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Nr. 129MinisterratssitzungDienstag, 25. November 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm.

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft. II. Vollzug des Gesetzes über den Lastenausgleich; hier: Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds. III. Dienstzeitregelung am Samstag, den 27. Dezember 1952. IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts. V. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über eine besondere Kennzeichnung der Dienstkraftfahrzeuge des Bayerischen Staates. VI. Nachträgliche Aufnahme einzelner Behörden und Stellen in das Verzeichnis der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist. VII. Neuordnung der deutschen Filmwirtschaft. VIII. Aufsichtsrat der Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG. IX. Vertretung der Bayerischen Staatsregierung im Rundfunkrat. X. Besoldungsverhältnisse im öffentlichen Dienst. XI. Verkaufssonntage vor Weihnachten. XII. Nachwahl im Stimmkreis Wunsiedel. XIII. [Verkehrsausschuß des Bundesrats]. [XIV. Forstbeamtenwohnungen in München]. [XV. Landesschulbeirat]. [XVI. Oberregierungsrat Meinen]. [XVII. Beisetzung von Mrs. Busch-Woods]. [XVIII. Innenministerkonferenz in München]. [XIX. Fall Oberinspektor Beham].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft1

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß der Gesetzentwurf über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft nach der gutachtlichen Stellungnahme des Senats wieder an das Finanzministerium zurückgegangen sei.2 Es heiße jetzt, im Zusammenhang mit dem Entwurf seien in den Haushaltsberatungen noch grundsätzliche Fragen haushaltsmäßiger Natur aufgetaucht, die eine nochmalige Fühlungnahme mit dem Landwirtschaftsministerium erforderlich machten.

Staatsminister Zietsch führt aus, nach Meinung des Finanzministeriums sei die Frage, wie das Aufkommen aus der Abgabe, das immerhin etwa 4,5 Millionen DM betrage, verwendet werden solle, noch nicht geklärt. Von besonderer Bedeutung sei dabei die Tatsache, daß der Privatwald durch die staatlichen Forstbehörden betreut werde und dafür sehr erhebliche Mittel aufgebracht werden müßten. Es müsse deshalb überlegt werden, inwieweit aus dieser Abgabe ein Teil der Kosten ersetzt werden könne. Außerdem müsse wohl noch festgelegt werden, daß die Abgabe nicht global einer Organisation gegeben, sondern zweckbestimmt verteilt werde.

Staatsminister Dr. Schlögl entgegnet, diesen Ausführungen nicht zustimmen zu können, da nach dem Forstgesetz der Staat die Verpflichtung übernommen habe, den Privatwald zu betreuen. Eine baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfs sei im übrigen schon deshalb notwendig, weil bekanntlich demnächst ein entsprechendes Bundesgesetz kommen werde.3

Staatsminister Dr. Schlögl erinnert dann an das Zustandekommen des Bauernverbands und seine Erklärung zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und verweist auf die Verordnung Nr. 106 (GVBl. 1947 S. 15  ); darauf fußend seien dem Bauernverband eine Reihe von Aufgaben übertragen worden.4

Staatssekretär Dr. Nerreter wirft ein, die Beratung des Privatwaldes komme indirekt auch dem Staatswald zugute.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft dann die Frage auf, ob eine Einigung über die Höhe des Verwaltungskostenbeitrags, der nach dem Entwurf 5%, nach dem Gutachten des Senats 4% betragen solle, zwischen dem Finanz- und dem Landwirtschaftsministerium gefunden werden könne?5

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß außer dieser Frage noch einige Punkte offen seien, die einer Vereinbarung zwischen den beteiligten Ministerien bedürften.

Staatsminister Dr. Schlögl ersucht, dazu auch den Bauernverband beizuziehen und betont, daß nach der Auffassung des Bauernverbands auch die Arbeitnehmer den Kammern angehören sollten. Da die Angelegenheit wirklich sehr dringend sei, bitte er noch in dieser Woche die Besprechung anzuberaumen. Im übrigen stehe ja fest, daß die Abgabe nicht von den Steuerzahlern, sondern allein von den Bauern aufgebracht werde.

Staatssekretär Maag meint, es sei nicht richtig, wenn über die Verwendung der Abgabe der Bauernverband allein entscheide, sie aber von allen Bauern, also auch von denen, die dem Bauernverband nicht angehörten, erhoben werde.

Nachdem Staatsminister Dr. Schlögl auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Vertretung der Landwirtschaft verweist, beschließt der Ministerrat, daß in der laufenden Woche eine Einigung zwischen den beteiligten Ministerien zu versuchen ist und dann der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats gesetzt wird.6

II. Vollzug des Gesetzes über den Lastenausgleich; hier: Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds7

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Staatsministers des Innern bekannt, wonach gemäß §316 des Lastenausgleichsgesetzes die Regierungen der Länder im Benehmen mit dem Präsidium des Bundesausgleichsamts Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds zu benennen hätten. Das Innenministerium schlage im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen vor, durch einen Beschluß des Ministerrats die Bestellung dieser Vertreter dem Staatsministerium der Finanzen zu übertragen.

Der Ministerrat beschließt, die Bestellung der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds dem Staatsministerium der Finanzen zu übertragen.

III. Dienstzeitregelung am Samstag, den 27. Dezember 1952

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Gemeinsame Ausschuß der Betriebsratsvorsitzenden der Bayerischen Staatsministerien bitte den Ministerrat, durch einen Beschluß eine allgemeine Dienstbefreiung für Samstag, den 27. Dezember anzuordnen. Dabei sei wohl auch noch die Frage zu entscheiden, ob infolgedessen im Monat Dezember der freie Samstag entfallen solle.

Der Ministerrat beschließt, für den 27. Dezember im Bereich der Staatsverwaltung Dienstbefreiung anzuordnen, wobei festgestellt wird, daß trotzdem der freie Samstag im Monat Dezember gewährt werden kann.

IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts8

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß im Laufe dieses Ministerrats noch die Fragen der Besoldungsverhältnisse im öffentlichen Dienst kurz behandelt werden sollten und erkundigt sich, ob trotzdem dieser Gesetzentwurf verabschiedet werden könne.9

Staatsminister Zietsch meint, der Gesetzentwurf könne auf alle Fälle behandelt werden, er regle Einzelheiten der Besoldungsordnung, der Diätensätze für die außerplanmäßigen Beamten und lege insbesondere die im Monat Juni gewährte einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 50% der für den Monat Juni 1952 zustehenden Dienstbezüge fest.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht noch, die von Abt. III der Bayer. Staatskanzlei vorgeschlagenen formellen Änderungen zu berücksichtigen, insbesondere was die einheitliche Bezeichnung der Monate und die Einteilung des Gesetzes in Artikel, nicht in Paragraphen, betreffe.10

Staatsminister Zietsch erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf nach Maßgabe der vom Herrn Ministerpräsidenten angeregten formellen Änderungen zuzustimmen.11

V. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über eine besondere Kennzeichnung der Dienstkraftfahrzeuge des Bayerischen Staates12

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat auf Grund eines Landtagsbeschlusses am 19. August 1952 beschlossen habe, die Dienstkraftfahrzeuge des Bayerischen Staates besonders zu kennzeichnen. Das Staatsministerium des Innern habe nun eine Bekanntmachung über die Kennzeichnung vorgelegt, die dem Beschluß des Ministerrats entspreche.

Die Bayer. Staatskanzlei habe angeregt, Ziff. 4 etwas anders zu fassen und zwar in folgender Weise:

„Bei Kraftfahrzeugen, welche durch ihre äußere Form, Farbe und dgl. auch ohne besondere Kennzeichnung als Dienstkraftfahrzeuge des Staates erkennbar sind (z.B. Kraftfahrzeuge der Land-, Grenz- und Bereitschaftspolizei), ferner bei Kraftfahrzeugen, deren Zweckbestimmung eine besondere Kennzeichnung zuwiderlaufen würde (z.B. Kraftfahrzeuge, welche der Steuerfahndung dienen), kann die besondere Kennzeichnung unterbleiben. Der zuständige Staatsminister bestimmt für seinen Geschäftsbereich, bei welchen Kraftfahrzeugen die in dieser Bekanntmachung vorgesehene besondere Kennzeichnung vorübergehend oder ständig entfällt.“

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden und betont noch, daß jeder Staatsminister für seinen Geschäftsbereich Ausnahmen zulassen könne.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Bekanntmachung mit der Maßgabe zuzustimmen, daß Ziff. 4 dem Vorschlag der Staatskanzlei entsprechend abgeändert wird.

VI. Nachträgliche Aufnahme einzelner Behörden und Stellen in das Verzeichnis der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß das Bayer. Staatsministerium der Justiz zu Beginn dieses Jahres im Benehmen mit den übrigen Staatsministerien dem Bundesjustizministerium eine Liste der bayerischen Stellen und Behörden mitgeteilt habe, denen Auskunft aus dem Strafregister erteilt werden solle. Diese Stellen und Behörden seien in ein am 17. April 1952 im Bundesanzeiger veröffentlichtes Verzeichnis aufgenommen worden.

In der Zwischenzeit seien einige Nachtragsanträge eingereicht worden und zwar hinsichtlich des Sparkassen- und Giroverbandes, der Bayer. Landesbodenkreditanstalt, der Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung und der „Bayern“, Öffentliche Anstalt für Volks- und Lebensversicherung. Das Justizministerium sei mit der Erweiterung einverstanden, mit Ausnahme der „Bayern“.

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, der Kreis der auskunftsberechtigten Stellen sei an sich schon zu weit gezogen. Er habe trotzdem seine Bedenken gegen die Erweiterung zurückgestellt, glaube aber nicht, daß man die Versicherungsanstalt „Bayern“ auch noch einbeziehen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und erklärt gleichfalls, daß eine Aufnahme der „Bayern“ nicht begründet und zu weitgehend sei. Im übrigen könne jederzeit über das zuständige Staatsministerium Auskunft eingeholt werden.

Der Ministerrat beschließt, der Erweiterung zuzustimmen, die „Bayern“ – Öffentliche Anstalt für Volks- und Lebensversicherung aber davon auszunehmen.

VII. Neuordnung der deutschen Filmwirtschaft13

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt einen Überblick über die bisherigen Verhandlungen, die zwischen den Ländern und dem Bundeswirtschaftsministerium, ferner zwischen den Ländern allein stattgefunden hätten.14 Eine Besprechung der Angelegenheit im Vermittlungsausschuß sei vorerst zurückgestellt worden. Die Leitsätze der Länderkonferenz über Filmfragen, die in Düsseldorf getagt habe, forderten unter anderem, daß aus dem UFA-UFI-Sachvermögen15 drei Vermögensgruppen gebildet werden sollten und zwar in München, Düsseldorf, sowie Berlin und Wiesbaden.16 Die Länder stünden auf dem Standpunkt, daß eine Einigung nur erfolgen könne, wenn die Durchführung der Düsseldorfer Leitsätze durch eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesregierung gesichert werde. Bei dieser gingen die Widerstände nicht vom Bundeswirtschafts-, sondern vom Bundesfinanzministerium aus, das sich gegen eine angebliche Verfügung durch die Länder wehre. Dabei habe dieses Ministerium in gewisser Weise schon selbst eine Verfügung vorgenommen.

Das Wirtschaftsministerium von Hessen habe es übernommen, das Ergebnis der letzten Besprechung der Länder der Bundesregierung mitzuteilen, falls alle Kabinette bis 26. November ihre Zustimmung erklärten.17 Er schlage vor, zuzustimmen, nachdem sich sämtliche Länder einig geworden seien, und ersuche das Kabinett, Finanz- und Wirtschaftsministerium zu ermächtigen, auf dieser Grundlage weiter zu verhandeln.

Staatsminister Dr. Seidel unterstreicht diese Ausführungen und spricht sich auch dafür aus, den Leitsätzen der Länder und den in der letzten Sitzung der Länder vereinbarten Maßnahmen zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.18

VIII. Aufsichtsrat der Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG19

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, einer Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 18. November 1952 zufolge,20 sei die Frage, ob die Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG dem Gesetz über die Mitbestimmung unterliege, immer noch nicht geklärt.

Staatsminister Dr. Oechsle wirft ein, soviel ihm bekannt sei, hätten die Gewerkschaften kein besonderes Interesse mehr an dieser Angelegenheit.

Staatsminister Zietsch verweist hinsichtlich der Einzelheiten auf die Note vom 18. November 1952, in der unter anderem ausgeführt sei, die Rechtsfrage, ob das Gesetz über die Mitbestimmung anzuwenden sei, sollte zur Austragung verwiesen werden. Gewichtige Gründe sprächen dafür, daß die BHS nicht unter das erwähnte Gesetz falle.

Staatsminister Dr. Oechsle spricht sich auch dafür aus, eine Klärung auf dem Rechtsweg zu versuchen.

Staatsminister Zietsch fährt fort, wenn sich der Ministerrat dahin entscheide, müsse dies den Gewerkschaften mitgeteilt werden. Allerdings sei es notwendig, vor Austragung der Rechtsfrage nun endlich den Aufsichtsrat zu bestellen und jedenfalls die Wahl der acht Vertreter der Anteilseigner durch die Hauptversammlung vornehmen zu lassen. Dagegen könnte die Wahl der vier Arbeitnehmervertreter durch die Arbeitnehmer des Betriebs inzwischen vorbereitet werden.

Staatssekretär Dr. Koch wirft die Frage auf, welche Stelle zur Entscheidung zuständig sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, hier liege in der Tat eine gewisse Schwierigkeit vor, er glaube aber, daß das Registergericht zuständig sei.

Der Ministerrat erklärt sich mit den Vorschlägen des Staatsministeriums der Finanzen, wie sie in der Note vom 18. November niedergelegt sind, einverstanden.21

IX. Vertretung der Bayerischen Staatsregierung im Rundfunkrat

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber, in dem ausgeführt werde, daß die Vertretungsperiode der bisherigen Mitglieder des Bayer. Rundfunkrats, dem er als Vertreter der Staatsregierung angehöre, am 31. Dezember 1952 ablaufe. Es sei deshalb notwendig, den Auftrag der Staatsregierung zur Vertretung im Rundfunkrat zu erneuern.22

An sich werde ja bereits ein neues Rundfunkgesetz in den Ausschüssen des Landtags beraten,23 trotzdem halte er es für notwendig, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers für Unterricht und Kultus entsprechend, jetzt eine Verlängerung auf die Dauer von weiteren zwei Jahren vorzunehmen.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatsminister Dr. Schwalber auf die Dauer von zwei Jahren weiterhin als ständigen Vertreter der Bayerischen Staatsregierung im Rundfunkrat zu benennen.

X. Besoldungsverhältnisse im öffentlichen Dienst24

Staatsminister Zietsch teilt mit, was die Weihnachtszuwendungen betreffe, so habe sich der Landtag dafür ausgesprochen, den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auch auf Pensionisten auszudehnen.

Allerdings stehe wahrscheinlich dieser Ausdehnung die sogenannte Sperrklausel des Bundesgesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 195125 im Wege. Im übrigen halte er es für ausgeschlossen, daß die jetzt dem Bundestag vorliegenden und am 26. November zu behandelnden Anträge auf Auszahlung eines halben Monatsgehalts berücksichtigt werden könnten.

Das Staatsministerium der Finanzen habe größte Mühe gehabt, zu erreichen, daß Bayern noch in den Länderfinanzausgleich aufgenommen werde. Wenn aber jetzt in der Frage der Weihnachtszuwendungen wieder allzu großzügig vorgegangen werde, sei zu befürchten, daß Bayern die größten Vorwürfe gemacht würden, ja, daß sogar der im Länderfinanzausgleich vorgesehene Betrag für Bayern gestrichen werde. Deshalb müsse es bei der Vorlage über die Weihnachtszuwendungen in der bisherigen Form verbleiben; dabei habe er die Möglichkeit, zur Begründung auf die Sperrklausel zu verweisen.

Nachdem Staatsminister Zietsch in diesem Zusammenhang auf die Schwierigkeiten, den Haushaltsplan aufzustellen, zu sprechen kommt, wirft Ministerpräsident Dr. Ehard die Frage des Wiederaufbaues der Universität auf. Er erklärt unter anderem, der Vorfall mit der Tierärztlichen Fakultät sei wirklich unerhört. Die Staatsregierung, die mit allen Mitteln versuche, etwas für die Universität zu tun, ernte dafür Vorwürfe und Beschuldigungen.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, heute komme im Landtag eine Anfrage wegen der Tierärztlichen Fakultät, auf die er schon eine Antwort vorbereitet habe.26 Eine wesentliche Rolle bei dem ganzen Vorfall spiele die Tatsache, daß innerhalb der Fakultät keine Einigkeit über den Vorrang der einzelnen Bauvorhaben bestehe. Leider sei der schon seit einiger Zeit vorbereitete Brief des Dekans durch die Indiskretion eines Abgeordneten an die Öffentlichkeit gekommen.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, daß der Herr Finanzminister möglichst bald in der Öffentlichkeit über das Universitätsproblem sprechen solle, um einmal genau anzugeben, welche Mittel tatsächlich für den Wiederaufbau der Hochschulen verwendet worden seien.

Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet dann über ein Gespräch, das er mit dem neuen Rektor der Universität, Professor Dr. San Nicolö27 gehabt habe. Leider habe sich immer wieder gezeigt, daß die Erklärungen der Vertreter der Universität, insbesondere während der Verhandlungen im vergangenen Sommer, nicht immer zutreffend gewesen seien; gerade daraus sei eine Reihe von Schwierigkeiten entstanden.

Staatsminister Dr. Schlögl erinnert daran, daß die Universität in Tübingen erhebliche Mittel für den Ausbau der Tierärztlichen Hochschule bekommen habe, die ursprünglich für Weihenstephan bestimmt gewesen seien, von dieser Hochschule aber nicht angenommen worden seien, weil ihre Hergabe von den Amerikanern an gewisse Bedingungen geknüpft worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, auch diese Tatsache müßte einmal bekanntgegeben werden.

Staatsminister Dr. Schlögl fährt fort, für die Tierärztliche Hochschule in München stünden immer noch 800000 DM zur Verfügung. Er rate dem Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus dringend, diesen Betrag sofort zu verplanen und wenn möglich zu verbauen, weil die Gelder sonst verfallen könnten.

Staatsminister Dr. Schwalber antwortet, daß dieser Betrag bereits verwendet werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard beschließt die Aussprache mit der Feststellung, daß bei der Beantwortung der Anfrage in der heutigen Fragestunde im Landtag sehr deutlich auf alle Einzelheiten eingegangen werden müsse.

Anschließend kommt Ministerpräsident Dr. Ehard noch auf die Eingabe des Verbands der Bayer. Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes e.V. vom 20. November zu sprechen, in der unter anderem eine Erhöhung der Grundgehälter um 40% gefordert werde. Er halte es für notwendig, dem Verband möglichst bald eine Antwort zu erteilen.

XI. Verkaufssonntage vor Weihnachten

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, die Länder Baden-Württemberg,28 Hessen und Rheinland-Pfalz hätten nun doch genehmigt, daß an drei Sonntagen vor Weihnachten die Läden offen gehalten werden könnten. Unter diesen Umständen müsse wohl der Beschluß des Ministerrats revidiert werden.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, durch das Vorgehen der genannten Länder sei eine recht mißliche Situation entstanden, zumal diese Länder ihre Bekanntmachungen zurückgezogen und jetzt durch neue ersetzt hätten, in der drei Sonntage freigegeben würden. Unter diesen Umständen bleibe der Bayerischen Regierung wohl nichts anderes übrig, als die gleiche Regelung zu treffen.

Der Ministerrat beschließt, die drei vor Weihnachten liegenden Sonntage im Dezember für den Verkauf freizugeben.

XII. Nachwahl im Stimmkreis Wunsiedel

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, durch den Tod des Herrn Abg. Röll29 sei im Stimmkreis Wunsiedel eine Nachwahl erforderlich geworden. Der letzte mögliche Termin sei der 28. Dezember 1952. Dieser Tag müsse trotz aller Bedenken wegen des ungünstigen Zeitpunkts bestimmt werden, da aus technischen Gründen früher die Wahl nicht angesetzt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, die Nachwahl im Stimmkreis Wunsiedel auf den 28. Dezember 1952 festzusetzen.

XIII. Verkehrsausschuß des Bundesrats

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß als Nachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Staatsminister a.D. Frommknecht30 noch kein ständiger bayerischer Vertreter im Verkehrsausschuß des Bundesrats benannt worden sei.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatsminister Dr. Seidel als bayerischen Vertreter im Verkehrsausschuß zu benennen, als seinen Stellvertreter das bisherige stellv. Mitglied, Ministerialdirektor Heinrich Brunner.31

[XIV.] Forstbeamtenwohnungen in München

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, der Oberste Rechnungshof habe beim Bau von Forstbeamtenwohnungen auf der Praterinsel in München Überschreitungen festgestellt; dies sei nun auch in der Öffentlichkeit bekanntgeworden. Leider habe es der Oberste Rechnungshof unterlassen, vorher ihn als zuständigen Minister zu unterrichten. Er bitte dringend, daß in Zukunft in solchen Fällen dem zuständigen Minister mitgeteilt werde, was der Oberste Rechnungshof festgestellt habe.

[XV.] Landesschulbeirat32

Staatsminister Dr. Schwalber ersucht Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, eine von einem Abgeordneten der SPD-Fraktion beabsichtigte Anfrage wegen des Landesschulbeirats zurückstellen zu lassen, nachdem die Vorarbeiten so gut wie abgeschlossen seien. Er halte es für notwendig, die Frage auch noch in einer Koalitionsbesprechung zu klären.

[XVI.] Oberregierungsrat Meinert33

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Ministerrat beschlossen habe, dem Leiter des Landesamts für Kriminalidentifizierung und Kriminalstatistik, Oberregierungsrat Meinen, zum Ministerialrat zu ernennen, wenn er die Berufung zum Präsidenten des Bundeskriminalamts ablehne.

Die Amtszeit des bisherigen Präsidenten34 sei nun bis 30. Juni 1953 verlängert worden, er frage deshalb an, ob der Ministerrat unter diesen Umständen bei seinem Beschluß, Oberregierungsrat Meinert zum Ministerialrat zu ernennen, verbleiben wolle.

Der Ministerrat beschließt, die Ernennung aufrecht zu erhalten.

[XVII.] Beisetzung von Mrs. Busch-Woods35

Der Ministerrat beschließt, die Bayerische Staatsregierung bei der Beisetzung von Mrs. Busch-Woods am Freitag, den 27. November 1952 durch die Herren Staatsminister Dr. Schwalber und Dr. Schlögl vertreten zu lassen.

[XVIII.] Innenministerkonferenz in München

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß am 8. Dezember 1952 eine Innenministerkonferenz in München stattfinden werde. Er bitte den Herrn Ministerpräsidenten zu entscheiden, ob er die Eröffnung der Konferenz übernehme und einen Empfang geben wolle.36

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich bereit, für die Innenminister der Länder einen Empfang zu geben.

[XIX.] Fall Oberinspektor Beham37

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, Oberinspektor Beham sei von den Amerikanern zu zwei Wochen Haft und zu einer Geldstrafe von 1000 DM verurteilt worden. Es sei jetzt notwendig, auch ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor