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Nr. 8MinisterratssitzungSamstag, 24. November 1945 Beginn: 10 Uhr 05 Ende: 13 Uhr 10
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Minister ohne Portefeuille Schmitt, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer, Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt, Reichspostpräsident Dr. Geiger.

Tagesordnung:

I. Gesetz über die Reinigung Bayerns von Nationalsozialismus und Militarismus. [II. Gesetze und Verordnungen sowie Stellenplan des Arbeitsministeriums]. [III. Umgehung der Entnazifizierung durch Pensionierung]. [IV. Wohnraumbeschlagnahme für Flüchtlinge]. [V. Allgemeine Geschäftsordnung für sämtliche Ministerien und Vereidigung der Beamten]. [VI. Bier- und Fleischversorgung]. [VII. Unterstützung der Volkswirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Bayern und des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzpolitik der Münchener Gewerkschaften]. [VIII. Holzfreigabe]. [IX. Länderübergreifende Tagungen]. [X. Anordnung über Nachforschung nach Vermißten]. [XI. Zunahme des Reisezugverkehrs].

I. [Gesetz über die Reinigung Bayerns von Nationalsozialismus und Militarismus]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und bittet, nachdem keine allgemeine Aussprache gewünscht wird, Staatsminister Schmitt die einzelnen Artikel des Gesetzes zu verlesen und über sie Bericht zu erstatten.1

Artikel 1 wird einstimmig angenommen.2

Zu Artikel 2 [Durchführung der Entnazifizierung durch die Spruch- und Berufungsausschüsse] Absatz 3 schlägt Staatsminister Schmitt nicht vier sondern sechs Beisitzer vor, weil in Siebener-Ausschüssen die paritätische Besetzung besser gewährleistet sei.

Da sich Zweifel erheben, ob soviele Leute zur Besetzung der Ausschüsse zur Verfügung stehen, schlägt Staatssekretär Dr. Ehard folgende Fassung vor:

„Die Ausschüsse entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und mindestens vier Beisitzern. In der Regel sollen sechs Beisitzer zugezogen werden“.3

Staatssekretär Ficker beantragt folgende Fassung des Absatz 4: „Der Ministerpräsident überwacht im Benehmen mit dem Sonderbeauftragten die Entscheidungen der Ausschüsse“.4

Mit diesen beiden Abänderungen wird Artikel 2 einstimmig angenommen.

Zu Artikel 3 [Mitglieder der Spruch- und Berufungsausschüsse] regt Staatsminister Schmitt an, das Mindestalter der Mitglieder der Spruch- und Berufungsausschüsse auf 30 Jahre herunter zu setzen.

Demgegenüber erwidert Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß Leute, die jünger als 35 Jahre seien, die demokratische Zeit nicht bewußt erlebt hätten.

Staatssekretär Dr. Ehard stellt fest, daß es mit Rücksicht auf die Änderung des Artikels 2 Absatz 3 nunmehr in Absatz 2 heißen müsse: „Zwei bzw. drei Beisitzer“.

Zu Absatz 4 fragt Staatsminister Schmitt an, ob es nicht genüge, wenn einer der Beisitzer die Befähigung zum Richteramt habe.

Staatssekretär Dr. Ehard spricht sich gegen die Abänderung aus, da man dann größere Bewegungsfreiheit bei den Beisitzern habe.

Auch Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an.5

Artikel 3 wird abgesehen von der Abänderung in Absatz 2 unverändert angenommen.

Zu Artikel 4 [Berufung der Vorsitzenden der Spruch- und Berufungsausschüsse und ihrer Stellvertreter] bemerkt Staatsminister Schmitt, daß nach seiner Ansicht die Spruchausschüsse dadurch die Form eines Gerichtshofes erhielten. Nach seiner Meinung sollten aber die Träger der Reinigung die demokratischen Parteien sein.6

Hierauf erwidert Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß nicht vorgesehen sei, bei den Spruchausschüssen Richter einzusetzen.

Staatsminister Schmitt meint hierzu, daß es sich trotzdem um etwas ähnliches wie ein Geschworenensystem handle. Das halte er nicht für richtig. Auch die Militärregierung lege Wert darauf, daß die Mitglieder der Ausschüsse hauptamtlich tätig seien. Er habe sich die Sache so gedacht, daß ständige Ausschüsse errichtet werden sollten, die für besondere Fälle besondere Sachverständige heranziehen sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, daß die Vorschlagslisten ja von den demokratischen Parteien aufgestellt würden.7 An Hand dieser Listen müsse die Reihenfolge der Einberufung bestimmt werden und zwar von vorneherein, damit jede Willkür vermieden werde. Dies sei der Sinn des Artikels 4.

Staatsminister Schmitt betont hierauf, daß die Parität unter den demokratischen Parteien unbedingt gewahrt bleiben müsse.

Dies hält Ministerpräsident Dr. Hoegner für selbstverständlich.

Staatsminister Dr. Erhard fragt an, ob nicht auch in den Spruchausschüssen eine Beurteilung nach Berufsgruppen erfolgen könne wie in den Berufungsausschüssen.

Hierauf erwidert Staatssekretär Dr. Ehard, daß bei den Spruchausschüssen keine besonderen Ausschüsse gebildet werden sollen, sondern daß die Beisitzer 8 den zu behandelnden Fällen entsprechend ausgewählt werden sollen. Der Spruchausschuß sei ein mehr politisches, der Berufungsausschuß ein mehr richterliches Gremium.9

Staatsminister Schmitt schlägt vor, in den Gemeinden Unterausschüsse zu errichten, die zwar keine Entscheidung treffen, aber gewissermaßen als Zeugen oder Gutachter vor dem Spruchausschuß auftreten könnten. Diese Unterausschüsse sollten ehrenamtlich arbeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erhebt hiergegen keine Bedenken.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, daß diese Frage durch eine Ausführungsverordnung geregelt werden könne. Solche Einzelheiten solle man in das Gesetz nicht hineinnehmen.

Artikel 4 wird unverändert einstimmig angenommen.

Zu Artikel 5 [Das Verfahren vor den Ausschüssen] schlägt Staatsminister Schmitt vor, daß auch die Parteien gemäß Absatz 4 ein Berufungsrecht haben sollen.10

Hierzu meint Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß die Parteien ja in den Ausschüssen vertreten seien. Er glaube nicht, daß sie außerdem noch ein Berufungsrecht bräuchten.

Artikel 5 wird unverändert angenommen.

Artikel 6 [Differenzierung der Belastung in vier Gruppen]11 wird einstimmig angenommen.

Artikel 7 [Merkmale der kriminell oder politisch sonst besonders schwer Belasteten] erläutert Staatsminister Schmitt dahin, daß die darin aufgeführten Personen als kriminell betrachtet und den Strafgerichten übergeben werden sollen.

Hierzu erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß es für Denunziationen keine Strafbestimmung gebe, sondern nur für falsche Anschuldigung. Man müsse also eine eigene Strafbestimmung schaffen, die aber keine rückwirkende Kraft haben könne.

Hierzu führt Staatssekretär Dr. Ehard aus, es genüge, wenn diese Leute moralisch als kriminell belastet bezeichnet und besonders streng behandelt würden. Er schlägt aber zur Vermeidung aller Mißverständnisse vor, Artikel 7 folgendermaßen zu fassen: „Als kriminell oder politisch sonst besonders schwer belastet gelten“. In gleicher Weise sei auch Artikel 6 Absatz 1 Nr. 1 abzuändern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt in Abschnitt a [Provokateure, Spitzel und Denunzianten] in Zeile 7 hinter dem Wort „Nationalsozialismus“ folgenden Zusatz vor: „oder wegen Zuwiderhandlungen gegen nationalsozialistische Vorschriften“, damit alle Fälle des Denunziantentums erfaßt werden könnten.

Mit diesen beiden Zusätzen wird Artikel 7 einstimmig gebilligt.

Zu Artikel 8 [Politisch Schwerbelastete] Absatz 1 b beantragt Staatsminister Schmitt bei den Mitgliedern der Waffen-SS den Zusatz „freiwillig“.

Staatssekretär Dr. Ehard schlägt folgende Formulierung vor: „ohne vorgängige freiwillige Meldung“.

Bei Buchstabe h äußert Staatsminister Schmitt Bedenken dagegen, daß nur Generalstabsoffiziere darunter fallen sollen, die nach 1935 noch mehr als drei Jahre im Generalstab tätig gewesen seien.

Diese zeitliche Beschränkung erläutert Staatssekretär Dr. Ehard dahin, daß man eine Abgrenzung habe vornehmen wollen gegenüber den Offizieren, die bei der Vorbereitung dieses Krieges nicht mitgewirkt hätten. Generalstabsoffiziere der früheren Zeit sollten nicht getroffen werden.

Demgegenüber erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, die Kriegsvorbereitungen hätten 1935 begonnen.12 Wenn es heiße, nach 1935, dann falle kein Generalstabsoffizier des letzten Krieges darunter. Nach 1935 tätige, aber dann ausgeschiedene Offiziere könnten sich entlasten. Auch er schlage vor, die drei Jahre herauszulassen. Dieser Vorschlag wird angenommen.

Staatssekretär Krehle kommt noch einmal auf Buchstabe b zurück und führt aus, daß schon vor 1943 geschlossene Jahrgänge des Arbeitsdienstes zur Waffen-SS übernommen worden seien, indem einfach von ihnen behauptet wurde, daß sie sich freiwillig gemeldet hätten. Diese jungen Leute sollten ausgenommen werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, der 1. September 1943 sei gewählt worden, weil man angenommen habe, daß vorher keine zwangsweise Einberufung zur Waffen-SS vorgekommen sei. Da dies aber nun doch der Fall gewesen sei, könne man die zeitliche Begrenzung überhaupt weglassen.

Staatssekretär Krehle regt an, auch zwangsweise Versetzungen auszunehmen.

Hier führt Reichspostpräsident Dr. Geiger insbesondere die Versetzungen zum Postschutz an.13

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt folgende Fassung des Buchstaben b vor: „Alle Mitglieder der SS mit Ausnahme von Personen, die ohne vorgängige freiwillige Meldung zur Waffen-SS einberufen oder zwangsweise in sie überführt wurden“.14

In dieser Fassung wird Buchstabe b einstimmig angenommen.

Staatsminister Schmitt regt bei dieser Gelegenheit an, auf das leichtfertige Ausstellung [Ausstellen] von Zeugnissen zur Entlastung schwere Strafen festzusetzen.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, daß man in den Ausführungsbestimmungen auch festsetzen müsse, in welcher Form die Anträge an die Ausschüsse eingereicht werden müßten. Es könnten hier nicht einfach Zeugnisse eingereicht werden, sondern es werde notwendig sein, zu bestimmen, in welcher Form die Anträge gestellt werden müßten. Unmögliche Eingaben müßten die Ausschüsse ohne Behandlung zurückgeben können.

Zu Ziffer 3 erklärt Staatsminister Schmitt, es seien in diesem Entwurf gegenüber seinem ursprünglichen Entwurf verschiedene Gruppen herausgenommen worden, insbesondere die Offiziere.15

Hierzu erklärt Staatsminister [Staatssekretär] Dr. Ehard, dies sei auf Wunsch des Ministerpräsidenten geschehen. Wenn Offiziere belastet seien, fielen sie sowieso unter eine der anderen Gruppen. Im übrigen sei durch Ziffer 1 Buchstabe i eine neue Bestimmung in dieser Richtung geschaffen.16

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei der Meinung, daß man die Offiziere nicht ohne weiteres auf eine Stufe stellen könne mit den Nationalsozialisten. 17 Es sei ein Beruf wie jeder andere, der heute aus außenpolitischen Gründen verfemt sei. Diejenigen, welche wir treffen wollten, seien die, die ihre Dienstgewalt mißbraucht hätten. Diese seien aber durch Buchstabe i erfaßt. Im übrigen gelten sowieso die Vorschriften der Militärregierung. Soweit durch diese Maßnahmen getroffen würden, bleibe es selbstverständlich dabei. Wir brauchten aber die Offiziere nicht schlechthin den Nazis gleichzustellen. Nur die Generalstabsoffiziere und diejenigen, die unter Buchstabe i fielen, müßten ebenso behandelt werden. Soweit die Militärregierung erkläre, ein Offizier müsse aus einer Stelle heraus, habe es selbstverständlich dabei sein Bewenden. Man brauche aber darüber hinaus keine Strafmaßnahmen zu treffen. Soweit die Offiziere die Demokratie unterdrückt hätten, seien sie Nazis und würden gefaßt. Im übrigen müßten wir das, was heute gegen den deutschen Militarismus unternommen werde, hinnehmen. Wir sollten uns aber nicht darüber hinaus zu Gerichtsvollziehern des Auslandes machen.18 Der deutsche Militarismus werde unterdrückt, weil er in der schrecklichsten Form aufgetreten sei, aber es gebe anderswo in der Welt auch noch einen Militarismus, z.B. in Spanien.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt ergänzend hinzu, daß es in diesem Krieg Offiziere aus allen Schichten der Bevölkerung gegeben habe. Sehr viele seien gefallen. Auch diese Gefallenen würden, wenn man die Offiziere den Nazis gleichstelle, diffamiert. Das solle man doch vermeiden.

Auch Staatsminister Roßhaupter hält eine allgemeine Verurteilung des ganzen Offiziersstandes für falsch.

Artikel 8 wird mit den bereits festgestellten Änderungen einstimmig angenommen.

Artikel 9 [Politisch leichter Belastete] wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 10 [Mitläufer] erklärt Staatssekretär Dr. Ehard, daß der Zusatz der Ziffer 4 bezwecke, die Ausschüsse zu entlasten.19 Wenn gegen jemand nichts besonderes vorliege, werde er als Mitläufer betrachtet. Er entgehe dadurch nicht den Folgen. Hiefür sei in Artikel 13 Absatz 4 Vorsorge getroffen.20

Artikel 10 wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 11 [Erschwerende und entlastende Umstände bei der Differenzierung der Belastung] hinsichtlich der Zuweisung führt Staatssekretär Dr. Ehard aus, daß es in Absatz 2 Nr. 6 nicht Erteilung, sondern Einteilung heißen müsse. Die Erteilung der Uk-Stellungen sei durch die Militärbehörden erfolgt, die Einteilung aber durch die Ortsgruppenleiter oder Parteistellen. Diese Leute sollten getroffen werden.21

Zu Ziffer 7 regt Staatsminister Schmitt an, daß hier auch diejenigen Leute hereingenommen werden sollten, die gegen ausländische Arbeiter besonders vorgegangen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt folgende Fassung vor: „unsoziales oder rohes Verhalten gegenüber wirtschaftlich Schwächeren, insbesondere Abhängigen z. B. ausländischen Arbeitern“.

In dieser Fassung wird Ziffer 7 einstimmig angenommen.22 Zu Absatz 3 Ziffer 1 regt Staatsminister Dr. Terhalle an, die Worte „zu einem Zeitpunkt“ zu ersetzen durch die Worte „unter Verhältnissen“.23

Mit dieser Abänderung wird Artikel 11 einstimmig angenommen.

Bei Artikel 12 [Sühnemaßnahmen] Absatz 1 Nr. 5 beantragt Staatsminister Schmitt die Worte „für private Zwecke“ zu streichen.24

Dieser Antrag wird angenommen.

Zu Absatz 2 [Finanzielle Maßnahmen] Nr. 1 schlägt Staatsminister Dr. Terhalle vor, anstelle des Wortes „Steuerzuschlag“ zu sagen „Sühnezuschlag zu Steuern“, da die Steuer an sich nicht als Strafe angesehen werden soll.25

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Zu Absatz 3 [Sondermaßnahmen bei Beamten] Nr. 3 beantragt Staatsminister Dr. Terhalle, das Wort „Dienstort“ durch „Dienststelle“ zu ersetzen. Dies erfasse dann die Strafversetzung an einen anderen Ort und an eine andere Behörde.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.26

Zu Absatz 4 [Gewerbliche Wirtschaft] Nr. 6 weist Staatssekretär Dr. Müller darauf hin, daß unrechtmäßig erworbene Gewinne, soweit es sich um hinterzogene Steuern handle, eigentlich nicht in den Wiedergutmachungsfonds gehörten, sondern dem Finanzamt abgeliefert werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, man müsse unterscheiden: Soweit es sich um Steuerhinterziehungen handle, müßten die hinterzogenen Beträge selbstverständlich dem Finanzamt zufließen, wenn aber Übergewinne vorlägen, dann gehörten sie in den Wiedergutmachungsfonds. Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, schlage er vor, anstelle der Worte „unrechtmäßig erworbene Gewinne“ das Wort „Bereicherung“ zu setzen.

Staatsminister Dr. Terhalle regt an, die Überprüfung der Bilanzen wegfallen zu lassen, da eine solche Überprüfung keine Strafmaßnahme sei.

Demgegenüber hält Staatssekretär Dr. Ehard diese Bestimmung für notwendig, damit für die Überprüfung der Bilanzen zum Zwecke der Entnazifizierung eine Rechtsgrundlage gegeben sei.

Ziffer 6 wird schließlich in folgender Fassung einstimmig angenommen: „Besondere Überprüfung der Bilanzen aus der Zeit nach 1933 zum Zwecke der Einziehung der Bereicherung“.27

Zu Absatz 4 Nr. 128 fragt Staatsminister Dr. Erhard an, ob diese Bestimmung vermögensrechtliche Folgen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, daß der Betrieb nach wie vor dem Eigentümer gehöre. Auf Grund dieser Bestimmung dürfe er ihn aber nicht selbst weiterführen. Der Eigentümer könne z. B. mit einem monatlichen Betrag abgefunden werden und der Übererlös in die Wiedergutmachungskasse abgeführt werden.

Staatssekretär Krehle beantragt zu Absatz 4 folgende Zusatzbestimmung Nr. 7 „Verbot der Ausbildung von Lehrlingen auf bestimmte Zeit“.29

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Bei Artikel 13 [Festsetzung der Sühnemaßnahmen] regt Staatsminister Schmitt an, anstelle von „Feindeinwirkung“ in Absatz l Buchstabe a und c „Kriegseinwirkung“ zu setzen.30

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis; ebenso damit, daß in Absatz 3 anstelle von „Steuerzuschlag“ „Sühnezuschlag zu Steuern“ tritt.

Die Worte „für private Zwecke“ im gleichen Absatz werden mit allgemeiner Zustimmung gestrichen.

Staatssekretär Dr. Ehard beantragt in Absatz 5 die begrenzte Zeit gleich festzusetzen.

Der Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Hoegner, die Worte „auf eine begrenzte Zeit“ durch die Worte „auf mindestens zwei Jahre“ zu ersetzen, wird einstimmig angenommen.31

Artikel 14, der das Verhältnis zu den Maßnahmen der Militärregierung festlegt, wird einstimmig angenommen.32

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt, irgendwo im Gesetz noch festzulegen, daß Nationalsozialisten aus leitenden Stellen zu entfernen sind.

Staatsminister Schmitt will noch geklärt haben, ob Militärpersonen, vor allem ehemalige Aktive weiterbeschäftigt werden können, z. B. bei der Polizei oder im Erziehungswesen. Das sei seiner Meinung nach untragbar.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezweifelt, ob eine solche Maßnahme in das Gesetz zur Entnazifizierung hineingehöre.

Staatssekretär Krehle erklärt, man solle hier keine Ausnahmebestimmung schaffen. Jeder Fall müsse individuell behandelt und untersucht werden, sonst werde auch ein großer Kreis von Unschuldigen betroffen.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, man müsse unterscheiden:

1.) ob jemand an sich tauglich sei und weiter beschäftigt werden könne und

2.) ob er für eine besondere Sparte geeignet sei.

Diese letztere Frage könne im vorliegenden Gesetz nicht geregelt werden. Man könne vor allem keine Einzelfälle für besondere Berufszweige herausnehmen. Die Frage, ob jemand zur Polizei geeignet sei, müsse besonders geprüft werden, aber vor allem unter dem Gesichtspunkt der Zuverlässigkeit in einer besonders kritischen Zeit.

Hierzu erklärt Staatsminister Seifried, bei der Neuaufstellung der Polizei sei die Frage der Hereinnahme der ehemaligen Aktiven schon erwogen worden. Um eine schlagkräftige Polizei zu haben, hätten sie hereingenommen werden müssen. Sie seien aber besonders geprüft worden. Bei der mangelhaften Bewaffnung unserer Polizeiorgane gegenüber den stark bewaffneten Banden könne man heute auf geschulte Leute gar nicht verzichten.

Demgegenüber meint Staatssekretär Ficker, diese Leute seien besser untergebracht in Handel, Industrie und Gewerbe. Es gebe auch andere tüchtige Menschen, die im Krieg ihren Mann gestanden hätten und nicht 12 Jahre zuvor beim Militär gewesen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt die Debatte mit der Feststellung, daß eine solche Bestimmung nicht in das vorliegende Gesetz gehöre, sondern in ein Gesetz über die Polizei. Er beantragt, zu Artikel 12 einen Absatz V hinzuzufügen mit folgendem Wortlaut: „In allen Fällen ist darauf Bedacht zu nehmen, daß Nationalsozialisten in Staat und Wirtschaft aus leitenden Stellen entfernt werden“. Die Bestimmung der leitenden Stelle könne man den Ausführungsvorschriften überlassen. Unter Nationalsozialisten im Sinne dieser Bestimmung sollen auch die Mitläufer fallen; Ausnahmen von dieser Bestimmung könnten gemacht werden, aber er wolle diesen Grundsatz im Gesetz haben.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.33

Reichspostpräsident Dr. Geiger schneidet die Frage an, was mit den Leuten geschehen solle, die zwangsweise zur Partei und ihren Gliederungen gekommen seien. Er erwähnt vor allem die Mitglieder der HJ und des BDM, des Postschutzes usw. Diese sollten seiner Meinung nach auch nicht als Mitläufer bezeichnet werden.

Hierauf erwidert Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß seines Wissens ein absoluter Zwang nicht ausgeübt worden sei. Es sei zwar ein sehr starker Druck von oben gekommen, aber es habe Leute gegeben, die auch diesem Druck gegenüber standhaft geblieben seien. Daß dieser Druck ausgeübt worden sei, werde schon berücksichtigt.

Reichspostpräsident Dr. Geiger weist noch auf den Stahlhelm hin, der ein Sammelbecken gegen die Nationalsozialisten gewesen sei. Der Stahlhelm sei dann zwangsweise in die SA überführt worden.34 Viele seien damals gleich ausgetreten, manche aber auch erst nach einigen Monaten. Diese fielen dann unter Artikel 10.35

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt hiezu, daß solche Personen die Vergünstigung des Artikels 11 Absatz 3 Nr. 1 für sich in Anspruch nehmen könnten.36

Hierzu meint Reichspostpräsident Dr. Geiger, daß sie damit aber aus dem Kreis der Mitläufer nicht ausscheiden.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, daß man unter allen Umständen eine scharf sichtbare feste Grenze finden müsse, sonst ergebe sich die absolute Notwendigkeit, jeden einzelnen Mitläuferfall gesondert zu prüfen. Damit erstickten aber die Ausschüsse in der Masse der unbedeutenden Fälle und kämen nicht zu den wichtigen Sachen. Die Mitläufer würden ohnehin milde behandelt. Das Volk wolle aber endlich einmal wieder eine Hoffnung haben, daß es seine Schuld ablösen könne. Es sei doch wohl selbstverständlich, daß man den Kreis der Mitläufer, um sie von den schwer Belasteten scharf zu trennen, möglichst bald ganz herausnehme. Man müsse im Augenblick an einer solchen Grenze festhalten, selbst auf die Gefahr hin, daß manche unter die Mitläufer fielen, für die es eine Härte bedeute.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, in den Ausführungsbestimmungen zu erklären, daß solche Personen auch nicht unter die Mitläufer fallen, die als Angehörige des Stahlhelms oder des Kyffhäuser-Bundes37 später zwangsweise in die SA überführt und nach verhältnismäßig kurzer Zeit dort ausgetreten seien.

Staatsminister Seifried weist noch darauf hin, es habe auch Personen gegeben, denen man gesagt habe, sie müßten auf ihrem Posten ausharren, damit die Sache nicht in Unrechte Hände komme. Weitere Personen seien auch von bestimmten Gruppen in die Partei oder ihre Gliederungen hineingeschickt worden.38

Staatssekretär Dr. Pfeiffer meint, daß diese Personen unter die Bestimmung des Artikels 11 Absatz 3 Nr. 3 fielen.39

Zur Klärung dieser Frage schlägt Ministerpräsident Dr. Hoegner folgende Bestimmung für die Ausführungsvorschriften vor: „Als Nationalsozialisten im Sinne des Gesetzes gelten nicht Personen, die von antifaschistischen Gruppen zu antifaschistischen Zwecken nachweisbar in die NSDAP oder ihre Gliederungen abgeordnet oder zur Übernahme von Ämtern in diesen Organisationen veranlaßt worden sind“.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Staatsminister Dr. Erhard erhebt noch einmal Bedenken gegen den neuen Absatz V zu Artikel 12.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er von dieser Bestimmung grundsätzlich nicht abgehen könne. Man könne aber den Begriff der leitenden Stellen sehr eng fassen. Er denke dabei an eine Einkommensgrenze, an Stellungen in Ministerien usw. Der selbständige Gewerbetreibende falle nicht unter diese Bestimmung.

Hiermit erklärt sich Staatsminister Dr. Erhard einverstanden.

Staatsminister Schmitt beantragt noch einmal für Bahn, Post und Finanz Sonderausschüsse auch in der ersten Instanz einzusetzen und schlägt zu diesem Zwecke vor, in Artikel 2 Absatz 1 Satz 3 anstelle des Wortes „Berufungsausschüsse“ schlechthin „Ausschüsse“ zu setzen.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.40

Reichspostpräsident Dr. Geiger kommt noch einmal auf die Mitglieder der HJ und des BDM zurück. Diese seien nach dem Gesetz alle Mitläufer. Das gehe weit über das hinaus, was selbst die Amerikaner gemacht hätten.41

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erwidert, daß die Überführung der HJ und des BDM in die Partei nur mit Auswahl stattgefunden habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt folgenden Zusatz zu Artikel 10 Nr. 1 vor:

„Auch nicht als Mitläufer gelten Angehörige der HJ und des BDM, die nicht in die Partei überführt worden sind“.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.42

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß, nachdem das Wort nicht mehr gewünscht werde, das Gesetz einstimmig angenommen sei. Er dankt Minister Schmitt, Staatssekretär Pfeiffer und Staatssekretär Dr. Ehard für ihre große Arbeit, die sie in verhältnismäßig kurzer Zeit geleistet hätten. Das Gesetz werde nun auf Grund der heutigen Beschlüsse redaktionell überarbeitet und der Militärregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

[II. Gesetze und Verordnungen sowie Stellenplan des Arbeitsministeriums]

Staatsminister Roßhaupter führt aus, er habe eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, zum Teil auf Wunsch der Militärregierung, vorbereitet. Über Einzelheiten wolle er sich hier nicht auslassen. Er werde diese Entwürfe dem Ministerpräsidenten und dem Justizministerium zuleiten, bitte aber um rasche Erledigung.43 Weiter kommt er auf den vorläufigen Stellenplan des Arbeitsministeriums zu sprechen. Es sei ganz klar, daß man heute nicht immer auf Leute zurückgreifen könne, welche die übliche Beamtenlaufbahn hinter sich hätten. Man müsse für spezielle Aufgaben auch Leute hereinnehmen, die sich auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit in der Wirtschaft usw. besonders eignen. Er schlage nun vor, daß die Abteilungsleiter zu Ministerialräten ernannt würden, der Leiter der Abteilung VI, der Bauabteilung, der umfangreichsten Abteilung seines Ministeriums, sogar zum Ministerialdirektor. Er sei der Überzeugung, daß auch die anderen Ministerien in ähnlicher Weise verfahren müßten. Er mache daher den grundsätzlichen Vorschlag, daß, soweit es notwendig sei, auf besondere Posten auch geeignete Leute aus freien Berufen oder aus der Wirtschaft berufen würden, die aber dann nach einer Probezeit entsprechend eingestuft werden müßten. Er habe einen Stellenplan ausgearbeitet,44 den er dem Finanzministerium zuleiten werde. Im einzelnen wolle er diesen hier nicht erörtern, sondern nur die grundsätzliche Frage stellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß eine solche grundsätzliche Entscheidung getroffen werden müsse; er halte eine Fühlungnahme mit dem Finanzministerium für zweckmäßig, übrigens sei für die Besetzung einer Ministerialratsstelle die Zustimmung der Gesamtregierung erforderlich.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, daß er die von Staatsminister Roßhaupter aufgeworfene Frage positiv entscheiden wolle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an. Eine andere Entscheidung hält er bei dem heutigen Zustand gar nicht für möglich. Mit dieser Meinung herrscht allseitiges Einverständnis.45

[III. Umgehung der Entnazifizierung durch Pensionierung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß dem Versuch entgegengetreten werden solle, daß Beamte sich rasch pensionieren lassen wollen, um der Denazifizierung zu entgehen. Dadurch setze man sich nur dem Verdacht aus, Maßnahmen der Militärregierung zu umgehen.

Hierzu führt Staatsminister Seifried aus, auf Grund einer Rücksprache mit den Amerikanern habe er eine Rundfrage an die Ministerien vorbereitet, nach der auch die bereits erfolgten Pensionierungen nochmals einer Durchsicht unterzogen werden müßten.46

[IV Wohnraumbeschlagnahme für Flüchtlinge]

Staatssekretär Ficker schneidet die Flüchtlingsfrage an. Es seien zur Zeit keine Unterkunftsmöglichkeiten mehr gegeben, die Flüchtlinge müßten auf dem bloßen Boden schlafen. Auf Grund dieser Tatsache habe der Flüchtlingskommissar Richtlinien ausgearbeitet, die sich mit der Beschlagnahme von Wohnungen befaßten. Diese Richtlinien wolle er dem Ministerrat zur Kenntnis bringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er glaube nicht, daß diese Angelegenheit jetzt sofort erledigt werden könne; die Richtlinien gingen weit über das Wohnungsmangelgesetz47 hinaus. Er schlägt vor, diesen Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats zu setzen und vorher den Mitgliedern des Ministerrats die Richtlinien zur Kenntnis zuzuleiten.

[V Allgemeine Geschäftsordnung für sämtliche Ministerien und Vereidigung der Beamten]

Staatssekretär Krehle regt an, eine allgemeine Geschäftsordnung für sämtliche Ministerien auszuarbeiten, welche dann die einzelnen Ressorts für ihren Bereich ergänzen könnten. Auch die Betriebsvertretung müsse in diese Geschäftsordnung eingebaut werden. Ebenso müsse man sich in nächster Zeit mit der Frage der Vereidigung der Beamten befassen.

Hierzu meint Ministerpräsident Dr. Hoegner, darüber könne man erst verhandeln, wenn das Staatsgrundgesetz genehmigt sei. Er schlage deshalb vor, mit der Frage der Vereidigung bis zur Genehmigung dieses Gesetzes zu warten. Bezüglich der Geschäftsordnung könne man in eine Prüfung eintreten. Auch die Geschäftsordnung für den Ministerrat sei änderungsbedürftig.48

Hierzu erklärt Staatssekretär Dr. Müller, eine allgemeine Geschäftsordnung für die Ministerien bestehe schon, sie müsse nur umgearbeitet werden.49

[VI. Bier- und Fleischversorgung]

Staatsminister Baumgartner teilt zur Bierfrage mit, daß ab 15. Februar 1946 wahrscheinlich das Brauverbot aufgehoben werde. Im Dezember dürften die Brauereien schon wieder einmälzen und alle drei Wochen brauen, damit die Hefe nicht kaputt gehe. Es würden 20.000 Tonnen Gerste und auch Hopfen freigegeben. Die Fleischversorgung der Großstädte sei durch die scharfen Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums geregelt worden. Es bestehe bereits Überschuß an Vieh und es werde Fleisch eingedost. Er hoffe, daß die Fleischversorgung den ganzen Winter hindurch klappen werde.

[VII. Unterstützung der Volkswirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Bayern50 und des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzpolitik der Münchener Gewerkschaften]51

Staatsminister Roßhaupter regt an, für jedes Ministerium einen besonderen Dispositionsfonds zur Verfügung zu stellen.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, dies sei eine Sache der Aufstellung des Etats. Er bittet, Anträge zu stellen unter Berücksichtigung der heutigen Notlage. Er beantragt die Genehmigung der Zweckzuwendung an das Seminar von Geheimrat Weber und die Genehmigung weiterer 50.000 Mark für aufklärende Vorträge neutralen und kulturellen Inhalts. Diesen Antrag stelle er im Auftrag des Staatsministers Dr. Fendt mit Zustimmung des Staatsministers Dr. Erhard.

Staatsminister Seifried beantragt, auch dem Arbeitsminister die Möglichkeit zu geben, für die Sonderarbeiten des Gewerkschaftsausschusses eine Beihilfe auszuwerfen, etwa im Betrage von 5.000 Mark.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt hierzu, die Zuwendung an das Seminar von Geheimrat Weber sei bereits erledigt. Wegen der Zuwendung an den Arbeitsausschuß der Gewerkschaften bitte er um einen schriftlichen Antrag, in dem festgelegt sei, für welche Zeit die 5.000 Mark bestimmt seien. Er schlage vor, hierbei einen Monatsbetrag mit Wirkung vom 1. 8. 1945 an auszuwerfen. Bezüglich der Zurverfügungstellung von Mitteln für die Vorträge solle man noch abwarten, bis eine angeforderte Skizze über den Inhalt dieser Vorträge vorliege. Außerdem sei noch der Vorschlag gemacht worden, daß sich das Land Bayern an einem Staatsverlag mit 5.000 Mark beteiligen solle. An dieser Beteiligung bestehe kein Interesse.

[VIII. Holzfreigabe]

Staatsminister Dr. Erhard teilt mit, daß die Amerikaner monatlich 20 Millionen Kubikmeter Holz freigegeben hätten. Während der Wintermonate hätten sie hierauf vollständig verzichtet, damit dieses Holz für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehe.

[IX. Länderübergreifende Tagungen]

Weiter führt er aus, daß in den anderen Ländern der amerikanischen Zone, vor allem in Groß-Hessen, ständig Tagungen auch außerhalb des Länderrats veranstaltet würden. Bayern dürfe sich nicht in den Hintergrund drücken lassen, deshalb wolle er auch in München eine Tagung abhalten, die über Bayern hinausgehen solle. Er stelle daher die grundsätzliche Frage, ob gegen solche Tagungen Bedenken bestünden. Im Einzelfall wolle er selbstverständlich den Ministerpräsidenten vorher unterrichten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß grundsätzlich keine Bedenken bestehen, daß wir es aber mit der Geschäftigkeit der Hessen nicht aufnehmen könnten und auch nicht sollten. Wenn es mit den Tagungen so weiter gehe, komme man zu keiner praktischen Arbeit mehr, zumal der Enderfolg solcher Tagungen im allgemeinen herzlich gering sei. Er sei selbstverständlich mit einer Tagung einverstanden, wenn sie notwendig sei.

[X. Anordnung über Nachforschung nach Vermißten]

Staatsminister Dr. Erhard gibt den Inhalt einer vom Wirtschaftsministerium zu erlassenden Anordnung über die Nachforschung nach Vermißten bekannt, nach der diese Nachforschungen vom Roten Kreuz durchgeführt werden, während anderen Personen diese Tätigkeit verboten ist. Gegen diese Anordnung werden keine Bedenken erhoben.52

[XI. Zunahme des Reisezugverkehrs]

Reichsbahnpräsident Rosenhaupt teilt mit, daß in kurzer Zeit mit einer fühlbaren Mehrung des Reisezugverkehrs zu rechnen sei. Die Beschränkungen durch die Amerikaner seien gefallen. Es liege jetzt bei der Reichsbahn, wie viele Züge sie einsetzen wolle.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär