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Nr. 5MinisterratssitzungDienstag, 30. Oktober 1945 Beginn: 15 Uhr 10 Ende: 18 Uhr 10
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Minister ohne Portefeuille Schmitt, Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Staatsrat Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Reichspostpräsident Dr. Geiger und Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt.

Tagesordnung:

I. Gesetz über die bayerische Staatsangehörigkeit. II. Flüchtlingsfragen. III. Lage der Sozialversicherung in Bayern. IV. Personalfragen. V. Revidierung des Notgesetzes zur Sicherung eines angemessenen Raumausgleichs in einzelnen Punkten. VI. Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz in Stuttgart und Bericht über die Konferenz bei der Militärregierung vom 30. 10. 1945. VII. Hereinnahme der Staats- und Privatforsten in das Landeswirtschaftsministerium (auf Antrag von Staatsminister Dr. Baumgartner). VIII. Arbeitslosenversicherung. [IX. Verwendung von Professor Hans von Ekkardt]. [X. Bayerisches Staatswappen]. [XI. Verordnungen des Arbeitsministeriums]. [XII. Spinnstoffsammlung]. [XIII. Gerücht über Plünderungsfreiheit für Ausländer]. [XIV. Vorgänge in Bad Wörishofen]. [XV. Versorgungsbezüge für außerbayerische Beamte]. [XVI. Termine der nächsten Ministerratssitzungen].

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Ministerrats-Sitzung mit der Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung. Er ergänzt diese durch folgende Punkte:

V. Revidierung des Notgesetzes zur Sicherung eines angemessenen Raumausgleichs in einzelnen Punkten.

VI. Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz in Stuttgart und Bericht über die Konferenz bei der Militärregierung vom 30. Oktober 1945.

VII. Hereinnahme der Staats- und Privatforsten in das Landeswirtschaftsministerium (auf Antrag von Staatsminister Dr. Baumgartner).

VIII. Arbeitslosenversicherung (auf Antrag von Staatsminister Roßhaupter).

IX. Verschiedenes.1

I. Gesetz über die bayerische Staatsangehörigkeit

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß Bayern aufgrund der Proklamation des Generals Eisenhower vom 28. September 1945 Staat geworden und daß nach Artikel III dieser Proklamation2 Bayern unter Vorbehalt der übergeordneten Machtbefugnisse der Militärregierung volle gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt habe, soweit deren Ausübung nicht mit früher und zukünftig getroffenen Maßnahmen des Kontrollrates für Deutschland oder einer von diesem errichteten zentralen deutschen Behörde in Widerspruch stehe. Bayern habe also auch das Recht, ein Gesetz über die bayerische Staatsangehörigkeit zu erlassen. Die Notwendigkeit hierfür liege auf der Hand. In Fragen der Staatsangehörigkeit bestehe ein Tohuwabohu. Von den Nationalsozialisten seien eine ganze Reihe von Volksdeutschen zu deutschen Reichsangehörigen gemacht worden. Schon dadurch sei eine vollständige Verwirrung entstanden.3 Unsere wichtigste Aufgabe sei es, wieder klare Rechtsgrundlagen herzustellen. Ein Gesetz über die Reichsangehörigkeit könne in Bayern nicht erlassen werden, aber die Verhältnisse in Bayern könnten geordnet werden. Um alle auftauchenden Bedenken vorwegzunehmen, könne man in das Gesetz eine Bestimmung hereinnehmen, daß nichtbayerische Deutsche, die bereits vor dem 30. Januar 1933 ihren ständigen Wohnsitz in Bayern hatten, die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie die Bayern selbst; davon ausgenommen seien aber die früheren Mitglieder der NSDAP und der ihr angeschlossenen Organisationen.4

Hierauf eröffnet Ministerpräsident Dr. Hoegner die Aussprache.

Staatsminister Seifried begrüßt den Erlaß eines solchen Gesetzes. Die Überfremdung sei insbesondere draußen ganz ungeheuerlich. Wenn jemand verstehe, die Situation auszunützen oder englisch sprechen könne, dann werde er von den Amerikanern als Landrat eingesetzt. Die Beamtenschaft müsse aber bodenständig sein. Ein solches Gesetz werde in der Bevölkerung allgemeine Zustimmung finden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt sodann in die Beratung der einzelnen Artikel ein.

Er verliest Artikel 1.5 Er erläutert Absatz 3 dahin, daß er sich auf die Nachkommen von Bayern beziehe. Auf eine Anfrage von Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt er, der Stichtag 1. Januar 1934 sei deshalb gewählt, weil damals die bayerische Staatsangehörigkeit abgeschafft wurde.6 Auf einen Hinweis von Staatsminister Schmitt, daß die durch die Nazis vorgenommenen Ausbürgerungen wieder gut gemacht werden müßten, antwortet Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß dies bereits durch ein eigenes von ihm erlassenes Gesetz geschehen sei.7 Artikel 1 wird einstimmig angenommen.

Artikel 2 wird verlesen und einstimmig angenommen.8

Zu Artikel 3 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß Absatz 2 eine widerlegbare Rechtsvermutung enthalte.9

Artikel 3 wird einstimmig angenommen.

Artikel 4 wird einstimmig angenommen.10

Zu Artikel 5 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß es sich um einen internationalen Rechtsgrundsatz handle.11

Eine Anregung von Staatsminister Dr. Terhalle anstelle „Die Frau“ „Die nichtbayerische Frau“ zu sagen, wird abgelehnt.

Artikel 5 in der ursprünglichen Fassung wird angenommen.

Zu Artikel 6 führt Ministerpräsident Dr. Hoegner aus, daß diese Vorschriften nichts Neues seien, sondern aus dem früheren Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz übernommen worden seien.12

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt fragt an, ob ein Staatsbürgerrecht zu erwarten sei, damit keine Mißdeutungen zwischen Einbürgerung und Staatsbürgerrecht entstehen könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er die Schaffung eines Staatsbürgerrechts ablehne. Man habe ganz andere Mittel, um Leute, die unerwünscht seien, von staatsbürgerlichen Rechten auszuschließen.

Artikel 6 wird einstimmig angenommen.13

Artikel 7 stellt nach Erklärung von Ministerpräsident Dr. Hoegner eine Schutzbestimmung für die Frauen dar. Er wird einstimmig angenommen.14

Artikel 8 bezeichnet Ministerpräsident Dr. Hoegner als eine Schutzbestimmung für Minderjährige. Er wird einstimmig angenommen.15

In Artikel 9 kommt nach den Ausführungen von Ministerpräsident Dr. Hoegner ein alter beamtenrechtlicher Grundsatz zum Ausdruck.

Auf eine Anfrage von Staatsminister Roßhaupter, ob sich diese Bestimmung auch auf Österreicher beziehe, antwortet Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß er für alle Ausländer gelte. Man könne aber selbstverständlich in der Bestallungsurkunde einen Vorbehalt machen. Man könne sogar das Innenministerium anweisen, generell solche Vorbehalte zu machen.

Auf eine Anfrage von Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt, ob die Anstellung im Dienste des Reiches auch unter Artikel 9 falle, erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß es eine solche Anstellung nicht mehr gebe.

Artikel 9 wird angenommen.16

Artikel 10 und 11 werden verlesen und einstimmig angenommen.17

Zu Artikel 12 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß an und für sich Doppelbürgerschaften nicht erwünscht seien. Dadurch ergäben sich große Schwierigkeiten und Schiebungen werde Tür und Tor geöffnet. Jedenfalls habe nur der Einzelne Vorteile davon, aber er wolle die Sache doch nicht ganz ausschließen. Dem diene dieser Artikel.

Artikel 12 wird einstimmig angenommen.18

Zu Artikel 13 führt Ministerpräsident Dr. Hoegner aus, daß die Beschwerdemöglichkeit zum Staatsministerium des Innern genügen müsse.

Artikel 13 wird einstimmig angenommen.19

Artikel 14 richtet sich nach der Erklärung von Ministerpräsident Dr. Hoegner gegen die Leute, die nach dem Kapputsch nach Bayern gekommen sind und den Nationalsozialismus groß gemacht haben.20 Damals sei eine ganze Reihe unerwünschter Elemente nach Bayern gekommen.

Staatssekretär Ficker wünscht eine etwas konkretere Formulierung, etwa in der Art: Wenn es sich um Anhänger des Nazismus und Militarismus handelt.

Staatssekretär Dr. Ehard wendet dagegen ein, daß auch kriminelle Elemente in Betracht kommen könnten. Man solle das in die Ausführungsvorschriften bringen, in denen folgende Gruppen aufzuführen seien:

1. Kriminelle

2. Anhänger des Nationalsozialismus und des Militarismus.

Artikel 14 wird einstimmig angenommen.21

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, nunmehr folgenden Artikel 15 einzufügen:

I. Nichtbayerische Deutsche, die bereits vor dem 30. Januar 1933 ihren ständigen Wohnsitz in Bayern hatten, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bayern selbst.

II. Hiervon sind ausgenommen die früheren Mitglieder der NSDAP oder einer der ihr angeschlossenen Organisationen.

Staatssekretär Dr. Ehard hält die Einfügung dieses Artikels für zweckmäßig, obwohl er systematisch nicht ganz in das Gesetz passe.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt hält die Formulierung „hiervon sind ausgenommen“ in Absatz II für nicht ganz richtig, weil diese Leute doch nicht auch von den Pflichten ausgenommen seien. Nach längerer Diskussion wird schließlich folgende Formulierung angenommen:

Absatz II: Ausgenommen sind die früheren Mitglieder der NSDAP oder einer der ihr angeschlossenen Organisationen.

Artikel 15 (alt) wird als Artikel 16 einstimmig angenommen.22

Hinzugefügt wird ein neuer Artikel 17: Dieses Gesetz tritt am ….. in Kraft.

Staatssekretär Dr. Ehard führt noch aus, daß über die Minderjährigen in dem Gesetz nur an einigen Stellen etwas gesagt sei. Es sei aber wohl selbstverständlich, daß der Minderjährige das Schicksal seines Vaters oder, wenn er unehelich sei, das seiner Mutter teile.

Staatsminister Seifried fragt an, was unter den angeschlossenen Organisationen der NSDAP zu verstehen sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß in den Ausführungsbestimmungen genau festgelegt werden müsse, was unter angeschlossenen Organisationen zu verstehen sei. Diese müßten ausdrücklich aufgezählt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß das Gesetz, nachdem sich kein Widerspruch erhoben habe, angenommen sei.23

II. Flüchtlingsfragen

Ministerpräsident Dr. Hoegner erteilt Staatsminister Seifried das Wort. Dieser führt aus, daß das Flüchtlingsproblem wohl eines der vordringlichsten und wichtigsten sei. Es seien über die Zahl der Flüchtlinge in Bayern alle möglichen Gerüchte verbreitet. Er habe es daher für notwendig gehalten, durch statistische Erhebungen festzustellen, wieviele Flüchtlinge überhaupt erfaßt seien. Nach dem Stand vom 15. Oktober 1945 betrage die Zahl der Evakuierten und Flüchtlinge in Bayern 1.393.826. Von diesen hatten 306.170 ihren Wohnsitz in Bayern, 1.087.656 im Reichsgebiet außerhalb Bayerns. Die Zahl der Ausländer in Bayern habe am 20. Oktober 1945 325.020 betragen. Davon seien Polen 104.699, Ungarn 72.579, Russen 36.050, Balten 34.804, Österreicher 22.410, Jugoslawen 13.825, übrige Südost-Europäer 10.585, Rumänen 6.095 und Tschechoslowaken 6.575.

Die Belegung der einzelnen Regierungsbezirke mit Evakuierten, Flüchtlingen und Ausländem etc. ergebe folgendes Bild:

Oberbayern 373.354 b. einer Einwohnerzahl v. 1.893.293 = 19,7%
Niederbayern 325.068 b. einer Einwohnerzahl v. 771.920 = 29,7%
Oberpfalz 218.850 b. einer Einwohnerzahl v. 671.762 = 32,4%
Oberfranken 284.484 b. einer Einwohnerzahl v. 795.840 = 35,6%
Mittelfranken 145.801 b. einer Einwohnerzahl v. 1.061.190 = 13,7%
Unterfranken 165.666 b. einer Einwohnerzahl v. 882.453 = 20,7%
Schwaben 205.643 b. einer Einwohnerzahl v. 883.132 = 24,6%

Die Maßnahmen gegen die Flüchtlingsnot seien zu unterteilen in materielle und organisatorische.


A. Materielle Maßnahmen.

1. Minderung der Zahl der Flüchtlinge in Bayern.

Diese sei zu erreichen:

a) durch Rückführung der Ausländer.

b) Schaffung eines gerechten Ausgleichs zwischen Bayern und dem übrigen Reichsgebiet.

c) Vorstellungen gegen den geplanten Austausch von Flüchtlingen Kopf gegen Kopf.

Mit diesem Vorschlag der Amerikaner könne man sich nicht einverstanden erklären. Zur Grundlage müsse die Bevölkerungszahl Bayerns genommen werden.

2. Umsiedlung in Bayern.

a) Aus dem dichtbesiedelten Osten in den weniger dichtbesiedelten Westen.

b) Nach dem Gesichtspunkt der Arbeitseinsatzmöglichkeit: Landarbeiter aufs Land, Kopfarbeiter in die Stadt.

3. Weitestgehende Wohnraumbeschaffung.

a) Beschlagnahme jeder verfügbaren Unterkunftsmöglichkeit in Stadt und Land, daher eigene Flüchtlingskommissare bei den Landräten.

b) Adaptierung von nichtbenutzten industriellen und gewerblichen Räumen für Wohnzwecke; das sei z. B. bereits in Bamberg geschehen.

c) Besiedlung von Truppenübungs- und Flugplätzen.

d) Beschlagnahme jeden Grundbesitzes, der nach 1933 von Naziführern erworben worden sei. Das müsse in einer besonderen Besprechung aber erst geklärt werden.

e) Beschlagnahme des Grundbesitzes führender Nazibauern, insbesondere vom Kreisbauernführer an aufwärts. Auch das müsse noch geklärt werden.

f) Verpflichtung des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes zur Abgabe entsprechenden Siedlungslandes und Siedlungsmaterials.

g) Großzügiger Behelfsheimbau im Frühjahr, gegebenenfalls unter Verwendung der von Österreich angebotenen fertigen Blockhäuser. Diese müßten aber auch noch geprüft werden.

4. Förderung der Heimarbeit.

5. Vertragsabschlüsse zwischen Wirtschaftsministerium und Großproduktion zwecks

a) Belieferung der Flüchtlinge mit Hausrat, Kleidung, Wäsche und Möbel zu niedrigsten Preisen.

b) Belieferung der Heimarbeiter mit Material.

6. Errichtung von Leihbüchereien oder Zuweisung neuer Bücher an bestehende Büchereien, um Lese- und Bildungsstoff für die Flüchtlinge zu haben.


B. Organisatorische Maßnahmen.

1. Bestellung eines Landeskommissars für das Flüchtlingswesen, von Flüchtlingskommissaren an den Regierungssitzen und bei den Landräten.

2. Schaffung eines Flüchtlingspasses.

3. Aufklärende Tätigkeit bei den Außenstellen. Die Bürgermeister draußen hätten kein Verständnis für die Flüchtlingsfragen. Sie hatten oft jeglichen Zuzug gesperrt. Die Flüchtlinge wanderten auf den Landstraßen dahin und würden dadurch zu einer noch größeren Landplage, als wenn sie an einem festen Punkt zusammengezogen würden.

4. Anschaffung eines Kraftwagens für das Referat Flüchtlingswesen.

5. Hebung der Staatsautorität durch

a) Auftrag an die Landräte zum monatlichen Bericht über die Flüchtlingsbewegung und besondere Vorkommnisse unmittelbar an das Staatsministerium des Innern, Abteilung Fürsorge und zur unmittelbaren Übersendung der Amtsblätter.

b) Vorstellungen bei der Militärregierung gegen unberechtigte Eingriffe in die Zuständigkeit der Bayerischen Staatsregierung.


Außerdem sei das ganze Problem auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Stuttgart zu besprechen, vor allem die Frage der Abschiebung der Flüchtlinge von einer Besatzungszone in die andere.24

Staatsminister Seifried schlägt schließlich den Erlaß einer Verordnung vor, deren Entwurf er den einzelnen Mitgliedern des Ministerrats überreicht und die er im Wortlaut verliest.25 Er ergänzt den Entwurf dahin, daß nach der letzten Rücksprache mit dem Oberbürgermeister von München und dem dort bereits für Flüchtlingsfragen bestellten Stadtrat Preis für München eine Ausnahmestellung geschaffen werden solle insofern, daß der Flüchtlingskommissar für München zugleich Flüchtlingskommissar für den ganzen Regierungsbezirk Oberbayern sein solle, also nicht dem Regierungspräsidenten, sondern unmittelbar dem Landesflüchtlingskommissar unterstellt werden solle. Er habe geglaubt, diesem Vorschlag beistimmen zu sollen, da dieser trotz formeller Bedenken am zweckmäßigsten erschienen sei.26

Zu Ziffer 2 des Verordnungsentwurfes schlägt Staatsminister Dr. Baumgartner eine Ergänzung dahin vor, daß die Flüchtlingskommissare auch mit den Ernährungsämtern Zusammenarbeiten müßten.27 Bisher habe die Ernährung der Flüchtlinge gut geklappt, weil alles über die Ernährungsämter gegangen sei. Er habe für die Ernährungsfragen der Flüchtlinge selbst einen Sonderbeauftragten ernannt, der sehr gut gearbeitet habe.

Staatsminister Dr. Terhalle fragt an, ob es nicht möglich sei, zunächst die bestehende Behördenorganisation einzuschalten und ihr finanzielle Mittel zuzuweisen, damit zusätzliche Aufgaben gedeckt werden könnten. Es sei nicht leicht, heute für eine leistungsfähige Verwaltung genug Leute zu bekommen. Das Flüchtlingsproblem sei eine vorübergehende Sache, die in Betracht kommenden Leute suchten aber die Stellen aus, wo sie für die Dauer bleiben könnten. Man solle die bestehenden Organisationen etwa in der Weise einschalten, daß man als Flüchtlingskommissar den Landrat oder den Regierungspräsidenten ernenne und ihm nur zusätzliche Kräfte gebe. Man solle keinen neuen Behördenapparat aufbauen mit finanziellen Verpflichtungen, die man nicht übersehen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß nach dem Wortlaut der Verordnung die Bestellung der Landräte usw. als Flüchtlingskommissare nicht ausgeschlossen sei.

Staatsminister Seifried bestätigt das. Die Auffassung des Finanzministeriums sei an sich seine eigene. Aber auf Grund der Tatsache, daß eine große Zahl von Landräten eingesetzt sei, die er gar nicht kenne und nicht nachprüfen könne und die höchstwahrscheinlich nicht in diesen Ämtern belassen werden könnten, sei es ihm zweckmäßig erschienen, doch auch die Möglichkeit zu haben, gleich jetzt von sich aus Flüchtlingskommissare zu bestellen.

Staatsminister Dr. Terhalle begrüßt dies und schlägt vor, gerade auf die neuen Stellen Männer zu setzen, die später im Falle der Bewährung als Landräte eingesetzt werden können.

Staatssekretär Dr. Ehard schlägt vor, den Landeskommissar als Staaatskommissar zu bezeichnen. Es heiße doch auch nicht die Landesregierung, sondern die Staatsregierung.

Zu Frage der österreichischen Blockhäuser erklärt Staatsminister Dr. Baumgartner, diese seien sehr schwer greifbar, weil hier nur etwas auf dem Kompensationsweg gemacht werden könne, das verbiete aber die Militärregierung. Bezüglich der Nazigüter würden Erhebungen gemacht. 300.000 Tagwerk stünden von wehrfiskalischen Betrieben, Flugplätzen usw. zur Verfügung. Die Großgrundbesitzer hätten in der letzten Zeit eine Tagung abgehalten, auf der beschlossen worden sei, der Staatsregierung vorzuschlagen, was sie von sich aus zu Siedlungszwecken abtreten wollten. Er schlage weiter vor, daß man in ganz Bayern zur Unterbringung der Flüchtlinge die vorhandenen Baracken feststelle.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, er wisse nicht, inwieweit die Militärregierung eingeschaltet sei. Er wisse aber, daß sie immer nur Anordnungen treffe, aber selbst nichts tue, um die Durchführung dieser Anordnungen möglich zu machen. Ihm sei mitgeteilt worden, daß am Freitag die frühere Munitionsfabrik Kaufbeuren gesprengt werden solle. Diese Gebäude seien zum Teil für Wohnzwecke bereits ausgebaut und könnten noch weiter ausgebaut werden, so daß etwa 1.000 Menschen dort Unterkunft finden könnten. Es handle sich aber nicht nur um diese Gebäude in Kaufbeuren, die wir dringend zur Unterbringung von Flüchtlingen bräuchten. Dort könnten sie wenigstens halbwegs menschenwürdig untergebracht werden, während sie sonst in geradezu menschenunwürdigen Verhältnissen lebten. Er bitte den Herrn Ministerpräsidenten dringendst, nochmals bei der Militärregierung ganz energisch vorzusprechen, daß solche Unterkünfte nicht zerstört würden, da es sonst unmöglich sei, die gestellten Aufgaben zu erfüllen. Die Amerikaner müßten auch dazu beitragen, die Durchführung dieser Aufgaben zu ermöglichen.

Hierzu führt Staatssekretär Dr. Müller aus, das Finanzministerium habe sich bereits seit 4 Monaten bemüht, sich in die Verwaltung der reichs- und parteieigenen Gebäude einzuschalten. Es habe beantragt, einen besonderen Kommissar als Treuhänder zu bestellen unter Mitwirkung der Landräte und Finanzämter. Im Verlaufe dieser Bemühungen habe er mindestens 20 Demarchen bei der Militärregierung unternommen, die aber noch zu keinem Erfolg geführt hätten. Er habe Maj. Silvey bereits im August ein Exposé vorgelegt.28 Trotzdem habe er noch keinen Bescheid erhalten. Maj. Silvey bedauere dies selbst außerordentlich, aber er müsse noch weitere Anweisungen aus Frankfurt abwarten. Diese passive Einstellung habe zur Folge gehabt, daß bereits Hunderte von Millionen verlorengegangen seien; zum Teil würden die Objekte verschleudert, zum Teil ausgeplündert. Einige Militärbefehlshaber an Ort und Stelle seien vernünftig gewesen und hätten den Landräten die Objekte zur Verfügung gestellt. Wenn man nach dieser Richtung freie Hand bekommen könne, könne man noch alles Mögliche herausholen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, auch er habe schon darauf hingewiesen, daß die abmontierten Betriebe nicht gesprengt, sondern für neu zugelassene Betriebe oder für Flüchtlinge bereitgestellt werden sollten. Er habe erreicht, daß in jedem Fall noch gesondert darüber verhandelt werden könne und daß diese Objekte nicht gesprengt würden, bevor man uns darüber gehört habe. Minnisterpräsident Dr. Hoegner bezeichnet den Verordnungsentwurf als noch etwas bruchstückartig und hält es für zweckmäßig, ihn nochmals redaktionell zu überarbeiten. Im übrigen stellt er fest, daß, da kein Widerspruch erhoben werde, diese Verordnung angenommen sei.29

III. Lage der Sozialversicherung in Bayern

Zu diesem Punkt führt Staatsminister Roßhaupter aus, daß diese Frage nicht zum ersten Mal den Ministerrat beschäftige.30 Es habe hierüber auch eine Konferenz in Frankfurt stattgefunden,31 aber bis die dort gemachten Vorschläge in die Praxis umgesetzt werden könnten, vergehe zweifellos noch eine erhebliche Zeit, so lange könne man nicht warten, sondern man müsse schon jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Sozialversicherung in ihrem gegenwärtigen Umfang aufrecht zu erhalten.32 Das sei bisher dadurch möglich gewesen, daß man 40 Millionen Reichsmark aus dem Landeswohnungsfürsorgefonds genommen und darüber hinaus vom Finanzministerium ein Darlehen von 25 Millionen Reichsmark erhalten habe. Von diesem seien weitere 40 Millionen Reichsmark in Aussicht gestellt worden. Zusammen mit den eingegangenen Beiträgen habe man die erforderlichen Überweisungen an die Post durchführen können. Nun sei man aber wieder an einem toten Punkt angelangt und zwar weil diese Vorschüsse in Zukunft nicht mehr gewährt werden könnten, wenn nicht eine reale finanzielle Grundlage für die Sozialversicherung geschaffen werde. Zweifellos sei es grundsätzlich richtig, daß an die Stelle des Reiches das Land Bayern getreten sei. Für die Rentenzahlungen der Sozialversicherung sei das Reich mit erheblichen Zuschüssen aufgekommen, die Renten seien nur zum kleinsten Teil aus den Beiträgen bezahlt worden. Man habe nun die Aufgabe festzustellen, in welchem Umfang der bayerische Staat Zuschüsse leisten könne. Gegenwärtig und wohl auch für die nächsten Monate könne nur die Unfallversicherung aus eigenen Mitteln die Rentenzahlungen aufrecht erhalten. Die Invalidenversicherung und Angestelltenversicherung seien hierzu nicht in der Lage, die Angestelltenversicherung noch weniger, da die Beiträge ausschließlich nach Berlin gegangen seien und ein Vermögensbestand in Bayern überhaupt nicht vorhanden sei. Die Krankenversicherung komme für Zuschüsse nicht in Betracht, da sie von sich aus zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lage sei. Man brauche für den Monat etwa 16 Millionen Reichsmark, um die zuschußbedürftigen Versicherungen aufrecht zu erhalten. Zur Reform dieser Versicherung schlage er daher eine entsprechende Erhöhung der Beiträge vor, die aber nicht so hoch sein könne, wie ursprünglich vorgesehen, weil inzwischen eine erhöhte Steuerbelastung (Notabgabe) gekommen sei und der Arbeiterschaft nicht zuzumuten sei, daß gerade sie für diese Lasten allein aufzukommen habe. Eine Reihe von Vergünstigungen, die während der letzten 12 Jahre eingeführt worden seien, um die Kinderzahl zu fördern, sei bereits aufgehoben worden, darüber hinaus aber auch Maßnahmen, die schon vor 1933 bestanden hätten. Weiter könne man aber nicht gehen, wenn nicht angesichts unserer schlechten Ernährungslage auch der Gesundheitszustand weiter sinken solle. Weitere Einsparungen belasteten nur die allgemeine Fürsorge. Wenn etwa eine bedeutende Herabsetzung der Renten eingeführt würde, müßte die allgemeine Fürsorge aufkommen. Die Renten stünden sowieso im allgemeinen weit unter den Fürsorgesätzen. Genaue Ziffern über die Zahl der Rentenempfänger ließen sich leider gegenwärtig nicht feststellen, weil die Postverwaltung auch keine bestimmten Angaben machen könne. Das eine glaube er aber sagen zu dürfen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse sich nicht wesentlich besserten, andererseits aber auch nicht wesentlich verschlechterten, müsse man mit einem Rentenzuschuß von etwa 8 Millionen Reichsmark rechnen. Diese allgemeinen Bemerkungen habe er zunächst zu machen. Einzelheiten über die erforderlichen Maßnahmen darzulegen, würde zu weit führen.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, 8 Millionen Reichsmark monatlich seien kein Pappenstiel. Wir seien auf einem so kritischen Stand unserer Finanzentwicklung wie nie zuvor. Er spreche sich aber trotzdem für die Bewilligung dieser 8 Millionen Reichsmark aus. Heute sei es ganz unmöglich, eine Rentenkürzung vorzunehmen. Man müsse aber mit diesem Betrag durch kommen, bis Gehälter, Löhne und Renten neu geregelt werden könnten.33 Er gehe auch von der Überlegung aus, daß mit diesem Geld keine Behörde neu aufgebaut werde. Es sei ein Unterschied, ob man eine Behörde neu aufbaue oder Verteilungsoperationen vornehme. Er befürworte also die Bewilligung von 8 Millionen Reichsmark und werde alles tun, um zur Aufbringung dieser Summe möglichst auf Reichsbestände mit Hilfe der Militärregierung zurückgreifen zu können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß ein Antrag vorliege, monatlich 8 Millionen Reichsmark vorläufig für die vom Herrn Arbeitsminister angeführten Zwecke zu bewilligen.

Staatsminister Roßhaupter schlägt folgenden Zusatz vor: „Unter Vorbehalt, daß diese Beträge, wenn möglich, vom Reich zurückgefordert werden“. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

IV. Personalfragen

Hierzu führt Ministerpräsident Dr. Hoegner aus, daß die Beförderung von Oberregierungsrat Pschorr zum Ministerialrat in der letzten Sitzung des Ministerrats zur nochmaligen Prüfung zurückgestellt worden sei. Gegen diese Beförderung bestünden keine Bedenken. Er stellt fest, daß gegen diesen Antrag keine Erinnerung erhoben werde.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erkundigt sich, wie es mit der Beförderung des Vizepräsidenten Dr. Balles stehe.

Hierzu erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß dieser Fall noch geklärt werden müsse.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, er habe vom Oberfinanzpräsidenten München34 einen Bericht bekommen, daß die Finanzämter am Zusammenbrechen seien, weil es am Personal fehle.35 Dieser bitte darum, daß möglichst bald Entscheidungen in den Einspruchsverfahren getroffen würden.

Hierzu erklärt Staatsminister Schmitt, dafür bestehe keine große Hoffnung. Nach Fühlungnahme mit den amerikanischen Kreisen müsse nunmehr die Denazifizierung mit aller Schärfe durchgeführt werden, selbst auf die Gefahr hin, daß vorübergehende Stockungen einträten. Man müsse mit neuen Methoden arbeiten und neue Kräfte heranziehen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, wenn das so weiter gehe, sei es unmöglich, den Staatsapparat aufrecht zu erhalten.36 In dem Bericht des Oberfinanzpräsidenten München heiße es, daß in den letzten Tagen die Entlassungen einen Umfang angenommen hätten, daß auch eine behelfsmäßige Weiterarbeit unmöglich sei. Die Veranlagung 1944 und die Beitreibung von Steuern müsse eingestellt werden. Die wenigen verbliebenen Beamten könnten nur noch Kassendienst machen. Es sei mit einem sprunghaften Absinken der Steuereinnahmen zu rechnen. In allen Kreisen der Bevölkerung mache sich ein Nihilismus breit.

Hierzu führt Ministerpräsident Dr. Hoegner aus, er erhalte täglich mindestens ein halbes Dutzend Eingaben von anscheinend qualifizierten Leuten, die eine Stelle suchen. Es müsse dafür gesorgt werden, daß solche Stellungsuchende an die richtigen Ämter kämen. Es seien dabei Leute mit Handelsschulbildung, die in verhältnismäßig kurzer Zeit eingearbeitet werden könnten. Der Apparat sei zu schwerfällig, um Schwierigkeiten zu überwinden.

Staatssekretär Krehle schließt sich diesen Ausführungen an. Er habe die Erfahrung gemacht, daß man bei den Finanzämtern die Dinge schleifen lasse. Man habe dort keine Hilfskräfte eingearbeitet. Leuten, die er selbst zum Oberfinanzpräsidenten geschickt habe, habe man gesagt, wenn sie nicht schon einmal beim Finanzamt gewesen wären, könne man sie nicht brauchen. Es handle sich aber doch zum größten Teil um schematische Aufgaben, für die man jeden einigermaßen tüchtigen Menschen als Nachwuchs einstellen könne, zuerst als Tarifangestellten mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten.

Staatsminister Seifried äußert, er habe diese Dinge vorausgesehen und habe in der gewerkschaftlichen Organisation schon früher angeordnet, daß alle Personen, die kaufmännisch vorgebildet seien, Bewerbungen einreichen sollten. Beim Arbeitsamt München lägen mehrere Tausend solcher Bewerbungen. Er habe den Eindruck, daß ein gewisses System dahinterstehe. So habe er z. B. den Betrieb der Versicherungskammer unter die Lupe genommen. Dort sei offensichtlich früher eine inoffizielle Anweisung ergangen, in Fragen der Denazifikation mehr auf dem Platz zu treten. Jetzt spüre man die Auswirkung solcher Dinge.

Auch Staatsminister Dr. Baumgartner unterstützt diese Ausführungen. In seinem Sektor sei mit dem ganzen Nazi-Apparat weitergearbeitet worden, mit der Begründung, sonst komme eine Katastrophe. Jetzt seien die Nazis draußen, eine Katastrophe sei aber nicht eingetreten.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, für den mittleren und unteren Dienst in der Finanzverwaltung habe man genug Beamte. Was fehle, sei das technische Personal. Dies könne unmöglich in Schnellkursen ausgebildet werden. Die Bezirksbearbeiter, die Steuererklärungen prüfen müssen, könnten nicht ohne weiteres ersetzt werden, da diese Buchführung, Betriebswirtschaft, Bilanzen usw. kennen müßten. Dadurch entstünden die Schwierigkeiten. Man verlange auch nicht die Wiedereinsetzung nazistischer Beamter, sondern derjenigen Leute, die zu Unrecht entlassen worden seien. Wenn man 60% der Beamten behalten könne, dann könne man eine ganz erstklassige Finanzverwaltung aufbauen. Ein Herr des Reichsfinanzhofes, der von Bremen und Hamburg gekommen sei, habe erzählt, daß in Bremen 80% der Finanzbeamten entlassen worden seien, in Hamburg dagegen 20%. In Hamburg arbeite auch alles tadellos. Man solle auch daraufhin wirken, daß die Denazifizierung in den besetzten Gebieten nach gleichen Grundsätzen erfolge. Nicht einmal im russischen Gebiet sei es so schlimm wie in der amerikanischen Zone. Er kämpfe nicht für nazistische, sondern für einwandfreie Beamte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er stehe auf dem Standpunkt, daß derjenige, welcher das Parteiabzeichen getragen habe, nicht einwandfrei sei. Er habe damit seine Gemeinschaft mit diesem System bekundet.

Staatsminister Schmitt führt aus, aus dem ihm zugegangenen Material gehe hervor, daß nicht nur auf dem Gebiet der Finanzverwaltung, sondern auf allen Gebieten absichtlich Sabotage vorgenommen würde. Die einen verständen es, sie nur besser zu verbergen, die anderen machten es offen; andererseits gäbe es genug Kräfte. Die Ausführungen von Staatssekretär Dr. Müller könne er zwar nicht widerlegen, aber wenn es nur daran hapern sollte, dann könne man es vielleicht zu erreichen suchen, daß in speziellen Fällen Leute noch beschäftigt würden, die notwendig seien, aber nur vorübergehend.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, er wolle nicht zur politischen Seite sprechen, sondern nur zur Frage der verwaltungsmäßigen Leistungsfähigkeit. Wir hatten zwei ganz verschiedene Arten von Arbeiten. Eine sehr breite Schicht, für die jemand in kurzer Zeit angelernt werden könne und eine zweite, für die man schon durchaus qualifiziert sein müsse. Man wisse doch selbst, wie schwer es sei, wenn man eine Steuererklärung machen solle. Dabei handle es sich noch um eigene Verhältnisse. Zur Prüfung solcher Steuererklärungen brauche man schon qualifizierte Beamte. Wenn aber plötzlich von so viel Seiten so präzise Vorwürfe kämen, dann sei es Aufgabe der Finanz, einmal einige Finanzämter ganz konkret zu prüfen und wenn nötig ein Exempel zu statuieren. Er würde es begrüßen, wenn er hierfür Material bekommen könne. Man sollte an die Entscheidung dessen, was politisch geboten sei, aber nicht mit verbundenen, sondern mit offenen Augen herangehen. Er begrüße es, wenn es erreicht werden könnte, daß die Denazifizierung nicht von heute auf morgen Hals über Kopf durchgeführt werden müsse und dann alles zusammenbreche. Die Finanzverwaltung habe die Verpflichtung, auf solche Vorwürfe hin eine Untersuchung durchzuführen. Er bitte, einen diesbezüglichen Beschluß zu fassen und die Finanzverwaltung in dieser Frage zu unterstützen, die nicht nur von finanzpolitischer, sondern von allgemeiner Bedeutung sei.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, er habe sein Amt selbst neu aufgebaut. Dazu habe man 6 Monate Zeit gehabt. Wer sich von vorneherein darauf eingestellt habe, der habe heute ein funktionierendes Amt,37 die anderen stünden vor unlösbaren Fragen. Wer heute sein Amt neu aufbauen solle, der könne diese Aufgaben nicht lösen, sondern brauche eine neue Frist bis 1. Januar 1946, um die notwendigen Maßnahmen durchführen zu können. Oft liege eine absichtliche Verzögerung vor. Die erste Aufgabe sei, einen geeigneten Personalreferenten zu suchen. Wenn der schon belastet sei, dann sorge er dafür, daß nicht nur er nicht hinausfliege, sondern auch andere nicht. Eine andere grundsätzliche Frage sei die Frage der Neubesetzung leitender Stellen. Diese müsse nicht aus den alten Beamtenkreisen heraus, sondern mit neuen Kräften von der Privatindustrie geschehen. Hier stünden genügend Kräfte zur Verfügung, die hochqualifizierte Arbeit leisten könnten, die sie auch bisher leisten mußten und dafür das Mehrfache an Gehalt bezogen hätten. Manche Stellenbesetzung sei daran gescheitert, weil diese Leute sich am Anfang an die beim Staat gezahlten kleinen Gehälter nicht gewöhnen konnten. Sie glaubten, zuwarten zu können. Heute böten sich hochqualifizierte Kräfte an, die froh seien, wenn sie nach der Tarifordnung genommen würden. Man sollte diese Kräfte zunächst prüfen und dann anstellen, auch wenn sie nicht die Stufenleiter hinaufgeklettert seien und nicht die vorgeschriebene akademische Bildung hinter sich hätten. Das sei eine grundsätzliche Frage von größter Bedeutung für die Zukunft.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, daß er Staatsminister Roßhaupter in manchem zustimme. Wir wollten und könnten nicht mehr auf das Schema sehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt die Diskussion, da Personalfragen nicht mehr vorliegen. Von den Personalfragen sei man in eine Denazifizierungsdebatte gekommen.

V. Revidierung des Notgesetzes zur Sicherung eines angemessenen Raumausgleichs in einzelnen Punkten

Hierzu erklärt Staatsminister Roßhaupter, das Wohnungsmangelgesetz liege noch bei der Militärregierung.38 Der Verbindungsoffizier39 sei der Ansicht, daß die Zuständigkeiten des Arbeitsministeriums nicht genügend gewahrt seien. Das Arbeitsministerium müsse als höchste Instanz eingeschaltet werden. Bei wiederholten Anfragen sei ihm erklärt worden, der Offizier habe noch nicht die Zeit gefunden, das Gesetz gründlich umzuarbeiten. Er sei beauftragt worden, zu erklären, daß dieses Gesetz, so wie es jetzt sei, praktisch angewendet werden könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dies bedeuten würde, daß das Gesetz im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen könne. Es seien nur noch einige Ergänzungen und Berichtigungen durchzuführen. In § 1 fänden sich noch die alten Bezeichnungen Landräte und Stadtkreise. Diese seien nach der Verordnung betreffend Bezeichnungen im Gebiet der inneren Verwaltung vom 23. Oktober 1945 umzuändern.40 Das sei eine rein redaktionelle Änderung. In § 8 Absatz 2 Nr. 3 müsse es heißen nicht nur „Amt“, sondern „folgendes Amt oder folgenden Rang“. Außerdem stelle er folgende Frage noch einmal zur Erwägung: In Buchstabe c und d seien die ehrenamtlichen Ärzte im Rang eines Sturmführers ausgenommen gewesen. Er habe Bedenken gegen diese Ausnahme. In der Bevölkerung sei hiegegen heftiger Widerstand entstanden. Gerade die Ärzte hätten das Wesen des Nationalsozialismus zuerst erkennen müssen. Sie wären verpflichtet gewesen, dieses System abzulehnen, weil sie im Dienste der Menschlichkeit, nicht der Barbarei stünden. Er beantrage daher, diese Ausnahme zu streichen. Gegen diesen Antrag erhebt sich kein Widerspruch; er ist also einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß zu § 12 ein Antrag des Bayerischen Finanzministeriums vom 30. Oktober 1945 vorliege. Er verliest diesen Antrag und bittet Staatssekretär Dr. Müller, ihn zu begründen.

Dieser führt aus, daß durch diese Vorschläge erreicht werden solle, daß die Wohnungen der gesamten Staatsbehörden auf die gleiche Stufe gestellt würden wie die der Reichsbahn und der Reichspost. Die Wohnungen sollten nicht dem Wohnungsmarkt entzogen werden, das Wohnungsamt solle schon die Oberaufsicht haben, aber erst dann, nachdem die Behörde in die Lage versetzt worden sei, selber dafür zu sorgen, daß die Wohnungen entsprechend dem Gesetz belegt würden. Die Wohnungen, die mit Mitteln des Staates erbaut worden seien, sollten den Beamten erhalten bleiben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß sich gegen den Antrag des Finanzministeriums kein Widerspruch erhebt. Der beantragte Zusatz zu § 10 und die Abänderung der Absätze 1 und 4 des § 12 sind also angenommen.

Außerdem macht Ministerpräsident Dr. Hoegner folgende Ergänzungs- und Berichtigungsvorschläge: In § 8 Abs. VII Satz 2 soll hinter „beschädigen“ „zu verpfänden“ eingesetzt werden. Ebenso soll in § 18 Nr. VI hinter „zerstört“ das Wort „verpfändet“ eingesetzt werden. In § 14 Abs. I soll anstelle des Wortes „Genehmigung“ das Wort „Zustimmung“ treten. § 18 Nr. 7 soll durch die Worte „oder zurückkehrt“ ergänzt werden. § 20 Abs. I soll dahin ergänzt werden, daß das Gesetz am 1. November 1945 in Kraft treten soll.41 Diese Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge werden einstimmig angenommen.

VI. Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz in Stuttgart und Bericht über die Konferenz bei der Militärregierung vom 30. 10. 1945

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß eine der wichtigsten Aufgaben für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in Stuttgart42 sei, einmal den bayerischen Vertreter, den Gesandten zu bestimmen. Entsprechende Vorschläge lägen bis jetzt noch nicht vor. Er wolle aber einen solchen Vorschlag nach Stuttgart mitbringen.

Hierzu führt Staatssekretär Dr. Pfeiffer aus, er habe das Innenministerium ersucht, unter Angabe einer Reihe von Namen ihm die Unterlagen für diese Gesuche zuzustellen. Er hoffe, daß bis Freitag Vormittag die Sichtung der vorgeschlagenen Namen vorgenommen sein könne. Es müßten aber auch noch die Fragebogen nachgeprüft werden.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, ob für diese Zwecke ein neuer Herr oder ein bereits eingearbeiteter Beamter bestimmt werden solle. Er habe eigentlich Vorschläge von Seiten des Wirtschaftsministeriums erwartet, da es sich in erster Linie um wirtschaftliche Fragen handle.

Hierzu erklärt Staatsminister Dr. Erhard, daß er von den wenigen Leuten seines Ministeriums niemand abgeben könne. Ihm sei ein Herr von Keller genannt worden.

Hierauf antwortet Staatssekretär Dr. Pfeiffer, es gäbe zwei Keller, einen von Keller, der sei verhaftet worden, dann einen Keller mit einem doppelten Dr., der noch geprüft werde.43 Außerdem komme noch ein Dr. Seelos44 in Betracht.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, er halte es für besser, wenn man für dieses Amt nicht einen neuen Herrn hereinnehme, sondern jemand, der die Wirtschaftsverhandlungen in Frankfurt mitgemacht habe. Es handle sich weniger um diplomatische als um wirtschaftliche Fragen. Man brauche Wirtschaftssachverständige, die auch in landwirtschaftlichen Fragen Erfahrung hätten. Es gehöre an diese Stelle ein Mann, der die wirtschaftlichen Fragen verstehe, der nicht neu sei und der einen gewissen amtlich-bürokratischen Verkehr beherrsche, da er ja auch den Verkehr mit den amerikanischen Stellen, mit dem Hauptquartier und mit dem Kontrollrat zu vermitteln habe. Seine Funktionen seien genau so wichtig wie die eines Referenten im Wirtschaftsministerium.

Hierzu erklärt Staatssekretär Dr. Pfeiffer, daß es sich noch um keine Dauerbenennung handle, sondern erst um eine vorläufige Beauftragung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die Personalfrage bis Dienstag weiter geklärt werden solle. Er führt weiter aus, daß die in der letzten Ministerratssitzung vorgelegte Geschäftsordnung für das Generalsekretariat in Stuttgart wohl zu ausführlich gewesen sei. Sie sei nunmehr gekürzt und auf das technisch notwendigste beschränkt worden. Anschließend gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner den Geschäftsordnungsentwurf in der neuen Fassung bekannt.

Zu Punkt 3 Nr. 2 Wirtschafts- und Währungsfragen erklärt Staatsminister Dr. Erhard, daß Währungsfragen derart schwierig seien, daß man sie nicht zum Gegenstand von Ausschußsitzungen machen solle.

Hierzu erwidert Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß es sich nicht um Ausschüsse, sondern um Abteilungen handle.

Staatsminister Dr. Terhalle ersucht, Punkt 3 noch durch Steuer- und Finanzfragen zu ergänzen. Mit dieser Ergänzung wird der neue Entwurf angenommen.45

Hierauf erstattet Ministerpräsident Dr. Hoegner einen kurzen Bericht über die heutige Konferenz, die unter Vorsitz eines amerikanischen Generals in Anwesenheit von Offizieren des Kontrollrates stattgefunden habe.46 Diese Herren seien außerordentlich gut unterrichtet gewesen. Das Ergebnis dieser Konferenz faßt Ministerpräsident Dr. Hoegner dahin zusammen, daß wieder ein einheitliches deutsches Wirtschaftsgebiet gebildet werden solle. In Berlin solle eine neue Organisation hierfür entstehen, wofür wir Vertreter benennen sollten, wichtige Leute, die uns aber dann vielleicht im Lande selber fehlen. Das Neue und wirtschaftlich Interessante sei folgendes gewesen: Deutschland solle wieder ausführen. Mit dieser Ausfuhr soll die Einfuhr bezahlt werden. Ausfuhr und Einfuhr sollen in einer fremden Währung abgerechnet werden. Im Binnenverkehr solle diese neue Währung aber nicht in Erscheinung treten. Die Reparationsfrage47 bleibe Vorbehalten. Darüber werde in Berlin erst im Februar entschieden. Auf dem Gebiet der Ernährung solle zunächst einmal die Sperre innerhalb der Zonen aufgehoben werden. Das Kompensationsverbot bestehe weiter gegenüber dem Ausland z. B. Österreich. Interessant seien die Ausführungen über die Bierfrage gewesen: spätestens im April solle wieder Bier gebraut werden. Im großen und ganzen seien von unserer Seite Vorschläge verlangt worden, deren wohlwollende Behandlung zugesichert wurde. Wenn die Transportschwierigkeiten behoben seien, bekomme Bayern vielleicht Kohle und Kali, damit unsere Bevölkerung im nächsten Winter und Frühjahr nicht verhungern müsse. Es sei aber auch die Forderung erhoben worden, daß die Lebenshaltung in den verschiedenen Zonen ausgeglichen werden solle. Ob dabei auch die Ernährungslage in der russischen Zone gemeint war, sei nicht klar hervorgegangen; dies sei aber wohl anzunehmen. Die Aussprache sei außerordentlich herzlich und entgegenkommend gewesen. Die Offiziere der bayerischen Militärregierung hatten offensichtlich weitgehend vorgearbeitet. Col. Erion habe das Verständnis für die bayerischen Verhältnisse in Frankfurt und Berlin sehr gefördert. Er habe ausdrücklich erklärt, daß jetzt unter der neuen Regierung die Zusammenarbeit laufe, daß aktiv gearbeitet werde und daß bei dieser Arbeit auch etwas herauskomme. Ministerpräsident Hoegner ersucht hierauf die Ressortminister diese allgemeinen Ausführungen für ihr Gebiet zu ergänzen.

Hierzu führt Staatsminister Dr. Erhard aus, es sei ganz deutlich geworden, daß man von einer deutschen und bayerischen Industrie für die Zukunft nicht mehr sprechen könne. Deutschland solle auf eine Verbrauchs- und Veredelungsindustrie hingedrängt werden. Eine Schwerindustrie werde nicht mehr zugelassen, die Betriebe, die wir als Reparationsleistungen abgeben müßten, sollten sich aus dieser rekrutieren. Das seien aber Maßnahmen, die wir selbst ergreifen müßten, um Deutschland auf das Gebiet zurückzuführen, dem es seine frühere Stellung in der Welt verdankt habe. Bezüglich des Außenhandels seien Erhebungen angestellt worden, die ergeben hätten, daß die Verflechtungen des Außenhandels an Volumen etwa 100–120 Dollar ausmachten. Dies müsse aber noch entsprechend der großen Einseitigkeit, in die die deutsche Industrie gedrängt werde, ergänzt werden. Wir könnten uns keinen Leerlauf leisten. Alle Arbeitskräfte müßten rationell zum Einsatz gebracht werden, nicht nur zur äußeren Wiedergutmachung der Schäden und für die Reparationen. Heute bastle jeder, aber es werde noch nicht gearbeitet. Er sei der Überzeugung, daß der Interzonenausgleich von jetzt an alle Förderung erfahre. Er sei von Anfang an gegen Bestrebungen gewesen, alle möglichen Industrien in Bayern neu aufzuziehen. Das hätte nur eine ungeheuerliche Verschwendung von Kapital und Arbeit bedeutet, wenn wir in Bayern alles selbst herstellen wollten, was in benachbarten Räumen vorhanden sei. Man solle die Grundstruktur unserer Industrie belassen, wenn auch im Einzelfall Ergänzungen notwendig seien. Die Abordnung von immer weiteren Delegierten nach Stuttgart und Berlin bereite ihm große Sorge. Nicht nur wegen der Personalfrage, sondern auch wegen der Gefahr des Zentralismus. Diese Entwicklung müßten wir genau beobachten und gegebenenfalls ihr zu steuern suchen. Bezüglich der industriellen Rohstoffe seien besonders auf dem Textilgebiet Verhandlungen im Gange. Es bestehe kaum Aussicht, vor 3–4 Monaten etwas zu bekommen. Die Kohlenfrage stehe im Mittelpunkt. Sie sei in erster Linie eine Transportfrage. In 3–4 Monaten werde die gegenwärtige Notlage behoben sein. Es sei eine Bilanz verlangt worden, was Bayern unbedingt brauche und was es abgeben könne. Dabei könne und müsse man nur vom derzeitigen Stand ausgehen, von den industriellen Kapazitäten, wenn wir sie technisch voll ausnützen könnten. Die Dinge müßten sehr rasch behandelt werden, in 8–14 Tagen sollten die Unterlagen schon abgegeben werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner ergänzt diese Ausführungen bezüglich des landwirtschaftlichen Sektors. Es sei die Zusage gegeben worden, daß jetzt Kompensationsgeschäfte erfolgen dürften. Kompensationsmöglichkeiten habe Bayern bei Kartoffeln, Gerste, Hafer und Zuchthengsten. Das sei schon eine große Erleichterung. Bei der Gesamtdarstellung der Ernährungslage seien die amerikanischen Vertreter erstaunlich gut informiert gewesen. Es sei von bayerischer Seite auf die große Gefahr hingewiesen worden, daß immer mehr Leute nach Bayern kämen. Bei der Bierfrage habe er darauf hingewiesen, daß es sich hier nicht um die Landwirtschaft allein, sondern um die gesamte bayerische Bevölkerung handle. Es habe sich herausgestellt, daß die Bierfrage gar nicht wegen der 40.000 to Gerste so akut sei, sondern wegen des Hopfens, der das einzige sei, was wir gegenwärtig exportieren könnten. Dieser sei zum großen Teil beschlagnahmt und aufgekauft worden, um Devisen für die Einfuhr zu bringen. Die Gerste für das Bier könnten wir leicht zur Verfügung stellen. Pro Kopf mache das nur 15 gr Brot am Tag aus. Darauf würde jeder gerne verzichten. Wenn die Bauern kein Bier hätten, lieferten sie keine Milch ab; außerdem verursache die Einstellung der Bierproduktion auch große Steuerausfälle. Es sei gesagt worden, man solle dies alles in einer Eingabe darstellen, es bestehe die Möglichkeit, daß eine Erleichterung komme, entweder dürfe mit dem Brauen wieder früher begonnen werden oder es würden 20.000 to Gerste freigegeben; eine endgültige Entscheidung sei aber nicht gefallen. Er habe noch besonders auf die Kunstdüngerfrage hingewiesen. Wenn kein Kunstdünger zur Verfügung gestellt werde, falle die nächste Ernte um 35% schlechter aus. Hierzu hätten die Amerikaner, die sich hier besonders sachverständig gezeigt hätten, Hilfe zugesagt. Bezüglich der Exportmöglichkeiten, auf die die ganze Unterredung hinausgegangen sei, sei besonders auf das Holz hingewiesen worden. Dazu habe er die Frage gestellt, ob auch vom Staatswald das Holz verkauft werden könne, da ja der Staatswald an sich beschlagnahmt sei. Dies habe der General zunächst bejaht, dann sich aber doch die Stellungnahme wieder Vorbehalten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß zu diesen Ausführungen das Wort nicht weiter gewünscht wird.

VII. Hereinnahme der Staats- und Privatforsten in das Landeswirtschaftsministerium (auf Antrag von Staatsminister Dr. Baumgartner)48

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet die Hereinnahme der Staats- und Privatforsten in das Landwirtschaftsministerium als eine alte Streitfrage, die nicht über das Knie gebrochen werden könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt hierzu, daß es sich vorläufig nur um allgemeine Vorbereitungen handle. Diese Frage habe schon immer eine große Rolle gespielt. Der Bauernbund mit seinen Ministern Fehr,49 Wutzlhofer50 und Steiner51 habe sich nicht durchsetzen können.52 Die Forsten seien heute viel wichtiger, insbesondere für Lieferungen an die Besatzungsmächte, für die Brennholzversorgung der Bevölkerung, für Kompensationszwecke, für den Außenhandel und für die bald fälligen Reparationen. Seit 1933 seien die Forsten aus dem Staatsministerium der Finanzen herausgenommen und ein eigenes Landesforstamt geschaffen worden.53 In Bayern betrage der Anteil der Staatsforsten etwa 29%. In Preußen, wo der Anteil höher sei, seien die Forsten seit 100 Jahren beim Landwirtschaftsministerium.54 Der Landesverband der privaten Waldbesitzer habe es auch für zweckmäßig erachtet, die Forstverwaltung in das Landwirtschaftsministerium einzugliedern, da die Bewirtschaftung des Privatwaldes eng mit der Landwirtschaft verflochten sei. Bei der Kompensation und beim Export, mit dem das Landwirtschaftsministerium in erster Linie zu tun habe, werde das Holz eine große Rolle spielen. Er bitte daher, die Forsten dem Landwirtschaftsministerium einzugliedern. Das Finanzministerium bekomme die Einnahmen des Staatswaldes sowieso; in die Kompensationsgeschäfte könne man es nicht einschalten.

Demgegenüber führt Staatsminister Dr. Terhalle aus, daß es ein alter finanzpolitischer Grundsatz sei, daß alles, was Staatsbetrieb sei, möglichst zusammengefaßt und nach einheitlichen Grundsätzen bewirtschaftet werde. Es sei unzweckmäßig, die Forstwirtschaft dem Landwirtschaftsministerium einzugliedern. Land- und Forstwirtschaft sei nicht das gleiche. Nicht nur der technische Betrieb, sondern auch die wirtschaftspolitische Stellung sei verschieden. Die Frage der Kompensationsmöglichkeiten könne keine Rolle spielen, denn sonst müßte man auch viele Sachgebiete des Wirtschaftsministeriums überweisen. Er bitte, die Dinge sehr wohl zu überlegen. Er schlage vor, daß alles was mit Staatsbetrieben Zusammenhänge, einheitlich bewirtschaftet werde. Die Sache müßte nochmals gründlich geprüft werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß die gegensätzlichen Meinungen zu Wort gekommen seien. Es sei tatsächlich heute noch zu früh, um zu irgend einer abschließenden Meinung zu kommen. Die Sache müsse zurückgestellt werden.55

VIII. Arbeitslosenversicherung

Hierzu erklärt Staatsminister Roßhaupter, daß das Arbeitsministerium den Entwurf über eine vorläufige Regelung der Arbeitslosenversicherung für den Winter 1945/46 vorgelegt habe. Eine endgültige Regelung sei nicht möglich, er hoffe, daß später eine einheitliche Regelung für das ganze Reich erfolgen könne. Vorerst könnten aber keine Reichsgesetze erlassen werden. Deshalb sei er beauftragt worden, eine eigene Verordnung für Bayern herauszugeben.56 In Frankfurt sei zwar beschlossen worden, wenigstens für die amerikanische Zone einheitlich zu verfahren; in den anderen Ländern sei man aber weiter zurück. Am 1. 12. 1945 solle die Arbeitslosenunterstützung wieder eingeführt und bis Ende März 1946 durchgeführt werden. Bis dahin habe man dann einen Überblick über die ganze Frage gewonnen. Ursprünglich habe man die Arbeitslosenunterstützung von der Bedürftigkeit abhängig machen wollen. Dadurch hätte man zwar etwas einsparen können, auf der anderen Seite hätte die Arbeitslosenunterstützung einen Armencharakter bekommen. Das habe man vermeiden wollen. Man habe deshalb die Voraussetzungen für die Anwartschaft schärfer gefaßt als das im ursprünglichen Plan vorgesehen gewesen sei, so daß die Ausgaben nicht höher seien, als wenn man Bedürftigkeit als Voraussetzung eingeführt hätte. Jetzt sei doch ein Rechtsanspruch gewährleistet. Mit Einzelheiten wolle er den Ministerrat nicht aufhalten. Grundsätzlich sei man aber davon ausgegangen, daß alle Beiträge für den Reichsstock nunmehr für die Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen würden. Alle vor dem 30. April 1945 geleisteten Beiträge seien für Bayern verloren. Seit dem 1. 5. 1945 seien nach dem Stand vom 30. September 1945 rund 25 Millionen Reichsmark eingegangen. Er rechne damit, daß, wenn die jetzige Wirtschaftslage anhalte, bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der neuen Verordnung etwa 50 bis 60 Millionen Reichsmark eingingen. Damit könne man einen Arbeitslosenstand von 120–150.000 unterstützen. Dadurch werde die allgemeine Fürsorge entlastet. Was die Höhe der Unterstützung anlange, so werde sie nach drei Lohnklassen abgestuft. Im Durchschnitt liege sie etwa 8–10% über den Sätzen der sogenannten gehobenen Fürsorge, während die Familienzuschläge die Fürsorgesätze nicht ganz erreichten. Bei der allgemeinen Fürsorge sei Voraussetzung die Bedürftigkeit, also werde diese auch nicht immer in der vollen Höhe gewährt. Die Wartezeit betrage 7–21 Tage und die sogenannten Sperrfristen 4–6 Wochen für solche, die sich gegen die Arbeitsbestimmungen vergingen. Ohne auf weitere Einzelheiten eingehen zu wollen, weise er nur noch darauf hin, daß bei den Arbeitsämtern Spruchausschüsse mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gebildet würden, die über Streitfälle in Unterstützungsverfahren endgültig entscheiden. Eine weitere Instanz gäbe es nicht, da ja die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde allgemein gegeben sei. Dieser Bericht wird zur Kenntnis genommen.

[IX. Verwendung von Professor Hans von Eckardt]

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt die weitere Verwendung des Professors von Eckardt zur Erwägung. Er habe bisher einen Sonderauftrag von dem früheren Ministerpräsidenten Dr. Schäffer gehabt zur Abhaltung von Kursen für die Ausbildung von Lehrern.57 Der jetzige Unterrichtsminister habe Bedenken, diese Kurse weiterführen zu lassen. Die Ernennung des Herrn von Ekkardt sei aber vorläufig bindend, außerdem werde er stark von der Militärregierung unterstützt.58 Er habe nunmehr an folgende Verwendung gedacht: Die Frage der Denazifizierung sei nicht nur negativ aufzufassen, sondern auch positiv. Die demokratische Staatseinstellung und die Ablehnung des nationalsozialistischen Ungeistes müsse durch Kurse und Vorträge gefördert werden. Wenn Staatsminister Schmitt diese Aufgabe übernehmen wolle, dann habe er auch eine positive Aufgabe, nämlich die Stärkung des demokratischen Systems und Beseitigung des nationalsozialistischen Ungeistes. Wir könnten dadurch zeigen, daß wir es ernst mit diesen Dingen nehmen. Für diese Aufgabe könne Staatsminister Schmitt Professor Eckardt heranziehen, nachdem er ihn sich angeschaut habe.

Staatsminister Schmitt erklärt sich hiermit einverstanden.

[X. Bayerisches Staatswappen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf das vorliegende Muster eines neuen Bayerischen Staatswappens hin, das in jeder Beziehung der geschichtlichen Wahrheit und der ästhetischen Schönheit entspreche. Dieses Staatswappen müsse durch ein Gesetz angenommen werden.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erläutert hierauf das Staatswappen in den Einzelheiten und verliest den Entwurf eines Gesetzes über das Bayerische Staatswappen. Das Gesetz wird einstimmig angenommen.59

Staatssekretär Dr. Pfeiffer schlägt vor, daß dieses Gesetz im nächsten Ministerrat von der gesamten Staatsregierung unterschrieben werde. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

[XI. Verordnungen des Arbeitsministeriums]

Staatsminister Roßhaupter gibt verschiedene Verordnungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet bekannt, die von ihm erlassen worden sind:

a) Die Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen. Diese gebe die Handhabe, um Arbeitgeber zur Freimachung von Arbeitsstellen anzuhalten. Es gehe nicht an, daß auf der einen Seite unendlich lange gearbeitet werde, während andererseits Leute auf der Straße lägen. Die Arbeitszeit müsse auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werden.60

b) Eine Verordnung, um alle landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, die abgewandert seien, in die Landwirtschaft zurückzubringen.61

c) Eine Verordnung über die Abschaffung der Ausstattungsbeihilfen für Hausgehilfinnen.62

d) Verordnung über die Aufhebung des Pflichtjahres.63 Dieses bestehe praktisch an sich nicht mehr, aber der Ordnung halber müsse es formell abgeschafft werden. Wenn einzelne noch ein Pflichtjahr ableisten wollten, so bestünden dagegen keine Bedenken. Gleichzeitig habe er einen Aufruf über Radio München erlassen, wonach die Eltern die schulentlassenen Mädchen in haus- und landwirtschaftliche Stellen geben sollen.

e) Eine Verordnung über die Regelung des Arbeitseinsatzes der Schwerbeschädigten. Die Tatsache, daß Versorgungsrenten so gut wie nicht bezahlt würden, lege uns die Verpflichtung auf, die Kriegsbeschädigten in Arbeit zu bringen. Der nach dem alten Schwerbeschädigten-Gesetz vorgesehene Prozentsatz sei viel zu niedrig. Er werde durch diese Verordnung erhöht.

Die Ausführungen von Staatsminister Roßhaupter werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

[XII. Spinnstoffsammlung]

Staatsminister Dr. Erhard regt an, ob man nicht mit Rücksicht auf die in diesem Winter herrschende Kohlennot, so etwas wie eine Spinnstoffsammlung durchführen könnte. Man könne daran denken, hierwegen mit dem Roten Kreuz in Verbindung zu treten. Bei der allgemeinen Notlage könne man es nicht verantworten, diese Frage außer acht zu lassen. Er sei überzeugt, daß auf diesem Gebiet auch heute noch immer ein wesentlicher Erfolg zu verzeichnen sei. Politisch sei die Sache etwas prekär. Deshalb wolle er sie hier zur Diskussion stellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diese Sache als Aufgabe der Gemeinden und des Roten Kreuzes.

Staatsminister Seifried erklärt, man dürfe nicht übersehen, daß wir verpflichtet seien, die Lagerhäuser für die Ausländer einzurichten. Die Bürgermeister hätten schon angefragt, ob der für die Lagerhäuser vorgeschriebene Warenbestand vorhanden sei, weil man befürchte, daß verneinendenfalls ein zwangsweiser Zugriff auf die Bevölkerung vorgesehen sei. Infolgedessen traue man sich nicht, bei diesen Sammlungen sich aktiv zu betätigen. Wenn die Lagerhäuser entsprechende Mittel bereits zur Verfügung hätten, dann würde sich die Gebefreudigkeit heben.

Hierzu führt Staatsminister Dr. Erhard aus, der Bedarf der Lagerhäuser sei im wesentlichen aus Industrie und Handel gedeckt. Ein Rückgriff auf Sammlungen werde nicht notwendig sein. Wesentlich sei eine straffere Zusammenfassung. Unter Umständen könne durch eine Spinnstoffsammlung auch Rohmaterial für die Industrieerzeugung gewonnen werden.

[XIII. Gerücht über Plünderungsfreiheit für Ausländer]

Staatsminister Seifried erklärt, daß unter den vielen Gerüchten, die kursierten, eines sich mit besonderer Hartnäckigkeit halte, nämlich daß die Militärregierung den Ausländern am 8. und 9. November 1945 Plünderungsfreiheit gebe.64 Er habe sich deshalb schon mit Maj. Schweizer in Verbindung gesetzt, der darüber herzlich gelacht habe. Er habe Maj. Schweizer gebeten, von sich aus im Rundfunk eine entsprechende Erklärung abgeben zu lassen.65

[XIV. Vorgänge in Bad Wörishofen]

Weiter führt Staatsminister Seifried aus, es seien in letzter Zeit auch wieder Zettel angeschlagen worden, die uns aber nicht zu beunruhigen brauchten. Bedenklicher seien aber auch Vorgänge in Bad Wörishofen. Dort hätten sich schon im Kriege die Frauen von veschiedenen höheren Offizieren zusammengezogen. Nunmehr beginne dort ein Treiben, daß man mit größter Aufmerksamkeit verfolgen müsse, zumal auch die Landpolizei Augsburg in diese Sache mit verwickelt zu sein scheine. Es sei geradezu grotesk, daß die Amerikaner einen Ritterkreuzträger mit Brillanten als Chef der Landpolizei in Augsburg eingesetzt hätten und als seinen Stellvertreter einen Oberstleutnant der Luftwaffe.66 Diese konspirierten bereits mit dem Klüngel in Wörishofen. Der Landrat traue sich dieses heiße Feuer nicht anzurühren.67 Die einzige aufrechte Persönlichkeit sei ein Polizeiwachtmeister, auf den schon zwei Attentate verübt worden seien.68 Einmal sei auf der Straße ein Drahtseil gespannt worden und einmal sei die Straße aufgerissen worden. Diese Dinge müsse man verfolgen. Wegen der Besetzung der Landpolizei habe er mit Maj. Schweizer noch nicht gesprochen. Er habe diese Sache erst in diesem Kreis behandeln wollen. Zuerst müsse man versuchen, die Dinge selbst zu bereinigen.

Zu den Gerüchten erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß man dagegen nicht viel machen könne. Über ihn seien auch Märchen verbreitet worden, so z. B. daß er den Juden in Landsberg Plünderungsfreiheit gegeben hätte. Ernster seien die Schwierigkeiten, die dadurch entstehen, daß von den Amerikanern oft der Bock zum Gärtner gemacht worden sei. In solchen Fällen müsse man über die örtliche Stelle an die Vorgesetzte Stelle der Militärregierung gehen. Außerdem sei hier ein gewisser Schutz die öffentliche Meinung Amerikas. Diese biete uns die Möglichkeit, politisch zu wirken und Ungerechtigkeiten abzustellen, wenn man sie entsprechend und nicht über Gebühr auszunützen verstehe.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt, wenn wir solchen Dingen wie in Wörishofen nicht von Anfang an und mit aller Schärfe entgegentreten, dann sei die Entwicklung von 1918–1923 dagegen ein Kinderspiel.

[XV. Versorgungsbezüge für außerbayerische Beamte]

Staatssekretär Dr. Müller bringt eine andere Sache vor, nämlich die Frage der Versorgungsbezüge für außerbayerische Beamte. Für württembergische und badische Beamte könne die Sache im Verrechnungsweg erledigt werden. Die auszahlenden Kassen für eine Menge anderer Beamter seien aber noch nicht erreichbar. Es sei zweckmäßig, diesen Personenkreis überhaupt einmal zu erfassen, evtl. durch eine Bekanntmachung im Rundfunk. Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

[XVI. Termine der nächsten Ministerratssitzungen]

Zur Frage der Anberaumung des nächsten Ministerrats teilt Staatssekretär Dr. Pfeiffer mit, daß am Freitag zunächst eine Besprechung über die nächste Konferenz in Stuttgart stattfinde. Vor der Konferenz am 6. November müsse man aber wahrscheinlich nochmals zusammentreten, ebenso nach der Rückkehr des Ministerpräsidenten aus Stuttgart.

Es müsse deshalb wohl am Montag69 und am Donnerstag70 der nächsten Woche ein Ministerrat stattfinden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt hierauf die Tagesordnung der Stuttgarter Konferenz bekannt:

1. Stärkung der Ländergewalt durch Einrichtung von vorläufigen Volksvertretungen

2. Reichseigene Verwaltungen

3. Verteilung der Flüchtlinge aus dem Osten

4. Aufhebung der Ländersperre für Lebensmittel und Industriewaren

5. Austausch von Erfahrungen und Gedanken.

Auch er hält es für zweckmäßig, noch Ende dieser oder Anfang nächster Woche einen Ministerrat abzuhalten vor allem über die Frage, ob in Stuttgart die Errichtung eines Bayerischen Verkehrsministeriums oder Postministeriums vorgeschlagen werden solle. Er wolle mit bestimmten Vorschlägen nach Stuttgart kommen. Er behält sich deshalb vor, am Montag noch einen kurzen Ministerrat abzuhalten.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär