreuz mit dieser Lösung nicht einverstanden und betrachte die Angelegenheit als einen Wiedergutmachungsfall. Das Rote Kreuz müsse wohl die Möglichkeit haben, seine Schwestern usw. entsprechend auszubilden.

Staatsminister Dr. Oechsle entgegnet, das Personal des Heimes werde vom Arbeitsministerium übernommen und das Rote Kreuz nicht benachteiligt. Es sei tatsächlich hier eine einmalige Gelegenheit gegeben, dieses wertvolle Objekt auf den bayerischen Staat zu übernehmen.

Staatssekretär Krehle bestätigt dies und erinnert daran, daß Herr Dr. Geßler ausdrücklich erklärt habe, das Rote Kreuz habe sich mit der Vereinbarung der Ministerien abgefunden, es wünsche ausdrücklich noch einen Beschluß des Ministerrats.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, rechtlich sei es so, daß das Lazarett auf das Deutsche Reich eingetragen sei, nachdem es vorher der Prinzregent-Luitpold-Stiftung gehört habe. Diese habe zwar Wiedergutmachung beantragt, das Bundesfinanzministerium halte diesen Antrag aber für nicht begründet.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe gestern die Äußerung seines Stiftungsreferats bekommen, die dahin gehe, daß ein Wiedergutmachungsanspruch kaum Aussicht auf Erfolg habe.

Er glaube, daß ein Versorgungsheim dem Zweck der Stiftung nach eher Rechnung tragen könne wie ein allgemeines Krankenhaus.

Staatsminister Dr. Oechsle versichert nochmals, daß die Ausbildungsmöglichkeit für das Rote Kreuz erhalten bliebe.

Staatssekretär Krehle berichtet noch, das Bayerische Rote Kreuz habe in letzter Zeit hunderttausende DM zum Bau von Schwesternschulen usw. vom Arbeitsministerium bekommen, es könne wirklich zufrieden sein. Die Stellungnahme des Herrn Präsidenten Dr. Geßler gegenüber dem Herrn Ministerpräsidenten könne er nicht verstehen, da sich Dr. Geßler erst vor drei Wochen mit der Vereinbarung einverstanden erklärt habe.

Der Ministerrat beschließt, der zwischen den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge getroffenen Abmachung zuzustimmen.

IX. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt nach längerer Aussprache, den Regierungsdirektor Dr. Ulrich von der Regierung in Regensburg zum Regierungspräsidenten der Regierung von Oberpfalz/Niederbayern zu ernennen.21

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt noch die Erklärung ab, daß er Herrn Ministerialrat Dr. Kratzer22 im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft zum Regierungspräsidenten von Oberbayern vorschlagen werde, wenn sich dieser Posten durch die Pensionierung des derzeitigen Regierungspräsidenten Dr. Kneuer,23 der heuer das 65. Lebensjahr vollende, erledigen werde.

2. Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Bundesinnenministerium habe gebeten, einen jüngeren Beamten aus Bayern abzuordnen, der vor allem mit den Vorbereitungen für ein Gesetz zur Durchführung des Art. 29 des Grundgesetzes24 (Neugliederung des Bundesgebiets) beschäftigt werden solle. Bayern habe zweifellos ein erhebliches Interesse daran, eine geeignete Kraft nach Bonn zu delegieren.25

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, nach einem jüngeren Beamten, der sich dafür eigne, zu suchen und bittet, ihm das Schreiben des Bundesinnenministeriums zuzuleiten.26

X. Nationalfeier der Slowaken

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß bei einer slowakischen Feier als Vertreter des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer ein Beamter des Innenministeriums gesprochen habe. Nachdem unter den Emigranten aus Osteuropa erhebliche Differenzen bestünden, sei es doch vielleicht bedenklich, zu solchen Feiern einen Beamten abzuordnen.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, die slowakische Gruppe sei völlig einheitlich, sie werde gut geleitet und habe im vergangenen Jahr bei einer Feier sogar den Besuch der Bundesminister Dr. Lukaschek27 und Wildermuth28 gehabt. Nachdem er selbst in letzter Minute an der Teilnahme verhindert gewesen sei, habe er Oberregierungsrat Nentwig29 mit seiner Vertretung beauftragt. Die Bedenken des Herrn Ministerpräsidenten30 seien aber sicher berechtigt und er werde dafür sorgen, daß in Zukunft bei solchen Angelegenheiten keine Beamten mehr die Vertretung übernehmen.

[XI.] Razzien31

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, die Polizeiabteilung seines Ministeriums stehe auf dem Standpunkt, daß polizeiliche Razzien nicht zulässig seien und Polizeimaßnahmen nur möglich seien, wenn Verdacht gegen eine bestimmte Person bestehe.32

[XII.] Lage der älteren Angestellten33

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, der Sozialpolitische Ausschuß habe vor einiger Zeit einen Beschluß wegen der Not der älteren Angestellten gefaßt, auch die Gewerkschaften hätten sich in der gleichen Sache an den Herrn Ministerpräsidenten gewandt. Er habe nun mit allen beteiligten Verbänden gesprochen, dabei sei ein Programm von zehn Punkten ausgearbeitet worden. Es sei beabsichtigt, einen gemeinsamen Aufruf der Staatsregierung, der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, die älteren Angestellten zu berücksichtigen, zu erlassen. In der nächsten Ministerratssitzung könne er den Entwurf dieses Aufrufs vorlegen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Aufruf grundsätzlich einverstanden.34

[XIII.] Personalvertretungsgesetz35

Staatsminister Dr. Oechsle fährt fort, die Bundesregierung habe eine andere Lösung wie in Bayern vorgesehen, sie beabsichtige nämlich, neben dem Betriebsrätegesetz36 noch ein eigenes Personalvertretungsgesetz für die Angehörigen der öffentlichen Verwaltung und Betriebe zu erlassen.37 In der nächsten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesrats werde diese Angelegenheit behandelt werden. Er bitte um Zustimmung des Ministerrats, so vorzugehen, daß die bayerische Regelung, die keinen Unterschied zwischen der freien Wirtschaft und den staatlichen Betrieben mache, empfohlen werde.38

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, die Regelung des bayerischen Betriebsrätegesetzes sei gut, sie habe sich bewährt und Bayern habe damit eine Vorarbeit geleistet, die man dem Bundesrat nur empfehlen könne. Wenn das Rahmengesetz des Bundes so ausfalle, daß es in das bayerische Betriebsrätegesetz eingebaut werden könne, sei es wohl möglich, damit einverstanden zu sein.

Der Ministerrat erklärt sich mit den Vorschlägen der Herren Staatsminister Dr. Oechsle und Dr. Seidel einverstanden.39

[XIV.] Richterwahlausschuß40

Der Ministerrat stellt fest, daß an der nächsten Sitzung nicht Herr Staatssekretär Dr. Koch, sondern Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann teilnehmen wird.41

Staatssekretär Dr. Koch ersucht Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, festzustellen, wie sich der Fall Dr. Roediger weiter entwickelt habe und ob dieser jetzt bereit sei, von sich aus zurückzutreten.42

Abschließend gratuliert Ministerpräsident Dr. Ehard den Herren Staatsministern Dr. Müller und Dr. Schwalber zum Namenstag, dem letzteren vor allem auch zum 50. Geburtstag, den er am 19. März feiere.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor