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Nr. 192MinisterratssitzungDienstag, 12. Januar 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl.

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des kommunalen Wahlrechts1

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf die Note des Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 1953, mit dem dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden sei. Er gehe auf einen Beschluß des Landtags vom 6. Mai 1953 zurück, wonach durch eine Änderung des Landkreiswahlgesetzes2 die Voraussetzungen näher erläutert werden sollten, unter denen die Bewährung in der öffentlichen Verwaltung verneint werden könne.3 Diese Frage habe ja schon wiederholt eine erhebliche Rolle gespielt.

Die Einwendungen des Justizministeriums und der Staatskanzlei seien in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt, die Staatskanzlei schlage lediglich noch vor, in § 2, durch welchen unter anderem Art. 4 des Landkreiswahlgesetzes vom 16. Februar 1952 eine andere Fassung erhalte, in Abs. 4 hinter den Worten „des Landtags“ noch die Worte „des Senats“ aufzunehmen. Außerdem werde vorgeschlagen, in der gleichen Bestimmung den letzten Satz des Abs. 4 wie folgt beginnen zu lassen:

„Eine Beanstandung im vorstehenden Sinne liegt nur vor, wenn …“

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt dieser Anregung zu, worauf beschlossen wird, § 2 entsprechend abzuändern.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge habe in einer nachträglich eingelaufenen Note weitere Beschränkungen hinsichtlich der ehemaligen Mitglieder der NSDAP empfohlen. Er glaube aber nicht, daß man hier noch weiter als der Entwurf gehen solle.

Nachdem sich auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner dieser Auffassung anschließt, beschließt der Ministerrat, die Einwendung des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge nicht zu berücksichtigen.

Staatsminister Zietsch erklärt, auch das Finanzministerium habe sich in einem Schreiben vom 9. Januar 1954 noch mit dem Entwurf auseinandergesetzt und angeregt, in Abs. 4 des neu formulierten Art. 4 des Landkreiswahlgesetzes das Wort „unbeanstandet“ an der jetzigen Stelle zu streichen und am Anfang zwischen die Worte „wer“ und „mindestens“ einzufügen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe dieses Schreiben noch nicht erhalten.

Trotzdem werden die Vorschläge des Staatsministeriums der Finanzen eingehend erörtert.

Staatsminister Zietsch empfiehlt, Satz 2 des Art. 4 Abs. 4 (Seite 8 des Entwurfs) folgendermaßen abzuändern:

„Entsprechend ist eine Tätigkeit in verantwortlicher Stellung.“

Staatssekretär Dr. Nerreter verweist demgegenüber auf den Wortlaut des Art. 31 Abs. 2 der Landkreisordnung vom 16. Februar 1952, worauf festgestellt wird, daß diese Bestimmung nach § 3 des vorliegenden Entwurfs gestrichen werden soll.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, ob Satz 2 des Abs. 4 überhaupt notwendig sei.

Der Ministerrat beschließt, diesen Satz zu streichen.

Staatssekretär Dr. Nerreter macht dann darauf aufmerksam, daß der bisherige Satz 3 durch die Änderung des Satzes 1 ebenfalls abgeändert werden müsse.

Im Anschluß daran ergibt sich eine längere Aussprache über den ganzen Absatz 4, wobei der Ministerrat zu der Meinung kommt, daß im letzten Satz die Worte

„auf Strafversetzung, Gehaltskürzung oder Entfernung aus dem Dienst“ durch die Worte „von Maßnahmen nach § 12 Abs. 1 Dienststrafordnung“ ersetzt werden müßten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zu bedenken, ob man nicht überhaupt davon ausgehen solle, daß an einen gewählten Landrat keine höheren Anforderungen als an einen gewählten Abgeordneten gestellt werden sollten.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn für die Wahl der Landräte besondere Voraussetzungen vorgeschrieben würden, könnten Schwierigkeiten entstehen. Auch sei durch Vorschriften allein nicht zu erreichen,4 daß von den hier genannten Personen nur besonders geeignete gewählt würden.

Staatsministor Dr. Seidel spricht sich dafür aus, ganz klare Bestimmungen zu schaffen, also entweder nur Leute mit der Befähigung zum Richteramt wählen zu lassen oder überhaupt die freie Wahl einzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Besprechung dahin zusammen, daß heute noch kein Beschluß gefaßt werden könne. Er bitte deshalb, vielleicht bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung, folgendes zu überlegen:

1. Sollen die Voraussetzungen für die Wahl zum Landrat überhaupt wegfallen?

2. Wenn dagegen die Voraussetzungen bleiben sollten, müsse wohl eine Ergänzung hinsichtlich der Rechtsanwälte und Notare in den Schlußsatz hineinkommen;

3. Ist es zweckmäßig mit Rücksicht auf andere Berufe, lediglich Rechtsanwälte oder Notare schlechthin5 zur Wahl zuzulassen?

Er bitte diese Fragen im Staatsministerium des Innern, vielleicht unter Beteiligung des Finanz- oder Justizministeriums, zu überprüfen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.6

Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des kommunalen Wahlrechts vom 28. Oktober 1954

II. Interpellation betr. sozialer Wohnungsbau7

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als notwendig, die Beantwortung der Interpellation im heutigen Ministerrat kurz zu besprechen, nachdem der Text der Rede des Herrn Bundestagsabgeordneten Pferdmenges,8 die er in München gehalten habe, jetzt vorliege.9

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, in der Beantwortung werde er eingehend auf die Frage der Baugenossenschaften zu sprechen kommen und vor allem betonen, daß gerade auf Eigentumsbildung besonderes Gewicht gelegt worden sei. Auch von den Baugenossenschaften würden zahlreiche Wohnungen als Eigentumswohnungen errichtet.

Was nun die Rede des Abg. Pferdmenges betreffe, die soviel erörtert worden sei, so werde er ausführen, daß die Presseberichte unzureichend gewesen seien.10 Pferdmenges habe davon gesprochen, daß noch auf Jahre hinaus hohe Beträge für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt worden müßten, andererseits freilich betont, auf die Dauer gehe es nicht an, jährlich hiefür öffentliche Mittel in Höhe von etwa 3 Milliarden DM zu geben. Der Vorschlag des Abgeordneten, die Mieten zu erhöhen, sei unter der Voraussetzung gemacht worden, daß Steuersenkungen und eine Erhöhung der Einkommen damit verbunden sei.11

Zum Schluß seiner Antwort werde er die Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau in diesem Jahre bekanntgeben und unter anderem mitteilen, daß heuer für Siedlungszwecke noch ein außerordentlicher Betrag zur Verfügung gestellt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß also die Beantwortung durch den Herrn Staatsminister des Innern erfolgen werde und erkundigt sich, ob noch Anregungen oder Bedenken bestünden.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich mit der von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner skizzierten Antwort ausdrücklich einverstanden.

Sonstige Vorschläge werden von keiner Seite gemacht.12

Wohnungsbau, sozialer

III. Entwurf einer Verordnung über die Zuweisung von Angelegenheiten nach dem Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden und von Vertragshilfe-Sachen im Sinne des § 18 a des Vertragshilfegesetzes an einzelne Gerichte13

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, das Staatsministerium der Justiz habe diesen Entwurf, der in der Ministerratssitzung vom 1. Dezember 1953 kurz behandelt, dann aber wieder zurückgestellt worden sei, neuerdings vorgelegt. Einwendungen seien von keiner Seite erhoben worden.

Der Ministerrat beschließt, dem Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.14

IV. Vollzug des Lastenausgleichsgesetzes; hier: Ernennung von Mitgliedern des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt15

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, nach dem Ausscheiden des Herrn Dr. Oberländer müsse die Bayerische Staatsregierung ein neues Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt ernennen. Das Staatsministerium des Innern habe Herrn Staatssekretär Stain, das Staatsministerium der Finanzen dagegen Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann vorgeschlagen.

Das Finanzministerium begründe seinen Vorschlag damit, daß bisher die Unterrichtung über die Vorgänge im Kontrollausschuß mangelhaft gewesen sei. Er persönlich glaube aber, man solle jetzt keinen Wechsel eintreten lassen, zumal sich doch erreichen lassen müsse, daß eine engere Verbindung zwischen Innen- und Finanzministerium hergestellt werde.

Staatsminister Zietsch erwidert, der Ausschuß sei im Hinblick auf die Verteilung der Mittel von sehr erheblicher Bedeutung und könne erheblichen Einfluß auf die finanzpolitische Lage Bayerns haben. Das Finanzministerium habe schon früher als Mitglied Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann vorgeschlagen, es sei aber dann der damalige Staatssekretär Dr. Oberländer ernannt worden. Leider sei es zu beklagen gewesen, daß der Stellvertreter das Finanzministerium nicht genügend unterrichtet habe, obwohl es sich doch vielfach um Fragen der Finanzpolitik gehandelt habe, für welche das Finanzministerium federführend sei. Die Frage habe nichts mit der Tatsache zu tun, daß Herr Staatssekretär Stain jetzt Nachfolger von Professor Oberländer geworden sei. Er schlage deshalb Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann vor, es sei natürlich selbstverständlich, daß der vom Innenministerium benannte Stellvertreter jederzeit an den Sitzungen teilnehmen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard räumt ein, daß das Finanzministerium16 beteiligt sei und eine enge Verbindung hergestellt werden müsse. Vielleicht könne man Herrn Stain als Mitglied benennen und gleichzeitig als Stellvertreter einen Vertreter des Finanzministeriums.

Staatsminister Zietsch wirft ein, in diesem Falle müsse aber der bisherige Stellvertreter, Ministerialrat Dr. Reuter,17 ausscheiden.

Staatssekretär Stain weist darauf hin, daß es sich gegenwärtig um sehr wesentliche Dinge handle, die nicht mit finanzpolitischen Fragen zusammenhingen, z.B. werde überlegt, ob die Arbeitsplatzdarlehen eingestellt werden sollten, weil sie sich im Gegensatz zu Bayern in anderen Ländern nicht bewährt hätten, Selbstverständlich lege auch er größten Wert darauf, daß eine sehr enge Verbindung zwischen den beiden Ministerien bestehe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden, daß Herr Staatssekretär Stain als Mitglied und Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann als sein Stellvertreter ernannt werden.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren, wobei festgestellt wird, daß Herr Ministerialrat Dr. Reuter nun ausscheide.18

V. Frachthilfe für das Zonenrandgebiet19

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, die Bundesregierung habe auf Grund eines Bundestagsbeschlusses vom 2. Juli 195320 am 22. August 1953 beschlossen, für das Haushaltsjahr 1953 5 Millionen DM als Frachthilfe für das Zonenrandgebiet zur Verfügung zu stellen, falls die Länder einen gleich hohen Betrag leisteten.21 Bayern müsse voraussichtlich 3 055 000 DM aufbringen; wie er höre, habe sich das Staatsministerium der Finanzen bereits damit einverstanden erklärt.

Der Ministerrat beschließt, den Betrag von 3 055 000 DM für Zwecke der Frachthilfe bereitzustellen, damit die Bundesmittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden können.

VI. Ernennung des Präsidenten der Bundesbahndirektion Nürnberg22

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß der Bundesverkehrsminister zur Ernennung als Präsidenten der Bundesbahndirektion Nürnberg Herrn Geitmann23 vorgeschlagen habe, nachdem er schon vor längerer Zeit angefragt habe, ob die Bayerische Regierung damit einverstanden sei.24 Er habe daraufhin Herrn Dr. Seebohm25 erklärt, für diese Stelle stünden mehrere hervorragend geeignete aus Bayern stammende Beamte zur Verfügung, die er dann auch persönlich benannt habe.26 Trotzdem schreibe der Bundesverkehrsminister neuerdings, er habe die Angelegenheit nochmals nachprüfen lassen, müsse aber bei seinem Vorschlag Geitmann bestehen bleiben und bitte, die Einwendungen zurückzuziehen.27

Er beabsichtige, in diesem Falle nicht nachzugeben, wolle aber vor der endgültigen Antwort an den Bundesverkehrsminister die Meinung des Ministerrats hören,

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß nach § 45 des Bundesbahngesetzes Präsidentenstellen nur im Benehmen mit der betreffenden Landesregierung besetzt werden könnten.28

Der Vorschlag des Bundesverkehrsministers hänge damit zusammen, daß Stellen in Württemberg-Baden zurückgestuft würden, Herr Geitmann, der in Karlsruhe sei, damit aber nicht einverstanden sei. Es wäre aber möglich, ihn auf die frei gewordene Präsidentenstelle in Kassel zu bringen und eine künftig wegfallende B 6 Stelle zu genehmigen. Von bayerischer Seite sei als Präsident Herr Keßler29 vorgeschlagen worden, der Bayer und ausgezeichnet qualifiziert sei; auch ein anderer außerdem noch empfohlener Beamter erfülle alle Voraussetzungen.30 Trotzdem wolle aber Herr Dr. Seebohm an Geitmann festhalten,

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt abschließend mit Zustimmung des Ministerrats, daß er dem Bundesverkehrsminister eine abschlägige Antwort erteilen werde.31

Deutsche Bundesbahn

VII. Wiederaufbau der St. Matthäuskirche in München32

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, unter Bezugnahme auf die Ministerratssitzung vom 29. Dezember 1953, ob der Entwurf für das Antwortschreiben an den Herrn Landesbischof,33 den Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann habe vorbreiten wollen, schon fertiggestellt sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, der Entwurf sei bereits ausgelaufen und müsse heute oder morgen dem Herrn Ministerpräsidenten zugehen.34 Was die Mittel für den Wiederaufbau betreffe, so liege an sich noch ein Sperrvermerk darauf, weil die Endsumme noch nicht feststehe. Andererseits stünden für die Haushaltsjahre 1953/54 je 600 000 DM bereit, über die weiter noch erforderlichen Mittel müsse allerdings noch beraten worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend Herrn Staatsminister Dr. Schwalber, gleichfalls einen Entwurf für die Antwort an den Herrn Landesbischof, der ihm in dieser Sache am 23. Dezember 1953 geschrieben habe,35 auszuarbeiten.36

VIII. Vorlage eines neuen Landesjugendplans37

Der Ministerrat vereinbart, diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Ministerrats vom 19. Januar 1954 zu behandeln.38

IX. Bestätigung der neugewählten Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt Schwaben39

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß die Vertreterversammlung der Landesversicherungsanstalt Schwaben am 15. Dezember 1953 die vom Vorstand vorgeschlagenen Herren Direktor Hans Imler,40 Oberregierungsrat Georg Knapp41 und Regierungsrat Friedrich Paepke42 als Geschäftsführer gewählt habe. Nach § 8 Abs. 1 Buchst. c) des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung in der Fassung vom 13. August 195243 bedürften der Vorsitzende sowie die übrigen Geschäftsführer der Bestätigung durch die Landesregierung. Das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge habe mit Schreiben vom 28. Dezember 1953 um einen entsprechenden Beschluß des Ministerrats gebeten. Da Bedenken nicht bestünden, könne dieser Beschluß heute wohl gefaßt werden.

Der Ministerrat beschließt, die genannten Herren als Geschäftsführer zu bestätigen.44

X. Federführung auf dem Gebiet der Luftfahrtforschung45

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob die Stellungnahme des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Schreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 3. September und 23. November 1953 inzwischen ausgearbeitet sei, damit eine Entscheidung im Ministerrat getroffen werden könne.46

Luftfahrt
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor