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Nr. 222MinisterratssitzungDienstag, 27. Juli 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

I. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung1

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt einleitend fest, daß dieser Gesetzentwurf durch die Beschlüsse des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen leider nicht vereinfacht worden sei.2

Der Ausschuß schlage z.B. vor, Art. 58 des Befreiungsgesetzes, der nach der Regierungsvorlage folgende Fassung erhalten solle:

„Personen, die unter Klasse I oder II des Teiles A der Anlage dieses Gesetzes fallen, dürfen … nicht Notar oder Rechtsanwalt sein und nicht als Lehrer, Prediger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunkkommentator tätig werden.“

in folgender Weise abzuändern:

„Personen, die vor dem 6. März 1928 geboren sind, dürfen … werden.“

Das bedeute also, daß es gar nicht mehr auf die Einreihung in Klasse I oder II, sondern nur mehr auf das Geburtsdatum ankomme. So könne diese Bestimmung natürlich nicht bestehen bleiben.

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, im Ausschuß sei besonders eingehend über den neuen Art. 5 gesprochen worden, er werde in der heutigen Sitzung des Ausschusses weiter behandelt werden.3 Diese neue Bestimmung sei eigentlich ein Fremdkörper und passe in den Regierungsentwurf überhaupt nicht mehr hinein. Er solle den Eindruck erwecken, als gebe es überhaupt keinen Entnazifizierungsapparat mehr. Dann heiße es allerdings:

„Die insoweit diesen Stellen obgelegenen und noch verbleibenden Aufgaben werden durch die von der Staatsregierung zu bestimmende Stelle fortgeführt.“

Hierbei ergeben sich nun zwei Probleme, nämlich im Zusammenhang mit Art. 77 der Bayer. Verfassung, wonach Organisationen der allgemeinen Staatsverwaltung zur Regelung der Zuständigkeiten usw. durch Gesetz erfolge.4 Wenn man nun die Einrichtungen nach dem Entnazifizierungsgesetz beseitige, müsse man, um Aufgaben sachlich weiterführen zu können, gemäß Art. 49 und Art. 53 der Bayer. Verfassung diese einem Geschäftsbereich zuteilen; diese Zuweisung müsse durch ein Gesetz erfolgen.5

Staatsminister Weinkamm fügt hinzu, er habe den Ausschuß auf die rechtlichen Folgen seiner Beschlüsse eingehend hingewiesen, aber kein Gehör gefunden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn die bisherigen Instanzen wegfielen, werde eine Verwaltungseinrichtung bestehen, gegen deren Entscheidungen sofort die Verwaltungsgerichte angerufen werden könnten.

Ministerialrat Dr. Gerner erklärt, auch wenn man den Verwaltungsweg einführen wolle, brauche man trotzdem entsprechende Verfahrensvorschriften.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, die Betroffenen haben einen Anspruch darauf, daß Entscheidungen im ordentlichen Verfahren ergingen. Jedenfalls sei es unmöglich, Art. 5 in der vorgeschlagenen Form zu belassen. Er halte es höchstens für möglich, wenn es der Landtag schon nicht anders wolle, einen Zeitpunkt festzusetzen, von dem ab die Entnazifizierung einfach aufhöre.

Nach längerer Aussprache schlägt Ministerpräsident Dr. Ehard vor, dem Landtag ungefähr folgendes mitzuteilen:

1. Die Vorschläge des Rechts- und Verfassungsausschusses werden aus einer Reihe von Gründen, insbesondere aus verfassungsrechtlichen, nicht für durchführbar gehalten,

2. Die Staatsregierung schlage aber auf Grund des Art. 49 Abs. 3 der Bayer. Verfassung vor,6 die Zahl der Geschäftsbereiche um den Geschäftsbereich des Ministers für politische Befreiung zu vermindern.

3. Nachdem auch nach den Beschlüssen des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen gewisse Aufgaben auf dem Gebiet der politischen Befreiung fortgeführt werden müßten, so bedürfe es im Hinblick auf Art. 77 Abs. l Satz 1 der Verfassung eines weiteren Gesetzes, in dem Organisation und Verfahren derjenigen Behörden zu regeln wären, die mit der Durchführung dieser Aufgaben zu betrauen seien.

Der Ministerrat erklärt sich mit den Vorschlägen einverstanden und vereinbart, daß Herr Staatsminister Weinkamm und Herr Ministerialrat Dr. Gerner an der heutigen Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses teilnehmen.7

Zweites Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung vom 11. August 1954

II. Hochwasserkatastrophe in Bayern8

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest einen in einer westdeutschen Zeitung erschienenen Kommentar über die Wirkungen des Hochwassers in Bayern, in dem die unglaublichsten Behauptungen aufgestellt würden. Unter anderem werde erklärt, in Passau und Umgebung seien Seuchen ausgebrochen, überall sei man mit der Fortschaffung von Tierkadavern usw. beschäftigt, kurz ganz Bayern gleiche einem großen Tierfriedhof. Der Zweck derartiger phantastischer Presseberichte bestehe wohl zu einem Teil darin, den Fremdenverkehr von Bayern in andere Gebiete abzulenken.

Dr. Baumgärtner berichtet, das Presseamt habe bereits eine Verlautbarung herausgegeben, in der solchen Darstellungen entegengetreten werde, in Bonn sei zu diesem Zweck auch eine Pressekonferenz abgehalten worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht dann, über die Regierungspräsidenten zu veranlassen, daß die Schätzungen der eingetretenen Schäden möglichst beschleunigt und zuverlässig durchgeführt würden, auch wenn sie jetzt noch nicht völlig abgeschlossen werden könnten. Er halte es auch für zweckmäßig, diese vorläufigen Schätzungen mit einem entsprechenden Vorbehalt über die endgültige Schadensfeststellung dem Bundesfinanzministerium in Bonn zuzuleiten, nachdem er mit Herrn Bundesfinanzminister Schäffer über die Beteiligung des Bundes an dem Ersatz der Schäden gesprochen habe.

Ministerialdirigent Dr. Baer teilt mit, daß die vorläufige Schätzung dem Bundesfinanzministerium bereits zugegangen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf den vom Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Vergütung von Lohnausfällen der Arbeitnehmer bei Arbeitsausfällen wegen Hochwasserschadens zu sprechen.

Wenn er für diesen Vorschlag auch durchaus Verständnis habe, so glaube er doch, ein derartiges Gesetz sei im gegenwärtigen Zeitpunkt noch verfrüht, ganz abgesehen davon, daß man kaum die Folgen des Hochwassers mit den Lohnausfällen, die die Arbeitnehmer wegen Strom-, Kohlen- oder Gasmangels erlitten haben, vergleichen könne, in diesem Falle handle es sich doch um Lohnausfälle, für die mehr oder weniger der Staat verantwortlich sei, da die Einschränkungen des Verbrauchs an Strom usw. behördlich angeordnet würden. Bei Lohnausfällen infolge des Hochwassers, würde dagegen zum erstenmal – worauf auch das Staatsministerium der Finanzen hinweise – ein Schadensersatzanspruch des Einzelnen wegen mittelbarer Schäden begründet, für die der Staat in keiner Weise verantwortlich sei.

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, die Fraktion der SPD und der Bayernpartei beabsichtigten Anträge zu stellen, daß ein solches Gesetz erlassen werde. Er habe deshalb von sich aus die Frage aufgegriffen, um diesen Anträgen zuvor- zukommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet diese Vorarbeit für gut und zweckmäßig, meint aber, es sei doch besser, zum mindesten vorläufig noch zuzuwarten. Wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich durch Arbeitsausfall in Not komme, so könnten ja Beihilfen aus dem Spendenfonds gegeben werden. Darüber hinaus aber handle es sich um echte Fälle von Schadensersatz, die erst nach der Schätzung aller Schäden geregelt werden könnten. Wie schon gesagt, habe das Staatsministerium der Finanzen in einer eingehenden Vormerkung größte Bedenken geltend gemacht und gebeten, mit Rücksicht auf die Abwesenheit des Herrn Staatsministers Zietsch und des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann die Vorlage zumindest zurückzustellen.

Auch Staatssekretär Dr. Nerreter betont, es sei bedenklich, mit einem solchen Gesetz einen Rechtsgrundsatz aufzustellen, wonach bei jeder Naturkatastrophe der Staat einspringen müsse.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, in Betracht kämen etwa 7500 Arbeitnehmer, der Bayerische Staat selbst werde höchstens mit 340 000 DM in Anspruch genommen.

Nachdem er die Vorlage eingereicht habe, müsse er auf seinen Vorschlag bestehen bleiben.

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, bei Arbeitsausfällen infolge des Hochwassers seien die Arbeitnehmer zweifellos geschädigt, außer der öffentlichen hätten sie keine andere Hilfe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zu bedenken, daß es zahlreiche Fälle geben könne, wo Arbeitgeber in der gleichen Lage wären.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, deshalb glaube er auch, es handle sich hier um eine Frage der Schadenserfassung. Wie schon dargelegt, könne bei Lohnausfällen jederzeit aus Mitteln des Spendenfonds sofort geholfen werden.

Staatssekretär Dr. Koch räumt ein, daß eine Teilregelung immerhin zu Bedenken Anlaß gebe.

Der Ministerrat beschließt, den vom Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge vorgelegten Gesetzentwurf zunächst nicht weiter zu verfolgen,

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt dann noch mit, Bundesfinanzminister Schäffer habe ihm bei einer Unterhaltung am 21. Juli u.a. erklärt, er werde im Bundeskabinett anregen, einen Besschluß zu fassen, wonach der Bund zunächst alle Schäden, die an Bundesstraßen, Bundesgebäuden und sonstigem Eigentum des Bundes eingetreten seien von sich aus zu regeln. Außerden werde er empfehlen, daß der Bund sich beim Ersatz aller Schäden, welche Privatpersonen erlitten hätten, mit einem noch näher festzulegenden Fonds beteilige, und zwar in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie der Freistaat Bayern durch verlorene Zuschüsse oder verbilligte Kredite.

Hinsichtlich des Prozentsatzes habe sich Bundesfinanzminister Schiffer noch nicht festgelegt, er spreche von 25%, darüber könne man aber wohl noch sprechen. Auf alle Fälle bitte er, die Ermittlungen möglichst zu beschleunigen, da sonst die Hilfsbereitschaft des Bundes höchstwahrscheinlich geringer werde.9

Unwetterkatastrophen

III. Abwicklung des Bayer. Schulbuchverlags10

Staatsminister Dr. Schwalber bittet, die Behandlung dieses Punktes zurückzustellen, da heute der Herr Staatsminister der Finanzen nicht anwesend sei. In übrigen liege ja noch kein Beschluß des Landtags vor, wonach der Verlag verkauft werden müsse. Der Veräußerungspreis sei auf 6 Mio DM geschätzt worden. Er habe die Verleger aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, die aber die gesetzte Frist hätten verstreichen lassen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe aber dem Landtagspräsidenten den verlangten Bericht unterbreitet. Bei dieser Gelegenheit dürfe er feststellen, daß der Schulbuchverlag wirklich Hervorragendes geleistet habe und die dort erschienenen Bücher nicht nur in Bayem, sondern weit darüber hinaus, sogar im Ausland, gekauft würden.

Der Ministerrat beschließt, diesen Punkt der Tagesordnung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.11

Bayerischer Schulbuch-Verlag

IV. Bergbauliche und wirtschaftliche Lage des Kohlenbergwerks Marienstein12

Auch dieser Punkt der Tagesordnung wird mit Rücksicht auf die Erkrankung des Herrn Staatsministers der Finanzen zurückgestellt.13

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, der in der heutigen Ausgabe des „Münchner Merkur“ erschienene Bericht enthält eine nichtzutreffende Darstellung über eine angeblich von ihm gemachte Äußerung.14

V. Stillegung des Bundesbahnausbesserungswerkes Augsburg

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, der Vorstand der Deutschen Bundesbahn habe dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr mitgeteilt, daß es im Zuge der Rationalisierungsmaßnahmen beabsichtige, das Ausbesserungswerk Augsburg Anfang 1955 stillzulegen. Nach § 44 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 195115 habe die Bundesbahn in solchen Fällen den obersten Landesverkehrsbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Wirtschaftsministerium sei der Meinung, daß diese Rationalisierungsmaßnahme berechtigt sei und die Einwendungen der Stadt Augsburg nicht berücksichtigt werden könnten.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths macht darauf aufmerksam, daß der Beschluß der Bundesbahn, das Werk in Augsburg aufzulösen, schon 1½ Jahre zurückliege und die Arbeiter zum größten Teil auch schon anderwärts untergebracht seien.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, es handle sich jetzt noch um etwa 140 Arbeiter, die noch untergebracht werden müßten. Irgendeine Einflussnahme auf die Entscheidung der Bundesbahn habe die Staatsregierung nicht, sie werde lediglich angehört.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, keine Äußerung abzugeben, nachdem es sich in der Tat bereits um eine abgeschlossene Sache handle, die von der Bundesbahn schon seit über einem Jahr betrieben werde.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

VI. Veranstaltungen

a) Historischer Tag der Stadt Höchstädt an der Donau an 8. August 1954

Es wird vereinbart, daß die Vertretung der Staatsregierung bei dieser Veranstaltung durch Herrn Staatsminister Weinkamm übernommen wird.

b) Einweihung des Rathauses in Neu-Ulm und Elfhundertjahrfeier der Stadt Ulm am 31. Juli 1954 16

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß er der Einweihungsfeier in Neu-Ulm beiwohnen werde, es ihm aber nicht möglich sei, auch an den Feiern in Ulm teilzunehmen.

c) Tagung des Grund- und Hausbesitzerverbandes in München

Die Vertretung der Bayerischen Staatsregierung bei dieser Veranstaltung übernimmt Herr Staatssekretär Dr. Nerreter.

d) Ausstellung „Ein Blick hinter den Eisernen Vorhang“

Es wird beschlossen, die Vertretung der Bayer. Staatsregierung bei dieser vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen durchgeführten Ausstellung dem Regierungspräsidenten von Oberbayern zu übertragen.

VII. Tarifverhandlungen in der bayerischen Metallindustrie

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich bei Herrn Staatsminister Dr. Oechsle nach dem Stand der Angelegenheit.

Staatsminister Dr. Oechsle, erwidert, er sei überzeugt, daß sich schon im Laufe der nächsten Woche eine Einigung zwischen den Parteien erreichen lasse.17

Streiks

VIII. Gesetz über den Obersten Rechnungshof18

Ministerpräsident Dr. Ehard frägt an, ob der Antrag der Fraktion des BHE, betreffend das Gesetz zur Änderung des Rechnungshofgesetzes, zurückgezogen worden sei. Bekanntlich habe der Antrag zum Ziel, den Präsidenten des Obersten Rechnungshofs nach Anhörung des Kollegiums vom Landtag ernennen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, dieser Antrag (Beilage 5322) sei zurückgezogen worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt daraufhin, er werde sich vom Landtagsamt eine schriftliche Bestätigung über die Zurücknahme geben lassen.19

Gesetz zur Änderung des Rechnungshofgesetzes

IX. Weihnachtszuwendungen an Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, Bundesfinanzminister Schäffer behaupte, bei der letzten Sitzung der Tarifgemeinschaft der Länder sei beschlossen worden, angeblich auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Zietsch, auch in diesen Jahr Weihnachtszuwendungen zu gewähren, obwohl das Bundeskabinett beschlossen habe, in diesem Jahr davon abzusehen.

Staatsminister Dr. Oechsle bestätigt, daß dieser Beschluß gefaßt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt dringend, sich hier mit dem Bund zu verständigen, da sonst größte Schwierigkeiten entstehen könnten. Heute könne keine Entscheidung gefaßt werden, da der Herr Finanzminister nicht anwesend sei. Er werde deshalb diesen Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats setzen lassen.

X. Änderung der Allgemeinen Dienstordnung für die Staatsbehörden – ADOSt. – vom 22.12.1953 (GVBl. 1954 S. 1)20

Ministerpräsident Dr. Ehard weist daraufhin, daß der Ministerrat am 18. Mai 1954 beschlossen habe, § 8 der ADOSt. in der Weise abzuändern, daß bei allen angeordneten Beflaggungen der Staatsgebäude neben der bayerischen Staatsflagge die Bundesflagge zu zeigen sei.

Das Staatsministeriura des Innern schlage deshalb vor, folgende Bekanntmachung zu erlassen:

„Bekanntmachung über die Änderung der Allgemeinen Dienstordnung für die Staatsbehörden (ADOSt.) vom 22. Dezember 1953 (GVBl. 1954 S. 1) vom Juli 1954.

In 8 Abs. 3 ADOSt. werden die zwei ersten Sätze wie folgt geändert:

Grundsätzlich wird in den Landes- und in den Bundesfarben geflaggt. Hierbei werden – vom Beschauer aus gesehen – die Landesfarben rechts und die Bundesfarben links (d.h. heraldisch die Landesfarben links und die Bundesfarben rechts) gesetzt. München, den … Juli 1954.“

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.21

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor