PDF
Nr. 150MinisterratssitzungDienstag, 31. März 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), zu Punkt IV der Tagesordnung: Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Engl und Oberregierungsrat Dr. Arnold (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf einer 2. Verordnung über die Erhöhung der Renten für Verfolgte des Nationalsozialismus. II. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes. III. Antrag auf Vorweggenehmigung von Beamten-Planstellen, die im Entwurf des Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 vorgesehen sind. IV. Elektrizitätslastverteilung in bayerischen Grenzgebieten. V. Antrag auf Vorweggenehmigung eines Betrages von DM 600 000,- als erste Rate für die Beschaffung eines Fahrgastschiffes auf dem Würmsee. VI. Gerber-Schule, Regensburg. VII. Personalangelegenheiten. VIII. Anorgana GmbH, Gendorf. IX. Dienstzeitregelung am Karsamstag. X. Stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses des Bundesrats.

I. Entwurf einer 2.Verordnung über die Erhöhung der Renten für Verfolgte des Nationalsozialismus1

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, die Verordnung beabsichtige, Verfolgten, die gemäß §§ 13 und 14 des Entschädigungsgesetzes2 in der Zeit vom 1.1.1952 bis 31.3.1953 Anspruch auf die Gewährung einer Geldrente hätten, für diese Zeit eine zusätzliche Monatsrente in Höhe der ihnen für den Monat Dezember 1952 zustehenden Rente zu gewähren. Es handle sich also um eine Regelung, die derjenigen für Beamte und Angestellte angeglichen sei.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Seidel erwidert Staatssekretär Dr. Ringelmann, praktisch gebe es niemand, der einen Rentenanspruch habe und noch keine Renten oder Vorschüsse darauf erhalte.

Staatssekretär Krehle weist daraufhin, daß das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge vorgeschlagen habe, in § 2 Abs. 1 des Entwurfs die Worte „vom Landesentschädigungsamt“ zu streichen, damit auch die Personen in den Genuß der zusätzlichen Monatsrente kämen, die ihre Renten noch durch die staatliche Ausführungsbehörde für Unfallversicherung ausgezahlt erhielten.

Staatsminister Dr. Seidel unterstützt den Vorschlag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge.

Staatssekretär Dr. Ringelmann sichert dann zu, sofort festzustellen, ob eine nennenswerte Mehrbelastung entstehe, wenn in § 2 Abs. 1 die Worte „vom Landesentschädigungsamt“ gestrichen würden. Nach der Prüfung werde er die Staatskanzlei verständigen, ob die Verordnung mit dieser Änderung auslaufen könne. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.3

II. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes4

Nach eingehender Aussprache beschließt der Ministerrat, dem Entwurf mit folgenden Änderungen zuzustimmen:5

1. Die Paragraphen werden durch Artikel ersetzt;

2. in der Präambel werden die Worte „im Benehmen mit dem Bundesminister für Vertriebene und dem Bundesminister der Finanzen“ herausgenommen, sie werden dafür in Art. 1 nach dem Wort „werden“ und ebenso in Art. 3 nach dem Wort „werden“ eingesetzt;6

3. Art. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:7

„Leistungsempfänger im Sinne des § 4 des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes sind die Bezirksfürsorgeverbände“;

4. Art. 4 erhält folgende Fassung:

„Diese Verordnung tritt am 15. April 1953 in Kraft“.8

III. Antrag auf Vorweggenehmigung von Beamten-Planstellen, die im Entwurf des Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 vorgesehen sind

Auf Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen wird beschlossen,

1. auf Grund der Note dieses Ministeriums vom 18.3.1953 beim Landtag einen Vorgriff auf mehrere besonders dringlich benötigte im Entwurf des Staatshaushaltsplans 1953 vorgesehene Beamtenplanstellen zu beantragen;

2. auf Grund der Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 26.3.1953 beim Landtag einen Vorgriff auf mehrere besonders dringlich benötigte im Entwurf des Staatshaushaltsplans 1953 vorgesehene Stellen für Angestellte bei der Zentralstelle des Landesentschädigungsamts zu beantragen.

IV. Elektrizitätslastverteilung in bayerischen Grenzgebieten9

Oberregierungsrat Dr. Arnold führt aus, der Bundesminister für Wirtschaft habe sich am 6.11.1952 gegen den Beschluß des Bayerischen Ministerrats vom 27.5.1952 gewandt, wonach die Grenzen der Elektrizitätsbezirke wie bisher den politischen Grenzen Bayerns entsprechen sollten.10 In dem Brief werde zum Schluß erklärt, eine Änderung der Grenzen der Elektrizitätsbezirke sei nach § 1 des Energienotgesetzes ohne die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers nicht möglich.11

Im einzelnen handle es sich um das Gebiet des Stadt- und Landkreises Lindau, die mittelschwäbischen Gebiete und schließlich das Gebiet um Aschaffenburg. Was die beiden ersteren betreffe, so sei es durchaus möglich, diese für den Landeslastverteiler Bayern in Anspruch zu nehmen. Anders sei es allerdings nach Auffassung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr bei dem Gebiet um Aschaffenburg mit dem Kraftwerk Dettingen, das den RWE gehöre. Eine Verständigung zwischen dem Ministerium und dem Landeslastverteiler herzustellen, sei bisher nicht möglich gewesen. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr glaube, es sei schwer, hinreichende Gründe anzuführen, um das Aschaffenburger Gebiet für den Landeslastverteiler Bayern in Anspruch zu nehmen, außer vielleicht historische Gesichtspunkte, die aber wenig durchschlagend seien. Man halte es nicht für zweckmäßig, dem Bundeswirtschaftsministerium in dieser Frage Schwierigkeiten zu machen, weil es sich in den letzten Jahren stets zugunsten Bayerns eingesetzt habe und es nur mit seiner Hilfe möglich gewesen sei, Stromeinschränkungen usw. zu vermeiden. Auch in Zukunft werde man auf den guten Willen des Bundeswirtschaftsministeriums angewiesen sein. Alles in allem dürfe er vorschlagen, auf dem bisherigen Standpunkt nicht bestehen zu bleiben, sondern das fragliche Gebiet den RWE zuzusprechen.

Dipl.-Ing. Engl erklärt, in Bayern bestehe seit ca. 30 Jahren ein einheitliches Landesversorgungsnetz der Bayernwerk AG und lediglich an den Grenzen befänden sich kleine Einsprengungen benachbarter Versorgungsgebiete, die z.B. im Fall Aschaffenburg nur etwa 1% des gesamten bayerischen Strombedarfs ausmachten. Gerade wegen dieser Geringfügigkeit sei es zweckmäßig, dieses Gebiet dem Landeslastverteiler zu unterstellen, da sonst ein eigener Gebietslastverteiler bestellt werden müsse. Wenn der Bund auf seinem formaljuristisch vielleicht begründeten Standpunkt bestehen bleibe, könnte doch der Vorschlag gemacht werden, daß im Interesse der einheitlichen Lastverteilung hier eine Ausnahme gemacht werde, damit Bayern sein geschlossenes Gebiet behalte.

Staatsminister Dr. Seidel geht auf die Vorgeschichte der Auseinandersetzung mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein und betont, daß in den Fällen Lindau und Mittelschwaben der bayerische Standpunkt mit guten Gründen vertreten werden könne. Andererseits sei auch er der Auffassung, daß man bei Dettingen in einer weniger glücklichen Lage sei. Allerdings könnte man dem Bundeswirtschaftsministerium sagen, eine Auseinandersetzung über dieses relativ kleine Gebiet lohne sich nicht; dieses Argument könne dann freilich12 auch Bayern vorgehalten werden. Dazu komme, daß das Gebiet um Aschaffenburg bisher außerordentlich gut versorgt worden sei und bei einer Änderung unter Umständen eine Verschlechterung eintreten könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht auf politische Gründe aufmerksam, die für den Standpunkt des Landeslastverteilers sprechen könnten.

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert Dipl.-Ing. Engl, das Aschaffenburger Gebiet werde ausschließlich von Dettingen aus versorgt, das den RWE gehöre.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, nachdem das bisherige System reibungslos funktioniert habe, könne man dem Bundeswirtschaftsministerium doch vorschlagen, es bei dem jetzigen Zustand zu belassen. Wenn sich dieses dann unnachgiebig zeige, könne man immer noch nachgeben. Wenn die Autorität des Kabinetts dahinterstehe, sei es doch wohl möglich, Verständnis zu finden.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, er sei gerne bereit, einen solchen Versuch zu unternehmen, lege aber Wert darauf, daß dem Aschaffenburger Gebiet kein Nachteil entstehe, das, wie gesagt, bisher am besten von ganz Bayern versorgt gewesen sei.13 Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium Richtlinien für die Verteilung festlege, könne es auch auf der Einhaltung dieser Richtlinien bestehen. Bekanntlich sei bisher mehr Strom hereingekommen, als nach der Zuteilung eigentlich vorgesehen gewesen sei. Man könne aber wohl einen nochmaligen Versuch machen, deshalb rege er an, daß sich die beiden Herren nochmals zusammensetzten, um einen Entwurf vorzubereiten.14

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß auf keinen Fall irgendwelche Schwierigkeiten für Aschaffenburg herbeigeführt werden dürften.

Oberregierungsrat Dr. Arnold gibt zu bedenken, daß bei künftigen Stromeinschränkungen der Landeslastverteiler Bayern das Aschaffenburger Gebiet entweder genau so einschränken müsse wie die übrigen Teile Bayerns oder hier eine Ausnahme zulassen müsse, was dann unter Umständen zu Beschwerden führen könne.

Der Ministerrat beschließt, zunächst den Versuch zu machen, die Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft zu erreichen, daß der bisherige Zustand beibehalten werde.15

Elektrizitätsversorgung

V. Antrag auf Vorweggenehmigung eines Betrages von DM 600 000,- als erste Rate für die Beschaffung eines Fahrgastschiffes auf dem Würmsee16

Staatsminister Dr. Seidel nimmt Bezug auf seine Note vom 17. März 1953, in der beantragt werde, einen Beschluß des Landtags zu erwirken, wonach aus dem Haushaltsansatz des Rechnungsjahres 1953 Kap. A 1305 Tit. 902 in Höhe von 1,2 Millionen DM als erste Rate ein Betrag von DM 600 000,- für die Beschaffung eines Fahrgastschiffes auf dem Würmsee zur Verfügung gestellt werde. Die Angelegenheit habe eine lange Vorgeschichte, insbesondere, was die Größe des Schiffes betreffe. Er habe sich selbst lange überlegt, ob es zweckmäßig sei, ein Schiff mit einem Fassungsvermögen von 1 200 Personen zu bauen oder mehrere kleine Schiffe; er sei aber schließlich zu dem Ergebnis gekommen, daß ein 1 200-Personen-Schiff doch das zweckmäßigste sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Betrag von DM 600 000,- sei bereits in den ao. Haushalt 1951 für den Ersatzbau eines kleineren Fahrgastschiffes eingesetzt und auf das Rechnungsjahr 1952 übertragen worden. Der Oberste Rechnungshof, der eingehende Prüfungen vorgenommen habe, vertrete die Ansicht, daß ein Schiff mit einem Fassungsvermögen von 600 oder höchstens 700 Personen ausreichen würde. Wenn sich der Ministerrat für ein Schiff von 1 200 Personen entscheide, so müsse der in den ao. Haushalt 1953 eingesetzte Betrag von rund 1,2 Millionen DM als erste Rate betrachtet werden, der Rest in Höhe von ungefähr DM 500 000,- müsse dann in den ao. Haushalt 1954 aufgenommen werden. Der Standpunkt des Finanzministeriums sei der, daß das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr die Entscheidung darüber zu treffen habe, welche Schiffsgröße am wirtschaftlichsten sei und am besten den zu erwartenden Verkehrsverhältnissen am Starnberger See entspreche.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, ein Schiff mit einem Fassungsvermögen von 1 200 Personen zu bauen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt dann noch einen Überblick über die Verbindung der Schiffahrt auf dem Starnberger See mit der Bundesbahn und die eventuellen Möglichkeiten, den Schiffahrtsbetrieb wieder auf den bayerischen Staat zu übernehmen.17

Der Ministerrat faßt dann folgenden Beschluß:

1. Es wird ein Fahrgastschiff mit einem Fassungsvermögen von 1 200 Personen, dessen Gesamtbaukosten rund 1,7 Millionen DM betragen, gebaut;

2. beim Landtag wird ein Antrag auf Vorweggenehmigung eines Betrages von DM 600 000,- als erste Rate eingebracht;

3. der Vorgriffsantrag wird dem Landtag erst dann vorgelegt, wenn diesem der ao. Haushalt 1953 zugegangen ist.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt in diesem Zusammenhang mit, daß der ao. Haushalt 1953 zur Zeit ausgearbeitet werde und wohl kurz nach Ostern fertiggestellt sei.18

VI. Gerber-Schule, Regensburg19

Staatsminister Dr. Seidel verliest ein Fernschreiben des Verbandes der Deutschen Lederindustrie, mit dem das bayerische Kabinett um die endgültige Zusage gebeten werde, daß es bereit sei, den Gesamtpersonalaufwand für die zu errichtende Gerber-Schule in Regensburg in Höhe von DM 80 000,- bis 100 000,- jährlich ab 1.1.1954 zu übernehmen, außerdem noch die vollen Umbaukosten des von der Stadt Regensburg erworbenen Messerschmitt-Gebäudes in Höhe von etwa ½ Million DM.20 Die Entscheidung, die der Ministerrat zu treffen habe, sei nicht einfach, wenn auch die Gerber-Schule eine Fachschule sei, die früher internationalen Ruf gehabt habe und deren Errichtung für die Stadt Regensburg von erheblicher Bedeutung sei.21

Das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr habe 150 000,- DM als Bauzuschuß vorgesehen, von denen DM 50 000,- der Stadt Regensburg bereits am 25.3.1953 übergeben worden seien. Über die weiteren DM 100 000,- könne erst verfügt werden, wenn das Finanzministerium zugestimmt habe. Die Zustimmung sei zwar mit Schreiben vom 30.3.1953 erteilt worden, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Durchführung des gesamten Bauvorhabens gesichert sei.22 Wenn der Ministerrat heute ablehne, müßten die Beträge von der Stadt Regensburg wieder zurückverlangt werden. Wenn dagegen die Forderungen des Verbandes erfüllt würden, stehe fest, daß in dem von der Stadt Regensburg gekauften Messerschmitt-Gebäude auch tatsächlich die Schule errichtet werde, wofür DM 500 000,- benötigt würden.

Nicht zu übersehen sei auch, daß das Max-Planck-Institut für Eiweiß- und Lederforschung wohl sicher in Regensburg bleiben werde, wenn dort die Gerber-Schule errichtet werde.

Staatssekretär Dr. Brenner weist darauf hin, daß auch die Berufung des Nobelpreisträgers Prof. Dr. Butenandt23 nach München indirekt mit der Gerber-Schule zusammenhänge. Die Max-Planck-Gesellschaft werde bestimmt das von den Herrn Staatsminister Dr. Seidel erwähnte Institut in Regensburg belassen, wo es wahrscheinlich zusammen mit der Gerber-Schule in das Messerschmitt-Gebäude hineinkommen könne. Prof. Dr. Butenandt werde von München aus mit dem dann in Regensburg verbleibenden Prof. Dr. Graßmann24 auf das Beste zusammenarbeiten, zumal zwischen ihnen eine sehr enge Verbindung bestehe.

Allerdings sei der Betrag von DM 80 000,- bis 100 000,- jährlicher Personalaufwand außergewöhnlich hoch, es müsse deshalb versucht werden, diesen Posten zwischen Kultus- und Wirtschaftsministerium aufzuteilen. Er lege größten Wert darauf, die Gerber-Schule nach Regensburg zu bekommen und bitte dringend, einen Weg zu finden. Nachdem der Verband der Lederindustrie eigentlich schon für gestern eine Entscheidung verlangt habe, sei die Sache sehr eilig, wenn er auch nicht glaube, daß das angebliche Angebot von Baden-Württemberg völlig konkret sei.25

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, daß in der Tat die Verbindung der Gerber-Schule mit dem Max-Planck-Institut von großer Wichtigkeit sei und andererseits die Stadt Regensburg sich durch den Ankauf des Messerschmitt-Gebäudes schon weitgehend auf die ganze Angelegenheit eingelassen und große Opfer gebracht habe. Man müsse deshalb sehr ernstlich überlegen, ob die Bedingungen angenommen werden könnten. Nachdem, wie erwähnt, schon DM 150 000,- zur Verfügung ständen, könne man sich bereit erklären, den Rest in den beiden kommenden Etatjahren einzusetzen.

Staatssekretär Dr. Brenner wiederholt, daß ein jährlicher Personalaufwand von DM 80 000,- bis 100 000,- für das Kultusministerium zu hoch sei, deshalb werde von seinem Ministerium von einem Betrag von jährlich etwa DM 30 000,- gesprochen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als notwendig, daß jedenfalls eine begrenzte Summe als Zuschuß in Aussicht gestellt werde, nicht aber ganz allgemein die Übernahme der Personalkosten. Eine Teilung zwischen verschiedenen Ministerien halte er nicht für günstig.

Staatssekretär Dr. Brenner schlägt vor, im Jahre 1954 einen eigenen Etatposten für die Gerber-Schule einzusetzen.

Nach weiterer Aussprache schlägt Staatsminister Dr. Seidel vor, folgenden Beschluß zu fassen und diesen dem Verband der Deutschen Leder-Industrie mitzuteilen.

1. Die bayerische Staatsregierung ist bereit, der Stadt Regensburg einen Betrag von DM 500 000,- zum Ausbau des von ihr erworbenen ehemaligen Messerschmitt-Gebäudes zu gewähren;

2. die Staatsregierung gewährt dem Verband der Deutschen Leder-Industrie für den Personalaufwand der Gerber-Schule einen Betrag von DM 50 000,- im Jahr unter noch näher zu vereinbarenden Bedingungen;

3. dieser Betrag wird im Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgebracht.

Der Ministerrat beschließt diesem Vorschlag entsprechend und vereinbart, daß der Beschluß dem Verband durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr mitgeteilt wird.26

Gerber-Schule

VII. Personalangelegenheiten

1. Verlängerung der Amtszeit des Ministerialdirektors im Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr Heinrich Brunner27

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr die Verlängerung der Amtszeit des Ministerialdirektors Brunner zunächst nur auf ein Jahr, d.h. bis zum 31.5.1954, beantragt habe. Da Ministerialdirektor Brunner politisch Verfolgter sei, stelle er die Frage, warum der Antrag nicht gleich bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres gestellt worden sei.

Staatsminister Dr. Seidel ersucht, die Beschlußfassung heute noch zurückzustellen, damit er den Antrag nochmals nachprüfen lassen könne, vor allem im Hinblick auf die Note des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 24.9.1951 Nr. I 99 907l/Cc 652.28

2. Der Ministerrat beschließt, der vom Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr beantragten Ernennung der Regierungsdirektoren Dr. Josef Bayerl29 und Dr. Josef Breunig30 zu Ministerialräten zuzustimmen.

3. Dagegen wird beschlossen, die Wiederbestellung des Arbeitsgerichtsdirektors Dr. Hermann Süß31 beim Arbeitsgericht Bamberg nicht vorzunehmen.

VIII. Anorgana GmbH, Gendorf32

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, in der Zwischenzeit seien weitere Verhandlungen geführt worden. U.a. habe man vereinbart, im Umlaufverfahren festzustellen, daß der Pachtzins für die zurückliegende Zeit zunächst fortgeschrieben werden solle. Die Verpächterin, die Industrieverwaltungsgesellschaft (IVG) sei damit einverstanden, stelle aber folgende Bedingungen:

a) der Freistaat Bayern dürfe über die Geschäftsanteile der Anorgana GmbH nur im Einvernehmen mit der IVG verfügen;

b) der IVG müsse eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat der Anorgana eingeräumt werden.

Die letzte Forderung bringe eine gewisse Schwierigkeit mit sich, da der Aufsichtsrat sechs Sitze umfassen solle, von denen zwei dem Betriebsrat, einer der Bayer. Vereinsbank, einer der chemischen Industrie und jetzt einer der IVG eingeräumt würden, so daß für den bayerischen Staat nur ein einziger Sitz verbleibe.

Staatsminister Dr. Seidel hält es für richtig, den Bedingungen zuzustimmen und meint, notfalls könne der Aufsichtsrat auf neun Sitze erweitert werden.

Der Ministerrat beschließt, die von der IVG aufgestellten Bedingungen anzunehmen.33

Anorgana

IX. Dienstzeitregelung am Karsamstag34

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an den Beschluß des Ministerrats vom 24.3.1953, am Karsamstag den Dienst bei allen staatlichen Behörden ausfallen zu lassen, dafür aber im Monat April keinen dienstfreien Samstag zu gewähren. Gegen diesen Beschluß wende sich der gemeinsame Ausschuß der Betriebsratsvorsitzenden der bayerischen Staatsministerien, der der Auffassung sei, daß die Streichung im Monat April für die Bediensteten des bayerischen Staates, insbesondere für die verheirateten Frauen, eine große Härte bedeute.

Nachdem in der Eingabe der Betriebsratsvorsitzenden erklärt werde, der freie Karsamstag werde im Laufe des Monats April wieder eingebracht werden, könne man wohl von der Bedingung, im April keinen dienstfreien Samstag zu gewähren, abgehen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

X. Stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses des Bundesrats

Nach Vortrag von Ministerialrat Dr. Gerner beschließt der Ministerrat, als stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses des Bundesrates anstelle der ausgeschiedenen Ministerialräte Dr. Keim35 und von Elmenau36 Oberregierungsrat Müller37 und Oberregierungsrat Dr. Niederalt38 zu ernennen.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor