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Nr. 17MinisterratssitzungDonnerstag, 14. Februar 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 19 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle,1 Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Thunig (Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten), Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt, [zu TOP II. Landeslastverteiler Dipl. Ing. Wolf].

Tagesordnung:

I. Verpflichtung des Staatsministers für Verkehrsangelegenheiten und des Staatssekretärs für die Post im Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. II. Vortrag des Landeslastverteilers Dipl. Ing. Wolf über die Probleme der Energieversorgung in Bayern. III. Bericht über den Stand der Arbeiten des Denazifizierungsausschusses in Stuttgart. IV. Entlassung des Oberpostpräsidenten Dr. Geiger und zweier weiterer Beamter der Oberpostdirektion München. V. Flüchtlingsfragen. VI. Bestellung eines Staatskommissars für die durch den Nationalsozialismus politisch Verfolgten. [VII. Nachtrag zu Punkt IV. der Tagesordnung]. [VIII.] Gesetz über die Wahl einer verfassunggebenden Landesversammlung. [IX.] Personalfragen. [X. Reisekosten der Staatsminister und Staatssekretäre]. [XI. Pressearbeit der Ressorts]. [XII. Juristische Sanktionierung von Wohnungsbeschlagnahmungen vor Inkrafttreten des Wohnungsnotgesetzes]. [XIII. Entwurf des Entnazifizierungsgesetzes]. [XIV. Gesetzliche Festlegung des Kriegsendes]. [XV. Vorwürfe gegen den Beamten Weingärtner aus dem Innenministerium]. [XVI. Beurlaubung Karl Hefter]. [XVII. Mißbrauch der Fahrbereitschaft]. [XVIII. Denazifizierung bei der Reichsbahn].

I. [Verpflichtung des Staatsministers für Verkehrsangelegenheiten und des Staatssekretärs für die Post im Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verpflichtet den neuen Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten, Herrn Michael Helmerich, und den Staatssekretär für die Post im Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten, Herrn Josef Waldhäuser, durch Handschlag und händigt ihnen die Bestallungsurkunde aus.

II. [Vortrag des Landeslastverteilers Dipl Ing. Wolf über die Probleme der Energieversorgung in Bayern]

Hierauf erstattet der Landeslastverteiler Dipl. Ing. Wolf vom Bayern-Werk einen Vortrag über das Problem der Energieversorgung Bayerns.2

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt für den wirtschaftlich und politisch aufschlußreichen Vortrag und spricht den Wunsch aus, daß er den Kabinettsmitgliedern auch schriftlich zugänglich gemacht werde. Die Probleme seien schon in der ersten Sitzung des Ministerrats besprochen worden.3 Damals sei festgelegt worden, daß zur wirtschaftlichen Förderung Bayerns die Elektrizitätsversorgung ausgebaut werden müsse. Er bitte, der Staatsregierung die entsprechenden Projekte vorzulegen.4

III. [Bericht über den Stand der Arbeiten des Denazifizierungsausschusses in Stuttgart]

Ministerpräsident Dr. Hoegner macht kurz Mitteilung vom Stand der Arbeiten des Denazifizierungsausschusses in Stuttgart. Staatsminister Schmitt, die Staatssekretäre Dr. Pfeiffer und Dr. Ehard seien seit einigen Tagen in Stuttgart, um diese Fragen zu besprechen. Vom Kontrollrat seien amerikanische Offiziere anwesend, die eine Reihe von ziemlich ultimativen Forderungen mitgebracht hätten. Die Lage sei zur Zeit ziemlich gespannt. Die von der Militärregierung vorgelegten Forderungen würden als sehr hart und drückend empfunden. Es handle sich insbesondere um zwangsweise Klassifizierungen. Eine Reihe von Leuten und zwar eine sehr große Anzahl solle von vorneherein zu schwer Belasteten gestempelt werden mit schwerwiegenden Folgen, z.B. sofortiger Sperre des Vermögens. Es handle sich um Forderungen des Kontrollrats. Unsere Unterhändler hätten versucht, bestimmte Milderungen zu erreichen. Sie hätten insbesondere den Versuch unternommen, aus der Liste des Kontrollrats bestimmte Gruppen herauszubringen. Er habe die Weisung gegeben, daß man es auf keinen Fall auf einen Abbruch der Verhandlungen ankommen lassen solle, sonst würden die Deutschen für unfähig erklärt, die Denazifizierung durchzuführen. Es handle sich aber darum, daß wir selbst die Denazifizierung in die Hand bekämen und daß sie nicht als Diktat durchgeführt werde, weil man gesehen habe, daß schwere Unzuträglichkeiten entstanden seien. Er wisse nicht, wie die Dinge augenblicklich lägen. Es fänden streng geheime Verhandlungen statt. Einer der Amerikaner sei wieder nach Berlin gefahren, um Clay zu berichten.5 Er wisse nicht, ob es gelungen sei, noch zu einem Einvernehmen zu kommen oder ob unsere Unterhändler die Sache als gescheitert ansehen müßten. Er würde das bedauern. Er glaube aber auch dann noch nicht, daß das letzte Wort gesprochen sei. Letzten Endes müsse ja der Ministerrat Stellung dazu nehmen. Die Herren in Stuttgart seien selbstverständlich befugt, politisch so schwerwiegende Entscheidungen allein zu treffen. In diesem Sinne habe er sie auch instruiert. Man müsse weiteren Bericht von Stuttgart abwarten. Er behalte sich vor, gegebenenfalls einen außerordentlichen Ministerrat einzuberufen. Hiervon bitte er vorläufig Kenntnis zu nehmen.

IV. [Entlassung des Oberpostpräsidenten Dr. Geiger und zweier weiterer Beamter der Oberpostdirektion München]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, wie die Kabinettsmitglieder wohl bereits erfahren hätten, seien Oberpostpräsident Dr. Geiger und zwei weitere hohe Beamte der Oberpostdirektion München plötzlich entlassen worden. Die Gründe für solche Entlassungen würden von der Militärregierung im allgemeinen nicht bekanntgegeben, sondern es werde nur in allgemeinen Wendungen von der Verbindung mit Nazi-Organisationen gesprochen. Er habe gehört, daß Dr. Geiger dem Stahlhelm angehört habe und nach der Überführung in die SA längere Zeit dort Mitglied gewesen sei. Bezüglich dieser Zugehörigkeit habe er sich in seinem Fragebogen in der Jahreszahl geirrt, weil er seine sämtlichen Unterlagen infolge Fliegerangriff verloren habe. Außerdem sei ihm zum Vorwurf gemacht worden, daß er bestimmte Denazifizierungsmaßnahmen nicht rasch genug durchgeführt habe. Er [Hoegner] sei jedoch auf Vermutungen angewiesen. Heute Vormittag habe Dr. Geiger ihm mitgeteilt, daß er wieder zur Militärregierung gerufen worden sei. Möglicherweise werde der Versuch unternommen, einige Dinge noch klar zu stellen. Man könne hoffen, daß es möglich sei, daß nicht die Entlassung mit ihren schwerwiegenden Folgen eintrete.6 Dr. Geiger sei 1933 in den Ruhestand versetzt und 1942 zwangsweise reaktiviert worden.7 Wenn er entlassen werde, sei er schlimmer daran, als wenn er sich nicht zur Verfügung gestellt hätte oder wenn er nur 1937 zur Partei gegangen wäre.

V. [Flüchtlingsfragen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt Kenntnis von einem Schreiben des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen vom 13. Februar 1946.8 Die darin behandelte Sache sei für Bayern von weittragender Bedeutung. Es handle sich um die Rückführung von Evakuierten in die außeramerikanischen Besatzungszonen. Der Flüchtlingskommissar teilte ihm darin mit, daß die Militärregierung ihn gestern mündlich ersucht habe, eine bindende Auskunft über die Entscheidung der Bayerischen Regierung darüber zu geben, ob die nicht in Bayern beheimateten Evakuierten zurückgeführt werden sollen oder nicht. Es handle sich vorerst nur um eine Anfrage der Militärregierung, noch nicht um eine Anordnung. Die Anordnung, ob die Rückführung durchgeführt werde, werde auch nicht von uns getroffen, sondern von der Militärregierung. Er bitte um die Zustimmung zu der Antwort, die er gegeben habe, daß, um Platz für die Flüchtlinge aus dem Osten zu schaffen, die Evakuierten aus der britischen und französischen Zone – nötigenfalls zwangsweise – zurückgeführt werden sollten, dagegen in die russische Zone nur Freiwillige.

Staatsminister Seifried führt hiezu aus, die Aufgabe, die uns vom Kontrollrat auferlegt worden sei, nämlich die deutschen Minderheiten aus den angrenzenden Ländern aufzunehmen, zwinge uns, unter allen Umständen Raum zu schaffen. Man könne wohl sagen, daß wir auf das tiefste beeindruckt seien von der vorgeschlagenen Lösung. Die Situation sei aber so, daß, wenn wir uns nicht bemühten, die Evakuierten aus Bayern herauszubringen, die Gefahr eines vollständigen Zusammenbruchs bestehe. Die Flüchtlingszüge rollten seit Tagen. Man müsse die Flüchtlinge in den vorhandenen Wohnraum hineinpumpen, weil auf Grund der kurzen Frist, die für die Durchführung der ganzen Aktion zur Verfügung gestanden sei, zusätzlicher Wohnraum nicht mehr habe geschaffen werden können. Man habe sich bemüht, durch sogenannte Regierungslager (Auffanglager) behelfsmäßig das Notwendigste zu tun;9 die Flüchtlinge müßten aber für dauernd untergebracht werden. So komme es, daß der vorhandene Wohnraum noch weiter mit Menschen vollgepfropft werde. Nun sei es aber doch so, daß die Evakuierten von vorneherein damit hätten rechnen müssen, daß sie nach Beendigung des Krieges wieder in ihre Heimat zurückgeführt würden. Sie seien auf Grund der Kriegsereignisse zu ihrer persönlichen Sicherheit in die weniger bedrohten Gebiete gekommen. Es sei klar, daß es sich hier nur um einen vorübergehenden Zustand habe handeln können. Er bedauere außerordentlich, daß der Münchener Rundfunk dieser Lage sehr wenig Verständnis entgegenbringe. Erst gestern sei wieder ein Zwiegespräch im Rundfunk gewesen, das die feindselige Einstellung gegen die Zugewanderten zum Ausdruck gebracht habe. Seine Bemühungen, auf diesem Gebiet ein besseres Verständnis für diesen Notstand herbeizuführen, seien gescheitert.10 Ihm sei geantwortet worden, der Rundfunk sei nicht ein Sprachorgan der Bayerischen Regierung. Überdies sei der Rundfunk durch und durch mit Norddeutschen besetzt, die alle es so darstellten, als ob von uns aus bewußt eine feindselige Handlung gegen diesen Personenkreis bestehe. Seine Bemühungen, insbesondere eine seelische Bereitschaft der gesamten bayerischen Stammbevölkerung für die Unterbringung der Flüchtlinge aus dem Osten herbeizuführen, würden kräftig durchkreuzt durch die Darstellungen, die der Rundfunk immer wieder bringe. Es wäre wünschenswert und dringend notwendig, daß einmal von unserer Seite durch den Ministerpräsidenten entsprechende Vorstellungen erhoben würden. Die Lage könne man durch folgenden Vergleich kennzeichnen: Wir befänden uns auf einem Schiff, das mit Menschen übersetzt sei und das noch neue Ladung aufnehmen müsse. Es sei ganz selbstverständlich, daß ein vernünftiger Kapitän möglichst versuche, eine Insel anzulaufen, um dort einen Teil der Überbesetzung des Schiffes abzusetzen, damit er die neue Ladung weiterbringen könne. Er glaube, so sehr uns auch das Herz blute, müsse man doch so scharfe Maßnahmen gut heißen. Es bleibe uns kein anderer Ausweg. Von uns aus wollten wir die Angelegenheit einer humanen Regelung zugeführt wissen. Wir hätten alles versucht, um bei der Militärregierung und dem Kontrollrat zu erreichen, daß die Völkerwanderung aus dem Osten, wie sie noch nie da gewesen sei, auf einen günstigeren Zeitpunkt verschoben werde. Aber die Dinge seien am grünen Tisch festgesetzt worden und liefen nun termingemäß. Wir hätten jetzt schon die größten Sorgen, da die Flüchtlingszüge schon eine Unmenge von Menschen hereinbringen, wir aber erst jetzt die Organisation hätten aufziehen können, ohne die Evakuierten vorher hinauszubringen. Durch diese Zusammenballung entstünden die größten Schwierigkeiten. Es bleibe gar kein anderer Ausweg, als die Evakuierten in die Zonen zu bringen, die sich aufnahmebereit erklärten. Er habe sich bemüht, diese Angelegenheit in der Richtung zu aktivieren, daß uns internationale Hilfe zuteil werde. Nach Beendigung des türkisch-griechischen Krieges, der die Evakuierung der Griechen aus Kleinasien zur Folge gehabt habe, eine Evakuierung in Miniaturformat gegenüber der jetzigen Flüchtlingswanderung, habe sofort internationale Hilfe eingesetzt und sich bewährt. Es sei unbedingt notwendig, daß auch wir in unserer Situation um internationale Hilfe einkommen müßten. Er habe den Ministerpräsidenten schon gebeten, Frau Roosevelt zu veranlassen, nach München zu kommen, damit man mit dieser edlen Frau, die ganz besonders bedeutsame Beziehungen zu internationalen Hilfsstellen habe, die Dinge bespreche, um Erleichterungen zu schaffen.11

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, ob zwischen den Zonen Unterschiede gemacht würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, daß er schon Unterschiede machen wolle, indem nämlich Evakuierte in die russische Zone nur freiwillig zurückkehren sollten. Ob aber der Kontrollrat nicht darauf bestehe, daß die Leute in die russische Zone zwangsweise zurückkehren müßten, wenn es die Russen verlangten, sei eine andere Frage. Bezüglich der russischen Zone habe er aber keine Erklärung ohne die Zustimmung des Ministerrates abgeben wollen.

Staatsminister Seifried erklärt hiezu, die Russen hätten bis jetzt nur einen Austausch Kopf gegen Kopf zugestanden; das nütze uns ja sowieso nichts.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, so weit er sich erinnere, habe sich auch die UNO mit der Flüchtlingsfrage beschäftigt. Sie habe beschlossen, daß Flüchtlinge, die nicht zurückkehren wollten, nicht zurückgeführt würden. Er wisse nicht, ob dieser UNO-Beschluß durch den Kontrollrat entsprechend berücksichtigt werde. Es bestehe aber die Absicht der UNO zu verhindern, daß Leute zurückgebracht würden, die unter Umständen mit einer Bestrafung zu rechnen hätten.

Staatsminister Seifried meint, daß sich dieser Beschluß in erster Linie auf die Länder beziehe, die mit uns im Krieg gestanden hätten. Ähnlich sei es bisher auch bei den internationalen Hilfsorganisationen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die von ihm vorgeschlagene Antwort einstimmig gebilligt ist. Es handle sich um eine außerordentlich harte Maßnahme für die Betroffenen, aber Bayern sei in einer Zwangslage. Wir seien gezwungen, mehr als eine Million Menschen aus dem Osten aufzunehmen. Also müßten die Leute, die nicht dauernd hier bleiben wollten, nötigenfalls zwangsweise abtransportiert werden. Die Verantwortung für diese Maßnahme trügen nicht wir. Die Leute, die jetzt allenfalls unter Zurücklassung ihrer Habe nach Norddeutschland zurück müßten, seien auch Opfer des Nationalsozialismus. Damit müßten wir diese Maßnahme vor unserem Gewissen rechtfertigen.

VI. [Bestellung eines Staatskommissars für die durch den Nationalsozialismus politisch Verfolgten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Fürsorge für die KZ-Häftlinge sei bisher im Lande sehr ungleichmäßig gehandhabt worden. Einzelne Gemeinden hätten sehr viel getan, auch manche Landräte. In anderen Gebieten sei nichts geschehen. Die ehemaligen KZ-Opfer hätten schon seit Monaten darauf gedrängt, daß ein Staatskommissar für die Opfer des Nationalsozialismus eingesetzt werde. Bei ihm sei heute wieder eine Abordnung gewesen. Er habe erklärt, es könne kein neuer Behördenapparat aufgezogen werden, sondern es müsse der bereits vorhandene Apparat benützt werden. Damit habe sich auch die Abordnung einverstanden erklärt. Bezüglich der Personalfrage werde man sich auch einigen können.12 Er empfehle daher, einen Staatskommisssar zur Betreuung der durch den Nationalsozialismus politisch Verfolgten einzusetzen, nachdem dies für die rassisch Verfolgten bereits geschehen sei.13

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die nähere Umschreibung der Befugnisse des Staatskommissars sei eine Angelegenheit des Innenministeriums und des Ministerpräsidenten. Die Befugnisse müßten selbstverständlich genau festgelegt werden. Es müsse darin auch zum Ausdruck kommen, daß die vorhandenen Betreuungsstellen eingebaut würden, da es sich nur um eine Zusammenfassung der bisherigen Maßnahmen handeln könne.14

[VII. Nachtrag zu Punkt IV der Tagesordnung]

Staatsminister Helmerich greift noch einmal Punkt IV der Tagesordnung auf: Er habe mit Dr. Geiger gesprochen. Dieser habe, da ihm seine Papiere verloren gegangen seien, seiner Zeit angegeben, daß er, nachdem der Stahlhelm in die SA überführt worden sei, seinen Austritt erklärt habe. Man wisse aber, daß der Austritt nicht ohne weiteres vollzogen, sondern in die Länge gezogen worden sei. Das sei auch so im Falle Geiger gewesen. Als er dann die Unterlagen vorgefunden habe, habe er dies sofort der Militärregierung mitgeteilt. Nun sei es aber so, daß das CIC immer Recherchen mache, um dem Betreffenden eines auszuwischen. Auch bei ihm seien ausgerechnet bei seinem Gegner Erkundigungen eingezogen worden. Dagegen könne man sich nicht wehren, weil man nicht gehört werde. Er bitte den Ministerpräsidenten, mit der Militärregierung zu verhandeln, daß in solchen Fällen dem Beschuldigten die Vorwürfe mitgeteilt würden, damit er sich verteidigen könne. Bei Geiger könne auch eine Personalverwechslung vorliegen, da der Vorname nicht stimme. Jetzt sei er aber schon durch die Rundfunk- und Pressemitteilungen kompromittiert. Es sei deshalb wohl zweckdienlich, wenn vom Ministerpräsidenten in dieser Frage dahin Stellung genommen werde, daß auch der Beschuldigte gehört werde. Sonst werde sich bald niemand mehr finden, der sich für einen solchen Posten hergebe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe auf CIC keinen Einfluß, ebenso nicht die Militärregierung. In solchen Fällen brauche man eine persönliche Beziehung, die nur im einzelnen Falle wirksam werden könne. Die Sache sei natürlich ernst, insoferne, als die Leute keine Gelegenheit hätten, vorher gehört zu werden. Übrigens scheine ihm Dr. Geiger irgendwie vernommen worden zu sein. Ihm sei von der Militärregierung ausdrücklich verboten worden, in Fällen, in denen es sich um Entlassung von Beamten handle, irgendwie einzugreifen. Er könne nur gelegentlich auf einen solchen Fall zurückkommen, gewissermaßen inoffiziell anfragen, was eigentlich los sei. Der Erfolg sei aber in keinem Falle durchschlagend. Wenn er Gelegenheit habe, mit General Muller ins Gespräch zu kommen, werde er diesen Fall aufgreifen, offiziell könne er nichts unternehmen.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt führt aus, es sei heute in der Zeitung gestanden, Geiger sei entlassen worden, weil er sechs Monate Mitglied der SA gewesen sei. Er dürfe darauf hinweisen, daß Dr. Geiger in einer Ministerratssitzung15 dies ausdrücklich erklärt und hinzugefügt habe, er wolle den Ministerpräsidenten nicht dadurch kompromittieren, daß er dem Stahlhelm und dann der SA angehört habe. Er habe den Ministerpräsidenten gebeten, gegebenenfalls seines Amtes entbunden zu werden. Damals sei ihm erklärt worden, dies werde keine Folgen für ihn haben. Dr. Geiger habe damals Bedenken getragen, ohne weiteres zurückzutreten; um so unangenehmer seien die Folgen für ihn, da er nur aus Pflichtgefühl dieses Amt auf sich genommen habe. Der Autorität der deutschen Behörden sei es auch nicht zuträglich, wenn hohe Beamte ohne Begründung abgesetzt und derart bloßgestellt würden. Es liege eine Erklärung von General Truscott vor, daß mit allen Mitteln danach getrachtet werden solle, eine Stärkung der Autorität herbeizuführen. Das Verfahren im vorliegenden Falle habe aber das Gegenteil zur Folge.

Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, daß er bei der nächsten Gelegenheit über diesen Fall und die Art und Weise seiner Behandlung mit General Muller sprechen werde. Er habe als selbstverständlich angenommen, daß, da Dr. Geiger seinen Irrtum berichtigt und begründet habe, weiter nichts passieren könne. Jetzt nach drei Monaten erfolge auf einmal die Entlassung. Er sei nicht sicher, ob dies der einzige Grund oder überhaupt der Grund sei. Er werde an General Muller das Ersuchen stellen, daß in Fällen, wo es sich um Regierungsmitglieder handle, doch ein Weg gefunden werde, die Sache anders zu regeln. Wenn nicht eine strafbare Handlung vorliege, z. B. falsche Angaben im Fragebogen, solle mit dem Ministerpräsidenten Fühlung genommen und dem Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, freiwillig abzutreten.

[VIII. Gesetz über die Wahl einer verfassunggebenden Landesversammlung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß er ein Schreiben der Militärregierung vom 8. Februar über die Wahlen in Bayern erhalten habe.16 Darin seien folgende Wahltermine angegeben worden: Zwischen 31. März und 28. April 1946 die Landkreiswahlen; zwischen 26. Februar und 30. Juni 1946 die Wahlen zur verfassunggebenden Landesversammlung, die Stadtkreiswahlen und die Regierungsbezirkswahlen; diese drei Wahlen sollten nicht auf einen Tag fallen; bis zum 3. November 1946 die Landtagswahlen und gleichzeitig der Volksentscheid über die Verfassung. Bis zum 1. März müsse der Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der verfassunggebenden Landesversammlungvorgelegt werden. Er habe daraufhin einen solchen Entwurf ausgearbeitet und zwar auf der Grundlage des früheren Landtagswahlgesetzes.

Staatsminister Seifried führt hiezu aus, es werde ein Unterschied gemacht zwischen dem Landtag und der verfassunggebenden Landesversammlung. Diese werde als besonders repräsentative Versammlung bezeichnet. Er wisse nicht, ob dadurch nicht zum Ausdruck gebracht werden solle, daß diese Nationalversammlung eine andere Zusammensetzung haben solle als der eigentliche Landtag. Er könne sich vorstellen, daß man zwar auch hier grundsätzlich die Wahl auf der Grundlage der Parteien durchführe, daß die Parteien bei der Aufstellung der Kandidaten aber zu berücksichtigen hätten, daß es sich um eine Körperschaft handle, die nur einmal und auch nur beratend auftrete.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, man müsse den englischen Text zugrundelegen. Dort heiße es: a broadly representative body. Das bedeute: ein breit angelegter Vertretungskörper, d.h. ein solcher, in dem alle Volksschichten vertreten seien, der auf demokratischer Grundlage beruhe. Es sei nicht eine Ständeversammlung oder etwas ähnliches gemeint, dies würde dem Prinzip der Demokratie widersprechen. In seinem Entwurf habe er die Grundzüge des früheren Landtagswahlrechts übernommen,17 die bekannt seien. Das Prinzip des Verhältniswahlrechts sei beibehalten,18 auch die Wahlkreise. Wahlkreise seien die Regierungsbezirke. Diese seien in Stimmkreise eingeteilt, nach der die Zahl der Abgeordneten festgesetzt sei. Jede Partei könne für jeden Stimmkreis nur einen Kandidaten benennen. Dadurch sei das Prinzip der Verhältniswahl mit dem der Mehrheitswahl verknüpft. Der Abgeordnete sei stärker mit seinem Stimmkreis verbunden. Dieses Prinzip habe sich als richtig erwiesen. Es sei besser, als wenn man nur eine Liste für das ganze Land aufstelle. Hierauf werden die einzelnen Artikel des Entwurfes durchberaten.

Staatsminister Seifried verliest die einzelnen Artikel des Entwurfes.19

Zu Artikel 1 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner ‚daß nur Landesparteien für diese Landeswahl zugelassen seien. Kleine Splitterparteien nur in Stadt- oder Landkreisen kämen für diese Wahl nicht in Betracht.

Artikel 1 wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 2 Absatz 2 erklärt Staatssekretär Dr. Meinzolt, es sei auch denkbar, daß jemand wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Ansicht, daß dieser Tatbestand durch die Verfolgung wegen einer Weltanschauung erfaßt werde, schlägt aber zur Klarstellung folgende Fassung vor: „Wegen ihrer Rasse, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder politischen Überzeugung“.

Staatssekretär Dr. Meinzolt hat weiter Bedenken gegen das Wort „Heeresdienst“ im zweiten Satz des gleichen Absatzes, da unter Umständen jemand zur Meinung kommen könne, daß der Dienst in der Marine oder Luftwaffe nicht darunter falle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt anstelle des Wortes „Heeresdienst“ das Wort „Kriegsdienst“ vor.

Mit diesen Änderungen wird Artikel 2 einstimmig angenommen.

Staatssekretär Krehle fragt zu Artikel 3 Absatz 2 Nr. 2 an, ob unter Angehörigen der SS nur solche der Allgemeinen SS oder auch der Waffen-SS gemeint seien. Zur Waffen-SS seien ganze Jahrgänge des Arbeitsdienstes geschlossen zwangsweise überführt worden.20

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dies sei die von den Amerikanern vorgeschriebene Fassung, die nicht abgeändert werden könne.

Staatsminister Helmerich meint, es heiße im Entwurf „beigetreten“ und nicht „eingezogen“. Deshalb würden seiner Meinung nach nur freiwillige Angehörige der SS erfaßt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt diese Auslegung.

Staatssekretär Ficker hat Bedenken gegen die Formulierung von Absatz 1 Nr. 2 und zwar bezüglich derjenigen, denen die Ehrenrechte wegen ihrer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus während des Dritten Reiches aberkannt wurden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe der Militärregierung schon lange ein Gesetz vorgelegt, daß alle diese Personen rehabilitiert werden sollten. Man könne aber in die Wahlordnung eine Bestimmung aufnehmen, daß dabei die unter der nationalsozialistischen Herrschaft verhängten Urteile gegen Gegner des Nationalsozialismus außer Betracht bleiben.

Staatssekretär Ficker schlägt zu Absatz 2 Nr. 4 folgenden Zusatz vor: „Bekannte Wehrwirtschaftsführer“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt dazu, daß wir nicht über den vorgeschriebenen Wortlaut hinaus könnten. Wir seien in unseren Vorschlägen ja weiter gegangen, was die Sache wesentlich erleichtert hätte. Diese Bestimmungen seien aber von den Amerikanern nun vorgeschrieben worden. Major Vacca habe eigens noch einmal nach Berlin telefoniert, da auch die hiesige Militärregierung für eine Änderung gewesen sei. Die Antwort sei aber negativ gewesen.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich, ob die Ausdrücke „Bekannte Nazi-Freunde und Mitarbeiter“ schon spezifiziert seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß die Definition dem einzelnen Wahlausschuß überlassen bleibe.

Staatsminister Helmerich meint, daß dann eine uneinheitliche Handhabung entstehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, daß der Wahlausschuß die Betreffenden schon kenne. Diese Personen bräuchten nicht einmal Parteimitglieder zu sein. Im übrigen sei auch noch die Aufsichtsbehörde da.

Staatsminister Seifried erklärt hiezu, daß die Aufsichtsbehörde der Landrat sei und wie es bei diesen stehe, wisse man ja. So hätten in einem Ort frühere Nazis bei den Gemeindewahlen eine besondere Liste aufgestellt, die durchgefallen sei. Jetzt hätten sie sogar noch den Mut besessen, Wahlprotest einzulegen, dem der Landrat nicht unfreundlich gegenüberstehe.21

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß alle solche Fälle von Wahlanfechtungen dem Innenministerium gemeldet werden müßten. In diesem Sinne müsse eine Weisung hinausgegeben werden. Eine einheitliche Linie müsse eingehalten werden.

Staatssekretär Dr. Meinzolt fragt, ob es in Absatz 4 Satz 3 anstelle von „soll“ nicht „muß“ heißen müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, auch diese Formulierung sei vorgeschrieben. Die Amerikaner kännten wahrscheinlich den Unterschied zwischen einer Soll- und Muß-Vorschrift nicht.

Zu Absatz 4 meint Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt, daß die Überprüfungsausschüsse nur einen beschränkten Personenkreis erfaßten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, daß es sich hier nur um eine Kann Vorschrift handle. Der Wahlausschuß könne sich auch anderer Informationen bedienen.

Artikel 3 wird in der vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen.

Artikel 4, 5, 6 und 7 werden einstimmig angenommen.

Bei Artikel 8 Absatz 1 fragt Staatsminister Roßhaupter an, wie viele Vertrauensmänner hier in Betracht kämen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß diese Angelegenheit in der Wahlordnung geregelt werde; es seien drei bis sechs in Aussicht genommen.

Artikel 8 wird einstimmig angenommen.

In Artikel 9 werden die Worte „zu jeder Wahl“ gestrichen. Im übrigen wird der Artikel einstimmig angenommen.

Artikel 10 wird einstimmig angenommen.

Bei Artikel 11 erkundigt sich Staatssekretär Ficker, ob man nicht die Auslegefrist festsetzen solle, damit jedermann auch nach Arbeitsschluß die Möglichkeit habe, die Wählerlisten einzusehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß eine solche Bestimmung in die Wahlordnung komme.

Artikel 11 wird einstimmig angenommen, ebenso Artikel 12 mit Artikel 19.

Bei Artikel 20 schlägt Staatssekretär Ficker vor, daß Bestechung oder Nötigung die Ungültigkeit der Abstimmung im betreffenden Stimmbezirk zur Folge haben solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Maßnahme gehe zu weit, wenn nur ein paar beteiligt seien. Die Ungültigkeit der Wahl im ganzen Stimmbezirk könne nur angeordnet werden, wenn die Zahl der Beteiligten auf den Ausgang der ganzen Wahl einen Einfluß habe. Eine solche Bestimmung finde sich auch noch im Gesetz.

Staatssekretär Meinzolt schlägt vor, anstelle „Bestechung und Nötigung“ „Bestechung oder Nötigung“ zu setzen.

Mit dieser Abänderung wird Artikel 20 einstimmig angenommen.

Zu Artikel 21 schlägt Staatssekretär Ficker folgende Fassung vor: „Mitgliedern von Behörden des Staates, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts in ihrer offiziellen Eigenschaft ist es untersagt …“

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies nicht als nötig. Es sei ganz klar, daß die Beeinflussung der Wahl nur dann verboten sei, wenn sie in behördlicher Eigenschaft geschehe. Die sonstige Agitation sei für Beamte nicht verboten. Er halte die Fassung für deutlich genug, daß jeder daraus ersehen könne, daß nur die amtliche Beeinflussung unzulässig sei.

Artikel 21 wird unverändert angenommen.

Artikel 22 und 23 werden einstimmig angenommen.

Die Einteilung der Wahlkreise und die Festlegung der Zahl der Abgeordneten erläutert Ministerpräsident Dr. Hoegner dahin, daß dies aus Einfachheitsgründen geschehen sei. Die alte künstliche Stimmkreiseinteilung von 192 422 habe er nicht aufrechterhalten wollen. Sie sei auch nicht so wichtig, weil doch nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt werde. Er habe nun die Sache so gemacht: München bekomme 10 Abgeordnete, Nürnberg 6, Augsburg 2, die übrigen Stadtkreise bekämen 1 Abgeordneten. Im übrigen deckten sich die Stimmkreise mit den Landkreisen. So komme man für ganz Bayern auf die Zahl von 180 Abgeordneten. Es könne sich niemand dann über Benachteiligung beklagen.

Staatsminister Roßhaupter wendet dagegen ein, daß die Zahl der Abgeordneten bei diesem System höher werde als bei dem früheren System.

Ministerpräsident Dr. Hoegner begründet dies damit, daß die Landesversammlung viel größere Aufgaben wie der Landtag habe. Bei dieser Gelegenheit teilt er noch mit, ihm sei mündlich von Major Vacca gesagt worden, jede Verfassung werde abgelehnt werden, die der künftigen Gestaltung Deutschlands vorgreife.23

Artikel 23 und 24 werden einstimmig angenommen.

Artikel 25 wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 26 Absatz 2 bemerkt Staatsminister Roßhaupter, daß ihm das Wort „gereinigt“ nicht gefalle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, so sei es von den Amerikanern vorgeschrieben (cleaned). So stehe es auch in der Gemeindeordnung.

Staatssekretär Dr. Meinzolt schlägt hiefür das Wort „frei“ vor.

Mit dieser Abänderung wird Artikel 26 einstimmig angenommen.

In Artikel 27 Absatz 2 wird das Wort „Landtagspräsident“ ersetzt durch „Präsident der Landesversammlung“.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich, ob Absatz 1 Nr. 3 die Immunität ausschließe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verneint dies. Die strafgerichtliche Aberkennung der Rechte aus öffentlichen Wahlen könne nur geschehen, wenn der Abgeordnete von der Landesversammlung freigegeben werde. Das sei aber in der Verfassung zu regeln. Eine Freigabe sei im allgemeinen nicht üblich gewesen.

Mit der Abänderung in Absatz 2 wird Artikel 27 einstimmig angenommen.

In Artikel 28 Absatz 1 wird anstelle der Zahl 17 die Zahl 28 gesetzt, da die Militärregierung diese vierwöchentliche Frist zur Prüfung der Kandidaten verlangt.

Staatssekretär Ficker regt an, Absatz 3 überhaupt herauszulassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als unmöglich, da diese Bestimmung eine der Grundvoraussetzungen des ganzen Wahlsystems bilde.

Artikel 28 wird mit der einen Änderung in Absatz 1 einstimmig angenommen.

Artikel 29 wird einstimmig angenommen.

In Artikel 30 wird das Wort „Landtag“ durch „Landesversammlung“ ersetzt.

Im übrigen wird der Artikel einstimmig angenommen, ebenso die Artikel 31 mit 35.

In Artikel 36 erhält Absatz 1 folgende Fassung:

„Die Wahl findet statt am Sonntag, den 30. Juni 1946.“

Zu Absatz 2 führt Staatsminister Seifried aus, über diese Bestimmung könne man geteilter Meinung sein, da nachträglich noch Inhaber von Wahlscheinen kommen könnten.

Staatssekretär Fischer und Staatssekretär Ficker wenden sich gegen die Vorschrift des Absatzes 3, da diese zu Schwierigkeiten führen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den Satz 2 des Absatzes 2 und den Absatz 3 überhaupt zu streichen.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Artikel 37 wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 38 erkundigt sich Staatssekretär Ficker nach einzelnen Modalitäten des Wahlaktes.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß diese in der Wahlordnung genau so wie früher geregelt würden.

Artikel 38 wird einstimmig angenommen, ebenso Artikel 39 und 40, der letztere mit der Maßgabe, daß anstelle des Wortes „Landtag“ „Landesversammlung“ gesetzt wird.

Zu Artikel 41 Absatz 2 fragt Staatssekretär Fischer nach der technischen Durchführung, insbesondere, ob alle Kandidaten auf dem Stimmzettel genannt seien oder nur ein Kandidat.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß jeder Stimmkreis einen eigenen Stimmzettel mit je einem Kandidaten jeder Partei habe.

Artikel 41 wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 42 schlägt Ministerpräsident Dr. Hoegner vor das Wort „Vollzugsvorschriften“ durch „Wahlordnung“ zu ersetzen. Mit dieser Abänderung wird Artikel 42 einstimmig angenommen, ebenso Artikel 43 mit 46.

Artikel 47 Absatz 1 letzten Satz bezeichnet Staatsminister Roßhaupter als die schon aus früheren Zeiten berühmte Geschichte. Es sei zweckmäßig, schon in einen früheren Artikel eine entsprechende Bestimmung hineinzunehmen, um alle Schwierigkeiten auszuschließen, etwa in der Richtung, daß das Kennwort für die Wahlvorschläge von der Landespartei bestimmt werde. Dann sei es nicht möglich, daß verschiedene Kennworte genommen würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält hiefür den Artikel 28 Absatz 2 für geeignet und schlägt für diesen folgende Fassung vor: „Jeder Kreiswahlvorschlag muß das von der Landespartei bestimmte Kennwort tragen“.24

Diese Abänderung wird einstimmig angenommen.

Staatsminister Dr. Erhard meint, daß man dann Artikel 47 Absatz 1 abändern müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als unnötig. Wenn eine Landespartei es falsch mache, könne man ihr eben nicht helfen. Im übrigen bemerkt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß Artikel 47 in der Wahlordnung durch ein Beispiel erläutert werde. Die Verteilung der Restsitze sei eine Wissenschaft für sich.

Staatsminister Seifried fragt an, ob, nachdem es sich nur um eine einmalige Wahl handle, es unbedingt nötig sei, für diese Wahl dieses wirklich komplizierte Verfahren durchzuführen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als erforderlich, wenn man wolle, daß alle Stimmen verwertet werden.

Artikel 47 wird einstimmig angenommen, ebenso Artikel 48 mit 50.

Zu Artikel 51 Absatz 2 schlägt Staatssekretär Ficker auf Grund der jetzigen Postverhältnisse folgende Formulierung vor: „Wird gegen die Annahme der Wahl nicht binnen 8 Tagen Einspruch erhoben, so gilt sie als angenommen“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als unmöglich, die Wahl könne auch telegraphisch angenommen werden.

Artikel 51 wird in der ursprünglichen Fassung einstimmig angenommen.

Artikel 52 und 53 werden einstimmig angenommen mit der Maßgabe, daß in Artikel 53 Absatz 1 und Absatz 2 das Wort „Landtag“ durch „Landesversammlung“ ersetzt wird.

Artikel 54 mit 59 werden einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß damit das ganze Gesetz angenommen sei. Er werde es nunmehr der Militärregierung vorlegen.25 Ob nicht wieder einzelne Dinge beanstandet würden, lasse sich nicht Voraussagen. Die in Artikel 25 erwähnte Anlage sei sehr einfach, indem einfach die Stadtkreise und Landkreise als Stimmkreise aufgeführt würden.

Staatssekretär Krehle erkundigt sich, ob nach der Wahl dieser verfassunggebenden Landesversammlung nicht der jetzige beratende Landesausschuß von selbst aufhöre.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als selbstverständlich. Neben einer gewählten könne keine ernannte Versammlung bestehen. Der beratende Landesausschuß, der am 26. Februar erstmals zusammentreten solle, werde also nur bis Ende Juni beisammen bleiben.26

[IX. Personalfragen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt, den Oberregierungsrat Leusser in der Bayerischen Staatskanzlei zum Ministerialrat auf Lebenszeit zu befördern.27

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht weiter um Zustimmung zur Einstufung des Vertreters des Staatsministers für Sonderaufgaben, des Herrn Höltermann,28 im Sinne der inzwischen vom Finanzministerium erfolgten Regelung. Hiernach erhält Höltermann mit der Dienstbezeichnung eines Ministerialdirektors eine monatliche, keiner Kürzung unterworfene Vergütung von RM 1.200.-. Hierzu kommt ein monatlicher Wohnungsgeldzuschuß von RM 168.- und eine monatliche Ministerialzulage von RM 70.-. Reisekosten und Tagegelder bei Dienstreisen errechnen sich nach der Besoldungsgruppe der Ministerialdirektoren. Im übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Tarif- und Dienstordnung.29

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, er habe seinerzeit, weil es ihm an Leuten gefehlt habe, auch jemand aus der Allgemeinen Ortskrankenkasse München herübergenommen für Fragen der Sozialversicherung. Dieser Mann sei dort Inspektor gewesen und er habe ihn zum Regierungsrat ernannt. Dagegen habe nun der Finanzminister Einspruch erhoben. Er bedauere, daß der Finanzminister nicht mehr anwesend sei, müsse aber den Fall trotzdem zur Sprache bringen. Er bemerke ausdrücklich, es seien nicht nur Leute von außen hereingekommen und zu Regierungsräten ernannt worden, sondern zu Ministerialräten, weil man sie gebraucht habe. In diesem Fall handle es sich um einen in allen Fragen der Sozialversicherung außerordentlich kenntnisreichen Beamten, für den ein Ersatz sehr schwer denkbar wäre. Gerade deswegen habe er den Leiter der Ortskrankenkasse München gebeten,30 ihm einen Mann zu benennen, der diese Leistungen erfüllen könne. Dieser Mann sei nicht nur Referatshilfsarbeiter, sondern Stellvertreter des Abteilungsleiters, des Ministerialrats Schieckel. Er halte es durchaus am Platze, wenn er wenigstens zum Regierungsrat ernannt werde. Dieser Mann könne auch sofort zur Ortskrankenkasse zurückgehen und komme dann auf einen ganz anderen Posten als den eines Regierungsrats, weil Ortskrankenkassenvorstände vollständig fehlten. Er könne also der Auffassung des Finanzministers31 nicht zustimmen und beantrage, daß in diesem Falle der Ministerrat beschließe, daß Herr Weigl32 zum Regierungsrat ernannt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß einstimmig beschlossen ist, daß in diesem Falle ausnahmsweise auf Grund der Darlegungen des Arbeitsministers die Beförderung vorgenommen wird.

[X. Reisekosten der Staatsminister und Staatssekretäre]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Frage der Reisekosten der Staatsminister und Staatssekretäre zur Sprache. Das Finanzministerium habe eine gewisse Erhöhung der Sätze vorgeschlagen. Er halte es aber nicht für richtig, daß die Minister und Staatssekretäre an einen festen Satz gebunden seien. Man solle die tatsächlich entstandenen Auslagen ersetzen. Man könne das Vertrauen haben, daß nach der Reise die Rechnung über diese Auslagen eingereicht werde.

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, ob z. B. für Dienstreisen nach Stuttgart Vergütungen gewährt würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verneint dies. Bis jetzt habe dort noch niemand Auslagen gehabt und habe auch noch niemand etwas verlangt. Es kämen aber schließlich auch andere Reisen in Betracht, wo Auslagen entstünden. Diese Auslagen müsse die Staatskasse dann ersetzen, ohne daß sie sich auf Sätze berufe.

Mit dieser Auffassung erklärt sich der Ministerrat einstimmig einverstanden.

[XI. Pressearbeit der Ressorts]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Zuschrift des Leiters des Informations- und Presseamtes der Bayerischen Staatskanzlei bekannt, in der dieser darum bittet, daß die einzelnen Minister ihren Pressereferenten Einblick in die Tagesarbeit gewähren und am Pressedienst mitarbeiten sollten. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als dringend erwünscht, daß die einzelnen Minister, so weit sie Zeit dazu finden, dieser Bitte entsprechen.

Staatsminister Seifried erklärt hiezu, er habe jeden Samstag vormittag eine Referentenbesprechung über die Arbeit der abgelaufenen und der zukünftigen Woche. An dieser nähme selbstverständlich auch der Pressereferent teil, der damit ins Bild gesetzt sei.

[XII. Juristische Sanktionierung von Wohnungsbeschlagnahmungen vor Inkrafttreten des Wohnungsnotgesetzes]

Staatsminister Roßhaupter führt aus, auf einer Arbeitstagung in Augsburg sei von den Teilnehmern ein Gesetz dringend gewünscht worden, daß alle bisher getroffenen Maßnahmen auf dem Gebiete des Wohnungswesens usw. als rechtsgültig angesehen würden. Es seien bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, die zwar nachträglich durch das Wohnungsnotgesetz gedeckt würden, aber bis jetzt noch keine Rechtsgrundlage gehabt hätten. Auch auf Grund des Reichsleistungsgesetzes seien Anordnungen ergangen, da eine andere Grundlage dafür nicht da sei.33 Diese Maßnahmen hätten aber getroffen werden müssen. Die in Betracht kommenden Stellen wollten nun eine gesetzliche Bestimmung haben, wonach die bisherigen Maßnahmen Gesetzeskraft erlangten. In Zukunft gelte dann das Wohnungsnotgesetz.34

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das sei dann eine Art Indemnität, damit nicht später Schadensersatzansprüche und andere Streitigkeiten kämen.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, diese Sache betreffe auch die anderen Ministerien. Sie müsse schon von juristischer Seite einwandfrei ausgearbeitet werden.

Dieser Vorschlag wird angenommen.

[XIII. Entwurf des Entnazifizierungsgesetzes]

Staatsminister Roßhaupter erklärt weiter, ihm sei gesagt worden, der Entwurf des Entnazifizierungsgesetzes zeige einen Mangel darin, daß die Frage offengelassen worden sei, was mit den Beamten geschehen solle, die im Vorstellungsverfahren entlastet würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, so weit die Beamten entlastet würden, werde die Rechtswirkung einer vorherigen Entlassung aufgehoben.

[XIV. Gesetzliche Festlegung des Kriegsendes]

Staatsminister Roßhaupter bezeichnet die ganze Frage als verfrüht, solange man nicht wisse, ob der Entwurf wirklich Gesetz geworden sei. Er erklärt weiter, er sei gebeten worden, es solle gesetzlich festgelegt werden, welcher Tag als Tag des Kriegsendes anzusehen sei. Vom Kriegsende könne man an sich erst sprechen, wenn der Friedensvertrag da sei. Es sei aber zuzugeben, daß besonders auf sozialpolitischem Gebiet schon ein früherer bestimmter Tag festgesetzt werden müsse. Als solcher werde der 8. Mai 1945 vorgeschlagen. Die Regelung der Frage könne aber nur im Benehmen mit der Militärregierung erfolgen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, diese Frage habe bereits in Stuttgart eine Rolle gespielt. Dort sei erklärt worden, es sei außerordentlich schwierig, einen bestimmten Termin festzusetzen, weil durch die allmähliche Besetzung der Krieg in den verschiedenen Landesteilen verschieden aufgehört habe. Er halte es für zweckmäßig, den Tag der Kapitulation als Tag des Kriegsendes festzulegen. Dies sei auch für Fristen, Versicherungen usw. von wesentlicher Bedeutung. Er bitte um einen schriftlichen Antrag, den er nach Stuttgart in den Länderrat mitnehmen werde.35

[XV. Vorwürfe gegen den Beamten Weingärtner aus dem Innenministerium]

Staatsminister Seifried führt aus, in der letzten Nummer der „Bayerischen Volksstimme“, dem Organ der KPD, habe sich eine sehr fett gedruckte Notiz befunden, daß ein Beamter des Innenministeriums, Inspektor Weingärtner,36 als Gestapo-Beauftragter entlarvt worden sei. Er bringt diese Notiz zur Verlesung.37 Hiezu erklärt er, er müsse feststellen, daß eine Verquickung vorliege zwischen Gestapo und politischer Polizei und eine Verquickung zwischen dem Penzberger Hochverratsprozeß38 und dem Fall Kaltenbacher.39 Er habe Oberverwaltungsgerichtsrat Braun beauftragt, den Sachverhalt zu klären und die notwendigen Erhebungen durchzuführen. Dann werde über das weitere Verbleiben des Weingärtner entschieden. Weingärtner habe ausdrücklich versichert, daß er bei der Einvernahme lediglich den ihm erteilten Auftrag vollzogen und nur einen ganz untergeordneten Rang bekleidet habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die bayerische politische Polizei sei die Vorläuferin der Gestapo gewesen.40 Im allgemeinen seien dort keine Ehrenmänner gesessen. So seien z. B. seine Möbel, die von der politischen Polizei beschlagnahmt worden seien, von den Beamten dieser Behörde unter sich verteilt worden.

Staatssekretär Ficker erklärt, über diesen Fall herrsche große Erregung. Kaltenbacher behaupte, daß Weingärtner in ziemlich gemeiner Art Vernehmungen durchgeführt habe.41 Ihm scheine es zweckmäßig, Weingärtner bis zur Klärung der Sache zu beurlauben.

Staatsminister Seifried erwidert, auch er stehe auf dem Grundsatz, daß ein Beamter, wenn eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet sei, zu suspendieren sei. Er habe diesen Grundsatz auch durchführen wollen. Nun sei ihm erklärt worden, Weingärtner sei der einzige mittlere Beamte, der zur Zeit in der Lage sei, in Wahlangelegenheiten praktische Mitarbeit zu leisten. Aus diesem Grunde habe er sich mit der Anordnung der Untersuchung ohne Suspendierung zufrieden gegeben, wobei er auch noch von der Erwägung ausgegangen sei, daß, wenn der Mann suspendiert werde, er davon nur einen persönlichen Vorteil habe, weil er nichts zu arbeiten brauche.42

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Auffassung, die angebliche Unentbehrlichkeit sei kein Grund, Weingärtner nicht zu suspendieren. Die Arbeit müsse eben von anderen Beamten gemacht werden. Wenn so schwerwiegende Vorwürfe erhoben würden, sei es zweckmäßig, wenn man den betreffenden Beamten aus dem Ministerium entferne. Er würde einen früheren Beamten der politischen Polizei nicht in das Ministerium nehmen. Zu einem solchen habe er kein Vertrauen.

Staatsminister Seifried erwidert, daß Weingärtner schon da gewesen sei, als er das Ministerium übernommen habe. Es habe ihn niemand gekannt.

[XVI. Beurlaubung Karl Hefter]

Staatssekretär Ficker führt aus, Herr Hefter43 von der Flüchtlingsstelle sei vom Innenminister beurlaubt worden mit der Begründung, daß er sich grundlegende Mißachtungen der bestehenden Dienstanweisung zuschulden kommen habe lassen und einem amerikanischen Pressevertreter ein Interview gegeben habe, obwohl der Staatskommissar nur einen Tag unterwegs gewesen sei. Er wolle hiezu folgendes ausführen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner unterbricht Staatssekretär Ficker und führt aus, er glaube nicht, daß man im Ministerrat Schwierigkeiten erörtern könne, die ein Minister mit einem untergebenen Beamten habe. Er bitte, diese Sache unter sich zu regeln. Er spreche hier als alter Praktiker. Wenn man sich auf so etwas einlasse, daß man Beschwerden von Beamten gegen den Minister oder andere Behörden im Ministerrat behandle, dann werde man in kurzer Zeit jeden Tag Ministerrat halten müssen. Die Zuständigkeit des Ministerrats sei hier nicht gegeben. Es sei richtig, daß wir zunächst keine Instanz hätten, die derartige Beschwerden verbescheiden könne. Sie könnten schließlich dem Ministerpräsidenten zugeleitet werden, der sie aber wieder an den zuständigen Ressortminister weitergeben werde. Der müsse sie innerhalb dieses Ministeriums irgendwie erledigen.

Staatssekretär Ficker erwidert, Hefter führe nicht Beschwerde gegen den Minister, sondern fühle sich ungerecht behandelt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, das sei ja gerade eine Beschwerde.

Staatsminister Helmerich schließt sich den Ausführungen des Ministerpräsidenten an. Wenn man solche Beschwerden zulasse, dann müsse in Kürze jeder Amtsvorstand befürchten, daß er beim Ministerrat verklagt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt noch einmal, die Sache solle friedlich schiedlich mit dem Minister durchgesprochen werden. Im Ministerrat könnten solche Dinge nicht erörtert werden.

[XVII. Mißbrauch der Fahrbereitschaft]

Staatsminister Seifried führt aus, die Fälle nähmen überhand, daß Beamte der Ministerien zur Fahrbereitschaft gingen, sich einen Wagen zuschreiben ließen, mit diesen sogenannten Dienstwagen Fahrten machten und sich dafür noch bezahlen ließen.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich nach einem speziellen Fall.

Staatsminister Seifried erwidert, daß das System der diensteigenen Kraftwagen schon im Ministerium Schäffer bestanden habe. Es handle sich hier teilweise auch um eine Kapitalsanlage. Die Wagen würden von den Ministerien betankt, außerdem werde noch ein Kilometergeld ausbezahlt. Diese Sache müsse grundsätzlich einmal erwogen werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als einen groben Unfug, wenn ein Beamter ohne Wissen des Ministers zur Fahrbereitschaft gehe und sich unter Ausnützung seiner Stellung einen Dienstwagen hole. Es müsse ein Erlaß herauskommen, der diese Sache regele. Dienstwagen müßten für die Ministerien so viel vorhanden sein, als man brauche. Daß aber Beamte Privatgeschäfte machten, sei eine Mißwirtschaft.

Staatsminister Helmerich meint, da fehle es eben am Berufsbeamtentum.

Staatsminister Seifried erwidert, das Vorbild seien die Berufsbeamten gewesen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als den Kernpunkt, daß die Beamten es auf eigene Faust ohne Wissen ihres Ministers machten. Die alte Zucht sei nicht mehr vorhanden. Es herrsche ein Verfall der Beamtensitten, der die schlimmsten Aussichten für die Zukunft eröffne. Wenn die Beamtenschaft korrupt werde, gehe der Staat zugrunde. Jeder Beamte, der so etwas machen wolle, müsse doch zumindest die Zustimmung des Ministers einholen. Auf eigene Faust Wagen hamstern, das gehe nicht.

Staatssekretär Fischer fragt an, was mit diesen Wagen geschehen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Wagen würden für die Ministerien beschlagnahmt. Die Beamten hätten die Wagen an das Ministerium zum Erwerbspreis abzuliefern.44

[XVIII. Denazifizierung bei der Reichsbahn]

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt führt aus, er wolle darauf hinweisen, daß ab 1. Februar 1946 bei der Reichsbahn die Denazifizierung in ganz erheblich verschärftem Maße durchgeführt werde. Es seien in verschiedenen Zeitungen, vor allem auch in amerikanischen, recht unfreundliche Artikel erschienen. Bisher seien die Verhältnisse so gelegen, daß die Eisenbahn die Erlaubnis gehabt habe, eine Reihe von Beamten weiter zu behalten, bis das Berufungsverfahren durchgeführt sei. Von dieser Erlaubnis sei Gebrauch gemacht worden, weil man der Ansicht gewesen sei, daß die Einarbeitung der Eisenbahner in gewissen Dienstzweigen nicht von heute auf morgen vor sich gehen könne. Auf einmal habe sich der Wind gedreht, zum 1. Februar sei die allgemeine Auflage ergangen, auch die Leute, für die das Berufungsverfahren noch schwebe, sofort zu entlassen. Diese Sache habe sich in verheerendem Maße ausgewirkt. Er habe nach dem 1. Februar eine Liste von etwa 700 Personen bekommen, die zu entlassen seien und rechne für die nächste Zeit mit noch mehr. Dabei handle es sich vor allem um Spezialisten für den Betrieb und für technische Gebiete. Staatsminister Roßhaupter habe vorhin darauf hingewiesen, wie schwer es sei, einen Spezialisten für die Sozialversicherung zu bekommen. Die Reichsbahn habe hiervon für ihre Krankenkasse in Rosenheim eine große Zahl gehabt. Dort seien aber von den 50 Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes nun 46 entlassen worden. Die Folge sei, daß die Auszahlung der Renten usw. ins Stocken gelange. In ähnlich unangenehmer Weise habe sich die Sache ausgewirkt bei den Werkstätten. Man habe zur Zeit keinen Mann mehr, der zur Ausbesserung elektrischer Lokomotiven mit Erfolg eingesetzt werden könne. Nachdem elektrische Lokomotiven in Südbayern eine ausschlaggebende Rolle spielten, habe das ziemlich unangenehme Folgen. Unter Umständen müsse der Zugverkehr verringert werden. Im mittleren und unteren Dienst werde nicht so scharf geprüft, weil dessen Tätigkeit als untergeordnete Arbeit behandelt werde. Mit diesem Personal könne man aber nicht den Zugverkehr durchführen, wenn der Kopf abgeschlagen werde. Er wolle darauf hinweisen, daß die Möglichkeit bestehe, daß diese Maßnahmen, deren Ursache er noch nicht habe feststellen können, Folgen nach sich zögen, die sich in der Öffentlichkeit recht unangenehm bemerkbar machen könnten. Er wolle noch hinzufügen, daß das Berufungsverfahren trotzdem durchgeführt werde. Wenn es positiv ausgehe, dürfe der Beamte wieder eingestellt werden. Es sei ein eigenes Berufungsgericht in Bayern gebildet worden. Dieses tage aber geheim. Die Eisenbahn habe keinerlei Einfluß auf seine Entschlüsse und nach den bisherigen Erfahrungen müsse man sagen, daß nur ein ganz kleiner Teil der Berufungen zum Erfolg führe. Wie sich die Sachlage entwickeln werde, wisse er nicht. Die gleichen Verhältnisse bestünden auch in allen übrigen Bezirken Bayerns. In Regensburg sei es besonders unangenehm, weil dort das Jahr 35 die bekannte Rolle spiele,45 die Amerikaner aber absolut nicht von dem Stichtag 1. 5. 1937 abgingen. In Regensburg hätten jetzt mit einem Schlage 3.000 Mann entlassen werden sollen, die aber auf zwei Monate verlängert worden seien. Im Bezirk München seien z.B. sämtliche Kontrolleure der Bahn restlos genommen worden, die für die Begleitung und die Sicherheit insbesondere auch der amerikanischen Militärzüge wichtig gewesen seien. Eine weitere recht üble Sache sei der Eingriff in die Bahnmeistereien, die für die Sicherheit der Strecken besonders verantwortlich seien. Davon seien 60% entlassen worden. Mit den restlichen 40% könne die Sicherheit des Betriebes nicht aufrecht erhalten werden. Er fühle sich verpflichtet, gerade auf diese Sache besonders aufmerksam zu machen. Er habe keinen Einfluß auf diese Ereignisse; er habe sich auch schon an die Militärregierung gewendet, die auch nichts machen könne, da die Sache Richtlinien der obersten Stelle entspreche. Frankfurt hätte an sich gerne geholfen, die Mittelinstanz zeige überhaupt Entgegenkommen, aber die Anweisungen seien von oben gekommen und müßten durchgeführt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser Bericht zur Kenntnis dient.

Staatsminister Roßhaupter fügt hinzu, daß die Denazifizierung immer schärfer werde. Er habe sich bei General McSherry erkundigt, wie es mit den Vorschriften für das Arbeitsministerium in Zukunft stehen werde, wenn das neue Denazifizierungsgesetz komme und ob diese dann nicht gelockert werden könnten. Dieser habe erwidert, er brauche sich keine Sorge zu machen, es werde so streng denazifiziert werden, daß die neuen Bestimmungen vollkommen gleich lauteten mit denen für das Arbeitsministerium.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, in der Auslegung des Gesetzes Nr. 8 sei eine Erleichterung eingetreten, daß aus dem Betrieb Entfernte jetzt gewöhnliche Arbeit im gleichen Betrieb verrichten dürften, während dies früher verboten gewesen sei.

Staatsminister Roßhaupter bestätigt, daß dies bei der Konferenz in Frankfurt seinerzeit ausdrücklich untersagt worden sei.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, daß eben jetzt diese Lockerung eingetreten sei.

Staatsminister Helmerich bittet den Arbeitsminister beim Arbeitsamt Nürnberg Rücksprache zu pflegen, da dieses die entlassenen Reichsbahn-Beamten nicht wieder als Arbeiter an die Eisenbahn vermittle, sondern betriebsfremde Kräfte. Man könne es doch so machen, daß die entlassenen Eisenbahner, die sich beim Arbeitsamt melden müßten, wieder der Reichsbahn als Arbeiter zurückgegeben würden.

Staatssekretär Krehle erklärt, das könne nur in einer anderen Dienststelle geschehen. Der Bedarf trete aber doch an der Stelle auf, wo sie entlassen worden seien.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt entgegnet, dies sei nicht der Fall. Man könne diese Leute überall brauchen.

Staatssekretär Fischer erklärt, er habe die Feststellung gemacht, daß bei der Reichsbahn immer noch Aktivisten tätig seien. Vor sechs bis acht Wochen habe er in ein solches Nest hineingestochen, wo noch ein SA-Obersturmführer beschäftigt gewesen sei. Der Betriebsamtmann habe dies alles gedeckt.

Staatsminister Helmerich meint, die Eisenbahner wüßten, wer von ihnen Aktivisten seien. Bei der Eisenbahn könne man sie besser überwachen, dagegen kenne man Betriebsfremde nicht.

Staatssekretär Fischer erwidert, es habe sich hier um das Betriebsamt Ingolstadt gehandelt. Man habe dort nicht den leisesten Versuch gemacht, Ersatzkräfte zu beschaffen, sondern sich auf die Unentbehrlichkeit hinausgeredet.

Staatsminister Helmerich erwidert, bei der Reichsbahn seien derartige Ersatzkräfte nicht so rasch auszubilden.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt erklärt hiezu, man habe auch sonst schon den Versuch gemacht, der Reichsbahn vorzuwerfen, daß sie keine Ersatzkräfte ausbilde. Nun sei aber eine Verfügung der Amerikaner da gewesen, daß keine neuen Leute aufgenommen werden durften, außer wenn ein Fall der Wiedergutmachung vorliege. Diese Bestimmung sei erst kürzlich aufgehoben worden. Im Innendienst könne man die Leute kurzfristig ausbilden, aber keine Fahrdienstleiter. Wenn derartige Sachen wie in Ingolstadt vorgekommen seien, dann wäre er sehr dankbar gewesen, wenn ihn Staatssekretär Fischer rechtzeitig unterrichtet hätte, damit er dieser Sache hätte nachgehen können. Die Reichsbahn habe Aktivisten sofort zu Beginn beseitigt ohne Auftrag und auch im Gegensatz zur Militärregierung. Daß sich trotzdem der eine oder andere dem habe entziehen können, daraus könne der Reichsbahn kein Vorwurf gemacht werden.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär