PDF
Nr. 16MinisterratssitzungMittwoch, 30. Januar 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 00
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Minister ohne Portefeuille Schmitt, Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Staatsrat Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Thunig (Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Kraus (Bayerische Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Erhöhung der Mitgliederzahl des beratenden Landesausschusses. II. Vorgänge in Erlangen im Zusammenhang mit einer Rede von Pastor Niemöller. III. Eingliederung der Landesforstverwaltung in ein Staatsministerium. IV. Berufung eines zweiten Staatsrates im Kultusministerium. V. Treuhändergesetz. VI. Wahl einer Kommission für die Ausarbeitung einer bayerischen Verfassung. [VII. Organisation des Rundfunkwesens in Bayern]. [VIII. Schwarzhandel]. [IX. Staatsschutzgesetz]. [X. Berichte über die Lage der Wirtschaft und der Staatsfinanzen]. [XI. Banken-Dezentralisierung]. [XII. Entscheidungsbefugnis für Länderratsausschüsse]. [XIII. Diensteid]. [XIV. Belegung von denkmalgeschützten Schlössern mit Flüchtlingen]. [XV. Stand des Entnazifizierungsgesetzes].

I. [Erhöhung der Mitgliederzahl des beratenden Landesausschusses]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung mit dem Hinweis, daß er den Beschluß über die Zahl der Mitglieder des vorbereitenden Landesausschusses noch einmal zur Erwägung stellen müsse.1

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, er sei sehr emotioniert [emotionalisiert] gewesen, als er gehört habe, daß die Zahl der Mitglieder auf 80 festgesetzt worden sei.2 Er habe als Referent die Sache eingehend durchgearbeitet und zwar nach den verschiedensten Gesichtspunkten und habe eine Reihe von Versuchen gemacht, ein Prinzip feistzulegen, nach dem die Zusammensetzung erfolgen könne. Bei den Vorbesprechungen sei man davon ausgegangen, daß nur ein Raum mit etwa 60 bis 70 Plätzen zur Verfügung stehe. Diese Frage habe sich aber inzwischen erfreulicherweise gelöst, so daß aus diesem Gesichtspunkt heraus keinerlei Schwierigkeiten mehr bestünden. Der Württembergische Länderausschuß3 habe 124 Mitglieder. Wenn man diesen Schlüssel in Bayern übernommen hätte, käme man auf 470 Leute. Das sei natürlich außerhalb aller Erwägungen, aber es bleibe, daß man trotzdem eine Menge Gesichtspunkte berücksichtigen müsse. Den Vergleich mit einem Parlament könne man nur in sehr bedingtem Umfange anstellen; es fehle schon an der ersten Voraussetzung, nämlich, daß Volkswahlen stattfänden. Es könne sich also nur darum handeln, ein Gremium zusammen zu berufen, das möglichst alle berücksichtigenswerten Prinzipien vertrete. Die Befürchtung, daß es zu zügellosen Diskussionen kommen könne, halte er nicht für gerechtfertigt. Man werde nicht verhindern, daß politisch Gleichgesinnte sich zu Vorbesprechungen zusammenfänden. Das Wesentliche sei, daß dieses Gremium, vor dem vorläufig Rechenschaft gegeben werde über das bisher Geleistete, möglichst jeden Teil des Landes, möglichst jede Schicht der Bevölkerung und möglichst jede Kategorie von Zusammenschlüssen im öffentlichen Leben repräsentiere. Wenn man eine ziffernmäßige Begrenzung einführe, dann komme man dazu, daß einfach der Ministerpräsident eine Anzahl von Persönlichkeiten nach eigenem Gutdünken berufen müsse, weil ein Schlüsselverhältnis nicht aufgebaut werden könne. Er habe zunächst die Vorarbeiten auf die Zahl 80 aufgebaut. Das habe sich als praktisch nicht möglich erwiesen. Nun sei man dazu gekommen, daß das Minimum die Größe der württembergischen Versammlung darstelle. So habe man die Zahl 130 errechnet. Dazu bemerke er noch, es bestehe auch die Gefahr einer großen Prestige-Beeinträchtigung des Ministerpräsidenten, wenn man sich auf 80 Personen binde, weil gemäß der Vollmacht schon 154 angeschrieben worden seien.4 Diese seien zwar noch nicht ernannt worden. Man könne sie aber nicht mehr ausschalten, auch nicht in diesem großen Umfange nur als stellvertretende Mitglieder berufen. Folgende Gruppen müßten berücksichtigt werden: die Parteien, die Landräte, die Bürgermeister, die Gewerkschaften, der Bauernverband, die Genossenschaften, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Hochschulen, die Religionsgemeinschaften, verschiedene Berufe, der Weber-Ausschuß und die Presse. Dazu komme noch ein Kontingent zu Händen des Ministerpräsidenten der frei zu berufenden Personen, so daß man mit 130 gerade knapp durchkomme. Das Wesen dieser Versammlung sei nicht, daß dort Regierungspolitik und Maßnahmen diskutiert werden sollen, sondern es solle sich um eine Versammlung von Männern handeln, die Verbindung hätten mit allen Parteiorganisationen und Teilen des Landes, die durch dieses Gremium über die getane Regierungsarbeit unterrichtet würden. Für die erste Sitzung des Landesausschusses habe er folgenden Arbeitsplan entworfen: Am Vormittag des ersten Tages eine große Staatskundgebung mit Eröffnung und Konstitutionierung [Konstituierung] des Landesausschusses, am Nachmittag die große politische Rede des Ministerpräsidenten. Eine Diskussion nach dieser Rede halte er für unzweckmäßig, da diese gegenüber der Rede nur verblassend wirke. Am folgenden Tag sollten die wichtigen Referate gehalten werden, ein staatspolitisches über die staatsrechtliche Entwicklung seit dem Zusammenbruch, ein Referat über das brennendste Problem, die Flüchtlingsfrage, wofür die Hilfe des Auslandes benötigt werde, dann eine Schilderung der Wirtschaftslage, der Finanzlage, der sozialen Lage und der Lage von Ernährung und Landwirtschaft. Im wesentlichen handle es sich um einen erweiterten Vorgang gegenüber der ersten Pressekonferenz.5 Die Reden müßten so vorbereitet werden, daß sie als Drucksachen am Schluß der Rede den Vertretern übergeben werden könnten, womit gleichzeitig auch die ersten Landtagsdrucksachen entstünden. Diese Erwägungen hätten dazu geführt, die Bitte zu unterbreiten, die Zahl der Mitglieder des Landesausschusses wieder auf 130 zu erhöhen. Auch die Militärregierung, mit der die Sache besprochen worden sei, sehe ein, daß man, wenn man eine Körperschaft ohne Wahl einberufen wolle, diese groß halten müsse, denn bei der Wahl finde eine doppelte Ausscheidung statt, erstens schon bei der Aufstellung der Kandidaten und zweitens bei der Wahl selbst. Eine solche Ausscheidung könne man aber nicht vornehmen, deshalb sei es zweckmäßig, das Berufungsrecht des Ministerpräsidenten auf 130 Personen zu erweitern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, er habe sich selbst davon überzeugt, daß die Dinge schon so weit gediehen seien, daß man mit 80 nicht mehr auskomme, sonst entstehe zu viel Verärgerung. Auch er bitte um Zustimmung.

Staatsminister Schmitt erkundigt sich, in welcher Stärke die politischen Parteien vertreten sein sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß es bei der Zahl von 40 bleiben solle.

Es wird einstimmig beschlossen, daß die Zahl der Mitglieder des beratenden Landesausschusses von 80 auf 130 heraufgesetzt wird.6

II. [Vorgänge in Erlangen im Zusammenhang mit einer Rede von Pastor Niemöller]

Staatsminister Dr. Fendt führt aus, am 23. Januar habe Pastor Niemöller7 in Erlangen eine Rede gehalten, die nicht von der Universität veranstaltet worden sei, sondern von der evangelischen Kirche und zwar in einer von dieser zur Verfügung gestellten Kirche, die etwa 600 Personen fasse.8 Die Radio-Meldung, daß etwa 2.000 Studenten daran teilgenommen hätten, sei also übertrieben. In dieser Rede habe Pastor Niemöller in ungeschickter Weise die Kollektivschuldfrage9 aufgeworfen und habe dadurch den Unwillen eines Teiles der Studenten und anderer Zuhörer erregt, die ihn in der üblichen Weise durch Scharren ausgedrückt hätten.10 Zu einem Tumult sei es nicht gekommen. Angesehene Männer von Urteilskraft hätten erklärt, daß Niemöller durchaus unpsychologisch gesprochen habe und die jungen Menschen, die vom Feld heimgekommen seien, vor den Kopf gestoßen habe. In der Nacht sei dann am Schwarzen Brett der Universität folgendes Flugblatt angeschlagen gewesen: „Niemöller, Zerstörer unserer tiefsten Werte, unübertroffen in Selbsterniedrigung, bester Versklavungspropagandist, Wegweiser in unseren sicheren Untergang, gefährlichster Feind der Deutschen, soll er weiterhin im Namen Gottes sprechen?“ Dieses Blatt sei sofort am nächsten Tag entfernt worden. Es seien Zwischenrufe erfolgt und ein Teil der Zuhörer habe den Raum verlassen. Ein Student namens Bleibtreu, der Beziehungen zu Presse und Rundfunk habe, habe übertriebene Darstellungen veranlaßt. Der Gouverneur der Militärregierung in Erlangen habe gesagt, daß er sich Bleibtreu kommen lassen und mit ihm reden werde.11 Der Rektor der Universität12 habe mit den Amerikanern eingehend gesprochen und habe gefunden, daß die Militärregierung die Sache verhältnismäßig harmlos auffasse. Es handle sich um junge Leute, die man nicht von heute auf morgen umerziehen könne. Die Amerikaner seien der Ansicht, daß die Umerziehung überhaupt wohl lange dauern werde. Rektor Süß habe jedoch gemeint, Hitler habe dazu sechs Jahre gebraucht, dann werde es uns wohl auch in absehbarer Zeit gelingen. Auf jeden Fall müsse man es aber versuchen. Der Rektor gebe selbst zu, daß es richtig sei, gewisse jugendliche Offiziere als Reaktionäre zu bezeichnen. Aber gerade deswegen müsse man sie umerziehen. Wenn man sie vom Studium ausschließe, dann schaffe man politische Desperados.13 Diese Argumente fänden bei der Militärregierung Verständnis. Diese wolle keine Staatsaktion daraus machen. Es scheine, daß der Rektor und die besonnenen Elemente der Professorenschaft die Situation in der Hand hätten. Sie legten Wert darauf, die Studenten zum ruhigen Studium zu bringen. Er habe auch dem hiesigen Offizier die Sache mitgeteilt. Dieser sei der Ansicht, die Demokratie müsse solche Zwischenfälle ertragen können. Scharfe Maßnahmen seien verfehlt. Der Rektor sage selbst, der Vortrag von Niemöller sei vielleicht die Gelegenheit gewesen, um das Problem Student-Offizier aufzurollen. Die Soldaten seien sechs Jahre von allem abgeschlossen gewesen und seien mit einer Menge falscher Vorstellungen von der Front hereingekommen. Es handle sich darum, diesen Leuten nicht die Chance zu nehmen, sondern dafür zu sorgen, sie in die Demokratie hereinzubringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Ansicht, wir hätten keinen Anlaß, die Sache humoristisch aufzufassen, sondern das Gegenteil sei der Fall. 1919 sei gerade von den Universitäten das Gift ausgegangen, bis es sich im Nationalsozialismus zur Eiterbeule entwickelt habe. Er verstehe die Amerikaner nicht. Diese hätten von der Vorgeschichte des Nationalsozialismus keine Ahnung. In einer alteingewurzelten Demokratie könne man die Sache auf die leichte Schulter nehmen. Wir könnten uns das aber nicht leisten. Es sei gegen Niemöller das Wort „Landesverräter“ gefallen und der Rektor habe selbst gesagt, das Flugblatt stamme aus nationalsozialistischen und reaktionären Kreisen. Also seien solche Kreise innerhalb der Studentenschaft vorhanden. Diese müßten ausgemerzt werden, sonst gehe die Geschichte auf unseren Universitäten wieder an. Er schlage folgende Maßnahmen vor:

I. Die Erlanger Studentenschaft ist auf ihre militaristische oder nationalsozialistische Gesinnung nochmals zu überprüfen. Ein Staatskommissar des Unterrichtsministeriums hat diese Überprüfung in die Wege zu leiten und zu überwachen.14

II. Dem Rektor der Universität Erlangen ist mitzuteilen, daß jeder Student, der bei militaristischen oder nationalsozialistischen Kundgebungen mitwirkt, rücksichtslos zu relegieren ist.

III. Der Rektor der Universität Erlangen wird verpflichtet, bei militaristischen und nationalsozialistischen Kundgebungen von Studenten unverzüglich einzuschreiten.

IV. Der Studentenschaft ist zu eröffnen, daß die Staatsregierung dringend den ungestörten Fortgang der Studien wünscht, daß aber weitere Vorkommnisse der gerügten Art eine Unterbrechung des Studiengangs zur Folge haben müssen.

Wir müßten hier fest sein; auf der anderen Seite dürften wir aber auch nicht übertreiben. Er glaube, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen gemäßigt seien, vor allem den ersten Punkt halte er für sehr notwendig. Solche Kreise hätten auf unseren Universitäten keinen Platz. Es gehe nicht an, daß der Staat auf seine Kosten sich seine Feinde selbst heranziehe.

Staatsminister Roßhaupter weist ebenfalls darauf hin, wie es 1918 angefangen und 1933 geendet habe. Man müsse sich sofort gegen jeden Anfang stellen. 1920 habe man im Kultusministerium den Standpunkt vertreten, die akademische Freiheit müsse gewahrt werden, es handle sich um junge Leute, aus der Bahn geworfene Offiziere usw. Als man die Gefahr erkannt habe, sei man ihrer nicht mehr Herr geworden. Außerdem frage er, ob nur die akademischen Kreise Anspruch auf Flegelhaftigkeit hätten. Wenn es der Arbeiter gewesen wäre, hätten die Amerikaner diesen Standpunkt sicher nicht eingenommen. Man habe Arbeiter rücksichtslos eingesperrt, wenn sie nicht das gemacht hätten, was die Amerikaner verlangt hätten. Auf amerikanischer Seite werde mit zweierlei Maß gemessen. Darauf müsse man hinweisen. In Garmisch seien zwei Kranführer zu je einem Jahr Gefängnis und 10.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden, weil sie, nachdem sie in der Woche täglich 12 Stunden gearbeitet hatten, nicht zur Sonntagsarbeit gekommen seien. Auch hier habe es sich nur um eine Demonstration gegen übertriebene Anforderungen an die Arbeitskraft des Einzelnen gehandelt.

Staatsminister Schmitt führt aus, er habe am Samstag in Forchheim gesprochen. Dort hätten diese Vorkommnisse eine große Rolle gespielt. Die Bevölkerung sei über das Gebaren der Studenten auf das äußerste erregt gewesen. Die Studenten hätten nicht nur gescharrt, sondern auch in der Kirche gepfiffen. In Weißenburg habe er in einer Versammlung gesprochen. Auch dort seien Oberschüler mit ihrem Rektor zusammen aufgetreten und hätten sich provozierend in diesem Sinne benommen. Diese Kreise versuchten nun vorzustoßen. Er sei absolut damit einverstanden, daß man die Demokratie nicht mißbrauchen lassen könne, zumal wir uns erst im Beginn des Aufbaus befänden. Wir müßten von Anfang an einschreiten ohne zu übertreiben.

Staatsminister Dr. Baumgartner möchte die Äußerungen von Pastor Niemöller erfahren, bei welchen sich die Studenten so flegelhaft benommen haben.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, diese Äußerungen seien nicht mitstenographiert worden.

Staatsminister Schmitt äußert, ihm sei folgender Wortlaut berichtet worden: „Das ganze deutsche Volk ist schuld an diesem Elend, selbst ich, der im KZ gesessen bin“.

Staatsminister Dr. Baumgartner bezeichnet dies als eine unvorsichtige Äußerung.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er habe in Fürth eingehende Schilderungen gehört. Zu ihm seien Studenten gekommen, die über diese Vorfälle empört gewesen seien. Niemöller habe gesagt, das deutsche Volk müsse sich zu seiner Schuld bekennen, selbst er mache für sich davon keine Ausnahme. Der Tumult müsse ungeheuerlich gewesen sein. Es seien Zwischenrufe gefallen wie: „Habt Ihr denn keine Panzerfaust da?“ „Wenn ich einen Revolver hätte, würde ich ihn niederschießen“. Es sei ein derartiger Aufruhr gewesen, daß ein anderer Geistlicher die Studenten aufgefordert habe, sie sollten die Würde des Gotteshauses wahren. Am nächsten Tag seien die Diskussionen in der Universität weitergegangen und die Zwischenrufer hätten sich nicht gescheut, die anderen Studenten, die dagegen Front gemacht hätten, zu bedrohen. Diese hätten ihn gefragt, ob es denn keinen Schutz gebe und ob sie von diesen Elementen nicht befreit werden könnten. Die ganze akademische Jugend sei diskreditiert. Es seien Leute dabei, die nachweislich in der Napola ihre Erziehung genossen hätten und jetzt an der Universität zugelassen seien. Gegen solche Elemente verlangten die Studenten einen Schutz. Er sei der Meinung, daß man gar nicht scharf genug durchgreifen könne. Die Vorschläge des Ministerpräsidenten seien sehr gemäßigt. Er sei zu schärferen Maßnahmen geneigt. Die Hochschulen dürften nicht den Hort der Reaktion bilden. Die Leute hätten keinerlei Hemmungen gehabt, hätten herumgeschrieen und am nächsten Tag sich noch damit gebrüstet.

Staatssekretär Ficker glaubt, daß die Studentengeschichte nur eine Teilfrage sei. Etwas anderes sei viel wichtiger. Es seien jetzt neun Monate seit dem Kriegsende verflossen, diese Leute hätten sich anfänglich zurückgehalten und gekuscht. Nun glaubten sie den Zeitpunkt für gekommen, um aus ihrer Reserve herauszutreten und zum offenen Angriff vorzugehen. In Pfarrkirchen sei in einer Versammlung gesagt worden, wir als Deutsche wollten wieder Militär. Wenn England und Amerika das Recht dazu hätten, dann hätten wir es auch. Deutschland hätte den Krieg nie verloren, wenn nicht die ganze Welt gegen uns gewesen wäre. Entscheidend sei, daß diese Elemente auf Grund des bisherigen Standes der Entnazifizierung offen gegen uns aufträten. Man müsse stärker Presse und Rundfunk zur Aufklärungsarbeit dem Volke gegenüber einschalten. Wenn Leute hergingen wie in Altötting und den Ministerpräsidenten in der öffentlichen Versammlung als Landesverräter bezeichneten, weil er in der Schweiz gewesen sei, dann müsse man mit anderen Mitteln vorgehen. Die politisch Verfolgten würden ebenfalls als eine Horde krimineller Verbrecher bezeichnet. Die Leute, die für die Demokratie arbeiteten, würden aus den Ämtern herausgejagt. Erlangen sei nur ein Anzeichen einer Entwicklung.

Staatssekretär Dr. Meinzolt äußert sich noch zu den Erlanger Vorgängen. Er habe sich auch die Äußerungen über die Kollektivschuld berichten lassen. Niemöller habe über die Schuld in religiösem, nicht politischem Sinne gesprochen und habe zur Buße aufgerufen. Er habe gesagt, es sei unsere eigene Schuld und auch er schließe sich ein. Um so unbegreiflicher sei es, wenn sich eine solche Reaktion ergeben habe. Er halte es aber nicht für ausreichend, wenn diese nur negative Sache in Angriff genommen werde, sondern halte auch positive Maßnahmen für nötig. Man müsse den Studenten einiges sagen, um sie ins Positive hinüberzulenken. Er glaube, daß die Studenten auch in Erlangen dafür zugänglich seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet hierzu um Vorschläge.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erwidert, daß bei der feierlichen Eröffnung der Universität vielleicht der Kultusminister eine Ansprache halten solle, die auf diesen Ton gestimmt sei: Die Studenten dürften nicht glauben, daß sie es schon geschafft hätten. Der Aufbau stehe noch vor ihnen. Sie seien getäuscht worden. Wir lüden sie ein, positive Arbeit für die Zukunft zu verrichten.

Staatsminister Dr. Terhalle glaubt, daß jeder die ungeheuere Verantwortung spüren müsse, dafür, daß erstens unter keinen Umständen so etwas wieder aufkomme, was wir schon einmal erlebt hätten und zweitens auch dafür, daß man sorgen müsse, daß durch unsere Maßnahmen nicht etwas entstehe, was genau so wirken könne, nämlich daß diejenigen abgestoßen würden, die noch suchen. Die Versammlung sei doch nicht eine Universitätsveranstaltung gewesen. Wir hätten die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Universität nicht unnütz in einen Verdacht hineinkomme. Es hätten sich zwar auch Studenten skandalös benommen, aber außerhalb der Universität. Er sei der Meinung, man solle die Täter fassen, wie man einen Verbrecher faßt, der außerhalb der Universität sich etwas habe zuschulden kommen lassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt ein, das Flugblatt sei aber innerhalb der Universität angeschlagen worden.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, man wisse aber nicht, woher es komme. Ihm sei gesagt worden, es stamme von Provokateuren. Wenn irgendein Student als Beteiligter gefaßt werde, dann gehöre er nicht an die Universität. Die Universität als Institution solle man aber schützen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe zuerst ganz andere Maßnahmen im Auge gehabt. Er habe zuerst die Universität für einige Tage schließen wollen unter der Androhung, daß im Wiederholungsfälle die Studenten zum Holzfällen abkommandiert würden. Das gehe aber zu weit. Dadurch erhalte die Sache mehr Bedeutung, als ihr zukomme. Deswegen sei er zu seinen Vorschlägen gekommen.

Staatsminister Dr. Fendt gibt gerne und freudig seine Zustimmung zu diesen Vorschlägen. Es sei kein Grund zu allzu harten Maßnahmen. Man müsse aber auch ernsthaft sagen, daß wir die reaktionären Bestrebungen von 1919 nicht dulden könnten. So weit gehe die Demokratie nicht, daß sie ihre Mörder großziehe. Er sei bereit, bei der Eröffnung der Universität eine kurze Rede zu halten des Inhalts, daß die Studenten, wenn sie bereit seien, in eine bessere Zukunft zu gehen, jede Hilfe erhielten. Wenn sie aber Phantomen nachjagten, dann sei kein Platz für sie an unseren Universitäten. Zum Studium sollten diejenigen kommen, die aufbauen wollten. Er frage an, ob er den Studenten auch folgendes noch sagen dürfe: Wenn jemand als Soldat seine Pflicht getan und sich menschlich bewährt habe, dann solle er deswegen nicht scheel angesehen werden. Man solle ihm sagen, der gute Soldat habe für eine schlechte Sache gekämpft. Nunmehr müsse man aber von ihm verlangen, daß er in die neue Zeit mit hineingehe.15

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer ist der Ansicht, man müsse eine sehr präzise Feststellung der Vorgänge haben und zwar sowohl nach der Richtung, was Niemöller selbst gesagt habe, als auch eine Festhaltung der Vorgänge selber. Allgemeine Berichte genügten nicht. Für derart weitgehende Maßnahmen solle man zuverlässige Nachrichten haben. Der anonyme Zettel sei wahrscheinlich symptomatisch, aber auch nur wahrscheinlich, weil man niemals den Hintergrund genau erkennen könne. Gerade bei den Jahrgängen, die jetzt Studenten seien, fehlten die mechanischen Anhaltspunkte der Parteizugehörigkeit usw., die dem amerikanischen Entnazifizierungsverfahren zugrundelägen. Aber es sei eine allgemeine Tatsache, daß gerade bei Wehrmachtsangehörigen diese mechanischen Mittel versagten. In diesen Schichten befänden sich aber ohne Zweifel sehr viele und aktive Nazis, die durch dieses Verfahren nicht erfaßbar seien. Er selber wisse im Augenblick aber keinen Ausweg. Dann sei noch ein weiterer Punkt der: dadurch, daß die Amerikaner die Entnazifizierung betrieben, hätten wir einerseits eine zu weitgehende Strenge und andererseits eine zu große Laxheit, die einem Neonazismus nur förderlich sei. Die Laxheit führe dazu, daß viele wieder ihren Kopf erhöben. Das mache es dringend notwendig, daß wir die Denazifizierung in deutsche Hände bekämen und vollkommen einheitlich durchführen könnten. Ein weiterer Punkt grundsätzlicher Art sei die positive Überwindung des Nazismus. Die Entnazifizierung allein sei nur eine vorbereitende Maßnahme und im Endeffekt negativer Art. Der Nationalsozialismus müsse durch die Deutschen selbst überwunden werden. Eine große Schwierigkeit sei, daß wir noch keine Parteipresse hätten.16 Die Parteipresse bringe die öffentliche Meinung zu einem anderen Ausgleich als eine Presse, die von verschiedenartigen Überzeugungen getragen werde. Dies müsse auf die Dauer das Vertrauen in die Presse erschüttern. Eine regelmäßige Tagespresse der demokratischen Parteien wäre bedeutend besser. Außerdem bräuchten wir eine ausgeprägtere Aussprachemöglichkeit gerade mit solchen Kreisen, eine viel weitergehende Aufklärung, als zur Zeit möglich sei. Wenn ein Sonderkommissar nach Erlangen geschickt werde, müsse man sich die Auswahl dieser Person sehr gut überlegen, daß sie nicht als radikale Maßnahme einseitiger Art gedeutet werde, wie es 1816 bis 1818 geschehen sei.17 Die Aufgabe dieses Kommissars werde sehr schwer sein, da die mechanischen Merkmale fehlten. Überdies seien die meisten Studenten nicht in Erlangen zuhause, sondern kämen von auswärts. Wir dürften aber die Schwäche der Weimarer Republik nicht auf unser Haupt laden. Wir müßten Anlaß nehmen, ins Positive vorzustoßen und uns davor zu hüten, daß die Maßnahmen zu stark mißdeutet würden. Gehetzt werde immer werden. Man müsse aber aufklärend wirken und sich selber in Studentenkreisen in die Debatte hineinstellen.

Staatssekretär Dr. Ehard möchte alles vollkommen unterschreiben, sich aber zur positiven Seite noch weiter äußern. Er könne sich sehr wohl denken, daß die Studenten einer vernünftigen Aufklärung durchaus zugänglich und sehr froh seien, wenn die Schafe von den Böcken geschieden würden. Er erinnere daran, daß gerade aus den Studentenkreisen sehr starker Widerstand gegen den Nationalsozialismus gekommen sei. Diese Kreise seien ja noch vorhanden. Daß diese plötzlich Nazis geworden seien, halte er für ausgeschlossen. Man müsse diese Leute sammeln, positiv stützen und die anderen von ihnen absondern.

Staatssekretär Fischer meint, im allgemeinen seien die Studenten nicht das Gros der Versammlungsbesucher. Man müsse feststellen, daß bestimmte Gruppen schon mit dem Gedanken hingegangen seien, Niemöller eines auszuwischen. Gerade auf die Organisiertheit müsse man das Augenmerk richten. Im allgemeinen sei doch jeder gehemmt und scheue Zwischenrufe. Daraus gehe hervor, daß die Zwischenrufe organisiert gewesen sein müßten, das sei ein Merkmal für die Gefährlichkeit des Unternehmens. Er trete auch für die positive Seite der Sammlung der guten Elemente ein. Aber man dürfe die Organisiertheit nicht übersehen. Die positive Seite sei ein langwieriger Prozeß, der Gruppenbildung solle man aber sofort entgegentreten.

Staatsminister Dr. Erhard meint, daß es dem Staatskommissar nicht schwer sein werde, die Leute zu erfassen, da diese sich noch laut ihrer Taten gebrüstet hätten. Nachdem die wohlmeinenden Studenten ein großes Interesse daran hätten, diese Leute auszuscheiden, seien sie sicher gerne bereit, sie dorthin zu bringen, wo sie hingehören.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest hierauf noch einmal die einzelnen Punkte seiner Maßnahmen.

Punkt I und II werden einstimmig angenommen.

Zu Punkt III schlägt Staatsminister Dr. Baumgartner vor, daß der Rektor in Zukunft verpflichtet sein solle, auch die Rädelsführer festzustellen.

Punkt III wird mit dem folgenden Zusatz einstimmig angenommen: „und die Rädelsführer festzustellen“.

Zu Punkt IV meint Staatsminister Dr. Terhalle, solange man nicht den genauen Tatbestand kenne, sei es sehr problematisch, eine Drohung auszusprechen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, diese Drohung sei sehr weit gehalten. Sie spreche aus, daß die Studenten es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn später einmal die Universität geschlossen werden müsse.

Punkt IV wird einstimmig angenommen.

Staatsminister Dr. Erhard beantragt, diese Entschließung an das Schwarze Brett der Universität anzuschlagen, da dann hierdurch den Guten und Wohlmeinenden Mittel in die Hand gegeben würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt folgenden Zusatz vor: „Diese Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung ist an sämtlichen Universitäten Bayerns zu veröffentlichen“.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, es scheine ihm fraglich, ob eine solche Veröffentlichung an sämtlichen Universitäten zweckmäßig sei. Dann werde erst die Aufmerksamkeit erregt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dann solle die Veröffentlichung nur in Erlangen erfolgen und fügt folgenden Punkt V hinzu: „Diese Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung ist am Schwarzen Brett der Universität Erlangen bekanntzugeben“.

Punkt V wird einstimmig angenommen.18

Staatssekretär Fischer erkundigt sich, wann Kultusminister Dr. Fendt anläßlich der Eröffnung der Universität zu den Studenten sprechen werde.

Staatsminister Dr. Fendt antwortet, daß hiefür die zweite Hälfte des Februar vorgesehen sei.

Staatssekretär Fischer meint, daß dies zu spät sei.

Staatssekretär Dr. Meinzolt entgegnet, daß er es nicht für zweckmäßig halte, wenn Kultusminister Dr. Fendt jetzt nach Erlangen fahre. Er könne zu den Studenten nur gelegentlich der Eröffnung der Universität sprechen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, er wolle eine nochmalige Überprüfung der Studenten haben, nicht weil er der Meinung sei, daß dabei viel herausschaue; aber solange diese Untersuchung andauere, hänge dieses Damoklesschwert über jedem Einzelnen und er werde dadurch veranlaßt, sich anständiger aufzuführen.

Staatsminister Schmitt fügt hinzu, die Studenten sähen darin auch, daß es der Regierung mit der Denazifizierung ernst sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, Pastor Niemöller sei international bekannt. Es gehe nicht an, daß unreife Menschen diesen Mann auf diese Art und Weise, besonders wenn er nur in rein religiöser Form von der Schuld gesprochen habe, herunterreißen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer wiederholt, daß der Sonderkommissar eine möglichst zuverlässige Rekonstruktion der Vorfälle vornehmen müsse und daß, wenn wirklich Schüler von der Napola zum Studium zugelassen seien, dies nachgeprüft werde. Entweder hätten diese ihre Fragebogen nicht richtig ausgefüllt oder irgendeine Stelle habe sich Nachlässigkeiten zuschulden kommen lassen. In beiden Fällen müsse eingegriffen werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, daß der Kommissar in diesem Sinne instruiert werde.19

III. [Eingliederung der Landesforstverwaltung in ein Staatsministerium]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Sachverhalt sei allgemein bekannt. Es gehe darum, ob die Forstverwaltung in das Landwirtschaftsministerium oder das Finanzministerium eingegliedert werde.

Staatsminister Dr. Erhard meldet ebenfalls Ansprüche des Wirtschaftsministeriums an.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat noch einen anderen Vorschlag: Man könne sich sehr wohl vorstellen, daß sämtliche Staatsbetriebe und Gegenstände des Staatsvermögens, also z. B. die staatlichen Forsten, Güter, Bergwerke, Salinen, Versuchsanstalten, Kraftwerke, Banken, sowie sämtliche Beteiligungen des Staates und des ehemaligen Reiches einem eigenen Ministerium unterstellt oder für sie ein eigener Staatssekretär im Finanzministerium ernannt werde, der das gesamte Staatsvermögen in einer Hand zusammenfasse. Der Staatssekretär müsse aus der Wirtschaft genommen werden und diese Betriebe rentabel gestalten. Er halte diesen Gedanken noch nicht für ausgereift; man müsse ihn aber ernsthaft diskutieren.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, es lägen in dieser Sache eine Reihe von Denkschriften vor.20 Er wolle an das anknüpfen, was der Ministerpräsident ausgeführt habe: Es sei Tradition, daß das staatliche Erwerbsvermögen in das Finanzministerium hineingehöre. Von diesem Grundsatz seien Ausnahmen gemacht worden bei Post und Bahn, da diese Betriebe sich als Sondervermögen verselbständigt hätten. Dem Finanzministerium sei es an sich unerwünscht, wenn es die Forstverwaltung bekomme. Auch seine Ambitionen gingen nicht in dieser Richtung. Es handle sich aber um wesentlichen Staatsbesitz, der seit Generationen vom Finanzministerium betreut werde. Es sei nicht in allen Ländern so gewesen, daß die Forsten dem Finanzministerium eingegliedert seien, z. B. nicht in Preußen.21 Aber die bayerische Tradition sei unangefochten geblieben bis 1935.22 Jetzt heiße es, man müsse Forstwirtschaft und Forstpolitik auch gegenüber der bäuerlichen Forstwirtschaft betreiben. Dieser könne nur der Ernährungsminister gut Zureden, deshalb solle ihm die Forstwirtschaft gegeben werden. Dem gegenüber sei zu sagen, wer einem Erwerbswirtschaftler etwas Gutes tue, sei diesem immer willkommen, wie er auch heiße. Müsse er ihm aber entgegentreten, dann sei er auf alle Fälle unbeliebt. Er meine überdies, daß da zwei ganz verschiedene Welten vorlägen. Die Forstwelt sei eine ganz andere als die Landwirtschaftswelt, das bezeugten die Forstwissenschaftler. Der Ernährungsminister habe dann zwei Seelen in einer Brust und könne nicht das durchsetzen, was er eigentlich durchsetzen müsse. Die Eingliederung der Landesforstverwaltung könne auch diskutiert werden unter dem Gesichtspunkt der Bewirtschaftung des Holzes. Daraus leite der Wirtschaftsminister seine Ansprüche her. Die Amerikaner wollten die Forstwirtschaft teils dem Wirtschaftsministerium, teils dem Finanzministerium und teils dem Ernährungsministerium zuweisen. Sein entscheidender Gesichtspunkt sei der: Bei den Forsten handle es sich um Staatsbesitz, der unter die Obhut des Finanzministeriums gebracht werden müsse. Dieser Staatsbesitz müsse auch den übrigen Wald betreuen. Hiefür sei ein Wirtschaftspolitiker notwendig, der am wenigsten gebunden sei, keiner, der als Geschenkgeber auftrete, sondern der Opfer verlangen könne. Deshalb müsse er zu seinem persönlichen Leidwesen an seinem Standpunkt festhalten, daß die Landesforstverwaltung zum Finanzministerium gehöre.

Staatsminister Dr. Baumgartner bedauert es außerordentlich, daß der Finanzminister keine Zeit gehabt habe, seine Denkschrift zu studieren. Das Gutachten des Professor Dietrich weise eindeutig in einem Nachtrag darauf hin, daß das Finanzministerium nicht in Frage komme. Es stehe hier eine sehr ernste Angelegenheit zur Beratung. Seit Jahrzehnten werde diese Frage in Bayern diskutiert.23 Jeder Landwirtschaftsminister habe es versucht, die Wälder in sein Ministerium zu bekommen. Gegenwärtig sei kein Parlament da; so brauche man diese hochwichtige Frage nicht in den Streit der Parteien hineinzuziehen, wenn man sich jetzt im Ministerrat einigen könne. Die Privatwaldbesitzer seien einstimmig dafür, daß sie dem Landwirtschaftsministerium unterstellt werden sollen. Außerdem sei dafür der Landesverband des bayerischen Nichtstaatswaldes, der Bauernverband und die Staatsforstverwaltung. Überdies wünsche dies auch die Militärregierung. Alle beteiligten Kreise seien mit der Eingliederung in das Landwirtschaftsministerium einverstanden. Neben dieser demokratischen Grundlage seien aber auch eine ganze Reihe schwerwiegender sachlicher Gründe noch vorhanden, die alle in seinem Gutachten enthalten seien. Wenn heute eine Entscheidung fallen solle, dann müsse er ausführlich diese Punkte erörtern. Er frage deshalb an, ob in eine solche Aussprache eingetreten werden solle oder ob es heute noch zu früh sei. Sein Standpunkt sei der, jetzt sei ein günstiger Zeitpunkt dafür, die Dinge so zu ordnen, wie sie schon lange geordnet gehörten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Meinung, daß ein vorberatender Arbeitsausschuß eingesetzt werden müsse. Es sei unmöglich, die ganze Angelegenheit heute hier zu behandeln.

Staatsminister Dr. Erhard möchte in diesem Ausschuß vertreten sein.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt einen vorberatenden Ausschuß aus folgenden Mitgliedern vor: Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Arbeitsminister Roßhaupter als Berichterstatter und Ministerialdirektor Dr. Kraus in der Bayerischen Staatskanzlei. In etwa 14 Tagen – bis Mitte Februar – solle der Ausschuß einen Bericht vorlegen.

Staatssekretär Thunig erkundigt sich, ob dieser Ausschuß sich schon einigen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das Beratungsergebnis des Ausschusses solle die Grundlage für die Aussprache im Ministerrat bilden. Der Ausschuß werde einen Berichterstatter und einen Mitberichterstatter ernennen, die beide Vorschläge machen sollten, die auch voneinander ab weichen könnten. Er bitte, auch seinen Vorschlag der Schaffung eines eigenen Staatssekretärs beim Finanzministerium für sämtliche Staatsbetriebe hierbei zu berücksichtigen.

Der Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Hoegner wird einstimmig angenommen.24

IV. [Berufung eines zweiten Staatsrates im Kultusministerium]

Staatsminister Dr. Fendt führt aus, im Unterrichtsministerium sei eine besondere Lage gegeben, da einerseits mit den katholischen, andererseits mit den protestantischen Kirchenbehörden Verhandlungen zu pflegen seien und jede Kirche einen Vertrauensmann im Ministerium haben sollte. Das Unterrichtsministerium stehe im Schnittpunkt der religiösen Beziehungen zwischen Staat, Kirche und Schule. Deshalb habe er schon früher den Antrag auf Ernennung eines zweiten Staatsrats im Kultusministerium gestellt.25 Man könne die Stellung des Ministers von allen Schwierigkeiten frei machen, wenn man grundsätzlich zwei Staatsräte im Kultusministerium habe, den einen als Vertrauensmann der katholischen, den anderen als Vertrauensmann der protestantischen Kirche. Der eine sei als Staatssekretär ständiger Vertreter des Unterrichtsministers. In Zukunft sei es dann gleich, welcher Konfession der Unterrichtsminister angehöre. Er sei dann lediglich politischer Unterrichtsminister. In diesem Sinne schlage er vor, grundsätzlich im Unterrichtsministerium zwei Staatsratsstellen zu errichten. Staatssekretär Dr. Meinzolt sei der Verbindungsmann zur evangelischen Landeskirche. In der Person des Ministerialrats Emnet26 sei der Verbindungsmann zur katholischen Kirche gegeben. Zur Zeit sei eine Ministerialdirektorenstelle frei. Auf diese Stelle solle Ministerialrat Emnet ernannt und diese Stelle gleichzeitig zur Staatsratsstellle erhoben werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob ein Referat für jüdische Angelegenheiten im Kultusministerium vorhanden sei, was Staatsminister Dr. Fendt bejaht.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt, im Prinzip habe der Ministerrat bereits seine Zustimmung gegeben. Die heutige Entscheidung gelte nur der Person des zweiten Staatsrates.

Staatssekretär Dr. Meinzolt führt aus, als am Schluß der letzten Ministerratssitzung27 diese Frage erörtert worden sei, habe er bereits seine Bedenken vorgetragen. Er halte es nicht für zweckmäßig, das Unterrichtsministerium in eine katholische und eine evangelische Abteilung aufzugliedern. Er könne es sich vorstellen, daß es genügen würde, wenn eine Abteilung von einem evangelischen und die andere Abteilung von einem katholischen Beamten geleitet werde. Jedenfalls – wie immer die Entscheidung ausfallen werde – müsse er für seine Person nachdrücklich betonen, daß er sich niemals als Exponent oder Vertrauensmann der evangelischen Kirche gefühlt habe. Er sei auch von dieser nicht abgeordnet worden. Er würde es auf das strikteste ablehnen, seine Beschlüsse von einer vorherigen Beratung mit der evangelischen Kirche abhängig zu machen. Wenn der Ministerrat ihm einen katholischen Staatsrat an die Seite oder gegenüber stelle, so könne das für ihn kein Anlaß sein, sich in die Rolle des evangelischen Staatsrats hineindrängen zu lassen. Daß er gegen die Person Emnet nicht nur nichts einzuwenden habe, sondern ihn freudig begrüßen werde als Leiter der anderen Abteilung, brauche er wohl nicht zu versichern.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, es seien im Kultusministerium zwei Abteilungen vorhanden; für diese seien die zwei Staatsräte als Leiter vorgesehen, nicht als Exponenten der Kirchen, sondern als Verbindungsmänner.

Staatssekretär Dr. Meinzolt fügt hinzu, die beiden Abteilungen seien nicht nach konfessionellen Gesichtspunkten geteilt, sondern rein nach sachlichen. Bedauerlich wäre es, wenn jeder, der irgendein Anliegen habe, wenn er katholisch sei, zum katholischen Staatsrat gehe, der Protestant dagegen zu ihm.

Staatsminister Dr. Fendt hält dies für unmöglich, da die Abteilungen eben nicht nach Konfessionen, sondern nach Sachgebieten gegliedert seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß im Unterrichtsministerium nicht katholische oder protestantische Politik getrieben werde, sondern nur staatlich bayerische Politik.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer ist vollkommen der gleichen Meinung. Wenn aber die persönlichen Fäden zwischen den Kirchengemeinschaften und der Staatsregierung auf einer Vertrauensbasis beruhten, wenn man so viele Fragen und Beziehungen lösen müsse, dann könne man zu den Kirchen nicht einen kleinen Regierungsrat schicken. Man müsse repräsentative Personen für die Pflege der unmittelbaren Beziehungen bestimmen. Er glaube nicht, daß es eine so scharfe Trennung geben werde, wie sie Staatssekretär Dr. Meinzolt befürchte. Es handle sich um einen aus der Situation entsprungenen Lösungsvorschlag, nicht um einen Anspruch, der von den Kirchen erhoben worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner möchte daran festhalten, daß jeder Leiter der beiden Abteilungen für seine Abteilung ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis zu amten habe.

Staatsminister Dr. Fendt bezeichnet dies als selbstverständlich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, dann handle es sich nur noch um die vorgeschlagene Person. Gegen diesen Vorschlag werden keinerlei Bedenken erhoben.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat nur noch Zweifel, ob bei der künftigen Sparpolitik auf die Dauer in einem Ministerium zwei Staatsräte vertretbar seien.

Staatsminister Dr. Fendt glaubt, daß dies für das Kultusministerium nicht zu viel sei. Dieses sei das größte Ministerium, dem etwa 35.000 Leute unterstünden.

V. [Treuhändergesetz]

Staatsminister Dr. Erhard stellt den Antrag, daß er zusammen mit Staatssekretär Dr. Ehard noch einige Abänderungen am Treuhändergesetz vornehmen könne.28 Inzwischen sei ein neuer Entwurf von Staatsminister Schmitt gekommen. Außerdem bestünden bei der Militärregierung einige Unklarheiten. In Stuttgart sei man sich zwar einig geworden, die Militärregierung in München nehme aber eine ganz andere Stellung ein, die wir unmöglich gutheißen könnten. Deshalb sei es heute verfrüht, das Gesetz endgültig zu verabschieden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß man eine Besprechung mit Col. Silvey gehabt habe. Da sei die Sache ganz einfach und klar durchdacht gewesen.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, hier sei inzwischen eine Änderung eingetreten. Die Amerikaner wollten nunmehr die Treuhänder bestellen. Wir sollten nur einen Katalog liefern, aus dem die Amerikaner dann die Auswahl träfen.

Staatssekretär Krehle hält es für zweckmäßig, wenn gleichzeitig mit dem Treuhändergesetz auch ein Gesetz über die Treuhandverwaltung verbunden werde. Aus dem Vollzug des Denazifizierungsgesetzes werde man eine Menge beschlagnahmtes Vermögen bekommen. Das müsse auch noch verwaltet werden. Sonst versickere es in unsichtbare Kanäle.

Staatssekretär Dr. Ehard bemerkt, daß das Treuhändergesetz juristisch noch nicht ganz auf der Höhe sei. So müsse der Kreis, für den ein Treuhänder bestellt werden solle, noch genauer abgegrenzt werden.

Staatsminister Schmitt führt aus, grundsätzlich sei man sich über die Frage im allgemeinen einig. Die Treuhänderfrage sei eine ungesunde Frage. Wenn jemand ein Aktivist sei, dann solle man ihm den Betrieb nehmen. Das Treuhändergesetz dürfe sich nicht nur auf Wirtschaftsunternehmungen beziehen, sondern solle auch auf andere Vermögensteile, Grundstücke usw. ausgedehnt werden. Auch die Verwertung solle einheitlich in eine Hand kommen. Der Erlös müsse dem Wiedergutmachungsfonds zufließen. Diese Frage müsse unbedingt in dieses Gesetz hineingearbeitet werden. Er habe Wert darauf gelegt, daß die Treuhänder seinem Ministerium unterstellt würden, weil diese Maßnahme politischer Art sei. Wir müßten die Wirtschaft säubern von Leuten, die im nationalsozialistischen Sinne tätig waren. Also müßten die Treuhänder unter allen Umständen politisch überprüft werden. Die fachliche Überprüfung dürfe aber auch nicht außer Acht gelassen werden.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß seines Erachtens wie in allen anderen Ländern die Treuhänder dem Wirtschaftsministerium unterstellt sein müßten. Man könne über diese Frage aber noch zu einer Vereinbarung kommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß die fachliche Überprüfung vom Wirtschaftsministerium, die politische vom Denazifizierungsministerium vorgenommen werden solle.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt sich damit einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt zur weiteren Ausarbeitung des Gesetzes einen Arbeitsausschuß vor, der sich zusammensetzen solle aus Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Staatsminister für Sonderaufgaben Schmitt und Staatssekretär Dr. Ehard.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob das Landwirtschaftliche Treuhandwesen gesondert behandelt oder hier eingearbeitet werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß es eingearbeitet werde. Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner müsse also auch in diesem Ausschuß vertreten sein. Die Sache habe sich sowieso schon sehr zersplittert infolge des Mangels der Zusammenarbeit bei den Amerikanern.

Staatsminister Dr. Erhard ist der Ansicht, daß, wenn man systematisch aufbaue, es nicht so schwer sei, den Kreis der Betroffenen zu ziehen. Das sei bisher unterblieben, weil man nicht gewußt habe, wovon man ausgehen solle.

Der Vorschlag auf Einsetzung des Arbeitsausschusses wird einstimmig angenommen.29

VI. [Wahl einer Kommission für die Ausarbeitung einer bayerischen Verfassung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, Major Vacca habe ihn beauftragt, bis zum 20. Februar eine Kommission für die Ausarbeitung einer bayerischen Verfassung in Vorschlag zu bringen.30 Seiner Ansicht nach wäre es an sich Aufgabe der Nationalversammlung, die im Herbst gewählt werde, den Entwurf auszuarbeiten. Vorläufig müsse er aber diesem Auftrag nachkommen. Er schlage eine Kommission von neun Mitgliedern vor: Staatsminister Roßhaupter, Staatsminister Seifried, Staatssekretär Dr. Ehard, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, je einen Vertreter der drei großen Parteien, sich selbst und dann noch einen Staatsrechtler, wenn man einen finde, der nicht belastet sei. In erster Linie denke er an Professor Nawiasky,31 wenn dieser aus der Schweiz zurückkomme.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

[VII. Organisation des Rundfunkwesens in Bayern]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt folgende Angelegenheit zur Sprache: Ein Referent des Kultusministeriums habe an die Militärregierung eine von ihm unterschriebene Denkschrift eingereicht, in der aber noch ein Standpunkt der Bayerischen Staatsregierung festgelegt worden sei, mit dem wir uns nicht einverstanden erklären könnten.32 In dieser Denkschrift über den Rundfunk heiße es, daß der Staat nicht mehr der Eigentümer des Funkes sein und diesen nicht mehr als Machtmittel benutzen könne; auch die Post könne nicht mehr Eigentümerin des Funks bleiben. Es werde zur Zeit ein Plan ausgearbeitet, der eine Hauptbeteiligung privater Kreise vorsehe. Es sei gefährlich, daß die Amerikaner diese Denkschrift in die Hand bekommen hätten, weil auch deren Bestreben nach Privatisierung gehe. Das Bestreben der Bayerischen Regierung gehe aber in der Richtung, den Rundfunk für den Staat zu erhalten.33 Die Einnahmen des Rundfunks müßten in erster Linie dem Staat zufließen, obwohl sie auch die Post verlange für die Errichtung von Neubauten. Durch diese Denkschrift sei der Standpunkt des Staates in einer Art und Weise festgelegt worden, mit der wir nicht einverstanden sein könnten. In allen europäischen Ländern gehöre der Rundfunk dem Staat, nur in Amerika sei die Sache anders. Dort hätten ihn Privatgesellschaften in der Hand, die ihre Einnahmen aus der Reklame bezögen, ein System, das wir nicht nachmachen könnten. Die Frage sei, was nunmehr zu tun sei. Er empfehle, daß von Seiten des Unterrichtsministeriums dafür gesorgt werde, daß solche Denkschriften, die den Staat festlegten, nicht von Referenten an die Militärregierung erstattet würden. Der Verkehr der Militärregierung in hochpolitischen Angelegenheiten müsse über den Ministerpräsidenten erfolgen, der vorher den Ministerrat zu Rate ziehe. Es könne kein Referat eine private Denkschrift an die Militärregierung geben und dabei den Standpunkt des Staates einseitig festlegen, noch dazu in dieser unerwünschten Art. Man werde die Denkschrift zurückziehen und künftig dafür Vorsorge treffen müssen, daß solche Denkschriften nicht hinausgehen. Es bleibe nichts anderes übrig, als der Militärregierung mitzuteilen, daß es sich hier um den Standpunkt eines Privatmannes handle.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt, er habe eben den Bericht von Dr. Pfister über die gestrige Stuttgarter Tagung erhalten. Dieser teile mit, daß die Amerikaner von sich aus den Standpunkt verträten, daß der Rundfunk von der Landesregierung geführt werden müsse. Diese hätten auch die Frage bejaht, ob eine ähnliche Organisation wie die Bayerische Rundfunkgesellschaft mit maßgebender Beteiligung des bayerischen Staates und einem vom Ministerpräsidenten aus den verschiedenen Interessengruppen des geistigen und politischen Lebens zu ernennendem Programmbeirat tragbar sei. Die in der Denkschrift des Kultusministeriums vertretene Auffassung einer angeblich von den Amerikanern gewünschten Reprivatisierung des Rundfunks sei allenfalls die Meinung untergeordneter, aber nicht die der maßgebenden amerikanischen Stellen. Staatssekretär Dr. Pfeiffer weist ferner darauf hin, daß in Ansehung der Wichtigkeit dieser Sache bereits im September beschlossen worden sei, daß der Rundfunk als politisch wichtigstes Instrument dem Ministerpräsidenten zu unterstellen, das Kultusministerium nur an der kulturellen Mitarbeit zu beteiligen sei, daß dagegen das hochpolitische Element dem Ministerpräsidenten unterstehe.34

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die schwierigste Frage sei die, daß die Amerikaner den Rundfunk noch beherrschten und nicht freigegeben hätten. Er habe neulich gehört, daß die Amerikaner in dieser Frage an die anderen Länderregierungen herangetreten seien. Bei uns sei dies jedoch noch nicht geschehen.

[VIII. Schwarzhandel]

Staatsminister Schmitt führt aus, in der letzten Besprechung bei der Militärregierung sei es uns zur Pflicht gemacht worden, den Schwarzhandel energisch zu bekämpfen. Diese Notwendigkeit hätten wir schon selbst eingesehen. Er bekomme täglich eine Reihe von Zuschriften, von Nazifirmen würden noch große Warenposten zurückgehalten. Er schlage vor, eine Stelle bei irgendeinem Ministerium zu schaffen, die sich mit der Erfassung solcher Gegenstände befasse, auch mit der Beschlagnahme von verschobenem Militärgut und Hausrat, der von den Eigentümern nicht gebraucht werde oder der sich zum Zwecke der Verschleierung nicht beim Eigentümer befinde. Auch Lebens- und Genußmittel des dringenden Bedarfs sollten darunter fallen, wobei aber festzulegen sei, daß die beschlagnahmten Waren dem Handel zum Verkauf unter Berücksichtigung der Verbrauchsregelung zuzuleiten seien. Es würden so viele Sachen zurückgehalten, mit denen Wirtschaft und Handel befruchtet werden könnten.

Staatssekretär Fischer hält die Schaffung einer eigenen Stelle nicht für notwendig. Man solle nur die Meldungen an die richtige Stelle bringen. Das seien die Abteilungen des Wirtschaftsministeriums. Die Befugnisse und Anordnungen als solche seien da.

Staatsminister Schmitt bezweifelt dies nicht, glaubt aber, daß dies trotzdem nicht das Richtige sei. Diesen Stellen gegenüber herrsche großes Mißtrauen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß man schon versucht habe, eine Stelle für die Erfassung von Heeresgut zu schaffen; dies sei aber von den Amerikanern verboten worden.35 Die Amerikaner seien erbittert über die geringen Strafen bei Schwarzschlachtungen. Die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei hätten die Pflicht, wo Schwarzhandel auftrete, sofort einzuschreiten. Sie hätten auch die Pflicht, bei Warenzurückhaltungen einzuschreiten. Vor allem handle es sich hier aber um die Erfassung. Die geeigneten Stellen seien die Landesstellen beim Wirtschaftsministerium. Die Frage sei nur, ob eine Landesstelle eingerichtet werden könne, welche die Verfolgung von Anzeigen und Ausforschung übernehmen könne.

Staatsminister Schmitt erklärt, das sei das, was wir brauchten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, die Landräte sollten die Beschlagnahme vornehmen.

Staatsminister Seifried führt aus, daß er, um diesen Dingen auf den Leib zu rücken, eine Sonderstelle habe schaffen wollen. Diese sei im letzten Augenblick verboten worden. Im letzten Ministerrat habe er kurz darüber berichtet, welche Stöße von Beschwerden über die von der Militärregierung eingesetzten Landräte vorlägen.36 Deswegen habe er den Staatskommissar Schimmel mit der Säuberung betraut. Die Arbeit sei aber derartig, daß er gar nicht durchkomme. Er werde dieser Tage dem Ministerpräsidenten darüber vortragen und ihn bitten, in ganz dringenden Fällen einen richterlichen Beamten zur Verfügung zu stellen, der sofort eingreifen könne. Es sei politisch unhaltbar, daß diese Dinge weiterhin so lax behandelt würden. Aber in Anbetracht des Personalmangels sei es gar nicht möglich, alle diese Fälle zu erledigen.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, er habe vergangene Woche den Landrat von Sonthofen getroffen.37 Dieser habe ihm Mitteilung gemacht über die ungeheueren Beschlagnahmen, die er durchführe. Bei Immenstadt seien ganze Eisenbahnzüge gestanden, die ausgeplündert worden seien. Die Bauern hätten mit Fuhrwerken die Sachen weggefahren. Dieses Gut hole nunmehr der Landrat heraus. Er ersuche den Innenminister, sich mit dem Landrat hierwegen in Verbindung zu setzen. Gegen bestimmte Stellen des Wirtschaftsministeriums sei ein gewisses Mißtrauen vorhanden. Ob berechtigt, oder nicht berechtigt, könne er nicht entscheiden. Jedoch hätten die Leute Hemmungen, an diese Stellen Mitteilungen zu machen, weil sie befürchteten, daß, wie es bei den Autos geschehen sei, die Sachen sang- und klanglos verschwänden, ohne daß sie den eigentlichen Stellen zugeführt worden seien. Auf jeden Fall sei es zweckmäßig, daß eine besondere Stelle geschaffen werde. Wenn das die Militärregierung nicht zugebe, so halte er es für zweckmäßig, sie beim Finanzministerium oder beim Innenministerium zu schaffen. Beim Wirtschaftsministerium seien zumindest Hemmungen vorhanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Ansicht, daß, da es sich immer um strafbare Handlungen handle, entweder um Plünderungen oder Warenzurückhaltungen, der Generalstaatsanwalt die richtige Stelle sei.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, daß, bis der Generalstaatsanwalt auf eine Anzeige hin zur Beschlagnahme schreiten könne, es vielleicht schon zu spät sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt hierauf das Innenministerium vor.

Staatsminister Dr. Terhalle ist der Ansicht, daß, da alle diese Dinge der Bewirtschaftung unterlägen, es nur eine Instanz gebe, nämlich die Polizei, die im engsten Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium und dem Wirtschaftsministerium und gelegentlich auch dem Finanzministerium arbeiten müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, die Sache mit der Polizei habe einen Haken, da die Amerikaner uns nicht gestatteten, eine zentrale Polizeistelle zu errichten.38

Staatssekretär Dr. Ehard meint, die Sache sei sehr einfach, wenn man sich heute noch auf die Landräte verlassen könnte.

Staatsminister Schmitt hat den Eindruck, daß die Sonderstelle beim Innenministerium nicht wegen ihres Aufgabenkreises, sondern wegen ihrer Besetzung verboten worden sei. Er glaube, daß diese deshalb gescheitert sei und nicht, daß sich die Amerikaner gegen die Einrichtung an sich gewendet hätten.

Staatssekretär Ficker führt aus, die demokratischen Kreise auf dem Lande führten einen verzweifelten Kampf gegen die Korruption. Der Kampf werde zersplittert und vereinzelt geführt. Durch einen Aufruf der Staatsregierung könne er zusammengefaßt und erleichtert werden, wenn eine Aufforderung erfolge, Schwarzlager, so weit sie bekannt seien, dem nächsten Landrat oder Regierungspräsidenten zu melden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man solle beim Innenministerium einen Staatskommissar zur Bekämpfung des Schwarzhandels, der Schwarzschlachtungen und des Schwarzen Marktes einrichten. Dieser hätte dann das Recht der Beschlagnahme.

Staatssekretär Dr. Ehard sieht eine Gefahr darin, daß der Staatskommissar mit Kleinigkeiten überschwemmt werde und sein Augenmerk nicht auf die wirklich großen Sachen richten könne. Kleinigkeiten seien in diesem Zusammenhang nicht so wichtig. Diese würden sich aber auf seinem Schreibtisch auftürmen und an die großen Sachen komme er nicht heran.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, man müsse zweierlei unterscheiden: 1. gestohlenes Heeresgut und öffentliches Gut 2. hinterlegte Goldmark. In Bezug auf die erste Gruppe sei schon eine Vereinbarung getroffen worden zwischen Innen-, Wirtschafts- und Finanzministerium dergestalt, daß alle Landräte und Bürgermeister verpflichtet seien, zu melden, daß in ihrem Bezirk alles nachgewiesen sei. Man habe gehofft, daß niemand die Bürgschaft in Bezug auf Hehlerei übernehmen werde. An die zweite Gruppe komme man nur über die Bewirtschaftungsstellen heran. Diese müßten wissen, wohin das vorhandene Material gekommen sei.

Staatssekretär Thunig meint, auch das Landwirtschaftsministerium habe ähnliche Aufgaben. Es komme aber auf das Funktionieren der Landräte an, weniger auf das der Zentralstelle. Im wesentlichen sei es eine konkrete Aufgabe, die an Ort und Stelle zu lösen sei. Man wisse aber, daß die Landräte nicht nur aus Böswilligkeit nicht funktionierten, sondern weil auch draußen die Aufgaben sich derart häuften, daß der Landrat einfach nicht mehr dazu komme.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß zwei Übel vorlägen: 1. seien die Landräte nicht alle zuverlässig 2. hätten wir keine Kriminalpolizei, die etwas tauge.

Staatssekretär Krehle glaubt, man müsse bei der Behandlung dieser Frage aus der Sphäre der Denunziation herauskommen. Sonst werde man mit anonymen und angeberischen Zuschriften überhäuft. Es solle ein gewisser Meldezwang eingeführt werden, für den, der verlagert habe und auch für den Lagerhalter, ebenso für diejenigen, die Kenntnis von einem Lager hätten. Es sei sehr gefährlich, wenn man alles nur auf das Geleise der Denunziation schiebe, man müsse die Sache auf eine Rechtsbasis stellen.

Staatssekretär Thunig meint, er komme von der Provinz herein und habe viel praktische Erfahrung. Anzeigeverpflichtungen bestünden an sich schon auf Grund von Befehlen der örtlichen Militärregierung. Es seien auch Anzeigen gemacht worden, aber dann seien es gerade die örtlichen Militärregierungen, die nicht durchgriffen und verhinderten, daß etwas erfaßt werde. Auf der anderen Seite hänge der Landrat selbst in der Luft und könne die Arbeit nicht bewältigen. Strafbestimmungen seien auch angeschlagen worden. Auch Anzeigen seien gekommen, aber dann sei es nicht mehr weiter gegangen.

Staatssekretär Fischer meint, wenn der Landrat etwas tauge, dann seien diese Maßnahmen durchgeführt worden. Wenn Beschwerden gegen einen Landrat oder Bürgermeister kämen, dann sei es ein Zeichen, daß diese schwach seien. Schon die Tatsache, daß unmittelbar an das Ministerium geschrieben werde, zeige, daß man dem Landrat mißtraue. Man brauche 50 Kriminalbeamte, die das Land Bayern durchstöberten, das sei die einzige Lösung. Der Einzelne sei viel zu schwach, man brauche eine Zentralstelle mit einem Stab zuverlässiger Menschen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß diese Kriminalbeamten nicht da seien.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, daß der Landrat von Sonthofen die von ihm vorhin geschilderten Maßnahmen mit Hilfe der Landpolizei durchführe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt das Ergebnis der Diskussion dahin zusammen, daß der Innenminister an die einzelnen Landräte vertrauliche Anweisungen herausgeben solle, daß sowohl nach verstecktem Heeresgut als auch nach sonst zurückgehaltenen Vorräten, insbesondere Notbedarf, gefahndet wird und zwar mit Hilfe der Landpolizei, die ganze Gemeinden schlagartig durchsuchen solle.

Mit diesem Vorschlag herrscht allseitiges Einverständnis.

[IX. Staatsschutzgesetz]

Staatsminister Dr. Baumgartner fragt an, wie weit der Schutz der Demokratie heute gehe. Er habe einen Brief bekommen mit folgendem Satz: „Da hätten die anderen Lumpen an der Regierung bleiben sollen, wenn so unfähige Leute an der Regierung sind“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, hier könne man wenig machen. Wenn jemand in der Straßenbahn schimpfe, könne man wegen groben Unfugs gegen ihn Vorgehen. Um gegen solche Äußerungen vorzugehen, brauche man ein Staatsschutzgesetz. Es sei die Frage, ob man ein solches erlassen solle. Das Republik-Schutzgesetz sei seiner Zeit zu spät gekommen und habe keine Wirkung mehr gehabt.39 Wenn die Nationalsozialisten aber so weiter machten, müsse man ein rigoroses Staatsschutzgesetz erlassen. Im vorliegenden Falle würden wir gar nichts tun, darauf könne man nicht reagieren. Mit Beleidigungsprozessen komme man nicht weit.40

[X. Berichte über die Lage der Wirtschaft und der Staatsfinanzen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Meinung, das Kabinett brauche einmal einen kurzen Überblick über die derzeitige Lage der bayerischen Wirtschaft. Er ersuche deshalb den Wirtschaftsminister, demnächst hierüber einen kurzen Vortrag zu halten. Auch der Finanzminister solle nächstens einen Überblick über die notwendige Steuerreform geben und über das, was notwendig sei, um einen gesunden Etat aufzustellen.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, er sei gestern davon unterrichtet worden, daß im Berliner Kontrollrat ganz große Steuerprojekte behandelt würden. Die einzelnen Mächte hätten Vorschläge gemacht. Daraus ergebe sich schon seine negative Antwort. Wir könnten wenig tun. Wir könnten nur versuchen, auf diese Pläne etwas einzuwirken.

[XI. Banken-Dezentralisierung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht die einzelnen Ressortminister, an die Aufstellung der Haushaltspläne zu gehen. Weiter erinnert er an eine Stellungnahme in der Frage der Banken-Dezentralisierung.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, er habe hier eine gemeinsame Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzministeriums. Es gehe darum, einen Kompromiß zu schaffen zwischen der Zielsetzung des Kontrollrates, nämlich der Errichtung eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes und dem Versuch zu dezentralisieren. Im Moment sei der Zeitpunkt sehr ungünstig aus der währungspolitischen Situation heraus. Er werde diese Stellungnahme noch vorlegen.41

[XII. Entscheidungsbefugnis für Länderratsausschüsse]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt weiter aus, in Stuttgart habe ein Minister den Antrag gestellt, daß den Ausschüssen Entscheidungsbefugnis zugebilligt werde, wenn es sich nur um sachliche und nicht politische Fragen handle. Damit werde die Entscheidung, ob eine politische oder sachliche Frage vorliege, in die Hand der Ausschüsse gelegt. Das sei unmöglich. Pollock habe gesagt, Stuttgart sei nur ein Sekretariat und habe nur Sekretariatsgeschäfte zu erledigen. Infolgedessen hätten die Ausschüsse nur vorzuberaten und nicht zu entscheiden. Er halte es für verfehlt, wenn die Ausschüsse Entschlüsse fassen könnten, von denen weder der Ressort-Minister etwas wisse, wenn er nicht zufällig dort sei, noch der Ministerrat. Er selbst bespreche alle grundsätzlichen Fragen vorher im Ministerrat, bevor er in Stuttgart eine Erklärung abgebe. Dieses Prinzip werde durchbrochen, wenn die Ausschüsse selbst entscheiden könnten. Er bitte, ihn zu ermächtigen, in Stuttgart dagegen aufzutreten.42

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, die Landwirtschaftsminister hätten es für selbstverständlich gehalten, daß die von ihnen gefaßten Beschlüsse dem Länderrat vorgelegt werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, wenn es sich um Eilfälle handle, könne man die telefonische Zustimmung der Ministerpräsidenten einholen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, wir hätten jetzt schon große Mühe die Arbeit der Ausschüsse so zu koupieren, daß wir noch einen Überblick hätten. Wenn wir dem Vorschlag zustimmten, komme eine Atomisierung der Dinge innerhalb der eigenen Regierung. Das dürfe unter keinen Umständen geschehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als einmütige Meinung fest, daß weder dem einzelnen Ausschuß noch dem einzelnen Minister die Entscheidung überlassen werden könne, ob es sich um eine politische oder sachliche Frage handle.

[XIII. Diensteid]

Staatsminister Roßhaupter erklärt, seine Verwaltungsabteilung habe ihm wieder nahegelegt, eine allgemeine Eidesformel einzuführen. Man könne draußen so viele Dinge hören, die nur auf vertraulichem Wege in die Außenwelt gebracht worden sein könnten. In den Ministerien befände sich viel neues Personal, das sich der Tragweite nicht bewußt sei. Deshalb schlage er vor, diese Leute eidlich zu verpflichten. Vielleicht könne vom Ministerpräsidium eine allgemeine Eidesformel ausgearbeitet werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß von der Staatskanzlei im Benehmen mit dem Justizministerium eine Eidesformel für Beamte und Angestellte ausgearbeitet werden solle, in der insbesondere auf die Wahrung des Dienstgeheimnisses hinzuweisen sei.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt hiezu, vom Finanzministerium sei schon eine Untersuchung über die Vereidigung durchgeführt worden. Er werde dieses Material als Grundlage für die Beschlußfassung zur Verfügung stellen.43

[XIV. Belegung von denkmalgeschützten Schlössern mit Flüchtlingen]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, er habe vom Landesamt für Denkmalpflege die Mitteilung bekommen, daß in eine ganze Reihe von Schlössern, die unter Denkmalschutz stünden, Flüchtlinge eingewiesen worden seien. Es ergehe nun die Bitte, daß Weisungen an die Flüchtlingsstellen ergehen sollten, wonach kulturell zu schützender Hausrat vorher in Sicherheit gebracht werden dürfe.

[XV. Stand des Entnazifizierungsgesetzes]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erstattet noch kurz Bericht über den Stand des Entnazifizierungsgesetzes, wie er es von Pollock erfahren habe. Der Kontrollrat in Berlin habe für die amerikanische Zone einen Bericht an General Clay, der ein sehr großes Ansehen genieße, über das Entnazifizierungsproblem zur selbständigen Verbescheidung übergeben. Dieser Bericht enthalte: ein Gutachten von amerikanischen Juristen, verschiedene Berichte von Leuten, die als Beobachter herumgereist seien und dann als Hauptteil das Gesetz, das am 8. Januar 1946 in Stuttgart von uns fertig gestellt worden sei. Dieses Gesetz sei als ganz ausgezeichnet gelobt worden. Pollock habe nur zwei Bedenken gehabt: 1. ob man in die Ausschüsse das Vertrauen haben könne, daß sie gleichmäßig, einheitlich und gerecht mit der notwendigen Strenge die Vorschriften des Gesetzes durchführten. Hierauf habe er erwidert, das sei eine besondere Sorge der Staatsregierung, die das als eine Ehrensache ansehe. 2. ob für recht schwere Fälle unsere Maßnahmen im Einzelfall auch streng genug seien. Er habe hierzu auf den berühmten Grenzfall zwischen Totschlag und Mord verwiesen. Wenn man nur eine Möglichkeit der Beurteilung habe, werde dadurch die Entscheidung beeinflußt. Deshalb hätten wir eine gewisse Elastizität eingerichtet. Von diesen Aufschlüssen sei Pollock befriedigt gewesen. In diesem Zusammenhang habe er noch eine ganz kuriose Sache mitzuteilen, nämlich Zweifel bezüglich der Übersetzung des Ausdrucks „Entsühnungsmaßnahmen“. Sowohl in der von uns gemachten, als auch in der von Pollock veranlaßten Übersetzung sei man auf den Ausdruck „Atonement“ ge kommen, der aber dem Sinne nicht entspreche. Er habe sich dann mit Pollock auf „Exculpation“ oder „Expiation“ geeinigt. Auch diese nicht ganz genaue Übersetzung „Atonement“ sei eine Hemmung gewesen. Daß das Gesetz noch nicht fertig sei, habe einen einfachen Grund. Der sachbearbeitende Amerikaner habe Anfang Januar seinen Vater verloren und sei für drei Wochen nach New York geflogen. Sofort nach seiner Rückkehr werde er die Sache fertig machen. Nunmehr habe er auch die telefonische Meldung bekommen, daß Staatsminister Schmitt, Staatssekretär Dr. Ehard und er anschließend an den Länderrat ein bis zwei Tage in Stuttgart bleiben sollten, um die Sache fertig zu machen. Im übrigen glaube er, daß vor dem Länderrat in Stuttgart kein eigener Ministerrat mehr nötig sei, wenn nicht etwas Unerwartetes eintrete.

Ministerpräsident Dr. Hoegner läßt den Zeitpunkt des nächsten Ministerrates offen. Dieser werde nach der Rückkehr von Stuttgart bestimmt werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt noch mit, daß er in der nächsten Woche in Franken sei und die ganzen Landräte versammelt habe.

Staatsminister Seifried erklärt, heute sei ein Vertreter des Major Vacca bei ihm gewesen, der ihm versichert habe, daß die Zusammenarbeit bei der Durchführung der Gemeindewahlen zwischen Militärregierung und Innenministerium ausgezeichnet gewesen sei.44

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär